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Datenschutz & Sicherheit

Kritik aus der Kirche am Social-Media-Verbot


Wichtige kirchliche Organisationen üben Kritik an einem Social-Media-Verbot für Minderjährige. Jüngst hatte sich die CDU auf ihrem Parteitag auf die Forderung für ein solches Verbot bis 14 Jahre geeinigt.

Ein Verbot ist „die Kapitulation vor dem Problem zulasten junger Menschen“, schreibt Annika Schreiter, Generalsekretärin der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej), auf Anfrage von netzpolitik.org. „Ein sicheres Internet entsteht nicht durch Ausschluss, sondern durch Regulierung, Bildung und Beteiligung.“

Zuvor hatte sich bereits der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) dazu geäußert. „Ein pauschales Social-Media-Verbot als ersten Schritt halten wir nicht für zielführend“, führt Sprecher Christian Toussaint auf Anfrage von netzpolitik.org aus. „Dadurch ginge jungen Menschen ein bedeutsamer Ort verloren, an dem sie ihre Religionsfreiheit praktisch ausüben und eine eigenständige, reflektierte Haltung zu Religion entwickeln können.“

„Pauschale Verbote greifen tief in Religionsausübung ein“

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ergreift auf Anfrage keine klare Position für oder gegen ein Verbot, formuliert jedoch Bedenken: Einerseits gebe es einen „hohen Schutzanspruch“ für junge Menschen, andererseits „greifen pauschale Verbote tief in Fragen der Teilhabe, des Informationszugangs und auch der Religionsausübung ein.“ Für viele junge Menschen seien soziale Medien „wichtiger Teil ihrer Lebenswelt.“

Die deutsche Bischofskonferenz (DBK) erklärt auf Anfrage, dass sie zum Social-Media-Verbot noch keine mit den 27 deutschen Bistümern abgestimmte Auffassung habe. Zurückhaltend äußert sich zumindest das Erzbistum Köln, eines der größten Bistümer Deutschlands. Medienpädagogik gelinge in erster Linie dann, wenn junge Menschen „sukzessive kompetent“ in der Nutzung digitaler Angebote würden.

Das Bistum Köln verweist außerdem auf die persönliche Einschätzung des Seelsorgers und Pfarrers Tobias Schwaderlapp, der dort eine leitende Position für Jugend, Schule und Hochschule innehat. „Ich bin gegen ein Social-Media-Verbot für Jugendliche“, schreibt er. „Ein kategorisches Verbot ist eigentlich ein Breitschwert für ein Problem, das eigentlich ein Skalpell bräuchte.“

CDU lässt Kritik unkommentiert

Wir haben auch Organisationen anderer Glaubensgemeinschaften um eine Einschätzung gebeten. Teils blieb eine Antwort aus; teils teilten Pressesprecher*innen mit, dass es noch keine spruchreife Position gebe.

In Deutschland ist die „ungestörte“ Ausübung der Religion ein Grundrecht. Die Positionen der kirchlichen Organisationen unterstreichen: Junge Menschen üben ihre Religion auch in sozialen Medien aus. Ein Social-Media-Verbot schränkt also auch die Religionsfreiheit ein.

In ihrem Grundsatzprogramm schreibt die CDU: „Aus dem christlichen Menschenbild wird für uns gute Politik, wenn sie von der einzelnen Person ausgeht und individuelle Freiheit mit Verantwortung für andere verbindet.“ Wir wollten von der CDU wissen, welche Rolle sie den Einwänden christlicher Organisationen für ein Social-Media-Verbot beimisst. Die Partei hat unsere Presseanfrage bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.

aej: Ausschluss aus „Orientierungsraum“ für Glaubensfragen

Porträt von Annika Schreiter
aej-Generalsekretärin Annika Schreiter will wirksamen Jugendmedienschutz. – Alle Rechte vorbehalten Privat

Die von netzpolitik.org angefragten Organisationen haben ihre Positionen näher begründet. So schreibt Annika Schreiter für die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (aej), junge Menschen suchen in sozialen Medien „Antworten auf alle Fragen ihrer Identitätsfindung – natürlich auch zu Glauben und Religion“. Ein Ausschluss Jugendlicher aus sozialen Medien bedeute „einen Ausschluss aus einem wichtigen Orientierungsraum für Glaubensfragen und damit eine Beschneidung ihrer Möglichkeiten zur freien Persönlichkeitsentwicklung und Teilhabe“.

Gerade das Alter um die Konfirmation herum, also 13 bis 14 Jahre, sei eine wichtige Phase. Durch ein Social-Media-Verbot wären Jugendliche gerade dann „von für sie zentralen Informations- und Austausch-Plattformen abgeschnitten“, so Schreiter. Dennoch seien soziale Medien kein sicherer Ort, auch nicht für Erwachsene. „Wir fordern als aej daher einen wirksamen Jugendmedienschutz, verantwortungsvolle Geschäftsmodelle und klare Regeln für Plattformen.“

Die EKD mahnt in ihrer Antwort zur Sorgfalt. Der Schutz junger Menschen habe Vorrang. „Welche Instrumente diesem Ziel am besten dienen – ob Altersgrenzen, strengere Plattformregulierung, ’safety by design‘ oder verbindliche Medienbildung – ist verantwortungsvoll zu prüfen“, schreibt ein Sprecher.

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BDJK: „Lebensort“ für religiöse Bildung

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend beschreibt soziale Medien als einen Raum, in dem junge Menschen „selbstbestimmt und autonom ihren Glauben erproben und neue Perspektiven kennenlernen können“, so Sprecher Toussaint. „Ohne diesen Lebensort würde ein wesentlicher Teil religiöser Bildung wegfallen.“

Wer mit einem Verbot ansetze, greife zu kurz. „Die zentralen Probleme liegen in der Ausgestaltung digitaler Plattformen“, schreibt Toussaint, „in Geschäftsmodellen, die auf maximale Aufmerksamkeit zielen, in unzureichenden Schutzmechanismen und in fehlender konsequenter Regulierung.“ Junge Menschen hätten ein Recht auf digitale Teilhabe und auf wirksamen Schutz in digitalen Räume.

Pfarrer Schwaderlapp aus dem Bistum Köln beschreibt soziale Medien als ambivalent: „Die Risiken für junge Menschen sind immens – der Benefit einer unkomplizierten Kommunikation allerdings auch.“ Kinder- und Jugendschutz müsse „unbedingt ausgebaut werden“, gerade auch im digitalen Raum. Wichtiger als die Debatte über Verbote sei aber eine Debatte über Bildung, also über Medienkompetenz von jungen und erwachsenen Menschen. „Wie helfen wir Eltern, ihrer Verantwortung für Kinder und Jugendliche gerecht zu werden?“

Breite Kritik von Fachorganisationen

Die Stimmen der kirchlichen Organisationen fügen sich in ein Mosaik aus Warnungen und Einwänden. Auch viele weltliche Organisationen wie UNICEF und Kinderhilfswerk, Arbeiterwohlfahrt und Lehrerverband lehnen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige ab. Mehr als 400 internationale Forschende aus den Bereichen Technologie, IT-Sicherheit und Privatsphäre wiederum fordern ein Moratorium für Alterskontrollen, die Social-Media-Verbote begleiten.

Weitgehend entkoppelt von solchen Einwänden drängen wichtige Politiker*innen und Parteien weiter auf ein Social-Media-Verbot für Minderjährige, darunter CDU-Bundeskanzler Friedrich Merz, SPD-Vizekanzler Lars Klingbeil oder der französische Ministerpräsident Emmanuel Macron. Entsprechende Vorschläge für Gesetze könnten auf EU-Ebene und auf Deutschland-Ebene kommen. Zuvor sollen jedoch auf beiden Ebenen Kommissionen aus Expert*innen das Thema ausloten. Ergebnisse sollen beide Fachkommissionen bis Sommer vorlegen.

Unter dem Radar der kritischen Öffentlichkeit verhandeln derzeit außerdem EU-Kommission, Parlament und Rat im Trilog zur Einführung von Alterskontrollen für Online-Dienste mit Chatfunktion. Anlass ist die Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, kurz: CSA-VO. Es ist also möglich, dass flächendeckende Alterskontrollen über diesen Umweg bereits vor der Tür stehen.



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„Passwort“ Folge 52: Von kugelsicheren Netzen, kaputten Appliances und mehr


Sylvester ist im Urlaub, der stellvertretende c’t-Chefredakteur Jan Mahn springt ein und bringt ein Thema mit in den „Passwort“-Podcast: Bulletproof Hoster, kurz BPH. Die nutzen allerlei Tricks, um ihre oft böswilligen Kunden vor Behördenanfragen, Abschaltung und anderen Störungen ihrer Machenschaten zu schützen. Gemeinsam mit Christopher hat Jan in dieser Szene recherchiert und einen besonders krassen Fall von Identitätsdiebstahl aufgedeckt – die Spur führt in die Türkei.

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Aber natürlich gibt es auch wieder reichlich PKI: Zertifikate für recht originelle Domains, erste Details zu einem neuen ACME-Mechanismus und eine deutliche Warnung vor IP-Zertifikaten sind die Themen, die die Szene in den letzten Wochen bewegten. Und auch Security-Appliances dürfen nicht fehlen, diesmal jedoch aus einem eher wirtschaftlichen Blickwinkel. Christopher erzählt, wie ein bekannter Hersteller von Security-Appliances durch Investoren erst gegründet und dann systematisch kaputtgespart wurde. Das schreibt der Branchendienst Bloomberg in einer langen Analyse. Christopher kann die nachvollziehen, zumal die Ergebnisse für sich sprechen: Schwere Sicherheitsversäumnisse ermöglichten massive Angriffskampagnen von Cyberkriminellen und ausländischen Mächten.

Die aktuelle Folge von „Passwort“ steht seit Mittwoch, dem 4. März auf allen Plattformen bereit.


(imp)



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Datenschutz & Sicherheit

Sachsen-Anhalt: Sachverständige lehnen Palantir-Polizeigesetz ab


Heute stimmt der Landtag in Sachsen-Anhalt über ein neues Polizeigesetz ab. Darin soll erstmals eine Softwarelösung erlaubt werden, die ganz unterschiedliche Datentöpfe der Polizeibehörden zusammenbringen und damit Datenanalysen ermöglichen soll. Solche Software bezieht nicht nur Verdächtige von Straftaten ein, sondern massenhaft Unbeteiligte, Zeugen oder Kontaktpersonen, die auch in einem solchen Analysesystem landen würden.

Nach harscher Kritik hat die Landesregierung nun eine abgeänderte Version des Gesetzes vorgelegt, die einige Aspekte der Kritik aufnimmt und die Hürden zur Durchführung der Datenanalysen erhöht. Die Änderungen werden von Kritikern positiv bewertet. Indes sind sich Sachverständige einig: Ausreichend sind die Neuerungen nicht, um die gesetzlichen Regelungen zur Datenrasterung als verfassungskonform zu bewerten.

Auch ist weiterhin nicht ausgeschlossen, dass eine Software des US-Konzerns Palantir zum Einsatz kommen könnte. Die Nutzung einer Big-Data-Analysesoftware des Überwachungskonzerns war als Zwischenlösung im Gespräch.

Wesentliche Kritikpunkte bleiben

Der Streit um das Gesetz köchelt seit etwa einem Jahr. Sachverständige hatten bei einer Anhörung wenig Lob für den Gesetzentwurf der schwarz-rot-gelben Landesregierung zur Änderung des Polizeigesetzes. Sie kritisierten besonders, dass der Entwurf sehr weitgehende und kaum begrenzte Analysen riesiger Datenmengen erlaube, beispielsweise aus den hoheitlichen Datenschätzen der verschiedenen polizeilichen Informationssysteme sowie Vorgangs- und Falldatensammlungen.

Von der Polizei dürfte diese automatisierte Datenrasterung unter deutlich zu geringen Voraussetzungen vorgenommen werden, so die Sachverständigen. Deswegen verstoße die geplante landesrechtliche Regelung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und missachte die klaren Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts in seinem Datenanalyse-Urteil. Das hohe Gericht hatte bestimmt, dass Wesentliches bei einer Datenanalyse gesetzlich zu regeln sei. Die Praxis und damit die Eingriffe in Grundrechte von Bürgern allein der Polizei und gar deren Dienstleistern zu überlassen oder in eine Verordnung auszulagern, ist seither eigentlich nicht mehr möglich.

Klar ist: Solche automatisierten Datenanalysen bleiben nicht folgenlos, das betonte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2023. Denn die Ergebnisse dieser Analysen ziehen ja polizeiliche Maßnahmen nach sich, können also diejenigen Menschen schwer belasten, die ins Raster geraten sind. Weitere polizeiliche Eingriffsbefugnisse können und sollen schließlich auf die Datenanalyse folgen.

Der Wilde Westen beim Data-Mining der Polizei ist vorbei

Auf die Kritik hat die Landesregierung reagiert: Mehrere Änderungen gab es nun in dem Paragraphen, der das polizeiliche Data Mining ermöglicht (§ 30a). Das wird in Sachsen-Anhalt einerseits strategische Datenanalyse und andererseits operative Datenanalyse genannt.

Der schon als Sachverständiger mit dem Entwurf befasste Jurist am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer, Jonas Botta, begrüßt gegenüber netzpolitik.org die Überarbeitung: Die Anforderungen an die Durchführung solcher Analysen seien verschärft worden. Das nun enthaltene „ausdrückliche Verbot lernender KI-Systeme“ schätzt er als positiv ein.

Jonas Botta
Jonas Botta.

Allerdings sieht er eine „Diskrepanz zwischen Norm und Begründung“ bei dem entsprechenden Paragraphen im Gesetz zur Datenanalyse. Denn der erlaube „eine Datenzusammenführung ausschließlich zum Zweck einer konkreten Analyse“. Der Gesetzestext sagt, dass eine Analyse „im Einzelfall“ polizeiliche Ermittlungen unterstützen oder zur Gefahrenabwehr beitragen soll.

Die Gesetzesbegründung zeige hingegen, so Botta, dass „eine dauerhafte Zusammenführung angestrebt wird“. Auch vergleichbare Normen in Polizeigesetzen anderer Bundesländer ließen dies erkennen. Für diese dauerhafte Zusammenführung der Datensammlungen fehle jedoch in Sachsen-Anhalt eine „eigenständige gesetzliche Grundlage“.

Botta stellt zudem insgesamt gegenüber netzpolitik.org fest: „Wesentliche Kritikpunkte aus dem parlamentarischen Verfahren“ blieben bestehen. Der Jurist sagt: „Der Umfang der zusammenzuführenden Datensätze ist nach wie vor erheblich und erfasst auch Daten von Unbeteiligten, Zeugen und Geschädigten.“

Es fehle ebenso ein „belastbares Kontrollkonzept“. So wären „verpflichtende Stichproben durch die unabhängige Datenschutzaufsicht“ notwendig. Der Grund ist ein „strukturelles Rechtsschutzdefizit“, das auszugleichen ist. Es besteht darin, dass „die Betroffenen von der Verarbeitung ihrer Daten in aller Regel nichts erfahren“.

Franziska Goerlitz
Franziska Görlitz.

Auch die Juristin Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte den Entwurf bereits als Sachverständige analysiert und kritisiert. Sie weist nun gegenüber netzpolitik.org darauf hin, was der Kern der Kritik war und bleibt: „Mit der Änderung des Polizeigesetzes werden der Polizei in Sachsen-Anhalt nun komplexe intransparente Datenanalysen erlaubt. In diese Analysen geraten in riesigen Mengen auch Daten von bisher unbeteiligten Personen.“

Denn schon wer beispielsweise einmal einen Verkehrsunfall hat, eine Straftat beobachtet oder eine Anzeige erstattet, landet in Polizeisystemen und „dessen Daten fließen in die Analysen ein“, so Görlitz. „Im schlimmsten Falle können Menschen so fälschlicherweise ins Visier der Polizeibehörden geraten.“

Die Datenanalysen seien weiterhin unter zu geringen Voraussetzungen zulässig. Auch „ausreichende Vorkehrungen gegen Fehler und Diskriminierung bei der Analyse“ fehlten noch immer. Wie Botta sieht Görlitz die Kontrolle als mangelhaft: Die Analysepraxis werde durch das Gesetz nicht ausreichend kontrolliert.

Sie senkt selbst nach den Änderungen deutlich den Daumen: „Das Gesetz genügt den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für Datenanalysen nicht. Der Schutz der Grundrechte ist nicht ausreichend sichergestellt.“

Bleibt ein Einsatz der Software von Palantir möglich?

Was die Frage nach einen möglichen Einsatz von Software von Palantir angeht, sagt Görlitz gegenüber netzpolitik.org: Das Gesetz stelle „nicht sicher, dass für die Analysen nur Softwaretools genutzt werden dürfen, deren Funktionsweise transparent ist“. Es könnten nach dem Gesetzestext also Abhängigkeiten von Konzernen wie Palantir drohen.

Die Nutzung einer Software des US-Konzerns Palantir bleibt damit rechtlich weiter möglich, aber politisch in der derzeitigen Landesregierung wohl unwahrscheinlich.

Unverbindlicher Antrag

Darauf deutet auch ein Papier, das zusammen mit dem neuen Gesetz kommt. Denn zugleich soll der Landtag einen Entschließungsantrag zur digitalen Souveränität abstimmen, der als Ziel ein „bundesweit betriebenes, europäisch beherrschtes System“ für die polizeiliche Datenanalyse formuliert. Die bislang nicht existierende Software soll so konzipiert sein, dass sie „die digitale Souveränität Deutschlands und Europas stärkt, die vollständige rechtliche und technische Kontrolle durch staatliche Stellen gewährleistet und Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern vermeidet“.

Digitale Unabhängigkeit

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Der Antrag betont, „dass der Einsatz automatisierter Datenanalyseverfahren einen besonders intensiven Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen darstellt“. Er sei wegen dieser Eingriffstiefe und Streubreite „nur unter strikter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zulässig“.

Doch genau das bezweifeln die Experten mit guten Argumenten. Görlitz betont gegenüber netzpolitik.org zu dem Papier: „Der geplante Entschließungsantrag ist unverbindlich und kann die digitale Souveränität nicht sicherstellen.“ Mehr als Symbolpolitik ist ein solcher Antrag also nicht.

Das weiß auch Jurist Botta. Er entfalte keine „Bindungswirkung gegenüber der Landesregierung“, sagt er gegenüber netzpolitik.org. Ohnehin werde Palantirs „Gotham“-Software in dem Entschließungsantrag gar nicht benannt. Botta betont, der Einsatz von Palantir-Software möge politisch derzeit unwahrscheinlich sein, „die nächste Landesregierung könnte das jedoch schon ganz anders sehen“.

Und das könnte nach dem 6. September im Falle eines Wahlsiegs auch eine Regierung mit der AfD sein. Die Partei ist vom Inlandsgeheimdienst dort als gesichert rechtsextrem eingestuft, erreicht in Umfragen aber Werte um die vierzig Prozent.

Die Fraktionsvorsitzende der oppositionellen Linken im sachsen-anhaltinischen Landtag, Eva von Angern, fordert daher, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger anzuerkennen und besser gleich grundrechtskonforme Regeln zu schaffen. Denn „Rechtssicherheit hilft am Ende auch den Polizeibehörden deutlich mehr, als wenn Teile des Gesetzes einer Prüfung vor Gericht nicht standhielten“. Die Linke brachte einen Änderungsantrag ein, der einen Parlamentsvorbehalt und bessere Kontrollvorgaben beinhaltet und die Datenanalyse auf Verdächtige, Beschuldigte und Festgenommene beschränkt.

Nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024, der oft als Begründung für die neuen Befugnisse herangezogen wurde, und dem nachfolgenden Untersuchungsausschuss fordert von Angern die Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) auf, statt der neuen Befugnis die „Defizite in ihrer Polizeibehörde“ aufzuarbeiten. Denn beim „Attentäter von Magdeburg gab es ein eindeutiges Behördenversagen“, so von Angern. Sie wendet sich dagegen, nun durch das Polizeigesetz ein ganz neues Instrument zu etablieren, „das am Ende womöglich als rechtswidrig eingestuft wird und Bürgerinnen und Bürger einem Generalverdacht unterzieht“.

Die Befürchtung, dass die Datenanalyse-Regeln bei einer Prüfung in Karlsruhe nicht Bestand hätten, teilt der Jurist Botta. Er sagt gegenüber netzpolitik.org mit Blick auf den Datenanalyse-Paragraphen und die fehlende gesetzliche Grundlage für die offenbar dauerhaft geplante Polizeidatenzusammenführung: „Sollte Verfassungsbeschwerde erhoben werden, dürfte das Bundesverfassungsgericht die Norm aus den genannten Gründen zumindest teilweise für verfassungswidrig erklären.“

Die GFF-Juristin Görlitz zeigt sich gegenüber netzpolitik.org ebenfalls skeptisch. Sie sagt: „Die GFF hat bereits im Gesetzgebungsverfahren starke Bedenken an der Verfassungsgemäßheit der Regelung geäußert. Bei Inkrafttreten des Gesetzes prüfen wir mögliche Klagen.“

Es wäre nicht das erste Mal, dass die GFF verfassungswidrige Gesetze erfolgreich in Karlsruhe zu Fall bringt. Denn das Datenanalyse-Urteil aus dem Jahr 2023 ging schon auf die Kappe der Grundrechtsaktivisten, da sie eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hatten. Auch gegen die Regelungen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern, die Software von Palantir nutzen, ging die GFF bereits aktiv rechtlich vor. Das sollte den Abgeordneten, die über das Gesetz abstimmen, vielleicht zu denken geben.



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Webbrowser Chrome: Update stopft zehn teils kritische Sicherheitslücken


Von vielen unbemerkt hat Google für den Webbrowser Chrome in der Nacht zum Mittwoch ein Update veröffentlicht. Zunächst war die Versionsankündigung leer. In der Nacht zum Donnerstag haben die Entwickler jedoch nachgelegt – es handelt sich um ein wichtiges Sicherheitsupdate.

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In der Releaseankündigung schreibt Google inzwischen, dass die Aktualisierung gleich zehn Sicherheitslücken abdichtet. Davon erreichen drei sogar den Schweregrad „kritisch“. Das schlägt sich auch in der gezahlten Belohnung für die Melder nieder: einmal fließen 33.000 US-Dollar, das andere Mal 32.000 US-Dollar; im dritten Fall knobelt das Unternehmen den Betrag noch aus.

Die schwerwiegendsten Lücken betreffen etwa das WebGL-Backend ANGLE. Angreifer aus dem Netz können mit manipulierten Webseiten einen Ganzzahl-Überlauf darin missbrauchen und dadurch auf Speicherbereiche außerhalb der vorgesehenen Grenzen zugreifen (CVE-2026-3536, noch kein CVSS-Wert, Risiko „kritisch“). In PowerVR von Chrome unter Android gibt es nicht näher erläuterte Probleme mit dem Lebenszyklus von Objekten, was in einem missbrauchbaren Speicherfehler auf dem Heap mündet (CVE-2026-3537, noch kein CVSS-Wert, Risiko „kritisch“). Außerdem findet sich in der für nahezu alle Grafikoperationen genutzten Komponente Skia ein Ganzzahlüberlauf mit den bekannten Folgen (CVE-2026-3538, kein CVSS-Wert, Risiko „kritisch“).

Derartige Lücken erlauben oftmals das Ausführen von eingeschleustem Schadcode, was auch die Risikoeinschätzung widerspiegelt. Um die Lücken zu attackieren, muss etwa eine sorgsam präparierte Webseite mit dem Webbrowser angezeigt werden. Immerhin schreibt Google nichts davon, dass die Lücken bereits in freier Wildbahn attackiert würden – das nötigte das Unternehmen etwa Mitte Februar dazu, ein Notfall-Update außer der Reihe zu veröffentlichen.

Sieben weitere Sicherheitslücken haben vergleichbare Folgen, sind aber offenbar schwieriger zu missbrauchen. Deshalb haben die Chromium-Entwickler ihnen als Risikobewertung lediglich das Risiko „hoch“ attestiert. Dennoch sollten Nutzer von Chrome und anderen Chromium-basierten Webbrowsern sicherstellen, dass sie die jüngsten, fehlerkorrigierten Fassungen der Webbrowser einsetzen. Das sind Chrome 145.0.7632.159 für Android und Linux, Version 146.0.7680.38 für iOS sowie Chrome 145.0.7632.159/160 für macOS und Windows. Die Extended-Stable-Fassung ist derzeit in Fassung 144.0.7559.236 für macOS und Windows auf aktuellem Stand.

Updates lassen sich etwa durch den Klick auf das Symbol mit den drei gestapelten Punkten rechts von der Adressleiste und dem weiteren Pfad über „Hilfe“ – „Über Google Chrome“ finden und gegebenenfalls anwenden. Unter Linux ist dazu in der Regel der Aufruf der Softwareverwaltung der eingesetzten Distribution für die Update-Verteilung aufzurufen. Unter Android und iOS kommen die Aktualisierungen über die jeweiligen App-Stores – steht es dort noch nicht bereit, hilft nur abwarten. Erzwingen lässt sich die Aktualisierung dort nicht. In Kürze dürften auch Aktualisierungen für andere Chromium-basierte Webbrowser wie Microsofts Edge erscheinen, die Nutzer und Nutzerinnen zeitnah installieren sollten.

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(dmk)



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