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Kritische Infrastruktur: Bundestag verabschiedet Kritis-Dachgesetz


Der Bundestag hat am Donnerstag das sogenannte Kritis-Dachgesetz verabschiedet. Es macht Unternehmen und Teilen der Verwaltung strengere Vorgaben für den Schutz zentraler Institutionen und Anlagen. Dabei geht es sowohl um die Abwehr krimineller Angriffe als auch um den Schutz der Infrastruktur vor Anschlägen. Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden. Auch um Sabotageaktionen ausländischer Mächte vorzubeugen.

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Das Kritis-Dachgesetz, das mit den Stimmen von Union, SPD und AfD verabschiedet wurde, setzt eine EU-Richtlinie um. Es war bereits unter der Ampel-Regierung vorbereitet worden, aber infolge der Koalition von SPD, Grünen und FDP nicht zum Abschluss gebracht worden. Es komplementiert das NI2-Gesetz mit dem die EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit umgesetzt wurde.

Das Kritis-Dachgesetz sieht für Unternehmen der kritischen Infrastruktur – dazu gehören etwa große Energieversorger oder Wasserwerke – nicht nur strengere Verpflichtungen zum Schutz ihrer Anlagen vor, sondern auch eine Pflicht zur Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie Bußgelder bei Regelverstößen.

Der Schutz solcher Anlagen war zuletzt auch wegen des Brandanschlags, der Teile der Berliner Stromversorgung tagelang unterbrochen hatte, diskutiert worden.

Auf den mutmaßlich linksextremistisch motivierten Anschlag reagierte die schwarz-rote Koalition mit einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen“.

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Die AfD kritisierte das Vorhaben, erklärte aber gleichzeitig, man stimme dennoch zu, da ein verbesserter Schutz der kritischen Infrastruktur notwendig sei. Ihr Abgeordneter Arne Raue sagte, dies sei „ein Gesetz zur Ausweitung staatlicher Kontrolle“ und monierte die aus seiner Sicht zu umfassenden Kompetenzen für Bundesbehörden.

Rasha Nasr (SPD) sagte, das Gesetz enthalte nun eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermögliche, die darin enthaltenen Verpflichtungen auch Betreibern kleinerer Anlagen aufzuerlegen. Der Deutsche Städtetag hatte kritisiert, der im Gesetzentwurf festgelegte Schwellenwert von 500.000 Einwohnern zur Einordnung von Einrichtungen als kritische Infrastruktur sei viel zu hoch.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, erklärte, jetzt sei wichtig, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimme. Denn „die Zeit, die beim politischen Ringen der letzten Jahre verloren wurde, fehlt den Unternehmen zur Umsetzung“.


(vbr)



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DFA: Nächstes EU-Gesetzeswerk vor dem Kippen?


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In den kommenden Monaten sollte er eigentlich vorgestellt werden: ein Vorschlag der EU-Kommission für besseren Verbraucherschutz. Doch seit Monaten wird daran gezweifelt, ob es den „Digital Fairness Act“ (DFA) so wirklich braucht. Mit einem offenen Brief fordern 115 Wissenschaftler und 85 Organisationen von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten nun ein klares Bekenntnis zu einem starken Digital Fairness Act. Zu den Unterzeichnern gehören neben den Verbraucherschutzorganisationen auch der Chaos Computer Club (CCC), LobbyControl, Save the Children und die Deutsche Umwelthilfe.

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Die Unterzeichner fordern in ihrem Brief, der heise online vorliegt, unter anderem „verbindliche Vorschriften für Dark Patterns, süchtig machendes Design, unlautere Personalisierung, Influencer-Marketing und unlautere Praktiken in Videospielen“. Wesentlicher Bestandteil des DFA dürften vor allem verbraucherrechtliche Regelungen werden, also konkrete Regelungen zum Verbrauchervertragsrecht und zu unlauteren Werbemethoden, aber auch zur Zusammenarbeit der zuständigen Stellen über die Einzelstaatsgrenzen hinaus.

Die Europäische Union strebt einen einheitlichen digitalen Binnenmarkt an, bei dem Unternehmen und Verbraucher möglichst keinen mitgliedstaatsspezifischen Vorschriften, sondern einem EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen unterliegen sollen. Innerhalb der EU-Kommission und auf Seiten der IT-Wirtschaft wurden bereits mehrfach Umfang und Notwendigkeit des Digital Fairness Act diskutiert.

Die für Deutschland im Rat der Mitgliedstaaten zuständige Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich vor einem Monat noch klar für einen starken DFA ausgesprochen. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag sind zumindest weite Teile des Vorhabens als wünschenswert benannt.

Allerdings wird derzeit in Brüssel im Zuge von Deregulierungsvorhaben wie dem Digital-Omnibus über eine weitere Vereinheitlichung und Verschlankung der EU-Gesetzgebung verhandelt. Bei dieser könnten auch Teile des geplanten DFA bereits vorweggenommen, und andere Teile wie die Influencer-Vorgaben könnten im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste (AVMD) adressiert werden.


(afl)



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NAND-Modul im Studio Display 2026 und XDR: Apple gibt reichhaltig


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Besitzer des neuen Studio Display 2026 sowie Studio Display XDR dürfen sich über einen kleinen Bonus freuen: Das darin verbaute, iOS-basierte SoC wurde aufgerüstet – und dabei auch gleich das NAND-Modul. Statt dem veralteten A13 Bionic aus dem iPhone 11 stecken nun A19 (Studio Display 2026) und A19 Pro (Studio Display XDR) in den Geräten. Gleichzeitig wurde das integrierte Flash-Modul von 64 auf 128 GByte vergrößert, wie Macrumors unter Bezug auf Mr. Macintosh meldet.

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Beim A19 beziehungsweise A19 Pro handelt es sich um Apples neueste iPhone-Chips. Sie stecken im iPhone 17 und 17e (A19) sowie im iPhone 17 Pro, 17 Pro Max und Air (A19 Pro). Damit „schlagen“ beide Studio Displays zudem das MacBook Neo, in dem nur ein A18 Pro steckt, dort allerdings mit minimal 256 GByte großem NAND-Modul. Unklar bleibt, wie viel RAM die SoCs mitbringen. Beim A19 sind aus Apples Regal 8 GByte üblich, beim A19 Pro 12 GByte – letzteres wären 4 GByte mehr als beim Neo.

Das SoC hat in den Bildschirmen mehrere Aufgaben. Es hilft etwa beim USB- und Thunderbolt-5-Gerätemanagement, bei der Umsetzung von 3D-Audio über die Lautsprecher, der Ansteuerung und Verarbeitung der Webcam-Signale sowie bei der Farbwiedergabe und womöglich auch beim neu integrierten Adaptive Sync im Studio Display XDR. Für den Nutzer erfolgt dies alles versteckt, es wird zwar regelmäßig eine neue Firmware eingespielt, als iOS-Gerät nutzen kann er das SoC aber nicht.

Unklar bleibt, warum Apple ein derart großes NAND-Modul in den Studio Displays verbaut – voll ausgenutzt werden dürfte dieses in der Praxis wohl kaum. Denkbar ist, dass es den A19 und A19 Pro jedoch nur noch mit 128 GByte NAND in Minimalausstattung gibt und Apple schlicht keine Varianten mit nur 64 GByte mehr produzieren lässt. Die Marge dürfte das kaum schmälern, die Studio Displays sind mit minimal 1699 Euro (Studio Display 2026) respektive 3499 Euro (Studio Display XDR) schließlich auch preislich Oberklasse.

Käufer sollten wie bereits berichtet beachten, dass beide Monitore nicht an Intel-Macs zu betreiben sind. Außerdem ist die erhöhte Bildwiederholfrequenz von 120 Hertz nicht an Macs mit M1, M1 Pro, M1 Max, M1 Ultra, M2 und M3 nutzbar. Bei diesen Maschinen bleibt es bei 60 Hertz. Mit dem iPad Pro M5 gibt es zudem nur ein Apple-Tablet, das das Studio Display XDR mit 120 Hertz ansteuern kann.

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(bsc)



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Gimp 3.2 erschienen: Das ändert sich für Designer und Pixel-Künstler


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Das Gimp-Team hat Version 3.2 der freien Bildbearbeitungssoftware veröffentlicht – ein Jahr nach dem großen Versionssprung auf Gimp 3.0, der eine siebenjährige Entwicklungszeit beendete. Im Mittelpunkt des neuen Release stehen nicht-destruktive Ebenentypen. Bereits mit GIMP 3.0 wurden nicht-destruktive Filter eingeführt, die den Arbeitsablauf grundlegend verändern sollen.

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Wie das Projekt in seiner Release-Ankündigung erläutert, war der Hauptfokus des Projektplans für 3.2 das Konzept „non-destructive layers“. Zwei neue Ebenentypen plus erweiterte Text-Layer setzen dies um, jeweils mit einem Rasterize/Revert-Mechanismus, der versehentliche destruktive Bearbeitungen rückgängig machen kann.

Die neuen Vector Layers unterscheiden sich grundlegend von den bisherigen Pfaden in Gimp. Während Pfade bislang separate Objekte waren, deren Stroke-Ergebnis sofort rasterisiert wurde, handelt es sich bei Vector Layers um vollwertige Ebenen mit vektoriellen Eigenschaften. Sie lassen sich nicht-destruktiv skalieren, rotieren und per Drag & Drop mit neuen Füllungen versehen – Änderungen am Pfad aktualisieren die Darstellung automatisch. Das eröffnet auch neue Exportmöglichkeiten: Gimp kann Vector Layers und Textebenen erstmals als echte Vektoren in SVG-Dateien exportieren, wobei Rasterebenen optional als PNG oder JPEG eingebettet werden. Auch der PDF-Export wurde um Vektoroptionen erweitert, sodass die Ebenen in anderer Vektorsoftware editierbar bleiben.

Für Pixel-Art-Künstler dürfte der neue Overwrite-Paint-Modus besonders interessant sein. Im Gegensatz zum herkömmlichen Malen, bei dem transparente Pixel per Alpha-Blending verrechnet werden, ersetzt der Overwrite-Modus Pixel direkt, ohne die Transparenzwerte zu mischen. Das verhindert störende Opazitäts-Artefakte, die beim wiederholten Übermalen teiltransparenter Bereiche entstehen – ein häufiges Ärgernis etwa beim Arbeiten mit dem Pencil Tool.

Gimp 3.2 bringt auch diverse Verbesserungen an der Oberfläche. Bilder lassen sich nun im Single-Window-Modus per Drag & Drop auf die Tab-Leiste ziehen. Thumbnails für Pinsel, Schriften und Paletten passen sich über Theme Colors besser an dunkle Themes an, was störende Helligkeitskontraste reduziert. Ein neues „System“-Farbschema übernimmt automatisch die Designsprache des Betriebssystems. Der On-Canvas-Texteditor unterstützt jetzt Drag & Drop zum Verschieben, Tastenkürzel wie Strg+B für Fett und Strg+I für Kursiv sowie eine Live-Vorschau bei Farbänderungen. Hinzu kommen Outline-Optionen für Text in den Varianten inner, centered und outer.

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Die MyPaint-Pinsel wurden auf die Version-2-API aktualisiert. 20 neue Pinsel sind hinzugekommen, darunter ein Pfeilpinsel. Die Pinsel berücksichtigen nun Canvas-Zoom und -Rotation sowie die Barrel-Rotation von Grafiktabletts. Ein neuer Gain-Regler erlaubt die Feinjustierung der Druckempfindlichkeit.

Entwickler profitieren vom neuen GEGL (Generic Graphics Library) Filter Browser, der im Stil des Procedure Browsers alle verfügbaren GEGL-Operationen mit Parametern, Typen und Beschreibungen auflistet. Das erleichtert die Integration nicht-destruktiver Filter in Skripte und Plug-ins erheblich – insbesondere für GEGL-Filter von Drittanbietern. Insgesamt kamen 111 neue libgimp-Funktionen und 14 neue libgimpui-Funktionen hinzu, während 24 ältere Schnittstellen als veraltet markiert wurden.

Nicht-destruktive Filter funktionieren jetzt auch auf Kanälen, den neuen Ebenentypen und Ebenengruppen. Letztere unterstützen einen Pass-Through-Modus, der Adjustment-Layer-ähnliche Arbeitsabläufe ermöglicht. Ein neuer Vibrance-Filter ergänzt die Filtersammlung.

Weiterhin importiert Gimp 3.2 weitere Formate wie APNG, AVCI, PVR und TIM sowie Paletten aus Procreate und Krita. Der Export unterstützt unter anderem DDS BC7, PSB und JPEG 2000. Photoshop-Kompatibilität wurde durch Import von Layer-Styles wie Schlagschatten sowie Unterstützung für .pat-, .acv- und .alv-Dateien verbessert.

Gimp 3.2 steht für Windows (auch im Microsoft Store), macOS und Linux (Flatpak, AppImage, Snap) bereit. Ab dieser Version entfallen 32-Bit-Windows-Binaries. Die vollständigen Release Notes listen sämtliche Änderungen auf.

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(vza)



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