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Kritische Infrastruktur: Bundestag verabschiedet Kritis-Dachgesetz


Der Bundestag hat am Donnerstag das sogenannte Kritis-Dachgesetz verabschiedet. Es macht Unternehmen und Teilen der Verwaltung strengere Vorgaben für den Schutz zentraler Institutionen und Anlagen. Dabei geht es sowohl um die Abwehr krimineller Angriffe als auch um den Schutz der Infrastruktur vor Anschlägen. Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden. Auch um Sabotageaktionen ausländischer Mächte vorzubeugen.

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Das Kritis-Dachgesetz, das mit den Stimmen von Union, SPD und AfD verabschiedet wurde, setzt eine EU-Richtlinie um. Es war bereits unter der Ampel-Regierung vorbereitet worden, aber infolge der Koalition von SPD, Grünen und FDP nicht zum Abschluss gebracht worden. Es komplementiert das NI2-Gesetz mit dem die EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit umgesetzt wurde.

Das Kritis-Dachgesetz sieht für Unternehmen der kritischen Infrastruktur – dazu gehören etwa große Energieversorger oder Wasserwerke – nicht nur strengere Verpflichtungen zum Schutz ihrer Anlagen vor, sondern auch eine Pflicht zur Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie Bußgelder bei Regelverstößen.

Der Schutz solcher Anlagen war zuletzt auch wegen des Brandanschlags, der Teile der Berliner Stromversorgung tagelang unterbrochen hatte, diskutiert worden.

Auf den mutmaßlich linksextremistisch motivierten Anschlag reagierte die schwarz-rote Koalition mit einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen“.

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Die AfD kritisierte das Vorhaben, erklärte aber gleichzeitig, man stimme dennoch zu, da ein verbesserter Schutz der kritischen Infrastruktur notwendig sei. Ihr Abgeordneter Arne Raue sagte, dies sei „ein Gesetz zur Ausweitung staatlicher Kontrolle“ und monierte die aus seiner Sicht zu umfassenden Kompetenzen für Bundesbehörden.

Rasha Nasr (SPD) sagte, das Gesetz enthalte nun eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermögliche, die darin enthaltenen Verpflichtungen auch Betreibern kleinerer Anlagen aufzuerlegen. Der Deutsche Städtetag hatte kritisiert, der im Gesetzentwurf festgelegte Schwellenwert von 500.000 Einwohnern zur Einordnung von Einrichtungen als kritische Infrastruktur sei viel zu hoch.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, erklärte, jetzt sei wichtig, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimme. Denn „die Zeit, die beim politischen Ringen der letzten Jahre verloren wurde, fehlt den Unternehmen zur Umsetzung“.


(vbr)



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Industrieprojekt in der Atacama-Wüste abgesagt, Astronomen erleichtert


Normalerweise ist die Ankündigung, einen Wind- und Solarpark zu bauen, eine gute Nachricht. Im Fall von Inna hingegen ist die gute Nachricht, dass das Projekt nicht umgesetzt wird. Die Anlage in Chile hätte die Arbeit von Astronomen beeinträchtigen können.

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Inna sollte eine Anlage für die Produktion von grünem Wasserstoff und Ammoniak werden, die das US-Unternehmen AES Andes in der Atacama-Wüste in Chile bauen wollte, nur wenige Kilometer entfernt vom Paranal-Observatorium der Europäischen Südsternwarte (ESO). Zu Inna sollten unter anderem ein Solarpark und ein Windpark gehören.

Dazu wird es nicht kommen: Die chilenische Tochtergesellschaft des US-Energiekonzerns AES hat das Projekt aufgegeben. Nach eingehender Prüfung des Projektportfolios sei beschlossen worden, „die Umsetzung des Inna-Projekts, einer Initiative zur Produktion grünen Wasserstoffs und grünen Ammoniaks, einzustellen“, teilte AES Andes mit.

Astronomen weltweit hatten gegen das Projekt protestiert. Dabei erhielten sie Unterstützung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier: Das Projekt hätte deutliche mehr Lichtverschmutzung in dem abgelegenen Gebiet bedeutet, wie eine Studie der ESO ergeben hat.

Daneben hätten die Windräder die astronomischen Beobachtungen am Very Large Telescope (VLT), dem Visible and Infrared Survey Telescope for Astronomy (VISTA) und künftig dem Extremely Large Telescope (ELT) gestört: Zum einen verwirbeln Windräder Luft, die an dem Standort sehr ruhig ist. Zudem erzeugen sie Vibrationen, die sich auf den Boden und dann auf die präzise ausgerichteten Teleskope übertragen könnten. Beides beeinflusst die Beobachtungen.

Die Teleskope des Paranal-Observatoriums auf den Bergen Cerro Paranal und Cerro Armazones gehören zu den leistungsstärksten weltweit. Das über eine Milliarde Euro teure ELT, das derzeit auf dem Cerro Armazones gebaut wird, wird mit seinem 39 Meter großen Hauptspiegel das weltweit größte optische Teleskop. Die Fertigstellung ist für Anfang der 2030er-Jahre geplant.

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Die Atacama-Wüste gilt als eine der trockensten Gegenden der Welt. Dort gibt es rund 350 klare Nächte im Jahr. Zudem ist die Region so entlegen, dass es dort kaum Luft- und Lichtverschmutzung gibt, die die Beobachtungen stören.

Die Astronomie-Community freut sich über die Entscheidung AES Andes’, Inna nicht umzusetzen. Der Paranal-Nachthimmel sei gesichert, kommentierte das Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik (MPE). „Ich bin sehr erfreut, dass unsere Bemühungen erfolgreich waren und der geplante Industriekomplex nun an einem anderen Standort realisiert werden soll“, sagte Reinhard Genzel, Nobelpreisträger und Direktor der Infrarot-Gruppe am MPE. Es sei den Forschern nie „um Wissenschaft gegen Nachhaltigkeit“ gegangen. „Das einzige Problem der geplanten Anlage war immer nur die räumliche Nähe zu den Teleskopen.“


(wpl)



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Bundesarbeitsgericht: Keine Betriebsräte bei reiner App-Steuerung


In der Welt der Lieferdienste und Plattformökonomie schien die Mitbestimmung zuletzt auf dem Vormarsch zu sein. In Städten wie Braunschweig, Kiel oder Bremen wählten Kuriere eigene Betriebsräte, um ihren Interessen gegenüber großen Betreibern wie Lieferando, Uber Eats oder Wolt Gehör zu verschaffen. Doch der rechtliche Boden unter diesen Gremien hat nun massiv nachgegeben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren am Mittwoch verkündeten Beschlüssen klargestellt, dass die rein digitale Steuerung über eine App nicht ausreicht, um ein Liefergebiet rechtlich als eigenständigen Betrieb einzustufen (u.a. Az.: 7 ABR 23/24).

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Der Streit dreht sich um eine fundamentale Frage des Arbeitsrechts: Was genau ist ein Betrieb? Bisher definiert das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) diesen als eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber mithilfe personeller und materieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt. Entscheidend ist dabei die Leitungsmacht – also die Kompetenz, in personellen und sozialen Angelegenheiten verbindliche Entscheidungen zu treffen.

Bei dem betroffenen Lieferdienst sind die Strukturen zweigeteilt. Es gibt „Hub-Cities“, in denen neben den Fahrern auch Verwaltung und Backoffice sitzen. Auf der anderen Seite stehen „Remote-Cities“: Dort sind lediglich die Kuriere unterwegs, gesteuert durch Algorithmen und eine zentrale App. Die Arbeitgeberin focht die Wahlen in diesen Außenposten an, da dort die nötige Leitungsinfrastruktur vor Ort fehle. Das BAG gab dieser Sichtweise nun Recht. Eine Zusammenfassung von Fahrern zu einem Liefergebiet mit eigenem Dienstplan genüge nicht, um die für einen Betrieb erforderliche organisatorische Selbstständigkeit zu begründen.

Die Hoffnung von Gewerkschaften, das höchste deutsche Arbeitsgericht würde den Betriebsbegriff im Zuge der Digitalisierung dynamisch ausweiten, hat sich so zerschlagen. Die Erfurter Richter betonen, dass die Maßstäbe des BetrVG auch dann gelten, wenn die Arbeitsverhältnisse im Wesentlichen digital gesteuert werden. Ein Mindestmaß an organisatorischer Eigenständigkeit muss vorhanden sein. Eine bloße Interessengemeinschaft von Fahrern, die denselben Algorithmus nutzen, erfüllt diese Kriterien nicht.

Damit folgt das BAG der Linie, die Experten bereits skizzierten. Der Gesetzgeber senkte 2021 zwar mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz Hürden für Wahlen, tastete den Kern des Betriebsbegriffs aber nicht an. Das Gericht macht nun deutlich, dass es nicht seine Aufgabe ist, diese gesetzgeberische Lücke durch weitreichende Rechtsprechung zu füllen.

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Erst im Juli monierte der Bundesrat, dass die aktuelle Rechtsprechung Mitarbeitern in per App abgegrenzten Liefergebieten den Zugang zu eigener Mitbestimmung faktisch versage. Die Länderkammer forderte den Gesetzgeber daher auf, den Betriebsbegriff an die Realität der digitalen Arbeitswelt anzupassen. Gerade in der Gründungsphase müssten solche Gremien besser vor Beeinträchtigungen durch Arbeitgeber geschützt werden. Die Länder sehen hier die Gefahr von „Union-Busting“, wenn digitale Strukturen dazu genutzt werden, die Bildung von Betriebsräten durch organisatorische Tricks zu erschweren oder unmöglich zu machen.

Die Entscheidung fällt in eine kritische Zeit, da im Frühjahr bundesweit die regelmäßigen Betriebsratswahlen anstehen. Für viele Wahlvorstände im Liefer-, Handels- und Dienstleistungssektor wirkt das Urteil wie eine kalte Dusche, bietet aber gleichzeitig Rechtssicherheit. Wer in digital fragmentierten Strukturen Wahlen organisiert, muss genau prüfen, ob die angezielte Einheit überhaupt betriebsratsfähig ist. Ansonsten droht die nachträgliche Unwirksamkeit durch die Arbeitsgerichte.

Der Ball liegt jetzt im Feld des Gesetzgebers. Das Arbeitsministerium muss entscheiden, ob es dem Ruf des Bundesrats folgt. Bis dahin bleibt der ortsgebundene Leitungsbegriff der Goldstandard – auch wenn der Chef nur noch als Icon auf dem Smartphone erscheint.


(mho)



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Gas-Durst für den KI-Boom: Neue Rechenzentren gefährden deutsche Klimaziele


Der Hunger nach Rechenleistung kennt derzeit aufgrund des KI-Hypes kaum Grenzen. Doch der Preis für den technologischen Fortschritt wird zunehmend auch in Treibhausgas-Emissionen gemessen. Die jüngste Ausgabe des „Global Oil and Gas Plant Tracker“ (GOGPT) durch den Global Energy Monitor offenbart eine Entwicklung, die Klimaschützer und Experten alarmiert. Weltweit – auch in Deutschland – zeichnet sich demnach ein Trend ab, bei dem der Ausbau von Gaskraftwerken untrennbar mit dem Wachstum der digitalen Infrastruktur verknüpft ist.

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Der GOGPT erfasst global Anlagen ab einer Kapazität von 50 Megawatt, in der EU und Großbritannien bereits ab 20 Megawatt. Die neuen Daten aus der Übersicht zeigen, dass die Energiewende im digitalen Sektor ins Stocken gerät.

Besonders in Deutschland wird das Ausmaß der Abhängigkeit sichtbar. Aktuelle Pläne etwa von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sehen neue Gaskraftwerke an strategisch wichtigen Standorten wie Mainz, Frankfurt, Birstein, Leipheim und Großkrotzenburg vor. Diese sollen primär der Versorgung von Rechenzentren dienen. Insgesamt stehen laut dem Tracker Kapazitäten von bis zu 1,95 Gigawatt in direktem Zusammenhang mit diesen Rechenclustern. Das entspricht fast 13 Prozent des gesamten in Deutschland angekündigten oder im Bau befindlichen Zubaus an Gaskraftwerken, der sich auf gut 15 Gigawatt beläuft.

Was auf den ersten Blick wie eine notwendige Brückentechnologie für die Versorgungssicherheit wirkt, entpuppt sich so bei genauerem Hinsehen als potenzieller Stolperstein für die nationalen Klimaziele.

Julian Bothe von der Organisation AlgorithmWatch sieht in dieser Entwicklung eine Gefahr. Der Wettbewerb um immer mehr Rechenleistung drohe die Klimaziele auszuhebeln, da die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichten. Zwar schreibe das Energieeffizienzgesetz vor, dass Rechenzentren ab dem Jahr 2027 in der Bilanz vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Doch die Praxis der „bilanziellen“ Rechnung steht massiv in der Kritik.

Bisher reicht es aus, wenn Betreiber über das Jahr verteilt Zertifikate für Grünstrom erwerben, während der tatsächliche Strom aus der Steckdose in Spitzenlastzeiten weiterhin aus fossilen Quellen stammt. Bothe fordert deshalb eine Verschärfung: Genehmigungen sollten nur noch erteilt werden dürfen, wenn der Betrieb zu jeder einzelnen Stunde durch zusätzlich geschaffene regenerative Quellen gedeckt sei.

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Ein Blick über den Atlantik zeigt, wohin die Reise ohne strikte Regulierung gehen könnte. In den USA haben sich die geplanten Kapazitäten für Gaskraftwerke binnen eines Jahres auf 252 Gigawatt fast verdreifacht. Ein Viertel des weltweiten Zubaus findet dort statt, getrieben nahezu ausschließlich durch den immensen Energiebedarf von KI-Rechenzentren. Dieser Trend konterkariert die internationalen Bemühungen zur Dekarbonisierung und dient AlgorithmWatch zufolge als Warnsignal für den europäischen Markt. Wenn der Ausbau der Erneuerbaren nicht mit dem Tempo der Serverfarmen Schritt halte, drohe das Erdgas zum dauerhaften Begleiter der Digitalisierung zu werden.

Auch die gesellschaftliche Akzeptanz für diesen Kurs schwindet. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag von AlgorithmWatch vom Oktober verdeutlicht, dass eine breite Mehrheit der Bürger eine deutlich strengere Regulierung fordert. Zwei Drittel der Befragten sprechen sich dafür aus, den Bau neuer Rechenzentren zwingend an den zeitgleichen Ausbau zusätzlicher Kapazitäten für Wind- und Solarenergie zu koppeln. Transparenz ist hierbei das Stichwort: Die Wähler wollen wissen, wie viel CO₂ für ihre Cloud-Dienste und KI-Modelle tatsächlich ausgestoßen wird.

Die Bundesregierung steht nun vor der Herausforderung, das Energieeffizienzgesetz nicht – wie befürchtet – aufzuweichen, sondern an die Realitäten des KI-Booms anzupassen. Die Daten des Global Energy Monitor liefern dafür die nötigen Fakten. Sie zeigen, dass die bloße Hoffnung auf eine grüne Zukunft der IT nicht ausreicht, wenn gleichzeitig Milliarden in eine fossile Infrastruktur fließen und diese auf Jahrzehnte festgeschrieben wird. Ohne eine Kopplung von Netzausbau, zusätzlichem Grünstrom und strengen stündlichen Nachweisen für Rechenzentren droht der digitale Fortschritt zum Klimarisiko zu werden.


(mho)



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