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Kryptobörsen: Marktbereinigung im Europäischen Wirtschaftsraum
Der zwielichtige Markt für den Handel mit Kryptowährungen wird im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zum 1. Juli teilweise bereinigt. Laut Branchenbeobachtern gibt es derzeit mehr als 1.200 Anbieter, doch nur gut 200 haben eine Lizenz erworben. Prominentester Abgang ist Binance, das als weltweit größte Kryptowährungsbörse gilt.
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Seit Ende 2024 gibt es EWR-weit gültige Lizenzen nach der EU-Verordnung 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (bekannt als MiCA, für Markets in Crypto-Assets). Anbieter müssen nur in einem Land eine Lizenz erwerben, die dann im gesamten EWR gilt. Allerdings sind die Vorgaben überall die gleichen: Weil hohe Geldbeträge von Spekulanten auf dem Spiel stehen, müssen die Betreiber zeigen, dass sie ausreichend Eigenkapital haben, wie sie ihre Plattformen führen, wie sie Kundenguthaben schützen und, nicht zuletzt, wie sie Geldwäsche verhindern.
Daran ist Binance gescheitert: Das US-Unternehmen wollte eine griechische Lizenz, hat seinen Antrag jedoch zurückgezogen, nachdem die griechische Behörde vorige Woche eine Ablehnung signalisierte. Daraufhin aufgenommene Gespräche mit Behörden einiger anderer Länder dürften nicht gefruchtet haben – die Vorschriften sind ja jetzt einheitlich. Bislang ist Binance in allen EWR-Staaten außer den Niederlanden und Liechtenstein tätig.
Bis Ende Juni läuft noch eine Übergangsfrist: Ältere, nach national unterschiedlichen Vorschriften erteilte Lizenzen verlieren dann ihre Gültigkeit. Dennoch setzte Binance zunächst auf Durchhalteparolen: „Binance verlässt Europa nicht”, zitierte Reuters noch am Mittwoch Binances Europamanagerin Gillian Lynch. Sie suche nach einem „anderen Weg” zur Zulassung, wisse aber nicht, warum Griechenland den Antrag ablehnen wollte. Wie sich eine neue Lizenz in wenigen Tagen ausgehen kann, ließ sie offen.
C’est la Fin
Und tatsächlich hat Binance noch am selben Tag europäische Kunden über die bevorstehende Einstellung des Geschäftsbetriebes zum 30. Juni informiert: Online kursiert eine an französische Kunden ergangene Mitteilung. Neukunden nimmt Binance demnach ab sofort nicht mehr auf, Bestandskunden werden gemäß den Vorgaben der MiCA-Verordnung schrittweise abgewickelt. Etwaige Guthaben bleiben damit erhalten.
Am 1. Juli werden alle offenen Order betroffener Kunden automatisch gelöscht, ihre Handelsbots deaktiviert. Verkäufe von Kryptowährungseinheiten gegen Euro sowie der Tausch gegen USDC-Stablecoins bleiben möglich. Frisches Geld nimmt Binance dann nicht mehr an, aber Geldguthaben werden auf Antrag ausgezahlt.
Angebote, die Spekulanten mit möglichen Zinszahlungen oder anderen Gewinnen locken sollen, werden ebenfalls getilgt. Das betrifft beispielsweise Staking und Cloud-Mining-Produkte. Diese Guthaben schreibt Binance dem Kundenkonto zu, etwaige Guthaben in dem Zinsen zahlenden Coin RWUSD werden automatisch in USDC gewechselt. Ebenfalls storniert werden Wetten auf neue Kryptowährungen durch die Angebote Launchpad und Launchpool.
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Ein bisschen mehr Zeit gibt es für die Tilgung von Schulden: Wer offene Binance Loans oder Flexible Loans hat, sollte diese spätestens im September zurückzahlen. Denn sonst werden die Außenstände durch automatischen Verkauf der hinterlegten Sicherheiten zum 1. Oktober getilgt, egal, welcher Kurs dann gerade erzielt werden kann.
Drei Möglichkeiten, 200 Alternativen
Ähnlich sollte es bei den kleineren, rund 1.000 Anbietern laufen, die entweder keine Lizenz beantragt oder die Voraussetzungen nicht erfüllt haben. Kontoinhaber haben drei Möglichkeiten: Sie können ihre Kryptowährungseinheiten in ein selbst gehostetes Wallet übertragen, sie verkaufen oder zu einem der gut 200 lizenzierten Anbieter übertragen lassen. Doch Obacht: Der große Wechsel dürfte Betrüger anlocken, weshalb Transaktionen und Empfänger besonders genau geprüft werden sollten.
Binance hat Erfahrung mit solchen Abwicklungen. Es hat sich schon aus mehreren Ländern zurückziehen müssen, weil es die Vorschriften nicht einhalten kann oder möchte. In den USA haben sich sowohl das Unternehmen als auch sein kanadischer Eigentümer Changpeng Zhao (CZ) zu Geldwäschevergehen schuldig bekannt. Er kam dafür 2023 für vier Monate ins Gefängnis. Nach Milliardengeschäften mit Donald Trump begnadigte dieser CZ später. In Kanada hat Binance eine Millionenstrafe wegen Geldwäscheverstößen ausgefasst und den Betrieb eingestellt.
Das Unternehmen hat Besserung gelobt, CZ musste sich zurückziehen. Dass er sich dennoch öffentlich einmischt und zudem angibt, weiterhin der Eigentümer zu sein, hat die Bemühungen um eine MiCA-Lizenz sicher nicht unterstützt. Und im Februar wurde ruchbar, dass Binance Mitarbeiter gefeuert hat, die potenziell illegale Transaktionen in Milliardenhöhe untersuchten.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Freitag: Social-Media-Verbot ohne Wirkung, US-Automarkt künftig ohne Polestar
Als erstes Land der Welt hat Australien Unter-16-Jährige aus sozialen Netzen verbannt. Das Verbot wirkt kaum, wie eine nicht repräsentative Umfrage zeigt. Demnach können die befragten Teenager die Altersprüfung überwinden und besuchen die für sie verbotenen Plattformen kaum weniger oft als zuvor. Ein Verbot hat auch die US-Regierung verhängt, aber für vernetzte Fahrzeuge aus China. Denn die damit gesammelten Daten könnten missbraucht werden. Das wird Polestar zum Verhängnis. Der chinesische Autobauer hat keine Ausnahmegenehmigung erhalten und muss den US-Markt verlassen. Derweil hat das zu Sony gehörende Spielestudio Bungie frühere Gerüchte über signifikante Entlassungen bestätigt. Das Destiny-Team ist am stärksten betroffen, aber auch Marathon-Entwickler. Weder Sony noch Bungie haben die Kündigungen und Stellenstreichungen bislang beziffert – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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„Rechtliche Altersgrenzen werden nicht funktionieren“, haben Experten gewarnt, als Australien im Eilverfahren beschlossen hat, Kinder und Jugendliche aus großen sozialen Netzen zu verbannen. Es war das erste Land mit so einem Verbot, inzwischen gibt es Nachahmer. Eine Befragung von 400 Betroffenen zeigt, dass die Warnung gerechtfertigt war. Die Nutzung ist scheint kaum zurückgegangen: 86 Prozent der Betroffenen haben angegeben, dass sie in der Woche vor der Befragung mindestens eine verbotene Plattform genutzt haben. Es handelt sich zwar nicht um repräsentative Zahlen, aber im Vergleich mit dem Verhalten vor dem Verbot haben die Nutzungszahlen nur etwas abgenommen. Die Teenager haben die Altersprüfung auf verschiedenen Arten umgehen oder überwinden können: Australische Kinder nutzen Soziale Netze trotz Verbots.
Verboten werden auch vernetzte Fahrzeuge aus China, aber in den USA. Somit darf Polestar dort keine neuen Modellvarianten seiner Pkw verkaufen. Das US-Verbot beruht auf einer Mischung aus Datenschutz und Marktabschottung. Polestar stünde frei, am US-Markt datenschutzfreundliche Autos ohne Vernetzung anzubieten. Jedoch zieht sich die Abteilung des chinesischen Geely-Konzerns lieber aus dem Land zurück. Die Schwesterfirma Volvo hat indes eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Der US-Bann greift mit dem Modelljahr 2027 für Straßenfahrzeuge aus China bis 4,5 Tonnen. Ab dem Modelljahr 2030 gilt das Verbot auch für den Import einschlägiger Hardware für Fahrzeugvernetzung, also im Wesentlichen für solche Ersatzteile. Denn nach Ansicht der US-Regierung sind Autos zu vernetzt: Polestar gibt den US-Markt auf.
Nach dem Ende der Entwicklung von „Destiny 2“ reorganisiert sich Bungie. Das mündet in den bereits erwarteten Entlassungen zahlreicher Entwickler, vornehmlich beim Destiny-Team, aber auch unter den Personen, die am erst dieses Jahr eingeführten Extraction-Shooter „Marathon“ mitgearbeitet haben. Die Kündigungen begründet Bungie damit, dass der zweite Teil der Destiny-Serie die Erwartungen in den letzten Jahren nicht erfüllt habe. Zudem gibt es Stellenstreichungen bei Sony in Teams, die den Betrieb von Bungie unterstützen. Wie viele Mitarbeiter entlassen und Stellen gestrichen wurden, ist bislang nicht bekannt. Nach externen Schätzungen zählte Bungie im April dieses Jahres 800 Mitarbeiter: Bungie feuert die meisten Destiny-Entwickler und sogar einige des Marathon-Teams.

heise online
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Einen anderen Weg aus der Kostenfalle wählt Microsoft und erhöht zum 1. August die Preise der Xbox-Konsolen weltweit. Die 512-GByte-Modelle werden um 100 US-Dollar teurer, die 1-TByte-Modelle um 150 US-Dollar. Das Einsteigermodell Xbox Series S mit 512 GByte Speicher kostet damit künftig 500 US-Dollar, die Series X beginnt ab 750 US-Dollar. Sie ist damit 50 Prozent teurer als zum Launch vor über fünf Jahren. Euro-Preise für Deutschland fehlen noch. Den Schritt begründet Microsoft mit der anhaltenden Speicherkrise. Die Preise für Arbeitsspeicher und Datenträger hätten sich seit der vergangenen Erhöhung um mehr als das 2,5-fache erhöht. Das 2-TByte-Modell der Xbox Series X stellt Microsoft mit der Preisrunde ein, dieses wird nicht mehr produziert: Microsoft erhöht Konsolenpreise der Xbox weltweit zum 1. August.
Im heutigen c’t-Datenschutz-Podcast diskutieren wir zunächst ein Bußgeld von 100.000 Euro gegen eine kroatische Immobilienagentur. Neben unzulässig lange gespeicherten Unterlagen beanstandete die Behörde unzureichende Datenschutzschulungen. Zentrales Thema des Gesprächs ist der Schock über die Pläne der neuen baden-württembergischen Landesregierung, der Datenschutzbehörde 40 Prozent der Stellen zu streichen. Kritisiert wird, dass der Staat und auch das Bundesland gleichzeitig polizeiliche Überwachungsbefugnisse und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz massiv ausbauen, die Kontrollinstanzen im Gegenzug aber derart schwächen wolle. Zusätzlich belastet eine enorme die Behörde. Die Zahl der Eingaben stieg zuletzt um fast 90 Prozent. Darum geht es in der Auslegungssache 162: Aufsichtsbehörde unter Druck.
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(fds)
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Autos sind zu vernetzt: Polestar gibt den US-Markt auf
Polestar darf in den USA keine neuen Modellvarianten seiner Pkw verkaufen. Das US-Verbot beruht auf einer Mischung aus Datenschutz und Marktabschottung. Polestar stünde frei, am US-Markt datenschutzfreundliche Autos ohne Vernetzung anzubieten. Jedoch zieht sich die Abteilung des chinesischen Geely-Konzerns lieber aus dem Land zurück. Die Schwesterfirma Volvo hat indes eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
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Anfang 2024 hat der damalige US-Präsident Joe Biden vernetzte Autos mit ihrer Datensammelei und Abhängigkeit vom jeweiligen Hersteller als Problem erkannt: „Die meisten Fahrzeuge heutzutage sind ‚vernetzt‘ – sie sind wie Smartphones auf Rädern. Diese Autos sind verbunden mit unseren Telefonen, mit Navigationssystemen, mit Kritischer Infrastruktur, und zu den Firmen, die (die Autos) hergestellt haben.” Allerdings kann der Präsident kein Datenschutzrecht verordnen. Geht es jedoch um die Nationale Sicherheit, kann die US-Regierung auch ohne Parlament bestimmte Maßnahmen ergreifen.
Außerdem kam die Sache im Wirtschaftskrieg mit der Volksrepublik China und damals der Russischen Föderation gerade recht. Bidens Regierung führte eine Lizenzpflicht für vernetzte Fahrzeuge, die der Kontrolle Chinas oder Russlands unterliegen, ein: „Vernetzte Fahrzeuge aus China könnten sensible Daten über unsere Bürger und unsere Infrastruktur sammeln, und diese Daten zurück an die Volksrepublik China schicken. Diese Fahrzeuge könnten aus der Ferne abgefragt oder stillgelegt werden”, erinnerte Biden.
Den Präzedenzfall hatte wenige Monate zuvor ein polnischer Zügefabrikant geschaffen: Newag legte bereits verkaufte Züge aus der Ferne still, wenn sie bei Dritten zu Reparatur waren.
Verbot ab Modelljahr 2027
Der US-Bann (RIN 0694-AJ56) greift mit dem Modelljahr 2027 für Straßenfahrzeuge bis 4,5 Tonnen (genauer: 10.000 Pfund). Ihre Hersteller dürfen in den USA keine vernetzten Fahrzeuge mehr verkaufen, wenn entweder der Hersteller selbst, oder der Lieferant installierter Software, chinesisch ist, oder der Kontrolle oder Rechtslage Chinas unterliegt. Bei Software sind nicht alle installierten Programme relevant, sondern nur solche, die Vernetzung oder automatisiertem Fahren dienen.
Ab dem Modelljahr 2030 gilt das Verbot auch für den Import einschlägiger Hardware für Fahrzeugvernetzung, also im Wesentlichen für solche Ersatzteile. Das alles gilt auch in Bezug auf Russland, doch spielen russische Autos in Nordamerika keine Rolle.
Ausnahmegenehmigungen sind möglich. Nicht nur chinesische Anbieter wie Polestar und Volvo brauchen sie, auch US-Konzerne wie Ford und GM. GM lässt das kleine SUV Buick Envision in China bauen, Ford das größere SUV Lincoln Nautilus, wobei auch Software in China installiert wird. GM plant zwar, die Produktion des Buick Envision in die USA zu holen, aber erst 2028.
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Während Volvo die Ausnahmegenehmigung erhalten hat, ist Polestar gescheitert. Warum, sagen weder Polestar noch die Behörde. Das Verfahren ist nicht transparent. Zwar ist die Eigentumsstruktur der beiden Marken unterschiedlich, am Ende hält jedoch stets der Chinese Shufu Li eine deutliche Mehrheit an Geely, Polestar und Volvo.
In Kanada möchte Polestar bleiben
Fahrzeuge bis zum Modelljahr 2026 wird Polestar weiterhin in den USA feilbieten. Doch dürfte das Interesse potenzieller Käufer abflachen, da sie langfristig Hürden bei Support und Ersatzteilen erwarten müssen.
Im Nachbarland Kanada möchte Polestar weitermachen und auch zukünftige Jahrgänge seiner Autos vertreiben. Ob das klappt, bleibt abzuwarten. Als sich Suzuki 2012 vom US-Automarkt zurückzog, versprach es, den Kanadiern treu zu bleiben. Doch diese trauten der Sache nicht, die Nachfrage brach ein, und Suzuki gab nur zwei Jahre später auch den kanadischen Automarkt auf.
(ds)
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Bundestag wählt Juraprofessor Moritz Hennemann neuen Datenschutzbeauftragten
Der Bundestag hat mit einer deutlichen Mehrheit von 391 Stimmen den Freiburger Rechtswissenschaftler Moritz Hennemann zum neunten Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. Er wurde von der Bundesregierung vorgeschlagen und in offener Abstimmung für fünf Jahre gewählt. Bekommen hat er damit auch Stimmen aus der Opposition. Der Datenschutzbeauftragte ist dafür verantwortlich, die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz zu überwachen und durchzusetzen. Zudem hat er die Aufgabe, den Bundestag, den Bundesrat, die Bundesregierung und andere Einrichtungen über Datenschutzfragen zu beraten.
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Nur sechs über dem Mindestalter
Hennemann ist 1985 geboren und liegt damit nur sechs Jahre über dem für Bundesdatenschutzbeauftragte vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestalter von 35 Jahren. Der Jurist kommt von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, wo er den Lehrstuhl für Zivilrecht mit Informationsrecht, Medienrecht, Internetrecht innehatte. Er gilt als Datenrechtler, der den bisherigen Kurs der Datenschutzaufsicht weitgehend fortsetzen würde. Nach dem Studium in Heidelberg, Krakau und Oxford arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter, Rechtsanwalt und habilitierte 2019 in Freiburg. Anschließend übernahm er einen Lehrstuhl an der Universität Passau, bis er vor knapp drei Jahren ins Breisgau zurückkehrte.
Hennemanns Vorgängerin, Louisa Specht-Riemenschneider, hatte im März angekündigt, das Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegen zu müssen, jedoch so lange im Amt bleiben zu wollen, bis die Nachfolge geregelt ist. Das liegt unter anderem daran, dass es mit dem „leitenden Beamten“ zwar eine Leitung der Behörde gibt – die Position darf aber nicht exakt die gleichen formalen Kompetenzen ausüben wie ein vom Bundestag gewählter Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Durch monatelange Beratungen der damaligen Regierungskoalition war genau dieses Problem vor dem Amtsantritt Specht-Riemenschneiders eingetreten. Dass sich das wiederholt, wollte sie jetzt vermeiden.
(mho)
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