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Landgericht Berlin: Doctolib-Filter für Kassenpatienten irreführend


Das Landgericht Berlin II hat dem Arztterminportal Doctolib untersagt, bei aktivem Filter „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ auch Termine von Privatpraxen einzublenden, die gesetzlich Versicherte ausschließlich als Selbstzahler behandeln. Das Gericht gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt und wertete die Praxis als irreführende geschäftliche Handlung. „Gesetzlich Versicherte dürfen nicht zur Buchung von Privatsprechstunden und Selbstzahlerterminen verleitet werden“, so die vzbv.

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Der Filter wecke die berechtigte Erwartung, dass ausschließlich Arzttermine angezeigt werden, die ohne private Vorauszahlung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können. Diese Erwartung werde enttäuscht, wenn Nutzerinnen und Nutzer dennoch Termine bei Privatpraxen angezeigt bekämen, bei denen gesetzlich Versicherte nur gegen Selbstzahlung – teils mit Vorkasse – behandelt werden. Ein späterer Warnhinweis im Buchungsprozess reiche nicht aus, da die Irreführung bereits mit der Anzeige der Termine beginne.

Doctolib wurde zur Unterlassung verurteilt und muss zudem Abmahnkosten in Höhe von 350 Euro tragen. Das Urteil vom 18. November 2025 (Az. 52 O 149/25) ist noch nicht rechtskräftig.

Der vzbv fordert vor diesem Hintergrund klare Mindeststandards für kommerzielle Arztterminplattformen. Selbstzahler- und Privatsprechstunden müssten eindeutig gekennzeichnet werden und dürften gesetzlich Versicherten nur dann angezeigt werden, wenn diese dem ausdrücklich zustimmen.

Im August 2025 hatte die Bundesregierung bereits eingeräumt, Probleme bei Arzttermin-Buchungsportalen zu beobachten und darüber mit „relevanten Akteuren“ im Austausch zu stehen. Anlass war eine Kleine Anfrage der Grünen. Im April 2025 hatte die vzbv die Unterlassungsklage gegen Doctolib eingereicht.

Bei Datenschützern wird der Terminservice-Dienst viel diskutiert. Kritisiert wird vor allem, dass die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten durch das Unternehmen zu umfangreich und nicht transparent genug sei. In den Tätigkeitsberichten der Berliner Datenschutzbeauftragten kommt Doctolib seit 2019 vor, da regelmäßig Beschwerden eingehen – etwa aufgrund von Unklarheiten bei der Datenverarbeitung. Geregelt ist allerdings inzwischen, dass sich die federführende Aufsichtsbehörde in Frankreich befindet.

Nach eigenen Angaben nutzen bereits 25 Millionen Patienten Doctolibs Dienste. Kürzlich hat das Unternehmen zudem verkündet, sein Angebot für Arztsoftware weiter auszubauen und bietet ein Praxisverwaltungssystem an.

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(mack)



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Wie man mit Quantenphysik Trackingdaten von NBA-Spielern analysiert


Ein Angriff des NBA-Teams der Golden State Warriors: Stephen Curry, der wohl beste Werfer der Basketball-Geschichte, läuft ohne Ball in Richtung Korb und dreht auf die dem Ball entgegengesetzte Seite ab. Die Verteidigung folgt ihm, ein Teamkamerad zieht in der dadurch geöffneten Lücke zum Korb und schließt für zwei Punkte ab. In den Statistiken wird diese Situation bisher nicht bei Curry auftauchen, doch scheinen solche Statistiken nicht alles zu erzählen.

Forscher des Max-Planck-Instituts in Rostock und der Cornell University in Ithaka (USA) haben eine neue Metrik entwickelt, die auch diesen passiven Einfluss von Stephen Curry messbar macht und zudem Spielerpositionen verbessern kann. Dafür nutzen sie zentimetergenaue Trackingdaten von NBA-Spielen sowie einen theoretischen Ansatz, der direkt aus der Quantenphysik kommt.

In einem Quantensystem mit vielen Elektronen ist es nämlich im Allgemeinen nicht möglich, eine Gleichung zu lösen, um die Bewegung aller einzelnen Elektronen aufzuschlüsseln und zu jedem Zeitpunkt vorherzusagen – vergleichbar mit den Spielern eines Basketballspiels. Für sogenannte Vielteilchensysteme schaut man daher nicht mehr auf jedes einzelne Teilchen, sondern auf die Bewegung des Ganzen. So kann man über eine Dichtefunktion abschätzen, wo Elektronen sich im Schnitt mehr konzentrieren.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie man mit Quantenphysik Trackingdaten von NBA-Spielern analysiert“.
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Kommentar: Apple bindet sich bei KI an Google – und die User haben das Nachsehen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Apples Umgang mit dem Thema KI wirkt seit langem hilflos. Zur Erinnerung: Bereits im Sommer 2024 – und schon das war Jahre zu spät – hat der Konzern Apple Intelligence vorgestellt. Damals hieß es, die noch im gleichen Jahr in englischer Sprache verfügbaren Werkzeuge wie die Writing Tools oder die Bildgeneratoren (Genmoji und Image Playground) seien nur der Anfang, eine kontextsensitive Siri mit App-Steuerung sei auf dem Weg. Diese kam dann – trotz peinlicher Fernsehwerbung für unveröffentlichte Features – aber einfach nicht, weil das System Apples internen Qualitätskriterien nicht entsprach.

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Und auch heute, im Frühjahr 2025, arbeitet Siri immer noch so, als sei sie seit 2011 kaum verbessert worden. Regelmäßig ruft man sich dumm und dämlich, damit die Sprachassistentin simple Anfragen verarbeitet. Auf iPhone, iPad und Mac wurde es zwar durch die Integration von ChatGPT besser, doch solche Dienste möchte man von Apple direkt sehen. Doch wie es sich nun darstellt, kann der Konzern es einfach nicht. Er hat sich deshalb entschieden, zu Googles Gemini-Grundmodell zu wechseln – zumindest auf mittelfristige Sicht.

Nun könnte man sagen, dass das nur logisch ist. Apple arbeitet seit langem mit Google bei der Safari-Suche zusammen und verdient dadurch enorm viel Geld. Jetzt geht eben etwas Geld – oder ein anderes Gegengeschäft – an Google zurück. Apple hat bereits versichert, dass man Gemini auf eigener Cloud-Technik (plus wohl auch lokal auf iPhone & Co.) ausführen will und der Internetgigant keine Daten bekommt.

Börsenbeobachter loben Apple dafür, sich nicht (oder nur wenig) an der aktuellen KI-Blase beteiligt zu haben, die Meta, Microsoft & Co. noch viel Geld kosten könnte, sollte sie platzen. Andere sagen wiederum, das sei doch alles Teil von Apples üblicher Strategie, zunächst abzuwarten, bis andere neue Technik einführen, um sie dann deutlich verbessert zu einem Massenprodukt zu machen.

Das mag grundsätzlich stimmen. Doch dazu passt nicht, dass Apple vollmundige KI-Ankündigungen in Sachen kontextsensitive Siri macht, nur um sie dann wieder einzukassieren. Gleichzeitig rumort es intern seit vielen Monaten. Apple verlor zahlreiche Experten im KI-Bereich bis auf die Managementebene hoch. Gut: Meta und andere ließen sich das auch verrückte Summen kosten. Aber solche Abgänge verraten immer auch eine Form von Leidensdruck. War Apple in Sachen KI einfach zu zögerlich? War John Giannandrea, der mittlerweile geschasste KI-Chef, trotz seiner Google-Wurzeln der richtige Mann?

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Die Antworten auf solche Fragen wird man erst in den kommenden Jahren haben. Dass Apple nun ganz offiziell zu Google Gemini greift, ist tatsächlich ein Armutszeugnis für einen Konzern, der sich Innovation auf die Fahnen geschrieben hat. Natürlich geht intern die Arbeit an eigener Technik weiter, einige Analysten glauben gar, Gemini sei nur ein Notnagel, ein „Holdover“, bis Besseres kommt. Doch das Grundmodell ist so gut, dass Apple vermutlich Jahre braucht, um aufzuholen, besonders mit einem weiteren zögerlichen Kurs.


Ein Kommentar von Ben Schwan

Ein Kommentar von Ben Schwan

Mac & i-Redakteur Ben Schwan schreibt seit 1994 über Technikthemen und richtet sein Augenmerk mittlerweile insbesondere auf Apple-Geräte. Er mag das Design von Mac, iPhone und iPad und glaubt, dass Apple nicht selten die benutzerfreundlicheren Produkte abliefert. Immer perfekt ist die Hard- und Software-Welt aus Cupertino für ihn aber nicht.

Immerhin: Finanzielle Verluste wegen KI schreibt Apple offensichtlich nicht. Im Gegensatz zu den Milliardensummen, die bei OpenAI, Anthropic, aber sicherlich auch bei Meta, Google und womöglich Microsoft verloren gehen, weil die Abogebühren für Chatbots und Co. nicht zur Gegenfinanzierung reichen, dürfte Apple Intelligence ein Schnäppchen sein.


(bsc)



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Recht auf Reparatur kommt – Ersatzteile für Jahre gesichert


Für Smartphones, Waschmaschinen und eine Reihe anderer Geräte soll ab diesem Sommer ein Recht auf Reparatur gelten – auch über die Gewährleistungsfrist hinaus. Eine dazu geplante gesetzliche Regelung macht den Herstellern konkrete Vorgaben. Sie soll sich positiv auf die Umwelt und die Geldbeutel der Verbraucher auswirken.

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Das auch für den Verbraucherschutz verantwortliche Bundesjustizministerium geht davon aus, dass die 2024 beschlossene EU-Richtlinie in Deutschland pünktlich zum 31. Juli in Kraft treten wird. Wie das Ministerium mitteilt, ist ein Entwurf für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht jetzt an Länder und Verbände versendet worden. Diese können bis zum 13. Februar dazu Vorschläge und mögliche Bedenken formulieren. Später befasst sich damit auch noch der Bundestag.

Während der üblichen Lebensdauer eines Produkts soll der Hersteller zur Reparatur verpflichtet werden. Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, kann er dafür ein „angemessenes Entgelt“ verlangen. Was hier als angemessen angesehen wird, ist in dem Entwurf allerdings nicht genau ausbuchstabiert. Erfolgt die Reparatur entgeltlich, ist der Verbraucher zudem verpflichtet, die reparierte Ware abzunehmen.

Hersteller brauchen die Reparaturleistung nicht unbedingt selbst zu erbringen. Sie können ihrer Verpflichtung auch nachkommen, indem sie damit andere beauftragen, etwa dann, wenn sie nicht über die nötige Infrastruktur dafür verfügen oder ein geeignetes Unternehmen näher beim Verbraucher angesiedelt ist.

Manche Geräte werden aktuell deshalb nicht repariert, sondern durch ein Neugerät ersetzt, weil Komponenten so verbaut sind, dass eine Reparatur schlicht unmöglich ist. Das soll in Zukunft in Bezug auf die in der Richtlinie genannten Geräte – vom Server bis zum Staubsauger – ebenso verboten sein wie eingebaute Fehler, die dafür sorgen, dass das Produkt nach einer gewissen Zeit nicht mehr funktioniert.

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Damit eine Reparatur auch nach vielen Jahren überhaupt noch möglich ist, sollen die Hersteller verpflichtet werden, Ersatzteile für bestimmte Modelle entsprechend der erwarteten Lebensdauer vorzuhalten. Für Smartphones bedeutet das etwa, dass die Teile, aus denen das Mobiltelefon besteht, nach der Einstellung der Produktion des betreffenden Modells noch mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen. Für die Hersteller von Waschmaschinen und Trocknern gilt diese Verpflichtung für eine Dauer von zehn Jahren nach Ende der Produktion.


(afl)



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