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Künstliche Intelligenz

Mehr als 48.000 Anzeigen wegen Cybercrime in Bayern


Bayernweit gibt es weiterhin eine große Gefahr für Angriffe per Internet auf Behörden, Privatpersonen und Unternehmen. Dies geht aus dem Bericht zur Cybersicherheit in Bayern 2025 hervor, der in München vorgestellt wurde. „Nach der polizeilichen Kriminalstatistik wurden in Bayern im zurückliegenden Berichtszeitraum über 48.000 Fälle von Cybercrime zur Anzeige gebracht“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Die tatsächliche Anzahl der Straftaten in diesem Bereich sei aber vermutlich noch um ein Vielfaches höher.

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Neben der großen Zahl an Attacken von Hackern macht den Sicherheitsbehörden dabei insbesondere die zunehmende Professionalisierung der Täter und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Cyberangriffen Sorge. „Der Schutz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vor Bedrohungen aus dem Cyberraum hat sich in den letzten Jahren zu einem essenziellen Bestandteil der inneren Sicherheit entwickelt“, betonte Herrmann.

Gleiches gelte für die zunehmende Anzahl an mutmaßlich politisch motivierten Cyberattacken, neben den früher überwiegenden finanziellen Interessen der Täter. „Es muss davon ausgegangen werden, dass fremde Nachrichtendienste und staatlich gesteuerte ausländische Akteure vielfach Überlastungsangriffe, sogenannte DDoS-Attacken, oder Desinformationskampagnen als Mittel zur politischen Einflussnahme und zur Manipulation der öffentlichen Meinung nutzen, um das Vertrauen in staatliche Institutionen und unsere Demokratie zu untergraben“, sagte Herrmann.

In Bayern kämpft das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – kurz LSI – gegen die Angriffe auf das Behördennetz aus dem Cyberraum. „Das Cyber Defence Center im LSI ist hierfür ein wesentlicher Baustein: Täglich werden rund 2,7 Milliarden Datensätze auf Angriffsindizien analysiert und in 2024 rund 390 Millionen verdächtige E-Mails bereits beim Empfang blockiert – davon rund eine Million mit neuartigem Schadcode“, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU).

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Zudem habe die Polizei ein flächendeckendes Netzwerk hochspezialisierter Fachkommissariate und -dezernate zum Schutz vor Cyberattacken eingerichtet. Auch sogenannte „Quick-Reaction-Teams“ stünden Betroffenen rund um die Uhr zur Verfügung.

Seit 2015 kümmert sich zudem die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) um die Verfolgung der Täter. 2024 hätten zahlreiche Erfolge bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität, -spionage und -sabotage erzielt werden können. Ein Beispiel sei die Zerschlagung der weltweit agierenden Ransomware-Gruppierung „8Base“. Allein in Deutschland habe es mindestens 365 nachgewiesene Angriffe dieser Gruppe gegeben.

Aus der Sicht von Justizminister Georg Eisenreich (CSU) muss der strafrechtliche Schutz gegen hybride Angriffe dringend verbessert werden: „Viele der Straftatbestände stammen noch aus der Zeit des Kalten Krieges. Angesichts anhaltender Vorfälle wie Drohnenflüge über Flughäfen und Kasernen oder Fake News auf nachgeahmten Internetportalen muss der strafrechtliche Schutzrahmen für das 21. Jahrhundert fortentwickelt werden.“ So brauche es etwa einen neuen Straftatbestand für Drohnenflüge mit Spionageverdacht.


(dmk)



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Künstliche Intelligenz

Künftig auch Zölle auf in EU importierte Billigwaren?


Müssen Shein, Temu, AliExpress und Co. künftig mehr Zollabgaben auf ihre Sendungen in die EU bezahlen? Bei einem Treffen in Brüssel stimmen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und seine Amtskollegen der EU-Länder heute (ab 10.30 Uhr) darüber ab, ob künftig auch Abgaben für günstige Waren gelten sollen, die bislang oft kostenfrei in die Europäische Union eingeführt werden können. Ob günstige Produkte dadurch teurer werden, dürfte abzuwarten bleiben.

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Mit dem von der Bundesregierung unterstützten Vorstoß soll etwa gegen Wettbewerbsverzerrung und Betrug vorgegangen werden. Es sei ein ganz wichtiges Signal dafür, „dass wir keine Ramschware aus China wollen, dass wir unsere Märkte schützen“, sagte Vizekanzler Klingbeil jüngst.

Das Vorhaben geht auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Reform der Zollregeln der EU zurück. Dem Willen der Brüsseler Behörde zufolge sollen ab 2028 zahlreiche Waren unter 150 Euro zollpflichtig werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Händler – unabhängig von ihrem Standort – die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben. Bislang muss kein Zoll gezahlt werden, wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt.

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Zudem soll mit den neuen Vorgaben Betrug angegangen werden: Laut EU-Kommission wird Schätzungen zufolge bei 65 Prozent der in die EU geschickten Pakete bewusst ein zu niedriger Wert in der Zollanmeldung angegeben, um die Befreiung in Anspruch zu nehmen. Das benachteiligt der Behörde zufolge EU-Unternehmen, die nicht mit den entsprechend niedrigeren Verkaufspreisen konkurrieren können – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.

Außerdem sei die Befreiung für Verkäufer ein Anreiz, größere Bestellungen beim Versand in die EU auf kleinere Pakete aufzuteilen, so die Kommission. Das trage weiter zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für die EU-Unternehmen bei und verursache darüber hinaus unter anderem Verpackungsmüll.

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Online-Handel hat in den vergangenen Jahren zu einem exponentiellen Anstieg bei Lieferungen kleiner Warenpakete mit geringem Wert in die EU geführt. Laut EU-Kommission waren 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU angekommen – deutlich mehr als in den beiden Vorjahren. Von der Abgabe dürften Online-Shoppingportale wie auch Amazon oder Etsy sowie E-Commerce-Giganten wie Temu, AliExpress und Shein betroffen sein.

Nach Angaben des Handelsverbandes Deutschland werden täglich etwa 400.000 Pakete von Shein und Temu an deutsche Kunden verschickt. Der Umsatz der beiden Portale in Deutschland lag 2024 demnach zwischen 2,7 und 3,3 Milliarden Euro. Laut HDE kauften im vergangenen Jahr mehr als 14 Millionen Menschen hierzulande bei Temu und Shein ein.

Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, nennt die Abschaffung der Zollfreigrenze einen ersten Baustein, um die Paketflut einzudämmen. „Außerdem müssen Online-Marktplätze grundsätzlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie unsichere oder gefährliche Produkte vertreiben“, forderte sie weiter. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest habe kürzlich wieder gezeigt, dass besonders Produkte im Preissegment unter 150 Euro häufig nicht den EU-Regelungen entsprächen. Auch sei der Start ab dem Jahr 2028 zu spät, mahnte Pop.

Die Abschaffung der 150 Euro-Freigrenze könne den europäischen Binnenmarkt spürbar fairer machen, heißt es vom Mittelstandsverbund. Sie sei ein überfälliger Schritt, sagte Präsident Günter Althaus. „Wer in Europa verkauft, muss sich auch an europäische Regeln halten – egal ob aus Köln oder aus Shenzhen. Damit die Reform ihre Wirkung entfalten kann, müssen die Zollämter personell und digital so ausgestattet werden, dass sie den wachsenden Warenverkehr tatsächlich kontrollieren können“, mahnt er.

Vom Online-Riesen Amazon heißt es, man unterstütze das Ziel, die Fähigkeiten der Zollkontrolle zu stärken, um Betrug und Nichteinhaltung zu bekämpfen und so für fairere Wettbewerbsbedingungen im internationalen Handel zu sorgen. „Wir verpflichten uns, künftig mit der Europäischen Kommission und den Zollbehörden zusammenzuarbeiten, um moderne, effiziente und vereinfachte Zollverfahren für regelkonforme Händler sicherzustellen“, sagte eine Sprecherin auf Anfrage.

Neben der nun beschlossenen Zollpflicht auch für günstige Produkte erwägt die EU-Kommission Berichten zufolge angesichts der rasant steigenden Zahl von Paketen aus Drittstaaten eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro auf entsprechende Bestellungen.

Temu ist ein Online-Marktplatz, auf dem zahlreiche Unternehmen verschiedene Waren verkaufen. Das chinesische Unternehmen ist seit Frühjahr 2023 in Deutschland aktiv und sorgt immer wieder mit Minipreisen und hohen Rabatten für Aufsehen. Produkte werden häufig direkt vom Hersteller zum Kunden geliefert. Der in China gegründete und heute in Singapur ansässige Modekonzern Shein ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz.

Die beiden Shoppingportale erfreuen sich bei Verbrauchern großer Beliebtheit. Laut einem aktuellen Ranking des Handelsforschungsinstituts EHI war Shein 2024 bereits der siebtgrößte Onlineshop in Deutschland. Temu belegt bei den Marktplätzen den 4. Rang.

Beide Anbieter sind umstritten. Politiker, Handelsvertreter und Verbraucherschützer monieren unter anderem Produktqualität, mangelnde Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen. Sie fordern eine strengere Regulierung und besseren Schutz beim Online-Einkauf.

In Frankreich geriet Shein zuletzt vermehrt ins Visier der Öffentlichkeit. Nachdem bekannt geworden war, dass bei dem Onlinehändler Sexpuppen mit kindlichem Aussehen angeboten wurden und Waffen vertrieben werden sollen, leitete die französische Regierung vergangene Woche ein Verfahren gegen die Plattform ein. Im Zuge dessen kündigte die Regierung an, am Pariser Flughafen 200.000 Shein-Pakete zu kontrollieren. Shein kündigte an, mit den Behörden zusammenzuarbeiten.


(afl)



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Gerade beim Sport? Dann packt Google den Geschäftsvertrag in einen Podcast


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Google erweitert seinen Cloud-Speicherdienst Drive um eine KI-gestützte Funktion, die PDF-Dokumente automatisch in Audio-Zusammenfassungen umwandelt. Nutzer können mit einem Klick aus umfangreichen Dokumenten wie Branchenberichten, Verträgen oder Meeting-Protokollen eine Audio-Datei im Podcast-Stil generieren lassen.

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Die neue Gemini-Funktion basiert auf derselben Technik, die auch in Googles Notiz-Tool NotebookLM zum Einsatz kommt. Es umfasst unter anderem automatisch generierte Audio-Diskussionen zwischen zwei KI-Stimmen. Die erzeugten Audio-Dateien dauern je nach Umfang des Quelldokuments zwischen zwei und zehn Minuten und werden automatisch in einem eigenen Ordner „Audio Overviews“ im Google Drive des Nutzers abgelegt.

Nach der Erstellung auf einem Desktop erhalten Nutzer eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald die Audio-Datei fertiggestellt ist. Die Zusammenfassungen lassen sich anschließend von allen Geräten aus abspielen, die Zugriff auf Google Drive haben – einschließlich Mobilgeräten. Google positioniert das Feature primär für Nutzer, die lange Dokumente während anderer Tätigkeiten – zum Beispiel Pendeln oder Sport – „lesen“ möchten.

Anders als bei einer einfachen Text-to-Speech-Ausgabe fasst die KI die wesentlichen Inhalte des PDFs zusammen und präsentiert sie in einem Dialog-Format. Die KI-Technik analysiert dazu den Dokumentinhalt und extrahiert die Kernaussagen, bevor sie diese in eine möglichst natürlich klingende Audio-Diskussion umwandelt.

Zum Marktstart unterstützt die Funktion ausschließlich englischsprachige PDF-Dokumente. Google macht keine Angaben dazu, wann weitere Sprachen folgen sollen. Auch andere Dateiformate wie Word-Dokumente oder PowerPoint-Präsentationen werden zunächst nicht unterstützt.

Die Audio-Overviews sind Teil des Gemini-Angebots für Google Workspace und damit nicht für alle Drive-Nutzer verfügbar. Das Feature wird sowohl über den Rapid-Release- als auch über den Scheduled-Release-Kanal an die Anwender verteilt. Workspace-Administratoren können die Funktion für ihre Organisation konfigurieren. Informationen hierzu finden sich im Workspace-Blog.

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(fo)



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Irische Medienaufsicht untersucht X auf DSA-Verstöße bei der Content-Moderation


Elon Musks Kurznachrichtendienst X wird der Prüfung auf Einhaltung des DSA (Digital Services Act) der EU hinsichtlich Content-Moderation unterzogen. Das kündigte die irische Medienkommission Coimisiún na Meán an. Die Aufsichtsbehörde wird untersuchen, ob Nutzer der Plattform ein Widerspruchsrecht haben, wenn ihre Anträge auf Löschung von Beiträgen abgelehnt werden, obwohl diese nach Meinung der Anwender gegen die Nutzungsbedingungen von X verstoßen, etwa bei Hass-Postings.

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Die irische Medienaufsicht (CNAM) ist innerhalb der Europäischen Union für diese Angelegenheiten zuständig, denn X (vormals Twitter) hat wie auch Meta Platforms und TikTok seinen europäischen Sitz in Irland. Erst im Juli wurde in Berlin eine Klage gegen den Kurznachrichtendienst X wegen Hass-Postings abgewiesen, weil Berliner Gerichte dafür nicht zuständig sind. Der Erfüllungsort wurde in Irland gesehen, sodass sich die Gerichte mit dem Fall antisemitischer Hass-Postings inhaltlich nicht befassen konnten.

Das ist Angelegenheit der CNAM, die ihre Untersuchung von X nach Beschwerden eines Nutzers und HateAid, einer gemeinnützigen Organisation zur Unterstützung von Online-Hassreden und Hasskommentaren betroffener Personen, aufgenommen hat. Artikel 20 des Gesetzes für digitale Dienste (DSA) schreibt großen Online-Plattformen wie X ein effektives internes Beschwerdesystem vor, durch das Anwender gegen Entscheidungen der Plattformen vorgehen können. Das betrifft sowohl Beiträge als auch gesperrte oder gelöschte Nutzerkonten.

Die Untersuchung der CNAM wird nun prüfen, ob Anwender gegen von X abgelehnte Löschanträge einzelner Beiträge vorgehen können, selbst wenn diese nach Ansicht der Nutzer den Nutzungsbedingungen widersprechen. Auch wird untersucht, ob die Anwender über das Ergebnis eines Löschantrags und über ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Zudem wird die CNAM den internen Beschwerdeprozess bei X analysieren, denn dieser muss einfach erreichbar und nutzerfreundlich sein.

„Das Recht der Nutzer, illegale oder gegen die Nutzungsbedingungen einer Plattform verstoßende Inhalte zu melden, sowie das Recht, gegen die Entscheidung einer Plattform Berufung einzulegen, ist ein Grundpfeiler des DSA“, erklärt John Evans, Beauftragter für digitale Dienste bei der CNAM. „Diese Untersuchung soll klären, ob X die Nutzer ordnungsgemäß über ihr Recht informiert hat, Entscheidungen anzufechten, die nach Meldungen von Inhalten getroffen werden, die ihrer Ansicht nach gegen die Nutzungsbedingungen von X verstoßen. Nutzer müssen über die Entscheidung der Plattform und ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Das Widerspruchsrecht ist ein grundlegendes Recht und ein Eckpfeiler des DSA.“

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Die Untersuchung von X ist die erste ihrer Art, nachdem die irische Medienaufsicht vor rund einem Jahr einen Online-Sicherheitskodex mit strengen Vorschriften für Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube veröffentlicht hat. Damit will der irische Regulierer EU-weit Hass und Hetze in sozialen Netzwerken untersagen und sicherstellen, dass Plattformen zum Teilen von Videos ihre Nutzer vor Hass und Hetze sowie sonstigen Schaden im Internet schützen.

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Sollte die CNAM feststellen, dass X gegen den DSA verstößt, drohen der Plattform von Elon Musk finanzielle Sanktionen. Dazu gehört ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes.


(fds)



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