Künstliche Intelligenz
Microsoft „Project Solara“: Die Vision der agenten-zentrierten Hardware
Microsoft hat auf seiner Entwicklerkonferenz Build 2026 eine neue Software- und Hardware-Plattform namens „Project Solara“ vorgestellt. Die Plattform soll eine neue Gerätekategorie begründen, bei der KI-Agenten die zentrale Interaktionsschicht bilden – statt klassischer Apps.
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Wie Steven Bathiche, CVP & Technical Fellow der Applied Sciences Group bei Microsoft, erläuterte, ist ein wesentliches Merkmal von Project Solara die Trennung von Endgerät und Intelligenz. Anders als etwa bei Microsofts gleichzeitig angekündigter Surface RTX Spark Dev Box, die lokale KI-Workloads mit erheblicher Rechenleistung ausführen soll, sind auf den Solara-Geräten keine Modelle lokal vorgesehen. Die Geräte sollen als schlanke Terminals fungieren – als Fenster in eine cloudbasierte Agenten-Infrastruktur auf Basis von Azure.
Kernkomponenten
Die Geräte sollen auf MDEP (Microsoft Device Ecosystem Platform) basieren – bemerkenswerterweise kein Windows, sondern ein auf dem Android Open Source Project (AOSP) aufbauendes Betriebssystem. Microsoft setzt MDEP bereits für Teams-Raumgeräte ein; für die stromsparende, ressourcenschonende Hardware der Solara-Geräte dürfte Android die pragmatischere Wahl sein als Windows. Verwaltung ist über Microsoft Intune vorgesehen, Authentifizierung über Entra ID und Hello for Business mit biometrischen Verfahren – Fingerabdruck oder Gesichtserkennung. Physische Datenschutzkontrollen wie ein Hardware-Mikrofon-Mute-Schalter sind geplant.
Das Agenten-Interaktionsmodell soll mit sogenannter „Just-in-Time UI“ arbeiten: Die Geräte sind nicht für klassische Apps ausgelegt, sondern für eine adaptive UI-Schicht, die sich dynamisch an Gerät, Bildschirmgröße und Interaktionsmodus anpassen soll – visuell, per Sprache oder multimodal. Microsoft beschreibt das als Spektrum zwischen klassisch responsivem Design und vollständig generativer UI. Letzteres sei noch Zukunftsmusik.
Project Solara soll als offenes Multi-Agenten-System konzipiert sein. Unternehmen sollen eigene Agenten einbinden können – über Copilot Studio, das Microsoft 365 Agents SDK oder den Azure Agent Framework. Ein Single-Agent-Lock-in sei ausdrücklich nicht das Ziel.
Hardware-Partner und Referenzdesigns
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Als Hardware-Partner hat Microsoft Qualcomm und MediaTek gewonnen. Beide liefern handelsübliche Chips – was laut Microsoft zentral dafür sei, neue Formfaktoren günstig und schnell realisieren zu können.
Das portable Badge-Gerät basiert auf einem Qualcomm-Chip und greift den Formfaktor typischer Zugangskarten auf – ein Gerät, das Millionen von Beschäftigten täglich tragen. Geplant sind ein Touchscreen-Display, ein seitlich angebrachter Fingerabdrucksensor, eine Kamera, ein Mikrofon-Array mit Lautsprecher sowie 5G-, WLAN-, Bluetooth- und GNSS-Konnektivität. Das passt nicht in eine klassische Smartcard, die Größe der Badge entspricht eher einem CI-Modul.

Steven Bathiche zeigte bei seiner Präsentation von „Project Solara“ das Referenzdesign einer intelligenten Zugangskarte, über die man Agenten steuern kann.
(Bild: Microsoft)
Das stationäre Gerät erinnert vom Formfaktor her an Amazons Echo-Show-Geräte. Es basiert auf einem MediaTek-Chip und ist als Desktop-Begleiter konzipiert – kein PC-Ersatz, sondern ein permanent verfügbarer Agenten-Zugangspunkt. Vorgesehen sind ein Touchscreen-Display, Gesichtserkennung, ein UWB-Präsenzsensor, ein Dual-Mikrofon-Array sowie zwei USB-C-Anschlüsse. Über USB-C und einen externen Monitor soll das Gerät als Windows-365-Client nutzbar sein. Per Bluetooth lässt es sich mit einem Windows-PC koppeln, um Aufgaben zwischen den Geräten zu übergeben.

Das stationäre Solara-Gerät erinnert an Amazons Echo Show.
(Bild: Microsoft)
Anwendungsfall Gesundheitswesen
Als einen der Kernanwendungsfälle nennt Microsoft den klinischen Bereich. Klinikpersonal trägt heute bereits Ausweise – bislang jedoch ausschließlich als passive RFID- oder Magnetkarten zur Zugangskontrolle und Medikamentenentnahme. Das Solara-Badge soll diese Funktion um eine aktive Agenten-Schicht erweitern: Mit Einwilligung des Patienten soll das Gerät Gespräche aufzeichnen, transkribieren und diarisieren – also automatisch eine Sprecheraufteilung vornehmen. Ein Agent soll anschließend die strukturierten Daten in der Patientenakte ablegen. Microsoft nennt hierfür Dragon Copilot als vorgesehene Lösung.
Die Cloud-Architektur ist in diesem Kontext weniger Einschränkung als Anforderung: Klinische Sprachmodelle wären für ein Wearable zu groß, Patientendaten müssen zentral und auditierbar gespeichert sein, und Modell-Updates ließen sich zentral einspielen, ohne tausende Geräte einzeln aktualisieren zu müssen.
Innerhalb von Microsoft sollen bereits hunderte Mitarbeiter die Konzeptgeräte im Arbeitsalltag testen. In den kommenden Monaten sei ein externes Pilotprogramm mit Unternehmenspartnern geplant – darunter AccuWeather, Best Buy, CVS Health, Levi’s und Target. Mittelfristig sollen OEMs auf Basis der Referenzdesigns eigene Lösungen für Branchen wie Gesundheitswesen, Einzelhandel, Gastronomie, Finanzdienstleistungen und Industrie entwickeln.
Idee im Consumer-Bereich bisher gescheitert
Die Idee, Apps durch „Agenten“ als primäre Interaktionsschicht zu ersetzen, ist nicht neu: Rabbit R1 und Humane AI Pin haben diesen Paradigmenwechsel bereits versucht – und sind gescheitert, allerdings im Endkundenmarkt und mit unreifer Technologie. Project Solara setzt strukturell anders an: B2B statt B2C, spezialisierte Workflows statt Allzweckgerät, eingebettete Enterprise-Infrastruktur statt proprietärem Ökosystem.
Ob die Agenten-Technologie inzwischen reif genug ist, um die Versprechen zuverlässiger Kontextsensitivität im Arbeitsalltag einzulösen, werden die angekündigten Pilotprogramme zeigen müssen. Microsoft selbst formuliert es vorsichtig: „We are still early.“
(vza)
Künstliche Intelligenz
Schnellerer Ausbau der Energiewende nützte Europa dreifach
Besser fürs Klima, besser für die Gesundheit, besser für den Geldbeutel: Die Europäische Union (EU) würde gleich auf mehrere Arten von einer schnelleren Energiewende profitieren. Zu dem Ergebnis eine Studie unter der Leitung des Max-Planck-Instituts für Chemie (MPIC) in Mainz.
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Das Team um Wenjun Meng hat untersucht, wie sich die Energiewende auf die EU auswirkt. Die Union hat sich als Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Würde sie den Ausbau der erneuerbaren Energie beschleunigen und das Ziel bereits zehn Jahre früher erreichen, würden sich „in den untersuchten Szenarien EU-weite Nettovorteile von etwa 100 bis 600 Milliarden Euro“ ergeben, teilt das MPIC mit. Die Studie ist in der Fachzeitschrift Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS) erschienen.
Den Maßstab für die Berechnungen bilden die Brennstoffpreise aus den Jahren 2021 bis 2023. Diese sind inzwischen deutlich gestiegen, nachdem Israel und den USA den Iran angegriffen haben und dieser daraufhin die Straße von Hormus gesperrt hat.
Kurzfristiger Anstieg der Stromgestehungskosten
Das Team hat verschiedene Szenarien durchgespielt. Berücksichtigt wurden dabei die Kosten für den Bau von Wind- und Solaranlagen, den dafür nötigen Netzausbau inklusive Speicher, Netzmanagement samt Maßnahmen zur Verringerung der Abregelung. Dieser Aufwand könnte kurzfristig die Stromgestehungskosten steigen lassen – das sind die durchschnittlichen Kosten der Stromerzeugung über die Lebensdauer eines Energiesystems.
Langfristig hingegen sollen diese Mehrkosten ausgeglichen werden, unter anderem dadurch, dass weniger fossile Brennstoffe importiert werden müssten. Daneben würde es zu Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen kommen, die sich aus der Verbesserung der Luftqualität ergeben, sowie bei Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen.
Schließlich ergäbe sich auch ein politischer Vorteil: Eine beschleunigte Umsetzung der Energiewende stärkt die Energiesicherheit. Die EU würde sich damit unabhängiger machen von Energieimporten und volatilen Preisen fossiler Energieträger.
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Langfristige Vorteile
„Erneuerbare Energien bieten langfristig erhebliche Vorteile, doch die Transformation muss weiterhin sorgfältig geplant werden“, sagte Projektleiterin Yafang Cheng vom MPIC. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass sauberere Energiepfade in der Energiesystemplanung und Entscheidungsfindung attraktiver werden, wenn Preise und politische Instrumente die mit fossilen Energieträgern verbundenen Klima-, Gesundheits- und Wirtschaftskosten umfassender berücksichtigen.“
„Insgesamt unterstreicht die Studie, dass die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Energiesicherheit, Klimawandel und öffentlicher Gesundheit gemeinsam bewertet werden sollten, und dass saubere Luft als Ziel nachhaltiger Entwicklung Berücksichtigung verdient“, ergänzte Koautor Ulrich Pöschl. An der Studie haben interdisziplinäre Forscher aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Spanien, Großbritannien und China mitgewirkt.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Werbe-Tracking: Deutsche Ermittler kauften Handydaten
Zwei deutsche Landeskriminalämter haben eingeräumt, bei Datenhändler Ortungsdaten Dritter gekauft und für Ermittlungen genutzt zu haben. Die Daten dürften auf Smartphones für Werbezwecke erfasst und von Datenhändlern aggregierte worden sein. Eine klare gesetzliche Grundlage für die Nutzung solcher Daten durch Ermittlungsbehörden gibt es nicht.
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Das Versprechen moderner Smartphones ist Bequemlichkeit: Die Wetter-App zeigt den Regenradar, die Navigations-App lotst durch den Stau, das mobile Game vertreibt die Zeit. Was die meisten Nutzer im Alltag unachtsam wegklicken, ist die zugehörige Einwilligung zur Freigabe des Standorts. Diese Daten fließen über verschlungene Wege der Werbeindustrie an Datenhändler, die daraus präzise Bewegungsprofile erstellen.
Daten für Ermittlungen eingekauft
Recherchen des Bayerischen Rundfunks (BR) und von Netzpolitik haben aufgedeckt, dass mindestens zwei Landeskriminalämter (LKAs) in Deutschland bereits gezielt Daten kommerzieller Datenhändler eingekauft und für eigene Ermittlungen ausgewertet haben.
Das LKA Mecklenburg-Vorpommern bestätigte auf Nachfrage, in geringem Umfang werbebasierte Standortdaten genutzt zu haben, um Verflechtungen und Beteiligungen bei Online-Straftaten und Wirtschaftskriminalität zu analysieren. Weitere Ankäufe seien nicht vorgesehen. Auch das brandenburgische LKA räumte ein, Dienste von Datenhändlern „anlassbezogen“ in Anspruch zu nehmen. Es ließ aber offen, ob es sich dabei explizit um Ortungsdaten handele und ob sie aus der Werbebranche stammten.
Umgehung des Richtervorbehalts
Die Enthüllungen belasten das behördliche Informationsmanagement, da die rechtliche Basis für solche Praktiken von Experten bestritten wird. Will die Polizei herkömmliche Ortungsmethoden wie eine Funkzellenabfrage anwenden, hat der Gesetzgeber aus gutem Grund hohe Hürden gesetzt: Ein solcher Eingriff in die Privatsphäre muss in der Regel von einem Richter angeordnet werden.
Beim weitgehend unregulierten Einkauf über private Datenhändler wird dieser Richtervorbehalt de facto ausgehebelt. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Schmidt, hat infolge der Recherchen ein Prüfverfahren gegen das dortige LKA eingeleitet. Er sieht Gefahr, dass strenge Schutzrechte durch kommerziellen Datenkauf umgangen werden.
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Illegale Zweckentfremdung?
Unter Juristen formiert sich Kritik an der Praxis. Der Münchner Strafrechtler Mark Zöller stuft den Einsatz dieser Daten durch die Landeskriminalämter als rechtswidrig ein. Die Daten seien niemals für Zwecke der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung generiert worden. Die polizeiliche Nutzung stelle daher eine illegale Zweckänderung dar, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletze. Für solches Vorgehen fehle jegliche Ermächtigungsgrundlage in den Sicherheitsgesetzen.
Das Ausmaß des Datenhandels innerhalb der deutschen Sicherheitsbehörden bleibt im Dunkeln, denn Transparenz gibt es nicht. Eine bundesweite Umfrage unter allen 16 Landeskriminalämtern offenbart eine Mauer des Schweigens. Während fünf Bundesländer den Einsatz verneinten, verweigerten neun LKAs – darunter Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und das Saarland – unter Verweis auf „Geheimschutzgründe“ oder „polizeitaktische Belange“ jegliche Auskunft.
Auch die Bundesregierung äußert sich nicht zu dem Thema: Eine Anfrage im Bundestag der Linksfraktion zu potenziellen Datenkäufen durch das Bundeskriminalamt oder den Bundesnachrichtendienst beantwortete sie Ende 2025 aus Gründen des Staatswohls nicht einmal unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dabei kam ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments bereits im November zu dem Schluss, dass der behördliche Einkauf von Databroker-Profilen längst kein Ausnahmephänomen mehr ist.
Fragen der Nationalen Sicherheit
Das Problem reicht weit über den Datenschutz des Einzelnen hinaus und berührt Fragen der Nationalen Sicherheit. Sogenannte ADINT-Firmen (Advertising-based Intelligence) bieten spezialisierte Softwarelösungen an, die Werbedaten über grafische Oberflächen wie ein Suchfeld für Bewegungsprofile nutzbar machen. Internationale Recherchen zeigen, dass schon über kostenlose Datenproben dieser Händler weltweit Milliarden Standorte analysiert werden können. Betroffen sind nicht nur Kriminelle, sondern Millionen unbescholtene Bürger.
Da sich aus den Profilen intimste Details wie Besuche in Kliniken oder gar die Wege von EU-Beamten und Militärangehörigen ablesen lassen, warnen Politiker parteiübergreifend vor Erpressbarkeit und Spionage durch ausländische Geheimdienste. Deutsche Behörden füttern diesen umstrittenen Markt mit Steuergeld.
(vbr)
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James-Webb-Teleskop weist Methan auf Komet 3I/Atlas nach
Wissenschaftler haben mithilfe des James Webb Space Telescope (JWST) einen chemischen Fingerabdruck des Kometen 3I/Atlas erstellt. Es ist der erste chemische Fingerabdruck eines interstellaren Objekts im mittleren Infrarotbereich.
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Das Mid-Infrared Instrument (Miri) des Weltraumteleskops wies dabei Kohlendioxid, Wasserdampf und Methan nach. Vorher waren bereits Kohlenmonoxid, Methanol und Cyanwasserstoff nachgewiesen worden. Die Beobachtungen fanden vom 15. bis 16. Dezember sowie am 27. Dezember statt, als der Komet 330 Millionen respektive 380 Millionen Kilometer von der Sonne entfernt war. Zu dem Zeitpunkt hatte der Komet seinen sonnennächsten Punkt bereits passiert und war auf dem Weg hinaus aus dem Sonnensystem.

Das zusammengesetzte Bild zeigt drei nebeneinander angeordnete Karten von Wasser, Kohlendioxid und Methan auf dem Kometen 3I/Atlas.
(Bild: NASA, ESA, CSA, STScI, M. Belyakov (Caltech), I. Wong (STScI), Image Processing: A. Pagan (STScI) (CC BY 4.0))
Erstmals wurde Methan direkt auf einem interstellaren Himmelskörper nachgewiesen. Dass es erst relativ spät gefunden worden sei, deute darauf hin, dass es unter der Oberfläche des Kometen verborgen gewesen sei, teilte die Europäische Raumfahrtagentur ESA mit. So sei es vor Verdunstung geschützt geblieben. Erst beim Vorbeiflug habe die Wärme der Sonne tiefere Teile der Außenhülle erreicht. Das führte dazu, dass das Methan durch Sublimation freigesetzt wurde. Das bedeutet, dass das Methan vom festen sofort in den gasförmigen Zustand übergeht.
Große Menge an Kohlendioxid und Methan
Bemerkenswert sei, dass die Menge an Kohlendioxid und Methan im Vergleich zur Menge von Wasser ungewöhnlich hoch sei, teilte die ESA mit. 3I/Atlas setzte auch im Verhältnis zum Wasser mehr Kohlendioxid frei als Kometen aus unserem Sonnensystem, das deutet darauf hin, dass die Bedingungen, unter denen 3I/Atlas entstanden ist, deutlich von denen in unserem Sonnensystem unterscheiden. Das Team um Matthew Belyakov von der California Institute of Technology in Pasadena beschreibt seine Erkenntnisse in der Fachzeitschrift The Astrophysical Journal.
3I/Atlas war erst der dritte bekannte interstellare Besucher in unserem Sonnensystem. Mit einem Durchmesser von rund 2,6 Kilometer ist er größer als seine Vorgänger 1I/’Oumuamua und 2I/Borisov, zudem schneller und wahrscheinlich älter als diese.
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3I/Atlas wurde Anfang Juli 2025 entdeckt – die Bezeichnung 3I steht für den dritten bekannten Himmelskörper aus dem interstellaren Raum, „Atlas“ (Asteroid Terrestrial-impact Last Alert System) ist ein automatisches Frühwarnsystem für Asteroiden. Der Erde am nächsten kam 3I/ATLAS Ende vergangenen Jahres. Die Begegnung war jedoch harmlos: Er passierte unseren Planeten in einer Entfernung von gut 270 Millionen Kilometern. Nach seiner Durchquerung des Sonnensystems wird er nie wieder dorthin zurückkehren.
(wpl)
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