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Datenschutz & Sicherheit

Microsoft Teams: Separierung von Telefonie abgesagt, Entfernung von EXIF-Daten


Microsoft nimmt eine geplante Änderung an Teams doch nicht vor, die Arbeit für Admins aus dem IT-Sicherheitsteam bedeutet hätte. Dafür stärkt Microsoft den Schutz der Privatsphäre, da Teams künftig EXIF-Daten etwa mit Geolokationsdaten und Kamerainformationen aus geteilten Bildern entfernt.

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Bezüglich der Verbesserung der Teams-Performance und -Startzeiten plante Microsoft, einen neuen Prozess einzuführen, ms-teams_modulehost.exe. Dafür hätten IT-Admins gegebenenfalls in ihren Organisationen Freigaben, etwa in Form von Whitelist-Einträgen, ergänzen müssen. Im MS365-Admin-Center hat Microsoft nun den entsprechenden Eintrag MC1189656 (Kopie bei merill.net) aktualisiert. „Die geplante Umbenennung der Teams ‚Calling and Meetings’-Datei wurde abgesagt wegen einer Windows-Korrektur in den Versionen 24H2 und 25H2“, schreibt Microsoft dort. „Keine Admin-Aktionen sind mehr nötig“.

Die Änderung habe doch keine neue Binärdatei eingeführt. Ursprünglich habe ein Windows-Kompatibilitätsproblem die Umbenennung einer bestehenden ausführbaren Datei als Umgehungsmaßnahme erfordert. Jetzt haben sich das Microsoft-Teams-Team und jenes für Windows zusammengetan, um eine Korrektur für dieses Windows-Kompatibilitätsproblem auszuliefern. Da diese Korrektur vollständig verteilt wurde, ist eine Namensänderung der ausführbaren Datei nicht mehr erforderlich.

Außerdem plant Microsoft, die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer von Teams besser zu schützen, was das Unternehmen im MS365-Admin-Center im Beitrag MC1217997 (Kopie) ankündigt. Laut Microsoft365-Roadmap soll die Verteilung der Funktion im Februar 2026 beginnen, das Admin-Center nennt für die einzelnen Kanäle präzisere Zeiträume. Aus Bildern, die Teilnehmer in Chats und Kanälen teilen, soll Teams demnach die versteckten EXIF-Daten löschen. Die enthalten gegebenenfalls Informationen zum Standort der Aufnahme und etwa zur verwendeten Kamera.

Die sichtbaren Bildinformationen ändere die Funktion jedoch nicht, versichern die Entwickler. Die Funktion soll in Teams für den Windows-Desktop, Teams für den Mac-Desktop sowie für Teams für Web einziehen.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Innenministerium: Unbürokratisch überwachen


Das Bundesinnenministerium will weniger Bürokratie für sich und seine Behörden. Das BKA soll künftig Überwachungsanträge delegieren können und seltener Betroffene benachrichtigen müssen. Der entsprechende Gesetzentwurf ist nun im Bundestag und enthält viele weitere Maßnahmen.

Leerer, geöffneter Aktenordner
Woran merkt man, dass die Bürokratie abgebaut ist? – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / allOver-MEV

Das Bundesinnenministerium (BMI) ist für Asylpolitik genauso zuständig wie für Sport, öffentliche Sicherheit und Wahlrecht. Und so ist auch das Gesetz, das dem Namen nach Bürokratie in der Zuständigkeit des BMI abbauen soll, ein wildes Sammelsurium an Änderungen und Streichungen in anderen Gesetzen: von Bundesmeldegesetz bis De-Mail-Gesetz. An vielen Stellen zeigt sich: Unter Bürokratieabbau versteht die Regierung offenbar auch eine Herabsenkung grundrechtlicher Standards. Eine Parallele zu ähnlichen Debatten auf EU-Ebene, etwa zum Lieferkettengesetz. Dort stimmte das EU-Parlament im Dezember zu, Sorgfaltspflichten von Unternehmen zum Beispiel zu menschenrechtlichen Standards abzuschwächen.

Im vergangenen Oktober präsentierte das Innenministerium den Entwurf für seine Anti-Bürokratie-Offensive, mittlerweile konnten auch Interessensvertretungen ihre Stellungnahmen abgeben und das Gesetz ist im Bundestag angekommen.

BKA-Gesetz: Verantwortungsdelegation und Auskunftseinschränkungen

Viele Änderungen betreffen das BKA-Gesetz, das die Arbeit des Bundeskriminalamts regelt. Der Gesetzesvorschlag will hier „Anordnungs- und Genehmigungsanforderungen, Prüf-, Auskunfts-, Berichts- und Benachrichtigungspflichten“ reduzieren, denn: „Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte müssen sich auf die polizeiliche Ermittlungsarbeit fokussieren können und von Verwaltungsaufgaben entlastet werden.“

Konkret heißt das beispielsweise: Es soll für das BKA leichter werden, Maßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung, Observationen oder Staatstrojanereinsatz bei einem Gericht zu beantragen. Bisher durfte das – abhängig von der konkreten Maßnahme – in der Regel die Amtsleitung, also der BKA-Präsident oder seine Stellvertretung, oder eine entsprechende Abteilungsleitung. Künftig sollen diese das in vielen Fällen an andere Mitarbeitende delegieren dürfen, solange diese Jurist:innen sind, die eine Befähigung zum Richteramt haben.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht darin ein großes Problem. In einer Stellungnahme schreibt die Organisation, es würden durch die Delegation ein „wichtiges behördeninternes Korrektiv entfallen und die Hürden für den Einsatz grundrechtsintensiver Überwachungsmaßnahmen deutlich sinken“. Ist die Beantragung auf viele, unabhängig voneinander arbeitende Personen aufgeteilt, schwäche das Verfahrenssicherungen, „die gewährleisten sollen, dass eine unkoordinierte Addition von Einzelmaßnahmen zu einer verfassungswidrigen Rundumüberwachung von Einzelpersonen führt“.

Die Regierung will nicht nur Antragsprozesse vereinfachen, sondern auch die Benachrichtung für Betroffene von einer Bestandsdatenauskunft einschränken. Wenn das BKA durch die Bestandsdatenauskunft bei einem Telekommunikationsanbieter etwa den Wohnsitz einer Person herausbekommt und dann die Information an eine örtlich zuständige Polizei oder eine andere Behörde weitergibt, soll das BKA die betroffene Person nicht mehr informieren müssen. Das soll Sache der anderen Behörde sein.

Laut der Bundesrechtsanwaltskammer kann das „im schlimmsten Fall dazu führen, dass die betroffene Person die Beauskunftung nicht erhält, weil die andere Polizeibehörde nicht tätig wird“. Die Vereinigung von Anwält:innen fordert, dass weiterhin das BKA informieren soll, wenn es das kann. Eine betroffene Person „soll keine Zuständigkeitsproblematiken zwischen den Behörden erdulden müssen, um ihr Recht auf Auskunft zu erhalten“.

De-Mail: endgültig abschaffen

Auf Zuspruch in den Stellungnahmen von Verbänden stößt es, dass das Innenministerium das Gesetz zu De-Mail bis Ende des Jahres außer Kraft setzen will. Das gescheiterte Projekt, das ursprünglich eine elektronische Alternative zur Briefpost in der Verwaltung sein sollte, ist faktisch längst irrelevant. Die letzten Anbieter für Privatpersonen haben ihre entsprechenden Leistungen bereits eingestellt oder ein Ende angekündigt. Nun soll auch das zugehörige De-Mail-Gesetz wegfallen, und zwar zum 31. Dezember 2026.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister Vitako weist indes darauf hin, dass sich Verweise auf ebenjenes Gesetz auch in anderen Gesetzen wie der Abgabenordnung oder dem Sozialgesetzbuch finden und diese ebenfalls getilgt werden müssten.

Außerdem soll nach dem Gesetzentwurf die Bundesregierung nicht mehr wie bisher alle zwei Jahre dem Bundestag berichten müssen, ob die als „sichere Herkunftsstaaten“ bezeichneten Länder weiterhin als solche gelten können. Das könne, so das Innenministerium, „ohne nachteilige Folgen“ gestrichen werden. Denn die Bundesregierung müsse sich auch ohne eine konkrete Berichtspflicht ständig versichern, wie die Lage in den betreffenden Staaten sei. Wer aus einem als sicher betrachteten Herkunftsland stammt und in Deutschland Asyl beantragt, muss damit rechnen, dass der Antrag tendenziell abgelehnt wird. Es wird angenommen, dass in „sicheren Herkunftsstaaten“ in der Regel keine Verfolgungsgefahr besteht.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte lehnt das Ende der Berichtspflicht vehement ab. Derartige Berichte seien kein Beiwerk, sondern „dienen der Transparenz von Regierungsentscheidungen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit“.

Passend zum Eingang des Gesetzentwurfs in den Bundestag berichtete die Bundesregierung im Parlament am Donnerstag zu diesen und weiteren Projekten im sogenannten Bürokratieabbau anhand einer 16-seitigen Liste von beschlossenen und geplanten Maßnahmen. Diese lässt weder Strahlenschutz noch Tierwohlkennzeichnung oder KI-Einsatz in Visumsverfahren aus.


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Datenschutz & Sicherheit

Wie Vietnams Großkonzern einen Regimekritiker in Berlin schikaniert


Im Rechtsstreit zwischen zwei äußerst ungleichen Parteien hat ein Berliner Gericht entschieden: Sowohl Vietnams reichster Mann, Phạm Nhật Vượng, als auch der Berliner Journalist Trung Khoa Lê behalten in Teilen recht. Vier Aussagen des Journalisten über Vingroup und seinen Chef Vượng wertete das Gericht als zulässig, drei andere habe er zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung drohen Lê 250.000 Euro Ordnungsgeld oder sechs Monate Haft.

Lê ist Chefredakteur des reichweitenstarken Nachrichtenportals thoibao.de, auf dem er kritisch über politische Entwicklungen im Einparteienstaat Vietnam berichtet. Mit seinen Artikeln und Videos auf Vietnamesisch richtet er sich vor allem an Menschen innerhalb des bevölkerungsreichen Landes, in dem die starke staatliche Zensur keinen unabhängigen Journalismus zulässt.

Seine regimekritische Haltung bringt dem Journalisten seit Jahren Probleme ein: Das Portal als auch Thoibaos Inhalte auf Facebook werden in Vietnam gesperrt, in Berlin hat er bereits Morddrohungen erhalten und muss sich mit Cyberattacken herumschlagen. Inzwischen steht er unter dem Personenschutz des Landeskriminalamtes. Nun hat Vượng den Exiljournalisten aus der Ferne vor die Pressekammer des Berliner Landgerichts gebracht.

Vingroup geht weltweit gegen kritische Berichterstattung vor

Vượng und Vingroup haben mit Hilfe einer Kölner Anwaltskanzlei gemeinsam gegen sieben Reels geklagt, die der Journalist zwischen März 2023 und August 2025 auf Facebook und YouTube veröffentlichte. Lês Äußerungen schädigten das Image von VinGroup und Vượng, so der Vorwurf.

Vingroup ist Vietnams größter privater Konzern, der in den Bereichen Immobilien, Tourismus, Handel, Industrie, Medizin und Transport tätig ist. Vingroups Tochterfirma VinFast vertreibt E-Autos in Deutschland. Gemeinsam mit einer anderen Investmentfirma hat Deutsche Bank im Juli 2025 VinFast einen 510 Millionen US-Dollar Kredit gewährt.

Es ist nicht das erste Gerichtsverfahren zwischen dem Journalisten und dem Milliardär Vượng in Berlin. In einem ähnlich gelagerten Verfahren, das Vượng und VinFast Deutschland angestrengt hatten, entschied das Landgericht im vergangenen November größtenteils zugunsten des Journalisten. Vượng und seine Rechtsvertretung haben dagegen bereits Berufung eingelegt.

Das aggressive Vorgehen des Konzerns gegen unliebsame Kritiker*innen hat Methode. Lê ist nur einer von 68 auf vietnamesisch publizierenden Journalist*innen und Blogger*innen weltweit, gegen die Vượng und Vingroup mit Abmahnungen vorgehen. Darunter sind auch zwei weitere Personen in Deutschland.

Drakonische Strafen auch in Vietnam

Zeitgleich zu den in Deutschland laufenden Gerichtsverfahren wird Lê in Vietnam strafrechtlich verfolgt. Am 31. Dezember 2025 wurde er in Abwesenheit zu 17 Jahren Haft verurteilt. Der Vorwurf: staatsfeindliche Propaganda. Der Artikel 117 des vietnamesischen Strafgesetzbuches stellt „die Herstellung, Speicherung, Verbreitung oder Weitergabe von Informationen, Dokumenten oder Gegenständen, die sich gegen die Sozialistische Republik Vietnam richten“ unter Strafe. Mit diesem berüchtigten Artikel hat das kommunistische Regime bereits in der Vergangenheit Journalist*innen, Aktivist*innen sowie Nutzende von Sozialen Medien verfolgt, die von der offiziellen Linie abweichen.

Auch Lês tatsächliche und angebliche Mitarbeitende wurden laut staatlichen Medien zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, darunter der freie Mitarbeiter Đỗ Văn Ngà zu sieben Jahren Haft. Aktuell verfolgen vietnamesische Behörden sogar Leser*innen von Thoibaos Inhalten. Laut vietnamesischen Exilmedien müssen Menschen, die Thoibaos Inhalte in Sozialen Netzwerken teilen, mit Anzeigen oder Geldstrafen rechnen. Die kommunistische Staatsführung gehe im Vorfeld des anstehenden Parteitages vermehrt gegen Online-Dissident*innen vor.

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Urteil bisher ohne Begründung

Eine der angefochtenen Aussagen, bei der die Klägerseite recht behalten durfte, betrifft die Finanzen von Vingroup. Laut Lê beliefen sich Vingroups Schulden im zweiten Quartal 2025 auf etwa 31 Milliarden US-Dollar. Vượng und Vingroup streiten zwar nicht ab, dass diese Zahl tatsächlich aus dem unternehmenseigenen Finanzbericht stammt, werfen Lê jedoch vor, sie aus dem Kontext gerissen zu haben. Die wahren Schulden betrugen lediglich nur einen Teil dieser Summe und beliefen sich auf etwa 8,7 Milliarden Dollar, so Vượngs Anwältin.

In einem anderen Video behauptete Lê, Vingroups Leitung habe allen Mitarbeitenden und ihren Ehepartner*innen angeordnet, sie dürften keine Verbrennerautos mehr nutzen. Mit dieser Anweisung ging laut dem Journalisten auch eine Androhung von Strafe bei Verstoß einher. Die Klägerseite wies das mit dem Argument zurück, die Mitarbeiterin, die diese Mail verschickt habe, habe keine Führungsverantwortung inne gehabt und sei dazu nicht autorisiert gewesen. Das Gericht verbot Lê schließlich, das zu behaupten.

Auch die nicht belegte Aussage, die Kommunistische Partei habe Vượng und seiner Familie die Ausreise aus Vietnam verboten, hat Lê zu unterlassen. Das Gerücht kursiert seit Jahren in den sozialen Netzwerken. Die genaue richterliche Begründung für die Entscheidung steht noch aus.

In den anderen Fällen hat das Gericht die Klage abgewiesen. Sie wurden als zulässige Meinungsäußerungen gewertet. Dazu zählt etwa, dass Vingroup Mühe habe, die täglich anfallenden Zinsen zurückzuzahlen, dass VinFasts Autos vor dem Export in die USA nicht sorgfältig geprüft worden seien und dass Vingroup aus China importierte Ware als in Vietnam produzierte Ware deklariere.

Einen beträchtlichen Teil der Gerichtskosten in Höhe von rund 3.500 Euro Kosten muss der Journalist tragen. Lês Rechtsanwalt kündigte an, gegen das Urteil voraussichtlich in Berufung zu gehen. Die Gerichtskosten belasten den Journalisten jedoch stark, das sei auch gezielt die Strategie des Klägers. Er hat einen Online-Spendentopf eingerichtet.



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Datenschutz & Sicherheit

Doctolib wegen Irreführung der Versicherten gerügt



Kassenpatient*innen können beim Online-Terminvermittler Doctolib auswählen, dass sie ausschließlich freie Termine für gesetzlich Versicherte suchen. Trotz dieser Filtereinstellung zeigt die Buchungsplattform aber auch kostenpflichtige Sprechstunden und Selbstzahler-Termine von Privatpraxen an. Erst kurz vor der Terminbuchung weist Doctolib darauf hin, dass diese Privatsprechstunden kostenpflichtig sind.

Der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen dieses aus seiner Sicht irreführende Vorgehen geklagt. Das Landgericht Berlin hat nun geurteilt, dass Doctolib Nutzer*innen keine kostenpflichtigen Privattermine mehr vorschlagen darf, wenn diese nur nach Terminen für Kassenpatient*innen suchen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, da Doctolib Berufung eingelegt hat.

Die Filterfunktion ist irreführend

In der Klage geht es um das Auswahlkriterium „€ gesetzlich“, das Versicherte für die Suche nach Ärzt*innen auswählen können. Doctolib erläutert diesen Filter mit dem Hinweis: „Versicherungsart. Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“.

Doch der Dienst ignoriert offenbar die eigenen Filter. Denn auch, wenn das Kritierium ausgewählt ist, erhalten Patient*innen mitunter schon in den ersten Suchergebnissen Vorschläge für Privatsprechstunden und Selbstzahler-Termine.

Dieses Vorgehen bewertet das Landesgericht Berlin in seinem Urteil als irreführend. Die Auswahlmöglichkeit wecke die falsche Erwartung bei Patient*innen, wonach sich ihre Suche auf Termine beschränke, bei denen keine zusätzlichen Kosten entstünden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Entscheidung des Landgerichts: „Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zurecht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv. Bei Doctolib passiere bislang das Gegenteil.

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Der Warnhinweis reicht nicht aus

Kurz vor der Buchung eines Termins bei einer bestimmten Ärzt*in, blendet Doctolib zwar einen entsprechenden Warnhinweis ein. Laut vzbv kann dieser etwa so aussehen:

„Wir sind eine Privatpraxis, gesetzlich versicherte Patienten können NUR! als Selbstzahler zu uns in die Praxis kommen. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet bekommen und die Kosten selbst tragen müssen. Bitten bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 € bar mit.“

Nach Auffassung der Richter*innen kommt dieser Hinweis allerdings zu spät. Nutzer*innen könnten dann dazu verleitet sein, den Privattermin und die damit verbundenen finanziellen Nachteile in Kauf zu nehmen, um die Suche nicht von Neuem zu beginnen.

Doctolib hatte darauf verwiesen, dass gesetzlich Versicherte dazu berechtigt seien, die Behandlungskosten einer Privatbehandlung von ihrer Krankenversicherung erstatten zu lassen. Das aber ließ das Landgericht nicht gelten, da privatärztliche Honorare regelmäßig die erstattungsfähigen Gebühren der Krankenkassen übersteigen würden.

Verbraucherzentrale fordert verbindliche Mindeststandards

Grundsätzlich könnten Online-Dienste wie Doctolib „eine effiziente und komfortable Buchung von Arztterminen ermöglichen“, schreibt der vzbv. Allerdings bestehe einer umfassenden Marktuntersuchung vom April 2025 zufolge das Problem, dass viele Dienstleister wenig nutzerfreundlich seien.

vzbv-Vorstandschefin Ramona Pop fordert gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland eine eindeutige Kennzeichnung von privaten Sprechstunden und Selbstzahler-Terminen. Außerdem fordert sie den Gesetzgeber dazu auf, nutzerfreundliche Mindeststandards für Online-Terminvermittler festzulegen.

Eine solche Forderung ist nicht neu: Schon nachdem die Verbraucherschützer*innen im April vergangenen Jahres ihre Klage gegen Doctolib eingereicht hatten, wollte die Bundesregierung nach eigenen Angaben prüfen, ob es eine Regulierung der Buchungsplattformen braucht.



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