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Künstliche Intelligenz

Millionen Fotos aus Dating-App weitergegeben: Match Group unter Beobachtung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Match Group soll umfangreiche Nutzerdaten ihrer Dating-App OkCupid, darunter fast drei Millionen Fotos, an das Biometrie-Unternehmen Clarifai weitergegeben haben. Laut der US-Handelsaufsichtsbehörde FTC sollen die Fotos bereits 2014 zusammen mit Standortdaten und weiteren personenbezogenen Angaben an das damals junge Startup gegangen sein. Dort seien sie dazu genutzt worden, Bilderkennungssoftware zu trainieren. Die Betreiber sollen den Datentransfer zudem fast zwölf Jahre lang verschleiert und gegenüber der Öffentlichkeit sowie besorgten Nutzern bewusst geleugnet haben.

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Mögliche Konsequenzen für die Betroffenen wären, dass ihre biometrischen Daten dauerhaft in den Gesichtserkennungssystemen verbleiben und sie in anderen Kontexten identifizierbar werden. Zudem wären Rückschlüsse auf weitere intime Details möglich, besonders wenn die Informationen mit weiteren Datenquellen in Verbindung gebracht oder an andere Firmen weiterverkauft werden.

Die Mehrheit der OkCupid-Nutzer stammt aus den Vereinigten Staaten. Aus welchen weiteren Ländern Nutzer betroffen sein könnten, geht aus den Dokumenten der FTC nicht hervor. Die Match Group, nach eigenen Angaben Weltmarktführer im Online-Dating, ist in Deutschland vor allem mit Apps wie Tinder oder Hinge tätig.

Nach einer Klage der FTC hat sich die Aufsichtsbehörde nun mit den Betreiberunternehmen Match Group und Humor Rainbow auf einen Vergleich geeinigt. Die Vorwürfe der rechtswidrigen Datenweitergabe räumen die Betreiber nicht ein, verpflichten sich aber zu strengeren Datenschutzvorschriften, wofür auf eine Geldstrafe verzichtet werden soll.

Clarifai, an dem die OkCupid-Gründer persönlich als Investoren beteiligt waren, soll um die Daten gebeten und sie ohne Gegenleistung und Einschränkungen zur Nutzung erhalten haben. Die betroffenen Nutzer der Dating-App sollen damals weder von der Match Group informiert worden sein noch die Möglichkeit erhalten haben, der Weitergabe zu widersprechen.

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Die Einigung vom 30. März (Az. 3:26-cv-00996-K, FTC-Fallseite), die noch von einem Richter unterzeichnet werden muss, verzichtet auf finanzielle Strafen oder sonstige schweren Konsequenzen für die Verantwortlichen. Die Match Group wird unter anderem verpflichtet, ihre Führungskräfte zu schulen und regelmäßig über Datenschutzmaßnahmen zu berichten. Die FTC darf zudem die nächsten 20 Jahre Mitarbeiter befragen, Dokumente anfordern und verdeckte Ermittlungen führen.

Die Match Group verzichtet im Gegenzug auf Rechtsmittel und nimmt die Auflagen an, ohne die Vorwürfe formal einzugestehen. Ein OkCupid-Sprecher erklärte lediglich, die von der FTC bemängelten Zustände aus dem Jahr 2014 entsprächen nicht mehr den heutigen Datenschutzstandards des Unternehmens. Damals sprach das Unternehmen noch offen davon, mit Nutzerdaten zu „experimentieren“.

Es ist nicht das erste Mal, dass die FTC gegen die Match Group tätig wird. Das Unternehmen steht zudem in der Kritik, da es grob fahrlässig mit Nutzern umgegangen sei, bei denen es von gemeldeten Übergriffen gewusst haben soll.

Die Match Group ist aber nicht der einzige Anbieter mit solchen Datenschutzvorfällen. Insbesondere in Bezug auf externe Datenabgriffe sind auch andere Dating-Apps oftmals unzureichend geschützt. So legten etwa Sicherheitsforscher aus Belgien und Dänemark in der Vergangenheit bereits Schwachstellen offen.

Bei anderen Dating-Apps wie Grindr kam es in der Vergangenheit ebenfalls zu Datenabflüssen. Auch europäische Datenschutzbehörden haben dabei schon rechtliche Schritte ergriffen.


(hag)



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KI-Urheberrechtsstreit: New York Times beantragt Sanktionen gegen OpenAI


Die New York Times und weitere Verlage haben im laufenden Urheberrechtsstreit gegen OpenAI bei einem US-Gericht Sanktionen gegen das Unternehmen beantragt. Sie werfen OpenAI vor, für die Beweisaufnahme relevante Informationen zurückgehalten und das Gericht über seine technischen Möglichkeiten zur Durchsuchung eigener Systeme in die Irre geführt zu haben, berichtet Reuters.

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Im Zentrum des seit 2023 laufenden Streits steht die Frage, ob OpenAI urheberrechtlich geschützte Zeitungsartikel ohne Erlaubnis zum Training seiner KI-Modelle verwendet hat und ob sich dies anhand interner Datensätze und ChatGPT-Protokolle belegen lässt. Die Verlage wollten deshalb untersuchen, ob und in welchem Umfang ihre Inhalte in den Systemen des Unternehmens auftauchen.

In der Begründung ihres Sanktionsantrags werfen die Verlage OpenAI vor, das Gericht über die Möglichkeiten zur Durchsuchung von Trainingsdaten und ChatGPT-Protokollen getäuscht zu haben. Das Unternehmen habe solche Suchen bereits durchgeführt, dies aber verschwiegen. Zudem soll OpenAI Milliarden potenziell relevanter ChatGPT-Unterhaltungen gelöscht oder komprimiert und damit für die Beweisaufnahme unauffindbar gemacht haben.

Die Kläger verlangen unter anderem die Erstattung von Anwaltskosten. Die New York Times hat laut Associated Press bislang mehr als 28 Millionen US-Dollar für Rechtsstreitigkeiten mit KI-Unternehmen ausgegeben, darunter die Verfahren gegen OpenAI und Perplexity.

OpenAI weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die Herausgabe von ChatGPT-Protokollen den Datenschutz verletzen würde. „Wir werden auch weiterhin die Privatsphäre unserer Nutzer und die seit Langem anerkannten Grundsätze des Fair Use verteidigen“, sagte ein Sprecher des Unternehmens.

Mit Fair Use verweist OpenAI auf eine Ausnahmeregelung im US-Urheberrecht, die die Nutzung geschützter Werke unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung erlaubt. KI-Anbieter argumentieren, ihre Modelle kopierten Inhalte nicht einfach, sondern analysierten sie, um sprachliche Muster zu erlernen. Ob diese Begründung trägt, wird derzeit in zahlreichen Verfahren geklärt.

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Das Verfahren reiht sich in eine wachsende Zahl von Urheberrechtsklagen gegen OpenAI und andere KI-Anbieter ein. Erst im Juni reichten die Verlage von fast 400 Nachrichtenportalen aus 33 US-Bundesstaaten Klage gegen OpenAI und Microsoft ein. In der Klageschrift ist von einem „systematischen und vorsätzlichen Diebstahl hunderttausender urheberrechtlich geschützter Artikel“ die Rede.

Dass der juristische Druck Wirkung entfalten kann, zeigt die wachsende Zahl von Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Unternehmen und Medienhäusern. Die New York Times schloss 2025 ihren ersten KI-Lizenzvertrag mit Amazon, während OpenAI schon 2023 unter anderem mit Axel Springer Vereinbarungen zur Nutzung ihrer Inhalte getroffen hat.


(tobe)



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EU: Instagram und Facebook bergen zu große Suchtrisiken


Instagram und Facebook bergen nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung zu große Suchtgefahren für Kinder und Jugendliche. Die Europäische Kommission sieht Risiken unter anderem durch stark personalisierte Empfehlungen sowie das automatische Abspielen immer neuer Videos und treibt ein Verfahren gegen den Mutterkonzern Meta voran.

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Der US-Konzern muss darauf nun reagieren. Wenn er die Vorwürfe nicht entkräften kann oder keine Änderungen vornimmt, könnte die EU-Kommission eine Milliardenstrafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Bei Meta könnten das mehr als 12 Milliarden Euro sein.

Inmitten der Debatte um ein Mindestalter für Social Media veröffentlicht die Brüsseler Behörde damit erneut Ermittlungsergebnisse, die den Druck auf die Online-Plattformen erhöhen und der EU Argumente für strengere Regeln geben. Auch gegen TikTok läuft ein Verfahren wegen der Suchtgefahr der App – seit Februar gibt es dazu ähnliche vorläufige Ermittlungsergebnisse. Eine von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte Expertenkommission gibt am Montag ihre Empfehlungen dazu ab, wie es beim Thema Social-Media-Verbot weitergehen sollte.

Bei Instagram und Facebook kritisiert die EU-Kommission etwa die Funktion des automatischen Abspielens und des endlosen Scrollens. Mit dem endlosen Scrollen ist gemeint, dass beim Weiterwischen auf einer Plattform ständig neue Inhalte geladen werden, ohne dass der Nutzer zu Pausen gezwungen ist.

Zudem kritisiert die EU-Kommission, wie Inhalte per personalisiertem Algorithmus ausgewählt werden. Auch Benachrichtigungen, die Nutzerinnen und Nutzer immer wieder zurück auf die Plattformen holen, werden moniert.

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Die Versuche des Meta-Konzerns unter Leitung von Mark Zuckerberg, die Suchtgefahr für Minderjährige, aber auch vulnerable Erwachsene zu minimieren, sieht die EU-Kommission als nicht ausreichend an. Zeitmanagement-Tools für Kinder, wie etwa Tageslimits oder Pausenzeiten, lassen sich laut Brüsseler Behörde leicht ausschalten. Andere Funktionen der Kindersicherung von Instagram und Facebook sind demnach nur dann wirksam, wenn Eltern ausreichend technische Kenntnisse und sich die Mühe machen, sie wirklich zu verstehen.

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Nach Ansicht der Brüsseler Behörde müssen Instagram und Facebook die Funktionsweisen ihrer Plattformen nun ändern. Beispielhaft schlägt die EU-Kommission etwa vor:

  • Standardmäßige Deaktivierung des endlosen Weiterwischens und des automatischen Abspielens von Videos
  • Einführung wirksamer Bildschirmpausen
  • Anpassung der Empfehlungen, um sie weniger auf Nutzerinteraktion auszurichten

Gegen Meta läuft parallel ein weiteres EU-Verfahren. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von Instagram und Facebook auch, das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen – ansonsten droht dem Mutterkonzern auch hier eine Strafe.

Zuletzt kündigte Meta an, seinen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auszuweiten, um das Alter von Kindern und Jugendlichen auf Instagram, Facebook und Threads strenger zu kontrollieren.

Beide EU-Verfahren sind auch für die Empfehlungen der von Ursula von der Leyen eingesetzten Experten wichtig, da die Wissenschaftler auch die im Rahmen der Ermittlungen gefundenen Beweise berücksichtigen dürften.

Mehrere Mitgliedsländer, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.

Allerdings dürfte das ohne Rückendeckung aus Brüssel schwerer umsetzbar sein, wie das Beispiel Frankreich zeigt. Die EU-Kommission beanstandete den französischen Gesetzesvorschlag für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, weil er nicht mit EU-Regeln kompatibel sei. Da die Brüsseler Behörde in Teilen der Digitalpolitik ein Vorrecht hat und nur sie den großen Plattformen Vorschriften machen darf, muss Frankreich den Text nun ändern.

Für die Reaktion auf die Vorwürfe der EU gibt es für den Meta-Konzern keine Frist. Kritiker werfen der Europäischen Kommission immer wieder vor, die EU-Regeln für digitale Plattformen nicht konsequent genug durchzusetzen, zu lange für die Verfahren gegen die Online-Riesen zu brauchen und zu wenige Strafen auszusprechen. Das Verfahren gegen Meta wegen mangelnden Jugendschutzes dauert bereits über zwei Jahre.

In den USA verlor der Facebook-Konzern zusammen mit der Google-Videoplattform YouTube bereits einen viel beachteten Gerichtsprozess wegen des Suchtpotenzials seiner Angebote. Geschworene in Los Angeles sprachen der 20-jährigen Klägerin als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle.


(dahe)



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Acht schnelle USB-SSDs mit 1 und 2 TByte Speicherplatz im Test


Die gute Nachricht: Die SSD-Preise sind in den vergangenen Monaten weniger stark gestiegen als die für DRAM. Die nicht ganz so gute: Wer heute kauft, muss trotzdem mit etwa dem doppelten Preis vom vergangenen Jahr rechnen. Das führt zu Kaufzurückhaltung – und das wiederum dazu, dass einige Hersteller sich still und heimlich aus dem Markt zurückziehen oder zumindest deutlich weniger neue Modelle auf den Markt bringen als früher.

Doch einige neue Modelle haben wir gefunden. Unsere Auswahl besteht aus maximal sechs Monate alten Flash-Speichern, die pro TByte maximal 200 Euro kosten. Damit fiel etwa die Emtec X210 Elite Pro zunächst heraus: Diese 1-TByte-SSD war bei nur einem Händler verfügbar und sollte dort wahnsinnige 500 Euro kosten. Doch im Lauf von nur zwei Wochen fiel der Preis der SSD erst auf 350 Euro, bis sie dann zum Redaktionsschluss bei 209 Euro lag – sie ist also im Test mit dabei. Fraglich ist, ob sich jemand die SSD zum ehemaligen Preis gekauft hat – und wenn ja, in welchen Händen dann der übermäßige Gewinn gelandet ist.




Doch einige neue Modelle haben wir gefunden. Unsere Auswahl besteht aus maximal sechs Monate alten Flash-Speichern, die pro TByte maximal 200 Euro kosten. Damit fiel etwa die Emtec X210 Elite Pro zunächst heraus: Diese 1-TByte-SSD war bei nur einem Händler verfügbar und sollte dort wahnsinnige 500 Euro kosten. Doch im Lauf von nur zwei Wochen fiel der Preis der SSD, erst auf 350, dann auf 209 Euro – sie ist also im Test mit dabei. Fraglich ist, ob sich jemand die SSD zum ehemaligen Preis gekauft hat – und wenn ja, in welchen Händen dann der übermäßige Gewinn gelandet ist.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Acht schnelle USB-SSDs mit 1 und 2 TByte Speicherplatz im Test“.
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