Datenschutz & Sicherheit
Mit Merz und von der Leyen: Macron will Alterskontrollen für alle durchboxen
Viele Spitzenpolitiker*innen wollen gerade Alterskontrollen und ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Der französische Präsident Emmanuel Macron will es ganz besonders. Medienwirksam treibt er das Vorhaben europaweit voran und versucht, andere Mitgliedstaaten auf Linie zu bringen.
Am gestrigen Donnerstag hat Macron zu einer Videokonferenz geladen. Dabei waren EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und weitere hochrangige Vertreter*innen von EU-Mitgliedstaaten. Das Ziel: koordiniert vorgehen.
Auf Twitter-Nachfolger X sprach Macron von einer „Bewegung“. Ein von ihm veröffentlichter Videoclip zeigt eine Aufnahme des Bildschirms mit den zugeschalteten Gästen, darunter Bundeskanzler Merz. „Hier sind rund ein Dutzend Staaten vertreten“, so ein Schriftzug im Videoclip.
Über die Teilnahme des Kanzlers ist die französische Regierung offenbar besonders stolz. Im Vorfeld sagte ein Élysée-Sprecher, das sende ein „Signal“. Im Vergleich zu Frankreich ist die Position der Bundesregierung in Sachen Social-Media-Verbot nämlich noch verhalten.
Den Stein ins Rollen gebracht hatte im Dezember 2025 das Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige in Australien. Dort dürfen große Plattformen wie TikTok, Instagram oder YouTube jungen Menschen keine Accounts mehr erlauben. Dafür sollen sie das Alter von Nutzer*innen prüfen. Nun drängen mehrere EU-Mitgliedstaaten auf ein ähnliches Modell.
Rechtssicher möglich wäre das jedoch nur mit einer EU-weiten Regelung. Deshalb erhöhen die Befürworter*innen Woche für Woche den Druck auf die EU-Kommission. Staats- und Regierungsschef*innen, etwa aus Spanien und Deutschland, stellen Forderungen auf oder schreiben der Kommissionspräsidentin dringliche Briefe. Mitgliedstaaten wie Frankreich und Griechenland bringen bereits nationale Gesetze auf den Weg. EU-Parlament und Rat beziehen Position.
Die gestrige Videokonferenz ist also nur der (bisherige) Gipfel der Bemühungen.
Ausweispflicht im Netz? Das droht konkret
Der an den Tag gelegte Eifer könnte den Eindruck erwecken, Europa müsse auf eine plötzliche Katastrophe reagieren. Das ist aber nicht der Fall: Es gibt keine Hinweise, dass soziale Medien aktuell schädlicher wären als beispielsweise vor fünf Jahren. Die Forschungslage über gesundheitliche Gefahren sozialer Medien für Minderjährige ist nach wie vor unklar; Warnungen aus der Wissenschaft sind in der Gesamtschau eher vorsichtig.
Anders sieht jedoch das Bild aus, dass Spitzenpolitiker*innen zeichnen. Ursula von der Leyen hatte diese Woche die neue EU-Alterskontroll-App in ihrer Rede sogar mit der Einführung der Covid-App verglichen. Als wären soziale Medien eine Pandemie, die Europa überrollt und dabei vor allem Kinder und Jugendliche infiziert. Worauf genau steuert Europa da gerade zu?
Das in eine künstliche Drohkulisse gerahmte Vorhaben lässt sich auf vier Module herunterbrechen.
- Erstens geht es um ein EU-weites einheitliches Mindestalter für soziale Medien – ähnlich wie für einen Auto-Führerschein. Es könnte irgendwo zwischen 12 und 16 Jahren liegen. Frankreich will es bei 15 Jahren ansetzen. Schon jetzt geben Plattformen in ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter vor: etwa 13 Jahre bei TikTok oder 16 Jahre bei YouTube. Für ein EU-weites Mindestalter allein wären die rechtlichen Hürden eher gering.
- Zweitens geht es um die Verpflichtung, dass Plattformen dieses Mindestalter mit strengen Alterskontrollen sichern müssen, etwa auf Basis von Ausweisdokumenten. Eine solche Pflicht gibt es bereits für Pornoseiten, die nur ab 18 Jahren erlaubt sind. Für soziale Medien dagegen gilt das Gesetz über Digitale Dienste (DSA), das strenge Alterskontrollen nur als eine von mehreren Optionen vorsieht. Möchte die EU also soziale Medien zu solchen Alterskontrollen verpflichten, müsste der DSA angepasst werden.
- Drittens geht es um die wirksame Durchsetzung einer möglichen Pflicht zu strengen Alterskontrollen. Das Beispiel von Pornoseiten zeigt: Nur weil eine strenge Ausweispflicht de jure gilt, heißt es noch lange nicht, dass Websites sich auch de facto daran halten. Eigentlich dürfte es in der EU keine frei zugänglichen Pornoseiten geben. Seit Jahren laufen dazu Rechtsstreitigkeiten. Social-Media-Seiten sind jedoch weniger rebellisch als Pornoseiten. Sie könnten sich entsprechenden Gesetzen beugen – in Australien tun sie es auch, zumindest widerwillig.
- Viertens geht es um einheitliche Methoden für strenge Alterskontrollen. Die EU hat hierfür jüngst eine Alterskontroll-App vorgestellt, die EU-weit ausgerollt werden soll. Später soll sie in der neuen digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) aufgehen. Nutzer*innen sollen in der App ein Ausweisdokument hinterlegen, das ihr Alter verrät. Die App soll dann lediglich weitergeben, ob eine Person eine bestimmte Altersschwelle überschritten hat. Rund um die App gibt es jedoch mehrere technische Unklarheiten und falsche Versprechungen.
Sobald alle vier Module wie Zahnräder ineinandergreifen, könnte ein mächtiger Kontrollapparat entstehen, der das Internet, wie wir es bisher kennen, umkrempelt. In diesem Szenario wäre es zwar weiterhin möglich, Alterskontrollen mit Tricks zu umgehen – etwa mit einem VPN-Dienst. Dennoch ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Nutzer*innen lieber den offiziell gewünschten Weg geht und sich künftig mit einer Ausweis-App durchs Netz bewegt.
Zwei Updates könnten den Überwachungs-Apparat scharfstellen
Für Anonymität im Netz ist das eine Gefahr. Aktuell setzt die Alterskontroll-App der EU auf Pseudonyme, auch wenn die EU-Kommission versucht, die Kontrollen als „komplett anonym“ zu verkaufen. Technische Systeme lassen sich allerdings mühelos verändern. Vom Kontrollapparat zum Apparat für Massenüberwachung wäre es – theoretisch – kein allzu großer Schritt mehr. Dafür bräuchte es nur zwei Updates:
- Ein technisches Update könnte die App von Pseudonymen auf Klarnamen umstellen.
- Ein juristisches Update müsste dafür die entsprechende Rechtsgrundlage schaffen.
Mit der Begründung, Kinder und Jugendliche zu schützen, erschaffen Emmanuel Macron, Ursula von der Leyen und weitere Befürworter*innen von Alterskontrollen also gerade eine neue Infrastruktur, um alle Menschen im Netz umfassend zu kontrollieren. Und diese Infrastruktur wäre nur zwei Updates davon entfernt, Anonymität im Netz weitgehend abzuschaffen.
Weiter wäre es mit diesem Kontrollapparat möglich, bestimmte Personengruppen systematisch aus digitalen Räumen auszuschließen, etwa weil sie eine bestimmte Altersgrenze nicht überschreiten oder weil sie keine erforderlichen Papiere besitzen. – Wie weit ist dieses Szenario entfernt?
Erste Hürde: Die Alterskontroll-App ist nicht fertig
Rund um Alterskontrollen gibt es eine auffällige Diskrepanz zwischen dem, was Befürworter*innen sagen, und dem, was der Fall ist. So hat Kommissionspräsidentin von der Leyen die Alterskontroll-App diese Woche für „technisch fertig“ erklärt. In einem nachgelagerten Pressebriefing betonte ein Pressesprecher mit gepresster Stimme, die App sei „fertig!“. Ein hochrangiger EU-Beamter sprach im selben Pressebriefing von einem „Goldstandard“.
Der Blick in den Code und die Spezifikationen zeigt jedoch: Die App ist nicht fertig. Einiges ist noch nicht abschließend geklärt. So braucht es je nach Nationalstaat und unterstützten Altersnachweisen eigene Umsetzungen der App. Dabei gibt es viele Spielräume, die am Ende mehr oder weniger Privatsphäre versprechen. IT-Sicherheitsexperten warnen bereits vor Lücken.
Deutschland wiederum will die Alterskontroll-App gar nicht erst einführen, wie jüngst ein Sprecher des Digitalministeriums gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ) erklärte. Offenbar liegt der Fokus in Deutschland auf der digitalen Brieftasche.
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Aus der Bundesagentur für Sprunginnovationen heißt es laut SZ: Die technischen Standards der Alterskontroll-App würden von jenen aus der Verordnung für die digitale Brieftasche abweichen, „ohne, dass dadurch ein Mehrwert entsteht“. Das deutet darauf hin: Der angebliche „Goldstandard“ könnte zum Rohrkrepierer werden.
Zweite Hürde: Der DSA steht im Weg
Weiter ist noch nicht entschieden, ob und inwiefern die EU-Kommission bereit wäre, Social-Media-Plattformen zu strengen Alterskontrollen zu verpflichten. Dafür müsste sie nämlich den DSA anfassen. Gibt es dafür einen politischen Willen? In ihren Äußerungen zur Videokonferenz mit Macron, von der Leyen und weiteren Spitzenpolitiker*innen hielt sich die EU-Kommission offenbar bewusst alle Türen auf.
Ursula von der Leyen schrieb auf Twitter-Nachfolger X: „Mit dem DSA haben wir EU-weite Regeln.“ Eltern sollten sich keine Sorgen machen. Das deutet darauf hin: Nein, es kommen keine neuen Gesetze, die über den DSA hinausgehen.
Am selben Tag allerdings sagte ein Kommissionssprecher dem Fachmedium Mlex: „Natürlich erwarten wir von Online-Plattformen, einschließlich sozialer Medien, dass sie angemessene Verfahren zur Altersverifikation haben, wenn für ihre Dienste Altersbeschränkungen gelten.“ Das wiederum deutet in eine andere Richtung: Die EU-Kommission könnte versuchen, bei der Durchsetzung des DSA auf strenge Altersverifikation zu pochen. Plattformen allerdings könnten sich dann rechtlich dagegen wehren und auf den Spielräumen beharren, die ihnen laut DSA zustehen.
Aktuell muss die EU-Kommission über das französische Social-Media-Verbot bis 15 Jahre entscheiden, und zwar im sogenannten Notifizierungsverfahren. Hier soll sich klären, ob das geplante nationale Gesetz mit EU-Recht vereinbar ist. Das könnte eng werden: In zwei Gutachten hatten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags keine Spielräume für nationale Alleingänge bei diesem Thema gesehen.
Die Wissenschaftlichen Dienste arbeiten laut Selbstbeschreibung parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Als die französische Regierung jüngst in einem Pressebriefing auf deren juristisch fundierte Einschätzung angesprochen wurde, wollte sie davon nichts wissen. Ein Sprecher weigerte sich, zu kommentieren, was „irgendein“ deutsches Gremium sage.
Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Abseits
Ähnlich wie die EU-Kommission hält sich Deutschland noch alle Türen auf. Zwar haben bereits Kanzler, Vizekanzler, die CDU und wichtige SPD-Politiker*innen Position bezogen – für ein Social-Media-Verbot für Minderjährige plus Alterskontrollen. Die CSU dagegen ist skeptisch. Und die Bundesregierung teilte jüngst mit, sie habe sich noch nicht festgelegt.
Mit zunehmender Ungeduld schielen die Befürworter*innen des Modells auf zwei Expert*innen-Kommissionen; eine auf Deutschland- und eine auf EU-Ebene. Dort sollen Fachleute bis spätestens Sommer Handlungsempfehlungen für Jugendschutz im Netz vorlegen. Ihnen dürfte allerdings bewusst sein, dass Politiker*innen auf höchster Ebene gerade Entscheidungen vorwegnehmen. Wie groß ist wohl das Interesse der Forschenden, den Staats- und Regierungschef*innen mit möglicherweise abweichenden Positionen in die Parade zu fahren?
Keinerlei politisches Gehör findet derweil eine breite interdisziplinäre Palette an Kritiker*innen aus den Bereichen Kinderschutz, Pädagogik und Wohlfahrt, aus Elternverbänden, aus Datenschutz und IT-Sicherheit bis hin zur Kirchen-Organisationen. Viele lehnen sowohl ein pauschales Social-Media-Verbot für Minderjährige ab als auch strenge Alterskontrollen für alle. Kinder und Jugendliche mit ihren Interessen und Bedürfnissen kommen in der politischen Debatte – wenn überhaupt – nur am Rande vor.
Datenschutz & Sicherheit
Juni-Patchday bei Samsung: Zahlreiche Sicherheitslücken gestopft
Samsung hat sein Security-Bulletin für Juni 2026 veröffentlicht. Demzufolge verteilt der Hersteller in diesem Monat wichtige Sicherheitspatches für zahlreiche Galaxy-Smartphones. Die Aktualisierung dürfte nach und nach für alle Modelle bereitgestellt werden, die noch seitens des Herstellers unterstützt werden. Fünf der gestopften Sicherheitslücken stuft Samsung als „kritisch“ und 28 als „hoch“ ein.
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Wie der Konzern auf seiner Webseite zu Sicherheitsupdates schreibt, stammen viele der Patches von Google, die im Security-Bulletin für Juni 2026 aufgelistet sind. Andere Patches betreffen nur Samsung-Geräte. Die Sicherheitslücken im Framework, Kernel und System gefährden Smartphones und Tablets mit Android 14, 15, 16 und 16 QPR2 – letztere Android-Version liefert Samsung seit Mai mit One UI 8.5 für viele Geräte aus.
Kritische Lücken
Durch die kritische Bluetooth-LE-Lücke (CVE-2026-0097) erhalten Angreifer etwa die Möglichkeit, lokale Rechte auszuweiten, ohne dass zusätzliche Ausführungsrechte erforderlich sind. Für die Ausnutzung ist keine Benutzerinteraktion erforderlich, heißt es.
Durch eine weitere adressierte Lücke (CVE-2026-21352) war unter anderem ein Schreibzugriff außerhalb des zulässigen Bereichs möglich, der zur Ausführung von beliebigem Code führen könnte. Die Ausnutzung dieser Schwachstelle erfordert jedoch eine Benutzerinteraktion, bei der das Opfer eine schädliche Datei öffnen muss.
Der Juni-Patch versorgt kompatible Galaxy-Modelle mit insgesamt 44 Fehlerbehebungen, während Modelle mit Exynos-Prozessoren einen zusätzlichen Patch von Samsung Semiconductor erhalten. Neben den seitens Google und Samsung Semiconductor ausgelieferten Patches stellt Samsung Mobile 11 bereit.
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Die Updates sollten im Laufe der kommenden Tage auf vielen Galaxy-Geräten angeboten werden. Samsung erklärt ferner, dass die Verfügbarkeit von Sicherheitspatches je nach Region und Modell variieren könne. Updates im monatlichen Rhythmus erhalten bei Samsung zudem nur „wichtige Flaggschiff-Modelle“, während weitere Galaxy-Geräte nur quartalsweise versorgt werden – hierfür bietet Samsung auch eine Übersicht an.
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(afl)
Datenschutz & Sicherheit
Florida verklagt ChatGPT-Entwickler OpenAI | heise online
Der US-Bundesstaat Florida wirft der KI-Firma OpenAI in einer Klage vor, die Nutzer ihrer Software ChatGPT zu gefährden. Der Chatbot sei eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, heißt es in der von Floridas Generalstaatsanwalt James Uthmeier eingereichten Klageschrift. Darin wird auf Fälle verwiesen, in denen ChatGPT eine tödliche Medikamentenkombination empfohlen und einen für tödliche Schüsse auf einem Universitätsgelände verantwortlichen Schützen vor dessen Tat beraten haben soll. Insbesondere für Teenager sei der Chatbot problematisch, kritisierte Uthmeier. Dessen Klage richtet sich auch gegen OpenAI-Chef Sam Altman persönlich.
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Ermittlungen nach Anschlag
OpenAI verwies in einer Reaktion auf Maßnahmen zum Schutz junger Nutzer. Dazu gehörten Mechanismen zur Alterserkennung sowie Überwachungsmöglichkeiten für Eltern. Die Maßnahmen führte OpenAI zum Teil erst nach Todesfällen und öffentlicher Kritik ein.
ChatGPT ist der Chatbot, der den aktuellen Hype um Künstliche Intelligenz auslöste und kommt inzwischen laut OpenAI auf 900 Millionen Nutzer pro Woche. Er ist das wichtigste Produkt der Firma.
Florida hatte bereits im April Ermittlungen zur Rolle von ChatGPT beim Schusswaffen-Angriff an der Florida State University im April 2025 aufgenommen. Der Schütze habe vor der Tat Ratschläge von dem KI-Chatbot eingeholt, sagte Uthmeier damals. Demnach bekam er nicht nur Empfehlungen, welche Waffe er verwenden solle und welche Munition zu welchen Waffen passe, sondern auch zu der Frage, wo und zu welcher Zeit dort die meisten Menschen anzutreffen sein würden. OpenAI beharrt darauf, dass ChatGPT nicht für die Tat verantwortlich sei, bei der zwei Menschen getötet und sechs weitere verletzt wurden.
(mho)
Datenschutz & Sicherheit
Patchday: Kritische Lücken ermöglichen Attacken auf Android 14, 15, 16
Sicherheitslücken im Framework, Kernel und System gefährden Smartphones und Tablets mit Android 14, 15, 16 und 16-qpr2. Wer ein noch im Support befindliches Gerät besitzt, sollte sicherstellen, dass die aktuellen Sicherheitsupdates installiert sind.
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Verschiedene Gefahren
Neben Google stellen unter anderem auch Honor und Samsung monatlich für ausgewählte Smartphones Sicherheitspatches bereit (siehe Kasten). Wie aus einem Beitrag der Androidentwickler hervorgeht, haben sie diesen Monat zahlreiche Sicherheitslücken geschlossen, von denen 18 als „kritisch“ eingestuft sind.
Der Großteil davon betrifft das System. Hier können sich Angreifer etwa auf einem nicht näher beschriebenen Weg höhere Nutzerrechte verschaffen (CVE-2026-0043) oder via DoS-Attacke Abstürze auslösen (CVE-2026-64505). Im Framework finden sich ebenfalls „kritische“ Schwachstellen für solche Angriffe (etwa CVE-2025-65018, CVE-2025-64720). Eine Kernel-Lücke (CVE-2025-40214 „hoch“) kann ebenso als Sprungbrett für Angreifer dienen und ihnen höhere Nutzerrechte verschaffen. Die verbleibenden Schwachstellen sind größtenteils mit „hoch“ eingestuft. An diesen Stellen können auch Informationen leaken.
Überdies sind noch Komponenten von Imagination Technologies, MediaTek, Qualcomm und Unisoc verwundbar. Bislang gibt es seitens Google keine Hinweise, dass Angreifer die Lücken bereits ausnutzen. Wer Sicherheitsupdates für sein Gerät bekommt, sollte dennoch nicht zu lange mit der Installation der Patch Levels 2026-06-01 oder 2026-06-05 zögern.
Seit Juli 2025 schließt Google monatlich nur noch besonders gefährliche Sicherheitslücken und verteilt weitere Updates quartalsweise. Diesen Monat war im Vergleich zum Mai mit nur einer geschlossenen Schwachstelle schon richtig viel los.

Neben Google veröffentlichen noch weitere Hersteller regelmäßig Sicherheitspatches – aber meist nur für einige Produktserien. Geräte anderer Hersteller bekommen die Updates erheblich später oder, im schlimmsten Fall, gar nicht.
(Dennis Schirrmacher)
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