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Künstliche Intelligenz

Musk v Altman: Das Gfrett mit Geschworenen


How they are working on control all misinformation and manipulation”, wollte Geschworener Nummer 3 wissen. Etwa: „Wie arbeiten sie an Kontrolle aller Misinformation und Manipulation.” „Was Mr. Greg & Mr. Altman seeing (Mr. Musk) as a group-contributor or they didn’t contribute any money to start the company only they contributing with their knowledge”, schrieb Geschworener Nummer 9 an die Richterin. Ewta: „Hat (sic) Herr Greg (gemeint: Brockman) und Herr Altman Herrn Musk als Gruppen-Beitragenden gesehen oder sie haben kein Geld beigetragen um die Firma zu gründen nur mit ihrem Wissen beigetragen.”

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Gebrochenes Englisch hin oder her, im Milliardenprozess Musk v Altman waren diese und weitere Fragen der Geschworenen Themenverfehlungen. Die neun nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Kalifornier hatten in dem Zivilprozess eigentlich zu klären, ob die Beklagten den Stiftungszweck verletzt haben und/oder sich unrechtmäßig bereichert haben, sowie ob die geführte Klage überhaupt rechtzeitig eingebracht wurde. Für diese Fragen war irrelevant, ob OpenAI KI-Misinformation bekämpft oder wie viel Wasser es verbraucht.

Nach drei Wochen Gerichtssaalverhandlung hat die Jury am Montag befunden, dass Elon Musks Klage gegen OpenAI verjährt ist. Damit mussten sich die Jurymiglieder mit den Vorwürfen der Klage, zu der wochenlang Zeugen gehört und Beweise vorgelegt wurden, gar nicht mehr auseinandersetzen. Die neun Bürger durften nach Hause gehen.

Während des Verfahrens konnten die Geschworenen Fragen stellen. Nicht direkt an Parteien oder Zeugen, sondern schriftlich an die Richterin, die die Fragen mit den Prozessparteien besprechen und dann beantworten kann. Nach Freilassung der Geschworenen hat das Gericht die Fragen veröffentlicht.

Am 29. April fragte Geschworener 7: „why is forming a non-profit desirable for a technology company formation?

Am 4 Mai schickte Geschworener[]9 diese Nachricht: „Was MR. Greg & MR. Altman hired as a W-2 employee by MR. Musk?” (Formular W-2 zeigt unselbständig Beschäftigten ihre Entlohnung sowie abgezogene Bundessteuern, Anmerkung.) Sowie: „Was They seeing him (MR. Musk) as a group-contributor or they didn’t contribute any money to start the company only they contributing with their knowledge?

Tags darauf fragte wieder Geschworener 7: „Does the exclusive license to microsoft mean that OpenAI can not use the IP given to microsoft?

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Und am 13. Mai interessierte sich Juror 3 für Grundlegendes zum Thema KI:
How they are working on control all misinformation and manipulation
How the Energy Consumption & Emission will impact the planet
Water Depletion
How do the water used to cool down th AI data centre is helping humanity if AI is meant to serve humanity? While using gallons of water that severs human race?

(Schreibweisen wie im Original, Anmerkung.)

Etwaige Antworten sind nicht überliefert.

Wann genau die Kläger was gewusst haben oder hätten wissen sollen, das die drei Jahre lange Verjährungsfrist ausgelöst hat, mussten die Geschworenen nicht erklären. Interne E-Mails 2017? Die Gründung einer Tochterfirma 2019? Etwas anderes? Das wissen nur die Geschworenen – wenn überhaupt, denn sie mussten sich darüber gar nicht einig sein. Lediglich die Entscheidung, „verjährt ja/nein”, musste einstimmig fallen.

Begründungen sind bei Jurys grundsätzlich nicht vorgesehen. Das kann nicht nur Kläger und Berufungsgericht ratlos zurücklassen, sondern hilft auch der Rechtsfortbildung nicht, führt also tendenziell zu mehr Gerichtsverfahren. Weil nicht erläuterte Entscheidungen zufällig wirken können, schwächen sie das Vertrauen in die Justiz. Gibt es ein Missverständnis? War jemand überfordert? Waren sie nach wochenlangem Sitzen einfach fertig und wollten so rasch wie möglich nach Hause gehen?

Wer könnte es ihnen vergelten? Für 50 US-Dollar brutto pro Tag müssen Geschworene bei US-Bundesgerichten alles andere stehen und liegen lassen, sich Nachrichtenmedien und Sozialen Netzen enthalten, zum Fall schweigen, und sich womöglich wochenlang einem Thema widmen, mit dem sie nie etwas zu tun haben wollten.

Häufig handelt es sich um Strafprozesse. Doch als einziges Land setzen die USA auch in zivilrechtlichen Verfahren regelmäßig Geschworene ein, so geschehen bei Musk v Altman. Die Jury soll Fakten feststellen, insbesondere bestimmen, was wirklich passiert ist, und dann entscheiden, ob das rechtens war. In manchen Verfahren legen sie auch Folgewirkungen fest, beispielsweise Schadenersatzhöhen.

21 Prozent der Erwachsenen US-Einwohner können nicht lesen und schreiben, berichtet das National Literacy Institute. Mehr als die Hälfte erreicht nicht das Lese- und Schreib-Niveau der sechsten Schulstufe. Leseschwäche sagt nichts über Intelligenz oder (Un)voreingenommenheit aus. Für die Erfassung komplexer Texte, wie sie in Zivilgerichtsverfahren üblich sind, ist Leseschwäche jedoch hinderlich.

Damit brauchen die USA wesentlich mehr Geschworene als andere Länder. Da eine Person maximal alle zwei Jahre von einem Bundesgericht verpflichtet werden kann, und viele Bürger Befreiungsgründe geltend machen, müssen die Gerichte nehmen, wen sie kriegen.

Bei Musk v Altman hätten die Geschworenen bei ihrer Beratung in mehr als 200 Dokumenten nachschlagen können. E-Mails, die Gründungscharta OpenAIs, Bilanzen und andere Finanztabellen, Steuererklärungen, Tagebuchauszüge, Verträge zwischen Microsoft und OpenAI, interne Rundschreiben, Zeitungsartikel, Blogposts, schriftliche Zeugenaussagen, Protokolle von Verwaltungsratssitzungen, interne Verhaltensvorgaben und so weiter. Genutzt haben sie die Möglichkeit nicht, denn sie haben in weniger als zwei Stunden entschieden.

Das Verfahren Musk v Altman läuft am US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien unter dem Az. 4:24-cv-04722 und tritt nun in seine zweite Phase ein. Dabei müssen sich Musk und xAI gegen Vorwürfe einer Gegenklage wehren. Unabhängig davon haben Musk und xAI angekündigt, die Verjährung beim übergeordneten Bundesberufungsgericht zu anzufechten.


(ds)



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Post zum Freitag: KI-Überwachung in der Straßenbahn


Liebe Leserinnen und Leser,

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stellen Sie sich vor: Es ist Nacht. Sie fahren von einer ausgelassenen Feier mit der Bahn nach Hause. Ihr Abteil ist komplett leer. Völlige Ruhe. Sie lehnen sich zurück. Doch dann: An der dritten Haltestelle fliegt die Tür auf – und fünf pöbelnde Personen drängen herein. Und natürlich bewegen sie sich – wie der Zufall es so will – direkt in Ihre Richtung.

Aufatmen. Das ist gerade nicht in Wirklichkeit passiert. Aber es könnte. In Bremen wird deshalb bereits etwas dagegen getan: Ein modernes KI-System soll den Fahrgastraum „beobachten“ und bei aggressivem Verhalten automatisch in einer Leitstelle Alarm schlagen. Meine Kollegen Daniel Augustin und Daniel Ziegener waren vor Ort und haben nachgefragt, wie das funktioniert. Und auch wenn der Grundgedanke gut ist, stellt sich hier dennoch die Frage: Wie viel Überwachung ist eigentlich okay?

Beim nächsten Thema geht’s um das liebe Geld: Wero – die europäische, souveräne Antwort auf PayPal. Allerdings ist die Akzeptanz noch recht gering, und ausgerechnet für die technische Infrastruktur greift man teilweise auf Amazon Web Services zurück. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Markus Montz hat sich den aktuellen Stand von Wero genau angesehen, die Bezahlmethode im Onlinehandel ausprobiert und eingeordnet, was von den großen Ankündigungen wirklich schon im Alltag angekommen ist.

Weiter geht es mit Politik rund um die Photovoltaik-Anlage. Die Bundesregierung plant ja, ab 2027 die feste Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen zu kippen. Das bedeutet, dass es teurer wird, überschüssig produzierten Strom ins Netz zu übertragen. Eine mögliche Lösung, die gerade diskutiert wird, ist die „Nulleinspeisung“. Das bedeutet, man konfiguriert die Solaranlage so, dass sie ausschließlich für den Eigenverbrauch produziert. Das klingt im ersten Moment nach verschenktem Potenzial, kann sich für bestimmte Haushalte aber lohnen. Sophia Zimmermann hat durchgerechnet, für wen dieses Konzept aufgeht und was man dabei beachten muss, denn für die Behörden ist man damit nicht ganz unsichtbar.

Und was kann man an einem sonnigen Tag optimal mit Strom betreiben? Den elektrischen Rasenmäher! Da gibt’s jetzt jede Menge Auswahl. Wir haben uns LiDAR-Mäher angeschaut, also Modelle mit „Laser-Augen“. Gerade in dicht bebauten Gebieten mit hohen Bäumen oder Mauern kommen die klassischen Satelliten-Bots nämlich schnell an ihre Grenzen. Die LiDAR-Schafe scannen hingegen ihre Umgebung direkt und können so auch in verwinkelten Gärten zuverlässig navigieren. Wir haben vier Modelle auf Herz und Nieren geprüft und zeigen, welche Technik für welchen Garten wirklich sinnvoll ist.

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Nun aber zurück zu den ganz kleinen, aber unendlich nervtötenden Problemen des Tech-Alltags. USB-C-Kabel. Und ja, sie nerven. Denn die Kabel sehen absolut identisch aus, sind aber völlig unterschiedlich: Manche laden quälend langsam das Smartphone, andere übertragen keine Daten auf den PC. Nur weil der Stecker passt, heißt das noch lange nicht, dass auch alle 24 Pins im Inneren korrekt verdrahtet sind oder der nötige Chip für hohe Ladeleistungen verbaut ist. Wie man die Unterschiede aber doch erkennen kann, erfahren Sie in unserem Artikel. Schauen Sie rein!


(mig)



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Test von KI im Auto: Gemini soll Umgebung und Verkehrsschilder erklären


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Google hat eine experimentelle Gemini-Funktion für Android Automotive demonstriert, mit der Gemini Fragen zur Umgebung außerhalb des Fahrzeugs beantworten kann. Hierfür greift die KI auf Befehl der Fahrerin oder des Fahrers temporär auf die Frontkamera des Fahrzeugs zu. Die neue Funktion hat Android-Ökosystem-Chef Sameer Samat im Rahmen der Google-Developer-Reihe „Release Notes“ mit Logan Kilpatrick, Produktleiter bei Google AI Studio, vorgeführt.

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Für die Funktion hat Google einen Volvo EX60, der im Januar dieses Jahres vorgestellt wurde und noch nicht ausgeliefert wird, angepasst. Das Fahrzeug basiert softwareseitig auf Android Automotive und hat als KI-Assistenz Gemini an Bord. Um die Funktion zu starten, sagt man lediglich „Hey Google, was siehst du um uns herum?“. Der Befehl aktiviert die Frontkamera des Fahrzeugs, Gemini analysiert die Umgebung und erklärt, was zu sehen ist. Samat betont im Hinblick auf den Datenschutz, dass Gemini keinen ständigen Zugriff auf die Kamera habe. „Erst wenn man es aufruft und eine Frage stellt, liefern die Kameras für einen bestimmten Zeitraum diese Bilder an Gemini“, so der Google-Manager. Nach Beantwortung der Frage werde der Zugriff wieder beendet.

Im Video zeigt Google, dass man Gemini auch während der Fahrt nach Informationen etwa zu Gebäuden am Straßenrand und Orten fragen kann. Bei der Fahrt durch Mountain View, wo Googles Hauptquartier ist, fragte Samat etwa danach, um was für eine Skulptur es sich handle und was für ein Gebäude sich dahinter befinde, das auf der rechten Seite zu sehen sei. Gemini nannte dann nach einer gewissen Denkpause nicht nur den Namen der Skulptur, sondern auch, woraus sie besteht und weitere Hintergründe. Ebenso auskunftsfreudig zeigte Gemini sich bei dem Gebäude.

Die Funktionsweise dürfte manchen bekannt vorkommen, denn sie ähnelt dem Kameramodus von Gemini Live auf Android-Smartphones. Anstatt das Smartphone auf die Umgebung zu richten, nutzt Gemini letztlich die Kamera des Autos als Augen. „Wir wollten herausfinden, was möglich wäre, wenn Gemini – mit deiner Erlaubnis – die Welt so sehen könnte, wie du sie beim Fahren erlebst“, erklärte Samat während der Demo.

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Google ist dabei nicht das erste Unternehmen, das die Außenkameras von Fahrzeugen mit KI kombiniert. So hatte BMW im Jahr 2019 sein Konzept BMW Natural Interaction präsentiert, mit dem sich Funktionen nicht nur per Gesten und Sprache im Fahrzeug steuern lassen, auch konkrete Fragen zu Dingen der Umwelt soll eine KI beantworten können. Bis heute hat der Konzern dies aber nicht in dieser Form umgesetzt. Ob Google seine experimentelle Funktion für Serienfahrzeuge anbieten wird, hat der Konzern noch nicht verraten.

Weiter sagte Samat, dass Google noch daran arbeite, den besten Weg zu finden, um diese Funktion in Fahrzeuge zu integrieren. Ferner prüfe der Konzern Möglichkeiten, wie sie sich im realen Straßenverkehr als nützlich erweisen könnte. Als Beispiel nannte er die Verwendung von Gemini, um während der Fahrt Verkehrsschilder in einer fremden Sprache zu übersetzen.

Einige KI-Funktionen für Android Automotive, die sich teilweise auch die Frontkamera zunutze machen sollen, hat Google im Zuge der I/O 2026 im Mai angekündigt. So könne Gemini künftig etwa Fragen beantworten, die speziell auf ein Fahrzeug zugeschnitten seien – beispielsweise die Identifizierung einer Kontrollleuchte auf dem Armaturenbrett oder, ob der Fernseher, den man abholen möchte, in den Kofferraum passe.

Ferner soll die immersive Navigation in Google Maps in kompatiblen Fahrzeugen mithilfe der Live-Spurführung präziser sein. Diese funktioniere vollständig im Fahrzeug und analysiere die Straße über die Frontkamera des Fahrzeugs. Die Live-Spurführung erkenne überdies, auf welcher Spur man sich befinde, und könne in Echtzeit Hinweise geben, wann man die Spur wechseln oder abfahren müsse. Diese Funktionen sollen im Laufe dieses Jahres freigegeben werden.

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(afl)



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Sony macht Schluss: PlayStation Store auf PS3 und PS Vita schließt bis Juli 2027


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Sony zieht bei Playstation 3 und PS Vita den Stecker: Der PlayStation Store wird auf beiden Konsolen abgeschaltet. In Mexiko, Honduras, Nicaragua und weiteren lateinamerikanischen sowie nahöstlichen Märkten geht es noch dieses Jahr los, weltweit folgt die Abschaltung im Juli 2027. Danach können Besitzer dieser Geräte keine neuen digitalen Spiele oder Inhalte mehr kaufen. Bereits erworbene Titel sollen sich aber vorerst weiterhin herunterladen lassen.

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In der offiziellen Meldung gibt sich Sony verständnisvoll: Man wisse, dass die Entscheidung für treue PS3- und Vita-Fans schwer zu verdauen sei. Als Grund führt Sony an, dass der PlayStation Store auf moderne Handelssysteme und aktuelle Zahlungsstandards umgestellt werde. PS3 und PS Vita könnten da schlicht nicht mehr mithalten. Was genau die alte Hardware nicht mehr schafft – ob es an veralteten Verschlüsselungsprotokollen liegt oder an Vorgaben der Kreditkartenindustrie – lässt Sony offen. Die PS3 erschien 2006, die Vita 2012. Beide Geräte sind seit Jahren nicht mehr in Produktion.

Wer jetzt ein Déjà-vu hat, liegt richtig: Schon im März 2021 hatte Sony angekündigt, die Stores auf PS3 und PS Vita zu schließen, ruderte aber nach Fan-Protesten zurück. Ein erneutes Einlenken ist unwahrscheinlich, denn Sony scheint sich gerade dringend von „Altlasten“ befreien zu wollen. Parallel zur Abschaltung des Stores auf den älteren Generationen treibt Sony auch den Abschied von physischen Medien voran: Ab Januar 2028 produziert der Konzern keine Blu-ray-Discs mehr für neue PlayStation-Titel. Weil Sony der einzige Hersteller dieser Datenträger ist, gilt das für sämtliche Studios. Neue Spiele gibt es dann nur noch als Download.

Es wird zwar weiterhin physische Boxen in Geschäften geben, diese werden allerdings mit Download-Codes statt CDs bestückt sein. Rockstar Games macht das mit „GTA 6“ gerade vor. Sony spricht von einem „natürlichen Schritt“, um sich an die Vorlieben der Mehrheit anzupassen. Bereits gekaufte Discs sollen weiterhin funktionieren. Ob die kommende PlayStation 6 überhaupt noch ein Laufwerk bekommt, steht in den Sternen.

Wer alte Spiele bewahren will, hat es künftig noch schwerer. Die Video Game History Foundation hat in einer Studie bereits ermittelt, dass 87 Prozent aller klassischen Videospiele kommerziell nicht mehr erhältlich sind. Jede Store-Schließung verschärft dieses Problem, denn wenn Sony den digitalen Zugang kappt und gleichzeitig keine Discs mehr herstellt, bleibt für ältere Titel schlicht kein legaler Weg mehr zur Erhaltung übrig.

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(joe)



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