Künstliche Intelligenz
Musk v Altman: Das Gfrett mit Geschworenen
„How they are working on control all misinformation and manipulation”, wollte Geschworener Nummer 3 wissen. Etwa: „Wie arbeiten sie an Kontrolle aller Misinformation und Manipulation.” „Was Mr. Greg & Mr. Altman seeing (Mr. Musk) as a group-contributor or they didn’t contribute any money to start the company only they contributing with their knowledge”, schrieb Geschworener Nummer 9 an die Richterin. Ewta: „Hat (sic) Herr Greg (gemeint: Brockman) und Herr Altman Herrn Musk als Gruppen-Beitragenden gesehen oder sie haben kein Geld beigetragen um die Firma zu gründen nur mit ihrem Wissen beigetragen.”
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Gebrochenes Englisch hin oder her, im Milliardenprozess Musk v Altman waren diese und weitere Fragen der Geschworenen Themenverfehlungen. Die neun nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Kalifornier hatten in dem Zivilprozess eigentlich zu klären, ob die Beklagten den Stiftungszweck verletzt haben und/oder sich unrechtmäßig bereichert haben, sowie ob die geführte Klage überhaupt rechtzeitig eingebracht wurde. Für diese Fragen war irrelevant, ob OpenAI KI-Misinformation bekämpft oder wie viel Wasser es verbraucht.
Nach drei Wochen Gerichtssaalverhandlung hat die Jury am Montag befunden, dass Elon Musks Klage gegen OpenAI verjährt ist. Damit mussten sich die Jurymiglieder mit den Vorwürfen der Klage, zu der wochenlang Zeugen gehört und Beweise vorgelegt wurden, gar nicht mehr auseinandersetzen. Die neun Bürger durften nach Hause gehen.
Ein Brief für den Richter
Während des Verfahrens konnten die Geschworenen Fragen stellen. Nicht direkt an Parteien oder Zeugen, sondern schriftlich an die Richterin, die die Fragen mit den Prozessparteien besprechen und dann beantworten kann. Nach Freilassung der Geschworenen hat das Gericht die Fragen veröffentlicht.
Am 29. April fragte Geschworener 7: „why is forming a non-profit desirable for a technology company formation?”
Am 4 Mai schickte Geschworener[]9 diese Nachricht: „Was MR. Greg & MR. Altman hired as a W-2 employee by MR. Musk?” (Formular W-2 zeigt unselbständig Beschäftigten ihre Entlohnung sowie abgezogene Bundessteuern, Anmerkung.) Sowie: „Was They seeing him (MR. Musk) as a group-contributor or they didn’t contribute any money to start the company only they contributing with their knowledge?”
Tags darauf fragte wieder Geschworener 7: „Does the exclusive license to microsoft mean that OpenAI can not use the IP given to microsoft?”
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Und am 13. Mai interessierte sich Juror 3 für Grundlegendes zum Thema KI:
„How they are working on control all misinformation and manipulation”
„How the Energy Consumption & Emission will impact the planet”
„Water Depletion”
„How do the water used to cool down th AI data centre is helping humanity if AI is meant to serve humanity? While using gallons of water that severs human race?”
(Schreibweisen wie im Original, Anmerkung.)
Etwaige Antworten sind nicht überliefert.
Nur der Wind weiß die Antwort
Wann genau die Kläger was gewusst haben oder hätten wissen sollen, das die drei Jahre lange Verjährungsfrist ausgelöst hat, mussten die Geschworenen nicht erklären. Interne E-Mails 2017? Die Gründung einer Tochterfirma 2019? Etwas anderes? Das wissen nur die Geschworenen – wenn überhaupt, denn sie mussten sich darüber gar nicht einig sein. Lediglich die Entscheidung, „verjährt ja/nein”, musste einstimmig fallen.
Begründungen sind bei Jurys grundsätzlich nicht vorgesehen. Das kann nicht nur Kläger und Berufungsgericht ratlos zurücklassen, sondern hilft auch der Rechtsfortbildung nicht, führt also tendenziell zu mehr Gerichtsverfahren. Weil nicht erläuterte Entscheidungen zufällig wirken können, schwächen sie das Vertrauen in die Justiz. Gibt es ein Missverständnis? War jemand überfordert? Waren sie nach wochenlangem Sitzen einfach fertig und wollten so rasch wie möglich nach Hause gehen?
Für eine Handvoll Dollar
Wer könnte es ihnen vergelten? Für 50 US-Dollar brutto pro Tag müssen Geschworene bei US-Bundesgerichten alles andere stehen und liegen lassen, sich Nachrichtenmedien und Sozialen Netzen enthalten, zum Fall schweigen, und sich womöglich wochenlang einem Thema widmen, mit dem sie nie etwas zu tun haben wollten.
Häufig handelt es sich um Strafprozesse. Doch als einziges Land setzen die USA auch in zivilrechtlichen Verfahren regelmäßig Geschworene ein, so geschehen bei Musk v Altman. Die Jury soll Fakten feststellen, insbesondere bestimmen, was wirklich passiert ist, und dann entscheiden, ob das rechtens war. In manchen Verfahren legen sie auch Folgewirkungen fest, beispielsweise Schadenersatzhöhen.
21 Prozent der Erwachsenen US-Einwohner können nicht lesen und schreiben, berichtet das National Literacy Institute. Mehr als die Hälfte erreicht nicht das Lese- und Schreib-Niveau der sechsten Schulstufe. Leseschwäche sagt nichts über Intelligenz oder (Un)voreingenommenheit aus. Für die Erfassung komplexer Texte, wie sie in Zivilgerichtsverfahren üblich sind, ist Leseschwäche jedoch hinderlich.
Damit brauchen die USA wesentlich mehr Geschworene als andere Länder. Da eine Person maximal alle zwei Jahre von einem Bundesgericht verpflichtet werden kann, und viele Bürger Befreiungsgründe geltend machen, müssen die Gerichte nehmen, wen sie kriegen.
Der Bumerang
Bei Musk v Altman hätten die Geschworenen bei ihrer Beratung in mehr als 200 Dokumenten nachschlagen können. E-Mails, die Gründungscharta OpenAIs, Bilanzen und andere Finanztabellen, Steuererklärungen, Tagebuchauszüge, Verträge zwischen Microsoft und OpenAI, interne Rundschreiben, Zeitungsartikel, Blogposts, schriftliche Zeugenaussagen, Protokolle von Verwaltungsratssitzungen, interne Verhaltensvorgaben und so weiter. Genutzt haben sie die Möglichkeit nicht, denn sie haben in weniger als zwei Stunden entschieden.
Das Verfahren Musk v Altman läuft am US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien unter dem Az. 4:24-cv-04722 und tritt nun in seine zweite Phase ein. Dabei müssen sich Musk und xAI gegen Vorwürfe einer Gegenklage wehren. Unabhängig davon haben Musk und xAI angekündigt, die Verjährung beim übergeordneten Bundesberufungsgericht zu anzufechten.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Nvidia im KI-Rausch: GeForce verschwindet in der Versenkung
Neues Quartal, neuer Rekord bei Nvidia: Das Unternehmen meldet einen Rekordumsatz von 81,6 Milliarden US-Dollar für das erste Quartal des eigenen Fiskaljahres 2027. Das entspricht dem Zeitraum vom Februar bis Ende April 2026. Gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum wächst der Umsatz um 85 Prozent, gegenüber dem Vorquartal um 20 Prozent. Das Wachstum ist selbst für Nvidia überdurchschnittlich stark.
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Die Firma hat durch den KI-Boom längst keine traditionellen Nachfragezyklen mehr. Alles, was Partner wie der Chipauftragsfertiger TSMC herstellen können, verkauft Nvidia. Daher sind vor allem die sequenziellen Vergleiche interessant. Gegenüber dem Vorquartal wächst der Betriebsgewinn um 21 Prozent auf 53,5 Milliarden US-Dollar.
Der Nettogewinn steigt um 36 Prozent auf 58,3 Milliarden US-Dollar. Er ist höher als das Betriebsergebnis, weil Nvidia fast 16 Milliarden US-Dollar Papiergewinn aus Firmenbeteiligungen verbucht. Das dürfte primär an der Intel-Beteiligung von ursprünglich fünf Milliarden US-Dollar liegen. Bis zum Stichtag für den Geschäftsbericht hat sich der Wert in etwa vervierfacht. Zudem stieg in dem Zeitraum der Wert von ARM und Coreweave, an denen Nvidia ebenfalls beteiligt ist.
Das bläht auch den operativen Cashflow auf, von 36,2 Milliarden auf 50,3 Milliarden US-Dollar. Die Bruttomarge stagniert bei hohen 75 Prozent.
Mehr Ausgaben für Anleger
Nvidia investiert künftig mehr Geld in Aktienrückkäufe und Dividenden. Der Vorstand hat ein weiteres Rückkaufpaket im Wert von 80 Milliarden US-Dollar ohne Enddatum genehmigt. Zusammen mit dem bisherigen Polster hat Nvidia dafür jetzt 118,5 Milliarden US-Dollar übrig. Zum Vergleich: Das ist mehr, als der deutsche Hersteller Infineon wert ist (umgerechnet knapp 103 Milliarden US-Dollar). Im letzten Quartal allein hat Nvidia 19,3 Milliarden US-Dollar für Aktienrückkäufe ausgegeben.
Nvidia versüßt die Investitionen der Anleger und erhöht die Dividende um den Faktor 25, von einem auf 25 US-Cent pro Aktie. Damit steigen die Quartalsausschüttungen von vergleichsweise geringen 243 Millionen US-Dollar auf voraussichtlich über sechs Milliarden US-Dollar. Das übersteigt AMDs Nettogewinn des vergangenen Quartals um mehr als Faktor 4.
GeForce verschwindet aus dem Trend
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Spieler haben derweil wenig zu lachen. Einmal mehr macht Nvidia klar, dass sich die Firma nicht mehr für sie interessiert: Nvidia strukturiert die Umsatzsegmente zu Data Center sowie Edge Computing um. Data Center ist noch mal in „Hyperscale“ sowie „AI Clouds, Industrial und Enterprise“ untergliedert.
Edge Computing vereint den Umsatz von Desktop-PCs, Notebooks, Spielekonsolen wie Nintendos Switch, Workstations, Mobilfunkstationen, Robotik und Automotive. Den Gaming-Umsatz, angetrieben von GeForce-Grafikkarten, nennt Nvidia erstmals nicht mehr gesondert. GeForce verschwindet damit in der Versenkung.

Nvidias neue Umsatzaufteilung. „Gaming“ verschwindet als eigener Posten.
(Bild: Nvidia)
Hyperscale umfasst derweil die Einnahmen durch die größten Kunden wie Amazon (AWS), Google, Meta und Microsoft. AI Clouds & Co. sollen Wachstumsmärkte aufzeigen. Aktuell teilt sich der Umsatz etwa eins zu eins mit jeweils über 37 Milliarden US-Dollar auf. Edge Computing ist dagegen mit 6,4 Milliarden US-Dollar winzig. Den größten Posten dort dürften GeForce-GPUs darstellen.
Leichtes Minus an der Börse
Im angelaufenen Quartal erwartet Nvidia rund 91 Milliarden US-Dollar Umsatz. Im Vorfeld rechneten Analysten mit einer Umsatzprognose von knapp 87 Milliarden US-Dollar. Sowohl im bisherigen Umsatz als auch im Ausblick sind keine direkten Verkäufe von KI-Beschleunigern nach China enthalten.
Die Börse scheint sich derweil mit der Umstrukturierung schwer zu tun. Im nachbörslichen Handel schwankt die Aktie bis zu einem Minus von 1,5 Prozent.
(mma)
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OpenAI strebt flott an die Börse
Der KI-Betreiber OpenAI bereitet sich auf seinen Börsengang vor und wird den grundlegenden Antrag vielleicht schon am Freitag stellen. Dies berichtet die Financial Times (FT) unter Berufung auf nicht genannte Eingeweihte. Läuft alles glatt, könnte der Börsengang schon im September erfolgen. Die hochgerechnete Bewertung des Unternehmens soll dann eine Billion Dollar übersteigen.
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Treibende Kraft ist laut FT OpenAI-CEO Sam Altman, der möglichst vor Mitbewerber Anthropic an der Börse notieren will. Finanzchefin Sarah Friar möchte demnach hingegen behutsamer vorgehen.
Der Börsengang (Englisch IPO für initial public offering) ist jedenfalls vorbereitet. Seit Monaten soll OpenAI mit großen Banken und Anwaltskanzleien daran arbeiten. Den hoffnungslos verlustbringenden Video-Generator Sora hat OpenAI kurzerhand eingestellt. Zudem sollen Pläne für eine Erotik-Variante ChatGPTs beerdigt worden sein. Manche Investoren möchten solche Dienste nicht in ihrem Portfolio haben.
Musks Niederlage wichtig für IPO
Vor allem aber hat sich OpenAI von einer gemeinnützigen Organisation in ein gewinnorientiertes Unternehmen umstrukturiert. Vor diesem Hintergrund war die Milliardenklage Elon Musks und dessen Firma xAI gegen OpenAI und dessen Mitgründer Sam Altman und Greg Brockman von Bedeutung. Musk hat Millionen für den ursprünglich gemeinnützigen Zweck OpenAIs gegeben und fühlt sich durch den radikalen Kurswechsel betrogen. Der reichste Mann der Welt fordert, dass OpenAI 180 Milliarden Dollar an die noch bestehende gemeinnützige Stiftung überträgt.
Doch am Montag hat das Gericht im Prozess Musk v Altman entschieden, dass die Klage zu spät eingebracht wurde. Die Sache ist demnach verjährt. Da die Geschworenen ihre Entscheidung nicht zu begründen haben, ist Musks angekündigte Berufung ein schwieriges Unterfangen. Zudem wird sie Zeit in Anspruch nehmen.
Damit kann OpenAI jetzt an die Börse stürmen, bevor womöglich der KI-Appetit großer Investoren gestillt ist. Ein Indikator für die Stimmung wird der für Juni erwartete Börsengang des Raumfahrt-Satelliten-KI-Social-Media-Konglomerats SpaceX sein.
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(ds)
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MMS in Deutschland vor dem Aus
Der Versand von MMS ist aus der Mode gekommen. Vodafone Deutschland hat den MMS-Versand Anfang 2023 eingestellt. Jetzt setzen die Mitbewerber Deutsche Telekom, O2 und 1&1 den gleichen Schritt. Der Dienst läuft bei allen Dreien mit Ende Juni aus.
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Damit sparen sich die Netzbetreiber Lizenzgebühren, Betriebskosten und weiteren mit MMS verbundenen Aufwand wie Kundendienst und MMS-Tests neuer Endgeräte sowie beim Roaming. Die in Deutschland aufgerufenen Preise für MMS waren seit jeher hoch; gleichzeitig erlauben die deutschen Mobilfunker nur kleine Dateianhänge. Beides zusammen erklärt die bescheidene Nutzung der Multimedia Messaging Service.
Der Dienst ist rund 25 Jahre alt; die erste Erwähnung im Archiv heise onlines betrifft das auf der CeBIT 2001 vorgestelltes Ericsson-Handy T68 mit MMS-Unterstützung. Vodafone Deutschland nahm MMS im April 2002 in Betrieb, zunächst sogar gebührenfrei. Die Deutsche Telekom folgte Mitte des Jahres.
Heute verweisen die Mobilfunker auf RCS (Rich Communication Services) als MMS-Ersatz. Der Trend geht jedoch in Richtung unabhängiger Dienste wie das nicht-kommerzielle Signal oder Alternativen wie Threema, Whatsapp, oder Viber.
RCS: Probleme bei Handywechsel
Im Vergleich zu MMS erlaubt RCS tatsächlich größere Dateianhänge und damit höher aufgelöste Bilder oder längere Tonaufnahmen, zudem kann es in vielen Fällen auch verschlüsselt genutzt werden. Allerdings ist RCS nach erfolgter Einrichtung nicht strikt an die SIM-Karte gebunden. Daher können neu eingehende RCS-Mitteilungen in bestehenden Chats selbst nach Einlegen der SIM-Karte in ein neues Endgerät noch an das alte Endgerät adressiert werden und damit nie ankommen oder in falsche Hände geraten.
Sofern man selbst keine RCS-Nachricht vom neuen Handy an den Kommunikationspartner sendet, kann es bis zu 30 Tage dauern, bis der RCS-Server den Wechsel des Endgeräts erkennt. Es soll helfen, vor Entnahme der SIM-Karte am alten Mobiltelefon RCS zu deaktivieren, und sich dann am neuen Gerät wieder für RCS anzumelden, falls gewünscht. Wer den Google Messenger benutzt und das alte Telefon nicht mehr (funktionstüchtig) hat, kann die RCS-Deregistrierung über eine Google-Webpage manuell anstoßen.
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Die schweizerischen Mobilfunk-Netzbetreiber haben den MMS-Versand bereits 2023 respektive 2024 beendet. Aus Österreich sind der Redaktion keine Abschaltpläne bekannt, wir haben bei den großen Anbietern nachgefragt. An SMS rüttelt niemand. Zwar geht auch dort die Nutzung zurück, allerdings von einem viel höheren Niveau.
(ds)
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