Künstliche Intelligenz
Nackt- und Web-Filter, App-Sperre: Apples Alterskontrolle erreicht Europa
Apple spielt jetzt Alterskontrolleur. In Großbritannien müssen Kunden ab sofort das Erwachsenenalter nachweisen, wenn sie alle Funktionen ihres iPhones uneingeschränkt weiterverwenden wollen. Ob eine solche Alterssperre auf Systemebene in Zukunft auch nach Deutschland und in weitere europäische Länder kommt, ließ das Unternehmen auf Nachfrage unbeantwortet. Sie greift offenbar ebenfalls bereits in Südkorea.
Weiterlesen nach der Anzeige
Altersnachweis per Ausweis oder Kreditkarte
Um „bestimmte Dienste oder Funktionen verwenden oder bestimmte Aktionen in ihrem Account ausführen“ zu können, sollen Erwachsene demnach bestätigen, dass sie tatsächlich über 18 Jahre alt sind. Ein solcher Nachweis erfolgt durch das Einscannen eines Ausweisdokumentes, einer Kreditkarte oder durch eine „andere geeignete Methode“, schreibt Apple.
Die neue Altersprüfung für Apple-Accounts greift offenbar nach der Aktualisierung auf iOS 26.4. Laut Nutzerberichten weist das Betriebssystem unter anderem in den Einstellungen prominent darauf hin, teils erscheint ein großer Hinweisdialog. „Möglicherweise wirst du aufgefordert, dein Alter zu bestätigen, nachdem du bestimmte Maßnahmen ergriffen hast“, erläutert der Hersteller vage.
Lange bestehende Apple-Accounts mit hinterlegter Kreditkarte winkt Apple bei der Kontrolle gewöhnlich einfach durch, bei anderen Kunden führt die Alterskontrolle aber zu Problemen und Irritationen: Der Altersnachweis klappe nur mit einer richtigen Kreditkarte, aber nicht mit gängigen Debitkarten, heißt es. Als Ausweisdokument scheinen aktuell nur Führerscheine von Apple akzeptiert zu werden, britische Reisepässe jedoch nicht. Apple führt als „zulässige Methode“ nur „Führerschein oder Personalausweis oder eine Kreditkarte“ auf. Andere Nutzer äußern sich in sozialen Medien empört und wollen sich weigern, einen Ausweis-Scan oder ihre Kreditkarte hochzuladen.
Fehlender Altersnachweis führt zu Funktionssperren
Wer nicht nachweist, dass er mindestens 18 Jahre alt ist, muss allerdings mit konkreten Einschränkungen auf dem iPhone rechnen: Den Webinhaltsfilter, der unter anderem Erwachsenen-Content blockieren soll – sowie den Nacktfilter schaltet iOS dann automatisch scharf, erläutert Apple in einem Supportdokument. Beide Filter arbeiten auf Betriebssystemebene als Teil der Beschränkungen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Auch der Download von Apps aus dem App Store scheint dadurch komplett blockiert zu werden. „Je nachdem, wo du wohnst, muss dein Account möglicherweise mit einer Familienfreigabegruppe verknüpft werden, in der eine volljährige Person ihr Alter bestätigt hat, um bestimmte Aktionen in deinem Apple Account durchzuführen – z. B. Apps laden oder bestimmte Sicherheitseinstellungen ändern“, gibt Apple zu Protokoll. Ob sich weiterhin Updates für bereits installierte Apps beziehen lassen, bleibt unklar.
Welche gesetzliche Vorgabe Apple zu diesen drastischen Maßnahmen verpflichtet, bleibt unklar. Die britische Medienaufsichtsbehörde Office of Communications (Ofcom) begrüßte die Maßnahme, man habe „eng mit Apple zusammengearbeitet“. Der iPhone-Hersteller verwies gegenüber Mac & i auf den Online Safety Act, Apple befolge damit die zugehörigen Leitlinien der Ofcom. App-Läden und mobile Betriebssysteme fallen bislang nicht unter den Online Safety Act, merkt die Financial Times an.
(lbe)
Künstliche Intelligenz
Glasfaser im Haus: Gegen den „ökonomischen Wahnsinn“
Erik Massarczyk hat ein Problem: Wenn die Kollegen des Experten für Telekommunikationsregulierung bei der Deutschen Glasfaser auf Hauseigentümer zugehen, um deren Gebäude mit Glasfaser zu versorgen, lehnen sie ab oder melden sich erst gar nicht zurück. Die Folge: Die Häuser bleiben unerschlossen.
Weiterlesen nach der Anzeige
„Das sehen wir als ökonomischen Wahnsinn an“, sagte Massarczyk auf der Glasfasermesse Fiberdays 26 in Frankfurt am Main. „Denn wenn später der Bedarf für Glasfaser da ist, bedeutet ein zweiter Anlauf erstens eine Zeitverzögerung und zweitens einen großen Kosteneinsatz.“
Deshalb begrüßt Massarczyk das neue Recht auf Vollausbau, das im [Link auf :Referentenentwurf%7C_blank] zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) steht. Demnach hat der Netzbetreiber, der Glasfaser bis an ein Gebäude verlegt hat (Fiber to the building, FTTB), das Recht, die Glasfaser auch bis in jede Wohnung des Gebäudes zu führen (Fiber to the home, FTTH). Der Gebäudeeigentümer kann dies nur verhindern, wenn er innerhalb von zwei Jahren seinerseits für den Glasfaserausbau in seinen Immobilien sorgt.
„Kooperationen können gezielt torpediert werden“
Was zunächst vernünftig klingt, hat seine Tücken. Nachdem der Netzbetreiber seine Ausbauabsicht geäußert hat, muss der Gebäudeeigentümer innerhalb von zwei Monaten mitteilen, ob er den Ausbau selbst organisiert oder mit eben jenem Netzbetreiber vornehmen will. Hat der Gebäudeeigentümer bereits einen Ausbauplan vorliegen, sollte er in der Lage sein, die 2-Monats-Frist einzuhalten.
Dass ein Gebäudeeigentümer die Frist auch dann einhält, wenn er sich bislang noch keine Gedanken über den gebäudeinternen Glasfaserausbau gemacht hat oder sich gerade mit einem anderen Netzbetreiber in Verhandlungen befindet, hält Christoph Enaux, Partner der Kanzlei Greenberg Traurig, für „völlig illusorisch“.
Mehr noch: „Große Kooperationsvereinbarungen können ganz gezielt torpediert werden“, sagte Enaux auf den Fiberdays 26. Hat zum Beispiel ein Wohnungsunternehmen eine Ausbauvereinbarung mit einem Netzbetreiber, mit der in den nächsten vier bis fünf Jahren der gesamte Bestand mit Glasfaser versorgt wird, müsste der Plan auf zwei Jahre eingedampft werden, wenn ein anderer Netzbetreiber sein Recht auf Vollausbau geltend machen würde.
Wie das Recht den Vollausbau verhindert
Weiterlesen nach der Anzeige
Eine Folge könnte sein, dass sich Mischkalkulationen nicht mehr tragen. Die Gebäude, die hohe Investitionen erfordern, fallen aus der Planung heraus, um die Zwei-Jahres-Frist einzuhalten. Das Recht auf Vollausbau würde den Vollausbau also verhindern.
Schlimmstenfalls müssten die nicht erschlossenen Gebäude später mit Förder-, also Steuergeldern ausgebaut werden. „So können Sie die Business Cases Ihrer Wettbewerber ganz gezielt abschießen“, erklärte Enaux, denn das Vollausbaurecht kann für jedes einzelne Gebäude geltend gemacht werden.
Der Vorwurf des Handtuchwerfens ist nicht neu und wurde in der Vergangenheit häufig geäußert, wenn etwa ein Netzbetreiber nur den lukrativen Ortskern ausbauen will, die Randlagen aber außer Acht lässt, während ein anderer den Ort flächendeckend mit Glasfaser versorgen will, für die Investition in die Randlagen aber den Ortskern für sich allein benötigt. In dem Fall geht seine Kalkulation nicht mehr auf und er zieht sich zurück.
„Es werden alle in Haftung genommen“
„Das, was deutsche Urlauber machen, wird jetzt gesetzlicher Anspruch“, befürchtet Claus Wedemeier, Leiter Digitalisierung und Demografie beim Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. Nur dass es nicht um Pool-Liegen, sondern um die Versorgung mit Glasfaser geht. Einen Interessensausgleich kann er im Recht auf Vollausbau jedenfalls nicht erkennen.
Wedemeier räumt in Richtung Massarczyk ein, dass es Gebäudeeigentümer gibt, die sich nicht melden, wogegen es Mittel geben müsse. „Es werden aber alle in Haftung für diejenigen genommen, die den Ausbau auf die lange Bank schieben“, kritisiert Wedemeier das Vollausbaurecht.
Die rund 3000 GdW-Mitglieder haben laut Wedemeier 40 Prozent ihrer Wohneinheiten mit FTTB erschlossen und 20 Prozent mit FTTH. Dieser Anteil soll in den nächsten fünf Jahren auf 75 Prozent steigen. Damit das funktioniert, muss aber nicht nur aus Wedemeiers Sicht das Recht auf Vollausbau angepasst werden.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
EU-Parlament will Nudifier-Apps verbieten | heise online
Die Entwicklung im Bereich KI eilt der Gesetzgebung oft voraus. Besonders deutlich zeigt sich das bei sogenannten Nudifier-Apps, die mittels generativer KI aus gewöhnlichen Fotos real wirkende Nacktaufnahmen in Form von Deepfakes erstellen. Das EU-Parlament hat nun am Donnerstag mit überwältigender Mehrheit dafür gestimmt, dass solche Systeme künftig verboten werden sollen, sofern sie ohne Zustimmung der abgebildeten Personen sexuell explizite Inhalte generieren. Dafür sprachen sich 569 Abgeordnete, 45 dagegen, 23 enthielten sich.
Weiterlesen nach der Anzeige
Der Vorstoß ist Teil einer umfassenden Positionierung der Abgeordneten zur sogenannten Digital-Omnibus-Verordnung. Dabei geht es den Volksvertretern um eine praxisnahe Anpassung der KI-Verordnung.
Um Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben, schlägt das Parlament eine Anpassung der Fristen im AI Act vor. Hochrisiko-KI-Systeme, die etwa in der Biometrie, im Bildungswesen oder in der Strafverfolgung eingesetzt werden, sollen demnach erst ab dem 2. Dezember 2027 den vollen Anforderungen unterliegen. Für KI-Anwendungen im Bereich der allgemeinen Produktsicherheit ist sogar der August 2028 im Gespräch.
Schutz vor Missbrauch und mehr Transparenz
Bei der digitalen Integrität des Individuums zeigt sich das Parlament dagegen unnachgiebig. Das geplante Verbot der Entkleidungs-KI zielt direkt auf Anbieter wie Elon Musks Grok, deren Software dazu missbraucht wird, Frauen und Kinder digital zu entwürdigen. Ausgenommen von diesem Bann wären lediglich Systeme, die über wirksame technische Sicherheitsbarrieren verfügen, die eine Generierung solcher Deepfakes unterbinden. Zusätzlich streben die Abgeordneten eine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte bis November 2026 an, um deren Herkunft transparent zu machen.
Die Abgeordneten reagieren mit den skizzierten Verschärfungen auf eine Welle von digitaler sexualisierter Gewalt. Prominente Fälle wie der der Moderatorin Collien Fernandes verdeutlichen die zerstörerische Kraft der Technologie. Sie wurde Opfer solcher KI-Manipulationen und sah sich mit täuschend echten, aber gefälschten Nacktbildern im Netz konfrontiert. Das diente in der parlamentarischen Debatte als Mahnung, wie schnell technologische Spielereien in massive Erpressung und psychische Gewalt umschlagen können.
Trotz viel Zustimmung zu diesen Schutzmaßnahmen regt sich Widerstand gegen andere Teile des Pakets. Der TÜV-Verband etwa warnt vor einem drohenden „Sektor-Exit“. Zentrale Hochrisiko-Bereiche wie Medizinprodukte, Maschinen oder Spielzeuge sollen nämlich aus dem unmittelbaren Anwendungsbereich der KI-Verordnung herausgelöst und stattdessen in sektoralen Einzelgesetzen geregelt werden.
Weiterlesen nach der Anzeige
Mit dem Votum des Parlaments im Sinne der Ausschussempfehlung können nun die Trilog-Verhandlungen mit dem Ministerrat beginnen, um die finale Ausgestaltung des Gesetzes festzulegen. Die EU-Staaten haben sich bereits ähnlich positioniert, was eine rasche Einigung ermöglichen dürfte.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Iran-Krieg: Was für die Weltwirtschaft auf dem Spiel steht und was Anleger wissen sollten
Seit Beginn des Iran-Kriegs Ende Februar 2026 befinden sich Weltbörsen im Abwärtssog. Was als Militäroperation begann, hat sich im Nahen Osten in eine kriegerische Auseinandersetzung verwandelt, die täglich weiter eskaliert – und deren Ausgang weiter vollkommen offen ist. Das verunsichert die Märkte und auch private Anleger stellen sich die Frage, wie sich diese Krise auf ihre Anlagen auswirken wird – und wie man gegensteuern kann.
Die aktuelle Lage ist außergewöhnlich, weil sie einen der empfindlichsten Punkte der Weltwirtschaft trifft. Durch die Straße von Hormus – eine Meerenge zwischen Iran und Oman – verkehren in Tankern normalerweise rund 20 Prozent des globalen Öl- und LNG-Handels. Die Internationale Energieagentur (IEA) sprach Mitte März von einer Energiekrise, deren Auswirkungen jene der Ölkrisen der 1970er-Jahre übertreffen könnten. So rechnet die IEA aktuell mit Verlusten der Ölproduktion im Nahen Osten von schätzungsweise 11 Millionen Barrel pro Tag. Goldman Sachs hob daraufhin die Prognose für Öl der Sorte Brent 2026 von 77 auf 85 US-Dollar an und rechnet für März und April 2026 mit einem Durchschnitt von 110 US-Dollar je Barrel; in einem schweren Störungsszenario hält die Bank auch 135 US-Dollar für möglich.
- Der Irankrieg könnte größere Auswirkungen zeitigen als die Ölkrisen der Siebzigerjahre.
- Über die Energiepreise wirkt er auf alle Branchen ein und beeinträchtigt zum Beispiel auch das Wachstumspotenzial von KI-Unternehmen.
- Für private Anleger gilt wie immer: Ruhe bewahren.
Genau deshalb ist der Iran-Krieg wirtschaftlich so fatal: Öl ist nicht nur ein Rohstoff, sondern der Schmierstoff der Weltkonjunktur. Es steckt im Transport, in der Chemie, in Kunststoffen, im Luftverkehr, in der Landwirtschaft, in Düngemitteln, in Logistik und damit letztlich auch in der Inflationsrate. Die Ölkrise von 1973/74 war deshalb so tiefgreifend, weil ein Angebotsengpass nicht bei Tankstellen endete, sondern sich durch die gesamte Volkswirtschaft fraß; der Preis für Öl vervierfachte sich damals von 2,90 auf 11,65 US-Dollar pro Barrel. Dass Öl auch heute noch ein solcher Konfliktherd ist, liegt an dieser Doppelrolle: Es ist zugleich geopolitisches Machtinstrument und makroökonomischer Hebel. Wer die Straße von Hormus kontrolliert oder blockiert, trifft nicht nur Energiekonzerne, sondern den Preis der globalen Mobilität und industriellen Produktion. Und damit auch Anleger, deren Aktien unter dem Krieg leiden oder von ihm profitieren.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Iran-Krieg: Was für die Weltwirtschaft auf dem Spiel steht und was Anleger wissen sollten“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
Social Mediavor 3 WochenCommunity Management und Zielgruppen-Analyse: Die besten Insights aus Blog und Podcast
-
Social Mediavor 1 MonatCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
Künstliche Intelligenzvor 1 Monat
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test – Akku, WLAN, LTE & Solar
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenEindrucksvolle neue Identity für White Ribbon › PAGE online
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenAumovio: neue Displaykonzepte und Zentralrechner mit NXP‑Prozessor
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenÜber 220 m³ Fläche: Neuer Satellit von AST SpaceMobile ist noch größer
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonateneHealth: iOS‑App zeigt Störungen in der Telematikinfrastruktur
