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Northvolt-Bankrott: Bund und Land holen Teil der Förderung zurück


Die Pleite des schwedischen Batterieherstellers Northvolt kostet die deutschen Steuerzahler etwas weniger Geld als bislang angenommen. Im Zuge der geplanten Übernahme der deutschen Tochter durch Lyten haben Bund und Land 153 Millionen Euro an Steuergeld gesichert. Das Geld wurde laut Bundeswirtschaftsministerium bereits zurückgezahlt. Die Mittel gehen jeweils zur Hälfte an den Bund und das Land Schleswig-Holstein.

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Absehbar werden im Rahmen einer sogenannten solventen Liquidation der Northvolt Drei Projektgesellschaft in der Nähe des schleswig-holsteinischen Ortes Heide weitere bis zu 69 Millionen Euro an die staatliche Förderbank KfW zurückfließen. Zuvor muss erst eine immissionsrechtliche Genehmigung des nördlichsten Bundeslandes für die Baustelle rechtskräftig werden. „Für das Bundeswirtschaftsministerium und das Land Schleswig-Holstein hatte die Sicherung und Rückführung nicht verwendeter Steuergelder von Anfang an höchste Priorität. Damit wird ein Teil der eingesetzten Steuergelder gesichert“, hieß es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen sprach von einem wichtigen Signal und entscheidendem Zwischenschritt, am Standort etwas aufzubauen. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass auch die bisherige Bebauung des Grundstücks in Heide unter Immissionsschutz-Aspekten einwandfrei war und wir vielleicht schon im Sommer weitere Millionen aus der früheren Wandelanleihe zurückerhalten werden“, sagte der CDU-Politiker. „Jetzt erfolgen weitere Verhandlungen mit der Firma Lyten in der Hoffnung, dass die dann auch nach wie vor zu dem Standort stehen.“

Northvolt wollte im Norden eine Gigafabrik mit rund 3000 Arbeitsplätzen errichten und hatte dafür von der KfW eine Wandelanleihe über 600 Millionen Euro erhalten. Bund und Land bürgten jeweils zur Hälfte. Rund 330 Millionen Euro davon wurden verbaut oder für Käufe von Land und Maschinen eingesetzt. Auf dem Sperrkonto liegen zudem noch knapp 50 Millionen Euro, die allerdings bereits vorgesehen sind, um eine Insolvenz der deutschen Tochter von Northvolt zu verhindern.

Der Bund nutzte für die deutsche Northvolt-Tochter Restrukturierungsverfahren unterhalb der Insolvenzschwelle (Starug). Denn Northvolt Drei, wie das Projekt bei Heide heißt, war im Gegensatz zur schwedischen Muttergesellschaft nicht insolvent. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist der Restrukturierungsplan gerichtlich in letzter Instanz bestätigt.

„Anders als ein Insolvenzverfahren setzt ein solches Starug-Verfahren nicht voraus, dass man schon zahlungsunfähig, sondern idealerweise nur drohend zahlungsunfähig ist“, sagte der Co-Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein, Rainer Eckert, der Deutschen Presse-Agentur. „Es ist ein Mittel, um bestimmte Gläubiger, die einer Restrukturierung nicht zustimmen, zu überstimmen.“

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Für Restrukturierungsmaßnahmen ist eine Zustimmung von 75 Prozent der betroffenen Gläubiger notwendig, wie Eckert erklärt. „Sollen Gruppenmitglieder überstimmt werden, muss sichergestellt sein, dass sie bei einer alternativen Verwertung nicht besser fahren würden.“ Dafür sei eine Vergleichsrechnung notwendig. „Mit 75 Prozent der Stimmen, diese richten sich immer nach der Förderungshöhe, könnte man eine kleinere Gläubigergruppe oder einen Gläubiger, der beispielsweise nur 24 Prozent halten würde, mit dem Restrukturierungsplan überstimmen.“

Darüber hinaus könnte durch die geplante Übernahme von Northvolt Drei durch das US-Unternehmen Lyten weiteres Geld in zweistelliger Millionenhöhe an Bund und Land fließen. Lyten will nach der schwedischen Muttergesellschaft auch die deutsche Northvolt-Tochter übernehmen. Die Gespräche mit dem Bund und der KfW dauern an.

Northvolt Drei erklärte, das Landesamt für Umwelt habe bereits die erste Teilgenehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Bau einer Batteriefabrik in den Gemeinden Norderwöhrden und Lohe-Rickelshof bei Heide erteilt. „Außerdem konnten diese Woche wichtige rechtlich-strukturelle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Übernahme des Projekts erfüllt werden.“ Mit Lyten gebe es fortgeschrittene Übernahmeverhandlungen. Northvolt Drei sei im Zuge der Restrukturierung so aufgestellt worden, „dass es nun anschlussfähig für eine erfolgreiche Übernahme durch einen neuen Investor ist“. Sämtliche Vermögenswerte könnten jetzt zur Fortführung eines vergleichbaren Batteriefabrik-Projekts an einen neuen Investor übertragen werden.

Nach einem Treffen mit der schleswig-holsteinischen Landesregierung hatte Lyten-Chef Dan Cook angekündigt, zunächst mit rund 1000 Arbeitsplätzen auf dem Gelände bei Heide zu planen. Dort plant das Unternehmen demnach die Produktion von Batterien für ein breites Anwendungsspektrum, darunter Verteidigung, stationäre Energiespeicherung, Mobilität und Elektrofahrzeuge. Das Northvolt-Gelände soll aber nicht nur für die Batterieproduktion genutzt werden. Ein Schwerpunkt liege auf künstlicher Intelligenz und Rechenzentren.

Cook kündigte damals an, Lyten wolle das Projekt in angemessenem Tempo vorantreiben, gestützt auf die Kundennachfrage und überwiegend finanziert durch Kapital aus dem privaten Sektor. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) erklärte die Bereitschaft, Lyten bei den weiteren Schritten zu unterstützen, beispielsweise bei Fragen der Energieversorgung.

Der frühere Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) betonte mit Blick auf die Sicherung eines Teils der Wandelanleihe, „es ist positiv, dass der Verlust wohl nicht ganz so hoch ausfällt, aber es bleibt dennoch ein Schaden von rund 200 Millionen Euro allein für das Land Schleswig-Holstein“. Es wäre seiner Ansicht nach aber besser gewesen, hätte die Landesregierung das Investment im Vorfeld verantwortungsvoller geprüft. „200 Millionen Euro Verlust sind für ein finanzschwaches Land wie Schleswig-Holstein keine Kleinigkeit. Damit hätte man etliche Kilometer Straßen sanieren oder rund 1.500 Lehrkräfte finanzieren können.“

Der SPD-Wirtschaftspolitiker Kianusch Stender betonte, der verkündete Rückfluss sei nichts anderes als Schadensbegrenzung. Wer das anders darstellt, betreibt politische Schönfärberei. Wenn von 600 Millionen Euro Steuergeld am Ende nur ein Bruchteil zurückkomme, bleibe ein massiver Verlust. „Am Ende zählt die Gesamtbilanz – und die fällt weiterhin sehr deutlich negativ aus.“ Die zurückgeflossenen Mittel dürften nicht im Haushalt verpuffen, sondern müssten unmittelbar in die Tilgung des Kredits fließen, der eigens für diese Northvolt-Bürgschaft aufgenommen wurde.

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(fpi)



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Vorsicht, Kunde: Gymondo sperrt bezahlten Präventionskurs


Wer sich fit halten will, muss längst nicht mehr ins Fitnessstudio gehen. Diverse Anbieter bringen Workouts, Yoga, Lauftrainings und Ernährungsprogramme per App oder Browser direkt ins Wohnzimmer. Bezahlt wird typischerweise als Abo, monatlich oder jährlich, häufig zwischen zehn und dreißig Euro im Monat.

Einige dieser Online-Fitness-Angebote sind so zugeschnitten, dass gesetzliche Krankenkassen sie als gesundheitliche Prävention anerkennen und bezuschussen. Pro Versichertem werden in der Regel zwei zertifizierte Kurse pro Jahr bezuschusst, je nach Kasse mit 75 bis 200 Euro pro Kurs, einige übernehmen für bestimmte Onlinekurse sogar die vollen Kosten.

Dafür muss der Kurs nach den Vorgaben der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein und der Teilnehmer ihn innerhalb bestimmter Fristen abschließen. Dann erhält er vom Anbieter ein Zertifikat, das er seiner Kasse für die Erstattung vorlegen kann. Doch was passiert, wenn der Anbieter genau diesen Abschluss verhindert, weil er den Onlinezugang des Kunden plötzlich sperrt?


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Vorsicht, Kunde: Gymondo sperrt bezahlten Präventionskurs“.
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KI-Urheberrechtsstreit: New York Times beantragt Sanktionen gegen OpenAI


Die New York Times und weitere Verlage haben im laufenden Urheberrechtsstreit gegen OpenAI bei einem US-Gericht Sanktionen gegen das Unternehmen beantragt. Sie werfen OpenAI vor, für die Beweisaufnahme relevante Informationen zurückgehalten und das Gericht über seine technischen Möglichkeiten zur Durchsuchung eigener Systeme in die Irre geführt zu haben, berichtet Reuters.

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Im Zentrum des seit 2023 laufenden Streits steht die Frage, ob OpenAI urheberrechtlich geschützte Zeitungsartikel ohne Erlaubnis zum Training seiner KI-Modelle verwendet hat und ob sich dies anhand interner Datensätze und ChatGPT-Protokolle belegen lässt. Die Verlage wollten deshalb untersuchen, ob und in welchem Umfang ihre Inhalte in den Systemen des Unternehmens auftauchen.

In der Begründung ihres Sanktionsantrags werfen die Verlage OpenAI vor, das Gericht über die Möglichkeiten zur Durchsuchung von Trainingsdaten und ChatGPT-Protokollen getäuscht zu haben. Das Unternehmen habe solche Suchen bereits durchgeführt, dies aber verschwiegen. Zudem soll OpenAI Milliarden potenziell relevanter ChatGPT-Unterhaltungen gelöscht oder komprimiert und damit für die Beweisaufnahme unauffindbar gemacht haben.

Die Kläger verlangen unter anderem die Erstattung von Anwaltskosten. Die New York Times hat laut Associated Press bislang mehr als 28 Millionen US-Dollar für Rechtsstreitigkeiten mit KI-Unternehmen ausgegeben, darunter die Verfahren gegen OpenAI und Perplexity.

OpenAI weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die Herausgabe von ChatGPT-Protokollen den Datenschutz verletzen würde. „Wir werden auch weiterhin die Privatsphäre unserer Nutzer und die seit Langem anerkannten Grundsätze des Fair Use verteidigen“, sagte ein Sprecher des Unternehmens.

Mit Fair Use verweist OpenAI auf eine Ausnahmeregelung im US-Urheberrecht, die die Nutzung geschützter Werke unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung erlaubt. KI-Anbieter argumentieren, ihre Modelle kopierten Inhalte nicht einfach, sondern analysierten sie, um sprachliche Muster zu erlernen. Ob diese Begründung trägt, wird derzeit in zahlreichen Verfahren geklärt.

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Das Verfahren reiht sich in eine wachsende Zahl von Urheberrechtsklagen gegen OpenAI und andere KI-Anbieter ein. Erst im Juni reichten die Verlage von fast 400 Nachrichtenportalen aus 33 US-Bundesstaaten Klage gegen OpenAI und Microsoft ein. In der Klageschrift ist von einem „systematischen und vorsätzlichen Diebstahl hunderttausender urheberrechtlich geschützter Artikel“ die Rede.

Dass der juristische Druck Wirkung entfalten kann, zeigt die wachsende Zahl von Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Unternehmen und Medienhäusern. Die New York Times schloss 2025 ihren ersten KI-Lizenzvertrag mit Amazon, während OpenAI schon 2023 unter anderem mit Axel Springer Vereinbarungen zur Nutzung ihrer Inhalte getroffen hat.


(tobe)



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EU: Instagram und Facebook bergen zu große Suchtrisiken


Instagram und Facebook bergen nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung zu große Suchtgefahren für Kinder und Jugendliche. Die Europäische Kommission sieht Risiken unter anderem durch stark personalisierte Empfehlungen sowie das automatische Abspielen immer neuer Videos und treibt ein Verfahren gegen den Mutterkonzern Meta voran.

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Der US-Konzern muss darauf nun reagieren. Wenn er die Vorwürfe nicht entkräften kann oder keine Änderungen vornimmt, könnte die EU-Kommission eine Milliardenstrafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Bei Meta könnten das mehr als 12 Milliarden Euro sein.

Inmitten der Debatte um ein Mindestalter für Social Media veröffentlicht die Brüsseler Behörde damit erneut Ermittlungsergebnisse, die den Druck auf die Online-Plattformen erhöhen und der EU Argumente für strengere Regeln geben. Auch gegen TikTok läuft ein Verfahren wegen der Suchtgefahr der App – seit Februar gibt es dazu ähnliche vorläufige Ermittlungsergebnisse. Eine von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte Expertenkommission gibt am Montag ihre Empfehlungen dazu ab, wie es beim Thema Social-Media-Verbot weitergehen sollte.

Bei Instagram und Facebook kritisiert die EU-Kommission etwa die Funktion des automatischen Abspielens und des endlosen Scrollens. Mit dem endlosen Scrollen ist gemeint, dass beim Weiterwischen auf einer Plattform ständig neue Inhalte geladen werden, ohne dass der Nutzer zu Pausen gezwungen ist.

Zudem kritisiert die EU-Kommission, wie Inhalte per personalisiertem Algorithmus ausgewählt werden. Auch Benachrichtigungen, die Nutzerinnen und Nutzer immer wieder zurück auf die Plattformen holen, werden moniert.

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Die Versuche des Meta-Konzerns unter Leitung von Mark Zuckerberg, die Suchtgefahr für Minderjährige, aber auch vulnerable Erwachsene zu minimieren, sieht die EU-Kommission als nicht ausreichend an. Zeitmanagement-Tools für Kinder, wie etwa Tageslimits oder Pausenzeiten, lassen sich laut Brüsseler Behörde leicht ausschalten. Andere Funktionen der Kindersicherung von Instagram und Facebook sind demnach nur dann wirksam, wenn Eltern ausreichend technische Kenntnisse und sich die Mühe machen, sie wirklich zu verstehen.

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Nach Ansicht der Brüsseler Behörde müssen Instagram und Facebook die Funktionsweisen ihrer Plattformen nun ändern. Beispielhaft schlägt die EU-Kommission etwa vor:

  • Standardmäßige Deaktivierung des endlosen Weiterwischens und des automatischen Abspielens von Videos
  • Einführung wirksamer Bildschirmpausen
  • Anpassung der Empfehlungen, um sie weniger auf Nutzerinteraktion auszurichten

Gegen Meta läuft parallel ein weiteres EU-Verfahren. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von Instagram und Facebook auch, das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen – ansonsten droht dem Mutterkonzern auch hier eine Strafe.

Zuletzt kündigte Meta an, seinen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auszuweiten, um das Alter von Kindern und Jugendlichen auf Instagram, Facebook und Threads strenger zu kontrollieren.

Beide EU-Verfahren sind auch für die Empfehlungen der von Ursula von der Leyen eingesetzten Experten wichtig, da die Wissenschaftler auch die im Rahmen der Ermittlungen gefundenen Beweise berücksichtigen dürften.

Mehrere Mitgliedsländer, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.

Allerdings dürfte das ohne Rückendeckung aus Brüssel schwerer umsetzbar sein, wie das Beispiel Frankreich zeigt. Die EU-Kommission beanstandete den französischen Gesetzesvorschlag für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, weil er nicht mit EU-Regeln kompatibel sei. Da die Brüsseler Behörde in Teilen der Digitalpolitik ein Vorrecht hat und nur sie den großen Plattformen Vorschriften machen darf, muss Frankreich den Text nun ändern.

Für die Reaktion auf die Vorwürfe der EU gibt es für den Meta-Konzern keine Frist. Kritiker werfen der Europäischen Kommission immer wieder vor, die EU-Regeln für digitale Plattformen nicht konsequent genug durchzusetzen, zu lange für die Verfahren gegen die Online-Riesen zu brauchen und zu wenige Strafen auszusprechen. Das Verfahren gegen Meta wegen mangelnden Jugendschutzes dauert bereits über zwei Jahre.

In den USA verlor der Facebook-Konzern zusammen mit der Google-Videoplattform YouTube bereits einen viel beachteten Gerichtsprozess wegen des Suchtpotenzials seiner Angebote. Geschworene in Los Angeles sprachen der 20-jährigen Klägerin als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle.


(dahe)



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