Künstliche Intelligenz
Nur für neue ARM-CPUs: Windows 11 26H1 lässt AMD und Intel außen vor
Stellen Sie sich vor, es gibt eine neue Windows-11-Version, doch niemand kann sie bislang nutzen. Genau das ist just passiert: Microsoft hat am gestrigen 10. Februar Windows 11 in der frischen Variante 26H1 veröffentlicht. Doch die neue Version steht nicht der breiten Allgemeinheit zur Verfügung, sondern ist nur für Komplettsysteme mit neuen ARM-Prozessoren gedacht. Konkret nennt Microsoft derzeit einzig Qualcomms Snapdragon X2 als unterstützte Prozessorfamilie.
Details zu diesem Prozessor hat Qualcomm häppchenweise seit September 2025 veröffentlicht. Erste damit bestückte Notebooks wurden Anfang Januar 2026 auf der IT-Messe CES für März oder April angekündigt. Microsofts nun vermeldete Fertigstellung von Windows 11 26H1 bedeutet, dass die Notebookhersteller mit der Massenproduktion der Geräte starten können – denn dazu gehört ja auch eine Windows-Vorinstallation.
Keine Wiederholung vom doppelten 24H2
Uns wurde bereits auf der CES aus Herstellerkreisen bestätigt, dass Notebooks mit Snapdragon X2 (den es in Elite- und Plus-Varianten gibt) hardwareseitig fertig entwickelt sind, aber auf Windows 11 26H1 warten müssen. Bislang war unsere Vermutung, dass Microsoft den neuen Qualcomm-Systemen wieder einen zeitlichen Vorsprung gönnt: Im Frühsommer 2024 startete Windows 11 24H2 als Build 26000 exklusiv auf Notebooks mit der ersten Generation des Snapdragon X, weil zunächst nur diese eine NPU hatten, die stark genug für die neuen KI-Funktionen war, die Microsoft als Copilot+ vermarktet.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Nur für neue ARM-CPUs: Windows 11 26H1 lässt AMD und Intel außen vor“.
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Künstliche Intelligenz
Fritzboxen: Hersteller bestätigt Fehler in FritzOS 8.20
Die aktuelle Router-Firmware FritzOS 8.20 verhält sich nicht immer wie gewünscht. In den vergangenen Wochen häuften sich Berichte über Geschwindigkeitseinbußen bei manchen Fritzboxen wie dem DSL-Modell 7690 in einer bestimmten Konfiguration: Der Router hängt hinter einem separaten Glasfasermodem. Dann können Down- und Upload-Raten sinken. In einem Extremfall ist von unter 10 statt 500 Mbit/s die Rede.
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Fehlerhafte Paketverwaltung
Tüftler haben bereits herausgefunden, dass die Paketverarbeitung im Router schuld ist. Normalerweise übernimmt das ein dafür optimierter Logikblock im Fritzbox-Prozessor. Offensichtlich kann FritzOS 8.20 da Schluckauf verursachen. Der Hersteller bestätigt das Problem, geht aber generell von geringen Leistungseinbußen aus.
„Nach dem Update auf FritzOS 8.20 kann es in bestimmten Betriebszuständen zu leichten Performance-Veränderungen bei den genannten Modellen kommen. Wir haben das Verhalten analysiert und werden ein Update für die Modelle bereitstellen“, schreibt Fritz in einer Stellungnahme an heise online.
„Für die Fritzbox 7690 gibt es bereits eine Laborversion, die die Performance-Veränderung adressiert. Das Verhalten tritt nur bei aktivierter Paketbeschleunigung auf und mehrheitlich nur dann, wenn die Fritzboxen an einem Glasfasermodem betrieben werden. Bei DSL-Anschlüssen entstehen keine Performance-Veränderungen. Als vorläufigen, temporären Workaround empfehlen wir, die Funktion ‚Paketbeschleunigung‘ in den Fritzbox-Einstellungen zu deaktivieren (Hilfe und Info > Fritzbox Support > Paketbeschleunigung).“

Bei den Fritzboxen ist standardmäßig die Paketverwaltung per Hardware-Beschleunigung aktiviert. Wer Probleme hat, sollte den zweiten Haken vorläufig entfernen.
(Bild: heise medien)
Die Weboberfläche ist standardmäßig über die IP im Browser aufrufbar. Laut Nutzerberichten reicht es, den zweiten Menüpunkt „Hardware-Beschleunigung“ zu deaktivieren. Dann läuft die Paketverwaltung über die CPU-Kerne; dadurch kann bloß die elektrische Leistungsaufnahme etwas steigen. Der Haken muss bei jedem Router-Neustart entfernt werden, ansonsten aktiviert sich die Hardware-Beschleunigung wieder von allein. Für die Fritzbox 7690 gibt es die Laborversion 8.24, die einen Fix enthalten soll.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Neuer Lieferdienst: Chinas Handelsriese JD.com fordert Amazon und DHL heraus
Der europäische Logistikmarkt bekommt einen neuen, finanzstarken Mitspieler. JD.com, Chinas umsatzstärkster Einzelhändler, bringt seinen hauseigenen Express-Dienst JoyExpress nach Europa. Der Vorstoß ist Teil von Jingdong Logistics und markiert einen Wendepunkt: Während die Konkurrenz oft auf externe Partner setzt, baut JD.com auf eine eigene Infrastruktur. Die Flotte aus Lastwagen, Transportern und E-Lastenrädern soll zum Start von über 60 Standorten aus operieren, unter anderem in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden.
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In Metropolregionen sollen Bestellungen noch am Tag der Aufgabe oder am nächsten Morgen eintreffen. Zunächst unterstützt JoyExpress die eigene Plattform Joybuy, die sich in der Beta-Phase befindet. Hierzulande konzentriert sich der Dienst in der aktuellen Beta-Phase vor allem auf urbane Ballungsräume. Im Westen ist das Netz bereits recht dicht: In Nordrhein-Westfalen deckt der Lieferdienst Städte wie Köln und Düsseldorf ab. Auch in Hessen (Großraum Frankfurt/Gießen) und Teilen Baden-Württembergs ist die Logistik aktiv.
Neben Paketzustellungen bietet JoyExpress in ausgewählten Metropolen die Lieferung und Montage von Haushaltsgroßgeräten an. In diesem Bereich stoßen klassische Paketdienste oft an ihre Grenzen. Perspektivisch soll der Dienst externen Partnern offenstehen und damit zur direkten Konkurrenz für DHL & Co. werden
Strategische Infrastruktur für den deutschen Markt
Hinter dem Start steckt mehr als Kalkül im Zustellungssektor. Branchenkenner sehen JoyExpress als infrastrukturellen Vorbau für die geplante Übernahme von MediaMarktSaturn. Während Joybuy bisher kaum relevant ist, würde die Kombination aus JD-Logistikpower und dem dichten Filialnetz von MediaMarktSaturn eine neue Dynamik entfalten. Die Logistik könnte hier zum entscheidenden strategischen Vorteil im Wettbewerb gerade mit Amazon werden.
(mma)
Künstliche Intelligenz
AI Act: Bundesregierung bringt KI-Gesetz auf den Weg
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch seinen Gesetzesentwurf für die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act) auf den Weg gebracht. Der AI Act enthält ein länderübergreifendes Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, das seit 2024 schrittweise in Kraft tritt. Das deutsche Umsetzungsgesetz sieht vor, dass die Bundesnetzagentur die Rolle der KI-Aufsichtsbehörde übernimmt.
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Das „KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG)“ regelt die nationale Aufsichtsstruktur für die Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb von KI-Systemen. Diese Aufsicht soll die Bundesnetzagentur führen. Die gesetzliche Grundlage dafür hat sich durch das Ende der Ampel-Koalition und die Neuwahlen verzögert. Der Entwurf muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat.
Hohes Risiko, hohe Anforderungen
Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, müssen den Risikograd ihrer Systeme bewerten und dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Je höher das Risiko ist, desto strenger sind die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit.
Die EU-Verordnung verbietet etwa den Einsatz von KI-Programmen, die eine Bewertung nach sozialem Verhalten vornehmen. Nicht erlaubt sind beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen. Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Sicherheitsbehörden zur Verfolgung bestimmter Straftaten.
„Mit diesem Gesetz setzen wir europäische Vorgaben maximal innovationsoffen um und schaffen eine schlanke KI-Aufsicht mit klarem Blick auf die Bedarfe der Wirtschaft”, lobt sich Bundesdigitalminister Karsten Wildberger. „Wir bauen keine zusätzliche Behörde mit Wasserkopf auf, sondern setzen auf bestehende Strukturen, bewährte Ansprechpartner und bündeln Digital-Expertise bei der Bundesnetzagentur.“
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
Die Bundesnetzagentur soll als „zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde“ dienen. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, sollen bestehende Kapazitäten bei anderen Marktüberwachungsbehörden wie Bundeskartellamt, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Datenschutzbehörden genutzt werden.
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Die Bundesnetzagentur wird damit langsam zur Superbehörde. Neben ihren klassischen Aufgaben der Regulierung von Telekommunikation, Post, Energie und Bahn ist die Bonner Behörde inzwischen auch der deutsche Koordinator für den europäischen Digital Services Act. Damit führt sie die Aufsicht über Online-Plattformen wie Facebook, Instagram, YouTube, TikTok und X.
Die neue Rolle der Bundesnetzagentur ist aber nicht unumstritten. Die Datenschützer von Bund und Ländern hatten ebenfalls Anspruch auf die alleinige KI-Aufsicht angemeldet und dabei auch Unterstützung der europäischen Kollegen erhalten. Damit hätten die Bundesländer mehr Gewicht bei der KI-Aufsicht erhalten. Es gab zudem Stimmen für die Einrichtung einer ganz neuen Behörde.
„Grundlegende Konstruktionsfehler“
Branchenvertreter fordern unterdessen, den europäischen AI Act nachzubessern. „Mit der Umsetzung der KI-Verordnung setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für mehr Praxisnähe. Allerdings behebt das die grundlegenden Konstruktionsfehler der europäischen KI-Verordnung nicht”, erklärt Sarah Bäumchen, Geschäftsführerin des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI.
„Wir brauchen dringend eine tiefgreifende Reform des AI Acts“, fordert Bäumchen. „Denn die immer noch vorhandene Doppelregulierung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz schafft Rechtsunsicherheit. Zudem treibt sie die Compliance-Kosten unnötig in die Höhe. Im industriellen Kontext regulieren Rechtsakte wie die Maschinenverordnung oder die Medizinprodukteverordnung bereits ausdrücklich auch die KI-Sicherheit. Diese Fälle sollten daher aus der KI-Verordnung ausgenommen werden.“
(vbr)
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