Künstliche Intelligenz
lernen:digital: Drei Jahre Suche nach Workarounds zum Bildungsföderalismus
Er sollte etwas Großes schaffen: digitale Möglichkeiten und Methoden auf ihre Schultauglichkeit zu erforschen. Drei Jahre ist es her, dass die damalige Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) den Startschuss für den „Kompetenzverbund lernen:digital“ gab. 205 Millionen Euro wurden über die Laufzeit dafür zur Verfügung gestellt. Der Kompetenzverbund sollte Lehren aus den großen Schwierigkeiten während der Corona-Pandemie ziehen, als zwar für Remote-Unterricht jede Menge Technologie beschafft wurde, die Lehrkräfte jedoch oft ohne großes Vorwissen und Hilfestellungen auf die neue, zwangsweise entstandene Realität trafen. Bei einer zweitägigen Veranstaltung im Berliner Café Moskau zogen Verantwortliche und Beteiligte nun eine Abschlussbilanz: Was haben die Millionen für lernen:digital tatsächlich bewirken können?
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203 Teilprojekte ganz unterschiedlicher Art hätten in diesem Rahmen stattgefunden, berichtete Katharina Scheiter, die die Koordinierungsstelle für den Kompetenzverbund leitet. Und sparte ansonsten nicht mit harter Kritik an den politisch Verantwortlichen: Aufgrund von Konstruktionsfehlern des Vorhabens sei es von Anfang an in erster Linie darum gegangen, „das Beste daraus zu machen“, sagte Katharina Scheiter, die an der Universität Potsdam Professorin für digitale Bildung ist. Es habe an Vorplanung und gemeinsamen Zielen gemangelt. Die erreichten Ergebnisse seien zwar gut und wertvoll, würden aber bislang am wichtigsten Bedarf der Bildungsinstitutionen vorbeigehen: wie die Schülerinnen und Schüler mit digitalen Mitteln besser lernen könnten. Den „Stein der Weisen“, nämlich wie der Transfer über gute Fortbildung hin zu den Schülerinnen und Schülern gelingen würde, den habe man auch nicht gefunden, stimmte der für Bildung zuständige bremische Staatsrat Torsten Klieme der kritischen Bestandsaufnahme zu.
Konstruktionsfehler trifft auf „Momentum Geld“
Der Konstruktionsfehler, den Bildungsforscherin Scheiter beklagte, hat dabei gleich mehrere Gründe: Der eigentliche Hauptgrund liegt im Bildungsföderalismus – zuständig für die Bildung sind grundsätzlich die Länder, für die Forschung hingegen ist der Bund zuständig. Aufgrund der Zuständigkeitsverteilung durften also nur Forschungsvorhaben finanziert werden – alles andere ist Länderangelegenheit, etwa wie die Lehrerfortbildung organisiert ist. Teilnehmer der Veranstaltung merkten daher auch an, dass ein wesentlicher Teil der Projektlaufzeit damit verschwendet worden sei, Bundes- und Ländervorhaben miteinander in Einklang zu bringen, also die Forschungsmittel des Bundes mit den Vorgaben der 16 Kultusministerien und der Landesinstitutionen zusammenzubringen.
Die ursprünglich gewünschte Praxisnähe, also wie das Bildungswesen tatsächlich digitale Möglichkeiten nutzen kann, fiel dabei offenbar weitgehend weg – und an flächendeckende Skalierung von Erkenntnissen war deshalb schon gar nicht zu denken. Schon in der Konzeptionsphase sei dabei der Blick auf die Praxis abhandengekommen, erklärt der beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zuständige Abteilungsleiter Stefan Luther. Dazu kam ein anderes Problem: dass die Mittel schnell gebunden werden sollten. Und um das „Momentum Geld“ (Luther), das zu dem Zeitpunkt zur Verfügung gestanden habe, nicht verstreichen zu lassen, habe man sich trotzdem für die Durchführung entschieden. Das meint unter anderem Mittel aus dem EU-Programm „NextGenerationEU“.
„Zu viel Geld mit zu wenig praktischem Effekt“, bilanziert auch Torsten Klieme recht deutlich. Im Fall einer Weiterführung, die seiner Ansicht nach sinnvoll sei, solle es daher anders aufgesetzt werden, sagte der Ländervertreter. Doch wie das in Zukunft genau aussehen soll, ist offenbar noch zu besprechen. Auf Ergebnisse von „lernen:digital“ solle dabei in jedem Fall aufgebaut werden, erklärte BMBFSFJ-Abteilungsleiter Stefan Luther.
Digitalpakt 2.0 auf Schlusskurve zum finalen Zieleinlauf
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Hoffnung setzten dabei zumindest die beiden zuständigen Vertreter aus der Politik auf den Digitalpakt 2.0. Eigentlich schon vor über einem Jahr im Grundsatz zwischen Bund und Ländern geeint, soll nun tatsächlich nur noch die Tinte für die Unterschriften aller Beteiligten fehlen. Es gehe nur noch um Wochen, sagten Bund- und Ländervertreter unisono.
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Dass alle künftigen Forschungs- und Transferprogramme sich an der Zielsetzung des sogenannten Start-Chancen-Programms orientieren müssten, dafür sprach sich Staatsrat Klieme aus: Es gehe darum, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die nicht die Mindestkompetenzen erreichen, zu halbieren. „Das ist, was unser Bildungssystem in seiner Qualität am Boden hält“, erklärte Klieme. Alle anderen Programme müssten sich die Frage stellen, was sie auf die Mindestkompetenzen einzahlen könnten – auch die Bund-Länder-Initiative im Rahmen des Digitalpakts 2.0. In dieser Säule des renovierten Bund-Länder-Finanzierungspakets zur digitalen Bildung soll dann auch ein Teil dessen, was mit dem „Kompetenzzentrum für digitales Lernen“ erarbeitet wurde, weitergeführt werden. Ein Forschungscluster zum Thema Didaktik, also zur Vermittlung von Wissen und Kompetenzen sei genau wie ein Schwerpunkt zu Künstlicher Intelligenz geplant.
Nach drei Jahren Laufzeit scheint also vor allem ein eindeutiges Forschungsergebnis den einstigen hehren Zielen gegenüberzustehen: Auch 205 Millionen Euro und eine Vielzahl an Forschungsprojekten ergeben noch kein kohärentes Gesamtkonzept für eine bessere digitale Bildung. Das viel genutzte Schlagwort der lernen:digital-Veranstaltung in Berlin hieß daher: „Ko-Konstruktive Zusammenarbeit“. Was vor allem bedeutet: Bund und Länder, Forschung, Bildung, Verwaltung und Politik wollen sich künftig zumindest möglichst wenig im Wege stehen.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Terminbuchungssoftware: OpenReception-Entwickler sehen „Ende der Passwort-Ära“
Mit OpenReception ist Anfang Mai eine quelloffene Terminverwaltungssoftware für Arztpraxen in Version 1.0 erschienen. Das Projekt versteht sich als datenschutzfreundliche Alternative zu kommerziellen Plattformen wie Doctolib und setzt auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, offene Schnittstellen und digitale Souveränität. Im Digital-Health-Podcast spricht heise online mit den Entwicklern Hendrik Belitz und Ludwig Weise über die Entstehung des Projekts, Sicherheitskonzepte und die Herausforderungen digitaler Terminplanung im Gesundheitswesen.
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Die Entwickler kritisieren primär, dass sensible Gesundheitsdaten bei bestehenden Plattformen häufig bei Dritten landen. „Da trage ich schon eine ganze Menge medizinisch relevanter Daten ein“, sagt Weise im Podcast. Informationen darüber, welche Fachärzte Patienten aufsuchen oder welche Beschwerden sie haben, gehörten aus Sicht des Teams nicht in kommerzielle Datenbanken.

Im Digital-Health-Podcast erklärt heise-online-Redakteurin Marie-Claire Koch gemeinsam mit Kolleginnen die Digitalisierung im Gesundheitswesen verständlich. Neben einer redaktionellen Einordnung gibt es regelmäßig Expertengespräche zu elektronischer Patientenakte, Telemedizin, KI, Gesetzgebung und den Auswirkungen für Praxen, Kliniken und Patientinnen.
Open Source, Post Quantum und mehr
Technisch setzt OpenReception auf moderne Sicherheitsverfahren. Neben Post-Quantum-Kryptografie setzen die Entwickler auch auf Shamir’s Secret Sharing. Dabei werden kryptografische Schlüssel in mehrere Teile aufgeteilt. Ziel ist es, verschlüsselte Kommunikationskanäle zwischen Patienten und Praxen zu schaffen, auf die ausschließlich die jeweils beteiligten Parteien zugreifen können.
OpenReception verzichtet zudem bewusst auf klassische Passwörter, „weil wir sie als unsicher betrachten. […] Deswegen setzen wir ganz klar auf Passkeys und sind der Ansicht, dass wir eigentlich am Ende der Passwort-Ära sind“, so Weise.
Belitz erläutert im Podcast, weshalb offene Software aus ihrer Sicht langfristig sicherer ist als proprietäre Lösungen. „Früher war geschlossener Quellcode vielleicht noch ein Sicherheitsfeature“, so Belitz. „Heute ist das keine Sicherheit mehr, sondern vor allem Intransparenz.“ Entscheidend sei, dass die Software gepflegt, überprüft und offen weiterentwickelt werde.
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Gleichzeitig warnen beide Entwickler vor einem unkritischen Einsatz generativer KI im Gesundheitsbereich. KI könne zwar bei der Ressourcenplanung oder den organisatorischen Prozessen helfen, dürfe aber das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Praxen nicht gefährden.
Fokus zunächst auf Arztpraxen
OpenReception richtet sich zunächst an Arztpraxen und medizinische Einrichtungen. Die Entwickler sehen allerdings auch Potenzial in anderen Bereichen mit sensiblen Daten, etwa bei Anwälten oder in der öffentlichen Verwaltung. Im Podcast sprechen sie außerdem über Community-Beteiligung, Open-Source-Finanzierung, Sicherheitsmeldungen aus der Community und darüber, warum sie KI-generierten „AI-Slop“ in Pull-Requests vermeiden möchten.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Linkedin: Mehr Umsatz, weniger Arbeitsplätze
Die Microsoft-Tochter Linkedin plant eine Reorganisation. Dabei werden etwa fünf Prozent der Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren, berichtet Reuters unter Berufung auf zwei nicht namentlich genannte Eingeweihte. Laut dem Bericht hat Linkedin derzeit rund 17.500 Mitarbeiter, es dürften also ungefähr 875 Personen arbeitslos werden.
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Grund sei nicht die Ablöse von Menschen durch Künstliche Intelligenz, sondern eine herkömmliche Reorganisation. Wie Reuters erfahren hat, möchte das Management den Fokus auf jene Bereiche legen, in denen Linkedin bereits jetzt wächst. Und die Marketingplattform wächst verlässlich.
In den ersten drei Monaten des Kalenderjahres hat Linkedin zwölf Prozent mehr Umsatz gemacht als im selben Quartal des Vorjahres. Das hat Microsoft Ende April im Rahmen der Quartalszahlenveröffentlichung mitgeteilt. Es war das dritte Quartal des Microsoft-Finanzjahres 2026. Im zweiten Finanzquartal hat Linkedin den Umsatz um elf Prozent gesteigert, in ersten um zehn.
Seit einem Jahrzehnt steigt Linkedins Umsatz Jahr für Jahr, und das zunehmend schneller. Linkedins Umsatzwachstum ist das fünfte Quartal in Folge stärker ausgefallen als im jeweils vorangegangenen Quartal. Einnahmequellen sind Software für Personalabteilungen, die Stellen zu besetzen haben, Werbung, Software und Datenzugriff für Vertriebsunterstützung, kostenpflichtige Online-Kurse und Premium-Abonnements.
Bezahlschranke für Daten
Letztere stehen im Zentrum einer aktuellen Datenschutzbeschwerde eines österreichischen Nutzers gegen Linkedin. Die Plattform verfolgt und speichert, wer welche Nutzerprofile abruft, und wertet dies für Reklamezwecke aus. Der Österreicher wollte durch eine DSGVO-Auskunft von Linkedin erfahren, wer seine Profildaten abgerufen hat. Doch er lief gegen eine Wand: „We respect the privacy of members who don’t wish to reveal information about themselves when viewing profiles”, schreibt das Unternehmen. (“Wir respektieren die Privatsphäre von Nutzern, die Informationen über sich selbst nicht preisgeben möchten, wenn sie Profile (anderer) betrachten.“)
Doch sobald ein Nutzer Geld bezahlt, gelten die Datenschutzbedenken nicht mehr: Premium-Abonnenten können sehen, wer ihr Profil aufgerufen hat. Das möchte der Linkedin-Nutzer nicht hinnehmen; er hat mit Unterstützung der Datenschutzorganisation Noyb (None of your business) bei der Datenschutzbehörde des Landes Beschwerde erhoben. Linkedin vertritt den Standpunkt, die geltenden Bestimmungen einzuhalten.
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(ds)
Künstliche Intelligenz
Firma hafter für ihren Chatbot: Unlauterer Wettbewerb
Für Risiken und Nebenwirkungen haftet der Arzt, wenn sein Chatbot Falschangaben macht. Das hat der vierte Zivilsenat am Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Fall eines KI-Chatbots, der den beiden promovierten Medizinern „Dr. Rick & Dr. Nick“ frei erfundene Facharzttitel wie „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“, „Fachärzte für ästhetische Medizin“ und „Fachärzte für ästhetische Behandlungen“ andichtete.
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Das Verhalten des Chatbots sei unzulässig. Und auch, wenn er keinerlei fehlerhafte Datengrundlage an den Bot gegeben habe, sei der Betreiber für die Falschangaben seines eigenen Bots verantwortlich. Somit liege ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb vor.
Die ausführliche Urteilsbegründung im Verfahren (AZ 4 UKl 3/25) am OLG Hamm liegt derzeit noch nicht vor. Die beklagten Mediziner verdanken ihre Bekanntheit unter anderem einem Fernsehformat und intensiver Präsenz in Sozialen Netzen. Einem weniger dem medialen Schönheitsideal orientierten Publikum wurden sie auch durch kritische Beiträge über das Gebaren der beiden unter anderem im WDR bekannt.
Da es sich bei der Frage der KI-Halluzinationsverantwortung um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt, haben die Richter im westfälischen Hamm in dem Verfahren die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Die beklagte Firma unterlag vor dem obersten ordentlichen deutschen Gericht bereits einmal aufgrund unzulässiger Werbung für medizinisch nicht notwendige Eingriffe.
(mack)
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