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Künstliche Intelligenz

Elektroautos und Plug-in-Hybride: Das unterschätzte AC-Laden


Kürzlich verkaufte ich mein erstes Elektroauto privat. Beim Plausch mit dem sehr netten Käufer-Ehepaar wurde mir wieder einmal bewusst, dass Grundlagen rund um das AC-Laden nicht einfach als selbstverständlich angesehen werden sollten. Denn warum beispielsweise mit manchen 7,4-kW-Ladern im Auto meistens nur etwas mehr als 4 kW möglich sind, ist nicht vollkommen trivial. So entstand die Idee zu diesem Artikel, der solche grundlegenden Fragen rund um das Laden mit Wechselstrom noch einmal umfassend klären soll.

  • in Deutschland meist auf 22 kW begrenzt
  • Warnung vor einphasigen Ladern
  • Schieflast kann die nutzbare Ladeleistung begrenzen

In den glanzvollen Aufmachungen von neuen Elektroautos wird fast immer mit der Ladeleistung an Gleichstrom geworben. In Deutschland sind an der gängigen Infrastruktur derzeit praktisch ausschließlich maximal 400 kW möglich, und selbst das ist die absolute Ausnahme. Denn meist sind es bestenfalls 300 kW. Knapp 50.000 Schnellladepunkte führt die Bundesnetzagentur (Stand 1. Februar 2026) auf. Doch das gesamte Bild vervollständigt sich erst mit den fast 150.000 öffentlichen AC-Ladepunkten, zu denen die privaten Wallboxen noch hinzukommen. Die Zahl der Lademöglichkeiten mit Wechselstrom liegt also drastisch über denen der DC-Säulen.

Das hat einen wirtschaftlichen Hintergrund. Eine DC-Ladestation braucht in der Regel einen Anschluss an das Mittelspannungsnetz. Das ist weitmaschiger als das Niederspannungsnetz, das für einen AC-Ladepunkt ausreichend ist. Die Kosten für eine Netzanbindung sind also meistens erheblich höher. Im Gegenzug kann an einer DC-Säule mehr Strom pro Zeiteinheit verkauft werden, wenn sie entsprechend ausgelastet ist, versteht sich.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Elektroautos und Plug-in-Hybride: Das unterschätzte AC-Laden“.
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Künstliche Intelligenz

Terminbuchungssoftware: OpenReception-Entwickler sehen „Ende der Passwort-Ära“


Mit OpenReception ist Anfang Mai eine quelloffene Terminverwaltungssoftware für Arztpraxen in Version 1.0 erschienen. Das Projekt versteht sich als datenschutzfreundliche Alternative zu kommerziellen Plattformen wie Doctolib und setzt auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, offene Schnittstellen und digitale Souveränität. Im Digital-Health-Podcast spricht heise online mit den Entwicklern Hendrik Belitz und Ludwig Weise über die Entstehung des Projekts, Sicherheitskonzepte und die Herausforderungen digitaler Terminplanung im Gesundheitswesen.

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Die Entwickler kritisieren primär, dass sensible Gesundheitsdaten bei bestehenden Plattformen häufig bei Dritten landen. „Da trage ich schon eine ganze Menge medizinisch relevanter Daten ein“, sagt Weise im Podcast. Informationen darüber, welche Fachärzte Patienten aufsuchen oder welche Beschwerden sie haben, gehörten aus Sicht des Teams nicht in kommerzielle Datenbanken.


Logo Digital-Health-Podcast

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Im Digital-Health-Podcast erklärt heise-online-Redakteurin Marie-Claire Koch gemeinsam mit Kolleginnen die Digitalisierung im Gesundheitswesen verständlich. Neben einer redaktionellen Einordnung gibt es regelmäßig Expertengespräche zu elektronischer Patientenakte, Telemedizin, KI, Gesetzgebung und den Auswirkungen für Praxen, Kliniken und Patientinnen.

Technisch setzt OpenReception auf moderne Sicherheitsverfahren. Neben Post-Quantum-Kryptografie setzen die Entwickler auch auf Shamir’s Secret Sharing. Dabei werden kryptografische Schlüssel in mehrere Teile aufgeteilt. Ziel ist es, verschlüsselte Kommunikationskanäle zwischen Patienten und Praxen zu schaffen, auf die ausschließlich die jeweils beteiligten Parteien zugreifen können.

OpenReception verzichtet zudem bewusst auf klassische Passwörter, „weil wir sie als unsicher betrachten. […] Deswegen setzen wir ganz klar auf Passkeys und sind der Ansicht, dass wir eigentlich am Ende der Passwort-Ära sind“, so Weise.

Belitz erläutert im Podcast, weshalb offene Software aus ihrer Sicht langfristig sicherer ist als proprietäre Lösungen. „Früher war geschlossener Quellcode vielleicht noch ein Sicherheitsfeature“, so Belitz. „Heute ist das keine Sicherheit mehr, sondern vor allem Intransparenz.“ Entscheidend sei, dass die Software gepflegt, überprüft und offen weiterentwickelt werde.

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Gleichzeitig warnen beide Entwickler vor einem unkritischen Einsatz generativer KI im Gesundheitsbereich. KI könne zwar bei der Ressourcenplanung oder den organisatorischen Prozessen helfen, dürfe aber das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Praxen nicht gefährden.

OpenReception richtet sich zunächst an Arztpraxen und medizinische Einrichtungen. Die Entwickler sehen allerdings auch Potenzial in anderen Bereichen mit sensiblen Daten, etwa bei Anwälten oder in der öffentlichen Verwaltung. Im Podcast sprechen sie außerdem über Community-Beteiligung, Open-Source-Finanzierung, Sicherheitsmeldungen aus der Community und darüber, warum sie KI-generierten „AI-Slop“ in Pull-Requests vermeiden möchten.


(mack)



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Linkedin: Mehr Umsatz, weniger Arbeitsplätze


Die Microsoft-Tochter Linkedin plant eine Reorganisation. Dabei werden etwa fünf Prozent der Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren, berichtet Reuters unter Berufung auf zwei nicht namentlich genannte Eingeweihte. Laut dem Bericht hat Linkedin derzeit rund 17.500 Mitarbeiter, es dürften also ungefähr 875 Personen arbeitslos werden.

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Grund sei nicht die Ablöse von Menschen durch Künstliche Intelligenz, sondern eine herkömmliche Reorganisation. Wie Reuters erfahren hat, möchte das Management den Fokus auf jene Bereiche legen, in denen Linkedin bereits jetzt wächst. Und die Marketingplattform wächst verlässlich.

In den ersten drei Monaten des Kalenderjahres hat Linkedin zwölf Prozent mehr Umsatz gemacht als im selben Quartal des Vorjahres. Das hat Microsoft Ende April im Rahmen der Quartalszahlenveröffentlichung mitgeteilt. Es war das dritte Quartal des Microsoft-Finanzjahres 2026. Im zweiten Finanzquartal hat Linkedin den Umsatz um elf Prozent gesteigert, in ersten um zehn.

Seit einem Jahrzehnt steigt Linkedins Umsatz Jahr für Jahr, und das zunehmend schneller. Linkedins Umsatzwachstum ist das fünfte Quartal in Folge stärker ausgefallen als im jeweils vorangegangenen Quartal. Einnahmequellen sind Software für Personalabteilungen, die Stellen zu besetzen haben, Werbung, Software und Datenzugriff für Vertriebsunterstützung, kostenpflichtige Online-Kurse und Premium-Abonnements.

Letztere stehen im Zentrum einer aktuellen Datenschutzbeschwerde eines österreichischen Nutzers gegen Linkedin. Die Plattform verfolgt und speichert, wer welche Nutzerprofile abruft, und wertet dies für Reklamezwecke aus. Der Österreicher wollte durch eine DSGVO-Auskunft von Linkedin erfahren, wer seine Profildaten abgerufen hat. Doch er lief gegen eine Wand: „We respect the privacy of members who don’t wish to reveal information about themselves when viewing profiles”, schreibt das Unternehmen. (“Wir respektieren die Privatsphäre von Nutzern, die Informationen über sich selbst nicht preisgeben möchten, wenn sie Profile (anderer) betrachten.“)

Doch sobald ein Nutzer Geld bezahlt, gelten die Datenschutzbedenken nicht mehr: Premium-Abonnenten können sehen, wer ihr Profil aufgerufen hat. Das möchte der Linkedin-Nutzer nicht hinnehmen; er hat mit Unterstützung der Datenschutzorganisation Noyb (None of your business) bei der Datenschutzbehörde des Landes Beschwerde erhoben. Linkedin vertritt den Standpunkt, die geltenden Bestimmungen einzuhalten.

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(ds)



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Firma hafter für ihren Chatbot: Unlauterer Wettbewerb


Für Risiken und Nebenwirkungen haftet der Arzt, wenn sein Chatbot Falschangaben macht. Das hat der vierte Zivilsenat am Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Fall eines KI-Chatbots, der den beiden promovierten Medizinern „Dr. Rick & Dr. Nick“ frei erfundene Facharzttitel wie „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“, „Fachärzte für ästhetische Medizin“ und „Fachärzte für ästhetische Behandlungen“ andichtete.

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Das Verhalten des Chatbots sei unzulässig. Und auch, wenn er keinerlei fehlerhafte Datengrundlage an den Bot gegeben habe, sei der Betreiber für die Falschangaben seines eigenen Bots verantwortlich. Somit liege ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb vor.

Die ausführliche Urteilsbegründung im Verfahren (AZ 4 UKl 3/25) am OLG Hamm liegt derzeit noch nicht vor. Die beklagten Mediziner verdanken ihre Bekanntheit unter anderem einem Fernsehformat und intensiver Präsenz in Sozialen Netzen. Einem weniger dem medialen Schönheitsideal orientierten Publikum wurden sie auch durch kritische Beiträge über das Gebaren der beiden unter anderem im WDR bekannt.

Da es sich bei der Frage der KI-Halluzinationsverantwortung um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt, haben die Richter im westfälischen Hamm in dem Verfahren die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Die beklagte Firma unterlag vor dem obersten ordentlichen deutschen Gericht bereits einmal aufgrund unzulässiger Werbung für medizinisch nicht notwendige Eingriffe.


(mack)



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