Künstliche Intelligenz
OLG Bamberg: TikTok schummelt bei DSA-Pflichten
Tiktok muss seine Webseite für Nutzer in Deutschland umprogrammieren, urteilt das Oberlandesgericht Bamberg (OLG). Die aktuelle Gestaltung verstößt mehrfach gegen die als DSA (Digital Services Act, auch Gesetz über digitale Dienste) bekannte EU-Verordnung. Tiktok muss es Nutzern leicht machen, die Nutzung personenbezogener Daten für die Auswahl der vorgesetzten Videos auszuschalten.
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Außerdem muss die Meldung rechtswidriger Inhalte benutzerfreundlich gestaltet werden. Beides ist laut dem von der Verbraucherzentrale Bayern erstrittenen Urteil ( 3 UKl 5/25 e) nicht gegeben, obwohl der DSA das in Artikel 38 respektive 16 vorschreibt.
Da der Fall grundsätzliche Bedeutung hat, es zu den relevanten Rechtsfragen aber noch keine Rechtsprechung gibt, hat das OLG in seinem erstinstanzlichen Endurteil vom 18. März die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Tiktok wird das wohl in Anspruch nehmen und hat seine Webseite bisher nicht verbessert. TikToks Anregung, bestimmte Rechtsfragen zuerst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, hat das Gericht nicht aufgegriffen.
TikTok will sich dem Verfahren nicht stellen
Im Prozess hat TikTok zunächst versucht, der Verbraucherzentrale die Berechtigung zur Klageführung abzustreiten. Der DSA diene der Wettbewerbsregulierung und nicht dem Verbraucherschutz; zudem sei ausschließlich die Europäische Kommission zur Durchsetzung befugt, und diese habe an der Webseite nichts ausgesetzt. Und überhaupt würden auch Nicht-Verbraucher die Webseite aufrufen.
Diese Argumente griffen beim OLG Bamberg nicht. Einerseits seien die für die Klage relevanten Passagen des DSA eindeutig verbraucherschützend, andererseits gebe das deutsche Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) der Verbraucherzentrale ausdrücklich das Recht, wegen Verstößen gegen solche DSA-Passagen vor Gericht zu ziehen. Die Regelung des DSA, wonach die EU-Kommission für die Durchsetzung zuständig sei, diene der Abgrenzung gegenüber anderen Verwaltungsbehörden, schließe aber Gerichtsverfahren nach dem UKlaG nicht aus.
Interface-Tricks
Nutzer haben gemäß Artikel 38 DSA das Recht, TikTok zu verbieten, seinem Algorithmus ein Profil aus personenbezogenen Daten zu füttern. Diese Option hat TikTok allerdings ausnehmend gut versteckt. Nutzer müssen mit der rechten Maustaste auf ein Video oder ein beworbenes Produktbild klicken, und dann im Kontextmenü „Feed verwalten“ auswählen.
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Nur durch Klicken mit der rechten Maustaste auf ein Video oder ein angezeigtes Produkt kommt man zu diesem Menü – wenn der Browser mitspielt. Unter „Feeds verwalten“ kann man sich dann verbitten, dass der Algorithmus ein personenbezogenes Profil heranzieht.
(Bild: Tiktok (Screenshot))
Dieser Weg ist alles andere als naheliegend. Beim Versuch der Redaktion ist das Kontextmenü auch nur in einem von drei Webbrowsern aufgetaucht; die anderen beiden Browser zeigten ihr eigenes Kontextmenü. Und über jene TikTok-Menüs, die über die bekannten drei Punkte aufgerufen werden können, ist die Datenschutz-Option nicht zu finden. Damit sei die De-Personalisierungsfunktion auf Tiktoks Webseite zwar unmittelbar, aber nicht leicht zugänglich, was die Vorgaben des DSA verletzt.
Die Meldung rechtswidriger Inhalte gemäß DSA ist sehr wohl über das Drei-Punkte-Menü im rechten oberen Eck des jeweiligen Videos erreichbar – allerdings gut versteckt. Zunächst muss „Melden“ ausgewählt werden, was eine Reihe von Auswahlmöglichkeiten beschert. Darunter „Hass und Belästigung“, „Betrug und Schwindel“ oder „Fälschungen und geistiges Eigentum“, was ja durchaus rechtswidrige Tatbestände sind.
Nur so wird korrekt gemeldet
Doch wer meint, damit eine Meldung gemäß Artikel 16 DSA erstattet zu haben, irrt. TikTok betrachtet dies lediglich als Hinweis auf einen Verstoß gegen die eigenen Richtlinien und setzt nicht die im DSA vorgesehenen Maßnahmen. Nutzer können keine Begründung hinzufügen und auch keine Kontaktdaten beifügen. Damit entfallen nicht nur die Empfangsbestätigung und Information über die Entscheidung über die Meldung, sondern TikTok wähnt sich auch haftungsfrei. Nur bei Meldungen nach Artikel 16 DSA gilt TikTok formalrechtlich als in Kenntnis gesetzt und muss gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Wer hier klickt, klickt vielleicht falsch. Die rechtsverbindliche Meldung nach dem Digital Services Act geht nur über die hier nicht sichtbare Option „Widerrechtlichen Inhalt melden“. Sie wird erst durch Scrollen nach unten sichtbar. Das ist unannehmlich, sagt das Gericht.
(Bild: TikTok/Daniel AJ Sokolov (bearbeiteter Screenshot))
Nur wer in dem Menü unter den Seitenumbruch hinunterscrollt und „Widerrechtlichen Inhalt melden“ auswählt, kann nähere Informationen und seine Kontaktdaten hinzufügen. Das erschließt sich aber erst, nachdem man das ausgewählt hat. „Faktisch hängt es daher häufig vom Zufall ab, welche Schaltfläche der Nutzer betätigt und demnach auch, ob er ein den Anforderungen des Art 16 DSA genügendes Meldeverfahren in die Wege leitet“, begründet der OLG sein Unterlassungsurteil. „Die Auffindung dieses Meldeverfahrens wird dem Nutzer daher durch die Ausgestaltung in einer Weise erschwert, dass sie entgegen der Vorgabe der Benutzerfreundlichkeit mit Unannehmlichkeiten verbunden ist.“
(ds)
Künstliche Intelligenz
Die inszenierte Anwesenheit: Büropräsenz wichtiger als die Leistung?
Büroangestellte setzen laut einer Umfrage mehrheitlich darauf, produktiver und engagierter zu wirken, als sie tatsächlich sind. Rund zwei Drittel gaben laut der Befragung des Jobportals Indeed und des Marktforschungsinstituts Appinio an, zu entsprechenden Maßnahmen zu greifen. Dazu gehören ein künstlich auf anwesend gehaltener Online-Status im Homeoffice (27 Prozent), längeres Verbleiben im Büro, weil die Führungskraft noch anwesend ist (25 Prozent), bewusst zu ungewöhnlichen Zeiten versendete E-Mails (23 Prozent) oder Wortmeldungen in Meetings ohne inhaltlichen Mehrwert, um Präsenz zu zeigen (22 Prozent).
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Das Verhalten ist laut Indeed einerseits der Unternehmenskultur, andererseits der wirtschaftlichen Lage geschuldet. 32,5 Prozent sehen demnach ihr Unternehmen durch Präsenzkontrolle geprägt. 31,6 Prozent begründeten ihr Verhalten mit Sorgen um den eigenen Arbeitsplatz. Rund ein Fünftel führte auch Druck oder Mikromanagement durch Vorgesetzte als Auslöser an.
Zu Gehaltseinbußen bereit, wenn nur Ergebnisse zählen
Lediglich 33,3 Prozent der Befragten haben angegeben, dass sie ausschließlich ihre Arbeitsergebnisse für sich sprechen lassen. Generell zeigte sich auch die Mehrheit (55,9 Prozent) überzeugt, dass ihr Arbeitgeber Anwesenheit höher bewertet als messbare Ergebnisse. 66,2 Prozent würden sogar auf fünf Prozent oder mehr ihres Gehalts verzichten, wenn ihre Leistung ausschließlich an Ergebnissen gemessen würde. Befragt wurden den Angaben nach 1.000 hybrid arbeitende Büroangestellte.
Insgesamt verliert das Büro aus Sicht der Befragten seine Rolle als produktiver Ort. Etwas über 50 Prozent berichten, dass sie zwar ins Büro fahren, dort dann aber häufig in Videocalls mit Kollegen sitzen. Fast 70 Prozent beklagten, im Büro regelmäßig durch Lärm, Smalltalk oder spontane Unterbrechungen aus der Konzentration gerissen zu werden. 56,6 Prozent sprachen davon, vor allem ins Büro zu kommen, um „Gesicht zu zeigen“, obwohl sie im Homeoffice effizienter arbeiten könnten. Rund 70 Prozent würden für dauerhaftes Homeoffice finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.
„Die Debatte um Büropräsenz hat in vielen Unternehmen ein problematisches Signal hinterlassen: Nicht die Qualität der Arbeit entscheidet, sondern ihre Sichtbarkeit“, kommentiert Indeeds Managing Director DACH Frank Hensgens die Ergebnisse. Inszenierte Anwesenheit statt Konzentration auf Ergebnisse sei aber weder für Unternehmen noch Angestellte nachhaltig.
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(axk)
Künstliche Intelligenz
Kalifornien wird zum Vorreiter der KI-Regulierung
Kalifornien will Künstliche Intelligenz in Zukunft stärker regulieren. Ein entsprechendes Dekret unterzeichnete der demokratische Gouverneur des US-Bundesstaats Gavin Newsom am Montag. Damit widersetzt sich die kalifornische Regierung der Forderung Trumps, die KI-Branche so weit wie möglich zu deregulieren.
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Dem Dekret zufolge haben die kalifornischen Behörden rund vier Monate Zeit, um Empfehlungen für KI-Richtlinien vorzulegen. Ziel der neuen Standards für KI-Unternehmen soll es sein, die öffentliche Sicherheit zu priorisieren und die Rechte und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Missbrauch von KI verhindern
Kalifornien gilt als das globale Zentrum der KI-Innovation. In dem US-Bundesstaat sind 33 der weltweit 50 führenden KI-Unternehmen ansässig. Der Erlass von Newsom betrifft nun diejenigen KI-Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit dem Bundesstaat Kalifornien pflegen.
In Zukunft sollen sie nachweisen müssen, dass sie über Richtlinien und Sicherheitsvorkehrungen verfügen, die einen Missbrauch ihrer Technologien verhindern. Der Erlass nennt dabei explizit die Verbreitung illegaler Inhalte, beispielsweise nicht einvernehmlicher intimer Aufnahmen oder Darstellungen von Kindesmissbrauch. Außerdem müssen KI-Unternehmen künftig darlegen, wie sie den Bias ihrer KI-Modelle verringern. Zudem werden sie verpflichtet, Richtlinien zu entwickeln, die die Bürgerrechte schützen und „eine rechtswidrige Diskriminierung, Inhaftierung und Überwachung“ verhindern.
Der Erlass sieht des Weiteren vor, dass der Bundesstaat Kalifornien Verfahren entwickelt, mit denen KI-generierte oder -bearbeitete Bilder und Videos eindeutig gekennzeichnet werden können.
Klares Signal an Trump
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Der aktuelle Erlass des kalifornischen Gouverneurs Newsom widersetzt sich klar dem Willen Trumps. Der US-Präsident will eine Regulierung von KI-Anwendungen auf der Ebene der Bundesstaaten eigentlich verhindern. Erst im Dezember vergangenen Jahres hatte Trump ein Dekret erlassen, in dem er ein nationales politisches Rahmenwerk für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz formulierte.
„Um erfolgreich zu sein, müssen US-amerikanische KI-Unternehmen die Freiheit haben, ohne lästige Vorschriften innovativ zu sein“, heißt es in Trumps Dekret. Übermäßige staatliche Regulierung stehe diesem Gebot im Weg.
Trumps Erlass von vergangenem Dezember wies das Justizministerium zudem an, eine „Taskforce für KI-Rechtsstreitigkeiten“ einzurichten. Die seit vergangenem Januar bestehende Taskforce soll Regulierungsbestrebungen der US-Bundesstaaten im Bereich KI anfechten.
(rah)
Künstliche Intelligenz
Preise für DRAM und SSDs sollen massiv weitersteigen
Die angespannte weltpolitische Lage hat bislang keine Auswirkungen auf die laufende Speicherkrise. Weltmarktführer wie Samsung, SK Hynix und Micron verhandeln weiter langfristige Lieferverträge mit Abnehmern. Insbesondere US-amerikanische Cloud-Hyperscaler wie Amazon AWS, Google Cloud, Meta und Microsoft kaufen weiter massenhaft Arbeitsspeicher und SSDs. Alle Speicherkategorien sollen in den kommenden Monaten im Preis steigen.
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Der auf Speicher spezialisierte Marktbeobachter Trendforce erwartet, dass konventionelles DRAM im zweiten Quartal 2026 durchschnittlich 58 bis 63 Prozent teurer wird. Damit ist Arbeitsspeicher gemeint, der in Form von etwa DDR5 und LPDDR5X in Server, Desktop-PCs und Mobilgeräte gelangt. Explizit nicht darin enthalten: High-Bandwidth Memory (HBM) für KI-Beschleuniger. NAND-Flash für SSDs soll im selben Zeitraum 70 bis 75 Prozent teurer werden.
Diese Preissteigerungen kommen auf die bisherigen Anpassungen obendrauf. Für das jetzt endende erste Quartal 2026 rechnet der Marktbeobachter mit einem besonders steilen Anstieg: bis zu 98 Prozent bei DRAM und 90 Prozent bei NAND-Flash.
Endkunden verweilen am Ende der Nahrungskette
Endkunden und PC-Hersteller sind besonders betroffen, weil sich Speicherhersteller auf Server konzentrieren und große Anbieter den Markt verlassen. Trendforce dürfte damit unter anderem auf Micron anspielen, der seine Endkundenmarke Crucial einstellt.
Die sinkende Nachfrage nach Desktop-PCs, Notebooks und Smartphones reicht offenbar nicht ansatzweise, um die Liefersituation zu entspannen. Weil Hyperscaler weiter einkaufen, ist weiterhin mit „klaren Engpässen“ über das gesamte Jahr zu rechnen. Auch Trendforce betont, dass erst Ende 2027 oder 2028 mit signifikanten Kapazitätserweiterungen bei den Speicherherstellern zu rechnen ist, die die Krise lockern könnten.
(mma)
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