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Künstliche Intelligenz

Omnibus AI Act: Fristverlängerung und Deepfake-Verbot


Die EU-Kommission hatte im Rahmen des sogenannten Omnibus-Pakets vorgeschlagen, Hochrisiko-KI-Systeme erst 16 Monate später, als zunächst geplant , zu regulieren. Nun hat der Europäische Rat der Änderung des AI Acts zugestimmt und seine Ansichten ausformuliert. Das ist Teil der Simplifizierungs-Agenda, bei der die EU aktuell mehrere bestehende Gesetze auf ihre Aktualität und Umsetzbarkeit betrachtet. In diesem Fall geht es vor allem um bisher fehlende Standards und Werkzeuge für Hochrisiko-KI, die noch ausgearbeitet werden müssen.

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Zudem möchte der Rat verbieten, dass Inhalte generiert werden können, die Kindesmissbrauch und intime Situationen zeigen, sowie sexuelle Handlungen, die nicht einvernehmlich sind. Gemeint ist nicht nur die fehlende Erlaubnis des Aktes, sondern die fehlende Erlaubnis, solche Bilder künstlich zu erzeugen.

Auslöser für die Erweiterung waren massenhaft erstellte Bilder mit sehr fragwürdigen Inhalten, die Menschen mit dem Bildgenerator von Grok gemacht hatten. Die Bilder posteten viele bei X. Grok ist der Bildgenerator von Elon Musks xAI, dem auch X gehört. Es gibt allerdings zahlreiche Organisationen, wie etwa Hate Aid, die schon lange fordern, dass sogenannte Face-Swap-Apps verboten werden. Mit diesen ist es ein Leichtes, Köpfe und Gesichter von Personen aus pornografischen Bildern durch die Köpfe anderer Personen zu ersetzen.

Zwei weitere Anpassungen an der KI-Verordnung betreffen Hochrisiko-KI-Systeme. Hochrisiko bedeutet, diese KI-Systeme können die Grundrechte und das Leben gefährden. Beispiele sind die biometrische Fernidentifizierung, auch bekannt als Gesichtserkennung, sowie beispielsweise der Einsatz von KI-Systemen in der kritischen Infrastruktur, Justiz und im Bildungswesen. Dabei geht es jeweils nicht generell um den Einsatz von KI, sondern um spezielle Aufgaben – so darf etwa die Auswertung von Prüfungen im Bildungswesen nicht ausschließlich von einer KI übernommen werden.

Neuer Stichtag für Hochrisiko-KI-Systeme ist der 2. August 2028. Ab dann gelten Regeln und Pflichten beim Einsatz von Hochrisiko-KI, wenn diese in andere Systeme eingebunden sind. Bereits der 2. Dezember 2027 ist nun der neue Stichtag für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme – solche, die nicht Teil eines umfangreicheren Produktes sind.

Wer ein Hochrisiko-KI-System betreibt, muss dieses in einer EU-Datenbank registrieren. Der Europäische Rat fordert, dass dies immer gemacht wird – auch wenn Betreiber meinen, ihr System gehöre vielleicht nicht dazu. Das stand zuletzt im Raum, inwieweit Betreiber selbst entscheiden können, wie ihre Systeme einzustufen sind. Ebenfalls bekräftigt der Rat den Grundsatz der strengen Notwendigkeit für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

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Dem AI Office soll weiterhin die grundlegende Überwachung von Allzweck-KI-Modellen (General Purpose AI) obliegen. Ausnahmen, bei denen nationale Behörden zuständig sind, sollen von dem EU-Amt aufgelistet werden.

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Der Rat fordert die Kommission auf, Leitlinien zu entwickeln, die den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, minimieren. Ausnahmen, die bisher nur für Klein- und Mittelständische Unternehmen halten, sollen auch auf kleinere Midcap-Unternehmen gelten.

Die Forderungen des Rates werden nun mit dem EU-Parlament besprochen.


(emw)



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iCloud+ wird zum indirekten KI-Abo


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Was kostet Siri AI? Wer Apples WWDC-Keynote in dieser Woche verfolgte, konnte zunächst davon ausgehen: nichts zusätzlich. „Sie werden kostenlos mit unseren neuesten Softwareversionen verfügbar sein“, so Softwarechef Craig Federighi in einer Videosequenz. Doch dann schob er ein „Aber“ nach: Es wird bei bestimmten Features Nutzungslimits geben. Diese lassen sich allerdings unter Umständen „überspringen“. Dabei nutzt Apple eine bereits bekannte Strategie, die sich um den Speicherdienst iCloud+ dreht.

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Als Beispiele für Limits nannte Apple unter anderem die Bildgenerierung, die sich dank des neuen Image Playground (und Google-Unterstützung) verbessert hat. Vermutlich gelten sie aber genauso für die Erweiterung von Bildinhalten, eventuell die Clean-Up-Funktion zum Löschen von Bildinhalten sowie die neue Perspektivenänderung Spatial Reframing, die durchaus interessant ist. Bislang hat Apple keine konkreten Angaben dazu gemacht, wie viele Bilder Nutzer standardmäßig generieren dürfen. Federighi sprach aber von „Tageslimits“, diese setzen sich also nach 24 Stunden wieder zurück. Als Grund für die Einschränkungen nannte er, dass für die Funktionen „leistungsstarke Servermodelle“ verwendet werden.

Wer an die Grenze stößt, kann aber Abhilfe schaffen: „Ein erweiterter Zugriff ist bei den meisten iCloud+-Abos verfügbar“, so der Softwarechef. Das erinnert an andere Funktionen, die Apple iCloud+ spendiert hat – respektive dazu nutzt, mehr (oder teurere) dieser Abonnements zu verkaufen. „Bei den meisten iCloud+-Abos“ dürfte bedeuten, dass die billigste Variante für 99 Cent im Monat (ergibt 50 GByte Speicherplatz) wohl nicht dabei ist.

Apple hatte dies bereits früher ähnlich gehandhabt: So funktioniert der sichere Videodienst für Apple Home, HomeKit Secure Video, mit dem billigsten Abo nur mit einer einzigen Kamera, die größeren Pakete (2,99 Euro im Monat für 200 GByte, 9,99 Euro im Monat für 2 TByte) nutzen fünf oder gar eine unlimitierte Anzahl von Aufnahmequellen.

Eine weitere Neuerung nur für iCloud+-Abonnenten ist die Nutzung von Apple Intelligence im Rahmen von HomeKit Secure Video. Mit „kompatiblen Kameras“ (welche das sind, blieb zunächst unklar) soll man dann unter anderem schriftlich zusammenfassen können, was zu sehen ist. Apple dürfte im Laufe der kommenden Wochen oder Monate konkretere Angaben zu Nutzungslimits machen. iOS 27, iPadOS 27, macOS 27 und die anderen neuen Systeme werden im Herbst erwartet.

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(bsc)



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Western Digital rüstet Enterprise-Festplatten gegen Quantenangriffe


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Quantencomputer existieren noch nicht in der Leistungsklasse, die heutige Verschlüsselungen brechen könnte. Doch Angreifer könnten bereits jetzt signierte und chiffrierte Daten sammeln, um sie später zu entschlüsseln. Man nimmt an, dass es sich dabei typischerweise um staatliche Akteure handeln wird. Das US-amerikanische National Institute of Standards and Technology (NIST) hat 2024 Standards für quantensichere Kryptografie (Post Quantum Cryptography, PQC) veröffentlicht. Der Festplattenhersteller WD integriert nun Post-Quantum-Verfahren in zentrale Sicherheitsfunktionen wie Secure Boot, Firmware-Updates und Secure Messaging bei seinen Enterprise-Festplatten.

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Das Bedrohungsmodell beschreibt WD mit dem Stichwort „harvest now, decrypt later“. Besonders kritisch ist das, weil Code-Signatur-Schlüssel und Signaturen über die gesamte Lebensdauer einer Enterprise-Festplatte vertrauenswürdig bleiben müssen. Damit der Wechsel funktioniert, hat WD im vergangenen Jahr eine PQC-fähige Infrastruktur ausgerollt, die Ausstellung, Speicherung und Lebenszyklus-Verwaltung der neuen Schlüssel und Zertifikate übernimmt.

Im Interview erläuterte WD-CTO Carl Che den technischen Hintergrund: Der eingesetzte Algorithmus ist selbst kein PQC-Verfahren, sondern eine klassische Berechnung mit deutlich längeren Schlüsseln. Während RSA-3072 mit 384 Byte als Grundmodul für den öffentlichen Schlüssel arbeite, sei dieser in der WD-Implementierung der neuen Verfahren rund siebenmal länger. Das erhöhe den Aufwand für das Brechen der Verschlüsselung drastisch, auch mit Quantenrechnern.

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Che betont, dass die Technik nicht die Nutzerdaten auf den Laufwerken schützt – diese Verschlüsselung bleibt Sache der Kunden. Geschützt wird vielmehr die Firmware-Integrität: Secure Boot, signierte Firmware-Updates sowie die authentifizierte Kommunikation für RMA- und Feldanalyse-Vorgänge.

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Den Auftakt machen die Enterprise-Festplatten mit der höchsten Kapazität, weitere Produktlinien sollen folgen. Hyperscaler und Cloud-Provider qualifizieren die Laufwerke bereits, konkrete Firmen nennt WD jedoch nicht. Profitieren sollen nach Angaben von Che aber auch Käufer kleinerer Stückzahlen, etwa für NAS-Systeme, da abgelegte oder ausgemusterte Laufwerke häufig in fremde Hände gelangen.

Enterprise-Kunden empfiehlt WD ein Krypto-Inventar aller Geräte, Boot-Chains, Firmware-Pakete und Zertifikate, die Priorisierung langlebiger Assets sowie die Vorbereitung der PKI- und HSM-Teams auf ML-DSA-basierte Code-Signatur. Auch die EU-Kommission hat im April 2024 einen koordinierten PQC-Fahrplan empfohlen, der bis 2030 kritische Infrastrukturen und bis 2035 eine breite Migration anvisiert. Angesichts der NIST- und EU-Vorgaben ist absehbar, dass Seagate und Toshiba sowie die Hersteller von Enterprise-SSDs nachziehen.


(ll)



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ThinkTab X11 Gen 1 im Test: Android-Tablet für den Arbeitsalltag


Ein alltagstaugliches Android-Tablet zu einem überschaubaren Preis steht sowohl bei Privatkunden als auch im Unternehmensumfeld häufig auf der Einkaufsliste. Das ThinkTab X11 Gen 1 von Lenovo fällt in diese Kategorie. Unsere Testkonfiguration ohne Mobilfunkmodem ist in dieser Form in Deutschland nicht zu kaufen, inklusive 5G-Konnektivität bei ansonsten gleicher Ausstattung gibt es das Tablet jedoch hierzulande für etwa 550 Euro. Für 60 Euro weniger verkauft Lenovo das X11 auch ohne Zubehör in Form von Hülle und Stift.

Das ThinkTab X11 ist schmucklos gestaltet: schwarzer Kunststoff mit matter Oberfläche, flaches Display mit nicht allzu schlankem Rahmen, fertig. Nur die rote, programmierbare Zusatztaste neben Lautstärkewippe und Einschalter und gleich zwei USB-C-Anschlüsse, einer an der rechten und einer an der unteren Seite, fallen auf.

Nimmt man das Tablet aus der Schachtel, ist es federleicht – aber nur, weil der Akku separat verpackt ist. Um ihn einzulegen, zieht man die eingeklipste Abdeckung ab und schiebt den flachen Akku in sein Fach. Unter der Abdeckung verbirgt sich zudem ein Schlitz für eine MicroSD-Karte zur Erweiterung des internen Speichers von 256 GByte.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „ThinkTab X11 Gen 1 im Test: Android-Tablet für den Arbeitsalltag“.
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