Künstliche Intelligenz
OpenAIs KI-Gadget kommt erst 2027 und nicht unter der Marke io
Erst im Januar dieses Jahres hieß es seitens OpenAI, man sei mit dem ersten KI-Gadget „auf Kurs“, um es noch bis Ende 2026 auf den Markt zu bringen. Dieser Plan hat sich nun offenbar geändert: Aus Gerichtsdokumenten geht hervor, dass es erst 2027 erscheinen wird. Wegen einer Markenrechtsklage wird das Gadget außerdem nicht als ein Produkt der Marke io Products erscheinen, die OpenAI von Jony Ive für 6,5 Milliarden US-Dollar übernommen hatte.
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Streit mit iyO
Diese Informationen stammen aus Gerichtsdokumenten zu einer Markenrechtsklage, die das Audio-Startup iyO im vergangenen Jahr gegen OpenAI eingereicht hat, wie unter anderem das Magazin Wired berichtet. iyO hatte OpenAI verklagt, nachdem es das Start-up io des ehemaligen Apple-Designers Jony Ive übernommen hatte. Peter Welinder, Vizepräsident und Geschäftsführer von OpenAI, erklärte in der Klage, dass OpenAI seine Strategie zur Produktbenennung überprüft und „beschlossen habe, den Namen ‚io‘ nicht im Zusammenhang mit der Benennung, Werbung, Vermarktung oder dem Verkauf von Hardwareprodukten mit künstlicher Intelligenz zu verwenden“.
Der OpenAI-Manager sagte zudem, dass OpenAI einen besseren Überblick über den Zeitplan für die Markteinführung seiner KI-Hardware habe. Demzufolge werde das erste KI-Gadget nicht vor Ende Februar 2027 an Kunden ausgeliefert.
Es sind nicht die ersten Details über OpenAIs KI-Hardwarepodukt, die aus den Gerichtsdokumenten der Markenrechtsklage durchgesickert sind: Laut den Gerichtsakten gab Tang Tan, Chief Hardware Officer von io und ehemaliger Apple-Designleiter, damals zu Protokoll, dass das erste Gerät weder ein „In-Ear-Gerät“ noch ein „Wearable“ sein wird.
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Angeblich Audioprodukt
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Von OpenAI gibt es indes wenig konkrete Informationen zu dem Produkt. Zuletzt sagten OpenAI-CEO Sam Altman und Design-Legende Jony Ive im November 2025 bei einer Veranstaltung, dass man ein Gerät haben wolle, „das alles weiß, was Du jemals gedacht, gelesen und gesagt hast“. Zudem hieß es: Das Design sei dann richtig, wenn man das Gerät „ablecken oder anbeißen“ wolle. Das sei bei den Prototypen bereits so, hieß es. Angestrebt sei eine Hardware, die „fast naiv in ihrer Einfachheit und dem Gefühl, das sie vermittelt“, sagte Ive. Altman ergänzte, das Gerät werde „ruhiger“ als ein Smartphone sein und die Nutzer von seiner Einfachheit überrascht sein würden.
Es deutet sich zudem an, dass OpenAI bei seinem ersten KI-Produkt den Fokus auf „Audio first“ legt und es sich durchgesickerten Details zufolge offenbar um ein „spezielles Audioprodukt“ handelt, das man angeblich hinter die Ohren heftet. Was an diesen Gerüchten dran ist, werden wir aber wohl erst nächstes Jahr erfahren.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Urteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen
Im Streit um Nutzungsentgelte muss der Facebook-Mutterkonzern Meta der Deutschen Telekom einem Urteil zufolge rund 30 Millionen Euro zahlen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigte eine Entscheidung des Kölner Landgerichts, dass die Zahlungspflicht Anfang 2024 auf rund 20 Millionen Euro festgelegt hatte. Da es in dem Berufungsverfahren um einen längeren Zeitraum ging, soll Meta nun rund 30 Millionen Euro zahlen (VI-6 U 3/24).
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Meta hatte den Bonner Konzern jahrelang für den Transport von Daten bezahlt – Internetnutzer haben über das Telekom-Netz Zugriff auf die Online-Dienste von Facebook, Instagram & WhatsApp bekommen. 2021 stellte Meta diese Zahlungen ein und die Telekom zog vor Gericht. Die Daten übermittelte sie weiter.
Das Düsseldorfer OLG entschied, dass die Telekom von der Meta-Tochter Edge Network zu Recht die Vergütung erbrachter Leistungen verlange. Die Meta-Tochter hatte argumentiert, dass es gar keinen rechtsgültigen Vertrag samt Zahlungspflicht gebe, etwa weil die Telekom gegenüber Meta gar keine Leistung erbringe, sondern gegenüber den Telekom-Endkunden, welche die Datenübermittlung ja veranlassten. Die Telekom erfülle bei der Datenübermittlung nur vertragliche Verpflichtungen gegenüber Endkunden.
Harsche Vorwürfe von beiden Seiten
In dem Rechtsstreit hatten sich beide Seiten vorgeworfen, marktbeherrschend zu sein und ihre Positionen kartellrechtswidrig zu missbrauchen. Mit Blick auf die Telekom ließ das Gericht diesen Vorwurf in dem Verfahren aber nicht gelten. Vielmehr verfüge die Meta-Tochter über eine erhebliche Gegenmacht, die ein Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung in diesem Fall ausschließe, befanden die Richter. So hätte Edge Network die Datenübertragung an den Netzbetreiber Telekom beenden und die Daten stattdessen über Telekom-Konkurrenten leiten können, so die Kammer.
Dass die Telekom bis 2020 im kleinen Rahmen Geld von Meta bekommen hat, ist gewissermaßen ein historischer Sonderfall – andere Netzbetreiber wie Vodafone bezahlt die Facebook-Mutter nicht. Der finanzielle Betrag, den die Telekom einfordert, spielt in der juristischen Auseinandersetzung letztlich nur eine Nebenrolle. Viel wichtiger ist dem Unternehmen die gerichtliche Feststellung, dass der Netzbetreiber einen grundsätzlichen Zahlungsanspruch hat.
Eine Telekom-Sprecherin sagte, man nehme das Urteil zur Kenntnis. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass der Transport von Datenverkehr von Meta durch unser Netz eine werthaltige Leistung darstellt.“
„Fair Share“-Debatte
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Der Rechtsstreit zwischen der Telekom und Meta ist eine Facette der „fair share“-Debatte: Die großen europäischen Netzbetreiber fordern seit langem, dass große amerikanische Technologieunternehmen ihren „fairen Anteil“ an den Kosten von Übertragungsnetzen haben, schließlich sei der Betrieb der Netze teuer und ohne die Netze könnten „Big Techs“ wie Amazon, Google und Meta kein großes Geschäft machen mit ihren europäischen Kunden.
Mit der „fair share“-Forderung stoßen die Chefs europäischer Telekommunikationskonzerne aber immer wieder auf Granit, wesentlichen Rückhalt aus Europas Politik bekommen sie nicht. Die US-Technologieriesen argumentieren, dass die Nachfrage von Privatleuten nach Internetverträgen nur ihretwegen so hoch sei und davon auch die Netzbetreiber profitierten.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Europäischer Aktionsplan gegen Cybermobbing | heise online
Die EU-Kommission will Opfer von Online-Mobbing in Deutschland und anderen Mitgliedsländern der Union künftig mit einer App unterstützen. Diese soll besonders Kindern und Jugendlichen ermöglichen, Vorfälle zu melden, Beweise zu sichern und Hilfsangebote zu bekommen, wie die Europäische Kommission am Dienstag in einem Aktionsplan gegen Cybermobbing ankündigte.
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Als Vorbild soll die bereits existierende französische App „3018“ dienen. Die EU-Kommission will die Vorlage dann den Mitgliedsländern zur Verfügung stellen, wo sie an nationale Gegebenheiten angepasst werden sollen. Die App soll dann auch auf großen Online-Plattformen zur Verfügung stehen. „Es muss einfacher sein, zu melden, als Menschen online zu mobben“, sagte der für Kinder und Jugend zuständige EU-Kommissar Glenn Micallef.
KI als Mobbing-Werkzeug
Rund jedes sechste Kind zwischen 11 und 15 Jahren in Europa berichtet nach Angaben der EU-Kommission, Opfer von Cybermobbing geworden zu sein. Besonders gefährdet sind demnach Mädchen und junge Frauen, Kinder aus einkommensschwachen Haushalten sowie Angehörige von Minderheiten.
Ausdrücklich thematisiert der Plan die wachsende Rolle von Künstlicher Intelligenz (KI). Sie ermögliche neue Formen des Cybermobbings, etwa sogenannte sexualisierte Deepfakes. Das europäische KI-Gesetz soll im dritten Quartal 2026 solche Praktiken gezielter verbieten.
Die EU-Kommission will zudem verstärkt auf Prävention setzen. Noch in diesem Jahr plant sie etwa aktualisierte Leitlinien für Lehrkräfte vorzulegen, die Cybermobbing explizit in die Medienbildung einbeziehen.
EU-Verfahren gegen Online-Riesen
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Kern des Rechtsrahmens gegen Hass und Hetze im Netz soll der Digital Services Act (DSA) bleiben, der Plattformen zur sicheren Gestaltung ihrer Dienste für Minderjährige verpflichtet. Die EU-Kommission will die Regeln noch im laufenden Jahr überarbeiten, um Opfer von Online-Mobbing besser zu schützen.
Auf Grundlage des DSA laufen wegen mutmaßlich mangelnden Kinder- und Jugendschutzes bereits Verfahren etwa gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta oder den Betreiber mehrerer Pornoseiten. Die europäischen Digitalregeln hatten zuletzt immer wieder zu Spannungen mit den USA geführt.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Durchbruch im Treppenhaus: VDE-Leitlinie für Glasfaserausbau in Gebäuden
Deutschland steht beim digitalen Infrastrukturausbau vor einem Problem. Glasfaserleitungen sind zwar mittlerweile bis an rund 24 Millionen Grundstücksgrenzen verlegt. In den Gebäuden selbst herrscht aber oft noch digitale Steinzeit. Nur etwa 13 Millionen Haushalte sind tatsächlich physisch angeschlossen, und lediglich sieben Millionen nutzen die Technologie aktiv.
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Problematische letzte Meile
Dabei entpuppt sich die „letzte Meile“ in der Praxis oft als das schwierigste Stück Wegstrecke. Der Grund für diese Kluft zwischen Potenzial und Realität lag bisher nicht nur am mangelnden Willen der Mieter oder Eigentümer, sondern auch an einem Dickicht aus unklaren Definitionen und technisch überholten Brandschutzvorgaben.
Hier setzt die neue VDE-Leitlinie 0800-730 an, die der Elektrotechnik- und IT-Verband am Montag in Frankfurt präsentiert hat. Sie soll eine kritische Lücke in der deutschen Normungslandschaft schließen und eine technische Grundlage schaffen, die den Glasfaserausbau innerhalb von Gebäuden rechtlich absichert. Für Eigentümer und Mieter günstiger Nebeneffekt: Das Verlegen der optischen Leitungen soll auch deutlich einfacher und billiger werden.
Das Besondere daran ist das Timing: Die VDE-Experten haben eine Lösung erarbeitet, die den Kernanforderungen des EU Gigabit Infrastructure Act (GIA) vorgreift, noch bevor dieser vollständig in deutsches Bundesrecht gegossen wurde. Damit sollen Planer und Handwerker schon heute die nötige Planungssicherheit erhalten, um den Ausbau konsequent voranzutreiben.
Glas ist kein Brandherd
Ein wesentliches Hindernis war bisher die fehlerhafte Einordnung der Glasfaser in der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR). In der Vergangenheit wurden Lichtwellenleiter wie herkömmliche elektrische Kupferkabel behandelt und galten damit als Brandgefahr. Diese Annahme ist laut dem VDE technisch schlicht falsch, da Glasfasern Lichtsignale und keinen elektrischen Strom leiten und somit keine Wärme entwickeln oder Kurzschlüsse verursachen können.
Diese falsche Einordnung führte dazu, dass die Installation in notwendigen Fluchtwegen wie Treppenhäusern nur unter sehr strengen Auflagen möglich war. Oft mussten teure und klobige Brandschutzkanäle installiert werden. Das störte nicht nur die Ästhetik in Mehrfamilienhäusern, sondern trieb auch die Kosten pro Anschluss in die Höhe und verlängerte die Bauzeit.
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Die neue Leitlinie räumt mit diesen Missverständnissen auf. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Arbeitskreis der Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) haben die Sachverständigen „praxisnahe Lösung“ in die laufende Überarbeitung der MLAR eingespeist. Künftig soll es damit möglich sein, Glasfaserkabel mit entsprechender Gebäudeklassifikation deutlich unkomplizierter zu verlegen – etwa in einfachen Metallkanälen oder sogar als dezente Klebefasern direkt auf der Wand.
Thomas Sentko, Normungsmanager beim VDE, unterstreicht die Bedeutung dieser Vereinfachung: Da die MLAR ein hochkomplexes Regelwerk sei, hätten die Experten die technischen Anforderungen so verständlich aufbereitet, dass sie direkt auf der Baustelle angewendet werden könnten. Über 30 Fachleute aus den Bereichen Netzbetrieb, Planung und Installation haben an dem Standard gefeilt. Das sollte sicherstellen, dass er den realen Bedingungen in deutschen Kellern und Fluren standhält.
Streit über „Recht auf Vollausbau“
Aktuell sorgt die Initiative von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) für ein „Recht auf Vollausbau“ zur besseren Inhaus-Glasfaserversorgung für Unruhe in der Branche. Die Wohnungswirtschaft läuft zusammen mit dem Breitbandverband Anga Sturm gegen diese Überlegung. Grundsätzlich positiv haben sich dazu dagegen der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) und Verbraucherzentralen geäußert.
Der VDE-Anstoß könnte helfen, den Streit zu entschärfen und den Digitalstandort Deutschland voranzubringen. Glasfaser ist nicht nur etwas schneller als das alte Kupfernetz. Sie gilt als Fundament für die nächste Stufe der Digitalisierung. Die optische Übertragung bietet deutlich mehr Bandbreite, minimale Latenzzeiten und ist zudem energieeffizienter als der Betrieb der alten Kupferinfrastruktur.
Mit der neuen Leitlinie setzt der VDE eine Strategie fort, die er bereits 2019 mit ersten Qualitätsstandards für Glasfaser begründete. Damals schuf der Verband mit der Richtlinie 0800-720 erstmals verbindliche Kriterien für die Zuverlässigkeit und Langlebigkeit der Installationen.
(vbr)
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