Künstliche Intelligenz
Patientenakten: Arzt-Patientenverhältnis wegen Abrechnungsdilemma unter Druck
Seit Patienten in ihrer elektronischen Patientenakte lesen können, welche Diagnosen Ärzte bei ihnen verschlüsselt haben, hagelt es Kritik. Häufig heißt es: Viele dieser Diagnosen seien übertrieben oder frei erfunden. Ärzte würden bestimmte Diagnosen aus Abrechnungsgründen eintragen. Dieser Vorwurf wiegt schwer. Wie kann ich einem Arzt noch vertrauen, der mir Krankheiten andichtet, die ich gar nicht habe? Es geht häufig um sogenannte F‑Diagnosen, das sind psychische Zustände und Krankheiten. Wer eine solche F‑Diagnose bekommt, muss mit Nachteilen rechnen, beispielsweise bei einer Verbeamtung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Dr. Karen v. Mücke, Fachärztin für Innere Medizin, niedergelassene Hausärztin und Diabetologin in München.
(Bild: Photogenika )
Wenn ein Arzt die Zusatzbezeichnung „psychosomatische Grundversorgung“ erworben hat, darf er bei psychosomatischen Krankheitsbildern zum Beispiel für ein 15‑minütiges Gespräch die Ziffer 35100 abrechnen, aktuell für 32,92 Euro gemäß Abrechnungsgrundlage für Vertragsärzte, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab.
Psychosomatische Diagnosen sind häufig
Mindestens 20 Prozent der Patienten in einer Hausarztpraxis leiden an körperlichen Beschwerden, für die es keine ausreichende organische Erklärung gibt. Typische Beispiele sind Reizdarm, Erschöpfung oder unspezifische Rückenschmerzen. In vielen Fällen finden diagnostische oder therapeutische Gespräche statt, die entsprechend abgerechnet werden. Damit eine solche Abrechnung möglich ist, muss eine passende – häufig psychosomatische – Diagnose verschlüsselt werden. Das ist dann keine Erfindung von Diagnosen, sondern eine systembedingte Voraussetzung für die Leistungsabrechnung.
Manche Diagnosen haben mehrere Bedeutungen
Eine junge Patientin wollte in die private Krankenkasse wechseln und ließ sich ihre Abrechnungsdaten von der gesetzlichen Krankenkasse schicken. Sie kam verärgert zu mir, weil dort die Diagnose „somatoforme Störung“ zu finden war. Wegen Zähneknirschen hatte sie in einer herausfordernden beruflichen Situation eine Aufbiss-Schiene bekommen. Ich hatte „Zähneknirschen“ als Diagnose verschlüsselt, bei der Kasse kam „somatoforme Störung“ an. In meiner Arztsoftware werden bei der Diagnoseverschlüsselung Kurztexte angezeigt. Tatsächlich können bei bestimmten ICD-Codes unterschiedliche Diagnosen hinterlegt sein.
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Bei der Abrechnung passieren Fehler
Mir ist es schon passiert, dass ich eine psychosomatische Störung nicht als Akutdiagnose, sondern versehentlich als Dauerdiagnose verschlüsselt habe. Die wird dann automatisch in die Folgequartale übernommen. Ich habe in dem Fall die gesetzliche Krankenkasse angeschrieben und um Löschung der fehlerhaften Dauerdiagnose gebeten, damit die Patientin keine Nachteile erleidet. Von der Kasse habe ich darauf niemals eine Rückmeldung bekommen.
Schwerwiegende Diagnosen bringen mehr Geld
Vor einigen Jahren kam eine Mitarbeiterin einer Krankenkasse zu mir in die Praxis. Sie bot Unterstützung bei der Diagnoseverschlüsselung an und hatte gleich passende Listen dabei. Je kränker der Patient ist, desto mehr Geld erhält die Kasse durch den sogenannten Risikostrukturausgleich (Morbi‑RSA), der die Ausgaben zwischen den Krankenkassen nach der Krankheitslast ihrer Versicherten verteilt (§ 266 SGB V). Der Morbi-RSA wurde laut Ärzteblatt auch von den Krankenkassen kritisiert. Aufgrund des Morbi-RSA haben Kassen ein Interesse daran, dass möglichst alle Krankheiten des Patienten erfasst werden – was in der Praxis leicht zum sogenannten „Upcoding“ führen kann. Solche Vorfälle sind dokumentiert und wurden in Aufsichtsprüfungen (PDF) als Einzelfälle erkannt, systematische Manipulationen ließen sich jedoch nicht nachweisen.
Auch die Arztsoftware schlägt ergänzende Diagnosen vor. Wenn man diese bestätigt, ohne sie genau zu prüfen, macht man Patienten möglicherweise kränker, als sie sind.
Psychosomatische Diagnosen können Patienten schaden
Dass Ärztinnen und Ärzte massenhaft bewusst falsche Diagnosen angeben, um sich zu bereichern, ist unwahrscheinlich. Häufig wird jedoch systembedingt kodiert: Um bestimmte Medikamente oder Therapien verordnen zu können, ist eine spezifische Diagnose Voraussetzung. So darf eine große Packung Säureblocker nur „auf Kasse“ verschrieben werden, wenn die Diagnose „Refluxkrankheit“ gestellt wird – nicht aber bei bloßem „Sodbrennen“. Und ein Antidepressivum darf nur bei entsprechender F‑Diagnose verordnet werden. Dieses Vorgehen verfälscht die Daten, ist medizinisch aber oft sinnvoll und legitim.
Ein finanzieller Vorteil entsteht bei der Abrechnung psychosomatischer Gespräche, weil diese besser vergütet werden. Das ist ein Dilemma: Psychische Erkrankungen und psychosomatische Beschwerden sind häufig. Die Verschlüsselung der entsprechenden Diagnosen ist nötig, um die psychosomatische Gesprächsziffer abrechnen zu können. Der Patient erleidet dadurch aber möglicherweise Nachteile.
Besondere Fälle
Ein besonderer Fall sind Patienten mit ME/CFS, einer schweren, chronischen neuroimmunologischen Multisystemerkrankung, die oft durch Infektionen wie Covid-19 ausgelöst wird. In schweren Fällen werden junge Menschen bettlägerig, sind licht- und geräuschempfindlich und nicht mehr belastbar. Die oft vergebenen psychosomatischen Diagnosen werden ihnen nicht gerecht, auch wenn die Krankheit die Psyche beeinflussen kann. Erst seit Kurzem gibt es für diese Patienten spezielle Diagnose- und Abrechnungsziffern.
Ungenaue Diagnosen
Diagnose- und Abrechnungsdaten aus Praxen sind nicht als reine Forschungsdaten geeignet, weil sie starken Verzerrungen unterliegen. Manchmal gibt es gar keine passende Diagnose, manchmal wird eine schwächere verwendet – zum Beispiel bekommt die junge Lehrerin mit einer depressiven Episode nur die Diagnose „Erschöpfung“, um ihre Verbeamtung nicht zu gefährden. Andererseits sind Ärztinnen gezwungen, bei ausgeprägten Schlafstörungen eine „depressive Episode“ zu verschlüsseln, weil sonst kein schlafanstoßendes Antidepressivum verordnet werden darf.
Die Kassen erhoffen sich, dass Patienten durch Einsicht in ihre elektronische Patientenakte falsche Abrechnungen entdecken und melden. Sie möchten dadurch leichter Abrechnungsbetrug von Ärzten aufdecken. Patienten sind in der Regel jedoch nicht in der Lage, komplizierte Abrechnungen zu prüfen, und es ist auch nicht ihre Aufgabe. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist nachhaltig zerstört, sobald der Patient seinen Arzt bei der Kasse meldet, weil er vermeintlich falsche Diagnosen oder eine falsche Abrechnung gefunden hat – auch wenn der Vorwurf vielleicht gar nicht zutrifft.
Gesellschaftlicher Wandel ist nötig
Das Problem ist nicht die Abrechnung der entsprechenden Diagnosen und Gesprächsziffern, sondern das gesellschaftliche Stigma: Patienten erleiden noch immer Nachteile durch psychosomatische oder psychiatrische Diagnosen. Diese Beschwerden müssen aus der Tabuzone herausgeführt werden. Sie sollten weder bei der Verbeamtung noch beim Wechsel in die private Krankenversicherung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Nachteilen führen.
Bestimmte Diagnose- und Abrechnungsziffern werden in Arztpraxen also vergeben, weil es medizinisch oder abrechnungstechnisch erforderlich ist – etwa, um ein Medikament verschreiben oder eine Leistung abrechnen zu können. Das führt zu systembedingten Verzerrungen, die nichts mit absichtlicher Falschdiagnostik zu tun haben.
Umfassende Nutzung der Diagnose- und Abrechnungsdaten geplant
Diagnosen und Abrechnungsdaten werden quartalsweise von den Ärzten an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt, von dort an die gesetzlichen Krankenkassen weitergegeben und in das Forschungsdatenzentrum (FDZ) eingespeist, wo sie pseudonymisiert vorliegen. Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen künftig ebenfalls einfließen. Damit soll eine bessere Nutzbarkeit der Daten zu Forschungszwecken und statistischen Auswertungen geschaffen werden. Unter anderem die Daten sämtlicher Privatpatienten fehlen im FDZ. Dadurch sind die Daten strukturell selektiv. Sie eignen sich für bestimmte Versorgungs- oder Trendanalysen, aber nicht für sozial-epidemiologische Gesamtbewertungen.
(mack)
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Windows: Microsoft will SSD-Performance massiv verbessern
High-End-SSDs mit PCI-Express-Anbindung sollen unter Windows deutlich schneller werden, gleichzeitig verspricht Microsoft eine starke Entlastung des Prozessors. Grund ist eine überfällige Modernisierung, wie Microsofts Betriebssysteme mit Lese- und Schreibbefehlen an Datenträger umgehen. Bisher beherrschte Windows das weitverbreitete Protokoll Non-Volatile Memory Express (NVMe) offenbar nur eingeschränkt. NVMe baut auf der physischen PCI-Express-Schnittstelle auf, die die meisten modernen SSDs für M.2-Steckplätze verwenden.
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Microsoft hat zwar einen herstellerunabhängigen NVMe-Treiber, allerdings übersetzt Windows NVMe-Befehle bislang ins Small Computer System Interface (SCSI). Darüber schreibt Microsoft in einem Blog-Beitrag. SCSI entstand ursprünglich in den 80er-Jahren und stellte selbst zu SATA-Zeiten keinen großen Flaschenhals dar. Erst die massive Parallelisierung von Zugriffen auf PCIe-SSDs hing SCSI ab.
Serverversion macht den Anfang
Windows Server 2025 ist Microsofts erstes Betriebssystem, das nativen NVMe-Support erhält. In der aktuellen Version können Interessierte die Änderung über einen Powershell-Befehl in der Registry aktivieren:
reg add HKEY_LOCAL_MACHINE\SYSTEM\CurrentControlSet\Policies\Microsoft\FeatureManagement\Overrides /v 1176759950 /t REG_DWORD /d 1 /f
Nach erfolgreicher Umstellung und einem Neustart tauchen NVMe-SSDs im Geräte-Manager nicht mehr unter Laufwerke auf, sondern unter Storage Disks (oder einer Übersetzung).
In Sachen Performance sollen vor allem PCIe-5.0-SSDs profitieren. Microsoft zeigt einen Benchmark, bei dem die Input/Output-Operationen pro Sekunde (IOPS) von etwa 1,8 Millionen auf 3,3 Millionen steigen.

Microsoft
)
Effizienzsteigerung
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Systeme mit nicht ganz so flotten PCIe-4.0- oder PCIe-3.0-SSDs könnten allerdings effizienter werden, da ein nativer NVMe-Stack auch den Prozessor entlastet. Der verbringt weniger Arbeit damit, Zugriffsbefehle zu serialisieren und abzuarbeiten.
Microsoft schreibt dazu: „Grundlegende Leistungstests mit DiskSpd.exe zeigen, dass WS2025-Systeme mit aktiviertem nativen NVMe im Vergleich zu WS2022 bei zufälligen 4-KByte-Lesevorgängen auf NTFS-Dateisystemen bis zu ~80 % mehr IOPS und ~45 % gesparte CPU-Taktzyklen pro I/O liefern können.“
Im Blog-Beitrag nennt Microsoft das Update einen „Eckpfeiler für die Modernisierung unseres Storage-Stacks“. Sobald er sich bewährt, könnte Microsoft ihn auch in Windows 11 einbauen.
NVMe 1.0 ist inzwischen 14 Jahre alt. Erste Consumer-SSDs damit erschienen im Jahr 2015. Inzwischen ist das Protokoll nicht mehr von Desktop-PCs und Notebooks wegzudenken.
(mma)
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Framework SGLang für schnelle LLM-Inferenz kurz vorgestellt
Wenn man ein großes Sprachmodell als API für Anwendungen bereitstellt, rücken konkrete Anforderungen in den Vordergrund: Wie viele Token pro Sekunde liefert das System? Welche Kosten entstehen pro Antwort? Wie viele parallele Anfragen muss es bewältigen? Und reicht die Modellqualität für den jeweiligen Anwendungsfall?
Hier kommen spezialisierte Inferenz-Engines ins Spiel. Sie entlasten Entwickler bei Low-Level-Details, optimieren die Auslastung der Hardware und reduzieren Latenzen.

Danny Gerst bringt 30 Jahre Erfahrung in der Softwareentwicklung mit. Als Strategieberater und Visionär für den Mittelstand ist er auf das Automatisieren von Prozessen mit und ohne KI spezialisiert.
Bekannte Vertreter sind vLLM, TGI oder Nvidias proprietäre NIM. Für lokale Modelle existieren Werkzeuge wie Ollama oder LM Studio. Eine Alternative ist die Inferenz-Engine SGLang, die vor allem auf Performance setzt und zusätzlich eine flexible Steuerung von LLM-Workflows im Frontend anbietet.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Framework SGLang für schnelle LLM-Inferenz kurz vorgestellt“.
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TikTok unterzeichnet Deal zum Verkauf von Anteilen der US-Tochter an Investoren
TikTok hat die Vereinbarung zum Verkauf des Großteils der Anteile an der US-Tochter offenbar unterzeichnet. Das geht aus einer internen Mitteilung von TikTok-Chef Shou Zi Chew an seine Mitarbeiter hervor. Durch den Verkauf entgeht die chinesische Videoplattform einem Verbot in den USA. Ein letztes Jahr dort verabschiedetes Gesetz zum Zwangsverkauf von TikTok hat das Ziel, die Daten von US-Bürgern dem Zugriff der chinesischen Regierung zu entziehen und auch den TikTok-Empfehlungsalgorithmus unter die Kontrolle lokaler Unternehmen zu stellen. TikTok war rechtlich dagegen vorgegangen, blieb aber erfolglos.
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Eine solche Vereinbarung beendet die mehr als einjährige Auseinandersetzung zwischen der US-Regierung und der chinesischen TikTok-Mutter ByteDance. Schon die vorherige Biden-Administration befürchtete eine Gefährdung der nationalen Sicherheit durch die App, wenn China Zugriff auf die Nutzerdaten und -profile von TikTok bekommt. In den USA zählt die App über 170 Millionen Nutzer. TikTok selbst dementierte, dass die chinesische Regierung auf die persönlichen Daten US-amerikanischer Anwender zugreifen kann. Allerdings ist der Empfehlungsalgorithmus der App auf einige dieser Daten angewiesen.
Oracle und Investmentunternehmen steigen ein
Die interne TikTok-Mitteilung bestätigt nun einige der bereits im September vom Weißen Haus genannten Details zu der TikTok-Vereinbarung. So werden der IT-Konzern Oracle, das Investmentunternehmen Silver Lake sowie der in Abu Dhabi beheimatete Investmentfonds MGX zusammen 45 Prozent der US-Tochter von TikTok übernehmen, die künftig „TikTok USDS Joint Venture LLC.“ heißen wird. Rund ein Drittel dieses Unternehmens werden bisherige ByteDance-Investoren halten, während ByteDance selbst 20 Prozent behalten wird, schreibt Axios.
Das neue TikTok-Joint-Venture soll demnach für den Datenschutz der US-Nutzer, die Sicherheit des Algorithmus, die Moderation der Inhalte und die Software-Sicherheit verantwortlich sein. Der Empfehlungsalgorithmus soll auf Basis der US-Nutzerdaten neu trainiert werden, um sicherzustellen, dass keine externe Manipulation stattfindet. Dieser Algorithmus beeinflusst, welche Videos Amerikaner zu sehen bekommen. Oracle wird als Sicherheitspartner die Verantwortung für die Prüfung und Einhaltung der nationalen Sicherheitsbedingungen übernehmen.
Einigung eineinhalb Jahre nach Verbotserlass
Zwar wurde das Gesetz zum Zwangsverkauf von TikTok bereits im April 2024 verabschiedet, wurde nach der Klage von ByteDance aber erst Mitte Januar 2025 wirksam, als der Supreme Court das TikTok-Verbot bestätigte. Damit wurde TikTok zum Problem von Donald Trump, der wenige Tage später zum US-Präsidenten vereidigt wurde. Wie auch Vorgänger Joe Biden hat Trump die Durchsetzung des Verbots mehrfach aufgeschoben, um TikTok und ByteDance längere Verkaufsverhandlungen zu ermöglichen. Zuletzt im September hatte Trump TikTok in den USA mehr Zeit gegeben.
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Oracle wollte die Vereinbarung auf Anfrage von Reuters nicht kommentieren und das Weiße Haus verwies für entsprechende Fragen auf TikTok. Der TikTok-Deal soll laut ByteDance am 22. Januar 2026 abgeschlossen werden. Offen ist noch, wie viel die Investoren für die Beteiligung am TikTok-Joint-Venture aufbringen müssen und wie die Einnahmen künftig aufgeteilt werden. Letzten Herbst wurde berichtet, dass 50 Prozent der US-Einnahmen nach dem TikTok-Deal an ByteDance fließen sollen.
(fds)
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