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Patientenakten: Arzt-Patientenverhältnis wegen Abrechnungsdilemma unter Druck


Seit Patienten in ihrer elektronischen Patientenakte lesen können, welche Diagnosen Ärzte bei ihnen verschlüsselt haben, hagelt es Kritik. Häufig heißt es: Viele dieser Diagnosen seien übertrieben oder frei erfunden. Ärzte würden bestimmte Diagnosen aus Abrechnungsgründen eintragen. Dieser Vorwurf wiegt schwer. Wie kann ich einem Arzt noch vertrauen, der mir Krankheiten andichtet, die ich gar nicht habe? Es geht häufig um sogenannte F‑Diagnosen, das sind psychische Zustände und Krankheiten. Wer eine solche F‑Diagnose bekommt, muss mit Nachteilen rechnen, beispielsweise bei einer Verbeamtung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Karen Mücke

Karen Mücke

Dr. Karen v. Mücke, Fachärztin für Innere Medizin, niedergelassene Hausärztin und Diabetologin in München.

(Bild: 

Photogenika

)

Wenn ein Arzt die Zusatzbezeichnung „psychosomatische Grundversorgung“ erworben hat, darf er bei psychosomatischen Krankheitsbildern zum Beispiel für ein 15‑minütiges Gespräch die Ziffer 35100 abrechnen, aktuell für 32,92 Euro gemäß Abrechnungsgrundlage für Vertragsärzte, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab.

Mindestens 20 Prozent der Patienten in einer Hausarztpraxis leiden an körperlichen Beschwerden, für die es keine ausreichende organische Erklärung gibt. Typische Beispiele sind Reizdarm, Erschöpfung oder unspezifische Rückenschmerzen. In vielen Fällen finden diagnostische oder therapeutische Gespräche statt, die entsprechend abgerechnet werden. Damit eine solche Abrechnung möglich ist, muss eine passende – häufig psychosomatische – Diagnose verschlüsselt werden. Das ist dann keine Erfindung von Diagnosen, sondern eine systembedingte Voraussetzung für die Leistungsabrechnung.

Eine junge Patientin wollte in die private Krankenkasse wechseln und ließ sich ihre Abrechnungsdaten von der gesetzlichen Krankenkasse schicken. Sie kam verärgert zu mir, weil dort die Diagnose „somatoforme Störung“ zu finden war. Wegen Zähneknirschen hatte sie in einer herausfordernden beruflichen Situation eine Aufbiss-Schiene bekommen. Ich hatte „Zähneknirschen“ als Diagnose verschlüsselt, bei der Kasse kam „somatoforme Störung“ an. In meiner Arztsoftware werden bei der Diagnoseverschlüsselung Kurztexte angezeigt. Tatsächlich können bei bestimmten ICD-Codes unterschiedliche Diagnosen hinterlegt sein.

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Mir ist es schon passiert, dass ich eine psychosomatische Störung nicht als Akutdiagnose, sondern versehentlich als Dauerdiagnose verschlüsselt habe. Die wird dann automatisch in die Folgequartale übernommen. Ich habe in dem Fall die gesetzliche Krankenkasse angeschrieben und um Löschung der fehlerhaften Dauerdiagnose gebeten, damit die Patientin keine Nachteile erleidet. Von der Kasse habe ich darauf niemals eine Rückmeldung bekommen.

Vor einigen Jahren kam eine Mitarbeiterin einer Krankenkasse zu mir in die Praxis. Sie bot Unterstützung bei der Diagnoseverschlüsselung an und hatte gleich passende Listen dabei. Je kränker der Patient ist, desto mehr Geld erhält die Kasse durch den sogenannten Risikostrukturausgleich (Morbi‑RSA), der die Ausgaben zwischen den Krankenkassen nach der Krankheitslast ihrer Versicherten verteilt (§ 266 SGB V). Der Morbi-RSA wurde laut Ärzteblatt auch von den Krankenkassen kritisiert. Aufgrund des Morbi-RSA haben Kassen ein Interesse daran, dass möglichst alle Krankheiten des Patienten erfasst werden – was in der Praxis leicht zum sogenannten „Upcoding“ führen kann. Solche Vorfälle sind dokumentiert und wurden in Aufsichtsprüfungen (PDF) als Einzelfälle erkannt, systematische Manipulationen ließen sich jedoch nicht nachweisen.

Auch die Arztsoftware schlägt ergänzende Diagnosen vor. Wenn man diese bestätigt, ohne sie genau zu prüfen, macht man Patienten möglicherweise kränker, als sie sind.

Dass Ärztinnen und Ärzte massenhaft bewusst falsche Diagnosen angeben, um sich zu bereichern, ist unwahrscheinlich. Häufig wird jedoch systembedingt kodiert: Um bestimmte Medikamente oder Therapien verordnen zu können, ist eine spezifische Diagnose Voraussetzung. So darf eine große Packung Säureblocker nur „auf Kasse“ verschrieben werden, wenn die Diagnose „Refluxkrankheit“ gestellt wird – nicht aber bei bloßem „Sodbrennen“. Und ein Antidepressivum darf nur bei entsprechender F‑Diagnose verordnet werden. Dieses Vorgehen verfälscht die Daten, ist medizinisch aber oft sinnvoll und legitim.

Ein finanzieller Vorteil entsteht bei der Abrechnung psychosomatischer Gespräche, weil diese besser vergütet werden. Das ist ein Dilemma: Psychische Erkrankungen und psychosomatische Beschwerden sind häufig. Die Verschlüsselung der entsprechenden Diagnosen ist nötig, um die psychosomatische Gesprächsziffer abrechnen zu können. Der Patient erleidet dadurch aber möglicherweise Nachteile.

Ein besonderer Fall sind Patienten mit ME/CFS, einer schweren, chronischen neuroimmunologischen Multisystemerkrankung, die oft durch Infektionen wie Covid-19 ausgelöst wird. In schweren Fällen werden junge Menschen bettlägerig, sind licht- und geräuschempfindlich und nicht mehr belastbar. Die oft vergebenen psychosomatischen Diagnosen werden ihnen nicht gerecht, auch wenn die Krankheit die Psyche beeinflussen kann. Erst seit Kurzem gibt es für diese Patienten spezielle Diagnose- und Abrechnungsziffern.

Diagnose- und Abrechnungsdaten aus Praxen sind nicht als reine Forschungsdaten geeignet, weil sie starken Verzerrungen unterliegen. Manchmal gibt es gar keine passende Diagnose, manchmal wird eine schwächere verwendet – zum Beispiel bekommt die junge Lehrerin mit einer depressiven Episode nur die Diagnose „Erschöpfung“, um ihre Verbeamtung nicht zu gefährden. Andererseits sind Ärztinnen gezwungen, bei ausgeprägten Schlafstörungen eine „depressive Episode“ zu verschlüsseln, weil sonst kein schlafanstoßendes Antidepressivum verordnet werden darf.

Die Kassen erhoffen sich, dass Patienten durch Einsicht in ihre elektronische Patientenakte falsche Abrechnungen entdecken und melden. Sie möchten dadurch leichter Abrechnungsbetrug von Ärzten aufdecken. Patienten sind in der Regel jedoch nicht in der Lage, komplizierte Abrechnungen zu prüfen, und es ist auch nicht ihre Aufgabe. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist nachhaltig zerstört, sobald der Patient seinen Arzt bei der Kasse meldet, weil er vermeintlich falsche Diagnosen oder eine falsche Abrechnung gefunden hat – auch wenn der Vorwurf vielleicht gar nicht zutrifft.

Das Problem ist nicht die Abrechnung der entsprechenden Diagnosen und Gesprächsziffern, sondern das gesellschaftliche Stigma: Patienten erleiden noch immer Nachteile durch psychosomatische oder psychiatrische Diagnosen. Diese Beschwerden müssen aus der Tabuzone herausgeführt werden. Sie sollten weder bei der Verbeamtung noch beim Wechsel in die private Krankenversicherung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Nachteilen führen.

Bestimmte Diagnose- und Abrechnungsziffern werden in Arztpraxen also vergeben, weil es medizinisch oder abrechnungstechnisch erforderlich ist – etwa, um ein Medikament verschreiben oder eine Leistung abrechnen zu können. Das führt zu systembedingten Verzerrungen, die nichts mit absichtlicher Falschdiagnostik zu tun haben.

Diagnosen und Abrechnungsdaten werden quartalsweise von den Ärzten an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt, von dort an die gesetzlichen Krankenkassen weitergegeben und in das Forschungsdatenzentrum (FDZ) eingespeist, wo sie pseudonymisiert vorliegen. Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen künftig ebenfalls einfließen. Damit soll eine bessere Nutzbarkeit der Daten zu Forschungszwecken und statistischen Auswertungen geschaffen werden. Unter anderem die Daten sämtlicher Privatpatienten fehlen im FDZ. Dadurch sind die Daten strukturell selektiv. Sie eignen sich für bestimmte Versorgungs- oder Trendanalysen, aber nicht für sozial-epidemiologische Gesamtbewertungen.


(mack)



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Pornografie im Internet: Auch Italien verpflichtet nun zur Altersverifizierung


Ab dem 12. November müssen auch in Italien Internetangebote mit pornografischen Inhalten das Alter der Nutzenden verifizieren. Das berichtet die Nachrichtenagentur ANSA unter Berufung auf die zuständige Aufsichtsbehörde AGCOM, die für die Festlegung der technischen und verfahrenstechnischen Modalitäten zuständig ist. Demnach müssen die Anbieter nach einer sechsmonatigen Vorbereitungszeit jetzt sicherstellen, dass Besucher und Besucherinnen ihrer Angebote alt genug sind und dass es sich auch tatsächlich um die Personen handelt, die sie zu sein vorgeben. Dafür kann unter anderem eine App eingesetzt werden, die im Auftrag der Europäischen Union speziell zur Altersverifizierung entwickelt wurde und die unter anderem in Italien getestet wird.

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Italien ist damit das jüngste Land auf einer immer länger werdenden Liste von Staaten, die über technische Maßnahmen sicherstellen wollen, dass Minderjährige keinen Zugriff auf pornografische Inhalte haben. Betroffen sind davon unter anderem Pornhub, YouPorn, XVideos und zahlreiche weitere Internetangebote. Für die Verifizierung des Alters sind unabhängige Drittanbieter verantwortlich, und es soll sichergestellt werden, dass sie nicht ermitteln können, für welche Plattform die Verifizierung durchgeführt wird. Gleichzeitig sollen die Plattformen keine weiteren Informationen über die verifizierten Personen erhalten, die damit Zugang zu den Inhalten bekommen.

Nach einer ähnlichen Maßnahme in Großbritannien sind die Besuchszahlen von Pornografie-Websites dort deutlich gesunken. Nachdem die Nutzungszahlen von VPN-Diensten zur Umgehung der nationalen Sperre anfangs massiv in die Höhe geschnellt waren, sind sie inzwischen wieder merklich gesunken. Trotzdem bleibt die Maßnahme umstritten, denn im Internet kann man dort leicht auf Dienste ausweichen, die keine Altersverifikation vornehmen und die teils sogar extremere Inhalte vorhalten. Aus Frankreich hatten sich die großen Anbieter pornografischer Inhalte nach der Einführung einer Pflicht zur Altersverifikation im Frühjahr sogar zurückgezogen. Auch dort war die VPN-Nutzung massiv gestiegen.


(mho)



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Klinische Studien finden: EMA-Karte erleichtert die Suche für Patienten


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Seit März 2025 bietet die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) mit der Clinical Trials Map eine interaktive Karte an, die Informationen zu genehmigten klinischen Studien in allen EU-Mitgliedstaaten bündelt. Die webbasierte Karte ermöglicht es Nutzern, gezielt nach Krankheitsbildern, Wirkstoffen oder geografischer Lage zu filtern, um relevante Studien zu finden.

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Nachdem die Plattform zunächst nur in englischer Sprache verfügbar war, ist sie inzwischen in allen Amtssprachen der EU sowie Isländisch und Norwegisch verfügbar. Mit der aktualisierten Karte reagiert die EMA auf die Nachfrage nach mehr Transparenz und Zugänglichkeit. Weitere Sprachversionen waren bereits angekündigt. Die EMA betont, dass die Plattform nicht nur für Patienten gedacht ist, die dort Details zu Studienteilnahmen und Einschlusskriterien finden.

Auch die Forschung, Mediziner und Pharmaunternehmen sollen von den Daten profitieren. Ziel sei es, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern und den Zugang zu innovativen Therapien zu beschleunigen. Für die kommenden fünf Jahre ist laut EMA geplant, über 500 neue multinationale Studien in die Karte aufzunehmen.


(mack)



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SpaceX deutet nach verzögerten Plänen für Mondlandung „einfacheres“ Starship an


Eigentlich wollten die USA 2024 Astronauten wieder zum Mond bringen, mehr als 50 Jahre nachdem der letzte Mensch den Erdtrabanten betreten hat. Dieser Zeitplan war bereits vor Jahren als zu ambitioniert bezeichnet worden und konnte nicht eingehalten werden. Jetzt hat das von der NASA für die bemannte Mondlandung beauftragte Weltraumunternehmen SpaceX eine „vereinfachte Missionsarchitektur“ ins Spiel gebracht, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

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Vor knapp zwei Wochen hatte der derzeit amtierende NASA-Chef SpaceX mit Vertragsentzug für die bemannte Mondlandung gedroht, weil das Raumfahrtunternehmen von Elon Musk bei den Vorbereitungen für die Rückkehr der Menschheit zum Mond hinter dem Zeitplan sei. Die USA wollen laut Sean Duffy noch in der bis Anfang 2029 dauernden aktuellen Amtszeit von US-Präsident Donald Trump zum Mond zurückkehren und befinden sich dabei in einem Wettrennen mit China. Gleichzeitig hat Duffy nun auch offiziell eingestanden, dass die bemannte Mondlandung 2027 nicht mehr klappen wird. Angestrebt werde jetzt 2028. Dafür sollten die mit der Mission beauftragten Unternehmen bis letzte Woche entsprechende Zusicherungen abgeben.

Die NASA hatte bereits im April 2021 entschieden, dass SpaceX die Mondlandefähre für die Artemis-Mission 2024 bauen soll, um Menschen in dem Jahr auf dem Mond abzusetzen. Doch es gibt Verzögerungen bei der Entwicklung des Human Landing Systems (HLS) sowie der notwendigen Raumanzüge. Das HLS soll Astronauten aus dem Mondorbit zur Mondoberfläche und zurück befördern. Das Systemdesign sieht vor, dass SpaceX eine Tankstelle im Erdorbit platziert. Dort muss das HLS Treibstoff und Sauerstoff tanken, bevor es zum Mond aufbricht. Genau dieser Tankvorgang ist allerdings alles andere als trivial, sodass Sicherheitsexperten der NASA die Mondlandung 2027 bezweifelt hatten.

Jetzt hat SpaceX im Rahmen einer umfassenden Stellungnahme einen neuen Ansatz angedeutet, um Astronauten schneller auf die Mondoberfläche zu bringen, als die bisherigen Pläne für die Artemis-3-Mission vorsahen. Details bleibt Musks Weltraumunternehmen allerdings schuldig. „Als Reaktion auf die jüngsten Forderungen haben wir eine vereinfachte Missionsarchitektur und ein vereinfachtes Betriebskonzept vorgestellt und prüfen diese derzeit formell“, heißt es seitens SpaceX. „Wir sind überzeugt, dass dies eine schnellere Rückkehr zum Mond ermöglicht und gleichzeitig die Sicherheit der Besatzung verbessert.“

SpaceX hat diese Pläne bislang allerdings nicht öffentlich erörtert. Somit bleibt unklar, ob es sich um Änderungen am Starship selbst oder an anderen Missionselementen wie der Orion-Raumkapsel oder der Rakete handelt, dem „Space Launch System“ (SLS). Allerdings betont das Unternehmen den bislang eingeschlagenen Weg zum Mond: „Starship ist weiterhin gleichzeitig der schnellste Weg, Menschen zur Mondoberfläche zurückzubringen, und ein zentraler Baustein des Artemis-Programms, das darauf abzielt, eine dauerhafte und nachhaltige Präsenz auf der Mondoberfläche zu etablieren.“

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Zwar verweist SpaceX auf die bisher im Rahmen des HLS-Auftrags vereinbarten Meilensteine, die überwiegend vorzeitig oder planmäßig erreicht wurden. Allerdings gibt das Raumfahrtunternehmen zu, dass die Betankung im Orbit ein bislang nicht getestetes und wichtiges Element dieser Mission ist. „Die nächsten wichtigen Meilensteine im Flugbetrieb, die speziell mit HLS zusammenhängen, werden ein Langzeitflugtest und der Treibstofftransferflugtest im Weltraum sein“, heißt es seitens SpaceX.

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Diese Tests erfordern, ein Starship für einen längeren Zeitraum im Orbit zu platzieren, um die Systeme zu überprüfen. Anschließend soll ein zweites Starship andocken, um Treibstoff zu tanken. Das Weltraumunternehmen nennt sogar einen Zeitplan: „Der genaue Zeitpunkt hängt vom Fortschritt der anstehenden Flugtests ab, bei denen die neue Starship V3-Architektur vorgestellt wird, aber beide Tests sollen im Jahr 2026 stattfinden“, sagt SpaceX.


(fds)



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