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Patientenakten: Arzt-Patientenverhältnis wegen Abrechnungsdilemma unter Druck


Seit Patienten in ihrer elektronischen Patientenakte lesen können, welche Diagnosen Ärzte bei ihnen verschlüsselt haben, hagelt es Kritik. Häufig heißt es: Viele dieser Diagnosen seien übertrieben oder frei erfunden. Ärzte würden bestimmte Diagnosen aus Abrechnungsgründen eintragen. Dieser Vorwurf wiegt schwer. Wie kann ich einem Arzt noch vertrauen, der mir Krankheiten andichtet, die ich gar nicht habe? Es geht häufig um sogenannte F‑Diagnosen, das sind psychische Zustände und Krankheiten. Wer eine solche F‑Diagnose bekommt, muss mit Nachteilen rechnen, beispielsweise bei einer Verbeamtung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Karen Mücke

Karen Mücke

Dr. Karen v. Mücke, Fachärztin für Innere Medizin, niedergelassene Hausärztin und Diabetologin in München.

(Bild: 

Photogenika

)

Wenn ein Arzt die Zusatzbezeichnung „psychosomatische Grundversorgung“ erworben hat, darf er bei psychosomatischen Krankheitsbildern zum Beispiel für ein 15‑minütiges Gespräch die Ziffer 35100 abrechnen, aktuell für 32,92 Euro gemäß Abrechnungsgrundlage für Vertragsärzte, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab.

Mindestens 20 Prozent der Patienten in einer Hausarztpraxis leiden an körperlichen Beschwerden, für die es keine ausreichende organische Erklärung gibt. Typische Beispiele sind Reizdarm, Erschöpfung oder unspezifische Rückenschmerzen. In vielen Fällen finden diagnostische oder therapeutische Gespräche statt, die entsprechend abgerechnet werden. Damit eine solche Abrechnung möglich ist, muss eine passende – häufig psychosomatische – Diagnose verschlüsselt werden. Das ist dann keine Erfindung von Diagnosen, sondern eine systembedingte Voraussetzung für die Leistungsabrechnung.

Eine junge Patientin wollte in die private Krankenkasse wechseln und ließ sich ihre Abrechnungsdaten von der gesetzlichen Krankenkasse schicken. Sie kam verärgert zu mir, weil dort die Diagnose „somatoforme Störung“ zu finden war. Wegen Zähneknirschen hatte sie in einer herausfordernden beruflichen Situation eine Aufbiss-Schiene bekommen. Ich hatte „Zähneknirschen“ als Diagnose verschlüsselt, bei der Kasse kam „somatoforme Störung“ an. In meiner Arztsoftware werden bei der Diagnoseverschlüsselung Kurztexte angezeigt. Tatsächlich können bei bestimmten ICD-Codes unterschiedliche Diagnosen hinterlegt sein.

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Mir ist es schon passiert, dass ich eine psychosomatische Störung nicht als Akutdiagnose, sondern versehentlich als Dauerdiagnose verschlüsselt habe. Die wird dann automatisch in die Folgequartale übernommen. Ich habe in dem Fall die gesetzliche Krankenkasse angeschrieben und um Löschung der fehlerhaften Dauerdiagnose gebeten, damit die Patientin keine Nachteile erleidet. Von der Kasse habe ich darauf niemals eine Rückmeldung bekommen.

Vor einigen Jahren kam eine Mitarbeiterin einer Krankenkasse zu mir in die Praxis. Sie bot Unterstützung bei der Diagnoseverschlüsselung an und hatte gleich passende Listen dabei. Je kränker der Patient ist, desto mehr Geld erhält die Kasse durch den sogenannten Risikostrukturausgleich (Morbi‑RSA), der die Ausgaben zwischen den Krankenkassen nach der Krankheitslast ihrer Versicherten verteilt (§ 266 SGB V). Der Morbi-RSA wurde laut Ärzteblatt auch von den Krankenkassen kritisiert. Aufgrund des Morbi-RSA haben Kassen ein Interesse daran, dass möglichst alle Krankheiten des Patienten erfasst werden – was in der Praxis leicht zum sogenannten „Upcoding“ führen kann. Solche Vorfälle sind dokumentiert und wurden in Aufsichtsprüfungen (PDF) als Einzelfälle erkannt, systematische Manipulationen ließen sich jedoch nicht nachweisen.

Auch die Arztsoftware schlägt ergänzende Diagnosen vor. Wenn man diese bestätigt, ohne sie genau zu prüfen, macht man Patienten möglicherweise kränker, als sie sind.

Dass Ärztinnen und Ärzte massenhaft bewusst falsche Diagnosen angeben, um sich zu bereichern, ist unwahrscheinlich. Häufig wird jedoch systembedingt kodiert: Um bestimmte Medikamente oder Therapien verordnen zu können, ist eine spezifische Diagnose Voraussetzung. So darf eine große Packung Säureblocker nur „auf Kasse“ verschrieben werden, wenn die Diagnose „Refluxkrankheit“ gestellt wird – nicht aber bei bloßem „Sodbrennen“. Und ein Antidepressivum darf nur bei entsprechender F‑Diagnose verordnet werden. Dieses Vorgehen verfälscht die Daten, ist medizinisch aber oft sinnvoll und legitim.

Ein finanzieller Vorteil entsteht bei der Abrechnung psychosomatischer Gespräche, weil diese besser vergütet werden. Das ist ein Dilemma: Psychische Erkrankungen und psychosomatische Beschwerden sind häufig. Die Verschlüsselung der entsprechenden Diagnosen ist nötig, um die psychosomatische Gesprächsziffer abrechnen zu können. Der Patient erleidet dadurch aber möglicherweise Nachteile.

Ein besonderer Fall sind Patienten mit ME/CFS, einer schweren, chronischen neuroimmunologischen Multisystemerkrankung, die oft durch Infektionen wie Covid-19 ausgelöst wird. In schweren Fällen werden junge Menschen bettlägerig, sind licht- und geräuschempfindlich und nicht mehr belastbar. Die oft vergebenen psychosomatischen Diagnosen werden ihnen nicht gerecht, auch wenn die Krankheit die Psyche beeinflussen kann. Erst seit Kurzem gibt es für diese Patienten spezielle Diagnose- und Abrechnungsziffern.

Diagnose- und Abrechnungsdaten aus Praxen sind nicht als reine Forschungsdaten geeignet, weil sie starken Verzerrungen unterliegen. Manchmal gibt es gar keine passende Diagnose, manchmal wird eine schwächere verwendet – zum Beispiel bekommt die junge Lehrerin mit einer depressiven Episode nur die Diagnose „Erschöpfung“, um ihre Verbeamtung nicht zu gefährden. Andererseits sind Ärztinnen gezwungen, bei ausgeprägten Schlafstörungen eine „depressive Episode“ zu verschlüsseln, weil sonst kein schlafanstoßendes Antidepressivum verordnet werden darf.

Die Kassen erhoffen sich, dass Patienten durch Einsicht in ihre elektronische Patientenakte falsche Abrechnungen entdecken und melden. Sie möchten dadurch leichter Abrechnungsbetrug von Ärzten aufdecken. Patienten sind in der Regel jedoch nicht in der Lage, komplizierte Abrechnungen zu prüfen, und es ist auch nicht ihre Aufgabe. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist nachhaltig zerstört, sobald der Patient seinen Arzt bei der Kasse meldet, weil er vermeintlich falsche Diagnosen oder eine falsche Abrechnung gefunden hat – auch wenn der Vorwurf vielleicht gar nicht zutrifft.

Das Problem ist nicht die Abrechnung der entsprechenden Diagnosen und Gesprächsziffern, sondern das gesellschaftliche Stigma: Patienten erleiden noch immer Nachteile durch psychosomatische oder psychiatrische Diagnosen. Diese Beschwerden müssen aus der Tabuzone herausgeführt werden. Sie sollten weder bei der Verbeamtung noch beim Wechsel in die private Krankenversicherung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Nachteilen führen.

Bestimmte Diagnose- und Abrechnungsziffern werden in Arztpraxen also vergeben, weil es medizinisch oder abrechnungstechnisch erforderlich ist – etwa, um ein Medikament verschreiben oder eine Leistung abrechnen zu können. Das führt zu systembedingten Verzerrungen, die nichts mit absichtlicher Falschdiagnostik zu tun haben.

Diagnosen und Abrechnungsdaten werden quartalsweise von den Ärzten an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt, von dort an die gesetzlichen Krankenkassen weitergegeben und in das Forschungsdatenzentrum (FDZ) eingespeist, wo sie pseudonymisiert vorliegen. Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen künftig ebenfalls einfließen. Damit soll eine bessere Nutzbarkeit der Daten zu Forschungszwecken und statistischen Auswertungen geschaffen werden. Unter anderem die Daten sämtlicher Privatpatienten fehlen im FDZ. Dadurch sind die Daten strukturell selektiv. Sie eignen sich für bestimmte Versorgungs- oder Trendanalysen, aber nicht für sozial-epidemiologische Gesamtbewertungen.


(mack)



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Freitag: TikTok bestätigt Investoren-Deal, Tastenverzögerung verrät Nordkoreaner


Um eine Sperre in den USA zu vermeiden, verkauft TikTok einen Großteil der Anteile der US-Tochter an US-amerikanische und internationale Investoren. Das ist nun bestätigt, nachdem die TikTok-Mitarbeiter intern darüber informiert wurden. Demnach übernehmen Oracle und zwei Investmentunternehmen 45 Prozent an einem neuen TikTok-Joint-Venture. Gegen ausländische Einmischung ist auch Amazon.com vorgegangen, denn die Tastenanschläge eines externen Mitarbeiters waren verdächtig verzögert. Amazon.com erkannte ihn als Nordkoreaner, der vorgeblich in Arizona saß, aber seinen Administrator-Job von Asien aus betrieben hatte. Der Mann wurde umgehend ausgesperrt. Derweil steht nach elfjährigem Verfahren fest, dass Meta Platforms‘ personalisierte Werbung unzulässig ist, Datensammlung auf Drittseiten ebenso. Zudem sind Metas Auskünfte viel zu bescheiden. Das hat Österreichs Oberster Gerichtshof jetzt entschieden, nachdem ein bekannter Datenschutzaktivist Meta deswegen verklagt hatte – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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TikTok hat die Vereinbarung zum Verkauf des Großteils der Anteile an der US-Tochter offenbar unterzeichnet. Das geht aus einer internen Mitteilung von TikTok-Chef Shou Zi Chew an seine Mitarbeiter hervor. Durch den Verkauf entgeht die chinesische Videoplattform einem Verbot in den USA. Ein letztes Jahr dort verabschiedetes Gesetz zum Zwangsverkauf von TikTok hat das Ziel, die Daten von US-Bürgern dem Zugriff der chinesischen Regierung zu entziehen und auch den TikTok-Empfehlungsalgorithmus unter die Kontrolle lokaler Unternehmen zu stellen. TikTok war rechtlich dagegen vorgegangen, blieb aber erfolglos. Jetzt sollen Oracle und zwei Investmentunternehmen dem TikTok-Gesetz Genüge leisten: TikTok unterzeichnet Deal zum Verkauf von Anteilen der US-Tochter an Investoren.

IT-Fachkräfte aus Nordkorea schleichen sich unter falschen Identitäten bei westlichen Unternehmen ein. Durch Heimarbeit verschaffen sie der nordkoreanischen Regierung Einnahmen, bei Gelegenheit sammeln sie auch regimedienliche Daten. Amazon.com hat einen solchen Maulwurf ausgehoben. Verraten hat ihn die um einen Sekundenbruchteil langsameren Tastaturbedienung. Der Datenkonzern hatte den Administrator-Job an einen Personaldienstleister ausgelagert. Dieser meinte, jemanden in Arizona eingestellt zu haben, und Amazon schickte ihm einen Laptop. Darauf installierte Sicherheitssoftware schlug Alarm, denn die Laufzeit der zu Amazons Servern übertragenen Tastaturanschläge lag nicht im Bereich einiger Dutzend Millisekunden, sondern bei 110 Millisekunden: Tastatur-Verzögerung entlarvt nordkoreanischen IT-Maulwurf bei Amazon.com.

Meta Platforms hat sein Geschäftsmodell im Europäischen Wirtschaftsraum illegal betrieben: Es hat zu viele Daten gesammelt, Werbung unzulässig personalisiert und zu wenig Auskunft gegeben. Das hat der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) nach elf Jahren Verfahrensdauer entschieden. Facebook durfte Werbung nicht auf den Kläger zuschneiden und darf auf Drittseiten keine Daten über ihn ernten. Und entgegen Metas bisheriger Praxis beschränkt sich sein Anspruch auf Auskunft nicht bloß auf eine Kopie aller persönlichen Daten, sondern umfasst auch die Offenlegung der Zwecke der Verarbeitung sowie die Quellen und Empfänger der Daten. Zahlreiche Klagen dürften folgen, und womöglich wird sich auch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) an Auslegungen des OGH orientieren: Österreichs Höchstgericht erklärt personalisierte Werbung von Meta Platforms unzulässig.

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Letzte Woche hat die französische Polizei zwei verdächtige Crew-Mitglieder auf einer Personenfähre festgenommen. Die Verdächtigen sollen versucht haben, sich unbefugt Zugang zu den Datenverarbeitungssystemen des Schiffs zu verschaffen. Bei den Verdächtigen handelt es sich um einen Letten und einen Bulgaren. Die französische Spionageabwehrbehörde untersucht den mutmaßlichen Cyberangriff, der auf einer namentlich nicht genannten internationalen Passagierfähre stattfand. Das lettische Besatzungsmitglied ist demnach in Haft und wird beschuldigt, für eine nicht identifizierte ausländische Macht gehandelt zu haben. Dem in Haft genommenen Letten werfen die Behörden kriminelle Verschwörung vor sowie „Hacking“-bezogene Straftaten mit dem Ziel, den Interessen der ausländischen Macht zu dienen. Der Bulgare kam nach der Befragung wieder auf freien Fuß: Frankreich untersucht „ausländische Einmischung“ nach Malware-Fund auf Fähre.

Wer bereits ein Leerrohr für den Glasfaseranschluss im Keller hat, fühlt sich meist auf der sicheren Seite. Jetzt kann es nicht mehr lange dauern, bis die Wohnung an das schnelle Internetkabel angeschlossen ist. Doch manchmal trügt der Schein, etwa weil die Arbeiten in der Siedlung nicht so gut laufen wie gedacht, das Bauunternehmen schlecht geplant hat oder es womöglich zwischenzeitlich bankrottgegangen ist. Um solchen Problemen vorzubeugen, sollten Kunden mit dem Anbieter einen konkreten Fertigstellungszeitraum verabreden. Diese zeitlichen Zusagen sollten sie sich schriftlich bestätigen lassen. Mehr zu den rechtlichen und technischen Fakten rund um den Glasfaseranschluss klären wir im c’t-Verbraucherschutzpodcast Vorsicht, Kunde: Glasfaseranschluss verzögert sich.

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(fds)



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Elektrostimulation gegen VR-Übelkeit: Stimbox sagt Motion Sickness den Kampf an


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Das französische Start-up Neural Balance Innovation, kurz „NBI“, will mit einem kleinen Gerät namens „Stimbox“ das Risiko von auftretender Übelkeit in Virtual Reality verringern und gleichzeitig das Gefühl von Bewegung verstärken. Die Technologie basiert auf galvanischer Vestibularstimulation (GVS), also gezielten elektrischen Impulsen auf das Gleichgewichtsorgan im Innenohr.

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„Stimbox“ besteht aus einer kleinen Steuereinheit und zwei bis drei Elektroden, die hinter den Ohren angebracht werden. Die elektrische Stimulation soll entweder den Gleichgewichtssinn bewusst stören, sodass das Gehirn ihn nicht mehr als zuverlässige Quelle einstuft und sich rein auf visuelle Signale verlässt, oder mit der virtuellen Bewegung synchronisiert werden, um die Illusion physischer Fortbewegung zu erzeugen. Beides kann helfen, den sogenannten „Motion Sickness“-Effekt in VR zu reduzieren.



Clarice da Costa Corrêa ist an der Entwicklung der „Stimbox“ beteiligt und stellte das Gerät auf der diesjährigen XR-Messe „UnitedXR Europe“ in Brüssel vor.

(Bild: Christian Steiner)

Laut Clarice da Costa Corrêa, Ingenieurin und Doktorandin bei NBI, wird der Effekt deutlich spürbar, sobald das System individuell auf die nutzende Person kalibriert ist. Dieser Prozess erfolgt über eine App und dauert rund 20 Minuten. Dabei wird getestet, wie das Innenohr, die Wirbelsäule und beide Körperseiten auf die Impulse reagieren. So können individuelle Schwellenwerte bestimmt werden: Unterhalb einer gewissen Reizintensität kann die Übelkeit sogar schlimmer werden, oberhalb davon setzt der gewünschte positive Effekt ein.

Neben der akuten Anwendung untersucht NBI auch mögliche Langzeitwirkungen. In ersten internen Studien soll eine tägliche Anwendung über zehn Tage hinweg das Gleichgewicht von Testpersonen auch außerhalb der VR verbessert haben. Die Hoffnung sei, dass sich durch regelmäßige Nutzung auch die Toleranz gegenüber Bewegung in VR dauerhaft erhöhen lasse.

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NBI sucht derzeit noch nach Partnern in der Industrie, um die Integration der Technik in bestehende VR-Hardware voranzutreiben. Zudem erschweren medizinische Zulassungsverfahren den Einsatz bei Menschen mit bestehenden Gleichgewichtsstörungen, auch wenn erste Tests in diese Richtung laut Corrêa bereits vielversprechend verlaufen sein sollen.

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Die „Stimbox“ ist für Unternehmen und Forschungseinrichtungen bereits als kabelloses Gerät erhältlich, das sich per Bluetooth, WLAN oder USB mit VR-Headsets verbinden lässt. Die aktuelle Version nutzt Elektroden, was eine gewisse Vorsicht beim Anlegen erfordert. Eine neue Variante mit elektromagnetischer Stimulation soll künftig ohne direkten Hautkontakt auskommen und damit auch für ein breiteres Publikum geeignet sein.

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(joe)



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Windows: Microsoft will SSD-Performance massiv verbessern


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High-End-SSDs mit PCI-Express-Anbindung sollen unter Windows deutlich schneller werden, gleichzeitig verspricht Microsoft eine starke Entlastung des Prozessors. Grund ist eine überfällige Modernisierung, wie Microsofts Betriebssysteme mit Lese- und Schreibbefehlen an Datenträger umgehen. Bisher beherrschte Windows das weitverbreitete Protokoll Non-Volatile Memory Express (NVMe) offenbar nur eingeschränkt. NVMe baut auf der physischen PCI-Express-Schnittstelle auf, die die meisten modernen SSDs für M.2-Steckplätze verwenden.

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Microsoft hat zwar einen herstellerunabhängigen NVMe-Treiber, allerdings übersetzt Windows NVMe-Befehle bislang ins Small Computer System Interface (SCSI). Darüber schreibt Microsoft in einem Blog-Beitrag. SCSI entstand ursprünglich in den 80er-Jahren und stellte selbst zu SATA-Zeiten keinen großen Flaschenhals dar. Erst die massive Parallelisierung von Zugriffen auf PCIe-SSDs hing SCSI ab.

Windows Server 2025 ist Microsofts erstes Betriebssystem, das nativen NVMe-Support erhält. In der aktuellen Version können Interessierte die Änderung über einen Powershell-Befehl in der Registry aktivieren:

reg add HKEY_LOCAL_MACHINE\SYSTEM\CurrentControlSet\Policies\Microsoft\FeatureManagement\Overrides /v 1176759950 /t REG_DWORD /d 1 /f

Nach erfolgreicher Umstellung und einem Neustart tauchen NVMe-SSDs im Geräte-Manager nicht mehr unter Laufwerke auf, sondern unter Storage Disks (oder einer Übersetzung).

In Sachen Performance sollen vor allem PCIe-5.0-SSDs profitieren. Microsoft zeigt einen Benchmark, bei dem die Input/Output-Operationen pro Sekunde (IOPS) von etwa 1,8 Millionen auf 3,3 Millionen steigen.


(Bild:

Microsoft

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Systeme mit nicht ganz so flotten PCIe-4.0- oder PCIe-3.0-SSDs könnten allerdings effizienter werden, da ein nativer NVMe-Stack auch den Prozessor entlastet. Der verbringt weniger Arbeit damit, Zugriffsbefehle zu serialisieren und abzuarbeiten.

Microsoft schreibt dazu: „Grundlegende Leistungstests mit DiskSpd.exe zeigen, dass WS2025-Systeme mit aktiviertem nativen NVMe im Vergleich zu WS2022 bei zufälligen 4-KByte-Lesevorgängen auf NTFS-Dateisystemen bis zu ~80 % mehr IOPS und ~45 % gesparte CPU-Taktzyklen pro I/O liefern können.“

Im Blog-Beitrag nennt Microsoft das Update einen „Eckpfeiler für die Modernisierung unseres Storage-Stacks“. Sobald er sich bewährt, könnte Microsoft ihn auch in Windows 11 einbauen.

NVMe 1.0 ist inzwischen 14 Jahre alt. Erste Consumer-SSDs damit erschienen im Jahr 2015. Inzwischen ist das Protokoll nicht mehr von Desktop-PCs und Notebooks wegzudenken.


(mma)



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