Künstliche Intelligenz
Rechtliche Tipps zum Selfhosting von LLMs
Der Eigenbetrieb großer Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs) ist längst kein Hexenwerk mehr. Leistungsfähige Open-Source- und Open-Weight-Modelle wie Llama, Mistral und Qwen stehen kostenlos zur Verfügung, und brauchbare Hardware kann man zu erschwinglichen Preisen kaufen. Zudem unterstützen komfortable Anwendungsumgebungen wie LM Studio oder Ollama auch technisch weniger erfahrene Anwender bei der Installation und Integration.
Der Eigenbetrieb verspricht einige Vorteile. Insbesondere hat man die volle Kontrolle über das genutzte Modell und verarbeitet sowohl Nutz- als auch Trainingsdaten selbst. Gerade der letzte Punkt macht Selfhosting für viele Unternehmen attraktiv, die sensible Informationen nicht an US-amerikanische oder gar chinesische Dienste übermitteln möchten. Zudem entfällt die Abhängigkeit von kommerziellen LLM-Anbietern.
- Wer ein Sprachmodell im geschäftlichen Umfeld lokal installiert und einsetzt, muss sich mit organisatorischen und rechtlichen Fragen beschäftigen.
- Gemäß DSGVO steht man für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verantwortung.
- Daraus resultieren Pflichten, etwa zur Dokumentation, Folgenabschätzung und Haftung.
Zwar entledigt man sich mit dem Hosting von LLMs auf der eigenen Infrastruktur so mancher kniffliger Rechtsfragen. Dennoch gilt es, einige Punkte zu beachten. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Haftungsrecht können Probleme machen, wenn man allzu sorglos mit selbst betriebenen LLMs umgeht.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Rechtliche Tipps zum Selfhosting von LLMs“.
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Montag: Samsungs Gründe für Magnetverzicht, Motorolas erstes großes Foldable
Während Apple und Google Magnete in die eigenen Smartphones integrieren, um Accessoires einfach anheften zu können, verzichtet Samsung auf diese Funktion. Nun erklärt Samsungs Leiter für Forschung und Entwicklung das Fehlen von Magneten in Galaxy-Smartphones mit der Gerätedicke und der weitverbreiteten Nutzung von Schutzhüllen. Auch Motorolas aktuelle Handys kommen ohne Magnete, aber mit dem Razr Fold steigt der Hersteller in den Bereich der großen Foldables ein. Das Smartphone kommt mit starken Eckdaten und in einer Fußball-WM-Edition. Daneben wird es auch FIFA-Editionen vom ebenfalls neuen Motorola Edge 70 Fusion geben. Der Smartphone-Hersteller hat zudem verkündet, künftig mit den GrapheneOS-Entwicklern gemeinsame Sache zu machen. Damit ist das sichere Custom-ROM bald nicht mehr nur Pixel-exklusiv, sondern soll auch Motorola-Geräte besser schützen und höhere Privatsphäre bieten. Ein erstes GrapheneOS-Modell Motorolas mit High-End-Hardware ist zu erwarten – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Im Gegensatz zu anderen großen Smartphone-Herstellern wie Apple oder Google verzichtet Samsung bislang auch bei neuen Handy-Generationen darauf, Magnete auf der Gehäuserückseite zu integrieren. Mit MagSafe beim iPhone und Pixelsnap beim Pixel 10 lassen sich kompatible Akkupacks oder anderes Zubehör fest mit den Smartphones verbinden und bequemer laden. Bei Samsung sucht man diese Funktion vergeblich, aber jetzt hat eine hochrangige Führungskraft des südkoreanischen Konzerns dies mit der größeren Gerätedicke und weitverbreiteten Schutzhüllen begründet. Letztere gibt es schließlich auch mit Magneten für entsprechendes Zubehör. Für zukünftige Galaxy-Smartphones schließt er Magnete aber nicht kategorisch aus: Warum Samsung bei Galaxy-Smartphones auf Magnete für Qi-Laden verzichtet.
Neue Smartphones ohne integrierte Magneten gibt es auch von Motorola, dessen Razr-Serie bisher nur aus kompakten Flip-Phones bestand. Nun kommt erstmals ein großes Foldable hinzu. Motorola rückt beim Razr Fold besonders die Kamera in den Vordergrund. Dünn ist das Razr Fold, allerdings nicht so kompromisslos wie andere Foldables. Zugeklappt misst das Smartphone knapp einen Zentimeter. Ebenfalls neu ist das Motorola Edge 70 Fusion, ein klassisches 6.8-Zoll-Smartphone mit nicht mehr ganz taufrischem Mittelklasse-Chip. Parallel kommt eine technisch weitgehend identische Modellvariante mit dem Beinamen Power, die einen stärkeren Akku besitzt. Von all diesen Geräten wird es gegen Aufpreis auch FIFA-Editionen mit WM- und FIFA-Logos geben: Razr Fold ist das erste große Foldable von Motorola.

Steffen Herget / heise medien
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Zum heute beginnenden Mobile World Congress 2026 in Barcelona wurde auch bekannt, dass GrapheneOS künftig Smartphones von Motorola unterstützen wird. Damit wird das sichere Custom-ROM künftig auch auf Smartphones abseits von Googles Pixel-Geräten angeboten. Bislang konnte GrapheneOS ausschließlich auf Pixel-Smartphones installiert werden, da Googles Geräte am regelmäßigsten mit Sicherheitspatches versorgt werden und sie den weiteren hohen Anforderungen des gehärteten Betriebssystems entsprechen. Dank des Custom-ROMs erhalten nun auch Motorola-Geräte, die mit GrapheneOS ausgestattet sind, einen „verstärkten Sicherheitskern“ und „Schutz vor komplexen Bedrohungen“. Überdies steht „Privatsphäre an erster Stelle“: Motorola und GrapheneOS arbeiten für sichere Android-Smartphones zusammen.
Es ist ein wahrer Teufelskreis, den wie üblich die Kunden ausbaden müssen. Einer der Hauptprofiteure vom KI-Boom erhöht die Preise seiner KI-Miniworkstation von rund 4000 auf 4700 US-Dollar. Die Rede ist von Nvidia, die kürzlich ihre unverbindliche Preisempfehlung für die KI-Miniworkstation DGX Spark anhoben. Als Begründung führte man im hauseigenen Entwicklerforum das derzeit überaus knappe Speicherangebot an. Dass dies ausgerechnet den KI-Profiteur Nvidia trifft, könnte man als feine Ironie werten. Allerdings werden mindestens die gestiegenen Beschaffungspreise auch direkt an die Kunden durchgereicht, auch wenn es sich bei der Zielgruppe nicht um den typischen Büroanwender oder Spieler handelt, sondern um KI-Entwickler: Preiserhöhung für KI-Workstation Nvidia DGX Spark wegen gestiegener Speicherkosten.
Auf höhere Preise müssen sich Kunden auch bei neuen Laptops einstellen. Dazu gehören die beiden für Juni angekündigten 15,3-Zoll-Notebooks Legion 7a und Yoga Pro 7a von Lenovo. Diese verwenden AMDs Kombiprozessor Ryzen AI Max alias Strix Halo, der zwar technisch hochspannend ist, derzeit aber nur in zwei Notebooks erhältlich ist. Lenovo nennt für seine Modelle bislang aber nur den Einstiegspreis von 2000 Euro (Legion) beziehungsweise 2500 Euro (Yoga). Konkrete Angaben dazu, welche Ausstattung man für diese Preise bekommt, macht Lenovo nicht. Beide Notebooks bringen einen 15,3-Zoll-OLED-Bildschirm mit. Das 1,65 Kilogramm schwere Legion 7a ist ein Gaming-Notebook, das Yoga Pro 7a ist hingegen eher auf das Erstellen von Multimedia-Inhalten getrimmt: Lenovo bringt zwei 15-Zoll-Notebooks mit Ryzen AI Max.
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Lenovo nutzt die IT-Messe MWC aber auch, um das neue Lineup an Business-Notebooks vorzustellen. Aufhänger sind primär die neuen Prozessorgenerationen AMD Ryzen AI Pro 400, Intel Core Ultra 300 mit vPro und Qualcomm Snapdragon X2, doch der 2026er-Jahrgang bringt auch andere kleine Neuerungen mit sich. Dazu zählt die Farbe: Die jeweils siebte Generation des ThinkPad T14 und des ThinkPad T14s (beide 14 Zoll) gibt es nicht mehr nur in ikonischem Schwarz (Eclipse Black), sondern wahlweise auch in Blau (Cosmic Blue). Bei beiden Modellen sind beide Farbtöne sowohl mit AMD- als auch mit Intel-Innenleben zu haben. Vom ThinkPad T14s Gen 7 wird es auch eine dritte Variante mit Snapdragon X2 geben, diese aber ausschließlich in Schwarz: ThinkPads der T-Serie gibt es nun auch in Blau – Frevel oder modern?

Manche 2026er-ThinkPads wie das hier abgebildete T14 Gen 7 gibt es nicht mehr nur klassisch in Schwarz, sondern auch in Blau.
(Bild: Lenovo)
Auch noch wichtig:
(fds)
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Warum Samsung bei Galaxy-Smartphones auf Magnete für Qi-Laden verzichtet
Im Gegensatz zu anderen großen Smartphone-Herstellern wie Apple oder Google verzichtet Samsung bislang auch bei neuen Handy-Generationen darauf, Magnete auf der Gehäuserückseite zu integrieren. Mit MagSafe beim iPhone und Pixelsnap beim Pixel 10 lassen sich kompatible Akkupacks oder anderes Zubehör fest mit den Smartphones verbinden und bequemer laden. Bei Samsung sucht man diese Funktion vergeblich, aber jetzt hat eine hochrangige Führungskraft des südkoreanischen Konzerns dies mit der Gerätedicke und weitverbreiteten Schutzhüllen begründet. Für zukünftige Galaxy-Smartphones schließt er Magnete aber nicht kategorisch aus.
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Schon vor der offiziellen Vorstellung von Samsungs Galaxy S26-Serie wurde bekannt, dass der Hersteller abermals auf Magnete für Qi-Laden verzichtet. Zwar unterstützt die neue Galaxy-Generation den Qi 2.2.1-Standard für schnelles kabelloses Laden. Das ist eine aktuellere Version als jene, die Google für die Pixel-10-Modelle verwendet (2.0.1). Allerdings verwenden Samsungs Modelle das „Base Power Profile“ (BPP) anstelle des „Magnetic Power Profile“ (MPP). Das bedeutet, dass die S26-Geräte keine eingebauten Magnete besitzen und damit wie die S25-Serie auf Hüllen mit integrierten Magneten angewiesen sind, um Zubehör wie Qi2-Ladegeräte, Powerbanks und Geldbörsen anzuheften.
Samsung verweist auf Schutzhüllen mit Magneten
Spekulationen, dass dem Konzern die Gerätedicke wichtiger als eine zuverlässige kabellose Ladeoption ist, hat Samsungs Won-Joon Choi gegenüber The Verge nun bestätigt. Der Leiter für Samsungs Forschung und Entwicklung bezeichnet die zusätzliche Dicke der Magnete als schlechten Kompromiss, denn man kauft sich ohnehin eine Schutzhülle. „Etwa 80 bis 90 Prozent der Menschen verwenden eine Hülle, und Hüllen mit Magneten sind heutzutage sehr beliebt“, sagte Choi. Unerwähnt bleibt dabei, dass auch Samsung zusätzlich Geld mit Schutzhüllen verdient, die die magnetische Arretierung von Zubehör ermöglichen.
Stattdessen erklärt Choi, dass Samsung die zusätzliche Höhe lieber nutzen würde, um entweder einen größeren Akku einzubauen oder das Telefon dünner zu machen. Allerdings hat der Konzern auch bei Galaxy S26, S26+ und S26 Ultra den Akku nicht angetastet. Dieser hat weiterhin eine Kapazität von bis zu 5000 mAh – wie schon seit dem Galaxy S20 Ultra. Das S26 Ultra ist also bereits das siebte Modell mit dem gleichen Akku.
Allerdings arbeitet Samsung weiterhin auch an möglichen Magneten auf der Gehäuserückseite der Galaxy-Smartphones. „Wir forschen noch intensiv, um sicherzustellen, dass wir keine Kompromisse bei der internen Funktionalität des Telefons eingehen müssen“, fügte Choi hinzu. „Sobald wir dies erreicht haben, werden wir es integrieren.“ Einen Zeitplan nannte er jedoch nicht. Deshalb sind Nutzer von Galaxy-Smartphones, die Accessoires magnetisch anheften wollen, bis auf Weiteres auf entsprechende Schutzhüllen angewiesen.
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(fds)
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Kinopirat verurteilt: iPhone-Aufnahmen führen zu Urteil in Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat in einem wegweisenden Urteil einen Schlussstrich unter eine Serie von Urheberrechtsverletzungen gezogen, die in ihrer Form bisher selten die Strafgerichte in dieser Konsequenz beschäftigten. Im Zentrum des Verfahrens mit dem Aktenzeichen 47 Ds 1532 Js 7/25 stand ein junger Mann, der die Dunkelheit des Kinosaals nutzte, um mit modernster Consumer-Elektronik hochwertige Kopien aktueller Kinofilme anzufertigen. Das Gericht sah es laut der heise online vorliegenden Entscheidung vom 26. November 2025 als erwiesen an, dass der Angeklagte nicht bloß für den privaten Gebrauch handelte. Vielmehr sei er Teil einer gewerbsmäßigen Verwertungskette gewesen.
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Die Details der Tatbegehung lesen sich wie ein Lehrstück über die Möglichkeiten und Herausforderungen der modernen Technik. Bewaffnet mit einem iPhone 13 Pro Max und einem mobilen Stativ suchte der Angeklagte gezielt Vorstellungen der Filme „Red One – Alarmstufe Weihnachten“ und „Kraven The Hunter“ in einem Nürnberger Kino auf.
Während das restliche Publikum die Hollywood-Streifen sah, fertigte er digitale Kopien an. Diese stellte er im Anschluss den Betreibern einer illegalen Streaming-Website gegen Entgelt zur Verfügung. Damit erfüllte er laut dem Urteil den Tatbestand der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung geschützter Werke nach den Paragrafen 106 und 108a des Urheberrechtsgesetzes.
Motiv und kriminelle Energie
Beachtenswert an dem Fall ist die persönliche Komponente und die daraus resultierende Strafzumessung. Der Angeklagte, ein im Dezember 2023 aus der Ukraine geflohener Akademiker mit abgeschlossenem Studium in Lebensmittelproduktion, war zuvor strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten.
Trotz dieser sauberen Weste und eines Teilgeständnisses, in dem er seine Anwesenheit bei den Filmvorführungen einräumte, zeigte sich das Gericht baff über die ausgemachte kriminelle Energie. Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung: Der Angeklagte habe mit vollem Bewusstsein gehandelt, um sich durch die Weitergabe der illegalen Kopien an Dritte eine dauerhafte Einnahmequelle zu schaffen.
Cam-Rips als altes Problem
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Juristisch markiert das Urteil einen Wendepunkt. Die Filmindustrie klagt zwar seit Jahren über finanzielle Einbußen durch sogenannte Cam-Rips und suchte etwa nach technischen Lösungen, um Camcordern in Kinosälen automatisch auf die Spur zu kommen. In der Vergangenheit endeten solche Verfahren aber oft in der Bedeutungslosigkeit oder wurden zivilrechtlich geregelt.
Die strafrechtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro – insgesamt 2700 Euro – sendet eine Botschaft an die Szene. Die Höhe des Tagessatzes orientiert sich dabei an den staatlichen Leistungen, die der derzeit arbeitslose Angeklagte bezieht. Zudem musste der Verurteilte der formlosen Einziehung seines iPhones samt SIM-Karte und des Tatwerkzeugs, dem Stativ, zustimmen.
Das Verfahren offenbart auch die internationale Dimension der Internetpiraterie. Die Rechteinhaber, die Hollywood-Giganten Warner Bros. Entertainment und Columbia Pictures, hatten keine Einwilligung für die Aufnahmen oder die Veröffentlichung erteilt. Dass der Täter die Aufzeichnungen an anonyme Hintermänner einer Webseite verkaufte, die die Filme wiederum kostenlos für die breite Masse zum Download anboten, verdeutlicht die Struktur hinter der vermeintlichen „Gratiskultur“ im Netz.
Die Filmindustrie ist erfreut
Larissa Knapp, geschäftsführende Vizepräsidentin und Chief Content Protection Officer der Motion Picture Association (MPA), die viele Hollywood-Studios vertritt, lobte die deutschen Strafverfolgungsbehörden und die zuständige Staatsanwältin „für ihr entschlossenes Vorgehen gegen Piraterie an der Quelle“. Dieses Urteil sende eine klare Nachricht aus, betonte sie gegenüber heise online: „Das unbefugte Kopieren und Verbreiten von Filmen, die gerade im Kino laufen, ist eine schwere Straftat, die dem kreativen Ökosystem erheblichen Schaden zufügt.“ Knapp zeigte sich zuversichtlich, „dass solche Strafverfolgungsmaßnahmen dazu beitragen werden, die Lieferkette illegaler Inhalte zu unterbrechen und künftige Verstöße zu verhindern“.
Auch Christine Berg, Vorstandsvorsitzende des Hauptverbands Deutscher Filmtheater (HDF Kino), begrüßte die Entscheidung als „deutliches Signal, dass illegales Abfilmen nicht toleriert wird“. Die Schäden, die durch Urheberrechtsverstöße entstünden, seien immens, gefährdeten Arbeitsplätze und beträfen die gesamte Filmindustrie. Berg unterstrich gegenüber heise online: „Filme sind für die große Leinwand gemacht und verdienen es, in bester Qualität und legal genossen zu werden“.
Für den Angeklagten bedeutet das Urteil nicht nur eine empfindliche finanzielle Einbuße. Er muss auch die Kosten des gesamten Verfahrens tragen. Es bleibt zunächst aber abzuwarten, ob das Nürnberger Urteil als Präzedenzfall für künftige Verfahren gegen Kinopiraten dienen wird, die versuchen, mit mobiler Hardware das Urheberrecht zu unterwandern. Ein englisches Gericht hatte schon 2014 einen jungen Mann zu 33 Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er Filme illegal in Kinos aufgezeichnet, im Netz verbreitet und verkauft hatte.
(dahe)
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