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Reflect Orbital: FCC genehmigt Test für umstrittene Spiegelsatelliten


Sonnenschein auf Bestellung: Das Versprechen des US-Start-up-Unternehmens Reflect Orbital klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Und vor allem Astronomen finden daran gar nichts schön. Doch das Ansinnen, riesige Spiegel als Satelliten ins All zu schicken, um künftig auf Bestellung in der Nacht Sonnenlicht punktgenau auf die Erde zu reflektieren, hat eine erste große Hürde genommen. Die US-Telekommunikationsbehörde FCC hat die Genehmigung für den Start eines ersten Testsatelliten namens Earendil-1 erteilt – der Name ist übrigens eine Anspielung auf eine Figur Tolkiens, die einen leuchtenden Stern am Himmel trägt.

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Das Vorhaben von Reflect Orbital ist hochumstritten. Bis zum Jahr 2035 will das Unternehmen nach eigenen Angaben Megakonstellationen von über 50.000 Satelliten ins All schießen. Sie sollen in der Nacht Licht auf die Erde spiegeln, damit Solarparks auch im Dunkeln Energie produzieren können, als Beleuchtung für Nachtbaustellen, in der Landwirtschaft oder als Tageslicht im Katastrophenfall. Auch von Nachtlicht bei Veranstaltungen und Hilfe im Verteidigungsfall schwärmt das Unternehmen, das sich selbst als „The Sunlight Company“ beschreibt. Oder Städte könnten das Licht einfach einsetzen, um Straßenlaternen zu ersetzen und das urbane Leben zu verbessern.

Kritiker des Vorhabens gingen im Zuge des Genehmigungsverfahrens auf die Barrikaden: Die FCC erhielt alleine 1800 öffentliche Stellungnahmen zum Testsatelliten, darunter eine „Petition to Deny“ der American Astronomical Society (AAS) – schon im Herbst 2025 hatten sich mehr als 1000 Forscher gegen die Reflect-Orbital-Pläne ausgesprochen. Die Spiegelsatelliten machten astronomische Beobachtungen schwierig bis unmöglich, heißt es. Hobbyastronomen könnten gar geblendet werden, ebenso Flugzeugpiloten und Autofahrer. Die Royal Astronomical Society nennt das Vorhaben „inakzeptabel“. Dem Start-up wird auch vorgeworfen, Umweltfolgen – etwa für Wildtiere – außer Acht zu lassen. Reflect Orbital hält entgegen, dass das Licht nur punktgenau eingesetzt werden soll und jederzeit abschaltbar ist.

Die FCC hat für sich einen eleganten Ausweg gefunden, über die Begleiterscheinungen gar nicht entscheiden zu müssen: Sie sei nur für die Nutzung der Funkfrequenzen zuständig und dass Weltraummüll vermieden wird, heißt es in dem Genehmigungsschreiben. Über die Auswirkungen des Spiegels müssen also andere entscheiden – wer, das bleibt aber unklar. Eine Umweltprüfung hält die Behörde mangels konkreter Belege auch nicht für angezeigt. Die Genehmigung betrifft aber nur den Einzelfall. Wenn Reflect Orbital später größere Konstellationen beantragt, würde dies gesondert geprüft werden, beteuert die FCC.

Damit kann der Satellit, der in einer Einsatzhöhe von 625 Kilometern die Erde umkreisen soll, also erstmal starten. Eigentlich wollte Reflect Orbital schon im April loslegen und dieses Jahr insgesamt zwei Satelliten ins All befördern. Jetzt wird es, wenn es gut läuft, einer. Mehr hat die FCC nicht genehmigt. Dieser soll mit einem steuerbaren Dünnfilm-Reflektor von 18 mal 18 Metern ausgestattet sein und auf der Erde eine Fläche von fünf Kilometern Durchmesser beleuchten können. Die genehmigte Lizenzzeit beträgt zwei Jahre, spätestens bis zum 9. Juli 2032 muss der Start erfolgt sein.

Das Sonnenlicht-Projekt reiht sich ein in eine Reihe umstrittener Satellitenvorhaben. Parallel läuft bei der FCC gerade das Genehmigungsverfahren für Satelliten-Rechenzentren von SpaceX. Astronomen sind schon seit Jahren verärgert über die wachsende Zahl von Starlink-Satelliten, zu denen sich zunehmend auch Mitbewerber wie Amazon gesellen. Bereits im März 2026 warnten die Royal Astronomical Society, die ESO und die Internationale Astronomische Union bei der FCC, dass eine Million SpaceX-Satelliten und Sonnenspiegel den Nachthimmel in einem bisher nicht dagewesenen Ausmaß beeinträchtigen würden.

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Vom Erfolg oder Misserfolg des Tests hängt jetzt also ab, wie es mit dem Projekt weitergeht. Neben der technischen Machbarkeit gibt es noch viele offene Fragen: Reicht das reflektierte Sonnenlicht wirklich aus, um damit Solarenergie zu erzeugen? Einige bezweifeln dies. Und was wird so eine Sonnenlichtbestellung überhaupt kosten, damit so ein Satellitennetzwerk wirtschaftlich betrieben werden kann? Kritiker könnten die Erprobung nutzen, um konkrete Belege für ihre Vorbehalte zu sammeln. So oder so dürfte der Versuch also buchstäblich Licht ins Dunkel bringen.

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(mki)



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KI-Urheberrechtsstreit: New York Times beantragt Sanktionen gegen OpenAI


Die New York Times und weitere Verlage haben im laufenden Urheberrechtsstreit gegen OpenAI bei einem US-Gericht Sanktionen gegen das Unternehmen beantragt. Sie werfen OpenAI vor, für die Beweisaufnahme relevante Informationen zurückgehalten und das Gericht über seine technischen Möglichkeiten zur Durchsuchung eigener Systeme in die Irre geführt zu haben, berichtet Reuters.

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Im Zentrum des seit 2023 laufenden Streits steht die Frage, ob OpenAI urheberrechtlich geschützte Zeitungsartikel ohne Erlaubnis zum Training seiner KI-Modelle verwendet hat und ob sich dies anhand interner Datensätze und ChatGPT-Protokolle belegen lässt. Die Verlage wollten deshalb untersuchen, ob und in welchem Umfang ihre Inhalte in den Systemen des Unternehmens auftauchen.

In der Begründung ihres Sanktionsantrags werfen die Verlage OpenAI vor, das Gericht über die Möglichkeiten zur Durchsuchung von Trainingsdaten und ChatGPT-Protokollen getäuscht zu haben. Das Unternehmen habe solche Suchen bereits durchgeführt, dies aber verschwiegen. Zudem soll OpenAI Milliarden potenziell relevanter ChatGPT-Unterhaltungen gelöscht oder komprimiert und damit für die Beweisaufnahme unauffindbar gemacht haben.

Die Kläger verlangen unter anderem die Erstattung von Anwaltskosten. Die New York Times hat laut Associated Press bislang mehr als 28 Millionen US-Dollar für Rechtsstreitigkeiten mit KI-Unternehmen ausgegeben, darunter die Verfahren gegen OpenAI und Perplexity.

OpenAI weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, dass die Herausgabe von ChatGPT-Protokollen den Datenschutz verletzen würde. „Wir werden auch weiterhin die Privatsphäre unserer Nutzer und die seit Langem anerkannten Grundsätze des Fair Use verteidigen“, sagte ein Sprecher des Unternehmens.

Mit Fair Use verweist OpenAI auf eine Ausnahmeregelung im US-Urheberrecht, die die Nutzung geschützter Werke unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung erlaubt. KI-Anbieter argumentieren, ihre Modelle kopierten Inhalte nicht einfach, sondern analysierten sie, um sprachliche Muster zu erlernen. Ob diese Begründung trägt, wird derzeit in zahlreichen Verfahren geklärt.

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Das Verfahren reiht sich in eine wachsende Zahl von Urheberrechtsklagen gegen OpenAI und andere KI-Anbieter ein. Erst im Juni reichten die Verlage von fast 400 Nachrichtenportalen aus 33 US-Bundesstaaten Klage gegen OpenAI und Microsoft ein. In der Klageschrift ist von einem „systematischen und vorsätzlichen Diebstahl hunderttausender urheberrechtlich geschützter Artikel“ die Rede.

Dass der juristische Druck Wirkung entfalten kann, zeigt die wachsende Zahl von Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Unternehmen und Medienhäusern. Die New York Times schloss 2025 ihren ersten KI-Lizenzvertrag mit Amazon, während OpenAI schon 2023 unter anderem mit Axel Springer Vereinbarungen zur Nutzung ihrer Inhalte getroffen hat.


(tobe)



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EU: Instagram und Facebook bergen zu große Suchtrisiken


Instagram und Facebook bergen nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung zu große Suchtgefahren für Kinder und Jugendliche. Die Europäische Kommission sieht Risiken unter anderem durch stark personalisierte Empfehlungen sowie das automatische Abspielen immer neuer Videos und treibt ein Verfahren gegen den Mutterkonzern Meta voran.

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Der US-Konzern muss darauf nun reagieren. Wenn er die Vorwürfe nicht entkräften kann oder keine Änderungen vornimmt, könnte die EU-Kommission eine Milliardenstrafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Bei Meta könnten das mehr als 12 Milliarden Euro sein.

Inmitten der Debatte um ein Mindestalter für Social Media veröffentlicht die Brüsseler Behörde damit erneut Ermittlungsergebnisse, die den Druck auf die Online-Plattformen erhöhen und der EU Argumente für strengere Regeln geben. Auch gegen TikTok läuft ein Verfahren wegen der Suchtgefahr der App – seit Februar gibt es dazu ähnliche vorläufige Ermittlungsergebnisse. Eine von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte Expertenkommission gibt am Montag ihre Empfehlungen dazu ab, wie es beim Thema Social-Media-Verbot weitergehen sollte.

Bei Instagram und Facebook kritisiert die EU-Kommission etwa die Funktion des automatischen Abspielens und des endlosen Scrollens. Mit dem endlosen Scrollen ist gemeint, dass beim Weiterwischen auf einer Plattform ständig neue Inhalte geladen werden, ohne dass der Nutzer zu Pausen gezwungen ist.

Zudem kritisiert die EU-Kommission, wie Inhalte per personalisiertem Algorithmus ausgewählt werden. Auch Benachrichtigungen, die Nutzerinnen und Nutzer immer wieder zurück auf die Plattformen holen, werden moniert.

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Die Versuche des Meta-Konzerns unter Leitung von Mark Zuckerberg, die Suchtgefahr für Minderjährige, aber auch vulnerable Erwachsene zu minimieren, sieht die EU-Kommission als nicht ausreichend an. Zeitmanagement-Tools für Kinder, wie etwa Tageslimits oder Pausenzeiten, lassen sich laut Brüsseler Behörde leicht ausschalten. Andere Funktionen der Kindersicherung von Instagram und Facebook sind demnach nur dann wirksam, wenn Eltern ausreichend technische Kenntnisse und sich die Mühe machen, sie wirklich zu verstehen.

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Nach Ansicht der Brüsseler Behörde müssen Instagram und Facebook die Funktionsweisen ihrer Plattformen nun ändern. Beispielhaft schlägt die EU-Kommission etwa vor:

  • Standardmäßige Deaktivierung des endlosen Weiterwischens und des automatischen Abspielens von Videos
  • Einführung wirksamer Bildschirmpausen
  • Anpassung der Empfehlungen, um sie weniger auf Nutzerinteraktion auszurichten

Gegen Meta läuft parallel ein weiteres EU-Verfahren. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von Instagram und Facebook auch, das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen – ansonsten droht dem Mutterkonzern auch hier eine Strafe.

Zuletzt kündigte Meta an, seinen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auszuweiten, um das Alter von Kindern und Jugendlichen auf Instagram, Facebook und Threads strenger zu kontrollieren.

Beide EU-Verfahren sind auch für die Empfehlungen der von Ursula von der Leyen eingesetzten Experten wichtig, da die Wissenschaftler auch die im Rahmen der Ermittlungen gefundenen Beweise berücksichtigen dürften.

Mehrere Mitgliedsländer, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.

Allerdings dürfte das ohne Rückendeckung aus Brüssel schwerer umsetzbar sein, wie das Beispiel Frankreich zeigt. Die EU-Kommission beanstandete den französischen Gesetzesvorschlag für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, weil er nicht mit EU-Regeln kompatibel sei. Da die Brüsseler Behörde in Teilen der Digitalpolitik ein Vorrecht hat und nur sie den großen Plattformen Vorschriften machen darf, muss Frankreich den Text nun ändern.

Für die Reaktion auf die Vorwürfe der EU gibt es für den Meta-Konzern keine Frist. Kritiker werfen der Europäischen Kommission immer wieder vor, die EU-Regeln für digitale Plattformen nicht konsequent genug durchzusetzen, zu lange für die Verfahren gegen die Online-Riesen zu brauchen und zu wenige Strafen auszusprechen. Das Verfahren gegen Meta wegen mangelnden Jugendschutzes dauert bereits über zwei Jahre.

In den USA verlor der Facebook-Konzern zusammen mit der Google-Videoplattform YouTube bereits einen viel beachteten Gerichtsprozess wegen des Suchtpotenzials seiner Angebote. Geschworene in Los Angeles sprachen der 20-jährigen Klägerin als Wiedergutmachung einen Betrag von drei Millionen Dollar zu, der zu 70 Prozent von Meta bezahlt werden solle.


(dahe)



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Acht schnelle USB-SSDs mit 1 und 2 TByte Speicherplatz im Test


Die gute Nachricht: Die SSD-Preise sind in den vergangenen Monaten weniger stark gestiegen als die für DRAM. Die nicht ganz so gute: Wer heute kauft, muss trotzdem mit etwa dem doppelten Preis vom vergangenen Jahr rechnen. Das führt zu Kaufzurückhaltung – und das wiederum dazu, dass einige Hersteller sich still und heimlich aus dem Markt zurückziehen oder zumindest deutlich weniger neue Modelle auf den Markt bringen als früher.

Doch einige neue Modelle haben wir gefunden. Unsere Auswahl besteht aus maximal sechs Monate alten Flash-Speichern, die pro TByte maximal 200 Euro kosten. Damit fiel etwa die Emtec X210 Elite Pro zunächst heraus: Diese 1-TByte-SSD war bei nur einem Händler verfügbar und sollte dort wahnsinnige 500 Euro kosten. Doch im Lauf von nur zwei Wochen fiel der Preis der SSD erst auf 350 Euro, bis sie dann zum Redaktionsschluss bei 209 Euro lag – sie ist also im Test mit dabei. Fraglich ist, ob sich jemand die SSD zum ehemaligen Preis gekauft hat – und wenn ja, in welchen Händen dann der übermäßige Gewinn gelandet ist.




Doch einige neue Modelle haben wir gefunden. Unsere Auswahl besteht aus maximal sechs Monate alten Flash-Speichern, die pro TByte maximal 200 Euro kosten. Damit fiel etwa die Emtec X210 Elite Pro zunächst heraus: Diese 1-TByte-SSD war bei nur einem Händler verfügbar und sollte dort wahnsinnige 500 Euro kosten. Doch im Lauf von nur zwei Wochen fiel der Preis der SSD, erst auf 350, dann auf 209 Euro – sie ist also im Test mit dabei. Fraglich ist, ob sich jemand die SSD zum ehemaligen Preis gekauft hat – und wenn ja, in welchen Händen dann der übermäßige Gewinn gelandet ist.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Acht schnelle USB-SSDs mit 1 und 2 TByte Speicherplatz im Test“.
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