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SAP-Anwender: Hybride Szenarien dominieren, Cloud auf dem Vormarsch


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Laut einer gemeinsamen Umfrage von SAP-Anwendergruppen in der DACH-Region (DSAG), Nordamerika (ASUG), Großbritannien (UKISUG) und Japan (JSUG) nutzen mehr als zwei Drittel aller Befragten Cloud-Lösungen allgemein für den Betrieb von Unternehmensanwendungen, Workloads oder die Speicherung von Daten. Zugleich bestätigt die Befragung das seit einiger Zeit von den Anwendervertretungen prognostizierte Nebeneinander der On-Premises- und Cloud-Lösungen beziehungsweise bereits implementierte, aber auch geplante hybride Einsatzszenarien.

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„Im internationalen Vergleich sehen wir, dass die Cloud-Nutzung auch bei unseren Mitgliedern stetig zunimmt – wenn auch mit anderer Dynamik als etwa in den USA“, kommentiert Jens Hungershausen, Vorstandsvorsitzender der deutschsprachigen Anwendervertretung, die Ergebnisse. Konkret sollen 76 Prozent der Nutzer in Deutschland, Österreich und der Schweiz SAP zumindest in Teilen in die Cloud folgen. In den USA sind es bereits 84 Prozent. In Japan und Großbritannien geben sich die SAP-Kunden mit 72 beziehungsweise 70 Prozent beim Service-Bezug aus der Cloud noch etwas zurückhaltender.

Befragt nach den aktuell eingesetzten Systemlandschaften über alle Anwendungen, sind 78 Prozent der DSAG-Mitglieder mit hybriden On-Premises- und Cloud-Szenarien unterwegs (ASUG: 49 Prozent, UKISUG: 56 Prozent, JSUG: 55 Prozent). Allein auf die Private Cloud setzen sieben Prozent (ASUG: 23 Prozent, UKISUG: 14 Prozent, JSUG: 10 Prozent). Die Public Cloud als alleiniger Bezugsart für Anwendungsservices ist unter den deutschsprachigen Mitgliedern mit einem Prozent kaum existent. In Großbritannien (8 Prozent) sowie Amerika und Japan (je 4 Prozent) finden die öffentlichen Cloud-Services mehr Zuspruch. Ein Mix aus beiden Cloud-Betriebsmodellen ist deutlich häufiger anzutreffen (DSAG: 7 Prozent, ASUG: 24 Prozent, UKISUG: 17 Prozent und JSUG: 27 Prozent).


Infografik Systemlandschaft SAP-Anwender DACH

Infografik Systemlandschaft SAP-Anwender DACH

In Deutschland, Österreich und der Schweiz dominieren hybride Systemlandschaften bei den SAP-Anwendern.

(Bild: Deutschsprachige SAP Anwendergruppe e.V.)

Mit einem vollständigen Bezug ihrer betriebswirtschaftlichen Anwendungen aus der Cloud, wie ihn SAP mit Cloud ERP (vormals S/4HANA Cloud) propagiert, können sich die Anwender insbesondere im deutschsprachigen Raum noch wenig anfreunden. Da helfen die neu strukturierten Cloud-(Modernisierungs-)Angebote des Herstellers – die sogenannten Rise- und Grow-Journeys – nur überschaubar weiter. Bloß jede zehnte Firma ist der Meinung, dass diese Angebote ihren Schritt in die Cloud grundsätzlich beschleunigen werden. Ähnlich verhalten fallen die Antworten mit 15 Prozent in Großbritannien aus, während sich in Amerika und Japan über 20 Prozent Vorteile versprechen.

Nach wie vor prägt das On-Premises-Szenario die S/4HANA-Nutzung in Europa. 55 Prozent der DSAG-Mitglieder setzen auf den Eigenbetrieb – bei ASUG sind es 28 Prozent, bei UKISUG 23 Prozent und bei JSUG 18 Prozent. S/4HANA in der Variante Private Cloud Edition nutzen 18 Prozent der DSAG-Befragten (ASUG: 33 Prozent, UKISUG: 18 Prozent und JSUG: 44 Prozent). Die Public-Cloud-Option setzen vier Prozent der befragten deutschsprachigen Anwender bislang ein (ASUG: 10 Prozent, UKISUG: 10 Prozent, JSUG: 13 Prozent).



Aktuell setzen die SAP-Anwender in DACH SAP S/4HANA vor allem on Premises ein, bei der Planung hat die Private Cloud jedoch die Nase vorn.

(Bild: Deutschsprachige SAP Anwendergruppe e.V.)

Auch bezüglich der Planung wird in Europa weiterhin on Premises mit 31 Prozent favorisiert (ASUG: 15 Prozent, UKISUG: 10 Prozent und JSUG: 6 Prozent). Die Private Cloud rückt bei 35 Prozent in den Fokus. (ASUG: 50 Prozent, UKISUG: 35 Prozent, JSUG: 28 Prozent). Das Interesse an dem Public-Cloud-Bezug der ERP-Software steigt auf übersichtliche sieben Prozent der DSAG (ASUG: 11 Prozent, UKISUG: 10 Prozent, JSUG: 16 Prozent).

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Die Zurückhaltung bei der Public Cloud ist nach Ansicht von Hungershausen unter anderem in der Komplexität bestehender IT-Landschaften begründet. Es wird befürchtet, dass beim Wechsel Systemanpassungen und eingespielte Funktionen verloren würden. Insbesondere in der DACH-Region und Großbritannien ist diese Verlustangst mit 63 Prozent beziehungsweise 58 Prozent besonders ausgeprägt. In Amerika gilt dies nur für 36 Prozent, in Japan für 49 Prozent. Hinsichtlich der Sicherheit und des Datenschutzes beim Betrieb von zentralen SAP-Workloads und -Anwendungen in der Public Cloud – an sich eine Domäne des deutschsprachigen Raums – herrschen laut Umfrage dagegen in Amerika (52 Prozent) und UK (47 Prozent) stärkere Bedenken als im DACH-Raum (45 Prozent).


(fo)



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Meta schaltet KI-Charaktere für Teenager ab, zumindest vorerst


Altersverifikation im Internet sorgt seit jeher für Diskussionen. Meist handelt es sich um eine simple Selbstabfrage, die kaum Schutz bietet. Plattformen wie Instagram werten das Verhalten von Nutzern aus und wandeln Konten bei Bedarf in Teen-Konten um. Der Meta-Konzern, zu dem Apps wie Instagram, Facebook und WhatsApp gehören, muss sich aber weiterhin Klagen stellen, mit denen Einrichtungen und Eltern gegen den unzureichenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vorgehen.

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Nun will Meta den Zugang von Teenagern zu seinen KI-Charakteren vorübergehend in all seinen Apps weltweit pausieren. Das erklärte der Konzern in einer Mitteilung auf seiner Webseite. Bis das neue Kinderschutzmodell stehe, pausiere man diesen Teil der Apps.

Der Schritt kommt kurz vor Beginn eines Verfahrens gegen Meta in New Mexico. In dem wird das Unternehmen beschuldigt, sich nicht genug um den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung in seinen Apps zu kümmern. Das IT-Nachrichtenportal TechCrunch hatte zuvor über den Schritt von Meta berichtet.

Erst vergangene Woche hatte das Unternehmen ähnliche Anschuldigungen zurückgewiesen und erklärt, dass sich mentale Probleme von Kindern und Jugendlichen nicht direkt auf die Social-Media-Nutzung zurückführen ließen. Die Herausforderungen, mit denen Jugendliche konfrontiert sind, auf einen einzigen Faktor zu beschränken, ignoriere die wissenschaftliche Forschung und die vielen Stressfaktoren, die junge Menschen heute betreffen, schreibt Meta in seiner Stellungnahme zum Thema Jugendschutz.

Man teile aber die Bedenken der Eltern über sichere, altersgerechte Erfahrungen von Teenagern in sozialen Medien. So bekommen Jugendliche über die sogenannten Teen-Accounts weniger sensible Inhalte und weniger unerwünschte Kontakte zu sehen und sie verbringen nachts weniger Zeit auf Instagram, erklärte das Unternehmen auf seiner Webseite als Reaktion auf diverse gerichtliche Auseinandersetzungen.

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Ende 2024 hatte der Meta-Konzern mehr Schutzfunktionen und elterliche Kontrollmöglichkeiten für die Instagram-Konten Minderjähriger in Europa freigeschaltet. Mit Einführung der Teen-Konten wurden uner anderem vorhandene Konten von Teenagern unter 16 Jahren automatisch auf privat umgestellt.

Vorwürfe gibt es auch gegenüber KI-Betreibern wie OpenAi. Das Unternehmen hatte Ende September einen Jugendschutz für ChatGPT eingeführt. Sofern der ChatGPT-Account eines Jugendlichen mit dem eines erwachsenen Familienmitgliedes verknüpft ist, greifen die Jugendschutzbestimmungen des Anbieters. Kinder und Jugendliche können dann unter anderem keine sexuellen, romantischen oder gewaltverherrlichenden Rollenspiele mehr mit ChatGPT führen.


(uk)



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Kondensstreifen: Warum ein paar Nachtflüge im Winter die Klimabilanz ruinieren


Die weißen Linien am Himmel gelten vielen als Symbol der Reiselust – oder als Basis für Verschwörungstheorien. Fest steht: Für die Erdatmosphäre sind sie eine erhebliche Belastung. Eine Analyse der Umweltorganisation Transport & Environment (T&E) zeigt, wie konzentriert das Problem der klimaschädlichen Kondensstreifen tatsächlich ist. Während die Luftfahrtbranche meist auf die Reduktion von CO2-Emissionen fokussiert, rückt die Studie einen oft unterschätzten Hebel in den Mittelpunkt: die Vermeidung von Nicht-CO₂-Effekten durch minimale Anpassungen der Flugrouten.

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Zugleich fanden die Forscher heraus, dass ein winziger Bruchteil des Flugverkehrs für einen Großteil der Erwärmung verantwortlich ist.

Kondensstreifen entstehen, wenn Flugzeuge in kalten und feuchten Luftschichten fliegen. Unter diesen Bedingungen gefriert der Wasserdampf aus den Triebwerken an Rußpartikeln zu Eiskristallen. Während die meisten dieser Streifen nach Minuten verschwinden, breiten sich manche unter speziellen atmosphärischen Bedingungen aus und verbleiben stundenlang als künstliche Schleierwolken am Himmel. Diese wirken wie eine gigantische Heizdecke, welche die von der Erde ausgehende Wärme zurückhält.

Der Effekt ist massiv: Laut der T&E-Untersuchung tragen Kondensstreifen zwischen ein und zwei Prozent zur globalen Erwärmung bei. Dieser Einfluss ist in etwa so groß wie der der gesamten CO2-Emissionen des Flugverkehrs.

Die von den Experten begutachteten Daten für 2019 offenbaren ein extremes Missverhältnis. Lediglich drei Prozent aller Flüge verursachten demnach 80 Prozent der durch Kondensstreifen bedingten Erwärmung. Diese besonderen „Klimasünder“ unter den Flügen lassen sich zeitlich und geografisch präzise eingrenzen.

Besonders kritisch sind demnach Nachtflüge in den Herbst- und Wintermonaten. Obwohl diese Flüge zwischen Oktober und März nur zehn Prozent des europäischen Flugverkehrs ausmachten, verursachten sie im Analysezeitraum ein Viertel der gesamten Erwärmung durch die Streifen in Europa. Grund: In der kalten Jahreszeit sind die atmosphärischen Bedingungen für langlebige Streifen besonders günstig. Nachts fehlt zudem der kühlende Effekt der Sonnenreflexion, den die entstehenden Wölkchen tagsüber teilweise bieten.

Die Lösung für dieses Problem klingt simpel und wäre T&E zufolge ohne große technische Revolutionen umsetzbar. Da die kritischen Luftschichten meist nur eine geringe vertikale Ausdehnung haben, genügen oft schon kleine Änderungen der Flughöhe um etwa 600 bis 1200 Meter, um die Bildung der wärmenden Wolken zu verhindern. Solche Anpassungen könnten bereits bei der Flugplanung auf Basis von Wettervorhersagen berücksichtigt oder taktisch während des Fluges durch die Flugsicherung angewiesen werden. Da ein Großteil der schädlichen Streifen zu Zeiten mit geringem Verkehrsaufkommen entsteht, wäre die zusätzliche Belastung für die Fluglotsen überschaubar.

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Dass dieser theoretische Ansatz in der Praxis funktioniert, haben das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und das Maastricht Upper Area Control Centre (MUAC) von Eurocontrol bereits nachgewiesen. In Feldversuchen konnten sie schon 2023 belegen, dass sich langlebige Kondensstreifen durch gezielte, geringfügige Veränderungen der Flughöhe tatsächlich effektiv vermeiden lassen. Dieses bereits erprobte Verfahren markiert einen entscheidenden Meilenstein für die Branche und beweist, dass eine signifikante Verringerung der Klimawirkung des Luftverkehrs im Bereich des Möglichen liegt.

Besonderes Augenmerk legten die Studienmacher auf den Nordatlantik. Diese Region gilt als Hotspot, da hier viele Langstreckenflüge in großen Höhen erfolgen, wo die Luft extrem kalt ist. Obwohl dort deutlich weniger Flugzeuge unterwegs sind als über dem europäischen Festland, ist der Klimaeffekt pro geflogenem Kilometer besonders hoch. Langstreckenflüge von über fünf Stunden Dauer machten 2019 nur zehn Prozent der europäischen Abflüge aus, waren aber für 40 Prozent der Kondensstreifen-Erwärmung verantwortlich. Hier bietet sich eine ideale Gelegenheit für großflächige Testläufe, da die geringere Verkehrsdichte mehr Spielraum für Routenänderungen lässt.

Um das Klimapotenzial zu heben, fordert T&E von der EU eine schnelle Integration von Nicht-CO2-Effekten in die Luftverkehrsgesetzgebung. Bisher ist das System primär darauf ausgelegt, die direkten Treibhausgasmissionen durch möglichst kurze Wege zu minimieren. Doch eine geringfügige Umleitung, die minimal mehr Treibstoff verbraucht, ist unter dem Strich deutlich klimafreundlicher. Voraussetzung ist, dass sie die Bildung einer langlebigen Wärme-Wolke verhindert. Die Organisation empfiehlt daher, Anreize für Airlines und Flugsicherungen zu schaffen, die aktiv zur Vermeidung von Kondensstreifen beitragen. Diese Auswirkungen müssten fest in die Klima-Kennzahlen der europäischen Luftfahrt integriert werden.

Angesichts der Tatsache, dass Lösungen bereits bereitstehen, drängt der T&E-Forscher Alexander Kunkel zur Eile: Mit den richtigen politischen Rahmenbedingungen könnte Europa den Weg ebnen, um in den nächsten fünf bis zehn Jahren eine flächendeckende Vermeidung dieser unnötigen Klimabelastung zu realisieren. Ein Warten auf ferne Zukunftstechnologien sei dafür nicht erforderlich.


(nie)



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Unfälle: Verkehrssicherheitsrat fordert KI-Überwachung des Handy-Verbots


Wenn sich Ende Januar Juristen, Gutachter und Verbände zum 64. Verkehrsgerichtstag in Goslar treffen, steht die Debatte über das Ziel von null Verkehrstoten („Vision Zero“) in einer zunehmend digitalen Welt im Vordergrund. Für den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) steht vorab bereits fest: Prävention muss tiefer im Gesetz verankert werden. Ein zentraler Streitpunkt wird dabei der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Überwachung des fließenden Verkehrs sein.

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Der DVR empfiehlt den Bundesländern nachdrücklich den flächendeckenden Einsatz von Monocams. Solche KI-gestützten Systeme, die an Brücken oder Straßenrändern platziert werden, sollen vollautomatisch erkennen können, ob eine Person am Steuer ein Smartphone in der Hand hält und so gegen das Handy-Verbot verstößt. Rheinland-Pfalz hat bereits eine Vorreiterrolle eingenommen und das System nach einer Testphase zum Jahresbeginn in den Regelbetrieb überführt. DVR-Präsident Manfred Wirsch stellt klar, dass der Blick auf die Straße und nicht auf das Display gehört. Er sieht in der technischen Aufrüstung daher ein wirksames Korrektiv für uneinsichtige Fahrer.

Der Appell erhält durch Entwicklungen in Sachsen Rückenwind. Dort treibt die Landesregierung eine Reform des Polizeigesetzes voran, um die oft schwierige Überführung von Handy-Sündern zu erleichtern. Während Verstöße aktuell mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden, scheitert die Durchsetzung oft am personellen Aufwand herkömmlicher Methoden. Die sächsische Initiative sieht daher vor, die Nutzung technischer Mittel an Unfallschwerpunkten oder Verkehrsknotenpunkten auszuweiten. Dies umfasst unbemannte Luftfahrtsysteme wie Drohnen. Weitreichend ist dabei der Plan, Bildaufnahmen von Fahrzeugen und Fahrern bereits präventiv zu erlauben, noch bevor ein konkreter Regelverstoß vorliegt.

Auch die Automobilindustrie sieht der DVR in der Pflicht, die Ablenkungsgefahr durch komplexe Infotainment-Systeme zu minimieren. Er verlangt intuitive Bedienkonzepte, die sicherheitsrelevante Funktionen ohne visuelle Suche oder kognitive Überlastung zugänglich machen. Ob durch präzise Sprachsteuerung oder klassische haptische Bedienelemente wie Tasten und Hebel – Ziel bleibt die maximale Aufmerksamkeit für das Verkehrsgeschehen.

Zwar schreibt die EU schon seit Juli 2024 für Neuzulassungen Systeme vor, die Ablenkung durch akustische oder haptische Signale reduzieren. Doch der DVR sieht hier erst einen Anfang. Er drängt auf eine wissenschaftliche Evaluation dieser Assistenten sowie eine ganzheitliche gesetzliche Regelung auf EU-Ebene, damit Warnungen im Cockpit nicht selbst zur Gefahr werden.

Parallel verlangt der Verband eine personelle Stärkung der Ordnungshüter. Polizei, Bußgeldstellen und Justiz benötigten dringend mehr Kapazitäten, um Verstöße konsequent zu ahnden. Dabei geht es auch um die Unfallaufnahme: Bei schweren Kollisionen mit Personenschaden, bei denen eine Ablenkung durch mobile Endgeräte nicht ausgeschlossen werden kann, müssten Smartphones konsequent gesichert und ausgewertet werden. Diese Beweissicherung soll durch eine Integration des Themas Ablenkung in die Fahrausbildung und die Fahrerlaubnisprüfung flankiert werden.

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Ein weiteres Schwergewicht der Diskussion in Goslar ist der Arbeitskreis zum Thema Alkohol im Straßenverkehr. Hier prangert der DVR eine Rechtslücke an: Bisher dürfen Radfahrer und Nutzer von Pedelecs mit bis zu 1,6 Promille unterwegs sein, sofern sie keine Ausfallerscheinungen zeigen. Der Rat fordert stattdessen die Einführung einer Ordnungswidrigkeit bereits ab einer Grenze von 1,1 Promille. Für Kraftfahrzeugführer geht er noch einen Schritt weiter und plädiert für ein absolutes Alkoholverbot.

Zugleich mahnt der DVR eine Verbesserung der statistischen Datengrundlage an. Die bisherige Praxis, die Anzahl lebensbedrohlich Verletzter lediglich auf Basis von Stichproben zu schätzen, reiche für eine zielgerichtete Prävention nicht aus. Auch die Qualität der Fahrausbildung nimmt der Rat ins Visier. Ein verbindlicher Referenzlehrplan soll sicherstellen, dass der Lernfortschritt transparent dokumentiert wird. Um die Kosten für den Führerschein ohne Qualitätsabstriche zu senken, setzt der DVR auf Fahrsimulatoren: Sie sollen integraler Bestandteil der regulären Ausbildung werden. In Kombination mit Online-Theorieunterricht in Echtzeit und E-Learning-Formaten könne so eine Ausbildungsoffensive entstehen, die Sicherheit und Effizienz vereint.


(nie)



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