Künstliche Intelligenz
Scharfe Abrechnung an der ePA: Kelber kritisiert Sicherheit und Reklamekampagne
Als unsicher und intransparent bezeichnet der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte, Prof. Ulrich Kelber, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens und insbesondere die elektronische Patientenakte (ePA). In einem Vortrag bei einer Veranstaltung der freien Ärzteschaft warf er der Politik vor, Vertrauen durch oberflächliche Werbung zu verspielen und grundlegende Sicherheitsstandards zu ignorieren.
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Reklame statt Aufklärung und hohe Widerspruchsquote
Kelber kritisierte die Kommunikationsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums zur ePA scharf. Anstatt Bürgerinnen und Bürger umfassend über Risiken und notwendige Abwägungen aufzuklären, setze das Ministerium auf eine „reine Reklamekampagne“, die das Projekt lediglich als „super und „toll“ anpreise. Wer nur versuche „zu überreden, anstatt zu überzeugen“, so Kelber, der werde auf Dauer nicht vorwärtskommen.
Diese Vorgehensweise führe zu einem Vertrauensverlust, der sich bereits in den Zahlen zeige: Die Widerspruchsquoten gegen die ePA seien mit fünf bis zehn Prozent für ein Opt-out-System ungewöhnlich hoch. Außerdem sei die Gruppe der überzeugten Gegner, die aktiv widersprechen, fast genauso groß oder sogar größer als die Gruppe der überzeugten Befürworter, die sie aktiv nutzen. Die offiziellen Zahlen zur Nutzung schwanken stark zwischen drei und zwölf Prozent. Dies untergrabe laut Kelber auch die Repräsentativität der Daten, die für die Forschung so wichtig sein sollen. Zudem sei die Qualität der Daten, etwa der Abrechnungsdaten, oft unzureichend.
Technische Mängel und instabiler Betrieb
Auch technisch sei das System alles andere als ausgereift. Kelber rechnete vor, dass die offiziell angegebene Betriebsstabilität von 96 Prozent „eine Stunde Ausfall pro Tag“ bedeute. Diese Ausfälle fänden höchstwahrscheinlich nicht nachts, sondern unter Last während der Praxiszeiten statt. Er kritisierte die Haltung der Gematik, die sich zwar unzufrieden zeige, aber auf die Zuständigkeit privater Dienstleister verweise. Das sei „mindestens eine Lücke in dem System“. Bei einem staatlich gelenkten Projekt müsse es wirksame Sanktionsmöglichkeiten gegen unzuverlässige Anbieter geben.
Zusätzlich werde der sichere Zugang für Versicherte systematisch erschwert, nicht nur aufgrund der schwierigen Ersteinrichtung. Die Politik habe dazu ihren Beitrag geleistet. Unter anderem, weil sie es den Krankenkassen durchgehen lasse, die PIN für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht zu versenden. „In Wirklichkeit“ lasse sie das Kelber zufolge „auch durchgehen, weil sie auf Dauer das ja gar nicht mehr so haben will“. Gleichzeitig wurde der kostenlose PIN-Rücksetzbrief für den elektronischen Personalausweis aus Kostengründen abgeschafft, was auch diese sichere Alternative unattraktiv mache. Stattdessen würden Nutzer zu unsichereren Methoden wie der biometrischen Anmeldung gedrängt.
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Überhasteter Rollout ohne echte Testphasen
Kelber prangerte zudem den grundlegenden Entwicklungsprozess der Digitalisierungsprojekte an. Er forderte, IT-Systeme im Gesundheitswesen endlich so zu entwickeln, wie es professioneller Standard sei. „Pilotieren, evaluieren, eventuell wieder zurückgehen und nur wenn der Evaluierungsprozess gelaufen ist, dann skalieren, also ausrollen.“ Stattdessen gebe es überhastete Einführungen, die als Tests deklariert werden, aber keine sind. Als Beispiel nannte er die Testphase der ePA in den Modellregionen. Direkt danach sollten sie alle nutzen. Ein solches Vorgehen lasse keine Zeit, „die Ergebnisse zu prüfen“ oder Fehler zu korrigieren. Angesichts von 25 Jahren Versäumnis, so Kelber, komme es auf ein weiteres halbes Jahr für eine qualitativ hochwertige Einführung nicht an.
Sicherheitslücken und „Flickenteppich“-Mentalität
Den Kern seiner Kritik bildeten die massiven Sicherheitsbedenken. Die ePA sei in ihrem jetzigen Zustand nicht sicher. Anstatt Sicherheitslücken grundlegend zu schließen, würden sie oft nur notdürftig „gestopft“. Kelber bemängelte, dass die Sicherheitsarchitektur nicht transparent gemacht werde und Angriffe, die mit den „Ressourcen eines Staates“ durchgeführt werden, bei der Prüfung von vornherein ausgeschlossen würden. Das sei ein Unding bei einer Datenbank mit den Gesundheitsdaten von rund 70 Millionen Menschen.
Besonders alarmierend sei, dass die Schlüssel zur Verschlüsselung der Gesundheitsdaten bei den Betreibern liegen. Kelber nannte hier explizit die Anbieter: IBM, die dem US-Recht unterliegt und Daten an US-Sicherheitsbehörden herausgeben muss, sowie die österreichische Firma RISE, „die in Österreich vom öffentlichen Dienst wegen ihrer Beziehung zu Wirecard und den russischen Geheimdiensten keine Aufträge mehr bekommt“. Nach wie vor sei nicht geklärt, „ob das wirklich vollständig gestoppt ist“. Dass solche Anbieter Zugriff auf die Schlüssel haben, sei „überhaupt nicht state of the art“.
Auch die geplante Umsetzung des European Health Data Space (EHDS) in Deutschland sieht Kelber kritisch. Insbesondere die Entscheidung, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum zentralen „Health Data Access Body“ zu machen, hält er für „nicht glücklich“. Das Problem sei ein massiver Interessenkonflikt: Da das BfArM eigene Forschungsinteressen habe, würde es damit gleichzeitig über seine eigenen Forschungsanträge entscheiden. Kelber warnte davor, dass „nicht jemand selber seine eigenen Forschungsanträge in einem Haus bewährt“. Eine klare Trennung von Aufsicht und Forschung sei keine unnötige Bürokratie, sondern essenziell, um Vertrauen zu schaffen.
Als weiteren Beleg für die Aushöhlung des Datenschutzes nannte Kelber das geplante EU-Omnibusgesetz. Dieses Gesetz sei „nochmal gefährlicher“ und ein Beispiel für übereilte Gesetzgebung. Kelber kritisierte den Entstehungsprozess scharf. Der Datenschutzteil sei nach seinem Kenntnisstand „innerhalb von fünf Tagen“ geschrieben worden – ohne Folgenabschätzung, ohne Evidenzprüfung und ohne jegliche Debatte oder Beteiligung von Stakeholdern. Das Ergebnis sei ein Gesetz, das grundlegende Definitionen aufweiche: So sollen Daten, die einmal anonymisiert wurden, selbst dann nicht mehr unter die Datenschutzgrundverordnung fallen, wenn sie von Dritten später wieder re-identifiziert werden könnten.
Zudem werde der Begriff der Gesundheitsdaten aufgeweicht. Während die Behandlungsdaten einer Onkologie-Patientin geschützt blieben, würden ihre bloßen Aufenthaltsdaten im Onkologiezentrum nicht mehr als Gesundheitsdaten gelten – derartige Daten entstehen beispielsweise bei Terminbuchungen. Besonders kritisch sah Kelber, dass Training von KI pauschal zu einer Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung werden soll – ohne weitere Abwägung, selbst bei hochsensiblen Daten.
Deutschlands Abstieg zur „dunklen Kraft“
Während der geplante European Health Data Space (EHDS) die EU-Staaten auf ein gemeinsames Mindestniveau bei der Datensicherheit zwinge, liege Deutschland aktuell darunter. Seinen Vortrag schloss Kelber mit einer düsteren Anspielung auf J.R.R. Tolkiens „Herr der Ringe“: Anstatt wie früher ein Vorreiter im Datenschutz zu sein, sei Deutschland durch solche Vorhaben zu „einer der dunklen Kräfte in Mittelerde geworden“, die aktiv versuche, europäische Standards zu senken. Die Reise in die Digitalisierung des Gesundheitswesens sei, so Kelber in Anlehnung an Bilbo Beutlin, „eine gefährliche Sache“, bei der man genau aufpassen müsse, wohin die Füße einen tragen.
(mack)
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Studio Display 2026 im Test: 5K-Mattscheibe mit Thunderbolt 5
Für viele Mac-Nutzer ist das Studio Display mit seinem Design und der 5K-Auflösung alternativlos. Für die Neuauflage polierte Apple an vielen Stellen nach und baut unter anderem modernere Ports mit Thunderbolt 5 ein.
Ausgerechnet beim Herzstück des 1700 Euro teuren Monitors (ab 1641,89 €), dem Panel, wagt der Hersteller allerdings keine Änderungen.
Wir haben die Neuauflage vermessen, die neuen Thunderbolt-Optionen ausprobiert und geprüft, ob Apples 5K-Display der wachsenden Konkurrenz technisch noch Paroli bietet.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Studio Display 2026 im Test: 5K-Mattscheibe mit Thunderbolt 5“.
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Auf Expansionskurs: Amazons Zoox testet Robotaxis in Dallas und Phoenix
Das US-amerikanische Robotertaxi-Unternehmen Zoox expandiert und stärkt seine Präsenz auf dem umkämpften US-Markt. Die Amazon-Tochter weitet ihre Tests auf Dallas und Phoenix aus und eröffnet eine Zentrale für den Flottenbetrieb im US-Bundesstaat Arizona. Das teilte Zoox am Montag mit.
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Mit den beiden Großstädten Dallas und Phoenix ist die Zoox-Testflotte nun in zehn verschiedenen US-Märkten aktiv. Das Unternehmen hat seine Aktivitäten zuletzt schrittweise ausgebaut und im vergangenen Jahr seinen autonomen Taxidienst in San Francisco und in der Casino-Metropole Las Vegas gestartet. Hinzu kommen die Standorte Seattle, Austin, Miami, Los Angeles, Atlanta und Washington D.C.
Seit dem Start des Services in Las Vegas und des Testbetriebs in San Francisco Ende letzten Jahres hat Zoox nach eigenen Angaben über eine Million autonome Meilen zurückgelegt und mehr als 300.000 Fahrgäste befördert.
Gewinnung neuer Daten
Die Erweiterung der Testflotte nach Dallas und Phoenix unterstreicht den Expansionsdrang des Unternehmens. „Phoenix und Dallas sind schnell wachsende Metropolregionen mit hoher Nachfrage nach Fahrdiensten und Verbindungen auf der ersten und letzten Meile. Die Expansion in diese Städte ermöglicht es uns, in weitläufigen Gebieten zu testen und so Daten zu gewinnen, die sich von unseren Tests in anderen dicht besiedelten Metropolregionen wie San Francisco unterscheiden“, schreibt Zoox in einer Pressemitteilung. In Phoenix habe man die Möglichkeit, die Leistung der Sensoren und Batterien unter extremen Hitze- und Staubbedingungen auf Schnellstraßen zu testen; Dallas wiederum biete die Gelegenheit, die eigene KI unter verschiedenen Wetterbedingungen und in komplexen Straßennetzen weiterzuentwickeln.
Zoox plant in Phoenix und Dallas nach eigenen Angaben den Einsatz einer kleinen Anzahl umgerüsteter SUVs. Der Fokus liegt zunächst auf manueller Kartierung, bevor autonome Tests beginnen, mit einem Sicherheitsfahrer am Steuer, der jederzeit eingreifen und die KI bei Bedarf deaktivieren kann. Der Robotaxi-Anbieter wird außerdem neue Depots in beiden Städten eröffnen, sowie ein neues Fusion Center in Scottsdale, Arizona, in Betrieb nehmen, das als Kommandozentrale für Flottenbetrieb, Einsatzleitung und Fahrerbetreuung dienen soll, wie es heißt.
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(akn)
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Schweizer Franken: Eidgenossen verankern Bargeld in der Verfassung
Das vertraute Klimpern in der Hosentasche erhält in der Schweiz Verfassungsrang. In einer Volksabstimmung hat am Sonntag eine deutlichen Mehrheit von 73,4 Prozent den Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung angenommen.
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Damit rückt der Schutz von physischem Geld eine Stufe höher: Was bisher lediglich auf Gesetzesebene geregelt war, wird nun fest in der Bundesverfassung verankert. Der Franken bleibt die offizielle Währung. Der Bund steht zudem über die Schweizerische Nationalbank in der Pflicht, stets für eine ausreichende Bargeldversorgung zu sorgen.
Vorschlag von Aktivisten abgelehnt
Aktivisten wollten mit einer anderen Bargeld-Initiative einen noch stärkeren Schutz ausdrücklich auch von „Münzen und Banknoten“ erreichen. Doch damit scheiterten sie gegen 54,4 Prozent Nein-Stimmen.
Initiator Richard Koller wertete das Gesamtergebnis trotzdem als Erfolg. Das Kernanliegen, Bargeld vor einer schleichenden Verdrängung durch digitale Zahlungsmittel zu bewahren, sei durch den stattdessen angenommenen Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament faktisch übernommen worden. Die Unterschiede zwischen den Vorlagen lagen primär in juristischen Nuancen und einzelnen Formulierungen.
Symbolischer Sieg mit politischer Sprengkraft
Für die Schweizer Bevölkerung ändert sich im Portemonnaie vorerst nichts. Das Votum hat primär symbolische Wirkung und sichert die Wahlfreiheit zwischen Smartphone, Karte und Bargeld langfristig ab. In Deutschland wird derweil darüber diskutiert, eine elektronische Bezahloption zur Pflicht zu machen.
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Trotz des klaren Entscheids ist die eidgenössische Debatte nicht beendet: Das Augenmerk richtet sich nun auf die Kantone. In Genf gibt es bereits eine Verpflichtung für Gastronomiebetriebe, Bargeld anzunehmen. Nationalräte verschiedener Parteien kündigten weitere Vorstöße an, um eine Annahmepflicht vor allem im öffentlichen Dienst und im Verkehrswesen durchzusetzen.
(vbr)
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