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„Schnellschuss“: Telekom-Wettbewerber kritisieren Reformpläne des Regulierers


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Auf die Telekommunikationsbranche kommen derzeit gleich mehrere regulatorische Vorhaben zu, mit denen das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Glasfaserausbau beschleunigen wollen. Grundsätzlich wurden diese Aktivitäten auf der Digital- und Glasfasermesse Fiberdays 26 begrüßt. „Ich finde es richtig gut, welche Geschwindigkeit das BMDS unter Herrn Wildberger an den Tag legt“, sagte etwa Reinhard Sauer, CEO der Deutschen GigaNetz, auf der Veranstaltung in Frankfurt am Main.

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Bei einem Thema geht es der Branche dann aber doch zu schnell – und zwar bei der sogenannten Markt-1-Regulierung. Die BNetzA sieht aufgrund des unterschiedlichen Ausbaus der Glasfaser- und TV-Kabelnetze keine homogenen Wettbewerbsbedingungen mehr. Sie hat deshalb in einem Mitte März veröffentlichten Eckpunktepapier vorgeschlagen, den Breitbandmarkt nicht mehr bundesweit, sondern regional zu betrachten. Pro Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt soll dann der Wettbewerb im Breitbandmarkt analysiert werden.

Dabei identifiziert die BNetzA drei Teilmärkte. In Städten wie Köln, Ingolstadt, München und Wolfsburg existieren neben der Deutschen Telekom mindestens zwei alternative Wettbewerber, die mit ihren Netzen eine Abdeckung von jeweils mindestens 60 Prozent erreichen. Das interpretiert die BNetzA als Zeichen für einen wirksamen Infrastrukturwettbewerb. Einen Regulierungsbedarf sieht sie hier nicht mehr, was bedeuten würde, dass sie die Telekom in diesen Städten aus der Regulierung entließe.

„Das geht in die falsche Richtung“, wetterte Jens Prautzsch, CEO von Unsere Grüne Glasfaser (UGG). Auf den Fiberdays 26 in Frankfurt nannte er das Vorhaben der BNetzA einen Schnellschuss. „Wir haben nicht damit gerechnet, dass so ein Vorschlag so schnell kommt“, zeigte sich auch Soeren Wendler, Sprecher der M-net-Geschäftsführung, überrascht.

In Städten und Kreisen, in denen die alternativen Wettbewerber keine so hohe Abdeckung erzielen, aber auch die Telekom keine sogenannte marktmächtige Position innehat, will die BNetzA eine sogenannte symmetrische Regulierung etablieren. Davon wären dann nicht nur die Telekom, sondern auch ihre Wettbewerber betroffen. Es bleiben die Teilmärkte übrig, in denen die Telekom weiterhin das marktmächtige Unternehmen darstellt. Hier bliebe es bei einer asymmetrischen Regulierung zulasten der Telekom.

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Timo von Lepel, Geschäftsführer der Kölner Stadtwerketochter NetCologne, ist direkt von diesem Vorhaben der BNetzA betroffen. „Die Methodik ist mehr als fragwürdig“, mahnt er an. Seine Kritik: Die Abdeckung sage nichts über die Nutzung aus. „Wenn das durchgeht, gilt das für alle Städte“, warnte von Lepel auf den Fiberdays. „Dann kann die Telekom machen, was sie will.“

Die einhellige Meinung der alternativen Wettbewerber auf den Fiberdays 26: Die Telekom sei immer noch ein marktmächtiges Unternehmen. Daher sei es zu früh, sie aus der Regulierung zu entlassen. „Das kann man nicht nur an der Netzabdeckung festmachen, sondern man muss schauen, was die Telekom insgesamt auf die Waage bringt“, sagte M-net-Geschäftsführer Wendler in Frankfurt am Main und verwies unter anderem auf die Finanzkraft der Telekom als Global Player. „Wie will man das regional abgrenzen?“, fragte Wendler.

Er befürchtet, dass die Telekom in Städten wie eben München oder Köln z. B. ein Preisdumping forcieren könnte, sowohl auf Kupfer- als auch auf Glasfasernetzen. „Da stellt sich dann auch die Frage, welche Instrumente die BNetzA hätte, um so etwas zu vermeiden“, hinterfragte Wendler. Gefahren sieht er auch für die Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze, wenn qua Regulierung in Städten kein marktmächtiges Unternehmen mehr aktiv wäre. Bislang gehen Gesetzgeber und Regulierer davon aus, dass dessen Kupfernetze in einem regelbasierten Prozess abgeschaltet werden sollen.


(vbr)



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iPhone 17: Wohl so lange Apples Nummer eins wie noch nie


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Apples iPhone 17 könnte einen sehr speziellen Rekord brechen: den des iPhone-Topsellers mit der längsten Verfügbarkeit aller Zeiten in der Geschichte der Produktreihe. Der Grund ist einfach: Apple plant, den Nachfolger, das iPhone 18, ins Frühjahr 2027 zu verschieben. Das bedeutet: Zwischen iPhone 17 und iPhone 18 liegen bis zu 18 Monate. Welche Auswirkungen das auf die Verkaufszahlen haben wird, ist noch unklar, das Geschäft könnte aber zumindest kurzfristig durch eine geplante Preiserhöhung angekurbelt werden, die Kunden motiviert, noch schnell zuzugreifen, bevor mit Aufschlägen von bis zu 200 Euro zu rechnen ist.

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Seit Jahren hatte Apple alle wichtigen iPhones stets im Herbst, üblicherweise im September, präsentiert. In diesem Jahr soll das anders sein, angeblich kommen nur drei Modelle, nämlich iPhone 18 Pro, 18 Pro Max und das neue Foldable iPhone Ultra. Mit dem iPhone 18 wird nun im kommenden Frühjahr gerechnet, zusammen mit einem neuen „e“-Einsteigermodell (18e) und einer zweiten Generation des iPhone Air. Bislang war das Frühjahr nur Einsteigergeräten vorbehalten gewesen: Apple brachte zuletzt das iPhone 17e im März 2026 und zuvor das iPhone 16e im Februar 2025 heraus. Nun plant Apple offenbar eine Aufwertung des Frühjahrstermins – auch, um sein Geschäftsjahr etwas zu entzerren und das Hauptgeschäft im vierten Quartal zu erweitern.

Die 18 Monate zwischen iPhone 17 und iPhone 18 gab es so noch nicht, wie das Apple-Blog 9to5Mac berechnet hat. Das iPhone 17 kam im September 2025, das iPhone 18 folgt nun wohl spätestens im März 2027. Nur beim Übergang vom iPhone 4 zum 4S gab es eine ähnlich lange Zeitspanne von knapp unter 16 Monaten: von Juni 2010 bis Oktober 2011. 2020 hatte Apple aufgrund der Corona-Pandemie den Jahresrhythmus ebenfalls leicht unterbrochen: Das iPhone 11 Pro vom September 2019 wurde erst im Oktober 2020 durch das iPhone 12 Pro abgelöst. An die knapp 550 Tage, mit denen nun beim Übergang vom iPhone 17 zum iPhone 18 gerechnet wird, kommt das alles nicht heran.

Das Standardmodell ist beim iPhone üblicherweise auch das meistverkaufte Gerät, auch wenn die Pro-Varianten für Apple mehr und mehr Marktanteile gewinnen. Umso bedeutsamer ist nun die geplante Verschiebung. Möglicherweise hofft man bei Apple, dass Kunden eher zum iPhone 18 Pro wechseln.

Der Preisunterschied zwischen Standard- und Pro-Modellen ist üblicherweise signifikant: So zahlt man für das iPhone 17 mit 256 GByte aktuell bei Apple 949 Euro, für das Pro-Modell mit 6,3 Zoll und 256 GByte werden hingegen 1299 Euro aufgerufen, für das größe Max-Modell gar 1449 Euro.

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(bsc)



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#TGIQF: Das Quiz rund um „Quake“


Die Zeit rennt: „Quake“ wurde diese Woche 30 Jahre alt. Am 22. Juni 1996 veröffentlichte id-Software den First-Person-Shooter, der das Genre in die Moderne führte.

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Die Ego-Shooter war bereits einige Jahre populär. Mit Wolfenstein 3D und DOOM etablierte die Gamingschmiede bereits die Spiele, die bis heute stilprägend sind. Quake war aber nicht weniger wichtig, denn das Spiel brachte bahnbrechende Neuerungen, ebenfalls ausgeheckt von John Romero, John Carmack und American McGee.

Waren vorige Shooter noch aufgrund der begrenzten Leistungsfähigkeit mit Kompromissen behaftet und eine Mischung aus Pixel-Gegnern und Pseudo-3D, lieferte „Quake“ einen vollen dreidimensionalen Effekt mit Polygongrafik in allen Bereichen.


#TGIQF: Das heise-online-Quiz

#TGIQF: Das heise-online-Quiz

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:

Herausragend war auch, dass „Quake“ konsequent auf Mehrspielermatches setzte, egal ob per Nullmodem-Kabel, LAN-Netzwerk oder online. Neuartig war zudem die kombinierte Maus-Tastatursteuerung, die eine größere Flexibilität ermöglichte.

Die düstere, gruselige Atmosphäre der verwinkelten Levels und die verschiedenartigen Monster wussten Heranwachsende zu schocken, sodass das Unvermeidliche kam: In Deutschland gelangte das Spiel umgehend auf den Index der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdenden Medien (BPjM) und wurde erst im Jahr 2011 wieder daraus entfernt.

Das änderte wenig an der Popularität unter Jugendlichen, denn das Spiel verbreitete sich schnell als Raubkopie: Bereits drei Tage vor dem Veröffentlichungstermin wurde eine Beta-Version ins damals noch sehr junge Internet gestellt.

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Eine 90er-Band schaffte es sogar in das Spiel hinein. Welches Bandlogo taucht denn auf Munitionskisten auf? Das wollen wir von Ihnen wissen in unserem Freitagsquiz.

Wie immer stellte in der heiseshow Moderatorin Anna Bicker dem Chef Dr. Volker Zota und Redakteur Malte Kirchner drei Fragen vorab. Na ja. Die Punktausbeute war jetzt nicht weltmeisterlich, aber auch kein Vorrundenaus.

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Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.

Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns bei Mastodon, auf Facebook oder Instagram. Und schauen Sie auch gern beim Redaktionsbot Botti vorbei.

Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster aka Herr der fiesen Fragen.


(mawi)





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77 Pfund pro Person: Das könnte Apple iCloud-Nutzern in Großbritannien zahlen


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Britischen Apple-Kunden steht womöglich ein kleiner Geldsegen bevor: Eine Sammelklage, die die Verbraucherschutzorganisation „Which?“ zusammen mit einem Prozessfinanzierer gestartet hat, soll bis zu 77 britische Pfund pro Kunde einbringen, sollte sie erfolgreich sein. Apples Versuche, das Fortschreiten des Verfahrens zu verhindern, waren zuletzt gescheitert. Bei der Sammelklage im Milliardenwert geht es um die Kosten für den Speicherdienst iCloud – und die Frage, ob Apple seine Nutzer mit dessen Preisgestaltung wettbewerbswidrig in ein Geschäftsverhältnis zwingt, das ihnen keine anderen Alternativen lässt.

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Which? arbeitet ähnlich wie die deutsche Stiftung Warentest und gehört zur gemeinnützigen Consumer Association. Die Gruppe schätzt, dass von Apples Vorgehen in Großbritannien bis zu 40 Millionen iCloud-Kunden betroffen sind. Angesichts der Einwohnerzahl des Vereinigten Königreichs von 68 Millionen Menschen ist das ein sehr hoher Wert. Die Kläger fordern etwas mehr als 3 Milliarden Pfund von Apple. Betroffen sind Personen, die zwischen November 2018 und dem 8. Juni 2026 in Großbritannien gelebt haben.

Die Verbraucherschutzorganisation glaubt, dass Apple Nutzer in seinen iCloud-Dienst „eingesperrt hat“, da es quasi unmöglich sei, alternative Dienste zu verwenden. Seit vielen Jahren bietet Apple nur 5 GByte an kostenlosem Cloud-Speicher an. In Großbritannien muss man für mehr Platz mindestens 99 Pence zahlen – dann gibt es 50 GByte. Die Spanne reicht bis 12 TByte für 55 Pfund.

Apple hatte mit verschiedenen Strategien versucht, die Klage abzuweisen – unter anderem durch das Angehen des von Which? verwendeten Prozessfinanzierers, der wirtschaftliche Probleme hatte. Apples Anwälte zogen in Zweifel, dass das Unternehmen den Prozess überhaupt durchführen könne. Which? ist angesichts der hohen Kosten aufgrund des Schadensrahmens nicht in der Lage, die Klage allein zu stemmen. Laut einem BBC-Bericht konnte Which? sich aber bislang durchsetzen – die Klage bekam grünes Licht seitens des zuständigen Gerichts. Nun muss das Competition Appeal Tribunal entscheiden. Das Verfahren könnte allerdings Jahre dauern.

Which? argumentiert etwa, dass ein wettbewerbsrechtlich korrektes Angebot des 200-GByte-Pakets statt der aktuellen drei Pfund nur zwei Pfund gekostet hätte, wenn Apple sich nicht illegal verhalten hätte. Diese Illegalität wiederum ergibt sich laut der Verbraucherschützer offensichtlich dadurch, dass Apple nur 5 GByte an kostenlosem Speicher mitliefert. Apple sieht das naturgemäß anders und meint, dass Kunden „jede Menge Alternativen“ hätten. Allerdings ist iCloud tief ins System eingebunden, sei es auf iPhone, iPad oder Mac.

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(bsc)



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