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Sinkt zu schnell: NASA-Weltraumteleskop stellt vor Rettungsmission Forschung ein
Die NASA hat das Weltraumteleskop Swift weitgehend deaktiviert, um sein Absinken zur Erde zu verlangsamen und seine Zeit im Orbit zu verlängern. Das ist in Vorbereitung einer ganz besonderen Mission geschehen, bei der das Instrument von einer Weltraumsonde wieder in einen höheren Orbit geschoben werden soll, um dort wieder forschen zu können. Bis es so weit ist, muss aber jetzt verhindert werden, dass das „Neil Gehrels Swift Observatory“ zu schnell absinkt und doch noch abstürzt, bevor es auf diese Weise gerettet werden kann. Deshalb ist seit Mittwoch nur noch ein Instrument aktiviert und das Weltraumteleskop hat aufgehört, sich jeweils auf neue Forschungsziele auszurichten. Das würde den atmosphärischen Widerstand zu sehr erhöhen, erklärt die NASA.
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Weltraumteleskop sinkt zu schnell
Neil Gehrels Swift Observatory wurde 2004 gestartet, damals hieß das Gerät nur Swift. Das Weltraumteleskop untersucht primär Gammastrahlenblitze, „die stärksten Explosionen im Universum“, wie die NASA erläutert. An Bord sind drei verschiedene Forschungsinstrumente, die im sichtbaren, im ultravioletten, im Röntgen- und im Gammaspektrum arbeiten. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Burst Alert Telescope (BAT), das zu jeder Zeit etwa ein Sechstel des Himmels abdeckt und dort Gammablitze entdecken kann. Wenn einer entdeckt wird, kann es die anderen Instrumente rasch darauf ausrichten und sich um sich selbst drehen. Während seines Betriebs hat das Gerät unzählige Ereignisse beobachtet. 2018 wurde es zu Ehren des kurz zuvor verstorbenen Forschungsleiters umbenannt.
Erst im Herbst hat die NASA publik gemacht, dass die verstärkte Sonnenaktivität dafür gesorgt hat, dass die Ausläufer der Erdatmosphäre Swift stärker abbremsen als ursprünglich erwartet. Ohne Gegenmaßnahme würde es bald abstürzen. Um das zu verhindern, hat die NASA einem Raumfahrtunternehmen deshalb 30 Millionen US-Dollar bezahlt. Im Gegenzug soll Katalyst mit einem eigenen Raumfahrzeug den Orbit von Swift anheben. Das sollte schon im Frühjahr dieses Jahres geschehen, jetzt wird der Sommer anvisiert. Die Einstellung der Forschungsarbeit soll dafür sorgen, dass Swift bis dahin nicht zu stark absinkt. Zuletzt war es in einer durchschnittlichen Höhe von weniger als 400 km unterwegs. Damit das Weltraumteleskop nicht abstürzt, darf es nicht unter 300 km sinken.
(mho)
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Aus für Websperren: Gericht kippt Sperrverfügung gegen Pornhub & Co.
In den langjährigen juristischen Auseinandersetzungen um Netzsperren gegen pornografische Angebote hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteile gefällt, die die bisherige Praxis der deutschen Medienaufsicht infrage stellen. Mit jetzt publik gemachten Entscheidungen vom 13. Januar kippte das Gericht die von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz im April 2024 angeordneten DNS-Sperren gegen Porno-Websites der Aylo-Gruppe (Az.: 5 K 475/24.NW und andere).
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Damit gaben die Richter den Klagen des Internetanbieters 1&1 sowie der Aylo-Gruppe (früher Mindgeek), zu der Schwergewichte wie Pornhub und YouPorn gehören, in vollem Umfang statt. Die Medienwächter meinten, dass die Plattformen ohne ausreichende Altersverifikationssysteme gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) verstießen. Doch die Neustädter Richter sehen darin einen europarechtlich unzulässigen nationalen Alleingang.
DSA regelt
Der grundlegende Hebel für diese Urteile ist der Digital Services Act (DSA) der EU. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte klar, dass es für den Jugendmedienschutz im Internet nun ein einheitliches, vollharmonisiertes Regelwerk auf EU-Ebene gibt, das nationale Sondervorschriften weitgehend verdrängt. Da der DSA bereits umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz Minderjähriger vorsieht, fehle es den deutschen Behörden an einer Ermächtigungsgrundlage, um auf Basis des JMStV gegen Anbieter im EU-Ausland vorzugehen. Der Anwendungsvorrang des EU-Rechts führt dazu, dass die Instrumente der Landesmedienanstalten in einer digitalen Welt ohne Binnengrenzen in dieser Sache stumpf geworden sind.
Ein weiterer Pfeiler der Urteilsbegründung ist das Herkunftslandprinzip. Es besagt, dass Anbieter digitaler Dienste grundsätzlich nur den Gesetzen des Mitgliedstaates unterliegen, in dem sie ihren Sitz haben – in diesem Fall Zypern. Zwar erlaubt das EU-Recht Abweichungen unter engen Voraussetzungen, doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden dafür zuletzt erhöht. Die Richter in Neustadt betonten, dass pauschale, abstrakt-generelle Gesetze wie der JMStV nicht ausreichen, um den freien Dienstleistungsverkehr einzuschränken. Besonders deutlich wird dieser Kompetenzwechsel bei Diensteanbietern, die die Kommission als sehr große Plattformen (VLOPs) eingestuft hat. Die Richter stellten klar, dass die Zuständigkeit der deutschen Aufseher hier faktisch erloschen ist, da die EU-Kommission bereits eigene Verfahren gegen solche Branchenriesen eingeleitet hat.
Ende der Türsteher-Rolle
Das Urteil markiert eine Kehrtwende und steht im Kontrast zu früheren Beschlüssen anderer Gerichte, die Websperren oft im Eilverfahren durchgewinkt haben. Das Verwaltungsgericht München und die Medienwächter in Berlin-Brandenburg warfen Aylo noch mangelnde „Rechtstreue“ vor und erhielten Sperren aufrecht. Neustadt folgt dagegen der Linie des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses erkannte bereits Ende 2025 an, dass die starren Vorgaben des JMStV angesichts der neuen EU-Rechtslage kaum haltbar sind.
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Websperren sind in Deutschland damit allerdings noch nicht Geschichte. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen. Dennoch ist das Signal an die Regulierer kaum übersehbar: Die Zeiten, in denen Internetprovider als Hilfssheriffs gegen ausländische Webseiten eingespannt wurden, dürften sich dem Ende zuneigen. Für Provider wie 1&1, die sich seit Jahren gegen die technische Umsetzung dieser oft ineffektiven Sperren wehren, ist das Urteil ein weiterer Etappensieg.
(mma)
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Private Krankenversicherungen: Daten und KI als Schlüssel für bessere Versorgung
Der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) sieht in der Digitalisierung einen entscheidenden Hebel für die Zukunft der medizinischen Versorgung – sowohl strukturell als auch finanziell. Im Zuge der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgestellten Digitalstrategie fordert der PKV-Verband nun Tempo, Stabilität und einen offenen Wettbewerb bei der Umsetzung.
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„Für den Erfolg der Digitalisierung ist entscheidend, dass sie offen, wettbewerblich und patientenzentriert umgesetzt wird. Digitale Terminangebote müssen allen Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen“, sagte dazu Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands.
Offene Systeme und stabile Infrastruktur
Aus Sicht der PKV darf Digitalisierung nicht in abgeschotteten Insellösungen erfolgen. Digitale Terminplattformen, telemedizinische Angebote und Datenschnittstellen müssten interoperabel gestaltet werden und allen Versicherten offenstehen – unabhängig vom Versicherungssystem.
Zentral sei zudem eine verlässliche technische Basis. Jedoch müsse der Zugriff auf die Telematikinfrastruktur für Versicherte und Leistungserbringer einfach und praktikabel sein. Die Voraussetzung für Akzeptanz und Vertrauen sei ein stabiler und störungsarmer Betrieb. Systemausfälle beim E‑Rezept und technische Störungen in der Telematikinfrastruktur hätten gezeigt, dass Komplexität reduziert und Verantwortlichkeiten klarer geregelt werden müssten.
„Große Chancen sehen wir in datengestützten Anwendungen, die nicht nur der Forschung dienen, sondern unmittelbar in der Versorgung eingesetzt werden. Dafür braucht es jetzt rechtssichere Rahmenbedingungen,“ so Reuther. Mit dem Pflegekompetenzgesetz ist für die privaten Krankenversicherungen bereits eine rechtliche Grundlage für das Anlegen einer Krankenversichertennummer geschaffen.Private Krankenversicherungen können eine ePA anbieten, müssen dies jedoch nicht. Zudem gibt es keine gesetzliche Grundlage für die PKVen, die Daten der Privatversicherten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit zu übermitteln.
Digitale Ersteinschätzung und Co.
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Digitale Anwendungen müssten zudem konkret zur Entlastung von Praxen beitragen – etwa durch digitale Ersteinschätzung, bessere Terminsteuerung oder automatisierte Dokumentation. Datenschutz dürfe dabei nicht als Innovationsbremse wirken, sondern müsse durch praktikable Datensicherheit umgesetzt werden.
Im Zuge der Digitalisierungsdebatte verweist die PKV zugleich auf grundsätzliche Finanzierungsfragen, vermutlich auch aufgrund der Forderungen nach einer von den PKVen viel kritisierten Bürgerversicherung. Auf dem „Ärztinnen- und Ärztegipfel Südwest 2026: Zukunft der medizinischen Versorgung & Arztberuf“ verwies Reuther auf rund 340 Milliarden Euro Rückstellungen, die im kapitalgedeckten System angespart wurden. Diese Rücklagen entstehen, weil Privatversicherte in jüngeren Jahren höhere Beiträge zahlen, als sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Mittel werden verzinst zurückgelegt, um steigende Gesundheitskosten im Alter zu finanzieren. Zugleich betont der Verband die Rolle der Privatversicherten für die ambulante Versorgung. „Ohne attraktive ärztliche Vergütung werden wir natürlich auch keinen Arzt gewinnen und dann werden wir auch keine Versorgung hinbekommen“, so Reuther.
Telemedizin im ländlichen Raum
Im ländlichen Raum sei die Lage ebenfalls schwierig. Dort sei Digitalisierung eine Hoffnung, wie Bad Wurzachs Bürgermeisterin Alexandra Scherer deutlich machte. Viele ältere Bürgerinnen und Bürger seien weniger mobil und zugleich fehle es mancherorts an ausreichender Breitbandversorgung, sodass digitale Angebote wie Telemedizin nicht selbstverständlich genutzt werden könnten. Angesichts des demografischen Wandels brauche es daher Möglichkeiten, die sowohl technisch funktionieren, als auch solche, die die besonderen Bedingungen im ländlichen Raum berücksichtigen.
ePA bleibt Streitpunkt
Während die Politik und die Krankenkassen auf stabile Systeme drängen, bleibt die elektronische Patientenakte (ePA) in der Praxis weiter hinter den Erwartungen zurück. Eine aktuelle Umfrage des fachübergreifenden Ärzteverbands MEDI GENO Deutschland e. V. unter 263 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten zeigt deutliche Vorbehalte: Rund 65 Prozent bewerten die ePA beim Datenschutz als „nicht sicher“ oder „gar nicht sicher“. Etwa 72 Prozent sehen die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht „kritisch“ oder „sehr kritisch“. 84 Prozent erkennen keine Erleichterung im Praxisalltag.
Dr. Christian Messer, stellvertretender Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V., sagte: „Seit eineinhalb Jahren weisen wir intensiv auf den mangelnden Datenschutz und die Haftungsprobleme bei Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht durch die intransparenten Zugriffe hin. Viele unserer Mitglieder lassen sich mittlerweile von ihrer Haftung durch ihre Patientinnen und Patienten entbinden.“
Ebenso wird der organisatorische Aufwand von Ärzten aus Krankenhäusern und Praxen kritisch gesehen. „Die elektronische Patientenakte hat aktuell weder für die Behandelnden noch für Patientinnen und Patienten einen Mehrwert. Es kann nicht sein, dass wir im vollen Praxisbetrieb mit einem völlig unausgereiften System arbeiten müssen“, sagt Dr. Bernhard Schuknecht, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg.
(mack)
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Europäischer Ansatz für weitreichende Schläge: Billige Drohnen für die Nato
Deutschland will gemeinsam mit europäischen Nato-Partnern große Mengen an günstigen Kampfdrohnen beschaffen. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde am Rande eines Nato-Verteidigungsministertreffens in Brüssel unterzeichnet. Die Drohnen sollen nach Angaben aus Bündniskreisen eine Reichweite von mindestens 500 Kilometern haben.
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Zur Überforderung des Gegners
Sie sollen im Verteidigungsfall unter anderem dafür eingesetzt werden, gegnerische Abwehrsysteme zu überfordern. Mit teureren Präzisionswaffen könnten dann zuverlässiger relevante militärische Ziele ausgeschaltet werden. Ähnliche Ziele verfolgen derzeit die russischen Streitkräfte in ihrem Angriffskrieg gegen die Ukraine mit Drohnen vom iranischen Typ Shahed.
Neben Deutschland wollen sich Länder wie Frankreich, Großbritannien, Polen und Schweden an der Beschaffung beteiligen. Sie soll im Zuge des sogenannten Elsa-Projekts erfolgen, wobei Elsa für „European Long-range Strike Approach“ steht (deutsch: Europäischer Ansatz für weitreichende Schläge).
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sagte in Brüssel, es gehe darum, die konventionellen europäischen Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten innerhalb der Nato zu stärken. Dies sei angesichts der aktuellen Herausforderungen wichtig.
(mho)
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