Künstliche Intelligenz
Škodas Fahrradklingel Duobell trickst ANC-Kopfhörer aus
Kopfhörer, erst recht solche mit aktiver Lärmunterdrückung (Active Noise Cancellation, ANC), schotten gegen die Umwelt ab. Das ist ihr Zweck. Doch im Straßenverkehr könne sie zur Gefahr werden. Der tschechische Automobilhersteller Škoda hat eine Klingel entwickelt, die auch ANC nicht filtern kann.
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Duobell nennt Škoda die Klingel, die in Kooperation mit Forschern der University of Salford in Nordwestengland entstanden ist. Sie hat zwei Töne – deshalb der Name – und ist so konzipiert, dass sie ohne elektronische Systeme auskommt und dennoch von Trägern von ANC-Kopfhörern wahrgenommen wird. So trickse die Klingel die ANC-Algorithmen aus, erläutert Škoda. Sie sei „eine analoge Lösung für ein digitales Problem“.
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Škoda DuoBell – The First Bike Bell Designed To Penetrate Noise-Cancelling Headphones
Bei Tests fanden die Forscher aus Salford heraus, dass es bei den ANC-Kopfhörern eine Lücke gibt: eine Frequenz, die die ANC-Systeme nicht ausfiltern. Die Lücke liegt im Bereich zwischen 750 Hertz und 780 Hertz. Eine Klingel für diesen Frequenzbereich zu entwerfen, erwies sich allerdings als nicht ganz einfach, weil die entsprechende Glocke groß sein muss, was auf einem Fahrrad unpraktisch ist.
Eine zweite Glocke für die Duobell
Neben der tiefen hat die Duobell eine zweite Glocke mit einer höheren Frequenz. Für diese haben die Entwickler einen Hammer geschaffen, der sich die Eigenschaft von ANC-Systemen zunutze macht, die am besten gleichmäßige Töne filtern, indem sie eine gegenläufige Schallwelle erzeugen. Die helle Glocke der Duobell emittiert schnelle und unregelmäßige Schläge. Dadurch entstehen Schallwellen, die ANC-Algorithmen nicht schnell genug verarbeiten können, teilte Škoda mit.

Blick ins Innere der Fahrradklingel Duobell von Škoda
(Bild: Škoda)
In Tests zeigte sich, dass Probanden mit ANC-Kopfhörern die Duobell aus einer um 22 Meter größeren Distanz und 5 Sekunden früher wahrnahmen als konventionelle Fahrradklingeln. Das sei der Unterschied Beiseitetreten oder einem Zusammenstoß.
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Dass der Autohersteller Škoda ein Fahrradprodukt herstellt, ist übrigens aus der Unternehmensgeschichte zu verstehen: Angefangen haben die Tschechen als Hersteller von Fahrrädern, bevor das Unternehmen über Motorräder zum Auto kam.
Wann die Duobell auf den Markt kommt, ist noch nicht klar.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Bundesgerichtshof: Anspruch auf Löschung privater Daten im Handelsregister
Das Handelsregister ist ein gläsernes Archiv für den Rechtsverkehr, doch die Transparenz findet ihre Grenzen im Datenschutz. In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Geschäftsführer und Gesellschafter einen Anspruch auf Löschung von Daten haben, deren Angabe gesetzlich gar nicht vorgeschrieben war. Damit korrigiert der II. Zivilsenat die bisherige restriktive Praxis vieler Registergerichte und stärkt das Recht auf Löschung und Vergessenwerden nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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Hintergrund des Verfahrens war der Antrag zweier Geschäftsführer, die bei der Anmeldung zum Handelsregister weit mehr preisgaben, als gesetzlich vorgeschrieben war. In den eingereichten Dokumenten fanden sich nicht nur die üblichen geschäftlichen Angaben, sondern auch ihre privaten Wohnanschriften sowie ihre eigenhändigen Unterschriften. Da das Handelsregister seit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie für jedermann über ein seit Jahren umstrittenes Portal kostenlos online zugänglich ist, waren diese sensiblen Informationen weltweit abrufbar.
Die Betroffenen befürchteten, durch massenhaften automatisierten Abruf ihrer Daten zur Zielscheibe für Kriminelle zu werden. Sie verlangten daher vom Registergericht Hamburg den Austausch der Dokumente gegen bereinigte Fassungen. Sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg wiesen dies zunächst zurück. Begründung der Vorinstanzen: Ein Austausch sei sinnlos. Zudem gebe es kein rechtliches Interesse für das Ersuchen, da die Daten bereits in anderen Registerordnern derselben Personen auffindbar seien.
BGH: Löschung auch bei „überobligatorischen Daten“
Der BGH erteilte dieser Argumentation mit seinem inzwischen veröffentlichten Beschluss vom 18. Februar eine Absage (Az.: I ZB 2/25). Das Gericht sieht keine allgemeine registerrechtliche Grundlage, um Angaben, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, trotz Widerruf der Einwilligung dauerhaft zu speichern. Die Ansprüche nach Artikel 17 DSGVO gelten demnach auch für Dokumente im Registerordner.
Hervor sticht die Begründung des Senats zum „rechtlichen Interesse“. Nur weil Daten an einer Stelle im Internet bereits öffentlich sind, verliert der Betroffene demzufolge nicht das Recht, ihre Verbreitung an anderer Stelle zu stoppen. Jede entfernte Quelle mindert laut den Karlsruher Richtern das Risiko eines vielfachen Datenmissbrauchs und die Erstellung krimineller Profile. Die informationelle Selbstbestimmung erlaube es dem Einzelnen, selbst zu entscheiden, wann und in welchem Umfang er persönliche Lebenssachverhalte offenbart. Ein Löschbegehren kann daher auch selektiv für nur einen bestimmten Speicherort erfolgen.
Umsetzung: Austausch statt Schwärzen
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Für die Praxis bedeutet das, dass Registergerichte Dokumente nicht einfach löschen, sondern durch bereinigte Fassungen ersetzen müssen. Das ursprüngliche Dokument wandert dabei in die nicht öffentlich einsehbare Registerakte, während im öffentlichen Ordner die Version ohne Privatanschrift und mit maschinenschriftlichem Namenszug anstelle der Unterschrift erscheint. Das ist rechtlich durch die Handelsregisterverordnung (HRV) gedeckt und stellt die Dokumentation des Vorgangs sicher, ohne die Privatsphäre unnötig zu verletzen.
Der BGH betont ferner, dass weder die Unterschrift noch die Privatanschrift eines Geschäftsführers der Komplementärin einer GmbH & Co. KG zwingende Bestandteile der Anmeldung seien. Notare haben bereits jetzt die Möglichkeit, für die Einreichung beim Register elektronische Abschriften zu erstellen, die das Original nur auszugsweise wiedergeben und sensible Daten aussparen. Unterbleibt dies bei der Anmeldung, können Betroffene jetzt nachträglich die Korrektur erzwingen, sofern keine andere Rechtsgrundlage die Speicherung rechtfertigt.
Lange Debatte über handelsregister.de
Das Bundesjustizministerium entschied Ende 2022: Trotz berechtigter Sorgen wegen Missbrauchs bleibt das Portal handelsregister.de am Netz. Der freie Zugang entspreche den europarechtlichen Vorgaben. Eine Abschaltung beeinträchtige zudem den Wirtschaftsverkehr, da der „öffentliche Glaube“ des Registers an die Abrufbarkeit im Portal anknüpfe, hieß es dazu. Auch Datenschutzbeauftragte sahen keine Handhabe für einen „Offline-Modus“. Das Justizressort versicherte damals, die Dienstordnung für Notare ändern zu wollen, um Privatanschriften und Unterschriften systematisch aus den Einreichungen zu verbannen.
(vbr)
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„Memflation“: Günstigeres RAM gibt es erst wieder ab 2028, meint Gartner
Für den weltweiten Umsatz mit Halbleiterbauelementen im Jahr 2026 prognostizieren Marktforscher von Gartner ein Wachstum von 64 Prozent auf 1,3 Billionen US-Dollar. Im Jahr 2025 lag er demnach bei 805 Milliarden US-Dollar.
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Ein erheblicher Teil des Umsatzwachstums resultiere aber nicht mehr produzierten Stückzahlen, sondern aus den stark gestiegenen Preisen für DRAM- und NAND-Flash-Chips. DRAM (für Arbeitsspeicher) werde im laufenden Jahr 125 Prozent teurer. Bei NAND-Flash (für SSDs und Speicherkarten) erwartet Gartner sogar 234 Prozent Preisanstieg.
„Memflation“ würgt Märkte ab
30 Prozent aller 2026 verkauften Bauelemente werden KI-Chips sein, sagt Gartner weiter voraus. Damit bleibt KI der größte Treiber der Halbleiter-Nachfrage. KI-Beschleuniger für große Modelle benötigen aber viel DRAM und KI-Rechenzentren wiederum viel Flash-Speicher. Daher drosseln die rasant steigenden Preise für Speicherchips auch die Nachfrage nach manchen KI-Chips.
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Vor allem erwartet Rajeev Rajput, Senior Principal Analyst bei Gartner, dass die sogenannte „Memflation“ alle Märkte schwächt, die nichts mit KI zu tun haben: „Die Memflation wird die Nachfrage außerhalb des KI-Bereichs bis ins Jahr 2028 hinein zunichte machen oder zumindest verzögern, wobei das Ausmaß je nach Anwendungsbereich variieren wird.“ In den kommenden Monaten sollen die Preise für RAM und Flash besonders stark zulegen, dann schwäche sich die Teuerungsrate wohl ab. Doch erst spät im Jahr 2027 sei mit „nennenswerten“ Rückgängen der Preise zu rechnen.
| Prognose: Weltweiter Umsatz mit Halbleiterbauelementen | |||
| Marktsegment | 2025 | 2026 | 2027 |
| [Mrd. US-$] | [Mrd. US-$] | [Mrd. US-$] | |
| Speicher (RAM, Flash) | 216,3 | 633,3 | 748,1 |
| alle anderen | 589,0 | 686,9 | 806,4 |
| gesamter Markt: | 805,3 | 1.320,2 | 1.554,5 |
| Quelle: Gartner, April 2026 | |||
Unübersichtlicher Markt
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Der Markt der Halbleiterbauelemente ist unübersichtlich, weil es viele verschiedene gibt. Die größten Umsätze entfallen auf sogenannte Logikchips, beispielsweise Prozessoren, Mikrocontroller, Grafikprozessoren, KI-Beschleuniger, FPGAs, Netzwerk- und Soundchips sowie spezialisierte Controller (USB, PCIe, SATA, I/O) und ASICs. Es folgen die erwähnten Speicherchips.
Aber es gibt noch viele andere Typen wie Sensoren, mikromechanische Systeme (MEMS), Analog-ICs, LEDs und andere optoelektronische Chips oder auch Leistungshalbleiter.
(ciw)
Künstliche Intelligenz
Sono Solar bringt Solarmodule für Autos auf den Markt
Solarmodule für Autos statt Autos mit Solarmodulen: Das Münchener Unternehmen Sono Solar bringt nach eigenen Angaben eine Produktlinie von Solarmodulen für die Automobilindustrie auf den Markt.
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Sono Solar bringt „praxiserprobte, perfekt auf die Anforderungen der Fahrzeugbranche zugeschnittene Solarmodule auf den Markt“. Das Unternehmen entwickle „seit 2016 Solarlösungen für die Automotive-Branche“ und wolle sich als Modullieferant positionieren, teilte Sono Solar mit.
Die Solarmodule bestehen aus einem Polymer. Sie sind semi-flexibel, leicht und haben keinen Rahmen. Sono Solar bietet sie in verschiedenen Größen an. Zu der Lösung gehört neben den Modulen auch die nötige Regelungstechnik.
Die Solarsysteme sind für unterschiedliche Fahrzeugkategorien konzipiert, in erster Linie für Nutzfahrzeuge wie Transporter, Lkw, Kühlfahrzeuge, Linien- und Fernbusse. Daneben listet Sono Solar aber auch Wohnmobile.
Spezielles Testprogramm für Fahrzeuge
Solarmodule auf Fahrzeugen sind hohen Belastungen ausgesetzt. Deshalb seien intensive Tests notwendig, was Leistung, Sicherheit und Zuverlässigkeit angehe, sagte Sono-Solar-Geschäftsführer Jan Schiermeister. „Um maximale Langlebigkeit, Performance und eine gleichbleibend hohe Qualität zu gewährleisten, hat das Expertenteam von Sono Solar ein anspruchsvolles und in der Branche wohl einzigartiges Qualifizierungsprogramm entwickelt.“
Sono Solar ist aus dem 2016 gegründeten Start-up Sono Motors hervorgegangen, das das Solarauto Sion entwickelte, ein Elektroauto, in dessen Karosserie Solarmodule integriert waren, die die Akkus mit laden sollten. 2019 war das Fahrzeug weitgehend serienreif.
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Doch dann geriet das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten und musste – nach mehreren Rettungsversuchen per Crowdfunding – 2023 Insolvenz anmelden. Seither hat es sich auf Solartechnik, die in Fahrzeuge integriert wird, spezialisiert. Im Sommer vergangenen Jahres erfolgte die Umbenennung in Sono Solar.
(wpl)
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