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Social Media: Griechenland will Unter-15-Jährigen Digital-Riegel vorschieben
In der griechischen Politik deutet sich ein digitaler Paukenschlag an, der weit über die Grenzen des Mittelmeerstaates hinaus Beachtung finden dürfte. Die Regierung unter Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis bereitet derzeit ein Gesetz vor, das die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren landesweit untersagen soll; in Griechenland beginnt die Strafmündigkeit mit der Vollendung des 15. Lebensjahres.
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Damit schlägt Athen einen deutlich restriktiveren Kurs ein als etwa Portugal, wo Eltern über eine Freischaltung mitentscheiden dürfen. In Griechenland soll das Verbot universell gelten: Kommen soll ein staatlich verordneter digitaler Schutzraum, der keinen elterlichen Ermessensspielraum lässt.
Hinter den Kulissen arbeiten die Ministerien für Justiz, digitale Verwaltung und Gesundheit laut Euractiv unter Hochdruck an der rechtlichen Ausgestaltung. Ursprünglich war die Präsentation des Entwurfs bereits für diese Woche vorgesehen. Doch aus Regierungskreisen verlautete nun, der Termin sei auf Anfang März verschoben worden.
Mitsotakis selbst habe das Dossier zur Chefsache erklärt, heißt es in dem Bericht. Für den Konservativen gehe es dabei nicht nur um Jugendschutz, sondern auch um strategisches politisches Kalkül: Er strebt einen parteiübergreifenden Konsens an, der ihm im Hinblick auf eine anstehende Verfassungsreform den Rücken stärken soll.
Kids Wallet als digitale Schranke
Technisches Herzstück der Verbotsstrategie ist eine bereits existierende Lösung: Die Kids Wallet. Diese App wird in Griechenland bereits verwendet, um den Verkauf von Tabak und Alkohol an Minderjährige zu unterbinden. Das System funktioniert über eine Kopplung der Geräte von Eltern und Kindern. Die App generiert einen Barcode, der das Alter verifiziert, ohne unnötig viele persönliche Daten preiszugeben. Was im stationären Handel durch das Scannen an der Kasse erfolgt, soll nun auf die digitale Welt übertragen werden. Plattformbetreiber müssten die Verifizierung über die digitale Brieftasche direkt in ihre Registrierungsprozesse integrieren. Wer sich nicht daran hält, dem drohen empfindliche Bußgelder.
Trotz der bestehenden technologischen Basis stehen dem Vorhaben Hürden entgegen. Branchenvertreter geben zu bedenken, dass ein isoliertes Verbot sozialer Netzwerke zu rechtlichen Inkonsistenzen führen könnte. Auch wenn Instagram, TikTok, Facebook & Co. für Unter-15-Jährige gesperrt würden, blieben andere problematische Bereiche des Netzes wie Pornografie, Online-Glücksspiel oder gewaltintensive Gaming-Plattformen zunächst unberücksichtigt.
Gegner der Initiative monieren, dass diese Ungleichbehandlung vor Gericht kaum Bestand haben dürfte. Mit Klagen aus der Branche ist zu rechnen. Zudem formiert sich Widerstand unter Juristen: Sie prüfen, ob ein solch weitreichendes Verbot die Meinungsfreiheit der Jugendlichen unverhältnismäßig einschränkt.
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Zwischen Verbot und Umgehung
Ein weiteres Problem ist die praktische Durchsetzbarkeit. Da die Nutzung der Kids Wallet bisher auf freiwilliger Basis erfolgt, bleibt zunächst offen, wie der Staat eine flächendeckende Installation erzwingen könnte. Zudem sind Jugendliche für ihren Einfallsreichtum bekannt: Schon jetzt berichten Beobachter von einfachen Umgehungsstrategien, bei denen etwa Screenshots von Barcodes älterer Heranwachsender oder der Eltern untereinander geteilt werden, um Alterskontrollen auszuhebeln. Ohne eine wasserdichte biometrische Koppelung oder eine Ausweispflicht könnte das digitale Verbotsschild so rasch zum Papiertiger werden.
Trotz dieser Zweifel erfährt die Regierung auch Rückhalt. Die Psychologin Maribelle Vogopoulou betonte gegenüber Euractiv, dass sich viele Eltern angesichts der digitalen Dynamik machtlos und überfordert fühlten. Die negativen Auswirkungen eines ungebremsten Social-Media-Konsums seien in den Praxen längst Alltag. Berichtet werde von sinkender Konzentrationsfähigkeit, schlechteren schulischen Leistungen und einer Zunahme von Aggressivität sowie Schlafstörungen. Ohne einen klaren gesetzlichen Rahmen ließen sich diese Phänomene kaum stoppen.
Deutsche Debatte verläuft ähnlich
Der restriktive Kurs findet auch in Deutschland Nachahmer. Auf ihrem jüngsten Bundesparteitag in Stuttgart beschloss die CDU, dass die Bundesregierung eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einführen soll. Unter dem Motto „verantwortungsvolles digitales Erwachsenwerden“ sieht das Konzept vor, dass Kinder bis 14 Jahre komplett ausgesperrt werden, während für 14- bis 16-Jährige spezielle, eingeschränkte Jugendversionen der Dienste bereitgestellt werden müssen. Erst für Ältere soll der Zugriff uneingeschränkt möglich sein.
Zwischen den großen Volksparteien herrscht hierzulande mittlerweile seltene Einigkeit. Auch die SPD hat ihre ursprüngliche Ablehnung aufgegeben. Ein Impulspapier der Sozialdemokraten sieht nahezu identische Altersabstufungen vor. Zur technischen Umsetzung setzt die SPD auf die EUDI-Wallet. Doch auch hier regt sich Widerstand: Tech-Verbände, Kinder- und Bürgerrechtler bezweifeln die Wirksamkeit eines solchen Banns. Eine Studie für das EU-Parlament goss zusätzlich Wasser in den Wein der Regulierer. Die Forscher kamen zum Schluss, dass eine flächendeckende Altersverifikation in einer liberalen Demokratie kaum rechtssicher und praktisch umsetzbar sei.
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(nie)
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Elektro-SUVs und Hybride im Vergleich: Das kosten BMW iX3 und Mercedes-Benz GLC
Die Zulassungsstatistik ist eindeutig: Im Prestige-Duell der Premium-Mittelklasse-SUVs hat Mercedes-Benz seinen Mitbewerber BMW klar abgehängt. Mit dem neuen iX3 wollen die Münchener das Blatt aber wenden. Das markentypisch sportlich getrimmte Elektro-SUV trifft auf den ebenfalls rein elektrisch angetriebenen GLC EQ, der eine auf Komfort und Gediegenheit orientierte Kundschaft ansprechen soll. Einiges dürfte aber von den Unterhaltskosten abhängen, die wir für beide Elektroautos und die weiterhin erhältlichen Plug-in-Hybride analysiert haben.
In den vergangenen Jahren war das Ergebnis zumindest in Deutschland eindeutig: Zwischen 2020 und 2025 konnte Mercedes fast 207.000 Erstzulassungen für den GLC verzeichnen, bei BMW reichte es für rund 153.000. Ob sich daran etwas ändert, dürfte auch von der Preisgestaltung abhängen. Die Mitte April 2026 einzigen beiden erhältlichen Varianten schlagen mit 70.900 Euro (BMW iX3 50 xDrive) und 71.281 Euro (Mercedes-Benz GLC 400 4Matic) zu Buche. Auch wenn Mercedes den ersten Nachlass schon im Konfigurator einräumt: Das ist viel Geld für SUVs der 4,8-Meter-Klasse, allerdings handelt es sich auch um die – vorläufigen – Topvarianten. Mit dem iX3 40 hat BMW für 63.400 Euro hat BMW bereits eine günstigere Konfiguration konkret angekündigt, bei Mercedes fehlt eine solche noch.

- BMW bietet Wartungspakete an, die vor finanziellen Überraschungen bewahren können. Ob sie sich lohnen, hängt vom Einzelfall ab.
- Beim Wertverlust gibt es keinen klaren Gewinner, die beiden Elektro-SUVs landen nicht immer vorn.
- Ist Leasing eine Option, lässt sich damit im Fall zweier Plug-in-Hybride unter Umständen viel Geld sparen.
Entsprechend beschränken wir uns im Kostenvergleich auf die Topmodelle der beiden Elektroautos. Ihnen stellen wir insgesamt drei Plug-in-Hybride (PHEV) gegenüber: den BMW X3 30e xDrive (66.900 Euro) sowie die beiden Mercedes-SUVs GLC 300 e (68.889,10 Euro) und GLC 300 de (70.436,10 Euro). Die Besonderheit des 300 de: Mercedes bietet mit ihm weiterhin einen PHEV an, in dem ein Dieselmotor als Verbrenner dient. Ein Konzept, von dem sich andere Hersteller, die das jemals anboten, wieder verabschiedet haben und das Auswirkungen auf die Unterhaltskosten hat. Für diese greifen wir unter anderem auf die Ausgaben für Kfz-Versicherung und -steuern, Wartung und Verschleiß, Fahrenergie sowie den Wertverlust zurück. Als Ausgangspunkt dienen dabei vier Szenarien mit drei und fünf Jahren Laufzeit sowie 10.000 und 15.000 km pro Jahr.
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Durch Werbung: AfD-Abgeordnete machten mit Bundestagsreden bei YouTube Kasse
Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) kritisiert die offenbar wieder eingestellte Praxis von AfD-Bundestagsabgeordneten, mit der Veröffentlichung von Bundestagsreden bei YouTube Werbeeinnahmen zu generieren. „Als Vorsitzende der Rechtsstellungskommission und Abgeordnete halte ich es für problematisch und unzulässig, wenn Abgeordnete mit der Veröffentlichung von Plenarreden auf Social-Media-Kanälen Einnahmen aus Werbung erzielen“, sagte sie der Welt und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Mit der Abgeordnetenentschädigung seien alle mandatsbezogenen Tätigkeiten abdeckt. Dies habe der Gesetzgeber auch so geregelt.
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Lindholz fügte hinzu: „Aus meiner Sicht ist es vollkommen klar, dass für Plenarreden keine zusätzlichen Einkünfte erzielt werden dürfen. Dieser Auffassung, die die Fraktionen teilen, hat sich auch die AfD angeschlossen und wird in Zukunft keine Monetarisierung von Social-Media-Beiträgen mit parlamentarischem Bezug vornehmen.“
AfD verfolgt Praxis nicht weiter
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, hatte nach einer Sitzung der Rechtstellungskommission des Bundestags-Ältestenrates eine Stellungnahme abgegeben, die dem RND (Paywall) vorliegt. Darin heißt es, die AfD-Bundestagsfraktion schließe sich „aus Gründen der Praktikabilität der Auffassung an, dass eine Monetarisierung von Beiträgen mit parlamentarischem Bezug durch Mitglieder des Bundestages auf Social-Media-Kanälen nicht erfolgt. Die bisherigen Fälle unserer Fraktion sind nach unserer Einschätzung inzwischen sämtlich erledigt; eine Monetarisierung findet in keinem Falle (mehr) statt.“
Aus AfD-Kreisen hieß es laut RND, es habe sich nur um „zwei oder drei“ Abgeordnete gehandelt, darunter Brandner selbst. Die Beträge seien von den Abgeordneten zurückerstattet worden. Der Welt sagte ein Sprecher der AfD-Fraktion: „Der Fraktion waren entsprechende Praktiken nicht bekannt, da die Verantwortung für die Veröffentlichung von Videos auf den Kanälen der Abgeordneten nicht in der Zuständigkeit der Fraktion liegt. Die AfD-Fraktion rät ihren Mitgliedern, politische Videos nicht zu monetarisieren.“
Geld an Bundestagsverwaltung gezahlt
Brandner selbst kündigte in der Zeitung Junge Freiheit an, sämtliche Einnahmen, die er mit seinem YouTube-Account verdiente, an die Bundestagsverwaltung zurückzuzahlen. Die Monetarisierung seines Accounts habe 2024 begonnen. Insgesamt geht es Medium zufolge um rund 15.000 Euro. „Den konkreten Betrag hatte ich als Rücklage für Rechtsstreitigkeiten zur Verteidigung der Meinungsfreiheit vorgesehen. Meine Kosten in dem Zusammenhang gehen in den hohen fünfstelligen Bereich“, betonte Brandner.
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Brandner sagte, nachdem er die Einkünfte der Bundestagsverwaltung gemeldet habe, möglicherweise verspätet, habe die Bundestagsverwaltung nach der genauen Bezeichnung der Tätigkeit gefragt und anschließend mögliche Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz zur Sprache gebracht. Das habe er zum Anlass genommen, den Sachverhalt in der Rechtsstellungskommission des Parlaments nach seiner Erinnerung zweimal zu thematisieren. Rückblickend sagte Brandner, „die Zweifel, die ich nun nachträglich habe, hätten bereits vorher bei mir vorhanden sein sollen“.
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(afl)
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Autark im Ernstfall: Kurbelgeneratoren als Alternative zum Kurbelradio
Ergibt es wirklich Sinn, für den Fall eines Stromausfalls ein Kurbelradio zu kaufen, oder ist der Muskelkater im Krisenfall vergebens? Zwar empfiehlt der Bund, ein vom Stromnetz unabhängiges Radio für den Krisenfall bereitzuhalten, doch in unserem Vergleichstest von sieben aktuellen Notfallradios erwiesen sich die kleinen, ausklappbaren Kurbeln größtenteils als enttäuschend schwach. Das Drehen war bereits nach wenigen Minuten sehr anstrengend und lieferte oft nur Strom für weit weniger als eine Stunde UKW-Betrieb.
Bei Online-Händlern gibt es vielversprechende Alternativen: Die dort erhältlichen Kurbelgeneratoren (teils mit eingebauter Powerbank) sind oft etwas größer und versprechen stabile Kurbeln, die statt eines Krampfs im Arm ordentlich Leistung liefern. Wer ein entladenes Radio über USB anschließt, kann es deutlich länger wieder zum Leben erwecken – so zumindest die Idee. In diesem Artikel überprüfen wir, ob die Kombination aus einem Kurbelgenerator und einem handelsüblichen, kleinen Radio im Ernstfall wirklich stundenlangen Empfang ermöglicht.
- Taugen Kurbelradios im Stromausfall wirklich – oder gibt es bessere Lösungen als die mühsamen Mini-Kurbeln?
- Wir prüfen, ob größere Handkurbelgeneratoren ein entladenes Radio länger und zuverlässiger mit Strom versorgen können.
- Der Test vergleicht drei Geräte in unterschiedlichen Größen und Preisklassen und bewertet auch Zusatzfunktionen wie die einer Nottaschenlampe.
Es treten an: die Powerbank „Captok Portable Generator 22.5 Ah“, das winzige „Babominimer USB Handkurbel Ladegerät“ ohne eigenen Akku sowie das „Hand Cranked Power Supply XY-201L-1“ mit einem 15-Ah-Akku. Im Test untersuchen wir außerdem die übrigen Fähigkeiten der „Kurbelkisten“, darunter die gemessene Akku-Kapazität und ihre Tauglichkeit als Nottaschenlampe.
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