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Social-Media-Verbot: Türkei stimmt dafür, Norwegen arbeitet an Gesetzesentwurf
Die Überlegungen und Maßnahmen zu Social-Media-Verboten für Heranwachsende ebben international nicht ab. In dieser Woche wurde in der Türkei über eine strikte Altersgrenze für Social-Media-Angebote abgestimmt, in Norwegen wurde ein Gesetzentwurf angekündigt. In der Türkei will man die Nutzung für Jugendliche unter 15 Jahren verbieten, in Norwegen für Heranwachsende unter 16 Jahren.
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In der Türkei wurde am späten Mittwochabend über einen entsprechenden Gesetzesvorschlag abgestimmt, wie die dpa berichtet. Demnach sollen Anbieter von Plattformen wie etwa Meta (Instagram, Threads, Facebook), ByteDance (TikTok) oder Snap (Snapchat) keine Dienste mehr für Nutzer unter 15 Jahren anbieten dürfen. Zudem werden sie dazu verpflichtet, Systeme zur Altersverifizierung und Kontrollmechanismen für Erziehungsberechtigte einzuführen. Hinzu kommen aber auch neue Richtlinien zum Umgang mit behördlichen Anordnungen oder gesperrten und gelöschten Inhalten. Zum einen müssten die Plattformen in dringenden Fällen innerhalb einer Stunde behördliche Anordnungen umsetzen. Zum anderen sollen sie sicherstellen, dass bereits gesperrte und gelöschte Inhalte nicht wieder in ihren Angeboten auftauchen. Sowohl Geldstrafen als auch die Reduzierung der Internetbandbreite werden bei Nichtbefolgung angedroht. Die Oppositionspartei CHP stellt sich gegen dieses Vorhaben. Unter anderem wirft sie der Regierung unter dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan vor, dass unter dem Vorwand, Kinder zu schützen, neue Beschränkungen eingeführt werden. Das Gesetz muss noch von Erdoğan unterzeichnet werden und trete sechs Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
In Norwegen wurde derweil ein Gesetzesentwurf für ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige von Ministerpräsident Jonas Gahr Støre angekündigt. Er soll bis zum Jahresende im Parlament eingebracht werden. Teil des Entwurfs ist eine Stichtagsregelung. Die Altersgrenze soll demzufolge jeweils auf den 1. Januar des Jahres festgelegt werden, in dem ein Teenager seinen 16. Geburtstag feiert. Dies laufe laut der Nachrichtenagentur NTB darauf hinaus, dass Jugendliche erst ab der zehnten Klasse populäre Social-Media-Angebote benutzen dürften. Für Støre sei die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen „eine der wichtigsten Prioritäten im Regierungsplan“. Über eine gesetzliche Beschränkung der Social-Media-Nutzung habe er seit seinem ersten Tag als Ministerpräsident nachgedacht. Er ist seit 2021 im Amt.
Deutschland wartet auf Kommissionsarbeit
In Deutschland sollen Maßnahmen zum Umgang mit Social-Media-Angeboten mithilfe der Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ erarbeitet werden. Anfang dieser Woche hat sie ihre Bestandsaufnahme vorgelegt, die als Grundlage für spätere Empfehlungen dienen soll. Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hatte bei Einsetzen der Kommission im vergangenen Sommer angekündigt, dass Ergebnisse nach etwa einem Jahr vorliegen sollten – also in diesem Sommer.
(kbe)
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Bei Notebooks wird Laden über USB-C jetzt Pflicht
Seit dem 28. Dezember 2024 sind USB-C-Anschlüsse in der EU als einheitlicher Ladeanschluss für Smartphones, Kopfhörer, Digitalkameras und Tablets Pflicht. Ab dem 28. April 2026 zündet die nächste Stufe der Vereinheitlichung des Ladeanschlusses: Ab diesem Stichtag müssen alle neuen Notebooks, die in der EU verkauft werden, über einen USB-C-Anschluss zum Laden und für den Netzbetrieb verfügen. Es gibt aber Ausnahmen.
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Da die Richtlinie (EU) 2022/2380 schon seit Oktober 2022 bekannt ist, haben die meisten Hersteller ihre Modelle entsprechend umgestellt, sodass sie sich über den USB-C-Anschluss laden lassen. Was mit der Richtlinie ebenso umgesetzt wird, kennt man schon von Smartphones: Hersteller müssen den Geräten künftig keine Netzteile mehr beilegen, um Elektroschrott zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Ob einem Produkt noch ein Netzteil beiliegt oder nicht, muss nach EU-Vorgaben auf der Verpackung über ein Piktogramm festgehalten sein. Ist keines inbegriffen, müssen Nutzerinnen und Nutzer sich selbst darum kümmern, wobei viele ohnehin eines oder mehrere im Haus haben sollten.
Jedoch reicht für das Laden von Notebooks ein einfaches 20-W-Netzteil nicht aus: Für Notebooks sind USB-C-Netzteile je nach Gerätetyp mit 45 bis 100 Watt Leistung notwendig. Mit diesen lassen sich auch Smartphones, Tablets oder Bluetooth-Boxen laden, wenn auch größtenteils nicht mit der vollen gebotenen Leistung, da diese Geräte oftmals eine geringere Ladeleistung unterstützen.
Zusätzlich muss die Verpackung über ein Netzteil-Piktogramm verfügen, das über die vom Gerät erforderliche Ladeleistung informiert. Angegeben wird die Mindest- und Maximalleistung in Watt. Überdies soll die Abkürzung „USB PD“ (USB Power Delivery) auf dem Piktogramm angegeben werden, wenn das Produkt das Schnellladeprotokoll unterstützt. Allerdings müssen auch die Kabel dieses Protokoll unterstützen.
Ausnahme: Gaming-Notebooks
Die EU macht eine Ausnahme bei der Netzteil-Freiheit: Besonders leistungsstarke Modelle wie Gaming-Notebooks oder mobile Workstations können immer noch Ladeanschlüsse mit runden oder mehrpoligen Ports besitzen, da ihre Leistungsaufnahme bisweilen über der liegt, die USB-C hergibt – das sind derzeit maximal 240 W.
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Microsoft macht übrigens ein wenig mit: Der Konzern setzt für Geräte wie Notebooks und Tablets mit Windows 11 strengere Mindestanforderungen für USB-C durch. Alle USB-C-Anschlüsse von Windows-11-Mobilgeräten müssen künftig Daten übertragen können, per USB aufladbar sein, externe Geräte laden und die Ausgabe an externe Bildschirme oder Beamer unterstützen. Dafür passt Microsoft das sogenannte Windows Hardware Compatibility Program (WHCP) an. Dieses Zertifizierungsprogramm ist für alle Hersteller Pflicht, die Windows 11 etwa auf einem Notebook vorinstallieren wollen.
Die nächste Zündstufe der EU-Regelung erfolgt im Jahr 2028: Dann wird die USB-C-Pflicht auf Ladegeräte ausgeweitet. Die neuen Vorschriften der Ökodesign-Verordnung gelten dann für externe Netzteile, die Geräte wie Laptops, Smartphones, WLAN-Router und Computermonitore aufladen oder mit Strom versorgen. Diese Produkte müssen ab 2028 höhere Energieeffizienzstandards erfüllen und interoperabler werden. Das heißt konkret, dass USB-Ladegeräte auf dem EU-Markt mindestens über einen USB-Typ-C-Anschluss verfügen und mit abnehmbaren Kabeln funktionieren müssen. Laut EU-Kommission werden jährlich über 400 Millionen externe Netzteile in der EU verkauft; die Maßnahme soll bis 2035 jährlich rund 3 Prozent des Energieverbrauchs über den Lebenszyklus dieser Geräte einsparen.
(afl)
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Missing Link: 40. Jahrestag der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl
Am Sonnabend, 26. April 1986, um 1:20 Uhr ist die Welt noch in Ordnung. Noch für wenige Minuten: In der Zentrale von Block 4 des Kraftwerkes Tschernobyl in der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik bereitet die Nachtschicht einen Test vor. Er soll zeigen, dass der Reaktor auch nach einem Stromausfall sicher ist. Drei Minuten später, um 1:23:44 Uhr (25. April, 23:23:44 Uhr unserer Zeit) explodiert der Reaktor. Es ist der schlimmste Atomunfall in der Geschichte.
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Bei dem Test sollte ein externer Stromausfall simuliert werden. Damit wollte die Kraftwerkmannschaft überprüfen, ob in so einem Fall die nachlaufende Turbine noch genug Energie für die Notkühlung des Reaktors liefern würde, bis die Notstromgeneratoren starten. Eine Minute galt es zu überbrücken – sonst bestünde die Gefahr einer Kernschmelze.

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Die Simulation begann bereits 24 Stunden vorher, am 25. April um 1 Uhr Ortszeit, mit dem schrittweisen Herunterfahren des Reaktors für die jährliche Überprüfung. Doch weil am Freitagmittag in Kiew Strom benötigt wird, wird das Herunterfahren gestoppt. Der Reaktor läuft zu der Zeit mit halber Kraft.
Um 23:10 Uhr nimmt das Personal das Herunterfahren wieder auf. Etwa eine Stunde später war er bei einem Viertel seiner Leistung angekommen. Doch plötzlich sackte die Leistung schlagartig auf etwa 1 Prozent ab. Grund war eine sogenannte Xenon-Vergiftung.
Xenon absorbiert Neutronen
Weil der Reaktor stundenlang mit halber Kraft lief, hatte sich das Isotop Xenon-135 gebildet. Xenon absorbiert Neutronen und behindert die Kettenreaktion, weshalb die Leistung des Reaktors abfiel. Es dauert etwa ein bis zwei Tage, bis das Isotop zerfallen ist. Erst dann ist der Reaktor wieder betriebsbereit und darf wieder hochgefahren werden.
Knapp eine Stunde vor der Katastrophe, um 0:32 Uhr, trifft die Mannschaft die erste von mehreren Fehlentscheidungen: Um die Leistung des Reaktors wieder hochzufahren, zieht sie einen Teil der Steuerstäbe, mit denen der Reaktor geregelt wird, heraus. Doch was sie beabsichtigt – die Leistung wieder zu steigern – gelingt nicht: Der Reaktor kommt nur auf 7 Prozent. Mit einer Leistung von weniger als 20 Prozent darf er nicht betrieben werden, sondern muss nur heruntergefahren werden. Dennoch fällt die Entscheidung, den Reaktor laufen zu lassen und den Test wie geplant durchzuführen.
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In der nächsten halben Stunde fährt die Bedienmannschaft weitere Steuerstäbe aus dem Reaktor, um ihn zu stabilisieren. Um 1:03 Uhr sind 193 der 211 Steuerstäbe herausgefahren. Die Anlage wird zunehmend instabil, der Druck schwankt. Durch eine Notabschaltung hätte die Katastrophe jetzt noch verhindert werden können. Die automatische Notabschaltung war jedoch 20 Minuten zuvor deaktiviert worden.

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20 Minuten später nimmt das Schicksal endgültig seinen Lauf: Um 1:23 Uhr ordnet der stellvertretende Chefingenieur an, den Test zu starten. Wie geplant wird der Strom abgeschaltet. Die Pumpen werden jetzt nur noch durch die auslaufende Turbine angetrieben. Dadurch wird weniger Kühlwasser in den Reaktorkern gepumpt. Die Temperatur dort steigt rasch an. Die Welt ist nur noch Sekunden von der Katastrophe entfernt.
Der Schichtleiter drückt den Notschalter
Um 1:23:40 Uhr drückt der Schichtleiter den Schalter für die Notabschaltung – es war der Funke an der Zündschnur. Der Knopf AZ-5 sorgte dafür, dass alle Steuerstäbe eingefahren werden. Doch statt die Kettenreaktion zu stoppen, wurde sie wegen eines Konstruktionsfehlers des Reaktors beschleunigt. In Sekundenbruchteilen stieg die Leistung auf das Hundertfache des Nennwerts. Durch den Temperaturanstieg verformten sich die Stäbe und blieben stecken. Bei einer Temperatur von etwa 2000 Grad Celsius schmolzen die Brennelemente. Das Zirkonium in den Hüllen der Brennstäbe reagierte mit dem Wasserdampf, ebenso das Graphit. Große Mengen an Wasserstoff und Kohlenstoffmonoxid wurden freigesetzt.
Es kommt in kurzer Abfolge zu zwei Explosionen, von denen eine den rund 2000 Tonnen schweren Deckel des Reaktors wegsprengt. Im Innern des Reaktors wütet ein Feuer, das riesige Mengen radioaktiven Materials freisetzt. Brennendes, hochradioaktives Graphit wird hinausgeschleudert. Die heiße Luft, die von dem Feuer aufsteigt, befördert die radioaktiven Stoffe hoch in die Atmosphäre.
Die Werksfeuerwehr war in Minuten vor Ort und hatte schon etwa vier Stunden nach den Explosionen die Brände außerhalb des Reaktorgebäudes gelöscht. Drinnen brannte es jedoch weiter. Um das Feuer zu löschen und zudem eine unkontrollierte Kettenreaktion im geschmolzenen Reaktorkern zu verhindern, wurde beschlossen, Blei, Bor, Dolomit, Sand und Lehm in den Reaktor zu schütten.
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Apple‑Geräte mit Microsoft Intune verwalten – zweiteiliges Live-Webinar
Viele Unternehmen setzen Microsoft Intune für das Gerätemanagement ein – doch bei iPhone, iPad und Mac stößt man auf Besonderheiten, die sich von Windows‑Umgebungen deutlich unterscheiden. In zwei Live-Webinaren, wahlweise einzeln buchbar oder als Kombi-Ticket, zeigt der frühere Apple‑Techniker Abbas Banaha, wie sich Apple‑Geräte zuverlässig in Intune integrieren, bereitstellen und absichern lassen.
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Zwei Webinare mit unterschiedlichem Fokus
Im ersten Termin erläutert der Experte die Grundlagen des Apple‑MDM‑Managements mit Intune, die Rolle von Apple Business sowie typische Stolperfallen beim Deployment.
Der zweite Termin widmet sich ausführlich dem macOS‑Management, inklusive Zero‑Touch‑Bereitstellung, App‑Rollouts, Sicherheitsrichtlinien und Compliance‑Modellen.
Zwei Webinare im Mai
Beachten Sie bite die unterschiedlichen Uhrzeiten der beiden Live-Webinare:
Das Kombi-Ticket für beide Webinare ist zu einem reduzierten Gesamtpreis von 269 Euro erhältlich.
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Beide Webinare enthalten Live‑Demos und bieten Raum für Fragen. Sie richten sich an IT-Administratoren, Systemverantwortliche, Endpoint-Manager und Entscheidungsträger, die Apple-Geräte mit Intune verwalten oder dies planen. Grundkenntnisse zu Microsoft Intune und Apple-Geräten sind empfehlenswert. Für das zweite Webinar werden zusätzlich grundlegende Erfahrungen mit macOS im Unternehmenskontext empfohlen. Nach jedem Webinar steht eine Aufzeichnung zur Verfügung.
Weitere Informationen und Anmeldung: Apple-MDM in Unternehmen mit Intune.
(ims)
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