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Künstliche Intelligenz

Speicherkrise: Preise sollen noch stärker steigen als befürchtet


Im ersten Quartal 2026 könnten die Speicherpreise so stark steigen wie noch nie. Zu dem Ergebnis kommt der auf Speicher spezialisierte Marktbeobachter Trendforce, unter anderem anhand von bereits abgeschlossenen Lieferverträgen zwischen Speicher- und PC-Herstellern.

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Im Falle von konventionellem Arbeitsspeicher revidiert Trendforce seine Prognose nach oben: Anfang Januar ging der Marktbeobachter noch von Preissteigerungen zwischen 55 und 60 Prozent aus, jetzt sind es 90 bis 95 Prozent. DDR5- und DDR4-RAM für Desktop-PCs (UDIMMs) und Notebooks (SO-DIMMs) soll es mit bis zu 110 Prozent am stärksten treffen.


Grafik zu Speicherpreisen

Grafik zu Speicherpreisen

Aufschlüsselung der steigenden Preissteigerungen.

(Bild: Trendforce)

Bei Servern (DDR5, DDR4) und Smartphones (LPDDR5X, LPDDR4X) sollen die Preissteigerungen mit 88 bis 93 Prozent nur etwas darunter liegen. In allen Fällen würde es sich um Rekorderhöhungen binnen eines einzigen Quartals handeln.

Die Lieferknappheit soll inzwischen so weit ausgeprägt sein, dass selbst bei den größten PC-Herstellern die Lagerbestände sinken. Trotz langfristiger Lieferverträge bekommen sie demnach nicht so viele DRAM-Riegel geliefert, wie sie in Desktop-PCs und Notebooks einbauen.

Bei SSDs sollen die Preise um bis zu 60 Prozent steigen, da auch hier die Nachfrage das Angebot übersteigt. Speicherhersteller haben offenbar bereits Produktionslinien von NAND-Flash für SSDs auf DRAM für Arbeitsspeicher umgestellt, um die Profitabilität zu erhöhen.

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Grund für die enormen Preissteigerungen ist der hohe Speicherbedarf von KI-Rechenzentren. Hyperscaler kaufen derzeit alles, was sie in die Finger bekommen. Weil sie auch hohe Preise zahlen, reguliert sich der Markt derzeit nicht von selbst: Die Nachfrage sinkt trotz der Preissteigerungen nicht.


(mma)



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Schutz vor digitaler Gewalt: Entwurf in den Startlöchern


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Gegen digitale Formen von Gewalt soll es künftig einen besseren Schutz geben. Der Gesetzentwurf sei „fast fertig“, erklärte ein Sprecher des zuständigen Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, das sich regelmäßig mit Themen der Netzpolitik befasst, am Mittag in Berlin. Kern des Vorhabens seien zwei unterschiedliche Stränge: In einem strafrechtlichen Teil sollen unter anderem die Erstellung von Deepfake-Pornografie strafbewehrt und weitere Formen digitaler Gewaltausübung sanktioniert werden.

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Damit soll auch eine vorbeugende Wirkung erreicht werden: „Wir wollen dafür sorgen, dass sich Täter nicht mehr sicher fühlen können“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bereits am Morgen bei RTL/n-tv. „Wir dürfen nicht länger zusehen, wie Deepfakes als Waffe gegen Frauen eingesetzt werden“, fordert die familien- und frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anne König (CDU). „Wer die Intimsphäre verletzt, muss die volle Härte des Gesetzes spüren.“

Über ein digitales Gewaltschutzgesetz beriet bereits 2023 die vorangegangene Bundesregierung, bislang jedoch kam kein konkreter Gesetzestext zustande. Ergänzend zu den Strafrechtsverschärfungen sollen in dem Entwurf nun auch die zivilrechtlichen Möglichkeiten für Betroffene gestärkt werden: So soll unter anderem der Auskunftsanspruch zu Nutzern gegenüber den Plattformen besser durchsetzbar werden, wenn es um Persönlichkeitsrechtsverletzungen geht. Da ein Firmenstrafrecht im deutschen Recht nicht vorgesehen ist, enthält auch der wohl kommende Vorschlag keine entsprechenden Normen, die etwa die Mithilfe bei Erstellung oder Verbreitung strafrechtlich sanktionieren würden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig unterstützt zudem die EU-Initiativen dazu, die sexualisierte Deepfake-Generierung europarechtlich zu unterbinden, indem Anbietern Vorgaben auferlegt werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) unterstütze das Vorhaben, sagte der stellvertretende Regierungssprecher am Mittag in Berlin.

Während die Plattformregulierung als solche europarechtlich abschließend geregelt ist, blieb das Strafrecht stets Mitgliedstaatszuständigkeit. Der Digital Services Act verweist etwa auf die nationalen Straftatbestände, die in Deutschland bei bestimmten Deliktsformen aber bislang fehlten. Betroffene konnten bisher daher nur versuchen, auf dem zivilrechtlichen Weg ihre Rechte durchzusetzen, Inhalte entfernen zu lassen und von Tätern Entschädigungen einzufordern – ein aufwendiges Verfahren, das Opfern enorme Aufwände aufbürdet. Gegen Täter soll bei massiven Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch die Möglichkeit geschaffen werden, deren Account bei Plattformen zwangsweise sperren zu lassen. Insbesondere bei reichweitenstarken Profilen würde das abschreckende Wirkung haben können, so die Hoffnung im Justizministerium.

Aktuell wird über die Folgen und Täterschaft digitaler Gewalt aufgrund erhobener Vorwürfe von der Schauspielerin Collien Fernandes gegenüber ihrem Ex-Ehemann Christian Ulmen diskutiert. In Spanien, wo Fernandes nun Strafanzeige gestellt hat, ist die strafrechtliche Gesetzgebung zu digitalen Gewaltausübungsformen sehr viel umfassender als in Deutschland. Ein besserer Schutz vor analoger Gewalt wird derzeit ebenfalls noch in den Institutionen beraten und schließt unter anderem die elektronische Fußfessel als Möglichkeit zur Überwachung von Annäherungsverboten ein.

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(mki)



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Googles KI-Zusammenfassungen: Opt-out für britische Medienhäuser angekündigt


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Googles KI-Zusammenfassungen sorgen für großen Unmut bei Betreibern von Nachrichtenseiten. Weltweit gibt es Initiativen dagegen, in Großbritannien jetzt eventuell mit einem ersten Erfolg: Google will den Betroffenen einen Opt-out ermöglichen, wie das Unternehmen jetzt in einer Antwort an die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authoritiy (CMA) ankündigte. Details und einen Zeitplan bleibt Google aber schuldig.

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Seit rund einem Jahr gibt es sie auch in Deutschland: Kleine Texte mit Zusammenfassungen der Suchergebnisse, die in den Google-Suchergebnissen an oberster Stelle auftauchen und das wiedergeben, was Nutzer eigentlich erst beim Besuch der gefundenen Webseiten gelesen hätten. Das stellt gerade journalistische Online-Medien, die von den Aufrufen ihrer Inhalte leben, vor große Herausforderungen; etwa den erheblichen Rückgang der Seitenaufrufe.

Die Bredouille für die Verlage: Googles Crawler lassen sich nur ganz oder gar nicht aussperren. Wer nicht will, dass Google KI-Zusammenfassungen seiner Inhalte erstellt, der kann das Crawling seiner Seiten nur vollständig verbieten – und wäre dann auch nicht mehr in den Google-Suchergebnissen oder bei Google Discover zu finden.

In Großbritannien rief das die CMA und den Verlegerverband Publisher‘s Association auf den Plan. 2025 brachte das Google zunächst den „Strategic Market Status“ (SMS) ein, womit die CMA Google als Unternehmen von besonders großer Marktmacht einstuft. Damit kann die Behörde weitreichende Vorgaben machen; etwa wie Google seine Suchmaschinenrankings auf dem britischen Markt zu gestalten hat.

Im Januar machte die CMA erste Vorschläge, wie Google die Marktbedingungen verbessern könnte. Sie sprach sich für mehr Wahlmöglichkeiten und Transparenz für Verlage bei KI-Zusammenfassungen, fairere und transparentere Rankings in den Suchergebnissen mit der Möglichkeit, Probleme an Google zu melden, und gesetzlich vorgeschriebene Auswahlbildschirme für die Standardsuchmaschine auf Android-Geräten und im Google-Chrome-Browser aus. Außerdem soll die Nutzung von Datenauswertungen von Google-Suchtrends deutlich einfacher werden. Allerdings müssen die Vorschläge erst noch im Rahmen des Digital Markets Regime abgestimmt werden – einem gesetzlichen Rahmenwerk zur Regulation digitaler Märkte in Großbritannien, etwa für App-Stores, soziale Medien oder E-Commerce-Plattformen.

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Der Publisher’s Association gingen diese Vorschläge noch nicht weit genug. Sie fordert, dass Google eine klare Trennung zwischen KI-Crawlern und Crawlern für die Google-Suche vornimmt. Am Mittwoch veröffentlichte Google nun eine Stellungnahme zu den CMA-Vorschlägen. Zum Opt-out für KI-Zusammenfassungen heißt es hier nur: „Wir arbeiten an weiteren Aktualisierungen unserer Kontrollmöglichkeiten, damit Websites generative KI-Funktionen in der Suche gezielt deaktivieren können.“

Auch zur Forderung nach faireren und transparenteren Rankings und Auswahlbildschirmen zur Standardsuchmaschine äußerte sich Google: „Wir gewähren unseren eigenen Produkten keine Vorzugsbehandlung, was auch durch die eigenen Überprüfungen der CMA bestätigt wird“, betonte der Suchmaschinen-Riese.

Vorschläge von Drittanbietern könnten Googles Systeme und damit auch die Nutzer Manipulationen und Missbrauch aussetzen. Hierfür gibt es aber keine Belege. Es würde laut Google die Bekämpfung von Spam erschweren und letztendlich die Fähigkeit beeinträchtigen, Verbesserungen für Nutzer in Großbritannien einzuführen. In der Vergangenheit hatte Google zum Beispiel in den USA kartellrechtliche Schwierigkeiten, da der Vorwurf lautete, Google würde seine Marktmacht ausnutzen, um seine eigenen Werbeprodukte zu überhöhten Preisen zu vermarkten.

Eine interessante Alternative schlug Google zu den Auswahlbildschirmen zur Standardsuchmaschine vor. Zunächst verwies das Unternehmen auf einen entsprechenden Auswahlbildschirm, der in Großbritannien bereits bei der Ersteinrichtung von Android-Geräten auftaucht.

Android-Nutzer können ihre bevorzugten Dienste ganz einfach auswählen, und in Großbritannien werden bei der Einrichtung neuer Android-Geräte sogar Auswahlbildschirme angezeigt. Der Vorschlag der CMA, jedes Jahr aufs Neue per Pop-up-Fenster nach der bevorzugten Suchmaschine zu fragen, würde Nutzer in Googles Augen zu sehr stören. Stattdessen plädiert das Unternehmen für einen permanenten Schalter in den Geräteeinstellungen, um die Standardsuchmaschine jederzeit zu ändern.

Es ist ein erster Schritt, den Google in Großbritannien in Richtung CMA und Verleger macht. Doch bis wirklich beschlossen ist, welche Maßnahmen Google umsetzen muss, wird es voraussichtlich noch längere Zeit dauern.


(nen)



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Europäische Cloudanbieter: „Broadcom setzt zum Todesstoß an“


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Der europäische Cloud-Verband CISPE (Cloud Infrastructure Service Providers in Europe) hat bei der EU-Kommission am 19. März eine Wettbewerbsbeschwerde gegen Broadcom eingereicht. Die Organisation wirft dem Technologiekonzern vor, seine marktbeherrschende Stellung mit der VMware-Virtualisierungssoftware zu missbrauchen, und fordert die Generaldirektion Wettbewerb zu sofortigen Gegenmaßnahmen auf.

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In der Beschwerde kritisiert CISPE vor allem die kumulative Kostensteigerung für europäische Cloud-Dienstleister (CSPs) um nach eigener Darstellung mehr als 1.000 Prozent. Diese ergäben sich aus Preiserhöhungen, erzwungener Bündelung von Produkten, Vorauszahlungspflichten und Mindestabnahmen, die sich am Potenzial statt an der tatsächlichen Nutzung orientierten. Bereits im Mai 2025 hatte ein Bericht europäischer Cloud-Communities Preissteigerungen von 800 bis 1.500 Prozent dokumentiert. CISPE unterstützt nach eigenen Angaben zudem die Beschwerde des deutschen IT-Anwenderverbands Voice e.V. vom Mai 2025, der ebenfalls Preiserhöhungen von mehreren hundert Prozent und Druck auf Kunden mit auslaufenden Verträgen anprangert.

Besonders schwer wiegt laut CISPE die im Januar 2026 angekündigte Beendigung des VMware Cloud Service Provider-Programms (VCSP) in Europa. Lediglich wenige handverlesene Partner dürften weitermachen, die große Mehrheit europäischer CSPs werde ausgeschlossen. Bereits 2025 habe Broadcom das White-Label-Programm für kleine und mittlere Unternehmen eingestellt. Warum Broadcom das Programm speziell in Europa beende, während es andernorts bestehen bleibe, erläutere der Anbieter nicht.

CISPE-Generalsekretär Francisco Mingorance erklärte: „Mit der Beendigung des Broadcom-Programms, das den Zugang zu VMware-Virtualisierungssoftware ermöglicht, werden Unternehmen – sowohl Cloud-Anbieter als auch ihre Kunden – durch Broadcoms unfaire Handlungen irreparabel geschädigt. Sie sind unserer Ansicht nach rechtswidrig.“ Er forderte ein „dringendes Eingreifen“ der EU-Kommission: „Der einzige Weg, Bullies zu stoppen, ist, sich ihnen entgegenzustellen.“

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Die Beschwerde wird von mehreren nationalen Cloud-Verbänden gestützt. Simon Besteman von der niederländischen Cloud-Community beschrieb laut CISPE eine Situation, in der Kosten „exponentiell gestiegen“ und Anbieter „sabotiert“ worden seien. Widerspruch habe zu „Drohungen, Vergeltungsmaßnahmen und Ausgrenzung“ geführt. Finn Vagner von der dänischen Cloud-Community sprach von einer „äußerst kritischen Hochdrucksituation“ für betroffene Mitglieder. Genaue Umsatzverluste nannte CISPE nicht, sprach aber davon, dass CSPs „über Nacht einen signifikanten Anteil“ ihres Geschäfts verloren hätten.

CISPE fordert neben der sofortigen Aussetzung der VCSP-Kündigung und der Wiederaufnahme europäischer CSPs auch die Wiedereinführung des White-Label-Programms sowie Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen durch Broadcom. Der Verband warnt, Broadcoms Vorgehen gefährde die europäische Sovereign-Cloud-Strategy, indem es die Autonomie europäischer Anbieter zerstöre und die Abhängigkeit von US-Hyperscalern verstärke. Langfristig drohten Monopolbildung, weniger Wettbewerb und höhere Kosten.


(fo)



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