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Staatliches Bedrohungsmanagement: Psychisch kranke Personen mit Risikopotential


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wer ist gefährlich – und wer ist krank? Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung von CDU, CSU und SPD wurde im Frühjahr 2025 festgelegt, dass zur Verhinderung von Gewalttaten eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement für „die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten“ eingeführt werden soll.

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Da Gefahrenabwehr Ländersache ist, erhielt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Früherkennung und Bedrohungsmanagement (BLAG FEBM) den Auftrag, bundesweit Standards zur Verhinderung von Gewalttaten psychisch Kranker zu entwickeln. Dafür befasste sie sich auch mit Fragen der ressortübergreifenden Netzwerkarbeit und des Datenaustausches. Erkenntnisse von Gesundheits-, Sicherheits-, Justiz- und Ausländerbehörden sollen zusammengeführt werden, um eine belastbare Risikobewertung zu ermöglichen.

Bei identifizierten Gefährdern soll ein gemeinsames Fallmanagement alle präventiven Möglichkeiten – gesundheitlich, polizeilich, aufenthaltsrechtlich – ausschöpfen. Laut Beschluss der Innenministerkonferenz vom 27. Januar 2025 soll die BLAG FEBM auch prüfen, wie die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten „insbesondere nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKGen) der Länder angepasst bzw. erweitert werden können“.

Am 30. Januar forderte der Bundesrat in der Entschließung „Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen“ zügige Anpassungen: Bei erkennbarem Fremdgefährdungspotenzial müsse „schnell und zum Wohle sowohl der Bevölkerung als auch des betroffenen Menschen“ gehandelt werden. Dafür solle der Austausch von Gesundheitsdaten mit Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben geprüft und eine bessere bundesweite Vernetzung zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und anderen relevanten Behörden erreicht werden.

Ein BMI-Sprecher teilte heise online mit, dass man die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Früherkennung und des Bedrohungsmanagements auf Bundes- und Länderebene aktiv vorantreiben wolle. Der Erörterungsprozess zur Bewertung und Entwicklung geeigneter Maßnahmen sei vom BMI und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit den Ländern gemäß den Beschlüssen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) und der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) begonnen worden. In den Austausch seien „auch Vertreter der Justiz eingebunden“.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte den Bund in ihrem Beschluss aus der 98. Sitzung ihrerseits aufgefordert, zur Prävention von Gewaltdelikten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen ausreichende Forschungsmittel für Frühdiagnostik und die Entwicklung von Prädiktoren bereitzustellen, auch unter Einsatz von KI.

Der Bericht der BLAG FEBM liegt inzwischen vor, befindet sich aber noch in der kriminalpolizeilichen Gremienberatung. Über eine Veröffentlichung werde dort entschieden; weitergehende Auskünfte erteilte das BMI derzeit nicht.

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Einige Bundesländer haben aber bereits angefangen, Ergebnisse aus der BLAG FEBM in ihre Prozesse zum Gefährdungsmanagement zu integrieren, wo nötig werden auch das jeweilige PsychKGen insbesondere im Bereich der Datenweitergabe geändert. Ziel ist die Früherkennung von Warnzeichen, um rechtzeitig präventiv tätig zu werden und schwere Gewalttaten zu verhindern.




Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Die Ergebnisse der BLAG FEBM betreffen „Personen mit Risikopotential mit psychischer Auffälligkeit“. Eine psychische Erkrankung allein macht niemanden zum Ziel polizeilicher Maßnahmen – es muss konkretes Verhalten vorliegen, das auf eine Gefährlichkeit im Sinne einer Bedrohung hindeutet. Solche Personen sollen frühzeitig erkannt und im Rahmen eines Fallmanagements einer Risikobeurteilung unterzogen werden: Anhand von Risiko- und Verhaltensfaktoren wird eine Risikostufe bestimmt, die entsprechende Gefahrenabwehrmaßnahmen auslöst.

Konzepte zur Früherkennung von potenziellen Gewalttätern gibt es in Bezug auf verschiedene Personengruppen schon länger. Sei es die Suche nach „potentiellen Amokläufern“ mit dem Konzept zur Früherkennung von und zum Umgang mit Personen mit Risikopotenzial, das als Projekt „PeRiskoP“ in Nordrhein-Westfalen seit 2022 zur Anwendung kommt. Oder das seit 2017 bundesweit bei der Polizei eingeführte Risikobewertungsinstrument RADAR-iTE (Regelbasierte Analyse potenziell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus) mit dem „Personen des islamistischen Spektrums, die polizeilich bekannt sind, hinsichtlich ihres Risikos für die Begehung einer politisch motivierten schweren Gewalttat in Deutschland bewertet werden“.

Einige Länder setzen im Umgang mit Stalking-Fällen oder häuslicher Gewalt ebenfalls auf standardisierte Prozesse, um Gefährdungspotentiale besser abschätzen zu können. Und unabhängig von Projekten und Konzepten geht die Polizei grundsätzlich Hinweisen nach, wenn es zur Gefahrenabwehr im Einzelfall nötig ist. So erklärt die bayrische Regierung im März in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage (PDF), dass „in einer akuten Gefahrensituation (…) eine erste Einschätzung zum Vorliegen einer psychischen Störung sowie eine Gefährdungsbewertung regelmäßig auch durch die eingesetzten Polizeikräfte“ erfolgt, die dann abhängig vom Einzelfall den (psychiatrischen) Krisendienst hinzuzieht, der bei der Einschätzung von Gefährdungen hilft. Derzeit beschäftige sich eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) mit der Frage, wie Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen besser verhindert werden können – einschließlich möglicher Änderungen am BayPsychKHG.

In mehreren Bundesländern soll es Änderungen der Landes-PsychKG geben, um den Datenaustausch zu verbessern. Ein zentraler Punkt ist die Information der Sicherheitsbehörden über die Rückkehr potenziell gefährlicher Personen in den öffentlichen Raum. Dafür werden die Gefahrenkategorien ausgeweitet. Neben der gegenwärtigen Gefahr ermöglicht so auch die Prognose einer Dauergefahr das Treffen entsprechender Maßnahmen.

Gehen die Entwürfe in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen durch, liegt eine Gefahr auch dann vor, wenn ein schadenstiftendes Ereignis zwar unvorhersehbar ist, aber aufgrund mangelnder Einsichtsfähigkeit oder besonderer Umstände ein gefährdendes Verhalten der psychisch kranken Person „jederzeit zu erwarten ist“.

Die bereits erfolgte Änderung am Psychisch-Kranke-Gesetz von Hessen schreibt vor, dass psychiatrische Krankenhäuser die Polizei und Ordnungsbehörden unverzüglich über eine bevorstehende Entlassung einer aufgrund einer Fremdgefährdung untergebrachten Person informieren müssen, wenn „von der untergebrachten Person in absehbarer Zeit ohne ärztliche Weiterbehandlung eine erhebliche Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder andere bedeutende Rechtsgüter Anderer ausgehen könnte“. In Niedersachsen sieht der Gesetzesentwurf eine abgestufte Meldeverpflichtung vor. Wenn absehbar eine erhebliche Fremdgefährdung besteht und eine Behandlung voraussichtlich nicht erfolgt, können Einrichtungen und Sozialpsychiatrische Dienste relevante Daten an die Polizei übermitteln – bei wiederholter Unterbringung aufgrund von Fremdgefährdung in den letzten 12 Monaten sollen sie die Daten übermitteln. War es im zurückliegenden Jahr bereits zu einer Schädigung Dritter gekommen, müssen die Daten übermittelt werden. Nordrhein-Westfalen will in seinem Gesetzentwurf darüber hinaus vorschreiben, dass Behörden auch über Beurlaubungen oder Belastungserprobungen informiert werden, sofern die ursprüngliche Unterbringung aufgrund von Fremdgefährdung erfolgte.

Im Hamburger Netzwerk für personenbezogenes Risikomanagement arbeiten bereits seit August 2025 die Innen-, Sozial- und Justizbehörden enger zusammen, um potenziell gefährliche Entwicklungen bei psychisch erkrankten Personen früher zu erkennen. Kern ist ein strukturierter Informationsaustausch sowie anlassbezogene Fallkonferenzen, die bereits bei erstem Risiko ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten auslösen sollen. Maßnahmen reichen von Therapie- und Hilfsangeboten über sozialpsychiatrische Betreuung bis hin zu Gefahrenabwehr wie Gefährderansprachen, längerfristiger Observation oder gerichtlicher Unterbringung.

Zu den Daten, die zur Risikobewertung einer Person im Netzwerk gesammelt und verarbeitet werden, gehören nicht nur Daten aus Vorgängen bei der Polizei und Justiz (Straf- und Gefahrenabwehrverfahren, Verurteilungen, Gerichtliche Beschlüsse zur Unterbringung), sondern auch Daten zu politischen Meinungen, religiösen/weltanschaulichen Überzeugungen und umfangreiche Gesundheitsdaten: „insbesondere Diagnosen, Auszüge aus Arztberichten und Gutachten, Krankheits- und Behandlungsverlauf, Verhalten im Vollzugsverlauf bezogen auf alle Bereiche: Konflikte, Arbeit, Freizeit etc.“ – das geht aus der Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (PDF) des Netzwerkes hervor.

In Berlin führt die Polizei als Ergebnis aus der BLAG in einem Pilotprojekt ein Drei-Stufen-Modell ein, um psychisch erkrankte Menschen mit Gefährdungspotenzial früher zu erkennen und schwere Gewalttaten zu verhindern. Zunächst erhalten Einsatzkräfte klare Kriterien zur Einschätzung vor Ort, anschließend erfolgt eine zentrale Risikoanalyse in der Polizeidirektion. Verdichtet sich der Verdacht, übernimmt das LKA mit einer vertieften Bewertung unter Einbeziehung psychotherapeutischer Expertise. Je nach Ergebnis können Fallkonferenzen, sozialpsychiatrische Maßnahmen oder auch Unterbringungen angestoßen werden. Die Polizeipräsidentin von Berlin, Slowik Meisel betonte gegenüber der dpa: „Es bleibt in erster Linie ein kranker Mensch“ und ergänzte, dass die Polizei versuchen könne „diese Menschen zu identifizieren und der Allgemeinheit durch polizeiliche Maßnahmen einen ersten Schutzmantel vor schwerer Gewalt umlegen“.

Die CDU erklärte in ihrem Anfang 2025 gefassten Beschluss „Für einen Politikwechsel bei der Inneren Sicherheit“ das NRW-Projekt PeRiskoP zu einem Vorbild, das sie „bundesweit ausdehnen“ will. Mit der Forderung nach der Einführung einer Gefährderkategorie „Gefährder mit gemischter und instabiler Motivation (GIM)“ für psychisch kranke Gewalttäter scheiterte sie aber.

Der Sprecher des BMI teilte gegenüber heise online mit, dass derzeit keine Planungen für ein Register für psychisch auffällige Personen oder eine gemeinsame Datenbank der Länder mit dem Bund bestehen und es keine geplanten Änderungen in der Praxis zur Speicherung von Personen mit psychischen Erkrankungen in INPOL gibt. In der Polizeidatenbank INPOL gibt es bereits die Kategorie „Psychische und Verhaltensstörungen“. Ein solcher personenbezogener Hinweis (PHW) wird bei Abfragen deutlich hervorgehoben angezeigt.

Solange keine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt, lösen psychische Erkrankungen oder Störungen grundsätzlich keine polizeilichen Maßnahmen aus und führen auch nicht zu einer Speicherung in INPOL. Dafür braucht es immer einen relevanten Anlass. Ein PHW kann auch nur vergeben werden, wenn zu einer Person bereits Daten im Verbundsystem eingestellt sind und der PHW zum Schutz dieser Person und/oder zur Eigensicherung von Polizeibediensteten erforderlich ist, wie aus einer Antwort der Bundesregierung (PDF) zur Erfassung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Sicherheitsbehörden letztes Jahr hervorging.

Die Person ist also entweder mit einer Straftat bereits in Erscheinung getreten und/oder es handelt sich um eine gefährdete oder gefährliche Person. Eine gefährdete Person kann zum Beispiel jemand sein, von dem bekannt ist, dass er oder sie Suizid begehen will. Eine hilflose Person könnte eine vermisste Person in einem psychischen Ausnahmezustand sein. Polizisten sind weder Psychologen noch Psychiater, die Polizei kann daher nicht einfach aus ihrer eigenen Einschätzung heraus eine Person als psychisch Krank (bundesweit) in INPOL deklarieren.

Der Leitfaden zur Vergabe personengebundener Hinweise (PHW) im INPOL-Verbund gibt vor, dass der PHW psychische Störungen und Verhaltensstörung (PSYV) „nur vergeben werden (darf), wenn ärztlich festgestellt ist, dass die betroffene Person an einer psychischen Erkrankung leidet und daraus Gefahren für ihn selbst oder andere, insbesondere für Polizeibedienstete, resultieren können“. Wie die Polizei an diese ärztlichen Stellungnahmen kommt, ist Sache der Länder, erklärt das BMI auf Anfrage von heise online; „hinsichtlich eines etwaigen Datenzugriffs der Polizei auf die elektronische Patientenakte oder entsprechender Auskunftsansprüche und Beschlagnahmeregelungen liegen dem BMI keine Erkenntnisse zu entsprechenden Planungen vor“.

Mit Stand 15. Juli 2025 waren 16.043 Personendatensätze in INPOL mit dem PHW PSYV gespeichert. Laut Auskunft des Sprechers des BMI waren im März 2026 noch ca. 15.000 Personen mit diesem Hinweis gespeichert. Personen, die mit dem PHW PSYV gespeichert wurden, werden darüber nicht durch die Polizei informiert. Betroffene können dies jedoch im Fall von INPOL (Bund) beim BKA durch die Stellung eines Antrags auf Auskunftserteilung in Erfahrung bringen.

Ein gesondertes bundesweites Register für psychisch Kranke existiert also nicht. Stattdessen führen die Länder in eigener Regie Bedrohungsmanagements für Hochrisikofälle ein; Speicherung und Weitergabe der Daten richten sich nach Landesrecht. Der Datenaustausch zwischen Polizei und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr ist dabei gelebte Praxis: Hinweise auf psychische Erkrankungen können im Waffen- und Fahrerlaubnisrecht relevant sein, wenn Zweifel an Zuverlässigkeit oder Eignung bestehen – entscheidend sind dabei nicht Diagnosen, sondern konkrete Gefahrenmomente. Gibt es Hinweise auf eine gesundheitsbedingte Gefährdung, erhält grundsätzlich das Gesundheitsamt beziehungsweise der Sozialpsychiatrische Dienst Kenntnis.

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Berichte: Amazon steckt hinter plötzlichem Fable-Aus


Hinter der plötzlichen weltweiten Sperre von Anthropics neuem KI-Modell Fable steckt offenbar ein anderer großer Tech-Player: Amazons CEO Andrew Jassy soll unter anderem US-Finanzminister Scott Bessent von einem mutmaßlichen Jailbreak berichtet haben, die US-Regierung verhängte daraufhin eine Exportdirektive, die Anthropic wiederum zu der Sperre des KI-Modells zwang.

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Mehrere Medien berichten übereinstimmend über den Fall. Demnach ließ Andrew Jassy seine Cybersicherheits-Abteilung zunächst das neue KI-Modell auf mögliche Jailbreaks testen – Tricks, mit denen man ein KI-Modell dazu bringt, Prompts zu bearbeiten, die es aus Sicherheitsgründen sonst verweigern würde. Die Experten sollen dann einen Bericht vorgelegt haben, demzufolge das KI-Modell funktionierende Exploits von Sicherheitslücken vier gängiger Programme lieferte. Jassy berichtete demnach auch US-Regierungsangehörigen davon. Ein Amazon-Sprecher bestätigte dem Wall Street Journal, dass die US-Regierung in Technologiefragen häufig den Rat von Amazon als führendes Tech-Unternehmen suche, wollte sich zu konkreten Einzelfällen aber nicht äußern.

Als Reaktion auf den Bericht setzte die US-Regierung Anthropic ein Ultimatum: Innerhalb von 24 Stunden müssten die Jailbreak-Probleme behoben werden – oder stattdessen der Zugang zu Fable für Nicht-Amerikaner gesperrt. David Sacks, selbst Tech-Investor und Co-Vorsitzender des Beraterstabs des US-Präsidenten für Wissenschaft und Technologie, berichtete auf X, wie das genau abgelaufen sein soll. Demnach soll Anthropic-CEO Dario Amodei sich geweigert haben, die von Amazon ausgemachten Sicherheitslücken zu schließen. Bereits zuvor hatte Anthropic in einer Stellungnahme bestritten, dass es sich um einen vollwertigen Jailbreak handele, die ausgeführten Aufgaben sind demnach auch problemlos mit OpenAIs Konkurrenz-Modell ChatGPT 5.5 machbar. „Nur widerwillig“ habe die US-Regierung wegen Amodeis Weigerung das strenge Verbot auf den Weg gebracht, lautet Sacks Darstellung. Die Hoffnung sei immer noch, dass Anthropic die vorgeworfenen Probleme behebt und das Modell wieder normal genutzt werden kann. Derweil kann Anthropic den Auflagen nur nachkommen, indem das Unternehmen sein neues KI-Modell weltweit sperrt.

Der Ansatz der US-Regierung, ein einzelnes KI-Modell wegen eines mutmaßlichen Jailbreaks zu sperren ist etwas widersinnig – nach dieser Logik ließe sich jedes KI-Modell sperren, denn jedes lässt sich theoretisch jailbreaken. Besonders bei Fable ist, dass es sich um eine Variante von Anthropics KI-Modell Mythos handelt. Um dieses hatte Anthropic selbst viel Getöse veranstaltet, weil es in kürzester Zeit vorher unbekannte Sicherheitslücken in nahezu jeder Software finden und auch gleich den nötigen Code zur Ausnutzung mitliefern soll. Anthropic hielt es deswegen für zu gefährlich für eine allgemeine Veröffentlichung. Damit lieferte Anthropic auch die Vorlage für das jetzige Vorgehen der US-Regierung, welches auch als Seitenhieb in einem längeren Streit zwischen ihr und Anthropic verstanden werden kann. Die US-Regierung darf Anthropics KI nicht für autonome Waffensysteme nutzen, was dem Unternehmen in der Vergangenheit Sanktionen bescherte. Das jetzige Fable-Zugangsverbot für nicht-amerikanische Staatsangehörige trifft auch viele ausländische Anthropic-Beschäftigte. Sie dürfen aktuell nicht an dem Modell arbeiten.

Sacks streitet in seinem X-Post ab, dass die jetzige Entwicklung mit dem Streit zusammenhänge. Die US-Regierung schätze Anthropics technische Fähigkeiten sehr, „der Ball liegt nun bei Anthropic“. Diesen Ball – um im sprachlichen Bild zu bleiben – spielte die US-Regierung Anthropic auch im Februar zu, als das Unternehmen den Einsatz seiner Technologie für autonome Waffensysteme verweigerte und als Lieferkettenrisiko und Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft wurde. Anthropic wehrt sich dagegen vor Gericht. Ob das auch in diesem Fall passieren wird und ob die US-Regierung nun konsequenterweise jailbreakbare Modelle anderer KI-Hersteller ins Visier nimmt, bleibt abzuwarten. Das letztere sei aber unwahrscheinlich, will das News-Portal „The Information“ aus Regierungskreisen erfahren haben.

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Mindestzoll für China-Importe: Was Verbraucher jetzt wissen müssen


Die Bürger Europas lieben Onlineshopping und Paketlieferdienste. Für fast 560 Milliarden Euro wurden 2025 Waren aus China in die EU eingeführt. Einen erheblichen Teil davon importierten nicht Großhändler, sondern Verbraucher. 5,8 Milliarden Warensendungen, also Kleinstpakete, kamen allein 2025 aus China über die EU-Außengrenze – mehr als zehn Sendungen pro EU-Bürger. 2024 waren es noch 4,6 Milliarden Kleinsendungen. Der Hauptgrund: die Preise – und eine aggressive Werbestrategie.

Auf Marktplätzen wie Temu, Shein, AliExpress, JD.com, Joybuy & Co. bieten chinesische Händler unzählige Waren feil, oft zu extrem günstigen Preisen. Wer hier etwas bestellt, bekommt das Paket direkt vom jeweiligen Verkäufer geliefert – ohne Umweg über Groß- oder Zwischenhändler wie Amazon. Laut Zoll kamen in der Vergangenheit 90 Prozent aller solcher Direktsendungen aus der Volksrepublik. Lag der angegebene Warenwert unter 150 Euro, konnten diese bislang zollfrei in die EU importiert werden.

Doch damit ist jetzt Schluss: Auf solche geringwertigen Sendungen erhebt die europäische Union ab Juli einen pauschalen Mindestzoll von drei Euro. Aber nicht pro Paket, sondern nach einem komplizierteren System. Wir erklären, wie teuer Einzel- und Sammelbestellungen werden können und was Verbraucher und Staaten davon haben.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Mindestzoll für China-Importe: Was Verbraucher jetzt wissen müssen“.
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Digitalminister Wildberger ließ Reden und Gastbeiträge von KI schreiben


„Die genannten Texte wurden mit Unterstützung von KI erarbeitet.“ Mit diesem Satz hat ein Sprecher des Digitalministeriums der Wochenzeitschrift „Die Zeit“ bestätigt, dass Karsten Wildberger einige seiner öffentlichen Äußerungen von Künstlicher Intelligenz erstellen ließ. Betroffen sind unter anderem um Gastbeiträge für renommierte Medien wie das Handelsblatt, auch mindestens eine von Wildbergers Reden im Bundestag soll maßgeblich mit KI verfasst worden sein.

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Wie die Zeit berichtet, hat das Blatt eine Vielzahl von Wildbergers Äußerungen mit der Analysesoftware „Pangram“ untersucht. Dieses Tool, das seinerseits auf KI basiert, gilt als derzeit bestes Werkzeug, um mit KI erstellte Texte zu erkennen. Vermeintliche Wildberger-Texte, die Pangram als KI-generiert bezeichnete, hat die Zeit von Menschen überprüfen lassen.

Besonders auffällig waren zwei Gastbeiträge, den einen hat das Handelsblatt veröffentlicht, den anderen die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Darin fanden sich nicht nur schön klingende, aber eher inhaltsleere Floskeln, wie auch Stilmittel, die KI-Generatoren häufig im Übermaß verwenden. Dazu gehören Gedankenstriche und Dreiklänge, Beispiel aus dem Handelsblatt: „einen Server, eine Datenbank oder eine KI-Anwendung“. Auch Verneinungen als Stilmittel fanden sich häufig.

Auch 30 Reden, die Wildberger gehalten hat, untersuchte die Zeit. Nur eine, die der Minister in den USA hielt, scheint komplett aus der KI zu stammen, bei sieben Ansprachen wirkte ein Chatbot mit. Vier davon gab Wildberger im Bundestag zum Besten – eine ausgerechnet zur Bedeutung von KI im März dieses Jahres. Wie das Ministerium auf Anfrage der Zeit sagte, würden alle Texte, die unter Wildbergers Namen erscheinen, auch von Menschen geprüft.

Dass Minister ihre Reden nicht immer selbst verfassen, ist ein übliches Vorgehen. Der Job des „Redenschreibers“ ist im politischen Geschäft durchaus renommiert, und oft ein Sprungbrett für eine weitere Karriere. Dass ein Digitalminister auch moderne Tools benutzt, ist ebenso wenig überraschend. Auffällig ist an den aktuellen Vorgängen jedoch, dass die Texte – insbesondere die beiden Gastbeiträge – mit vielen Floskeln, schiefen Sprachbildern und ermüdendem Gebrauch von anderen Stilmitteln nur eine geringe Qualität aufweisen.

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Offenbar ist das sowohl im Ministerium, als auch in den Redaktionen nicht aufgefallen. Dabei hat etwa die Frankfurter Allgemeine interne Regeln, welche rein KI-generierte Texte verbieten. Diese hat das Blatt erst in dieser Woche auszugsweise veröffentlicht, und zwar in einem Beitrag, der die Löschung eines Gastbeitrags des thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt behandelt. Auch er hatte sich den Text von KI schreiben lassen. Der fragliche Beitrag von Karsten Wildberger ist zum Zeitpunkt dieser Meldung am Sonntagmittag noch bei der Frankfurter Allgemeinen online.


(nie)



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