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Staatliches Bedrohungsmanagement: Psychisch kranke Personen mit Risikopotential


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wer ist gefährlich – und wer ist krank? Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung von CDU, CSU und SPD wurde im Frühjahr 2025 festgelegt, dass zur Verhinderung von Gewalttaten eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement für „die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten“ eingeführt werden soll.

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Da Gefahrenabwehr Ländersache ist, erhielt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Früherkennung und Bedrohungsmanagement (BLAG FEBM) den Auftrag, bundesweit Standards zur Verhinderung von Gewalttaten psychisch Kranker zu entwickeln. Dafür befasste sie sich auch mit Fragen der ressortübergreifenden Netzwerkarbeit und des Datenaustausches. Erkenntnisse von Gesundheits-, Sicherheits-, Justiz- und Ausländerbehörden sollen zusammengeführt werden, um eine belastbare Risikobewertung zu ermöglichen.

Bei identifizierten Gefährdern soll ein gemeinsames Fallmanagement alle präventiven Möglichkeiten – gesundheitlich, polizeilich, aufenthaltsrechtlich – ausschöpfen. Laut Beschluss der Innenministerkonferenz vom 27. Januar 2025 soll die BLAG FEBM auch prüfen, wie die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten „insbesondere nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKGen) der Länder angepasst bzw. erweitert werden können“.

Am 30. Januar forderte der Bundesrat in der Entschließung „Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen“ zügige Anpassungen: Bei erkennbarem Fremdgefährdungspotenzial müsse „schnell und zum Wohle sowohl der Bevölkerung als auch des betroffenen Menschen“ gehandelt werden. Dafür solle der Austausch von Gesundheitsdaten mit Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben geprüft und eine bessere bundesweite Vernetzung zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und anderen relevanten Behörden erreicht werden.

Ein BMI-Sprecher teilte heise online mit, dass man die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Früherkennung und des Bedrohungsmanagements auf Bundes- und Länderebene aktiv vorantreiben wolle. Der Erörterungsprozess zur Bewertung und Entwicklung geeigneter Maßnahmen sei vom BMI und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit den Ländern gemäß den Beschlüssen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) und der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) begonnen worden. In den Austausch seien „auch Vertreter der Justiz eingebunden“.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte den Bund in ihrem Beschluss aus der 98. Sitzung ihrerseits aufgefordert, zur Prävention von Gewaltdelikten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen ausreichende Forschungsmittel für Frühdiagnostik und die Entwicklung von Prädiktoren bereitzustellen, auch unter Einsatz von KI.

Der Bericht der BLAG FEBM liegt inzwischen vor, befindet sich aber noch in der kriminalpolizeilichen Gremienberatung. Über eine Veröffentlichung werde dort entschieden; weitergehende Auskünfte erteilte das BMI derzeit nicht.

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Einige Bundesländer haben aber bereits angefangen, Ergebnisse aus der BLAG FEBM in ihre Prozesse zum Gefährdungsmanagement zu integrieren, wo nötig werden auch das jeweilige PsychKGen insbesondere im Bereich der Datenweitergabe geändert. Ziel ist die Früherkennung von Warnzeichen, um rechtzeitig präventiv tätig zu werden und schwere Gewalttaten zu verhindern.




Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Die Ergebnisse der BLAG FEBM betreffen „Personen mit Risikopotential mit psychischer Auffälligkeit“. Eine psychische Erkrankung allein macht niemanden zum Ziel polizeilicher Maßnahmen – es muss konkretes Verhalten vorliegen, das auf eine Gefährlichkeit im Sinne einer Bedrohung hindeutet. Solche Personen sollen frühzeitig erkannt und im Rahmen eines Fallmanagements einer Risikobeurteilung unterzogen werden: Anhand von Risiko- und Verhaltensfaktoren wird eine Risikostufe bestimmt, die entsprechende Gefahrenabwehrmaßnahmen auslöst.

Konzepte zur Früherkennung von potenziellen Gewalttätern gibt es in Bezug auf verschiedene Personengruppen schon länger. Sei es die Suche nach „potentiellen Amokläufern“ mit dem Konzept zur Früherkennung von und zum Umgang mit Personen mit Risikopotenzial, das als Projekt „PeRiskoP“ in Nordrhein-Westfalen seit 2022 zur Anwendung kommt. Oder das seit 2017 bundesweit bei der Polizei eingeführte Risikobewertungsinstrument RADAR-iTE (Regelbasierte Analyse potenziell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus) mit dem „Personen des islamistischen Spektrums, die polizeilich bekannt sind, hinsichtlich ihres Risikos für die Begehung einer politisch motivierten schweren Gewalttat in Deutschland bewertet werden“.

Einige Länder setzen im Umgang mit Stalking-Fällen oder häuslicher Gewalt ebenfalls auf standardisierte Prozesse, um Gefährdungspotentiale besser abschätzen zu können. Und unabhängig von Projekten und Konzepten geht die Polizei grundsätzlich Hinweisen nach, wenn es zur Gefahrenabwehr im Einzelfall nötig ist. So erklärt die bayrische Regierung im März in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage (PDF), dass „in einer akuten Gefahrensituation (…) eine erste Einschätzung zum Vorliegen einer psychischen Störung sowie eine Gefährdungsbewertung regelmäßig auch durch die eingesetzten Polizeikräfte“ erfolgt, die dann abhängig vom Einzelfall den (psychiatrischen) Krisendienst hinzuzieht, der bei der Einschätzung von Gefährdungen hilft. Derzeit beschäftige sich eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) mit der Frage, wie Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen besser verhindert werden können – einschließlich möglicher Änderungen am BayPsychKHG.

In mehreren Bundesländern soll es Änderungen der Landes-PsychKG geben, um den Datenaustausch zu verbessern. Ein zentraler Punkt ist die Information der Sicherheitsbehörden über die Rückkehr potenziell gefährlicher Personen in den öffentlichen Raum. Dafür werden die Gefahrenkategorien ausgeweitet. Neben der gegenwärtigen Gefahr ermöglicht so auch die Prognose einer Dauergefahr das Treffen entsprechender Maßnahmen.

Gehen die Entwürfe in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen durch, liegt eine Gefahr auch dann vor, wenn ein schadenstiftendes Ereignis zwar unvorhersehbar ist, aber aufgrund mangelnder Einsichtsfähigkeit oder besonderer Umstände ein gefährdendes Verhalten der psychisch kranken Person „jederzeit zu erwarten ist“.

Die bereits erfolgte Änderung am Psychisch-Kranke-Gesetz von Hessen schreibt vor, dass psychiatrische Krankenhäuser die Polizei und Ordnungsbehörden unverzüglich über eine bevorstehende Entlassung einer aufgrund einer Fremdgefährdung untergebrachten Person informieren müssen, wenn „von der untergebrachten Person in absehbarer Zeit ohne ärztliche Weiterbehandlung eine erhebliche Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder andere bedeutende Rechtsgüter Anderer ausgehen könnte“. In Niedersachsen sieht der Gesetzesentwurf eine abgestufte Meldeverpflichtung vor. Wenn absehbar eine erhebliche Fremdgefährdung besteht und eine Behandlung voraussichtlich nicht erfolgt, können Einrichtungen und Sozialpsychiatrische Dienste relevante Daten an die Polizei übermitteln – bei wiederholter Unterbringung aufgrund von Fremdgefährdung in den letzten 12 Monaten sollen sie die Daten übermitteln. War es im zurückliegenden Jahr bereits zu einer Schädigung Dritter gekommen, müssen die Daten übermittelt werden. Nordrhein-Westfalen will in seinem Gesetzentwurf darüber hinaus vorschreiben, dass Behörden auch über Beurlaubungen oder Belastungserprobungen informiert werden, sofern die ursprüngliche Unterbringung aufgrund von Fremdgefährdung erfolgte.

Im Hamburger Netzwerk für personenbezogenes Risikomanagement arbeiten bereits seit August 2025 die Innen-, Sozial- und Justizbehörden enger zusammen, um potenziell gefährliche Entwicklungen bei psychisch erkrankten Personen früher zu erkennen. Kern ist ein strukturierter Informationsaustausch sowie anlassbezogene Fallkonferenzen, die bereits bei erstem Risiko ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten auslösen sollen. Maßnahmen reichen von Therapie- und Hilfsangeboten über sozialpsychiatrische Betreuung bis hin zu Gefahrenabwehr wie Gefährderansprachen, längerfristiger Observation oder gerichtlicher Unterbringung.

Zu den Daten, die zur Risikobewertung einer Person im Netzwerk gesammelt und verarbeitet werden, gehören nicht nur Daten aus Vorgängen bei der Polizei und Justiz (Straf- und Gefahrenabwehrverfahren, Verurteilungen, Gerichtliche Beschlüsse zur Unterbringung), sondern auch Daten zu politischen Meinungen, religiösen/weltanschaulichen Überzeugungen und umfangreiche Gesundheitsdaten: „insbesondere Diagnosen, Auszüge aus Arztberichten und Gutachten, Krankheits- und Behandlungsverlauf, Verhalten im Vollzugsverlauf bezogen auf alle Bereiche: Konflikte, Arbeit, Freizeit etc.“ – das geht aus der Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (PDF) des Netzwerkes hervor.

In Berlin führt die Polizei als Ergebnis aus der BLAG in einem Pilotprojekt ein Drei-Stufen-Modell ein, um psychisch erkrankte Menschen mit Gefährdungspotenzial früher zu erkennen und schwere Gewalttaten zu verhindern. Zunächst erhalten Einsatzkräfte klare Kriterien zur Einschätzung vor Ort, anschließend erfolgt eine zentrale Risikoanalyse in der Polizeidirektion. Verdichtet sich der Verdacht, übernimmt das LKA mit einer vertieften Bewertung unter Einbeziehung psychotherapeutischer Expertise. Je nach Ergebnis können Fallkonferenzen, sozialpsychiatrische Maßnahmen oder auch Unterbringungen angestoßen werden. Die Polizeipräsidentin von Berlin, Slowik Meisel betonte gegenüber der dpa: „Es bleibt in erster Linie ein kranker Mensch“ und ergänzte, dass die Polizei versuchen könne „diese Menschen zu identifizieren und der Allgemeinheit durch polizeiliche Maßnahmen einen ersten Schutzmantel vor schwerer Gewalt umlegen“.

Die CDU erklärte in ihrem Anfang 2025 gefassten Beschluss „Für einen Politikwechsel bei der Inneren Sicherheit“ das NRW-Projekt PeRiskoP zu einem Vorbild, das sie „bundesweit ausdehnen“ will. Mit der Forderung nach der Einführung einer Gefährderkategorie „Gefährder mit gemischter und instabiler Motivation (GIM)“ für psychisch kranke Gewalttäter scheiterte sie aber.

Der Sprecher des BMI teilte gegenüber heise online mit, dass derzeit keine Planungen für ein Register für psychisch auffällige Personen oder eine gemeinsame Datenbank der Länder mit dem Bund bestehen und es keine geplanten Änderungen in der Praxis zur Speicherung von Personen mit psychischen Erkrankungen in INPOL gibt. In der Polizeidatenbank INPOL gibt es bereits die Kategorie „Psychische und Verhaltensstörungen“. Ein solcher personenbezogener Hinweis (PHW) wird bei Abfragen deutlich hervorgehoben angezeigt.

Solange keine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt, lösen psychische Erkrankungen oder Störungen grundsätzlich keine polizeilichen Maßnahmen aus und führen auch nicht zu einer Speicherung in INPOL. Dafür braucht es immer einen relevanten Anlass. Ein PHW kann auch nur vergeben werden, wenn zu einer Person bereits Daten im Verbundsystem eingestellt sind und der PHW zum Schutz dieser Person und/oder zur Eigensicherung von Polizeibediensteten erforderlich ist, wie aus einer Antwort der Bundesregierung (PDF) zur Erfassung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Sicherheitsbehörden letztes Jahr hervorging.

Die Person ist also entweder mit einer Straftat bereits in Erscheinung getreten und/oder es handelt sich um eine gefährdete oder gefährliche Person. Eine gefährdete Person kann zum Beispiel jemand sein, von dem bekannt ist, dass er oder sie Suizid begehen will. Eine hilflose Person könnte eine vermisste Person in einem psychischen Ausnahmezustand sein. Polizisten sind weder Psychologen noch Psychiater, die Polizei kann daher nicht einfach aus ihrer eigenen Einschätzung heraus eine Person als psychisch Krank (bundesweit) in INPOL deklarieren.

Der Leitfaden zur Vergabe personengebundener Hinweise (PHW) im INPOL-Verbund gibt vor, dass der PHW psychische Störungen und Verhaltensstörung (PSYV) „nur vergeben werden (darf), wenn ärztlich festgestellt ist, dass die betroffene Person an einer psychischen Erkrankung leidet und daraus Gefahren für ihn selbst oder andere, insbesondere für Polizeibedienstete, resultieren können“. Wie die Polizei an diese ärztlichen Stellungnahmen kommt, ist Sache der Länder, erklärt das BMI auf Anfrage von heise online; „hinsichtlich eines etwaigen Datenzugriffs der Polizei auf die elektronische Patientenakte oder entsprechender Auskunftsansprüche und Beschlagnahmeregelungen liegen dem BMI keine Erkenntnisse zu entsprechenden Planungen vor“.

Mit Stand 15. Juli 2025 waren 16.043 Personendatensätze in INPOL mit dem PHW PSYV gespeichert. Laut Auskunft des Sprechers des BMI waren im März 2026 noch ca. 15.000 Personen mit diesem Hinweis gespeichert. Personen, die mit dem PHW PSYV gespeichert wurden, werden darüber nicht durch die Polizei informiert. Betroffene können dies jedoch im Fall von INPOL (Bund) beim BKA durch die Stellung eines Antrags auf Auskunftserteilung in Erfahrung bringen.

Ein gesondertes bundesweites Register für psychisch Kranke existiert also nicht. Stattdessen führen die Länder in eigener Regie Bedrohungsmanagements für Hochrisikofälle ein; Speicherung und Weitergabe der Daten richten sich nach Landesrecht. Der Datenaustausch zwischen Polizei und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr ist dabei gelebte Praxis: Hinweise auf psychische Erkrankungen können im Waffen- und Fahrerlaubnisrecht relevant sein, wenn Zweifel an Zuverlässigkeit oder Eignung bestehen – entscheidend sind dabei nicht Diagnosen, sondern konkrete Gefahrenmomente. Gibt es Hinweise auf eine gesundheitsbedingte Gefährdung, erhält grundsätzlich das Gesundheitsamt beziehungsweise der Sozialpsychiatrische Dienst Kenntnis.

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(mack)



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Zahlen, bitte! 10957 Tage heise online — ein paar Zahlen zum Jubiläum


30 Jahre heise online: Das sind 10.957 Tage voller neugieriger und kritischer Blicke auf den technischen Fortschritt – immer mit dem Ziel, den Leser journalistisch umfassend und kontinuierlich über die neuesten Entwicklungen zu informieren.

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Im Fokus waren nicht nur die technischen Fakten, sondern auch stets die Folgen für die Gesellschaft durch den technischen Fortschritt. Das ging vom Aufkommen des World Wide Webs über die Entwicklung einer permanenten Online-Gesellschaft durch Smartphones, den daraus resultierenden Anstieg des Datenhungers von Sicherheitsbehörden und Unternehmen bis hin zur zunehmenden Nutzung von KI. In den vergangenen 30 Jahren wirkte sich das alles nachhaltig auf die Gesellschaft aus – und nicht immer im positiven Sinn.


Bitte Zahlen

Bitte Zahlen

In dieser Rubrik stellen wir immer dienstags verblüffende, beeindruckende, informative und witzige Zahlen aus den Bereichen IT, Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Politik und natürlich der Mathematik vor.

In unserer Zahlen, bitte!-Kolumne haben wir ein paar Zahlen zu den vergangenen drei Dekaden heise online zusammengetragen.

Dank Mailbox-System waren die Redaktionen bereits seit Ende 1988 per E-Mail erreichbar. Bereits zur CeBIT 1994 schuf die Zeitschrift iX einen experimentellen Webserver: Anfangs war es ein Sparc-Clone mit 40 Megabyte RAM, der von der Redaktion „Opus40“ getauft wurde. Anhand der Zugriffe, die teilweise das Versenden von E-Mails verzögerten, merkten die Macher, dass darin die Zukunft liegen könnte. Im März 1996 wurden etwa 17.000 Hits auf ix.de gemessen, und das, obwohl der Newsticker-Betrieb noch gar nicht angelaufen war. Da war der erste Server bereits Geschichte.

Zur CeBIT 96 erwarb der Verlag die Domain heise.de und startete am 17. April mit heise online neben dem Online-Angebot der verschiedenen Zeitschriften c’t, iX, ELRAD und Gateway der heise-Newsticker. Das Netzmagazin Telepolis kam im Juli 1996 dazu. Wie goldrichtig heise online zu der Zeit lag, merkte die Redaktion, als die „Informationsgesellschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern“ (IVW) im November 1997 für Online-Angebote die erzielten Visits und Page Impressions erstmals auswertete.

Mit 1.292.036 monatlichen Pageviews sprang heise online auf Anhieb auf Platz 3 der dort gemeldeten Websites: Nur Focus Online und das Fußballportal Ran Online verzeichneten mehr Homepage-Zugriffe. In einer Zeit, in der die Telekommunikationsfirmen jede genutzte Online-Minute in Rechnung stellten, und mit 56K-Modems das Surfen zum Geduldsspiel avancierte, war der Erfolg sicher keine Selbstverständlichkeit.

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Dreißig Jahre später sind es über 44 Millionen Visits: heise online ist für viele bis heute der erste Anlaufpunkt, wenn man sich auf den neuesten IT-Stand bringen will. Fing der Newsticker mit wenigen Meldungen am Tag an, sind es heutzutage bis zu 60 Meldungen täglich aus IT, Technik, Security, Wissenschaft und Gesellschaft.

So vielfältig wie sich das Netz entwickelt hat, sind mittlerweile auch die Angebote auf heise online: Seit 2019 gibts es das Digitalangebot heise+, was neben Artikeln der Redaktionen von c’t, iX, Make, Mac & i und c’t Fotografie zusätzlich eigene Exklusivinhalte bietet. Die werden gern gelesen: Durchschnittlich 17 Minuten täglich nutzen heise+-Lesende das Angebot und heise online. Zum Jubiläum gibt es bis zum 24. April 30 % Rabatt auf das heise+ Lifetime Abo. 


Spartanische Anfänge…
(Bild: heise online / Wayback Machine)

Für die kompakte Wissenszusammenfassung werden verschiedene Newsletter von heise online mittlerweile über 1,5 Millionen Mal pro Monat an über 43.000 registrierte Empfänger versendet.

Um auf dem neuesten Stand zu bleiben, muss man nicht nur lesen. Die heise Podcasts wie „Kurz informiert“, „KI-Update“ „Bits & Böses“ und viele weitere erreichen über 3 Millionen Abrufe im Monat. Der seit 2011 existierende YouTube-Account heise & c’t kommt auf fast 180.000 Abonnenten. Der Ableger c’t 3003 peilt sogar 250.000 Abonnenten an. Die Kurzvideos von heise Tipps & Tricks sehen bei TikTok mittlerweile fast 145.000 Follower.

Waren sie vorher in Mailboxen organisiert, kommen unsere Leser seit 1999 direkt unter den Artikeln zu Wort. Kurz vor der Jahrtausendwende startete das heise-Forum. Seitdem begleiten unsere Leser unsere Artikel als wertvolle Tippgeber, sparen nicht mit Lob oder Kritik und Hinweisen und begleiten die Themen.

Das sieht man auch in den Zahlen: Insgesamt wurden in den vergangenen 30 Jahren über 46 Millionen Forenbeiträge verfasst. Neben begleitenden Kommentaren zu den Themen wurden unsere Nutzer auch aktiv: Mit der im Jahr 2001 gegründeten „Stop1984“-Initiative setzten sich (nicht nur) Forenuser gegen einen überbordenden Überwachungsstaat ein. Die Initiative wurde 2008 aufgelöst. Regelrechte Partystimmung herrschte im Jahr 2005 im Forum, als heise online vermeldete, dass die EU die Softwarepatentrichtlinie beerdigte. Redakteur Michael Wilde sah sich angesichts der tausenden Beiträge genötigt, die Beteiligten der „Flaggenparade“ zur Mäßigung aufzurufen.

Mit über 11.000 Kommentaren war der Artikel zwar schon rekordverdächtig, die meisten Reaktionen zog aber 2007 die Verurteilung des IT-Anwalts Günter Freiherr von Gravenreuth mit über 14.000 Kommentaren nach sich. Wir haben bis heute eine starke und unverzichtbare Online-Community die in mehreren Tausend Beiträgen am Tag unsere Berichterstattung begleitet.

Und so blicken wir in die Zukunft. Die KI-Revolution ist im vollen Gange, und es ist nicht abzusehen, wo die Reise hingeht – genauso wie es vor dreißig Jahren nicht absehbar war, wie sich die heutige Gegenwart gestalten würde. Eins ist aber gewiss: heise online begleitet die Entwicklung weiterhin kritisch und unabhängig.


(mawi)





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OrcaSlicer 2.3.2 – Massives Update


OrcaSlicer veröffentlicht seine Updates üblicherweise in so hoher Frequenz, sodass man sich daran gewöhnt hat, dass nicht immer „Killer-Features“ enthalten sind. In der neuen Version 2.3.2 hat sich jedoch einiges geändert und wurde ergänzt.

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Hinweis: Es gibt einige inoffizielle Webseiten, die OrcaSlicer anbieten – die oben verlinkte Seite ist die offizielle Quelle. Lade dir den Installer herunter oder nutze die portable Version, falls du die alte Installation behalten möchtest oder musst.



Saubere und stabile Infills auch mit Multi-Line-Infill.

(Bild: OrcaSlicer)

Mit Multiline-Infill kann man Druckobjekte stabiler machen, wenn man die Wandstärke nicht erhöhen will oder kann. Das Multiline-Infill ist sauberer geworden und weist weniger Überschneidungen auf (dank Clipper2-Bibliothek). Zudem ist es besser mit dem Hauptobjekt verbunden.

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Die Flussrate lässt sich jetzt pro Feature statt nur pro Filament einstellen – etwa eine andere Flow-Rate für Infill als für Wände. Die Option findest du unter „Set other flow ratios“ im Quality-Tab.



Feintuning der Flowrate in allen Bereichen eines Druckobjekts.

(Bild: OrcaSlicer)

Das Brim arbeitet nun zuverlässiger mit der „Elephant Foot Compensation“ zusammen. Sich ablösende, kaum nutzbringende Brims gehören damit weitgehend der Vergangenheit an. Elephant-Foot-Compensation verhindert die Überextrusion des ersten Layers auf dem Druckbett. Dieser Faktor wird nun bei der Erzeugung von Brims einberechnet.



Endlich keine sich selbst lösenden Brims mehr.

(Bild: OrcaSlicer)

Unter Preferences Control Slicing lässt sich „Auto slice after changes“ aktivieren. Die Wartezeit ist anpassbar, sodass man mehrere Änderungen vornehmen kann, bevor der Slicer loslegt. Da ein laufender Slicing-Vorgang aber bei neuen Parametern abgebrochen und neu gestartet wird, ist es auf schnellen Rechnern kaum nötig, den Wert hochzusetzen. Ein Feature, das ich lange vermisst habe, seit ich vom PrusaSlicer gewechselt bin.

Der Drucker-Tab ist jetzt grafischer und übersichtlicher. Der Düsendurchmesser lässt sich jetzt getrennt vom Drucker einstellen.



Grafisch aufbereite und übersichtlich angeordnete Druckerauswahl.

Statt eigenständiger Kopien (Clones) lassen sich Objekte jetzt auch als „Instances“ vervielfältigen. Ändert man eine Instanz, folgen die anderen automatisch – sei es bei Filament-Zuordnungen für Multifilament-Druck oder anderen Einstellungen. Das spart auch beim Slicing Zeit, da nur eine Instanz berechnet werden muss. Die Anzahl der Instanzen ist einstellbar, oder man füllt direkt das ganze Druckbett.

Zusätzlich werden inzwischen Kollisionen zwischen (besonders Instanzierten Objekten) besser erkannt und so behandelt, dass keine Fehldrucke entstehen.

Für farbige bzw. aus mehreren Filamentsorten zusammengesetzte Drucke auf Materialwechslern und Toolchangern wurden die Wipe-Tower-Verbesserungen aus Bambu Studio zu Orca portiert:

  • Stabilere Wipe Tower ergeben weniger Fehldrucke durch einstürzende Wipetower
  • Bessere Layerhaftung durch smarteres Vorheizen und Kühlen der Düse beim Filamentwechsel
  • Höhere Druckgeschwindigkeit

Die Einstellungen müssen in den jeweiligen Druckprofilen aktiviert werden:

  • Multimaterial -> Prime Tower -> Enable tower interface features
  • Cool down from interface boost during prime tower

Die Art des Wipe Towers lässt sich inzwischen auch direkt im Druckerprofil auswählen.

Wer das Beste aus seinen Druckern und Filamenten herausholen möchte, sollte beides kalibrieren. In Version 2.3.2 sind die Kalibrierungs-Tools jetzt in der richtigen Reihenfolge im Menü sortiert. Außerdem werden die Firmwares für Input Shaper, Cornering/Jerk erkannt und entsprechend ausgewählt.

Im Drucker-Konfigurator werden nun zusätzliche Materialwechsel-Einheiten und Toolheads unterstützt. Diese lassen sich direkt aus dem Slicer steuern, und die Filamentbelegung der Toolheads ist interaktiv anpassbar. Dies ist noch als experimentell markiert, da es sich teilweise um schlecht dokumentierte Hardware handelt und die Hersteller natürlich eher ihr Ökosystem unterstützen.

Orca 2.3.2 unterstützt jetzt auch die neueren Bambu-Lab-Modelle wie H2D (Pro) und H2S. Außerdem gibt es weitere spezielle Verbesserungen für Bambulab-Nutzer.

Viele zusätzliche Änderungen und Verbesserungen mit Beispielbildern findet man im ausführlichen Changelog: OrcaSlicer 2.3.2 Beta Changelog

In der Make 1/26 hatten wir einen ausführlichen Artikel über Tipps&Tricks für Slicer und einen Artikel über Orca Slicer und warum er immer beliebter wird.


(caw)



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Kapazitäten ausgereizt? Microsoft lehnt Neukunden für GitHub Copilot ab


Microsoft hat die Registrierung bei GitHub Copilot pausiert. Neukunden können sich somit nicht mehr für die Tarife Pro, Pro+ und Student anmelden. Gleichzeitig verschärfte das US-Unternehmen Tokenlimits und kündigte die Entfernung von Claude Opus 4.5 und 4.6 aus dem Pro+-Tarif an. Opus 4.7 bleibt im Pro+-Tarif hingegen verfügbar. Aus dem Pro-Tarif wurden alle Opus-Modelle sofort entfernt. Die kostenfreie Stufe und Enterprise-Abonnements sind von den Änderungen derzeit nicht betroffen.

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Hintergrund der Änderungen sei ein unerwartet hoher Bedarf an Rechenleistung. „Lang andauernde, parallelisierte Sitzungen beanspruchen regelmäßig weitaus mehr Ressourcen als geplant. Die ursprünglichen Strukturen waren dafür nicht ausgelegt“, schreibt Joe Binder, VP of Product, im GitHub-Blog. Inzwischen übernähmen KI-Agenten mehr Aufgaben und Kunden stießen an ihre Nutzungsgrenzen. Ohne Einschränkungen verschlechtere sich die Servicequalität für Bestandskunden.

Die Nutzungsgrenzen des Pro+-Abonnements sind mehr als fünfmal so hoch wie im Pro-Tarif. Dieses Limit ist von der Anzahl der Premiumanfragen unabhängig. Stattdessen handelt es sich um tokenbasierte Beschränkungen innerhalb eines festgelegten Zeitfensters. Somit können Kunden noch über ungenutzte Premiumanfragen verfügen, aber bereits die Nutzungsgrenzen erreicht haben.

Microsoft unterscheidet bei den Nutzungslimits von GitHub Copilot zwischen zwei Zeitfenstern, die sich nach dem Tokenverbrauch und einem Multiplikator richten, der bei rechenintensiven Modellen entsprechend höher ist. Das erste Zeitfenster bezieht sich auf die jeweilige Session. Reizen Kunden ihr Limit aus, müssen sie warten, bis sich das Nutzungsfenster zurücksetzt, um Copilot wieder verwenden zu können.

Das zweite Zeitfenster ist das wöchentliche Limit, das eine Obergrenze für die nutzbaren Token darstellt. Damit will Microsoft parallelisierte Anfragen beschränken, die oft lange laufen und hohe Kosten verursachen. Künftig wolle das Unternehmen die Limits anpassen, um ein Gleichgewicht zwischen Zuverlässigkeit und Nachfrage zu erzielen, schreibt Binder. Ihren aktuellen Verbrauch können Kunden in Visual Studio Code oder dem Kommandozeilentool von GitHub Copilot einsehen.

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Microsoft empfiehlt Kunden, die sich ihrem Nutzungslimit nähern, auf kleinere Modelle umzusteigen, weniger parallele Workflows zu verwenden oder den Plan-Mode zu nutzen. Alternativ verweist das Unternehmen seine Pro-Kunden auf den Pro+-Tarif.

GitHub Copilot kostet im Pro-Tarif monatlich 10 US-Dollar, Pro+-Nutzer zahlen 39 US-Dollar. Kunden der Pro- und Pro+-Tarife können ihr Abonnement jederzeit kündigen und sich die Gebühren für April über eine Supportanfrage bis zum 20. Mai 2026 zurückerstatten lassen. Zuletzt versuchte Microsoft, nicht nur mit Abonnement-Gebühren an GitHub Copilot zu verdienen, sondern blendete Werbung in Pull Requests ein. Nach Nutzerbeschwerden ruderte das Unternehmen zurück.


(sfe)



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