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Staatliches Bedrohungsmanagement: Psychisch kranke Personen mit Risikopotential


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wer ist gefährlich – und wer ist krank? Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung von CDU, CSU und SPD wurde im Frühjahr 2025 festgelegt, dass zur Verhinderung von Gewalttaten eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement für „die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten“ eingeführt werden soll.

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Da Gefahrenabwehr Ländersache ist, erhielt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Früherkennung und Bedrohungsmanagement (BLAG FEBM) den Auftrag, bundesweit Standards zur Verhinderung von Gewalttaten psychisch Kranker zu entwickeln. Dafür befasste sie sich auch mit Fragen der ressortübergreifenden Netzwerkarbeit und des Datenaustausches. Erkenntnisse von Gesundheits-, Sicherheits-, Justiz- und Ausländerbehörden sollen zusammengeführt werden, um eine belastbare Risikobewertung zu ermöglichen.

Bei identifizierten Gefährdern soll ein gemeinsames Fallmanagement alle präventiven Möglichkeiten – gesundheitlich, polizeilich, aufenthaltsrechtlich – ausschöpfen. Laut Beschluss der Innenministerkonferenz vom 27. Januar 2025 soll die BLAG FEBM auch prüfen, wie die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten „insbesondere nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKGen) der Länder angepasst bzw. erweitert werden können“.

Am 30. Januar forderte der Bundesrat in der Entschließung „Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen“ zügige Anpassungen: Bei erkennbarem Fremdgefährdungspotenzial müsse „schnell und zum Wohle sowohl der Bevölkerung als auch des betroffenen Menschen“ gehandelt werden. Dafür solle der Austausch von Gesundheitsdaten mit Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben geprüft und eine bessere bundesweite Vernetzung zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und anderen relevanten Behörden erreicht werden.

Ein BMI-Sprecher teilte heise online mit, dass man die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Früherkennung und des Bedrohungsmanagements auf Bundes- und Länderebene aktiv vorantreiben wolle. Der Erörterungsprozess zur Bewertung und Entwicklung geeigneter Maßnahmen sei vom BMI und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit den Ländern gemäß den Beschlüssen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) und der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) begonnen worden. In den Austausch seien „auch Vertreter der Justiz eingebunden“.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte den Bund in ihrem Beschluss aus der 98. Sitzung ihrerseits aufgefordert, zur Prävention von Gewaltdelikten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen ausreichende Forschungsmittel für Frühdiagnostik und die Entwicklung von Prädiktoren bereitzustellen, auch unter Einsatz von KI.

Der Bericht der BLAG FEBM liegt inzwischen vor, befindet sich aber noch in der kriminalpolizeilichen Gremienberatung. Über eine Veröffentlichung werde dort entschieden; weitergehende Auskünfte erteilte das BMI derzeit nicht.

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Einige Bundesländer haben aber bereits angefangen, Ergebnisse aus der BLAG FEBM in ihre Prozesse zum Gefährdungsmanagement zu integrieren, wo nötig werden auch das jeweilige PsychKGen insbesondere im Bereich der Datenweitergabe geändert. Ziel ist die Früherkennung von Warnzeichen, um rechtzeitig präventiv tätig zu werden und schwere Gewalttaten zu verhindern.




Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Die Ergebnisse der BLAG FEBM betreffen „Personen mit Risikopotential mit psychischer Auffälligkeit“. Eine psychische Erkrankung allein macht niemanden zum Ziel polizeilicher Maßnahmen – es muss konkretes Verhalten vorliegen, das auf eine Gefährlichkeit im Sinne einer Bedrohung hindeutet. Solche Personen sollen frühzeitig erkannt und im Rahmen eines Fallmanagements einer Risikobeurteilung unterzogen werden: Anhand von Risiko- und Verhaltensfaktoren wird eine Risikostufe bestimmt, die entsprechende Gefahrenabwehrmaßnahmen auslöst.

Konzepte zur Früherkennung von potenziellen Gewalttätern gibt es in Bezug auf verschiedene Personengruppen schon länger. Sei es die Suche nach „potentiellen Amokläufern“ mit dem Konzept zur Früherkennung von und zum Umgang mit Personen mit Risikopotenzial, das als Projekt „PeRiskoP“ in Nordrhein-Westfalen seit 2022 zur Anwendung kommt. Oder das seit 2017 bundesweit bei der Polizei eingeführte Risikobewertungsinstrument RADAR-iTE (Regelbasierte Analyse potenziell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus) mit dem „Personen des islamistischen Spektrums, die polizeilich bekannt sind, hinsichtlich ihres Risikos für die Begehung einer politisch motivierten schweren Gewalttat in Deutschland bewertet werden“.

Einige Länder setzen im Umgang mit Stalking-Fällen oder häuslicher Gewalt ebenfalls auf standardisierte Prozesse, um Gefährdungspotentiale besser abschätzen zu können. Und unabhängig von Projekten und Konzepten geht die Polizei grundsätzlich Hinweisen nach, wenn es zur Gefahrenabwehr im Einzelfall nötig ist. So erklärt die bayrische Regierung im März in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage (PDF), dass „in einer akuten Gefahrensituation (…) eine erste Einschätzung zum Vorliegen einer psychischen Störung sowie eine Gefährdungsbewertung regelmäßig auch durch die eingesetzten Polizeikräfte“ erfolgt, die dann abhängig vom Einzelfall den (psychiatrischen) Krisendienst hinzuzieht, der bei der Einschätzung von Gefährdungen hilft. Derzeit beschäftige sich eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) mit der Frage, wie Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen besser verhindert werden können – einschließlich möglicher Änderungen am BayPsychKHG.

In mehreren Bundesländern soll es Änderungen der Landes-PsychKG geben, um den Datenaustausch zu verbessern. Ein zentraler Punkt ist die Information der Sicherheitsbehörden über die Rückkehr potenziell gefährlicher Personen in den öffentlichen Raum. Dafür werden die Gefahrenkategorien ausgeweitet. Neben der gegenwärtigen Gefahr ermöglicht so auch die Prognose einer Dauergefahr das Treffen entsprechender Maßnahmen.

Gehen die Entwürfe in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen durch, liegt eine Gefahr auch dann vor, wenn ein schadenstiftendes Ereignis zwar unvorhersehbar ist, aber aufgrund mangelnder Einsichtsfähigkeit oder besonderer Umstände ein gefährdendes Verhalten der psychisch kranken Person „jederzeit zu erwarten ist“.

Die bereits erfolgte Änderung am Psychisch-Kranke-Gesetz von Hessen schreibt vor, dass psychiatrische Krankenhäuser die Polizei und Ordnungsbehörden unverzüglich über eine bevorstehende Entlassung einer aufgrund einer Fremdgefährdung untergebrachten Person informieren müssen, wenn „von der untergebrachten Person in absehbarer Zeit ohne ärztliche Weiterbehandlung eine erhebliche Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder andere bedeutende Rechtsgüter Anderer ausgehen könnte“. In Niedersachsen sieht der Gesetzesentwurf eine abgestufte Meldeverpflichtung vor. Wenn absehbar eine erhebliche Fremdgefährdung besteht und eine Behandlung voraussichtlich nicht erfolgt, können Einrichtungen und Sozialpsychiatrische Dienste relevante Daten an die Polizei übermitteln – bei wiederholter Unterbringung aufgrund von Fremdgefährdung in den letzten 12 Monaten sollen sie die Daten übermitteln. War es im zurückliegenden Jahr bereits zu einer Schädigung Dritter gekommen, müssen die Daten übermittelt werden. Nordrhein-Westfalen will in seinem Gesetzentwurf darüber hinaus vorschreiben, dass Behörden auch über Beurlaubungen oder Belastungserprobungen informiert werden, sofern die ursprüngliche Unterbringung aufgrund von Fremdgefährdung erfolgte.

Im Hamburger Netzwerk für personenbezogenes Risikomanagement arbeiten bereits seit August 2025 die Innen-, Sozial- und Justizbehörden enger zusammen, um potenziell gefährliche Entwicklungen bei psychisch erkrankten Personen früher zu erkennen. Kern ist ein strukturierter Informationsaustausch sowie anlassbezogene Fallkonferenzen, die bereits bei erstem Risiko ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten auslösen sollen. Maßnahmen reichen von Therapie- und Hilfsangeboten über sozialpsychiatrische Betreuung bis hin zu Gefahrenabwehr wie Gefährderansprachen, längerfristiger Observation oder gerichtlicher Unterbringung.

Zu den Daten, die zur Risikobewertung einer Person im Netzwerk gesammelt und verarbeitet werden, gehören nicht nur Daten aus Vorgängen bei der Polizei und Justiz (Straf- und Gefahrenabwehrverfahren, Verurteilungen, Gerichtliche Beschlüsse zur Unterbringung), sondern auch Daten zu politischen Meinungen, religiösen/weltanschaulichen Überzeugungen und umfangreiche Gesundheitsdaten: „insbesondere Diagnosen, Auszüge aus Arztberichten und Gutachten, Krankheits- und Behandlungsverlauf, Verhalten im Vollzugsverlauf bezogen auf alle Bereiche: Konflikte, Arbeit, Freizeit etc.“ – das geht aus der Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (PDF) des Netzwerkes hervor.

In Berlin führt die Polizei als Ergebnis aus der BLAG in einem Pilotprojekt ein Drei-Stufen-Modell ein, um psychisch erkrankte Menschen mit Gefährdungspotenzial früher zu erkennen und schwere Gewalttaten zu verhindern. Zunächst erhalten Einsatzkräfte klare Kriterien zur Einschätzung vor Ort, anschließend erfolgt eine zentrale Risikoanalyse in der Polizeidirektion. Verdichtet sich der Verdacht, übernimmt das LKA mit einer vertieften Bewertung unter Einbeziehung psychotherapeutischer Expertise. Je nach Ergebnis können Fallkonferenzen, sozialpsychiatrische Maßnahmen oder auch Unterbringungen angestoßen werden. Die Polizeipräsidentin von Berlin, Slowik Meisel betonte gegenüber der dpa: „Es bleibt in erster Linie ein kranker Mensch“ und ergänzte, dass die Polizei versuchen könne „diese Menschen zu identifizieren und der Allgemeinheit durch polizeiliche Maßnahmen einen ersten Schutzmantel vor schwerer Gewalt umlegen“.

Die CDU erklärte in ihrem Anfang 2025 gefassten Beschluss „Für einen Politikwechsel bei der Inneren Sicherheit“ das NRW-Projekt PeRiskoP zu einem Vorbild, das sie „bundesweit ausdehnen“ will. Mit der Forderung nach der Einführung einer Gefährderkategorie „Gefährder mit gemischter und instabiler Motivation (GIM)“ für psychisch kranke Gewalttäter scheiterte sie aber.

Der Sprecher des BMI teilte gegenüber heise online mit, dass derzeit keine Planungen für ein Register für psychisch auffällige Personen oder eine gemeinsame Datenbank der Länder mit dem Bund bestehen und es keine geplanten Änderungen in der Praxis zur Speicherung von Personen mit psychischen Erkrankungen in INPOL gibt. In der Polizeidatenbank INPOL gibt es bereits die Kategorie „Psychische und Verhaltensstörungen“. Ein solcher personenbezogener Hinweis (PHW) wird bei Abfragen deutlich hervorgehoben angezeigt.

Solange keine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt, lösen psychische Erkrankungen oder Störungen grundsätzlich keine polizeilichen Maßnahmen aus und führen auch nicht zu einer Speicherung in INPOL. Dafür braucht es immer einen relevanten Anlass. Ein PHW kann auch nur vergeben werden, wenn zu einer Person bereits Daten im Verbundsystem eingestellt sind und der PHW zum Schutz dieser Person und/oder zur Eigensicherung von Polizeibediensteten erforderlich ist, wie aus einer Antwort der Bundesregierung (PDF) zur Erfassung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch Sicherheitsbehörden letztes Jahr hervorging.

Die Person ist also entweder mit einer Straftat bereits in Erscheinung getreten und/oder es handelt sich um eine gefährdete oder gefährliche Person. Eine gefährdete Person kann zum Beispiel jemand sein, von dem bekannt ist, dass er oder sie Suizid begehen will. Eine hilflose Person könnte eine vermisste Person in einem psychischen Ausnahmezustand sein. Polizisten sind weder Psychologen noch Psychiater, die Polizei kann daher nicht einfach aus ihrer eigenen Einschätzung heraus eine Person als psychisch Krank (bundesweit) in INPOL deklarieren.

Der Leitfaden zur Vergabe personengebundener Hinweise (PHW) im INPOL-Verbund gibt vor, dass der PHW psychische Störungen und Verhaltensstörung (PSYV) „nur vergeben werden (darf), wenn ärztlich festgestellt ist, dass die betroffene Person an einer psychischen Erkrankung leidet und daraus Gefahren für ihn selbst oder andere, insbesondere für Polizeibedienstete, resultieren können“. Wie die Polizei an diese ärztlichen Stellungnahmen kommt, ist Sache der Länder, erklärt das BMI auf Anfrage von heise online; „hinsichtlich eines etwaigen Datenzugriffs der Polizei auf die elektronische Patientenakte oder entsprechender Auskunftsansprüche und Beschlagnahmeregelungen liegen dem BMI keine Erkenntnisse zu entsprechenden Planungen vor“.

Mit Stand 15. Juli 2025 waren 16.043 Personendatensätze in INPOL mit dem PHW PSYV gespeichert. Laut Auskunft des Sprechers des BMI waren im März 2026 noch ca. 15.000 Personen mit diesem Hinweis gespeichert. Personen, die mit dem PHW PSYV gespeichert wurden, werden darüber nicht durch die Polizei informiert. Betroffene können dies jedoch im Fall von INPOL (Bund) beim BKA durch die Stellung eines Antrags auf Auskunftserteilung in Erfahrung bringen.

Ein gesondertes bundesweites Register für psychisch Kranke existiert also nicht. Stattdessen führen die Länder in eigener Regie Bedrohungsmanagements für Hochrisikofälle ein; Speicherung und Weitergabe der Daten richten sich nach Landesrecht. Der Datenaustausch zwischen Polizei und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr ist dabei gelebte Praxis: Hinweise auf psychische Erkrankungen können im Waffen- und Fahrerlaubnisrecht relevant sein, wenn Zweifel an Zuverlässigkeit oder Eignung bestehen – entscheidend sind dabei nicht Diagnosen, sondern konkrete Gefahrenmomente. Gibt es Hinweise auf eine gesundheitsbedingte Gefährdung, erhält grundsätzlich das Gesundheitsamt beziehungsweise der Sozialpsychiatrische Dienst Kenntnis.

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(mack)



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Saugroboter Dreame Matrix 10 Ultra im Test: Wechselt Mopps & Reinigungsmittel


Der Saugroboter Dreame Matrix 10 Ultra wechselt seine Wischmopps automatisch mit einer Art Aufzug und dosiert drei verschiedene Reinigungsmittel je nach Raum.

Der Dreame Matrix 10 Ultra ist ein Topmodell mit einem Feature, das bisher kein anderer Saugroboter am Markt bietet: einem vollautomatischen Mopp-Wechselsystem in der Station. Der Roboter tauscht je nach Raum unterschiedliche Wischmopps durch – etwa weiche Pads für Parkett und festere für Fliesen – und kombiniert sie mit drei verschiedenen Reinigungsmitteln aus einem Tank mit drei Kammern. So lassen sich Bad und Wohnzimmer mit verschiedenen Mopps reinigen, gegen Tiergerüche kommt ein spezielles Konzentrat zum Einsatz.

Dafür setzt der Roboter eine ungewöhnlich große Station mit Frontklappe, die optisch an einen Mini-Kühlschrank erinnert. Sie überragt selbst die Stationen anderer Premium-Modelle wie Roborock Saros 20, Narwal Flow 2 oder die des hauseigenen Aqua 10 Ultra Roller deutlich. Im Inneren transportiert ein Kettenaufzug einen Mopp-Schlitten zwischen Vorratsfach und Reinigungsschale. Magnetische Mopps machen den Wechsel überhaupt erst möglich.

Mit 1099 Euro bei Galaxus spielt der Matrix 10 Ultra im Oberklasse-Segment. Ob der Mopp-Aufzug nur ein Spektakel ist oder echten Mehrwert bietet, klärt unser Test. Das Testgerät hat uns Dreame zur Verfügung gestellt.

Design: Wie gut ist die Verarbeitung des Dreame Matrix 10 Ultra?

Der Matrix 10 Ultra kommt in Weiß und misst 350 × 89 mm – damit gehört er zu den flacheren Geräten am Markt. Sein einfahrbarer Lidar-Turm verschwindet im Gehäuse, sobald der Roboter unter niedrigen Möbeln durchfahren muss. Diese Bauform kennen wir bereits aus den Dreame-Modellen seit dem X50 Ultra.

Auf der Unterseite sitzen zwei parallel laufende Bodenwalzen, die der Hersteller DuoBrush nennt. Beide sind jeweils nur an einer Seite fest mit dem Gehäuse verbunden und enden zur jeweils anderen Seite hin mit einem offenen Spalt, durch den sich Haare abwickeln sollen. Das funktioniert in der Praxis solide, aber nicht durchgehend zuverlässig. Die Doppelwalze von Dreame liegt im Vergleich im Mittelfeld.

Frischwasser- und Schmutzwassertank im Roboter sitzen unter einem Deckel auf der Oberseite. Der Staubbehälter fasst 310 ml, der interne Frischwassertank 80 ml. Mit 4,7 kg ist der Roboter nicht leicht.

Die Station fällt mit 416 × 590 × 457 mm wuchtig aus und bringt 16,6 kg auf die Waage – zusammen mit dem Roboter sind es 21,3 kg. Die Frontklappe öffnet sich wie eine Kühlschranktür und gibt den Blick auf den Mopp-Aufzug frei. Dahinter verstaut der Roboter bis zu zwölf mitgelieferte Wischpads in unterschiedlichen Ausführungen. Der Staubbeutel mit 3,2 l Volumen sitzt ebenfalls hinter der Frontklappe unter einer separaten Abdeckung. Der Frischwassertank fasst 5,5 l, der Schmutzwassertank 4 l. Optional kann man die Station auf einen Fest- und Abwasseranschluss umrüsten, wofür allerdings ein Zusatz-Kit für 199 Euro nachgekauft werden muss.

Die Verarbeitung der Kunststoffgehäuse von Station und Roboter ist tadellos und weist keine Unsauberkeiten auf. Spaltmaße sind gleichmäßig, Klappen und Deckel sitzen sauber, nichts klemmt oder hakt beim Öffnen. Einzig der Deckel über den Tanks auf der Oberseite des Roboters könnte etwas wertiger sein – er wirkt etwas dünn und damit anfällig.

Einrichtung: Wie schnell ist der Dreame Matrix 10 Ultra betriebsbereit?

Die Einrichtung läuft über die Dreamehome-App für Android und iPhone. Nach Account-Anmeldung scannt man entweder den QR-Code unter dem Deckel des Roboters oder wählt das Gerät aus der Liste. Anschließend versetzt man den Roboter durch Gedrückthalten von Home- und Ein-/Aus-Taste in den Kopplungsmodus. Die App verbindet sich, danach folgt die WLAN-Einrichtung.

Hier zeigt sich der erste Kritikpunkt: Der Matrix 10 Ultra unterstützt nur 2,4-GHz-WLAN oder das 2,4-GHz-Band von Dualband-Netzen. Für einen Saugroboter jenseits von 1000 Euro ist das nicht mehr zeitgemäß.

Nach Abschluss der WLAN-Verbindung folgt direkt ein Firmware-Update, das in etwa 10 Minuten abgeschlossen wurde. Die App präsentiert sich daraufhin übersichtlich im Dreame-typischen Farbschema mit vielen Einstellungsmöglichkeiten.

Doch bei der Bedienung enttäuscht sie erneut. Das Problem ist nicht neu: Verschiebt man auf der Karte das Auswahlfeld für die Zonenreinigung oder ändert dessen Größe, ruckelt es stark und reagiert verzögert. Genaues Zielen ist so kaum möglich. Diese Schwäche zieht sich seit mehreren Dreame-Generationen durch verschiedene Modelle.

Aber auch sonst wirkt die App träge: Sendet man einen Befehl – etwa Reinigung starten, beenden oder Rückkehr zur Station – vergehen oft mehrere Sekunden, bis die App reagiert. Konkurrenten wie Roborock oder Ecovacs, aber auch die Schwestermarke Mova, haben das deutlich besser gelöst. Bemerkenswert: Die Mova-App basiert sichtbar auf derselben Grundlage, läuft inzwischen aber flüssig. Bei Dreame steht die Korrektur weiter aus, obwohl sich die Schwäche seit mehreren Generationen durch verschiedene Modelle zieht.

Nach der Kartierung weist der Roboter automatisch jedem Raum einen passenden Wischmopp und ein Reinigungsmittel zu. Diese Zuordnung lässt sich nachträglich manuell anpassen. Mitgeliefert werden drei verschiedene Reinigungsmittel.

Der Matrix 10 Ultra unterstützt Matter sowie die Sprachassistenten Amazon Alexa, Apple Siri und Google Assistant. In Home Assistant lässt er sich so per Matter ebenfalls mit einer rudimentären Integration einbinden, die Status, Rückkehr zur Station, Start/Stopp und Bereichsreinigung abdeckt – allerdings nur für Home-Assistant-Zonen, nicht für die Karte des Roboters. Eine Kartenanzeige fehlt.

Navigation: Wie gut erkennt der Dreame Matrix 10 Ultra Hindernisse?

Der Matrix 10 Ultra navigiert per einfahrbarem Lidar und einer KI-gestützten Frontkamera mit Infrarot-Unterstützung für bessere Sicht bei schlechten Lichtverhältnissen, die Dreame Omni-Sight nennt. Sie übernimmt auch die Haustiererkennung, zudem kann man sich in der App vom Smartphone auch auf die Kamera schalten und per Video-Livestream die Räumlichkeiten aus der Sicht des Roboters ansehen. Hierüber lässt er sich auch fernsteuern. Für die Aktivierung verlangt die App jedes Mal eine PIN-Eingabe, zusätzlich gibt der Roboter beim Streaming immer wieder einen akustischen Hinweis ab. Die Datenübertragung läuft laut Dreame verschlüsselt über die hauseigenen Server, die Aufnahmen werden nicht dauerhaft gespeichert.

Im Test agiert er auf Standardeinstellungen geradezu vorsichtig: Über Auslegeware und zwischen freischwingenden Stühlen fährt er souverän, ohne konfus oder rabiat zu wirken. Mobiliar bleibt stehen, gelegentliches Anstupsen beim Rangieren ist die Ausnahme.

Hindernisse bis 80 mm überwindet er bei zwei direkt aufeinanderfolgenden Stufen, einzelne Schwellen bis 40 mm. Die Wischpads hebt er bei Teppicherkennung bis zu 10,5 mm an – das reicht für flache Teppiche, bei hochflorigen streifen die Pads aber die Fransen und befeuchten sie leicht. Hier fehlt es schlicht am Spielraum im Unterboden. Die Objekterkennung und Navigation zeigen sich im Test insgesamt als zuverlässig.

Reinigung: Wie gut saugt und wischt der Dreame Matrix 10 Ultra?

Mit 30.000 Pa Saugleistung gehört der Matrix 10 Ultra zu den kräftigeren Saugrobotern am Markt. Auf Teppich spielt er seine Stärken voll aus: Sowohl feinen Staub – im Test simuliert durch Mehl – als auch grobe Haferflocken entfernt er äußerst effizient aus den Fasern. Dabei belässt er den Teppich an Ort und Stelle und schiebt ihn nicht durch die Wohnung. Auch mit aufgestellten Teppichkanten kommt er problemlos zurecht und bahnt sich geschickt seinen Weg.

Auf Hartboden überzeugt die Saugleistung ebenfalls. Bei den groben Haferflocken erreicht der Roboter knapp 90 % Schmutzaufnahme – einige Krümel bleiben liegen. Die ausfahrbare Seitenbürste arbeitet die Ecken sauber heraus, die Doppelrollenbürste wickelt Haare zuverlässig ab.

Beim Wischen zeigt sich der systembedingte Nachteil der Mopp-Technologie gegenüber Wischwalzen. Die Pads sind nach kurzer Zeit gesättigt und der Roboter muss recht häufig zur Station zurückkehren, um sie auszuwaschen. Eine Frischwasserzufuhr während der Fahrt gibt es nicht. Vorteil: Im Roboter selbst bleibt weniger Wasser und Schmutz zurück, was die Pflege erleichtert. Zudem verteilen Mopps weniger Feuchtigkeit auf empfindlichem Parkett.

Der eigentliche Clou ist das Mopp-Wechselsystem. Will der Roboter die Mopps tauschen, legt er die aktuellen in der Reinigungsschale ab und verlässt die Station. Der Kettenaufzug holt den Mopp-Schlitten aus der Vertikalen in die Horizontale, fährt über die Reinigungsschale und tauscht die Pads. Möglich ist das durch die magnetische Befestigung. Kleine Abstandshalter drücken die Mopps aus dem Schlitten heraus. Anschließend fährt der Roboter zurück in die Station, nimmt dort die frischen Pads auf, weicht sie ein und führt das passende Reinigungsmittel zu.

Praktischer Nutzen: Im Bad kommt ein anderer Mopp und ein anderes Konzentrat zum Einsatz als im Wohnzimmer – Kreuzkontamination ist ausgeschlossen. Für die Reinigungsmittel-Dosierung bietet die Station drei separate Kammern. Mitgeliefert sind drei Konzentrate: ein Standard-Bodenreiniger, ein Reiniger für empfindliche Böden und ein Geruchsentferner gegen Haustiergerüche. Eine Flasche reicht laut Dreame für rund zwei bis drei Monate Betrieb in einem durchschnittlichen Haushalt. Nachschub kostet je nach Variante etwa 15 bis 25 Euro pro Flasche im Dreame-Shop. Theoretisch lassen sich auch Reiniger anderer Hersteller einfüllen. Dreame rät davon erwartungsgemäß ab und verweist auf entfallende Garantieansprüche bei Schäden durch Fremdreiniger. Das ist branchenüblich und natürlich auch ein wirtschaftliches Interesse: Wer den hauseigenen Reiniger kauft, lässt deutlich mehr Geld beim Hersteller als beim Griff zum Drogeriemarkt-Produkt.

Die Stationsreinigung erfolgt mit Warmwasser bei 100 °C, was hygienisch vorbildlich ist. Anschließend trocknet Heißluft die Mopps und verhindert Geruchsbildung.

Die Lautstärke ist eine der größten Stärken des Matrix 10 Ultra. Die Fahrmotoren sind hervorragend abgestimmt – zusammen mit dem Aqua 10 Ultra Roller fährt er am leisesten unter allen getesteten Saugrobotern. So leise, dass man ihn kaum nahen hört und gelegentlich erschrickt, wenn er plötzlich hinter einem steht. Andere Modelle klingen dagegen nach Spielzeugauto. Beim Saugen auf Standardstufe messen wir 54 dB(A). Vier Saugstufen stehen zur Wahl: leise, Standard, intensiv und max. Die Wischfeuchte lässt sich in 32 Stufen zwischen leicht trocken und nass fein justieren.

Akkulaufzeit: Wie lange arbeitet der Dreame Matrix 10 Ultra?

Der 14,4-V-Li-Ionen-Akku mit 6,4 Ah soll laut Hersteller bis zu 260 Minuten Betriebszeit ermöglichen. Im Test zeigt sich ein realistischeres Bild: Für unseren 56 m² großen Testraum, von dem der Matrix laut App 52 m² erreicht, benötigt er 68 Minuten und verbraucht dabei 56 % Akkuladung. Eingestellt waren Saugstärke Standard und Wischfeuchte auf Stufe 16. Hochgerechnet schafft er etwa 90 bis 100 m² mit einer Akkuladung im Misch-Modus. Bei reinem Saugen ohne Wischen reicht es deutlich weiter.

Die Ladedauer von 4,5 Stunden fällt allerdings lang aus. Bei niedrigem Akkustand kehrt der Roboter automatisch zur Station zurück und setzt nach dem Laden fort. Für Wohnungen über 150 m² muss man entsprechend Zeit einplanen.

Preis: Was kostet der Dreame Matrix 10 Ultra?

Der Dreame Matrix 10 Ultra kostet aktuell 1099 Euro bei Galaxus. Damit liegt der Roboter klar im Oberklasse-Segment, bleibt aber unter dem Roborock Saros 20.

Fazit

Der Dreame Matrix 10 Ultra ist ein technisch herausragendes Gesamtpaket mit einem echten Alleinstellungsmerkmal: Der automatische Mopp-Wechsel und die Reinigerdosierung aus drei Kammern sind in dieser Form einzigartig. Wer mehrere Bodentypen hat oder Bad und Wohnzimmer strikt getrennt reinigen will, bekommt hier eine Lösung, die kein anderer Roboter bietet. Die Saugleistung von 30.000 Pa überzeugt besonders auf Teppich, die Fahrmotoren sind die leisesten am Markt, die Navigation arbeitet souverän und vorsichtig.

Auf Hartböden zeigt sich aber die systembedingte Schwäche der Mopp-Technologie: Häufige Rückkehr zur Station, kein Frischwasser während der Fahrt. Dafür ist die Mopp-Pflege deutlich einfacher als bei Wischwalzen, und auf empfindlichem Parkett ist die geringere Feuchtigkeit ein Vorteil. Die App enttäuscht durch das seit Jahren bekannte Ruckel-Problem bei der Zonenauswahl, das Dreame längst beheben sollte – die Schwestermarke Mova hat es vorgemacht. Auch das fehlende 5-GHz-WLAN ist in dieser Preisklasse nicht mehr zeitgemäß.

Ob der Mopp-Aufzug zwingend nötig ist, muss jeder selbst entscheiden. Faszinierend und nützlich ist er allemal. Für 1099 Euro gibt es ein Premium-Paket mit einzigartigem Feature und sehr guter Reinigungsleistung.



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VW setzt auf die Telekom: T-Systems baut weltweite Cloud für Volkswagen


Volkswagen geht bei seiner digitalen Transformation neue Wege und setzt bei der IT-Infrastruktur auf europäische Souveränität. In einem großen, finanziell nicht bezifferten Deal hat der Wolfsburger Automobilriese die Deutsche-Telekom-Tochter T-Systems damit beauftragt, die sogenannte „Group Private Cloud 2.0“ aufzubauen und weltweit zu betreiben. Diese IT-Infrastruktur soll als Nervensystem für Anwendungen aller Konzernmarken – von Audi und Porsche bis zu Skoda und der Kernmarke VW – dienen. Neue IT-Applikationen werden ab sofort direkt in dieser neuen Umgebung laufen. Langfristig ist geplant, einen Großteil der klassischen IT-Landschaft im Eigenbetrieb in diese Cloud-Umgebung zu migrieren.

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Das Ziel hinter diesem Schritt gibt VW-IT-Vorstand Hauke Stars so aus: Es gehe darum, die digitale Resilienz des Autobauers durch eine Kombination aus Technologiepartnerschaften und eigener Infrastruktur zu stärken. Durch mehr Datenverarbeitung in Eigenregie innerhalb des europäischen Rechtsraums will sich Volkswagen wirtschaftlich und technologisch unabhängiger aufstellen.

T-Systems-Chef Ferri Abolhassan hob hervor, dass digitale Souveränität nicht teuer sein müsse. Die genutzte Produktbasis soll nach Angaben des IT-Dienstleisters nicht nur Unabhängigkeit und hohe Sicherheitsstandards garantieren, sondern preislich sogar viele Public-Cloud-Angebote der großen US-Hyperscaler wie AWS, Microsoft Azure oder Google Cloud unterbieten. Zudem erhalte VW dadurch direkten Zugang zur KI-Infrastruktur von T-Systems in München, um industrielle KI-Anwendungen voranzutreiben.

Aus technologischer und strategischer Sicht bietet das Vorhaben durchaus Vorteile für den Autokonzern. Eine private Cloud verbindet die Flexibilität, Skalierbarkeit und Automatisierung moderner Rechnerwolken mit der Kontrolle über die zugrunde liegende Infrastruktur. Da geschäftskritische Anwendungen und sensible Fahrzeug- sowie Kundendaten in einer dedizierten, geschlossenen Umgebung verarbeitet werden, lassen sich europäische Vorgaben wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und regulatorische Anforderungen besser umsetzen als in einer geteilten Public-Cloud-Infrastruktur. Auch der Schutz vor Cyberangriffen und Wirtschaftsspionage lässt sich in einer exklusiven Umgebung theoretisch besser bewerkstelligen.

Der Systemwechsel wirft aber auch Fragen auf. Zwar betonen beide Konzerne die neu gewonnene Unabhängigkeit. Doch in der Realität tauscht Volkswagen ein Stück weit nur eine Abhängigkeit gegen eine andere. Statt eines „Vendor Lock-ins“ bei außereuropäischen Cloud-Riesen begibt sich VW in eine langfristige Interdependenz von T-Systems als alleinigem Betreiber dieser geschäftskritischen Infrastruktur. Ein Scheitern oder Verzögern des Projekts könnte die Digitalstrategie des Autobauers lähmen, der ohnehin seit Jahren mit Softwareproblemen in der Fahrzeugentwicklung kämpft.

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Zudem muss sich das Versprechen von T-Systems, die Preise der Hyperscaler zu schlagen, erst noch erfüllen. Die US-Giganten verfügen über enorme Skaleneffekte und weltweite Rechenzentrumskapazitäten, die ein europäischer Dienstleister kaum im selben Maße bieten kann. Private-Cloud-Infrastrukturen neigen bei weltweitem Betrieb im Vergleich zu Public Clouds oft zu höheren Wartungs- und Update-Kosten.

Nicht zuletzt bleibt die Herausforderung der Migration: Die Überführung tausender historisch gewachsener Altsysteme aller Konzernmarken in die neue Cloud ist ein IT-Projekt am offenen Herzen, das erfahrungsgemäß große Ressourcen verschlingt und fehleranfällig ist.

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Gewerkschaft: Italo-Züge könnten Städte vom Fernverkehr abkoppeln


Der geplante Einstieg des italienischen Bahnunternehmens Italo könnte im deutschen Fernverkehr aus Sicht der Gewerkschaft EVG zu deutlichen Einschränkungen führen. Mindestens 16 Städten drohe die Abkoppelung vom ICE- und IC-Verkehr, heißt es laut „Bild am Sonntag“ in einer Analyse der Bahngewerkschaft.

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Ein EVG-Sprecher betonte auf Anfrage, dass dies eine erste Analyse sei und nur Bahnhöfe aufgeführt würden, bei denen sich die Gewerkschaft Stand jetzt sicher sei, dass es zu erheblichen Auswirkungen kommen würde. Die tatsächlichen Folgen dürften weitreichender sein.

Der Fernverkehrs-Chef der Deutschen Bahn, Michael Peterson, sprach im „Tagesspiegel“ jüngst von 120 Bahnhöfen. Die Bahn betont seit Wochen, dass sie nichts gegen Wettbewerb habe, warnt aber, dass Fernverkehrsfahrten in der Fläche wegfallen könnten, wenn lukrative Trassen an Konkurrenten gehen.

Italo will ab 2028 in Deutschland Fernverkehrsfahrten anbieten. Das Unternehmen will dafür umfangreich in Züge investieren – aber auch eine gewisse Sicherheit haben, dass es lukrative Trassen bedienen darf. Diese Trassen vergibt die Bahn-Tochter InfraGo unter Aufsicht der Bundesnetzagentur. Italo will zunächst die Strecken München-Frankfurt-Köln-Dortmund und München-Berlin-Hamburg befahren.

EVG-Chef Martin Burkert warnt: „Wenn Italo hier Rosinenpickerei betreiben darf und die Bahn von den Hauptstrecken verdrängt wird, zerlegt das unseren Fernverkehr.“ Die Deutsche Bahn könne dann Fernzugverbindungen in der Provinz weniger quersubventionieren, sagte er dem Blatt.

Der EVG-Vorsitzende fordert Paketlösungen bei der Streckenzuteilung, mit denen Italo verpflichtet wird, auch Zuglinien in der Provinz zu bedienen: „Wer auf den Hauptstrecken ordentlich Kasse machen will, darf sich nicht zu fein sein, um Städte wie Schwerin, Augsburg oder Jena anzufahren.“

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Ähnlich argumentiert der bundeseigene Bahn-Konzern. Bahnchefin Evelyn Palla rief die Politik jüngst auf, bessere politische Rahmenbedingungen zu schaffen. „Sonst droht ein ungesteuerter Wettbewerb, dessen Folgen sich am Ende womöglich für die Mehrheit negativ auswirken“, sagte sie.

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