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Tägliche Spritpreiserhöhungen: Bundesregierung plant österreichisches Modell
Die Bundesregierung will laut Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nur noch eine Spritpreiserhöhung pro Tag erlauben. In Österreich ist das seit Jahren der Fall. Dort dürfen die Preise nur mittags um 12:00 Uhr erhöht werden. Sinken dürfen sie dagegen beliebig oft. Wie sind die Erfahrungen aus dem Nachbarland, was sagen Experten zum Vorschlag und ist er neu?
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Im Schnitt 22 Änderungen pro Tag
Schon im vergangenen November hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgerufen, das österreichische Modell zu prüfen. Damals ging es allerdings vor allem darum, auf die häufigen Änderungen im Tagesverlauf zu reagieren. Im ersten Halbjahr 2025 hatte das Bundeskartellamt im Schnitt 22 Preisänderungen pro Tankstelle und Tag gezählt.
Aus dem österreichischen Wirtschaftsministerium hieß es, die Regelung habe sich als zweckmäßig und zufriedenstellend erwiesen. Sie schaffe Vertrauen beim Verbraucher, der jetzt genau wisse, „dass die Preise am Abend oder am Vormittag billiger sind als kurz nach Mittag“. Das reduziere den Anreiz für Tankstellenbetreiber für dauernde Änderungen in beide Richtungen. Die Regelung existiert in Österreich seit 2011. Ursprünglich wurde dabei der Zeitpunkt für die einmalige Preiserhöhung auf den Betriebsbeginn festgelegt. Das benachteiligte dem Ministerium zufolge allerdings Tankstellen, die an Pendlerstrecken stadteinwärts liegen, also zum Zeitpunkt der hohen Preise den meisten vorbeifahrenden Verkehr hatten. Um dies zu ändern, wurde der Zeitpunkt für Erhöhungen auf 12:00 Uhr geändert.
Bedenken
Im Umfeld der Bundesratsinitiative im Herbst 2025 gab es kritische Stimmen. Kernpunkt war die Befürchtung, dass die Mineralölkonzerne ihre Preise bei der einen erlaubten Erhöhung auf Vorrat und damit besonders stark steigern könnten. Vor rund einem Jahr hatte sich auch das Bundeskartellamt in einer Sektoruntersuchung zum deutschen Kraftstoffmarkt zur Regelung in Österreich geäußert, allerdings ohne klare Tendenz. So gebe es zwar eine Studie, der zufolge das dortige Modell zu Preissenkungen geführt haben könnte. Andere kritischere Betrachtungen teilten aber die Sorge des ADAC, dass die Preise zu Beginn zu hoch angesetzt werden könnten.
Zudem sahen Experten die Regelung kritisch, den Preissprung mittags anzusetzen. Aus ihr ergibt sich, dass Sprit oft kurz vor Mittag am billigsten wäre und damit zu einer Zeit, in der viele Menschen nicht tanken können. In Deutschland ist normalerweise der Abend der günstigste Zeitpunkt, um zu tanken. Sprit ist in Österreich deutlich billiger. Nach Daten der EU-Kommission betrug die Differenz Stand 2. März bei Superbenzin der Sorte E5 rund 37 Cent pro Liter, bei Diesel etwa 25 Cent. Diese Zahlen stammen allerdings noch aus einer Zeit, als die massiven Preissteigerungen durch den Iran-Krieg erst anfingen. Die Unterschiede zu Deutschland gehen normalerweise vor allem auf Unterschiede bei Steuern und Abgaben zurück.
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Trendwende in Sicht?
Unterdessen ist der Spritpreis den zwölften Tag in Folge gestiegen. Inzwischen verdichten sich aber die Anzeichen für eine Trendwende. Im bundesweiten Tagesdurchschnitt des Dienstags verteuerten sich Superbenzin der Sorte E10 und Diesel um je 1,7 Cent pro Liter, wie der ADAC mitteilte. Im Tagesverlauf des Mittwochs waren die beiden Sorten aber tendenziell billiger. Hält dieser Trend an, könnte es den ersten Preisrückgang im Tagesdurchschnitt seit Kriegsbeginn geben. Um 7:15, 8:30, 10:30 und 14:30 Uhr waren die vom ADAC erhobenen bundesweiten Durchschnittspreise am Mittwoch jeweils mehrere Cent niedriger als am Dienstag. Sollte es nicht zum Abend hin noch einen unerwartet starken Anstieg geben, spricht das für sinkende Preise auch im Tagesschnitt. Die Spritpreise haben sich zuletzt allerdings von ihren normalen Bewegungsmustern entfernt, Prognosen sind daher schwierig geworden.
Seit Kriegsbeginn im Iran hat der Spritpreis stark zugelegt. Vor allem Diesel verteuerte sich. Im bundesweiten Tagesdurchschnitt kostete ein Liter 2,19 Euro und damit 44 Cent mehr als am letzten Tag vor den Angriffen. Super E10 verteuerte sich seither um 27 Cent auf 2,05 Euro. Für einen wieder sinkenden Spritpreis spricht auch, dass der Ölpreis nach einem Hoch am Montag deutlich über 100 Euro derzeit wieder deutlich niedriger ist. Der Ölpreis ist in normalen Zeiten der zentrale Treiber für Veränderungen der Spritpreise. Die Spritpreise bewegen sich derzeit zwar auf ähnlichen Niveaus wie in den ersten Monaten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022. Von den Rekorden kurz nach dem damaligen Kriegsausbruch sind sie aber noch ein Stück weit entfernt. Diesel hatte sein Allzeithoch am 10. März 2022 mit 2,32 Euro pro Liter, Super E10 am 14. März 2022 mit 2,20 Euro.
Mehr zum Benzinpreis
(mfz)
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Auslaufmodell Antennenfernsehen? Mobilfunker machen Druck
Deutschlands etablierte Handynetzbetreiber wollen das Antennenfernsehen zum Auslaufmodell machen. Die Deutsche Telekom, Vodafone und O2 Telefónica stellten in Berlin eine von ihnen bezahlte Studie des Beratungsunternehmens WIK Consult vor, der zufolge bestimmte Funkfrequenzbereiche ab 2031 freigegeben werden sollten für Mobilfunk.
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Diese Bereiche werden bislang für Antennenfernsehen genutzt – sollten Mobilfunker darauf Zugriff bekommen, wäre dies das Aus für Fernsehempfang über Antenne. Wirtschaftlich betrachtet wäre eine Zuweisung der Frequenzen für Handynetze vorteilhaft, heißt es in der Studie. Bei ihrer Vorstellung bekräftigten Firmenvertreter der drei Netzbetreiber ihren Wunsch, besagte Frequenzen ab 2031 nutzen zu können.
Der Studie zufolge haben in Deutschland noch schätzungsweise 2,3 Millionen Haushalte Antennenfernsehen, Tendenz sinkend. Die meisten Haushalte bekommen in Deutschland TV über eine Satellitenschüssel oder über Fernsehkabel. Auch die Übertragung über Internet ist möglich, hier steigt die Nachfrage.
Würde es teurer für die Verbraucher?
WIK-Studienautor Bernd Sörries betont, nach einer möglichen Abschaltung der Antennentechnologie DVB-T2 könnten die Verbraucher öffentlich-rechtliche Sender auch im Internet kostenlos sehen. „Es gibt keine Kostensteigerung aus Sicht der Endkunden, wenn man dieses Netz abschaltet.“
Sörries wies darauf hin, dass Antennenfernsehen lineares Fernsehen sei, das aus der Mode komme – die Nachfrage nach zeitlich flexibel abrufbaren Sendungen im Internet steige hingegen. Die Studienautoren kommen zu dem Schluss, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bis zu 369 Millionen Euro binnen zehn Jahren einsparen könnten, wenn sie DVB-T2 abschalteten.
Ob der Wunsch der Mobilfunk-Anbieter erfüllt wird oder nicht, ist jedoch offen. Die künftige Frequenznutzung soll auf der Weltfunkkonferenz im kommenden Jahr besprochen werden. Danach wird sich die Bundespolitik damit befassen. Im Digitalzeitalter steigt die Datenmenge rasant, daher müssen die Telekommunikationsanbieter ihre Netze immer weiter optimieren.
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Sicherheitsbehörden peilen eigenes Netz an
Die Mobilfunker sind nicht die Einzigen, die nach Frequenzrechten lechzen. Sicherheitsbehörden wollen ebenfalls niedrige Frequenzen nutzen, um einen neuen Behördenfunk aufzubauen. Für die künftige breitbandige mobile Sprach- und Datenkommunikation strebe man eine Zuteilung an, teilte die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ( BOS) mit. Zu den BOS gehört beispielsweise die Polizei.
Im Fokus stehe ein Band im 600-Megahertz-Bereich, das die Behörde gemeinsam mit der Bundeswehr nutzen möchte. Spektrum in anderen Frequenzbereichen komme für die Realisierung der BOS-Breitbandkommunikation nach derzeitigem Stand nicht infrage.
Die WIK-Studie sieht die Behördenpläne skeptisch. Für ein eigenes Funknetz der Behörden müssten rund 23.000 Basisstationen aufgebaut werden, sagt Studienautor Sörries. So ein Netz würde mehr als neun Milliarden Euro kosten und der Aufbau mehr als zehn Jahre dauern. Die Mobilfunk-Firmen wollen, dass die Behörden ihre etablierten Handynetze nutzen und dafür Geld zahlen. Laut Studie wäre das deutlich günstiger, und es würde nur 1,8 Milliarden Euro kosten.
ARD möchte Antennenfernsehen nicht abschalten
In einer Reaktion auf die Ambitionen der Mobilfunkkonzerne betonte der Senderverbund ARD die Bedeutung des Antennenfernsehens. „In deutschen Haushalten wird DVB-T2 weiterhin millionenfach genutzt, die Nutzung sinkt nicht.“ Die ARD habe keine Abschaltpläne. Außerdem seien die vom Antennenfernsehen eingesetzten Frequenzen unerlässlich für die Medienproduktion mit drahtlosen Mikrofonen. „Hierfür gibt es keinen gleichwertigen Ersatz“, teilte die ARD-Geschäftsführung mit.
Der Mobilfunk sei heute bereits umfangreich mit Frequenzen ausgestattet. „Eine zusätzliche Nutzung der infrage stehenden Frequenzen bietet keine nachhaltige Lösung für das erwartete umfangreiche Datenwachstum des Mobilfunks.“ Vielmehr sei eine Netzverdichtung mit bereits vorhandenen Frequenzen hierfür unabdingbar und könne mit den zusätzlichen Frequenzen allenfalls kurzfristig aufgeschoben werden, hieß es von der ARD.
(mho)
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Glasfaser-Ausbau: Netzbetreiber üben scharfe Kritik an TKG-Entwurf
Netzbetreiber haben den Vorschlag der Bundesregierung für eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen. Die Branche lobt zwar einige gute Ansätze in dem vom Kabinett am Mittwoch vorgelegten Entwurf, sieht aber noch einigen Korrekturbedarf.
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„Wir hätten mehr erwartet“, zieht Thomas Braun vom Breitbandverband Anga ein erstes Fazit. Die Branchenverbände, die gerade noch einen Milliarden-Pakt mit der Bundesregierung für einen flotteren Netzausbau geschlossen haben, zeigen sich enttäuscht und warnen vor neuer Bürokratie und mehr Belastung durch neue Regulierungsauflagen.
„Die TKG-Novelle hat in einer höchst sensiblen Marktphase die Chance geboten, die Rahmenbedingungen neu auszutarieren“, sagt Valentina Daiber, Präsidentin des Verbands der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM). „Diese Chance wurde nicht genutzt.“
Dabei stoßen in der Branche insbesondere die Vorschläge der Bundesregierung für die Zugangsregulierung zu Glasfasernetzen am und im Haus auf Kritik.
Regulierter Netzzugang
Betreiber neuer Glasfasernetze sollen laut dem
Entwurf
ihren Wettbewerbern einen Netzzugang gewähren, wenn diese die angeschlossenen Kunden erreichen wollen. Sie müssen mit Interessenten darüber verhandeln. Kommt keine Einigung zustande, kann die Bundesnetzagentur eingreifen und die Rahmenbedingungen für den Netzzugang festlegen.
Bei DSL ist das Alltag: Die Telekom gewährt ihren Wettbewerbern einen staatlich regulierten Zugang zu ihrer Infrastruktur. Über die Bedingungen dafür wird in regelmäßigen Abständen gestritten, aber im Grunde hat die Branche das System so akzeptiert.
Mit dem neuen TKG soll das nun auch für die Betreiber von Glasfasernetzen gelten. Bisher war die rechtliche Voraussetzung für eine Regulierung, dass das betroffene Unternehmen eine besondere Marktmacht hat. Bei DSL, das nur über die Kupferdoppelader des Telefonanschlusses zum Kunden kommt, gilt das landesweit für die Telekom.
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Symmetrische Regulierung
Mit dem neuen TKG soll dieses Regime auf die Glasfasernetze ausgedehnt werden – mit einem entscheidenden Unterschied: „Die Regelung gilt symmetrisch, d.h. für alle Unternehmen unabhängig von beträchtlicher Marktmacht.“ Das bedeutet, dass Glasfasernetze unabhängig von ihrer Größe oder der Marktmacht des jeweiligen Betreibers der Regulierung unterworfen werden sollen.
Die betroffenen Netzbetreiber lehnen das rundheraus ab. „Die Bundesregierung setzt mit der geplanten zusätzlichen Regulierung ein völlig falsches Signal zulasten der Wettbewerber der Telekom“, warnt Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko). „Das ohnehin schwierige Investitionsumfeld würde sich damit weiter verschlechtern.“
Das Argument: Eine Zugangsverpflichtung macht die Kalkulation des Ausbaus für den Netzbetreiber noch schwieriger. „Das trifft genau die ausbauenden Unternehmen, die das Land modernisieren“, sagt Anga-Präsident Braun. „Es bremst dringend nötige Investitionen aus.“
Dabei funktioniere Open Access, die gemeinsame Nutzung auf Verhandlungsbasis, in der Praxis gut, sagen die Verbände. Knapp spricht von einem Boom: „Wöchentlich werden neue Kooperationen geschlossen, die die Anbieter- und Produktauswahl für Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen. In dieser Phase mit staatlichen Instrumenten in den Markt einzugreifen, wäre fatal.“
Vollausbaurecht im Haus
Mit dem TKG soll überdies das umstrittene „Vollausbaurecht“ eingeführt werden. Netzbetreiber, die einen Haushalt im Gebäude erschließen, sollen das Recht bekommen, auch die anderen Haushalte oder Geschäftsräume anzuschließen. Im Gegenzug müssen sie Wettbewerbern bei Bedarf einen Zugang zu Anschlüssen gewähren.
Während dieses Prinzip nicht grundsätzlich umstritten ist, stoßen sich die Netzbetreiber an der Ausgestaltung des Gesetzes. Die Regeln für den Zugang zu hausinternen Netzen gehen aus Sicht des VATM „zu weit“: Der TKG-Entwurf drohe, „aus einem gezielten Zugangsinstrument nun ein enges Regelwerk zu machen, das noch schärfer ausfällt“.
Die Verbände Anga und VATM warnen zudem vor der Gefahr, dass das Vollausbaurecht marktmächtige Unternehmen zum „Handtuchwerfen“ ermuntern könnte: Das spiele vor allem der Deutschen Telekom in die Karten. Der Gesetzgeber müsse Investitionen im Haus schützen, betont Anga-Präsident Braun. „Wer zuerst investiert, darf nicht durch Regulierung bestraft werden.“
Kupfer-Glas-Migration
Überwiegend wohlwollend nehmen die Branchenvertreter die von der Bundesregierung geplanten Rahmenbedingungen für den Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen zur Kenntnis. Hier soll die Bundesnetzagentur künftig eine stärkere Rolle spielen und dafür Sorge tragen, dass für alle Marktteilnehmer die gleichen Bedingungen gelten.
Mit Unverständnis reagiert die Branche auf die Entscheidung, die ursprünglich geplante Regelung zur schnelleren Stromanbindung von Mobilfunkstandorten wieder zu streichen. „In der Praxis dauert die Stromanbindung derzeit bis zu eineinhalb Jahre“, sagt Bitkom-Chef Bernhard Rohleder. „Mobilfunkstandorte brauchen deshalb eine vorrangige und schnellere Anbindung an das Stromnetz.“
Der Entwurf der Bundesregierung muss nun noch im Parlament beraten werden. Die Branchenvertreter fordern weitere Änderungen des Gesetzes: „Statt Turbo für den Netzausbau droht das Gesetz zur Glasfaser-Bremse zu werden – und das zu einem Zeitpunkt, der entscheidend für den weiteren Ausbau ist“, bilanziert Sven Knapp, Chef des Breko-Hauptstadtbüros. „Wir appellieren deshalb an Bundestag und Bundesrat, den Entwurf an entscheidenden Stellen zu ändern.“
(vbr)
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Astronomie: „Galaxientötende Winde“ ließen Galaxien im frühen Kosmos „sterben“
„Galaxientötende Winde“ könnten dafür verantwortlich sein, warum das Weltraumteleskop James Webb im frühen Universum unerwartet viele massive, aber „tote“ Galaxien findet. Das meint zumindest ein internationales Forschungsteam, das genau solch einen Wind entdeckt hat. Gefunden haben sie dessen Spuren bei einer Galaxie, die wir in einem Zustand sehen, den sie eine Milliarde Jahre nach dem Urknall einnimmt. In CRISTAL-02 bilden sich demnach doppelt so schnell Sterne wie in vergleichbaren Galaxien. Sobald sie aber ausbrennen, explodieren sie als Supernovae, welche wiederum jene kräftigen Winde anstoßen, die genau jenes Gas aus der Umgebung räumen, aus dem weitere Sterne entstehen könnten. Die Galaxie könnte deshalb schon in 50 Millionen Jahren sterben, also die Sternentstehung einstellen.
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Die „simpelste“ Erklärung
Der Fund könnte eines der großen Rätsel, das die Beobachtungen des Weltraumteleskops James Webb aufgeworfen haben, viel einfacher erklären, als es andere Vorschläge tun würden, sagt das Forschungsteam. Dabei wurde unter anderem spekuliert, dass die Dunkle Energie im frühen Universum viel stärker war. Das hätte das schnellere Wachsen und Sterben von Galaxien erklären sollen. Die Forschungsgruppe um die Astrophysikerin Rebecca Davies meint jetzt, dass genau die Kollision schnell gewachsener Galaxien miteinander jene explosionsartige Sternentstehungsrate verursacht hat, die gleichzeitig ihr Ende eingeleitet hat. Das schnelle Wachstum der Galaxien hätte den frühen Tod dann bedingt, Änderungen an Naturkonstanten wären zur Erklärung nicht nötig.
Untersucht hat die Gruppe CRISTAL-02 nicht nur mit dem Weltraumteleskop James Webb, sondern auch dem internationalen Radioteleskopverbund ALMA (Atacama Large Millimeter/submillimeter Array). Dabei haben sie eine riesige Wolke aus kaltem Gas entdeckt, die sich aus der Galaxie heraus erstreckt. Das sei das eindeutige Zeichen dafür, dass die Galaxie immense Mengen an Gas verliert, das für die Sternentstehung verloren geht. Gleichzeitig wären die kollidierenden Galaxien, die CRISTAL-02 bilden, kein Einzelfall: Im frühen Universum würden fast die Hälfte aller massereichen Galaxien mit anderen interagieren. Das „deutet darauf hin, dass es sich hier nicht um eine Ausnahme, sondern ein weitverbreitetes kosmisches Phänomen handelt“, sagt Davies.
Schon mit dem Weltraumteleskop Hubble waren unerwartet früh im Universum voll ausgebildete, aber tote Galaxien gefunden worden, in denen jegliche Sternentstehung aufgehört hat. Seit seiner Inbetriebnahme hat sein Nachfolger ähnliche Gebilde entdeckt, nur noch viel früher. Wie genau sie entstanden und abgestorben sind, ist eines der großen Rätsel, das mit dem Weltraumteleskop James Webb gelöst werden soll. Galaxienweite Winde hätten schon länger unter Verdacht gestanden, erklärt das Forschungsteam jetzt. Eine direkte Beobachtung habe aber bislang gefehlt. Das dürfte sich mit CRISTAL-02 jetzt geändert haben. Vorgestellt wird die Entdeckung und deren Tragweite in den Monthly Notices of the Royal Astronomical Society: Letters.
(mho)
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