Connect with us

Apps & Mobile Entwicklung

Teenagerinnen verklagen xAI: Bilder von sexu­ellem Kindes­missbrauch durch Grok AI


Die bereits Anfang des Jahres bekanntgewordene Vielzahl an Bildern, die durch den in X integrierten KI-Chatbot Grok erstellt wurden und sexualisierte Darstellungen von Prominenten, Frauen und sogar Minderjährigen zeigten, hat weitere Konsequenzen: Drei Teenager haben mit ihren Eltern eine Sammelklage gegen xAI angestrengt.

Sexualisierte Bilder haben nun Konsequenzen – nicht nur in den USA

Bereits Anfang des Jahres berichteten Medien über die fehlenden Sicherheitsrichtlinien auf X, die es ermöglichten, per Grok AI Bilder von Frauen, aber auch Kindern in Bikinis oder sexuellen Posen generieren zu lassen und diese dort zu veröffentlichen. Dabei wurden massenhaft sexualisierte Inhalte aus originalen und meist harmlosen Bildern ohne die Einwilligung der Inhaber erstellt und gepostet. Nach neuen Erkenntnissen sollen dabei allein innerhalb der ersten neun Tage 4,4 Millionen „entkleidete“ oder „nackt gestellte“ Bilder generiert worden sein – 41 Prozent aller in dieser Zeit erstellten Bilder. 23.000 von ihnen sollen sexualisierte Darstellungen von Kindern gezeigt haben.

Diese Vorgänge hatten für die Plattform in Frankreich bereits Konsequenzen: Hier kündigten Behörden erste Ermittlungen an und wollen laut einem Bericht von Politico ein bereits bestehendes Verfahren um den aufgeführten Punkt ausweiten. Aber auch in Großbritannien hat der dortige Kommunikationsregulator Ermittlungen aufgenommen, Gleiches gilt für den kalifornischen Generalstaatsanwalt.

In Tennessee haben nun drei weibliche Teenager, zwei davon noch minderjährig, und ihre Erziehungsberechtigten eine Sammelklage gegen xAI eingereicht, wie die Washington Post berichtet. Ein einzelner Täter soll laut dieser Bilder und Videos von insgesamt mehr als 18 Mädchen zusammengestellt und einige davon mithilfe von KI digital verändert haben. Viele dieser Mädchen sollen zudem dieselbe Schule besucht haben.

Klage sieht Leben der Opfer zerstört

Die drei Jane Does – Pseudonyme, die den Teenagern zum Schutz ihrer Identität gegeben wurden – werfen Elon Musks Unternehmen vor, mit seiner Grok-KI-Technologie Material über sexuellen Kindesmissbrauch erstellt und verbreitet zu haben, das ihre Gesichter und Ähnlichkeiten zeigt. „Ihr Leben wurde durch den verheerenden Verlust an Privatsphäre, Würde und persönlicher Sicherheit zerstört“, heißt es unter anderem in der Klageschrift. Dies sei durch „die Produktion und Verbreitung dieses CSAM“(Child Sexual Abuse Material) verursacht worden. Dabei soll der finanzielle Gewinn von xAI durch die verstärkte Nutzung seines Produkts zur Erstellung von Bildern und Videos auf Kosten des Wohlergehens der Betroffenen gegangen sein.

Die Kläger merken zudem an, dass es für Betrachter der Bilder keinerlei Möglichkeiten gegeben habe, diese als Fälschung zu erkennen. „Für den Betrachter wirkt das resultierende Video vollkommen echt. Für das Kind werden seine Erkennungsmerkmale nun für immer mit einem Video verbunden sein, das seinen eigenen sexuellen Missbrauch darstellt“, heißt es in der Klage. Dies sei vor allem deswegen möglich gewesen, da das Unternehmen keine branchenüblichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen habe, die Missbrauchstäter daran hindern würden, entsprechende Bilder zu erstellen. Darüber hinaus wird dem Unternehmen vorgeworfen, die Nutzung seiner Technologie an Drittunternehmen im Ausland lizenziert zu haben, die wiederum Abonnements an die Missbrauchstäter verkauften, mit denen Bilder von sexuellem Kindesmissbrauch mit den Gesichtern und Ähnlichkeiten der Opfer erstellt werden konnten. Die Anfragen sollen dabei über die Server von xAI gelaufen sein, was das Unternehmen haftbar mache, so die Klage weiter. Die Anwälte gaben zudem an, mit externen Fachleuten zusammenzuarbeiten, um festzustellen, dass die Bilder von einer KI und speziell von Grok erstellt worden waren.

Schule und Jahrbuch als Quelle

In der Anklage wird erklärt, dass eines der manipulierten Bilder von einem Foto stammt, das die erste Klägerin bei der Schulkrönung im September zeigt. Ein anderes, das sie oben ohne zeige, schien mit einem Jahrbuchfoto erstellt worden zu sein, heißt es weiter. Die Polizei soll daraufhin bereits im vergangenen Jahr eine Strafermittlung gegen den Täter eröffnet und diesen im Dezember festgenommen haben. Die Polizei durchsuchte daraufhin auch sein Telefon.

Grok-Bildgenerierung soll nicht weiter zugelassen werden

Die drei Kläger fordern nicht nur Schadensersatz, sondern die Klage zielt zusätzlich darauf ab, das Unternehmen daran zu hindern, eine Bildbearbeitung wie die zur Änderung ihrer Fotos verwendete weiter zuzulassen. Laut den Anwälten der Familien soll xAI ein Umfeld geschaffen haben, in dem sich die Verbreitung von Missbrauchsmaterial zwangsläufig ausbreitete, da die Technologie und die öffentliche Kommunikation des Unternehmens die Nutzer quasi dazu ermutigen würden, explizite Bilder zu erstellen.



Source link

Apps & Mobile Entwicklung

AMD unter Linux: HDMI 2.1 kommt nun dank Steam Machine doch


AMD unter Linux: HDMI 2.1 kommt nun dank Steam Machine doch

Anfang 2024 hat das HDMI-Forum AMD die rote Karte gezeigt und eine Umsetzung des aktuellen 2.1-Standards als Open-Source-Implementation verhindert. Zwischenzeitig gab es Ansätze von Drittentwicklern, welche dank Rekonstruktion Teile des Standards lauffähig machten. Doch nun veröffentlicht AMD selbst offizielle Patches.

HDMI-Forum sagt nein

So gut die Open-Source-Umsetzung von AMD unter Linux auch ist, gerade wenn es um Features der eigenen Grafikkarten geht, hängt die Entwicklung auf dem freien Betriebssystem hinterher. Nicht immer aber liegt es an AMD selbst. So wollte der Radeon-Hersteller HDMI 2.1 unter Linux veröffentlichen, doch das HDMI-Forum hatte dem Vorhaben eine klare Absage erteilt.

Zwischenzeitlich hat Valve mit der Steam Machine eine Konsole vorgestellt, die für den Betrieb an Fernsehern und damit oft 4K bei 120 Hz angedacht ist. Da der Rechner auf SteamOS und somit Linux als Betriebssystem setzt, ist das Fehlen von HDMI 2.1 besonders ärgerlich.

Erster Patch als Schritt in Richtung HDMI 2.1

Noch wurde seitens AMD die vollständige Umsetzung von HDMI 2.1 nicht veröffentlicht, aber ein erster und wichtiger Baustein (Mailing-Liste) : FRL. Der Fixed Rate Link ist Teil des 2.1-Standards und ermöglicht es, eine höhere Bandbreite über den Anschluss zu übertragen und sorgt damit für die Unterstützung höherer Auflösungen, Bildwiederholraten sowie Bildqualität.

Damit geht AMD nun einen wichtigen Schritt für die Unterstützung von HDMI 2.1. Interessant ist hierbei, dass externe Entwickler Anfang des Jahres die Unterstützung für FRL über inoffizielle Patches bereitstellten (Phoronix.com).

AMD-Entwickler bestätigt die Arbeit an der vollständigen Umsetzung.

Im Phoronix-Forum bestätigt agd5f, ein AMD-Treiberentwickler, dass die vollständige Implementierung des HDMI-2.1-Standards veröffentlicht wird, sobald die nötigen Patches bereit sind und getestet wurden.

A full implementation will ultimately be available once the patches are ready and have completed compliance testing.

agd5f via Phoronix-Forum

Bis der erste Patch offiziell im Kernel verfügbar sein wird, dürften aber noch einige Monate vergehen. Bis HDMI 2.1 vollständig umgesetzt wurde, könnte noch mehr Zeit vergehen.

Meinung von Marek Lindlein

Marek Lindlein

Endlich! Nvidia hat HDMI 2.1 (proprietärer Treiber), Intel hat HDMI 2.1 (Brückenchip) und nun reiht sich bald auch AMD ein. Sicherlich waren die anstehende Steam Machine, aber auch die Patches – welche die potentielle Machbarkeit von HDMI 2.1 bei Radeon unter Linux zeigten – Treiber (Achtung, Wortwitz!) für die baldige Umsetzung. Schade, dass es nicht schon früher der Fall war, aber besser spät als nie. In jedem Fall eine gute Meldung zum Beginn des Monats.



Source link

Weiterlesen

Apps & Mobile Entwicklung

Im Test vor 15 Jahren: Der Scythe Susanoo war trotz vier Lüftern nur Durchschnitt


Im Test vor 15 Jahren: Der Scythe Susanoo war trotz vier Lüftern nur Durchschnitt

Abseits des Einheitsbreis gab es vor 15 Jahren wenig im Markt für CPU-Kühler. Der japanische Hersteller Scythe wagte mit dem Susanoo (Test), ein neues Konzept zu versuchen. Mit vier 100-mm-Lüftern, gigantischen Dimensionen und einem rekordverdächtigen Gewicht sollte der Susanoo zu hoher Kühlleistung verhelfen.

Der Ansatz war rohe Gewalt

Prinzipiell lautete Scythes Ansatz für den Susanoo „viel hilft viel“. Das gewaltige Top-Blow-Konstrukt kam inklusive der vier 100-mm-Lüfter auf Abmessungen von 210 × 210 × 160 mm bei einem Gesamtgewicht von satten 1.575 Gramm. Dabei kamen gleich zwei Kühlkörper zum Einsatz, die über zwölf Heatpipes verfügten, die sie mit der kupfernen Bodenplatte verbanden. Die Kühlkörper waren asymmetrisch ausgelegt: Der größere Kühlkörper bestand aus 42 Aluminiumlamellen, während der kleinere auf 26 kam. Die beigelegten Lüfter ließen sich in einem Drehzahlbereich von 500 bis 2.000 U/min ansteuern, wobei sie laut Herstellerspezifikation von 85,03 bis 340,14 m³/h Luft förderten.

Dem Gewicht entsprechend bedingte der Susanoo eine stabile Montage. Der Hersteller setzte hierfür auf eine Rückplatte sowie Haltebügel auf der Front des Mainboards. Aufgrund der Abmessungen des Kühlers gestaltete sich die Installation nicht einfach. Zum einen überragte der Kühler die Grafikkarte, sodass diese rechtzeitig montiert werden musste. Zum anderen war der Einbau des Mainboards in das Gehäuse erschwert, da sich die mittlere Schraubenreihe nicht mehr erreichen ließ. Scythe legte aus diesem Grund kleine Plastik-Clips bei, um die Schrauben zu ersetzen.

Viel Wind um nichts

Der Susanoo musste sich auf einem Intel Core i7-920 bewähren. Dieser wurde sowohl im „Standardmodus“ bei 2,66 GHz und 1,2 Volt als auch im „Performancemodus“ bei 3,4 GHz und 1,4 Volt betrieben. Trotz der gigantischen Abmessungen und der vier Lüfter fiel die Kühlleistung des Scythe Susanoo ernüchternd aus. Gegenüber anderen Kühlern lag der Susanoo abgeschlagen am Ende des Testfeldes, wenn die erreichte CPU-Temperatur den Drehzahlen der Lüfter gegenübergestellt wurde.

Zumindest teilweise war diese schlechte Leistung in den Abmessungen des Susanoo begründet. Der Kühler war so groß, dass er zu nah an der Seitenwand des Gehäuses lag, was den Luftstrom behinderte und dem Susanoo so den Wind aus den Segeln nahm. Bei geschlossener Seitenwand gegenüber einem geöffneten Gehäuse verlor der Susanoo knapp 13,5 Kelvin, während ein Noctua NH-D14 nur 5 Kelvin verlor. Im Test handelte es sich spezifisch um ein Silverstone TemJin-SST-TJ09S, das stellvertretend für Standard-ATX-Gehäuse stand.

Auswirkung des Gehäuses (Performance-Modus)

    • Noctua NH-D14 (2 x 1300 U/min)

    • Scythe Susanoo (4 x 2150 U/min)

    • Scythe Susanoo (4 x 1400 U/min)

    • Noctua NH-D14 (2 x 800 U/min)

    • Scythe Susanoo (4 x 800 U/min)

    • Noctua NH-D14 (2 x 1300 U/min)

    • Noctua NH-D14 (2 x 800 U/min)

    • Scythe Susanoo (4 x 2150 U/min)

    • Scythe Susanoo (4 x 1400 U/min)

    • Scythe Susanoo (4 x 800 U/min)

Fazit

Am Ende des Tages konnte der Susanoo nicht überzeugen. Obwohl es löblich war, dass Scythe sich abseits der etablierten Standards ausprobierte, scheiterte dieser Versuch mit dem Susanoo. Die riesigen Dimensionen und das entsprechende Gewicht zusammen mit dem hohen Preis von 80 Euro und der schlechten Kühlleistung ergaben kein stimmiges Gesamtpaket.

In der Kategorie „Im Test vor 15 Jahren“ wirft die Redaktion seit Juli 2017 jeden Samstag einen Blick in das Test-Archiv. Die letzten 20 Artikel, die in dieser Reihe erschienen sind, führen wir nachfolgend auf:

Noch mehr Inhalte dieser Art und viele weitere Berichte und Anekdoten finden sich in der Retro-Ecke im Forum von ComputerBase.



Source link

Weiterlesen

Apps & Mobile Entwicklung

Neues PlayStation DRM-System: Dauerhafte Offline-Spiele erst nach Server-Check bestätigt


Neues PlayStation DRM-System: Dauerhafte Offline-Spiele erst nach Server-Check bestätigt

Bild: Sony

Nach einigen Tagen Unsicherheit und Spekulationen hat Sony die Existenz eines neuen DRM-Systems für Spiele aus dem PlayStation-Store bestätigt. Das setzt nach dem Kauf einmalig eine Online-Verbindung voraus, soll aber eigentlich keinen Unterschied machen.

Das steckt hinter dem neuen 30-Tage-Timer

Vergangene Woche entdeckten Spieler nach dem Kauf im PlayStation-4-Store einen neuen Timer mit einer Laufzeit von 30 Tagen. Läuft der Timer ab bevor eine Internetverbindung hergestellt wird, geht der Zugriff auf das Spiel verloren. Ausgenommen sind Spiele auf Blu-ray und in der Vergangenheit erworbene Titel. Auf der PlayStation 5 wird der Timer hingegen nicht angezeigt, ohne Verifizierung ließen sich Spiele dort jedoch nicht starten.

Das führte zu Spekulationen. Angenommen wurde unter anderem, dass die Konsolen nun alle 30 Tage eine Internetverbindung benötigen – und bei einer leeren CMOS-Batterie der Zugriff auf Spiele verloren geht, weil das System keine Zeit mehr abgleichen kann. Ein genauerer Blick ergab allerdings, dass ab dem 15. Tag nach dem Kauf eine bestehende Internetverbindung aus der 30-Tages-Lizenz eine dauerhafte, auch unbegrenzt offline nutzbare Lizenz macht. Besteht vorher eine Internetverbindung, ändert sich nichts: Die Lizenz bleibt temporär, die Server müssen einmal nach Ablauf von 14 Tagen kontaktiert werden.

Sony bestätigt und gibt Entwarnung

Sony bestätigte die Änderung nun unter anderem gegenüber GameSpot. Das Unternehmen stellte klar, dass nach dem Kauf eine einmalige Online-Verifikation, danach aber keine weiteren Server-Kontakte nötig sind. „Spieler können auf ihre Spiele wie gewohnt zugreifen und sie normal spielen“, schrieb Sony. Im Prinzip soll sich also nichts ändern.

Über die Gründe für die Änderung am System schweigt Sony. Als Grund wird jedoch angenommen, dass Sony Exploits schließen wollte. Dafür spricht, dass die Umwandlung der Lizenz nach Ablauf des Rückerstattungsfensters erfolgt. User „andshrew“ aus dem Resetera-Forum nimmt daher an, dass es offenbar möglich war ein Spiel zu kaufen, die Lizenz zu kopieren und das Spiel anschließend zurückzugeben. Eine Einschränkung der Lizenz während des Rückgabezeitraums könne eine Möglichkeit sein, eine solche potentielle Lücke zu schließen.





Source link

Weiterlesen

Beliebt