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Tesla darf Cybercabs drahtlos laden


Tesla darf seine fahrerlosen Taxis, die Cybercabs, drahtlos laden. Die US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat den Betrieb der induktiven Ladestationen genehmigt, die Tesla installieren will.

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Die drahtlosen Ladestationen sind ein wichtiges Element in Teslas System für autonome Taxis. Bisher bedarf es zum Laden noch menschlicher Hilfe: Ein Mensch muss die Fahrzeuge manuell mit einer Ladesäule verbunden. Mit den drahtlosen Stationen könnte Tesla einen voll automatisierten Dienst rund um die Uhr einrichten.

Ein Cybercab soll ein solches Ladepad zunächst per Bluetooth lokalisieren. Wenn es sich diesem nähert, kommuniziert das Fahrzeug mit dem Ladepad über den Funkstandard Ultra Wide Band (UWB). Das Ladepad dirigiert das Robotaxi, damit die Spulen im Fahrzeug und im Ladepad zueinander ausgerichtet sind. Der Ladevorgang soll dann drahtlos über Induktion erfolgen.

Da es sich bei UWB um einen Funkstandard handelt, fällt das in die Zuständigkeit der FCC. Die Behörde hat Tesla eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt – Ausnahme deshalb, weil UWB dem Einsatz in tragbaren Geräten vorbehalten ist. Fest verbaute UWB-Geräte verbieten die FCC-Regeln.

Die Regulierungsbehörde verweist in der Genehmigung darauf, dass die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladepad laut Teslas Antrag nur kurz ist und die Signale auch nur nahe am Boden auftreten. Schließlich schirme die Karosserie des Fahrzeugs über dem Pad die Signale ab.

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Damit macht die FCC den Weg frei für einen komplett autonomen Taxidienst mit dem 2024 vorgestellten Cybercab. Die Serienfertigung der fahrerlosen Fahrzeuge soll in diesem Jahr starten.


(wpl)



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Südkorea: Mobilprovider versprechen einheitliche Mindestdatenrate von 400 kbit/s


Südkoreas größte Mobilfunkprovider werden die Datenrate in ihren Tarifen nach dem Ausschöpfen des Datenvolumens nur noch auf 400 kbit/s drosseln, um etwa Messenger und Kartendienste benutzbar zu lassen. Das berichtet die Nachrichtenagentur Yonhap unter Berufung auf das Wissenschafts- und IKT-Ministerium, das die Einigung mit SK Telecom, KT und LG Uplus erzielt hat. Von dem Schritt sollen fast 7,2 Millionen Kunden und Kundinnen profitieren, die keinen Vertrag mit einem unbegrenzten Datenvolumen besitzen. Die sollen zusammen etwa 190 Millionen Euro im Jahr einsparen, weil es unter Umständen nicht mehr nötig sein wird, Datenvolumen teuer nachzubuchen. Die Änderungen sollen demnach bis Ende Juni umgesetzt werden.

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Zusätzlich zur Erhöhung der minimalen Datenrate hat die Regierung demnach auch noch erreicht, dass die Kontingente für Sprachanrufe und SMS-Nachrichten erweitert werden, die alten Menschen über 65 Jahren in Tarifen mit eingeschränktem Leistungsumfang zur Verfügung stehen. Davon sollen insgesamt 1,4 Millionen Senioren und Seniorinnen profitieren. Mit beiden Maßnahmen sollen die Provider dem Ministerium zufolge auch Vertrauen zurückgewinnen, das sie beispielsweise mit massiven Datenlecks verspielt haben. Das Recht auf Zugang zu Daten für Kommunikationszwecke müsse zudem gestärkt werden, „um die alltägliche Kommunikation und den grundlegenden Zugang zu Informationen für alle zu gewährleisten“, zitiert Yonhap.

Dass die Datenrate in Mobilfunktarifen massiv gedrosselt wird, wenn das gebuchte Volumen aufgebraucht ist, ist auch hierzulande eine übliche Praxis, wenn auch nicht ohne positive Ausnahme. Normalerweise kann man dann nur noch mit 64 kbit/s weitersurfen, was für eine sinnvolle Nutzung viel zu wenig ist. Die meisten Anwendungen funktionieren damit überhaupt nicht. Je nach Tarif sind aber trotzdem noch stärkere Drosselungen auf 32 oder gar 16 kbit/s üblich. Es gibt sogar Tarife, in denen das Internet komplett gesperrt wird, in der Praxis haben die Drosselungen aber fast vergleichbare Folgen. Gleichzeitig nutzen einige Anbieter die Notlage von Nutzern und Nutzerinnen ohne verbleibendes Datenvolumen gnadenlos aus, nachgebuchte Mengen sind dann viel teurer als das im Vertrag enthaltene.


(mho)



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Isar Aerospace: Startversuch für deutsche Spectrum-Rakete abgebrochen


Ein Startversuch für die vom bayerischen Raumfahrt-Unternehmen Isar Aerospace entwickelte Spectrum-Rakete ist am Donnerstagabend am norwegischen Weltraumbahnhof Andøya abgebrochen worden. „Isar Aerospace nimmt Abstand vom heutigen Startversuch, um ein Leck in einem Druckbehälter zu untersuchen“, teilte das Unternehmen eine gute Stunde vor dem geplanten Abheben mit. Die entsprechenden Teams machten sich ein Bild und würden dann über die nächsten Schritte entscheiden.

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Einen ersten Startversuch hatte das Unternehmen vor gut einem Jahr unternommen – damals endete die Rakete nach rund 30 Sekunden Flug in einem Feuerball und stürzte ins Meer.

Für den zweiten Versuch hat die Rakete fünf Forschungssatelliten und ein wissenschaftliches Experiment an Bord. Die Satelliten sollen auf eine Umlaufbahn gebracht werden. Isar Aerospace hatte sich zum Ziel gesetzt, die Spectrum-Rakete schneller für die kommerzielle Raumfahrt tauglich zu machen als das der US-Konkurrent Space X geschafft hat, der vier Versuche benötigt hatte.

Zuletzt waren geplante Startversuche mehrmals verschoben worden – aus technischen Gründen, jüngst aber auch, weil ein norwegischer Fischer mit seinem Boot die Sicherheitszone nicht rechtzeitig verlassen hatte.

Auf der Spectrum, die bis zu einer Tonne Last transportieren kann, ruhen große Hoffnungen der europäischen Raumfahrtindustrie. Sie soll nach der Serienreife zivile und militärische Satelliten in erdnahe Umlaufbahnen wenige hundert Kilometer über dem Erdboden bringen. Nach Worten von Isar-Aerospace-Chef Daniel Metzler ist das Unternehmen jetzt schon bis zum Jahr 2028 ausgebucht, obwohl die Rakete nicht serienreif ist.

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Europa ist derzeit vor allem auf das US-Unternehmen Space X des Milliardärs Elon Musk angewiesen, um Satelliten ins All befördern zu können. Nach den Worten Metzlers starteten die USA im vergangenen Jahr 198 Raketen, der Rest der Welt 124, Europa lediglich acht.

Der Manager zeigte sich überzeugt, dass es gelingen werde, die Umlaufbahn zu erreichen. „Absagen sind ein Teil der Raumfahrtindustrie“, sagte Metzler. „Jeder Versuch bringt uns wertvolle Erfahrungen und schult uns auf unserem Weg in den Orbit“, erklärte er.


(mho)



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Geschädigte für Klagen gegen Meta gesucht: Werbung auf Instagram & Co. gesperrt


Der US-Konzern Meta entfernt unter anderem auf Instagram und Facebook Werbeanzeigen von Anwaltskanzleien, mit denen sie nach Personen gesucht haben, die gegen ebendiese Plattformen klagen wollen. Das hat das US-Magazin Axios entdeckt und später eine Bestätigung von Meta erhalten. Die Anwaltskanzleien hoffen demnach auf zahlreiche neue Klienten, die Meta vorwerfen, ihnen mit der Gestaltung der sozialen Netzwerke geschadet zu haben und dafür lukrativen Schadenersatz bekommen könnten. Mit den Werbeanzeigen haben die Anwaltskanzleien auf zwei mit großer Spannung verfolgte Gerichtsverfahren in den USA reagiert, an deren Ende entschieden wurde, dass die Verantwortlichen der sozialen Netzwerke für Schäden von Nutzenden haften.

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Laut Axios suchen Kanzleien überall in den USA nach Menschen, die meinen, durch soziale Netzwerke geschädigt worden zu sein. Die könnten vor Gericht hohe Schadenersatzsummen verlangen, woran die Kanzleien mitverdienen würden. Das US-Magazin hatte mehr als ein Dutzend deaktivierter Werbeanzeigen gefunden, die sich an solche Menschen gerichtet haben. Darin hieß es etwa, dass Plattformen wie jene von Meta um die Gefahren gewusst hätten. Meta hat sich bei der Löschung demnach auf die eigenen Nutzungsbedingungen berufen und erklärt, dass die Anzeigen negative juristische Folgen für den Konzern haben könnten. Man werde es nicht zulassen, dass Anwälte und Anwältinnen von den Plattformen profitieren, deren Schädlichkeit sie behaupten, zitiert Reuters den Konzernsprecher.

Die wegweisenden Prozesse sind Ende März in den US-Bundesstaaten Kalifornien und New Mexico zu Ende gegangen, mit potenziell weitreichenden Folgen. In Los Angeles wurden Meta und Google zu Schadenersatz in Höhe von sechs Millionen US-Dollar verurteilt, die Entscheidung könnte sich als richtungsweisend für Tausende ähnliche Verfahren gegen Tech-Unternehmen erweisen. In New Mexico hat eine Jury parallel eine Geldstrafe von 375 Millionen US-Dollar gegen Meta verhängt, weil der Facebook- und Instagram-Konzern wissentlich die Gesundheit von Kindern gefährdet habe. Auch hier dürfte es sich nur um den Auftakt zu zahlreichen weiteren Urteilen gehandelt haben. Für ähnliche Entscheidungen suchen die Kanzleien Mandanten, aber zunächst nicht mehr bei Instagram & Co.


(mho)



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