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Künstliche Intelligenz

„Die ePA ist im Moment nichts anderes als ein Sammelsurium an Dokumenten“


Während aus Berlin ein erster Vorschlag für künftige Patientensteuerung kommt, hat Baden-Württemberg bereits 2008 damit begonnen. Dort nehmen mehr als drei Millionen Versicherte freiwillig an der „Hausarztzentrierten Versorgung“, kurz HZV, teil. Das sorgt unter anderem für weniger Krankenhausaufenthalte und weniger Komplikationen bei chronischen Erkrankungen. So lautet das Ergebnis einer langjährigen Evaluation der Goethe-Universität Frankfurt und des Universitätsklinikums Heidelberg, die die HZV der AOK Baden-Württemberg seit 2011 alle zwei Jahre unter die Lupe nimmt.

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Bundesweit sind knapp 11 Millionen Menschen in der HZV eingeschrieben – mehr als in der privaten Krankenversicherung. Wer teilnimmt, verpflichtet sich, im Krankheitsfall zunächst zum Hausarzt zu gehen. Er kennt die Patienten, ihre Vorgeschichte, ihren Alltag und koordiniert die weitere Versorgung. Dafür erhalten die Praxen kein einzelleistungsbasiertes Honorar, sondern eine Pauschale für die gesamte Versorgungsleistung. Das schafft andere Anreize als das klassische KV-System: Beratung lohnt sich, Über- und Fehlversorgung lohnen sich nicht.

Laut dem noch nicht offiziell veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums soll es einen neuen digitalen Versorgungseinstieg geben. Spätestens ab dem 1. Februar 2028 soll es in der elektronischen Patientenakte einen eigenen Funktionsbereich geben, über den die Versicherten zur Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen weitergeleitet werden, um einen Behandlungstermin zu buchen. 2029 müssen Vertragsärzte Überweisungen digital ausstellen, abrufen und über die Telematikinfrastruktur (TI) übermitteln. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg (HÄVBW) will, dass die Hausarztpraxis in der Steuerungsfunktion bleibt. Der Berufsverband fordert die Bundesregierung auf, das geplante verbindliche Primärversorgungssystem konsequent auf der HZV aufzubauen.

Gleichzeitig will der AOK-Bundesverband die HZV-Verträge eindämmen. Aus Sicht der Vorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes sei es aber „vollkommen absurd, auf der einen Seite den Ausbau eines Primärversorgungssystems zu fordern und auf der anderen Seite das einzige etablierte Primärversorgungssystem HZV einstampfen zu wollen“. Schließlich nehmen bundesweit knapp 11 Millionen Patientinnen und Patienten freiwillig an der HZV teil – viele davon AOK-Versicherte, die das Modell laut Verband mit hoher Zufriedenheit nutzen. Sämtliche Innovationen der vergangenen Jahre – vom Teampraxismodell bis zur Modernisierung des Vergütungssystems – seien aus der HZV hervorgegangen, nicht aus der Regelversorgung.

Um die hausärztliche Versorgung fit für die Zukunft zu machen, hatte der Verband gemeinsam mit der Universität Heidelberg das Konzept HÄPPI entwickelt (Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell). Neben Ärztinnen und Ärzten sowie medizinischen Fachangestellten (MFA) arbeiten in dem Konzept akademisch ausgebildete nichtärztliche Gesundheitsberufe – etwa Physician Assistants oder Primary Care Manager – im Team; digitale Lösungen unterstützen die Abläufe. Ziel ist es, die Praxen zu befähigen, mehr Patientinnen und Patienten zu versorgen und für die Herausforderungen des demografischen Wandels fit zu machen. Was in Baden-Württemberg begonnen hat, wird inzwischen auch in Bayern und Rheinland-Pfalz pilotiert.

In der HZV ist Delegation kein neues Konzept, schon länger gibt es die Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis, kurz VERAH. Sie ist eine erfahrene MFA, die nach einer berufsbegleitenden Weiterbildung eigenständig in Delegation Hausbesuche macht, Wunden versorgt und chronisch Kranke koordiniert. Ihre Arbeit wird im HZV-Vertrag gezielt vergütet. Aktuelle Evaluationsdaten zeigen, dass HZV-Praxen mit einer VERAH nachweislich bessere Ergebnisse erreichen – unter anderem weniger unkoordinierte Facharztkontakte und weniger vermeidbare Krankenhausaufnahmen.

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Susanne Bublitz

Susanne Bublitz

Susanne Bublitz ist Vorstandsmitglied und Co-Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg.

(Bild: HÄVBW / Jan Winkler)

Wie das in der Praxis aussieht, welche digitalen Werkzeuge dabei wirklich helfen – und warum die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für mit der elektronischen Patientenakte als zentrale Gesundheits-App an der Realität vorbeigehen, erklärt Dr. Susanne Bublitz im Gespräch mit heise online. Die Hausärztin aus Pfedelbach ist Vorstandsmitglied des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg und hat HÄPPI in ihrer Praxis eingeführt. Sie spricht über Delegation, Digitalisierung – und 60 Minuten Warteschleife.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken möchte die elektronische Patientenakte zur zentralen Gesundheits-App entwickeln, über die auch digitale Ersteinschätzungen und Terminvermittlungen laufen sollen. Wie realistisch ist das?

Im Moment stellt sich diese Frage kaum – ein Blick in die ePA in einer Arztpraxis zeigt das schnell. Die ePA ist derzeit entweder leer oder nichts anderes als ein großer Datenmülleimer – gefüllt mit PDFs aus dem Praxisverwaltungssystem, ohne Struktur.

Nehmen Sie einen Krankenhausentlassbrief: Wir sind vier Ärzte in der Praxis und kriegen fast alle Entlassbriefe viermal und dann noch doppelt, weil es einen vorläufigen und einen endgültigen Bericht gibt. Das heißt, wir haben achtmal dasselbe Dokument. Wenn Krankenhäuser irgendwann auch aktiv die ePA nutzen, landet der Brief im Zweifel achtmal in der ePA.

Dadurch entsteht ein riesiges Sammelsurium an Dokumenten, das nicht durchsuchbar ist und keine strukturierten Daten und Diagnosen enthält. Dabei ist gerade dieses Vorwissen entscheidend, um Versorgung gut koordinieren zu können. Es macht in der Hausarztpraxis einen großen Unterschied, ob eine junge Frau mit Brustschmerzen anruft oder Herr Müller, 76 Jahre, mit vorbekannter Herzerkrankung. Im günstigsten Fall findet man diese Informationen nach Suchen in einem Arztbrief, aber auch dort sind die Daten nicht strukturiert. Mir fehlt daher jegliche Fantasie, wie auf dieser Basis gesteuert werden soll. Darauf hat auch der kürzlich bekannt gewordene Referentenentwurf zum neuen Digitalgesetz keine Antwort, trotzdem soll die ePA ab 2028 ein digitaler Einstieg in die Versorgung werden.

Ist sie da schlecht beraten?

Ich verstehe, warum die Idee attraktiv wirkt: Ein digitales System, das Menschen schnell Orientierung gibt und direkt der richtigen Versorgung zuführt, klingt charmant. Doch sie geht an der Versorgungsrealität vorbei und es ist wichtig klarzumachen: Eine digitale Ersteinschätzung ist keine Primärversorgung. Es ist gut belegt, dass die Steuerung über die digitale Ersteinschätzung nur in bestimmten Situationen sinnvoll ist.

In welchen konkret?

Im Notfall oder in der Akutversorgung außerhalb der Praxisöffnungszeiten. Stellen Sie sich vor, es ist Samstagvormittag, Sie haben Brennen beim Wasserlassen und wollen zum Notdienst. Ein Symptom, eine Erkrankung. In dem Fall kann die digitale Ersteinschätzung hervorragend funktionieren. Die Patientin bekommt erklärt: kein Fieber, keine Flankenschmerzen, keine vorbestehenden Erkrankungen der ableitenden Harnwege, nicht schwanger? Dann können Sie abwarten, ein Schmerzmittel nehmen, viel trinken und am Montag zum Hausarzt gehen oder werden an die zuständige Bereitschaftsdienstpraxis weitergeleitet. Das entlastet die Notaufnahmen sinnvoll und hilft den Patienten.

Aber vor jedem Termin in der Regelversorgung eine digitale Ersteinschätzung zu schalten, statt zu seinem bekannten Hausarzt zu gehen, macht keinen Sinn und schafft auch keinen belegten Mehrwert. In der Hausarztmedizin kommen Patienten im Durchschnitt mit 3,5 Beratungsanlässen in die Praxis. Heute Morgen hatte ich mehrfach Patienten mit vier oder fünf Anliegen. Welches davon wollen Sie digital ersteinschätzen und wohin wird der Patient dann gesteuert? Hausarztmedizin ist Beziehungsmedizin und oft ist die eigentliche Aufgabe, alle Puzzleteile zusammenzufügen und in den Gesamtkontext einzuordnen.

Können Sie das konkret machen?

Gestern war ein Patient da, wegen Schwindel und psychischer Überlastung bei der Arbeit. Außerdem wollte er seinen Impfstatus überprüfen und darüber sprechen, ob er seinen Schwerbehindertenausweis bei chronischer Leukämie wohl verlängert bekommt, um damit weiterhin die Möglichkeit zu haben, vorzeitiger in den Ruhestand zu gehen.

Patientinnen und Patienten per App durch einen Prozess zu schicken, der für jeden Anlass eine Facharztüberweisung ausspuckt, bringt uns nicht weiter. Am Ende landen viele dann doch wieder in der Hausarztpraxis – weil sie akute Beschwerden haben, bei denen ein Facharzttermin in drei Monaten nichts nützt, oder weil sie schlicht eine Impfung brauchen. Viel besser wäre es, die digitale Ersteinschätzung nicht vor, sondern in unserer Praxis anzudocken: als Werkzeug, das an unsere Patientendaten angebunden ist und das uns hilft, Anliegen innerhalb der Praxis zu steuern. Wie dringend muss jemand kommen? Muss das Anliegen wirklich zum Arzt, oder reicht eine Beratung durch eine VERAH oder einen Physician Assistant? Oder reicht vielleicht sogar ein digitales Gesundheitsangebot? Das würde die Versorgung in der Praxis verbessern.

Was passiert, wenn das nicht in der Praxis zusammenläuft?

Dann fehlt der ganzheitliche Blick auf den Patienten. Stellen Sie sich vor, die Patientin mit dem Harnwegsinfekt bekommt über eine zentrale Gesundheits-App fünfmal im halben Jahr den Rat: Trinken Sie viel, nehmen Sie Ibuprofen – und es wird jedes Mal besser. Für sich betrachtet sind vielleicht alle Anlässe abschließend behandelt. Was fehlt, ist das, was wir „erlebte Anamnese“ nennen: Was gibt es für Hintergründe? Was gilt es auszuschließen?

Beim sechsten Mal kommt die Patientin dann zu mir – und ich weiß von nichts. Wenn eine Person überall anlassbezogen behandelt wird, ein PDF in die ePA gestellt wird, von dem wir als Hausärztinnen und Hausärzte keine Kenntnis haben und sich daher niemand darum kümmert, eine medizinische Einordnung vorzunehmen, wie die Themen zusammenhängen, dann geht die „Continuity of Care“ verloren. Und Studien zeigen ganz klar, dass gerade diese Kontinuität für eine gute Versorgung elementar ist.

Hat das Frau Warken schon jemand gesagt?

Die Bundesregierung hat mit dem Ziel, ein verbindliches Primärarztsystem einzuführen, einen politischen Richtungswechsel eingeläutet – und das ist richtig und wichtig, aber auch eine große Herausforderung. Die entscheidende Frage ist nun, wie man dorthin kommt. In diesen Prozess bringen wir uns natürlich ein, um die Anforderungen, die eine gute Primärversorgung mit sich bringt, zu vermitteln.

Die KBV hat einen eigenen Vorschlag gemacht: Digitale Ersteinschätzung soll nicht in die ePA integriert werden. Was halten Sie davon?

Die KBV setzt auf ein ähnliches Konzept – nur soll die Steuerung statt über die ePA über die 116 117 erfolgen. Dort erhält man dann bei Bedarf sein Rezept, und im Prinzip ändert sich relativ wenig am Status quo. Statt wie ein Primärversorgungssystem wirkt das Konzept für mich wie Schweizer Käse – es ist löchrig.

Die Gynäkologen sollen steuern, der Hausarzt soll steuern, für jede chronische Erkrankung gibt es eine Ausnahme. Viele Patienten haben aber mehrere chronische Krankheiten. Wo sollen die dann hin? Wenn überall ein bisschen gesteuert wird, dann haben wir schlicht mehr Erstkontakte, mehr Schnittstellen, mehr Kommunikationsaufwand. Das System wird chaotischer, nicht besser – vor allem für den Patienten, der dann gar nicht mehr weiß, wo er mit welchem Anliegen eigentlich hin muss.

Die Hausärzte fordern die Bundesregierung auf, beim Primärversorgungssystem auf der HZV aufzubauen. Da ist ein Kampf um die Deutungshoheit entbrannt, auch innerhalb der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Stimmt. Das ist nicht überraschend – bei Steuerung geht es immer auch um Zuständigkeiten und Finanzierung. Unsere Position ist klar: Primärversorgung braucht eine feste koordinierende Basis, und die liegt in der Hausarztpraxis, wo Patienten bekannt sind und Informationen zusammenlaufen.

Ein Beispiel: Gynäkologische Praxen haben oft monatelange Wartezeiten. Gleichzeitig kommen dort regelmäßig Patientinnen mit Unterbauchschmerzen, die schlicht einen Harnwegsinfekt haben – ein Krankheitsbild, das die Hausarztpraxis sofort lösen kann. Gute Steuerung bedeutet, dass die Gynäkologin Zeit für die hat, die sie wirklich brauchen – und die Patientin mit dem Harnwegsinfekt schneller versorgt ist.

Was unterscheidet das HZV-Modell vom KV-System?

Die Rolle der Hausarztpraxis ist eine grundlegend andere. In der HZV übernimmt sie die Koordination und wird dafür pauschal vergütet. Im Gegenzug stellen wir die Primärversorgung unserer Patientinnen und Patienten sicher und tun das, was medizinisch wirklich nötig ist. Im KV-System hingegen wird über Einzelleistungen abgerechnet, und das erzeugt Fehlanreize. Beratung lässt sich schlecht abrechnen, operieren schon eher.

Ein Beispiel: Im KV-System muss ich bei einer Sonografie Fotos von beiden Nieren, der Leber, der Gallenblase, der Milz und allen anderen Organen machen – und das alles nur, damit die Abrechnungsvoraussetzungen für die Einzelleistung Sonografie erfüllt sind. In der HZV erhalte ich einen Zuschlag zur Vorhaltung des Geräts und mache damit die Untersuchungen, die nötig sind. Wenn jemand mit Unterbauchschmerzen rechts kommt, interessiert mich im ersten Moment nur, ob der Blinddarm entzündet ist. Das ist eine Frage von zwei Minuten. Im KV-System dauert es zehnmal so lang und bringt keine zusätzliche medizinische Information. Das ist Überversorgung, die teuer fürs System ist und dem Patienten keinen Mehrwert bietet.

Was sagen Sie zu der Befürchtung, dass Patienten durch solche und ähnliche Modelle entmündigt werden?

Diese Befürchtung ist oft die Konsequenz davon, dass Steuerung als „Gatekeeping“ dargestellt wird – also als Türsteher des Facharztes, der die Entscheidungsfreiheit eingrenzt. Doch das ist ein Trugschluss: Steuerung bedeutet nicht, dass Patienten weniger entscheiden. Es bedeutet, dass es eine klare erste Anlaufstelle gibt, die Orientierung bietet, Risiken einschätzt und die Betroffenen bei der Entscheidung unterstützt, welcher Weg sinnvoll ist. Und tatsächlich entscheiden sich die meisten Menschen zum Beispiel in der HZV von selbst dafür, da ihnen klar ist, dass es der für sie bessere Weg ist.

Und wenn man auf den Alltag schaut, wird auch klar, warum: Viele erleben heute eher das Gegenteil von Selbstbestimmung. Sie kämpfen sich durch unklare Zuständigkeiten, lange Wartezeiten und widersprüchliche Informationen. Eine gut organisierte Primärversorgung stärkt aus meiner Sicht die Autonomie, weil Entscheidungen informierter werden und weil jemand hilft, durch das System zu navigieren. Die HZV-Daten zeigen deutlich, dass das zu einer besseren Versorgung und damit mehr Gesundheit für die Patienten führt.

Welche Rolle spielen VERAH und Physician Assistants in Ihrem Alltag?

Eine sehr große. Wir haben schon seit vielen Jahren Aufgaben an die VERAH delegiert – Hausbesuche, Wundversorgung, Management von stabilen chronischen Erkrankungen. Das war damals schon ein Paradigmenwechsel: weg von „alles läuft über den Arzt“ hin zu einer gezielten Aufgabenverteilung im Team – dahin, wo die jeweilige Kompetenz vorhanden ist. Interessanterweise gibt es die NäPA (die nichtärztliche Praxisassistentin) im KV-System erst, seit die VERAH in der HZV vorgemacht hat, wie das funktioniert. Konkurrenz belebt eben das Geschäft.

Mit HÄPPI gehen wir jetzt noch einen Schritt weiter und binden akademisch ausgebildetes Personal ein – Primary Care Manager, Physician Assistants, Community Health Nurses und andere. Das erlaubt uns, deutlich mehr Patienten zu versorgen, bei gleicher Zahl an Arztköpfen. Laut der Bertelsmann-Studie vom März 2026 könnten wir durch konsequente Delegation bis zu 200 Prozent der bisherigen Versorgungsleistung erbringen. Damit wird die Primärversorgung im Bestand gestärkt.

Und was kostet das und wer zahlt?

Das ist die entscheidende Frage. Es gibt viele gute Konzepte, die auch alle gut finden, aber bei der Finanzierung endet das Interesse dann. Wenn wir Delegation, digitale Prozesse und neue Berufsrollen ernsthaft in die Breite bringen wollen, brauchen wir dafür eine verlässliche Finanzierung. Dafür bietet das KV-System keine Lösung, da hier alles auf den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, also die höchstpersönliche Leistungserbringung durch den Arzt ausgelegt ist und delegierte Leistungen daher überwiegend nicht abgerechnet werden können.

Viele Konzepte und Pilotprojekte sind daher dauerhaft auf Drittmittel angewiesen – vom Innovationsfonds, von Stiftungen oder sonstigen Förderungen. In der HZV gehen wir einen anderen Weg. Für HÄPPI haben wir mit der AOK Baden-Württemberg einen Zuschlag verhandelt, der an Bedingungen geknüpft ist. So schaffen wir Anreize für die Praxen, Innovationen umzusetzen, und bieten ihnen dafür auch planbare und beständige Rahmenbedingungen.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es für die Digitalisierung in Praxen?

Für die TI-Komponenten gibt es einen festen Erstattungspreis, die TI-Pauschale. Diese ist aber bei Weitem nicht kostendeckend, da sie die Kosten, die durch Ausfälle der TI entstehen, nicht berücksichtigt. Auch alle Kosten für digitale Dienstleister, für Tools zur Terminvermittlung, für Messenger, für KI-gestützte Dokumentation – die zahlen wir aus eigener Tasche. Kliniken haben ganze IT-Abteilungen und Digitalbudgets, es gibt aus dem Kliniktransformationsfonds finanzielle Unterstützung. Von den Praxen erwartet man diese Transformation aus dem Stand, sowohl personell als auch finanziell.

Und wie sieht es mit der Interoperabilität zwischen den Systemen aus?

Das ist ein riesiges Problem. Die Praxisverwaltungssysteme lassen oft nur bestimmte Anbieter rein. Wenn ich hinterher in vier verschiedenen Oberflächen arbeite, habe ich vier digitale Eingangskanäle, die ich analog wegarbeiten muss. Das ist keine digitale Transformation – das ist digitaler Mehraufwand.

Ich habe vor einigen Jahren einen digitalen Telefon-Concierge angeschafft, um MFAs vom Telefon zu entlasten. In der Realität haben wir gemerkt, wie viele Anrufe bisher einfach unbemerkt geblieben waren. Am ersten Tag hatten wir plötzlich 600 Anrufe. Ein Anbieter hat uns irgendwann gesagt, wir seien eigentlich ein Callcenter mit angeschlossener Hausarztpraxis. Aber das zeigt auch, wie digitale Lösungen die Erreichbarkeit stärken können – und wie wichtig es ist, dass digitale Lösungen ganzheitlich in die Praxisprozesse integriert sind.

Wie kommunizieren Sie heute mit Patienten digital?

Wir haben in unserem Praxisverwaltungssystem einen integrierten Messenger, den wir unseren HZV-Patienten anbieten, damit sie asynchron mit uns kommunizieren können. Wenn ich morgens komme, liegen schon 30 Nachrichten vor. Ich habe immer ein bis zwei Mitarbeiterinnen, die das von zu Hause aus bearbeiten. Das macht den Arbeitsplatz attraktiver: Wenn das Kind einer MFA krank ist, kann sie von zu Hause aus arbeiten. Das klingt nach einer Ausnahme, ist bei uns aber Alltag. Und genau das brauchen wir, um im Wettbewerb mit Krankenhäusern um Personal bestehen zu können.

Was fehlt diesen Lösungen noch?

Eine integrierte KI, die Ersteinschätzungen in der Praxis übernimmt, um die vorher erwähnte Einsteuerung in die richtige Ebene innerhalb der Praxis zu unterstützen. Wenn ein Patient schreibt „Ich habe Kopfschmerzen“, hilft mir das erstmal nicht. Dann muss meine MFA manuell die Details abfragen. Hilfreich wäre ein KI-System im Messenger, das die Erstanamnese bereits im Chat durchführt, die Ergebnisse für uns aufbereitet und den Termin direkt aus dem Online-Terminkalender vergibt. Da müssen wir hinkommen.

Wie sieht es mit dem KIM-System aus – dem an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen E-Mail-Dienst – und dem TI-Messenger TIM?

Eine gute Kommunikationsplattform für den Austausch zwischen Behandelnden ist für die Versorgung extrem wichtig – und daran hapert es aktuell noch oft. Ich versuche zum Beispiel seit Januar, eine Onkologin zu erreichen, mit der ich einen gemeinsamen Patienten habe. Ich habe mehrfach angerufen, zweimal per KIM geschrieben, zwei Faxe geschickt. Gestern habe ich 60 Minuten in der Warteschleife gehangen und dann aufgegeben.

Das zeigt, dass die Kommunikationsmöglichkeiten oft nicht gut in die Workflows eingebunden sind. Ob TIM hier helfen kann, wird sich zeigen – noch ist der Messenger zu wenig verbreitet, um als verlässliche Kommunikationsplattform zu tragen.

Warum funktioniert die HZV als Konzept?

Die HZV ist als Primärarztsystem aus der Versorgung heraus gedacht und so umgesetzt, dass Versorgungskoordination durch Hausarztpraxen darin auch möglich ist. Versorgungskoordination ist keine Aneinanderreihung von Einzelleistungen von Ärzten, auf denen das KV-System aufgebaut ist. Versorgungskoordination ist zeitaufwendig. Dafür gibt es in der HZV eine pauschalierte Vergütung für die Arbeit des Teams. Mit HÄPPI gehen wir in unserem Primärversorgungskonzept den nächsten Schritt: Wie wollen wir in Zukunft arbeiten, und was ist möglich?

Die Bundesregierung muss das Rad nicht neu erfinden. Sie kann auf das aufsetzen, was in 18 Jahren gewachsen ist und wissenschaftlich belegt funktioniert. Ein Primärversorgungssystem wird dann besser, wenn es für Patienten einfach, verlässlich und verständlich ist – und wenn Verantwortung dort liegt, wo Versorgung koordiniert werden kann: in der Hausarztpraxis.

Was wäre Ihr konkreter Wunsch an die Politik?

Erstens: ein Transformationsfonds für Praxen, analog zum Krankenhaus-Zukunftsgesetz. Zweitens: offene Schnittstellen in den Praxisverwaltungssystemen, damit funktionierende digitale Tools mit Mehrwert auch in den Praxen einsetzbar sind.

Entwicklung und Einführung digitaler Steuerungsinstrumente sollten konsequent mit der Versorgungspraxis erfolgen – mit Pilotierungen, Evaluation und einem klaren Blick auf Umsetzbarkeit. Leider mussten wir in den Praxen in der Vergangenheit oft unfertige und undurchdachte digitale Lösungen umsetzen – das fördert natürlich nicht die Begeisterung für neue digitale Konzepte.

Wenn wir Steuerung und Digitalisierung richtig machen, profitieren am Ende alle: Patienten durch mehr Orientierung und zielgerichtete Versorgung, Teams durch bessere Arbeitsbedingungen und das System durch weniger unnötige Kontakte und gesündere Menschen.


(mack)



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Vision Pro bei Grauer-Star-Operation: Mehr Durchblick für Chirurgen


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Apples Headset Vision Pro hat mit zwei 4K-Bildschirmen eine besonders hohe Auflösung, die sich auch für professionelle Anwendungen eignet. SightMD, ein Unternehmen, das diverse ambulante Praxen in der östlichen Region der Vereinigten Staaten betreibt, nutzt die Geräte nun während Operationen zur Korrektur von Linsentrübungen, auch Katarakt oder Grauer Star genannt. Das Spatial-Computing-Headset wird dabei zur Anzeige von Livestreams aus 3D-Digitalmikroskopen verwendet. Die genutzte Software nennt sich ScopeXR.

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Die Idee dabei ist, auch Operationen aus der Ferne zu ermöglichen – beziehungsweise Live-Ratschläge von erfahrenen Chirurgen. Eric Rosenberg, ein New Yorker Augenchirurg, gab an, der Plan sei es, mit der Technik „die besten Chirurgen der Welt in jeden Operationssaal egal wo auf dem Planeten“ holen zu können.

So könnten sich junge Chirurgen während ihrer Ausbildung direkt im Operationssaal Hilfe holen oder erfahrene Operateure in schwierigen Situationen Ratschläge von Spezialisten geben lassen. „Die Technik demokratisiert den Zugriff auf Expertise“, so Rosenberg, der hofft, dass damit „das Augenlicht vieler Patienten gerettet“ werden kann.

Die Vision Pro eignet sich für solche Anwendungen gut, weil sie technisch fortgeschritten und – zumindest im Medizinbereich – mit ihren rund 3500 Euro Einstiegspreis eher günstig ist. Apple hat jedoch nach wie vor Schwierigkeiten, größere Stückzahlen zu verkaufen. Der Konzern hatte das Headset im vergangenen Jahr mit dem M5-Chip ausgestattet, grundlegende Kritikpunkte wie das hohe Gewicht oder den externen Akku, der per Kabel angebunden wird, jedoch nicht verändert. Zuletzt hieß es, das Team der Vision Pro arbeite kaum noch an dem Gerät beziehungsweise sei an andere Teams innerhalb von Apple abgegeben worden. Allerdings soll der Konzern nach wie vor an echten Smartglasses arbeiten, deren Grundlage die Vision Pro samt ihrem Betriebssystem visionOS bilden dürfte.

ScopeXR stellt Operationen in immersivem stereoskopischen 3D dar und bietet parallel dazu Körperdaten als Overlay. Das System ist so ausgelegt, dass es komplett steril arbeitet. Erste Versuche inklusive einer erfolgreichen Operation wurden bereits im vergangenen Herbst durchgeführt, so Rosenberg.

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(bsc)



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Mutmaßlicher Cybercrime-Drahtzieher auf Mallorca gefasst


Nach jahrelangen Ermittlungen ist ein mutmaßlich führender Betreiber von Fake-Onlineshops und mutmaßlicher Drahtzieher einer illegalen Handels-Plattform gefasst worden. Der 35 Jahre alte Mann aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen soll rund 1.000 Menschen um teils erhebliche Summen gebracht haben. Er sei vor zwei Tagen auf Mallorca festgenommen worden und sitze in Auslieferungshaft, wie das Cybercrime-Zentrum (CCZ) Baden-Württemberg mitteilte.

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Der Verdächtige hatte demnach seit Jahren unter falscher Identität auf der spanischen Insel gelebt und gilt als einer der mutmaßlich führenden Köpfe in der deutschsprachigen sogenannten Underground Economy. Dabei handelt es sich um kriminelle Netzwerke im Darknet sowie im Internet, die illegale Waren und Dienstleistungen anbieten.

Er gilt zudem als Betreiber der kurz nach ihrer Abschaltung neu aufgebauten illegalen Online-Handelsplattform „Crimenetwork“, wie gleichzeitig die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt und das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden mitteilten. Die Neuauflage der Plattform, auf der gestohlene Daten, Drogen und gefälschte Dokumente angeboten wurden, wurde demnach am Tag der Festnahme abgeschaltet.

Deren rund 22.000 Nutzer hatten ihre Transaktionen über Kryptowährungen abgewickelt – Umsätze in Millionenhöhe stehen im Raum. Ermittler fanden umfangreiche Nutzer- und Transaktionsdaten und stellten rund 194.000 Euro sicher. Weitere Angaben gab es dazu noch nicht. Wann der 35-Jährige nach Deutschland ausgeliefert wird, ist den Angaben zufolge noch offen.

Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen März 2023 und Januar 2025 mehr als 40 täuschend echt gestaltete Shops im Internet betrieben zu haben. Die Betrugsopfer hatten Produkte bestellt und Geld überwiesen, aber niemals Ware erhalten. Der Schaden beläuft sich demnach auf mindestens 323.000 Euro.

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Ermittler vor allem der Polizeipräsidien Reutlingen und Offenburg hätten maßgeblich dazu beigetragen, den Verdächtigen zu identifizieren, hieß es. Die bislang identifizierten Opfer stammten unter anderem aus Offenburg, Reutlingen, Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart. Betroffen seien darüber hinaus Menschen aus zahlreichen Landkreisen in Baden-Württemberg und aus allen anderen deutschen Bundesländern.

Gleichzeitig zur Festnahme seien neben der Wohnung des Mannes auf Mallorca auch Objekte in Deutschland durchsucht worden, darunter die von zwei mutmaßlichen Komplizen aus Kaltenkirchen in Schleswig-Holstein und Unna in Nordrhein-Westfalen. In der Wohnung des Hauptverdächtigen auf Mallorca sicherten die Ermittler Bitcoin im Wert von rund 314.000 Euro. Auch Datenträger seien beschlagnahmt worden.

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Altersüberprüfung: EU-Rechtsberater warnen vor Umgehungsoption durch VPNs


Die Bemühungen der EU um einen strengeren Jugendschutz im digitalen Raum steuern auf einen neuen Konflikt zu: Virtual Private Networks (VPNs). Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission arbeiten aktuell mit Hochdruck an Systemen, um Minderjährige im Netz vor Pornografie oder Glücksspiel zu schützen. Doch nun rücken technische Werkzeuge zum Umgehen dieser Hürden in den Fokus der Politik. Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) warnt in einer jetzt publik gewordenen Analyse eindringlich vor einem drastischen Anstieg der VPN-Nutzung, um gesetzlich vorgeschriebene Altersprüfungen zu umgehen.

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Die Rechtsexperten der EU-Abgeordneten bezeichnen diesen Trend explizit als „Regelungslücke, die geschlossen werden muss“. Sie sehen darin ein erhebliches Risiko für die Wirksamkeit künftiger EU-Gesetze. Ihre Sorge speist sich aus Beobachtungen in Großbritannien und mehreren US-Bundesstaaten, in denen bereits strikte Online-Verifikationspflichten gelten. Sobald Gesetze in Kraft traten, die Plattformen zur Altersprüfung verpflichteten, dominierten dort laut dem EPRS VPN-Apps die Download-Charts.

VPNs verschlüsselten den Datenverkehr und ersetzten die IP-Adresse des Nutzers durch die eines Servers in einer anderen Region, heißt es in der Handreichung, auf die das Magazin Cyberinsider aufmerksam gemacht hat. So könnten regionale Sperren und Identitätschecks effektiv ausgehebelt werden. Das Hintergrundmaterial des EPRS ist dabei nicht nur eine Bestandsaufnahme: Es läuft auf die Frage hinaus, ob VPN-Dienste selbst künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, das Alter ihrer Nutzer zu prüfen. So müssten die Anbieter sicherstellen, dass ihre Technologie nicht als Werkzeug zum Aushebeln von Jugendschutzmaßnahmen zweckentfremdet wird.

Ein solcher Schritt würde an den Grundfesten der digitalen Privatsphäre rütteln. VPNs gelten als essenzielle Werkzeuge für das Homeoffice, den Schutz vor unbefugter Überwachung und den freien Zugang zu Informationen in autoritären Regimen. Bürgerrechtler und Datenschutzaktivisten warnen seit Langem in Brandbriefen an die Politik, dass eine Identitätspflicht für VPN-Anbieter die Anonymität im Netz deutlich schwächen und neue Risiken durch eine zentrale Datenerfassung schaffen würde. Wenn der Zugang zum „Verschlüsselungs-Tunnel“ nur noch gegen Vorlage eines Ausweises möglich wäre, verlören VPNs ihre Kernfunktion als Werkzeug für Whistleblower und Journalisten.

Zugleich bleibt die technische Umsetzung der Altersprüfung selbst ein Problemfeld, wie die EPRS-Forscher einräumen. Erst kürzlich deckten Sicherheitsforscher Mängel in einer offiziellen Demo der Altersverifikations-App der Kommission auf.

Von der Politik perlen solche Appelle teils ab: Utah etwa hat bereits ein Gesetz verabschiedet, das an die physische Präsenz eines Nutzers über die IP-Adresse hinaus anknüpft, um VPN-Maskierungen rechtlich ins Leere laufen zu lassen. Auch auf EU-Ebene deutet der EPRS an, dass eine Novelle des EU Cybersecurity Act spezifische Anforderungen enthalten könnte, um den Missbrauch von VPNs zum Umschiffen legaler Schutzmechanismen zu verhindern.

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Die Kommission hat mit einer Empfehlung Ende April die Flucht nach vorn angetreten, um einen Flickenteppich nationaler Alleingänge zu verhindern. Bis Ende 2026 sollen die EU-Länder flächendeckend Technologien zur Altersüberprüfung bereitstellen, die auf der technischen Blaupause der Brüsseler Regierungsinstitution basieren. Diese Open-Source-Lösung soll es Nutzern ermöglichen, ihr Alter nachzuweisen, ohne ihre gesamte Identität preiszugeben. Die Regierungen können diese Funktion entweder in eigenständigen Apps anbieten oder direkt in die kommende europäische digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) integrieren.

Das System setzt auf Datensparsamkeit und moderne Kryptografie wie „Zero-Knowledge-Proofs“. Ein Nutzer muss gegenüber einer Webseite lediglich bestätigen, dass er beispielsweise über 18 Jahre alt ist, ohne Name oder Wohnort zu übermitteln. Ein offizielles EU-Rahmenwerk mit Listen vertrauenswürdiger Anbieter soll sicherstellen, dass nur geprüfte technische Lösungen zum Einsatz kommen, die laufend auf ihre Sicherheit und Konformität überwacht werden.

Doch zwischen der regulatorischen Wahrnehmung und der tatsächlichen Nutzung der Verschlüsselungstools klafft eine Lücke, legt eine Studie der University of Michigan nahe. Demnach nutzen über 82 Prozent der Befragten VPNs primär zum Schutz vor allgemeinen Bedrohungen durch Cyberkriminelle sowie zum Absichern ihrer Privatsphäre. Den Wissenschaftlern zufolge gibt es noch keine empirischen Belege dafür, dass VPNs tatsächlich in großem Stil und primär zum Aushebeln von Jugendschutzfiltern angeschafft würden.

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