Datenschutz & Sicherheit
Trellix-Einbruch: Cybergang RansomHouse behauptet Datenklau
Vergangene Woche hat Trellix, das IT-Sicherheitsunternehmen, das aus dem Zusammenschluss von FireEye und McAfee hervorging, einen IT-Vorfall gemeldet: Angreifer haben Zugriff auf Quellcode-Repositories erlangt. Da war noch unklar, wer dafür verantwortlich zeichnet. Nun hat sich die kriminelle Vereinigung RansomHouse auf ihrer Darknet-Webseite zu dem Datenklau bekannt.
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Eintrag auf der Darknet-Seite von RansomHouse zur Trellix-Einbruch liefert keine Details zu den erbeuteten Daten.
(Bild: heise medien)
Der konkrete Darknet-Eintrag hält einen Download-Link auf ein Sample vor. Angeblich hat die Bande die Daten von McAfee am 17. April 2026 „encrypted“, also verschlüsselt. Davon schreibt Trellix jedoch nichts. Die fein geschliffenen Formulierungen von Trellix schließen konkret eine Verschlüsselung der Repositories jedoch nicht aus. Das Unternehmen schreibt lediglich, dass es keine Belege dafür gebe, dass Quellcode-Releases oder der Verteilungsprozess betroffen sind oder dass der Quellcode missbraucht wurde.
Immerhin kommt mit dem Bekenntnis von RansomHouse etwas Licht ins Dunkel, wer bei dem IT-Sicherheitsunternehmen eingebrochen ist und sich den Quellcode von Software beschafft hat. Der Umfang der kopierten Daten bleibt jedoch weiter unklar, ebenso, welche Repositories und damit Informationen nun genau offenliegen.
Zumindest Klarheit über Täter
In der vergangenen Woche schrieb Trellix, dass das Unternehmen unbefugte Zugriffe auf einen Teil der Quellcode-Repositories bemerkt hatte. Es zog daraufhin den eigenen Angaben nach führende Forensikexperten zur Klärung hinzu. Auch die Strafverfolgungsbehörden hat Trellix demnach informiert. Es blieb zu dem Zeitpunkt unklar, wer für den IT-Einbruch verantwortlich war.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Auch ohne Gesetz: Weiterhin massenhaft Hinweise auf Kindesmissbrauch
Das Bundeskriminalamt erhält weiterhin jeden Tag mehr als 500 Hinweise auf Kindesmissbrauch im Internet aus den USA. Ungefähr die Hälfte davon ist nicht strafrechtlich relevant.
Im April ist eine vorübergehende Ausnahme ausgelaufen, die Internet-Diensten eine freiwillige Chatkontrolle erlaubt hat. Entgegen mancher Befürchtungen sind die Meldungen der US-Organisation „Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“ (NCMEC) danach nicht eingebrochen.
Die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verbietet das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Ab 2021 hat eine vorübergehende Ausnahme Anbietern erlaubt, die Inhalte ihrer Nutzer freiwillig zu scannen.
Die vorübergehende Ausnahme galt ursprünglich für drei Jahre. Vor zwei Jahren wurde sie nochmal verlängert. Im März stimmte das EU-Parlament gegen eine weitere Verlängerung. Damit lief die freiwillige Chatkontrolle am 3. April aus.
Drastischer Rückgang befürchtet
Das BKA warnte vor dem Ende der freiwilligen Chatkontrolle. Die Polizeibehörde warnte vor einem „drastischen Rückgang entsprechender Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden“.
Vor zwei Wochen hat das BKA im Bundestag zugegeben, dass diese Sorge unberechtigt war. Jetzt haben wir diese Aussage auch offiziell und öffentlich.
Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt hat die Bundesregierung gefragt, wie viele Meldungen das BKA pro Monat erhalten hat, vor und nach dem Auslaufen der Ausnahme-Regel. Wir veröffentlichen die Antwort in Volltext. Hier als Diagramm:
Wir haben das BKA nochmal direkt gefragt. Dabei haben wir leicht andere Zahlen erhalten. Auch diese Antwort veröffentlichen wir in Volltext. Hier ebenfalls als Diagramm:
Die Zahlen zeigen, dass die US-Organisation NCMEC weiterhin jeden Monat zehntausende Hinweise von Internet-Diensten erhält und an das BKA weiterleitet.
Die Zahlen sind zwar leicht zurückgegangen. Aber auch bisher unterliegen die Zahlen „regelmäßig größeren Schwankungen“, so das BKA. „Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-Verordnung kann bisher nicht festgestellt werden.“
Kein konkreter Zusammenhang
Das vorübergehende Ausnahme-Gesetz ist zwar ausgelaufen. Aber einige Big-Tech-Unternehmen scannen trotzdem weiter. Das hatten Google, Meta, Microsoft und Snap auch öffentlich angekündigt. Sie stützen sich einfach auf andere Rechtsgrundlagen wie die EU-Verordnung über digitale Dienste oder ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Darüber hinaus erhält das BKA entsprechende Hinweise nicht nur von NCMEC, sondern auch aus anderen Quellen, zum Beispiel von Beschwerdestellen im INHOPE-Netzwerk oder aus eigenen Ermittlungen.
Die Praxis zeigt also: Ein EU-Gesetz für eine freiwillige Chatkontrolle ist nicht notwendig – entgegen aller Behauptungen.
Die Abgeordnete Donata Vogtschmidt kommentiert: „Die nach wie vor zahlreich eingehenden Meldungen beim BKA widerlegen den befürchteten Blindflug nach Auslaufen der freiwilligen Chatkontrolle, den die Bundesregierung stets zur Rechtfertigung anführte, wenn sie Chatkontrollen forderte.“
Die Hälfte Falschmeldungen
Darüber hinaus zeigen die Zahlen erneut, dass NCMEC bei weitem nicht nur strafbare Inhalte an die Polizei meldet. Nur etwas mehr als die Hälfte der Meldungen ist auch „strafrechtlich relevant“. NCMEC meldet jeden Tag hunderte Inhalte an das BKA, die gar nicht illegal sind.
Die Abgeordnete Donata Vogtschmidt kommentiert: „Dass fast die Hälfte davon Falschmeldungen sind, die empfindliche Eingriffe in die intime Privatsphäre ausgerechnet von Minderjährigen darstellen, lässt mich außerdem stark an der derzeitige Meldepraxis zweifeln.“
Das BKA verschickt auch selbst Falschmeldungen über angebliche Kinderpornografie.
Präsidentin gegen Parlament
Einige Politiker wollen das ungültige und unnötige EU-Gesetz zur freiwilligen Chatkontrolle trotzdem nochmal verlängern. Vor drei Monaten hat das EU-Parlament gegen eine Verlängerung gestimmt.
Die EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola will das Gesetz trotzdem beschließen. Die maltesische Christdemokratin sagte den EU-Staaten letzte Woche, dass sie eine zweite Lesung des Gesetzes will.
Die Ratspräsidentschaft hat die EU-Staaten am Montag gefragt, ob sie das Gesetzgebungsverfahren „mit dem Standpunkt des Rates in erster Lesung“ fortsetzen wollen. Das geht aus einem Dokument der Ratspräsidentschaft hervor, das wir veröffentlichen. Zypern sagt selbst, dieses Verfahren „wäre beispiellos“.
Politische Sackgasse
Viele EU-Abgeordnete lehnen dieses Verfahren ab. Die Schattenberichterstatterin der Grünen Markéta Gregorová zeigt sich „äußerst überrascht“ über den Vorschlag. Dieses Vorgehen sei „inakzeptabel und untergräbt die Position des EU-Parlaments“.
Die liberale Schattenberichterstatterin Hilde Vautmans bezeichnet den Vorschlag als „politische Sackgasse“. Das Parlament hat das Gesetz „zweimal abgelehnt, und daran wird sich nichts ändern“.
Morgen treffen sich die Ständigen Vertreter der EU-Staaten. Dort diskutieren sie den Vorschlag der Parlaments-Präsidentin.
Parallel dazu geht der Trilog zur CSA-Verordnung weiter. Dort verhandeln die EU-Institutionen über dauerhafte Regeln zur Chatkontrolle. Neben der bereits stattfindenden freiwilligen Chatkontrolle könnten Internet-Dienste auch gegen ihren Willen zu einer Chatkontrolle verpflichtet werden.
Hier die Dokumente in Volltext:
- Datum: 22. Juni 2026
- Von: Bundesministerium des Innern
- An: Donata Vogtschmidt, MdB
- Betreff: Schriftliche Frage Monat Juni 2026
- Hier: Arbeitsnummer 6/186
Schriftliche Frage Monat Juni 2026
Frage
Wie viele Hinweise auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern sind im Jahr 2026 von NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) beim Bundeskriminalamt eingegangen (bitte nach Monat und strafrechtlicher Relevanz aufschlüsseln), und wie hoch ist bei strafrechtlich relevanten Hinweisen der Anteil Meldungen, bei denen der Tatverdächtige zumindest mutmaßlich minderjährig ist?
Antwort
Im Jahr 2026 sind beim Bundeskriminalamt (BKA) zwischen Januar und Mai insgesamt 91.242 Hinweise durch das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) eingegangen. Die strafrechtliche Relevanzquote liegt bei rund 60 Prozent. Eine detaillierte Aufschlüsselung der eingegangenen Hinweise kann der folgenden Grafik entnommen werden:
NCMEC-Hinweiseingänge 2026
| Monat | Januar | Februar | März | April | Mai |
|---|---|---|---|---|---|
| strafrechtlich nicht relevant | 9.832 | 7.121 | 6.898 | 5.960 | 6.636 |
| strafrechtlich relevant | 10.985 | 14.411 | 12.071 | 9.613 | 7.775 |
| Gesamt | 20.817 | 21.472 | 18.969 | 15.573 | 14.351 |
Dem BKA liegen keine Angaben zum Anteil strafrechtlich relevanter Meldungen vor, bei denen der Tatverdächtige mutmaßlich minderjährig ist. Nach abschließender strafrechtlicher Bewertung des Hinweises durch das BKA im Rahmen der Zentralstellenfunktion wird dieser an die örtlich zuständige Landesbehörde weitergeleitet. Weitere Erkenntnisse, einschließlich des Alters des Tatverdächtigen, werden im Rahmen der dortigen Ermittlungen erhoben und sind dem BKA nicht zugänglich.
- Datum: 25. Juni 2026
- Von: Bundeskriminalamt
- An: netzpolitik.org
Das Bundeskriminalamt (BKA) kann nachfolgende Zahlen zu eingegangenen CSAM-Hinweisen für die Jahre 2023 bis 2025 zur Verfügung stellen:
| Jahr | Gesamt | NCMEC | DSA |
|---|---|---|---|
| 2023 | 180.287 | 180.287 | – |
| 2024 | 207.030 | 205.728 | 1.302 |
| 2025 | 221.544 | 220.141 | 1.403 |
Der nachfolgenden Tabelle können Sie die monatlichen Hinweiseingänge im Zeitraum Januar bis Mai 2026 entnehmen:
| Jahr 2026 | Januar | Februar | März | April | Mai |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | 20.888 | 21.536 | 19.054 | 15.643 | 14.463 |
| Quote strafrechtliche Relevanz | 53% | 67% | 64% | 62% | 54% |
Auslaufen
Um die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken, hatten sich die europäischen Staaten Mitte 2021 auf die Interims-VO zur E‑Privacy Richtline verständigt, um Diensteanbietern in Europa die Möglichkeit zu geben, aktiv nach kinder- oder jugendpornografischen Inhalten in interpersoneller Kommunikation suchen zu können. Eine Verlängerung dieser Interims-VO konnte im europäischen Parlament keine Mehrheit finden, weshalb sie zum 04.04.2026 ihre Gültigkeit verlor. Ohne diese Meldungen sinken die Chancen für Polizei und Justiz, Missbrauch frühzeitig zu erkennen, die Opfer zu schützen und Täter strafrechtlich zu verfolgen. Ungeachtet der Tatsache, dass seit dem 04.04.2026 die Interims-VO ausgesetzt wurde, nimmt das BKA auch weiterhin Hinweise des NCMEC und anderer Stellen entgegen. Die Internetprovider melden weiterhin Verdachtsfälle über das NCMEC an die Strafverfolgungsbehörden, jedoch dürfte dies nach europäischer Gesetzeslage nun lediglich Sachverhalte umfassen, die z. B. durch Nutzermeldungen oder in moderierten Foren festgestellt werden. Die im BKA eingehenden Hinweise werden im Rahmen der Zentralstellenfunktion auf strafrechtliche Relevanz geprüft und an die in Deutschland örtlich zuständige Dienststelle weitergeleitet.
Es kann ein Rückgang der Zahlen in den letzten beiden Monaten im Vergleich zu den Vormonaten beobachtet werden. Die beim BKA verzeichneten monatlichen Hinweiseingangszahlen unterliegen jedoch regelmäßig größeren Schwankungen. Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-VO kann bisher nicht festgestellt werden. Die Entwicklung wird in den kommenden Monaten weiterhin beobachtet und analysiert.
Hinsichtlich der Thematik weise ich zusätzlich auf das Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen hin, abrufbar über nachstehende Verlinkung:
Anmerkung: Für das Berichtsjahr 2025 ist das entsprechende Bundeslagebild noch nicht veröffentlicht. Mit einer Veröffentlichung ist im Sommer 2026 zu rechnen.
Datenschutz & Sicherheit
Sachsens neues Polizeigesetz: KI-Fahndung und Gesichtserkennung beschlossen
Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch nach einer kontrovers geführten Debatte eine umfassende Reform des Polizeigesetzes verabschiedet. Mit einer knappen Mehrheit von 60 zu 53 Stimmen ebnete das Parlament den Weg für einen umfangreichen Ausbau digitaler Überwachungsbefugnisse im Freistaat mit einigen Änderungen am vorausgegangenen Regierungsentwurf. Die regierende Minderheitskoalition aus CDU und SPD war dabei maßgeblich auf die Unterstützung des BSW angewiesen, aus dessen Reihen elf der fünfzehn Abgeordneten für das Gesetzesvorhaben votierten.
Weiterlesen nach der Anzeige
Demgegenüber stand das Nein der Fraktionen der Grünen, der Linken und der AfD. Ein SPD-Abgeordneter enthielt sich. Das neue Regelwerk, das bereits am heutigen Donnerstag in Kraft tritt, markiert eine Zäsur in der sächsischen Sicherheitspolitik: Es stattet die Polizei mit einem breiten Arsenal digitaler Ermittlungswerkzeuge aus, die weit in den digitalen Raum und das öffentliche Leben hineinreichen.
Zu den Kernstücken der Reform gehört die Erlaubnis, Künstliche Intelligenz für die automatisierte Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten einzusetzen. Diese Systeme sollen künftig in der Lage sein, Personen nicht nur über mehrere Kameras hinweg zu verfolgen, sondern auch Verhaltensmuster, gefährliche Gegenstände und Gesichter im Rahmen einer biometrischen Fernidentifizierung in Echtzeit zu erkennen. Ferner erhalten die Behörden die Befugnis, verdeckte Kennzeichenscanner einzusetzen, um gestohlene Fahrzeuge im fließenden Verkehr aufzuspüren.
Auch im Internet wird der Spielraum erweitert: Ermittler dürfen Systeme nutzen, die Gesichter und Stimmen biometrisch mit frei zugänglichen Netzdaten abgleichen. Für Ermittlungen in verschlüsselten Messenger-Diensten wie WhatsApp steht zudem der Einsatz von Staatstrojanern zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung bereit. Im analogen Bereich hat die Koalition etwa neue Kompetenzen zur Drohnenabwehr verankert.
Justiz-Frist zwingt Koalition zum Handeln
Die Verabschiedung erfolgte unter Zeitdruck, da der sächsische Verfassungsgerichtshof Anfang 2025 Teile des bisherigen Gesetzes für verfassungswidrig erklärt und eine verfassungskonforme Neuregelung bis Ende Juni gefordert hatte. Ohne den rechtzeitigen Beschluss wären wesentliche polizeiliche Befugnisse ersatzlos ausgelaufen. Innenminister Armin Schuster (CDU) verteidigte die Novelle als einen ausgewogenen und dringend notwendigen Kompromiss, der Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Augenmaß verbinde. SPD-Mitglieder verwiesen darauf, dass die rasant wachsenden digitalen Datenberge im polizeilichen Alltag ohne automatisierte Analysesoftware nicht mehr zu bewältigen seien.
Aus den Reihen der Opposition und von Bürgerrechtsorganisationen hagelt es Kritik. Die Grünen sprachen von einer Farce und einem Grundrechts-Harakiri, bei dem künftig Algorithmen und intransparente Blackbox-Systeme darüber entscheiden, ob Menschen in einer Menschenmenge kontrolliert werden. Der Chaos Computer Club (CCC) zeigte sich besorgt über den Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur und warnte vor großem Missbrauchspotenzial durch einen künftigen Techno-Faschismus. Die Linke warf der Regierung vor, das Parlament absichtlich zeitlich in die Bredouille gebracht zu haben, um eine tiefere gesellschaftliche Debatte zu verhindern.
Weiterlesen nach der Anzeige
Um die Zustimmung des BSW zu sichern, verzichtete die Koalition zwar auf den Einsatz der hochgradig umstrittenen Big-Data-Software des US-Anbieters Palantir und beschränkte den Einsatz von Tasern auf Spezialeinheiten. Gegner bezweifeln trotzdem, dass eine alternativ entwickelte Plattform mit ähnlicher Funktionsweise die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken entkräften kann. Da für eine erneute Normenkontrollklage mindestens dreißig Stimmen im Landtag nötig wären, Grüne und Linke gemeinsam jedoch nur über dreizehn Mandate verfügen, gilt eine zeitnahe gerichtliche Überprüfung des weitreichenden Gesetzes als unwahrscheinlich.
(mho)
Datenschutz & Sicherheit
Verwaltungsdigitalisierung: Trotz Einigung von Bund und Ländern droht Schnittstellen-Chaos
Der Deutschland-Stack (D‑Stack) soll die Verwaltungsdigitalisierung ins Rollen bringen, so die Hoffnung von Bund und Ländern. Der D‑Stack besteht aus Komponenten, die alle bis zur Kommune nachnutzen können – ohne sie aufwändig selbst entwickeln zu müssen. Damit das funktioniert, müssen aber alle mitmachen. Mitte Juni feierten Bund und Länder eine große Einigung im Bund-Länder-Gremium IT-Planungsrat: Die Länder verpflichten sich, sich an drei Basiskomponenten des Stacks anzubinden und sie auch zu nutzen.
Eine der Komponenten ist das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS), das dafür sorgen soll, dass Bürger:innen nur einmal ihre Daten angeben und nicht jeder Behörde neu übermitteln müssen. Die zweite sind die technischen Komponenten zu Identität wie die eID-Funktion des elektronischen Personalausweises und die geplante digitale Brieftasche EUDI-Wallet. Die dritte Komponente ist schließlich FIT-Connect, die Antragstellungen erleichtern soll.
Sie alle sind inzwischen Bestandteile des D‑Stacks, dem Prestige-Projekt von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). Auch die Zielarchitektur für Postfach- und Kommunikationslösungen (ZaPuK) und die Zahlungsabwicklung (ZBDS) gehören zum Katalog an Basiskomponenten.
Man stehe entschlossen hinter dem D‑Stack und der Einigung, sagte Anke Pörksen, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, beim Pressegespräch zur Sitzung. Das dürfte auch damit zusammenhängen, dass der Bund Konzeption, Pflege und Entwicklung der Komponenten eID, EUDI-Wallet, FIT-Connect und NOOTS zu großen Teilen finanzieren will. Davon verspricht man sich Fortschritt, der „zu spürbaren Erleichterungen für Bürger:innen sowie Unternehmen führen“ soll, so die gemeinsame Pressemitteilung.
Wie verbindlich ist die Verpflichtung?
Ob „die spürbaren Erleichterungen bei Bürger:innen“ tatsächlich ankommen, hängt jedoch stark von den Ländern ab. Während ein Staatsvertrag vom letzten Jahr die Länder ohnehin zu NOOTS verpflichtet, ist der neue Beschluss für FIT-Connect nur begrenzt verbindlich.
Bei FIT-Connect handelt es sich um ein Produkt der Föderalen IT-Kooperation (FITKO). Über die Infrastruktur werden Daten von Bürger:innen, Organisationen und Unternehmen an die Verwaltung transportiert. Das ähnelt einem bundesweiten Zustelldienst, der Anträge in einem standardisierten Format an die zuständige Stelle weiterleitet.
Deine Daten landen bei der Polizei.
Wir decken es auf. Mit deiner Unterstützung.
Das Ganze läuft über eine „einheitliche und leicht zu bedienende Schnittstelle“ und über alle föderalen Ebenen hinweg. Dabei setzt FIT-Connect auf international etablierte Standards auf und fördert die Übertragung von Antragsdaten in maschinenlesbarer Form. Eine gute Voraussetzung dafür, dass die Verwaltung davon wegkommt, mit PDFs zu arbeiten. Um die Anbindung zu erleichtern, unterstützt FIT-Connect mit technischen Komponenten und Know-how.
Wie die FITKO jedoch auf Anfrage mitteilt, hätten die Länder trotz Beschluss bestimmte Freiheiten. Denn „aus der Verpflichtung“ zur Anbindung im eigenen Land folge nicht, dass sie andere Transport-Infrastrukturen abschalten müssen. Außerdem könnten die Länder auch Lösungen wählen, „die von der standardmäßig vorgesehenen direkten Anbindung abweichen“.
FIT-Connect ist schon jetzt erfolgreich: Es sei bereits in allen Bundesländern im Einsatz, wobei Niedersachsen es bislang am meisten nutze, gibt die FITKO auf Anfrage an. Stark genutzte Leistungen seien auch schon „produktiv über FIT-Connect zu beziehen“: Man könne darüber etwa melden, wenn der Personalausweis verloren gegangen ist.
Vendor-Lock-in im Kleinen
Und doch kommen positive Effekte von FIT-Connect trotz der neuen Verpflichtung der Länder nicht unbedingt dort an, wo sie besonders nötig wären: bei den Kommunen. Während Bund und Länder FIT-Connect selbst schon länger kostenlos nutzen können, entstehen am Übergang zum Fachverfahren häufig hohe Kosten. Beim Fachverfahren handelt es sich um Software „auf der Basis von Datenbanken“. Die Verwaltung braucht sie, um ihre Aufgaben zu bearbeiten. Neben Datenbanken und Software-Anwendungen gehören häufig auch Schnittstellen zum Fachverfahren. Über die Schnittstellen kann die Verwaltung Daten zwischen verschiedenen Systemen austauschen.
Wenn Kommunen Fachverfahren, die sie bisher genutzt haben, an FIT-Connect anschließen wollen, sind sie stark vom Hersteller des jeweiligen Fachverfahrens abhängig. Der muss nicht nur die technische Anbindung umsetzen, sondern gibt auch die Preise vor. So würden die Hersteller Lizenzgebühren dafür verlangen, eine Adapter-Lösung zwischen ihren Fachverfahren und FIT-Connect zu bauen, sagt Hauke Traulsen, der bei der FITKO für das Produktmanagement zum FIT-Connect verantwortlich ist. Für jede Instanz würden fünfstellige Beträge fällig.
Die Belastung bestätigt auch der Deutsche Landkreistag (DLT) gegenüber netzpolitik.org. „Hohe Integrationsaufwände und Kosten“ entstünden dort, „wo unterschiedliche Transportstandards oder Postfachlösungen parallel bestehen und angebunden werden müssen.“
Daher würden die Kommunen schon lange „die Vorgabe von Basiskomponenten“ fordern, so der DLT. Der Beschluss zum D‑Stack werde dieser Forderung gerecht. Dass sich die Länder verpflichten und der Bund die Basiskomponenten finanzieren und sich für den Betrieb verantwortlich zeichnen will, stelle „wichtige Weichen“.
Alles netzpolitisch Relevante
Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Jedoch bezahlt der Bund nicht dafür, die Komponenten in den einzelnen Ländern in die Breite zu bringen. Die Kosten tragen die einzelnen Länder. Der DLT mahnt daher: „Eine Flächendeckung funktioniert nur, wenn die Länder ihrer Verantwortung für die Kommunen gerecht werden.“ Dazu gehöre auch, den Aufwand zu finanzieren, der sich im Land bei der Anbindung ergibt.
Teure Doppelstrukturen
Das Land Nordrhein-Westfalen geht beim Thema Schnittstellen indes einen Sonderweg, mit dem Gesetz APIGATE NRW (€). Künftig sollen Anträge standardisiert über eine zentrale, landesspezifische Infrastruktur in die Kommunalverwaltungen weitergeleitet werden. Das Gesetz legt fest, dass Kommunen diese Infrastruktur nutzen müssen. Es funktioniert wie FIT-Connect, bestünde aber als parallele Struktur und würde auch bestehende Lösungen nicht ersetzen.
Bildlich gesprochen hängt das Land einen neuen, einheitlichen Briefkasten für digitale Anträge auf und lässt alle alten Briefkästen daneben hängen. Ein chaotisches Netz an Wegen, die Anträge vom Antragstellenden bis zum Amt nehmen. Kommunen hätten damit weitere Kosten – und die sind aus einem weiteren Grund schwer zu bändigen: Damit ein Antrag aus dem landeseigenen Gateway im Fachverfahren ankommt, muss der Hersteller die Software entsprechend umbauen. Auch das kostet die Kommunen Geld.
Für alle, die in NRW bereits FIT-Connect nutzen, bedeutet APIGATE Doppelstrukturen und zusätzliche Kosten. Das würde beispielsweise Behörden oder Organisationen betreffen, die über FIT-Connect an ein nationales Register angebunden sind. Zudem will die FITKO mit FIT-Connect auch das NOOTS stärker in die Breite bringen, so Traulsen. Wie sich APIGATE NRW zum NOOTS verhalten wird, scheint im Gesetz bislang nicht geklärt zu sein.
Am liebsten morgen
Wenn es nach dem Bund, IT-Planungsrat und der FITKO ginge, würden sich die Länder nun möglichst bald an die Basiskomponenten anbinden. Realistisch sei aber, dass ein Umstieg „in dieser Größenordnung wahrscheinlich drei bis fünf Jahre in Anspruch“ nimmt, so die FITKO auf Anfrage. Die Länder wollen sich in Sachen Anbindung noch in diesem Jahr auf einen Zeitplan in Form einer verbindlichen Meilensteinplanung festlegen.
Wer prüft, ob sich die Länder tatsächlich angebunden haben, sei laut FITKO noch nicht klar. Immerhin führe FIT-Connect einen Anbindungskatalog, in dem erfasst sei, wer sich angebunden hat.
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenEmpfehlungsalgorithmen bei TikTok erklärt: Die Maschine hinter dem Endlos‑Feed
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonateniX-Workshop Angriffsziel lokales AD − Schwachstellen finden und beheben
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten„Don’t Starve Elsewhere“: Survival‑Hit kehrt nach zehn Jahren zurück
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenKine‑Exakta: Die erste Spiegelreflexkamera fürs Kleinbild
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenWeitere Entlassungswelle bei Disney: Bis zu 1000 Mitarbeiter betroffen
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten
xTool P3 im Test: CO₂-Laser mit 80 Watt schneidet und graviert auch Acryl
-
Social Mediavor 2 MonatenMetas neuer Creative Setup Workflow: Was sich wirklich ändert – und warum das nicht nur eine UI-Frage ist!
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 MonatenMega-GPUs für Nvidia, AMD & Co: TSMC zeigt CoWoS-Package mit >11.600 mm² & 24 × HBM5E
