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Verfassungsbeschwerde gegen DNA-Probe zur künftigen Strafverfolgung erfolgreich


Das Bundesverfassungsgericht hat Wegweiser zur klaren Durchsetzung bestehender Grundrechtsgarantien bei der Strafverfolgung mithilfe von DNA-Proben aufgestellt. Es betont in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 12. August: Das Anordnen einer DNA-Entnahme zur Identitätsfeststellung ist ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Maßnahme muss daher verhältnismäßig sein und auf nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhen (Az.: 2 BvR 530/25).

Die Karlsruher Richter rügen zugleich die Fachgerichte deutlich und stellen Weichen für deren Praxis. Sie betonen, dass diese die Bedeutung des Eingriffs durch das Feststellen und Speichern eines DNA-Musters ernst nehmen und sich intensiv mit aktuellen, entlastenden Lebensumständen wie einem Bewährungsverlauf auseinandersetzen müssen.

In dem Fall legte ein Verdächtiger Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen insbesondere des Amtsgerichts Hildesheim ein, das die Entnahme und molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen zur Feststellung seines DNA-Identifizierungsmusters für künftige Strafverfahren gemäß Paragraf 81g Strafprozessordnung (StPO) angeordnet hatte. Der Beschwerdeführer war zuvor wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Es bestand die Annahme, dass künftig erneut Strafverfahren von erheblicher Bedeutung gegen ihn zu führen sein würden (sogenannte Negativprognose).

Der Betroffene hielt diese Prognose des Gerichts für unzureichend begründet. Er forderte die Beachtung seines Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, die Berücksichtigung seiner aktuellen Lebenssituation und seines beanstandungsfreien Bewährungsverlaufs. Land- und Amtsgericht wiesen die Eingabe zurück und stützten die Negativprognose auf die Art und Ausführung der Gewalttaten sowie die Persönlichkeit des Verurteilten.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde an und gab ihr nun statt. Die angefochtenen Beschlüsse hob es auf und wies die Sache an das Amtsgericht zurück. Laut dem höchstrichterlichen Urteil haben die niederen Instanzen es versäumt, die Bewährungshefte einzubeziehen. Damit seien relevante Umstände wie der aktuelle Bericht des Bewährungshelfers nicht in die Abwägung einbezogen worden. Die Prognose müsse aber auf einer zureichenden Sachaufklärung beruhen.

Schon das Landgericht habe die positive Sozialprognose, die der Strafaussetzung zur Bewährung zugrunde lag, nicht ausreichend gewürdigt, monieren die Karlsruher Richter. Bei gegenläufigen Vorhersagen sei eine erhöhte Begründungstiefe erforderlich. Die Fachgerichte hätten aber keine besonderen Umstände darlegen können, die die Annahme künftiger erheblicher Straftaten trotz des positiven Bewährungsverlaufs rechtfertigten.

Weiterer Vorwurf: Die anordnenden Richter hätten nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Anlasstaten bereits knapp vier Jahre zurücklagen und warum die damals verhängten Strafen ausgesetzt wurden. Ein pauschaler Hinweis auf frühere Verurteilungen genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gefahrenprognose nicht.

Insgesamt wendet der zuständige 2. Senat mit der Entscheidung die strengen verfassungsrechtlichen Maßstäbe in diesem sensiblen Umfeld konsequent an. Er erzwingt zugleich eine qualitativ bessere Auseinandersetzung der Fachgerichte mit der informationellen Selbstbestimmung.


(vbr)



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iX-Workshop: Active Directory Hardening – Vom Audit zur sicheren Umgebung


Das Active Directory ist das Herzstück vieler Unternehmensnetzwerke und stellt daher ein attraktives Ziel für Cyberangriffe dar.

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In dem Workshop Active Directory Hardening: Vom Audit zur sicheren Umgebung erwerben Sie umfangreiches Wissen und praktische Fähigkeiten zur Absicherung Ihres Active Directory. Sie lernen, Sicherheitsrisiken zu erkennen, Fehlkonfigurationen zu beheben und Angriffe zu identifizieren und abzuwehren. Hierzu gehören der sichere Umgang mit Authentifizierungsprotokollen sowie die Implementierung von Schutzmaßnahmen wie AppLocker und der Local Administrator Password Solution (LAPS). Zudem kommen Audit-Tools wie PingCastle sowie offensive Werkzeuge wie PowerView und Bloodhound zum Einsatz.

Dezember
15.12. – 17.12.2025
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 16. Nov. 2025
Februar
11.02. – 13.02.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 14. Jan. 2026
Mai
26.05. – 28.05.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 28. Apr. 2026
August
19.08. – 21.08.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
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November
04.11. – 06.11.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 07. Okt. 2026

Der Workshop beinhaltet zahlreiche technische Hands-on-Übungen, in denen Sie praxisnah in einer bereitgestellten Übungsumgebung verschiedene Fehlkonfigurationen und Schwachstellen in einem Active Directory selbst auditieren und anschließend entsprechende Schutzmaßnahmen implementieren. Dazu gehören der Umgang mit Authentifizierungsprotokollen, das Erkennen und Schließen von Sicherheitslücken sowie der Einsatz von Tools zur Überprüfung von Einstellungen und die Implementierung von Schutzmaßnahmen wie AppLocker, LAPS und dem Least-Privilege-Prinzip.

Dieser Online-Workshop richtet sich an Administratoren, die sich intensiver mit Angriffen beschäftigen und Ihr On-Premise-Active-Directory härten wollen. In einer kleinen Gruppe von maximal 10 Teilnehmern haben Sie ausreichend Gelegenheit für intensiven Austausch mit dem Trainer und den anderen Teilnehmenden.

Der Workshop wird von Thomas Kudlacek, Cyber-Security-Spezialist bei Oneconsult AG geleitet – einem erfahrenen Experten im Bereich Cyber Security und Ethical Hacking.


Weitere iX-Workshops aus dem Bereich Netzwerk und Systeme

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(ilk)



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Vodafone und AST SpaceMobile bauen Satelliten-Betriebszentrum in Deutschland


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der britische Konzern Vodafone und der texanische Satellitenbetreiber AST SpaceMobile (ASTS) haben Deutschland als Standort für ihr Satelliten-Betriebszentrum ausgewählt. Die beiden Unternehmen haben gemeinsam einen europäischen Satellitenprovider namens SatCo gegründet, der europäischen Mobilfunknetzbetreibern (MNOs) Satelliten- und Netzwerkkapazitäten anbieten soll, sodass diese ihren Kundinnen und Kunden Breitband-Internet auf herkömmlichen Smartphones in unterversorgten Gebieten anbieten können.

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Mit dem Joint Venture SatCo wollen die beiden Unternehmen den Markt für Satellitenkommunikation auf Smartphones frühzeitig besetzen und Mitbewerbern wie Starlink in Europa das Wasser abgraben. Laut Vodafone haben MNOs in 21 EU-Mitgliedstaaten und weiteren europäischen Ländern Interesse an der Nutzung des Dienstes bekundet, dessen kommerzieller Start ab 2026 geplant ist. Laut ASTS und Vodafone strebt SatCo eine „100-prozentige geografische Abdeckung in ganz Europa an“, um Verbrauchern und Unternehmen den Zugang zu „sicheren weltraumgestützten zellularen Breitbandverbindungen über ihren Mobilfunkbetreiber“ zu ermöglichen.

Im Zuge des Aufbaus des Angebots haben Vodafone und AST SpaceMobile Deutschland als Standort für ihr Satelliten-Betriebszentrum ausgewählt. In diesem soll die Steuerzentrale für die notwendige Satelliten-Technik am Boden untergebracht sein. Jedoch haben sie sich noch nicht fest für einen Standort der Operationszentrale entschieden: Es soll entweder „in der Nähe von München oder Hannover entstehen“, heißt es in der Mitteilung. Die Verhandlungen über den Standort seien noch nicht abgeschlossen.

Laut Vodafone soll von diesem Betriebszentrum aus das „Satelliten-Netzwerk für ganz Europa technisch gesteuert, orchestriert und überwacht werden“. Über die Steuerzentrale sollen beispielsweise alle Telemetrie-, Tracking- und Kontroll-Verschlüsselungen für das sogenannte S-Band zur Verbindung von Smartphones aus dem Weltraum orchestriert werden. Auch das sogenannte Q/V-Band für Verbindungen zwischen Satelliten und Erdbodenstationen soll man von hier „schnell und jederzeit anpassen“ können. Zudem könne über die Steuerzentrale „die Modifikation von Dienstverschlüsselungsschlüsseln für die Kommunikation über den gesamten Kontinent“ durchgeführt werden, „ebenso die Aktivierung, Deaktivierung und Ausrichtung von Satelliten-Abdeckungskreisen in ganz Europa“, so Vodafone.

Neben dem kommerziellen Angebot eines Mobilfunkbreitbands, mit dem Nutzer auch in Gebieten ohne Mobilfunkabdeckung Videoanrufe, Streaming oder Messenger nutzen können, soll das Satelliten-Netzwerk auch zur Unterstützung öffentlicher Schutz- und Katastrophenhilfe (PPDR) dienen, um Einsatzkräften eine ausfallsichere Kommunikationsinfrastruktur bereitzustellen. Laut Vodafone soll das Satelliten-Netzwerk auch zur Entwicklung eines „paneuropäischen Mobilfunkbreitbandsystems“ beitragen, das die Kommunikation und Koordination von Notdiensten während Krisen und Katastrophen verbessern soll. Dieses soll „im Einklang mit der Vision des EU-kritischen Kommunikationssystems (EUCCS)“ stehen.

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Neben der Steuerung des Satelliten-Netzwerks, die weitgehend automatisiert erfolgt, sollen Ingenieure im Betriebszentrum Ereignisse im Weltraum wie beispielsweise Sonnenstürme überwachen, um eventuelle Auswirkungen auf die Satelliten-Technik rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls darauf zu reagieren.

In ersten Tests konnten die Partner nach eigenen Angaben erste Erfolge erzielen, darunter die ersten 4G- und 5G-Anrufe sowie einen Videoanruf aus dem All zu einem unveränderten Smartphone in Europa. Dabei wurden Download-Geschwindigkeiten von über 20 Mbit/s gemessen. Die neue Generation der von ASTS entwickelten BlueBird-Satelliten gelten als fortschrittlich; sie liefern unter anderem aufgrund ihrer riesigen Antennen mit 223 m² Fläche laut Vodafone Spitzendatenraten von bis zu 120 Mbit/s. Vodafone und ASTS haben auf dieser Basis erst Anfang des Jahres das erste satellitengestützte Videotelefonat mit handelsüblichen Smartphones demonstriert. Damals hieß es, dass man das Angebot schon 2025 starten wollte.


(afl)



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Berliner Stadtparlament lehnt Gesetzentwurf „Berlin autofrei“ ab


Die Initiative für den „Volksentscheid Berlin autofrei“ ist mit ihrem Anliegen im Abgeordnetenhaus abgeblitzt. Das Parlament lehnte es ab, einen Gesetzentwurf des Bündnisses für ein weitreichendes Autoverbot in der Innenstadt zu beschließen. Die Initiative hatte für diesen Fall bereits angekündigt, im Zuge eines Volksbegehrens im Januar eine Unterschriftensammlung zu starten, mit dem Ziel, danach alle Bürger bei einem Volksentscheid über das Gesetz abstimmen zu lassen.

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Nach den Plänen der Initiative sollen nach einer Übergangszeit von vier Jahren fast alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings mit Ausnahme der Bundesstraßen zu „autoreduzierten Straßen“ erklärt werden. Private Autofahrten sollen pro Person nur bis zu zwölfmal im Jahr möglich sein. Ausnahmen soll es unter anderem für Menschen mit Behinderung, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr geben.


(fpi)



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