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Versteckte Kündigungsgebühren enden für Adobe mit Millionenstrafe
Adobe hat sich mit der US-Regierung im Streit um versteckte Kündigungsgebühren auf die Zahlung einer Geldstrafe von 75 Millionen US-Dollar geeinigt. Zudem muss das Unternehmen manchen Kunden seine Software zeitweise kostenlos zur Verfügung stellen. Adobe zeigt sich über das Ende des Streits erfreut, streitet ein Fehlverhalten aber ab.
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Schon seit 2012 setzt Softwarehersteller Adobe auf das Software-as-a-Service-Modell, bei der Kunden für die Nutzung von Programmen wie Photoshop, Premiere oder InDesign ein Abo abschließen. Für Abonnenten, die im ersten Jahr kündigen wollen, gibt es dabei aber auch böse Überraschungen: Adobe stellt dann eine Kündigungsgebühr in Rechnung, Kostenpunkt: 50 Prozent dessen, was das Abonnement eigentlich noch gekostet hätte. Das können durchaus mal hunderte Euro werden.
Zudem gestaltet sich der Kündigungsprozess nicht gerade einfach: Laut der US-Handelsaufsicht zwingt Adobe Abonnenten, die online kündigen wollen, unnötigerweise durch zahlreiche Seiten zu klicken. Zudem sollen während Abonnenten, die telefonisch kündigen, auf „Widerstand und Verzögerungen seitens der Adobe-Mitarbeiter“ stoßen.
Adobe-Verantwortliche vor Gericht
Für zwei Verantwortliche bei Adobe endete das vor Gericht: Den beiden Führungskräften David Wadhwani, Präsident des Geschäftsbereichs Digitale Medien, und Maninder Sawhney, Senior Vice President im Bereich Digital Sales, sowie Adobe als Unternehmen wurde im Sommer 2024 vorgeworfen, Verbraucher durch „versteckte Vorfälligkeitsentschädigungen und zahlreiche Kündigungshürden in einjährige Abonnements gelockt“ zu haben. Über die teuren Kündigungsgebühren im ersten Jahr seien die Verbraucher nicht ausreichend informiert worden, in einer Pressemitteilung zur jetzigen Einigung des US-Justizministeriums heißt es, die Hinweise darauf seien durch „Hyperlinks und Kleingedrucktes“ verschleiert worden.
2024 reichte das US-Justizministerium auf Hinweis der Handelsaufsicht eine Klage beim Bundesgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien in San José ein. Adobe soll demnach gegen den Restore Online Shoppers’ Confidence Act von 2010 verstoßen haben, ein US-Gesetz, das Kunden vor versteckten Gebühren beim Online-Shopping schützen soll.
Kunden sollen kontaktiert werden
Mit der jetzigen Einigung kam der Rechtsstreit zu einem Ende, auch für die beiden Führungskräfte. In einem Statement streitet Adobe jegliches Fehlverhalten ab, zeigt sich aber erfreut über das Ende des Rechtsstreits. Zudem kündigt das Unternehmen an, die Kunden zu kontaktieren, denen es seine Software jetzt vorübergehend kostenlos anbieten will.
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Adobe machte zuletzt rund 96 Prozent seines Umsatzes mit dem SaaS-Geschäft, wie aus dem ersten Geschäftsquartalsbericht 2026 hervorgeht. Demnach erzielte das Unternehmen einen Rekordumsatz von 6,4 Milliarden Dollar, was einem Wachstum von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, beziehungsweise elf Prozent bei konstanter Wechselkursentwicklung entspricht. Der verwässerte Gewinn pro Aktie belief sich nach GAAP auf 4,60 US-Dollar und nach Non-GAAP auf 6,06 US-Dollar.
Adobe-CEO Shantanu Narayen kündigte diese Woche seinen Rücktritt an, sobald ein Nachfolger gefunden ist. Narayen will aber weiterhin Vorstandsmitglied bei Adobe bleiben. Er führte bei Adobe auch das Abomodell für Softwareprodukte ein, was dem Unternehmen großen wirtschaftlichen Erfolg bescherte. Nach seiner Rücktrittsankündigung fiel die Adobe-Aktie am Freitag um 7,58 Prozent.
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(nen)
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Interne Chats: Live-Nation-Mitarbeiter finden Kunden „so dumm“
Anfang März begann in Manhattan der seit Jahren vorbereitete Prozess um die beiden Veranstaltungsriesen Live Nation und Ticketmaster, die seit 2005 ein Unternehmen bilden. Kurz nach der Eröffnung gab es eine auch für den Richter überraschende vorläufige Einigung mit dem US-Justizministerium, der sich über 20 der klagenden Bundesstaaten aber nicht anschließen wollen. Noch läuft das Verfahren weiter – die Anklage will neue Beweise zulassen.
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Dazu zählen auch Chatprotokolle aus der Groupware Slack, über welche Associated Press (AP) berichtet. Die Nachrichtenagentur zititert dabei aus Gerichtsunterlagen, in denen Mitarbeiter von Live Nation ihre Kunden verspottet haben, weil diese extrem hohe Preise für Tickets bezahlen. „Diese Leute sind so dumm“, heißt es, und die Preise seien eigentlich „empörend“. Man fühle sich „fast schlecht dabei, sie so auszunutzen“. Die Anwälte von Live Nation entgegneten, es handle sich um „spontane Frotzeleien“ unter Freunden, die aber nicht direkt zusammenarbeiten. Dies, so Anwälte weiter, spiegle nicht die Haltung des Unternehmens wider.
Um welche Beträge es sich handelt, geht aus dem Bericht nicht hervor. Die Äußerungen sollen jedoch für VIP-Pakete für eine Veranstaltung gefallen sein, die bei Live-Nation-Events schnell einige hundert oder tausende US-Dollar kosten können. Darin sind in der Regel beschleunigte Zugänge, besonders gute Sitzplätze, Fan-Pakete, oder auch Meet-and-Greets mit Künstlern oder Sportlern enthalten. Die VIP-Pakete sind oft gestaffelt und enthalten eine oder mehrere dieser Leistungen.
Kläger: „Wettbewerb wird erstickt“
Live Nation und Ticketmaster wird vorgeworfen, so laut AP ein Anwalt der Kläger, „den Wettbewerb zu ersticken“, weil die Unternehmen mit ihren Tochterfirmen an allen Aspekten des Live-Geschäfts beteiligt sind. Der Konzern besitzt inzwischen zahlreiche eigene Veranstaltungsorte, das Ticketing über Ticketmaster, eine Merchandise-Abteilung, und auch Promotion- und Management-Abteilungen für Künstler und Sportler. In der Branche sind die so genannten „360-Grad-Verträge“ von Live Nation berüchtigt, bei denen sich etwa eine Band von der Aufnahme der Musik über Konzerte bis hin zum Verkauf von Fanartikeln um nichts mehr kümmern muss – und Live Nation überall mitverdient.
Für kleinere Anbieter, wie etwa Merchandise-Händler, oder die Booking-Agenturen, bleibt dann kaum etwas übrig, vor allem, weil Live Nation die Kontrolle über Veranstaltungsorte besitzt. Welchen Bedingungen sich andere Dienstleister dabei unterwerfen müssen, hat unter anderem der seit vielen Jahren auch im Livegeschäft tätige YouTuber „Tank the Tech“ mehrfach beschrieben. Tank zufolge verlangen Live-Nation-Locations unter anderem regelmäßig unter anderem hohe fixe Gebühren oder Beteiligungen für den Verkauf von Fanartikeln, auch wenn diesen eine Band und deren Dienstleister vollständig selbst abwickelt. Teil des Einigungsvorschlages des US-Justizministeriums ist auch, dass Live Nation einige seiner Veranstaltungsorte wieder abgeben muss.
Da so viele Bundesstaaten dem Deal nicht zustimmen wollen, geht ein Anwalt der Kläger laut AP inzwischen davon aus, dass der Prozess weitergeht. Am vergangenen Donnerstag ist dem Bericht zufolge ein Schreiben beim zuständigen Gericht eingegangen, das die fraglichen Slack-Chats als Beweis zulassen soll. Die entsprechenden Mitarbeiter von Live Nation könnten dann als Zeugen vernommen werden.
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(nie)
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Transrapid 2.0: Bundesverkehrsministerium plant Comeback für den ÖPNV
Deutschland und die Magnetschwebebahn: Das ist eine Geschichte, die irgendwo zwischen technologischer Euphorie, politischem Slapstick und tragischem Scheitern schwankt. Wer an das Schweben auf dem Magnetfeld denkt, hat die Bilder des Transrapids im Kopf, der mit 500 km/h durchs Emsland raste. Doch während der Transrapid als Fernverkehrshoffnung längst im Museum und in China gelandet ist, bereitet Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) nun hinter den Kulissen eine Rückkehr der Technologie vor – allerdings mit neuem Fokus.
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Unvergessen bleibt der rhetorische Höhepunkt der deutschen Magnetbahn-Historie: Edmund Stoibers legendäre Rede aus dem Jahr 2002. In einem verzweifelten Versuch, die Vorzüge einer Anbindung des Münchner Flughafens an den Hauptbahnhof zu preisen, verstieg sich der damalige bayerische CSU-Ministerpräsident in Sätze wie: „Wenn Sie vom Hauptbahnhof in München mit zehn Minuten, ohne dass Sie am Flughafen noch einchecken müssen, dann starten Sie im Grunde genommen am Flughafen am Hauptbahnhof in München starten Sie Ihren Flug.“ Die Vision, dass der Verkehrsknotenpunkt im Zentrum quasi zum Gate wird, scheiterte am Ende ebenso wie das Projekt selbst.
Neue Technik für den urbanen Pendlerwahnsinn
Die Vision von Schnieder zielt nun nicht mehr auf die Langstrecke zwischen Metropolen oder die Stoibersche Flughafen-Anbindung ab, sondern auf den täglichen Pendlerwahnsinn in den Städten. Die Magnetschwebebahn soll künftig im Personennahverkehr (ÖPNV) als ernsthafte Konkurrenz zu klassischen U-Bahnen und Straßenbahnen etabliert werden. Das Fundament für diese Pläne bildet eine Machbarkeitsstudie, die bereits Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) 2020 in Auftrag gegeben hatte.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung, die das Verkehrsressort weiter als valide Grundlage erachtet, sind eindeutig: Die moderne Magnettechnologie werde als „verfügbare und konkurrenzfähige Alternative zu klassischen spurgeführten Verkehrssystemen“ eingestuft, erklärte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber der Rheinischen Post. Es gehe dabei nicht um eine bloße Wiederbelebung des alten Transrapid-Konzepts, sondern um eine neue Generation von Zügen, die technisch weitaus flexibler und effizienter agieren könnten als ihre Ahnen aus den Neunzigerjahren.
Der Sprecher hob insbesondere die Vorteile unter schwierigen topografischen Bedingungen hervor, bei denen das System herkömmlichen Bahnen überlegen sei.
Flexibilität auf Stelzen statt teurer Tunnelbauten
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Ein entscheidender Vorteil der neuen Schwebebahnen liegt in ihrer baulichen Flexibilität. Da die Züge auf Stelzen, also „geständert“, geführt werden, lassen sie sich nach Einschätzung des Verkehrsressorts deutlich schneller realisieren als bodengebundene Schienensysteme, die oft langwierige Tunnelbauten oder massive Eingriffe in die bestehende Infrastruktur erfordern. Wo die klassische Straßenbahn an ihre Grenzen stößt und der U-Bahn-Bau Milliarden verschlingt, könnte der Transrapid 2.0 eine Lücke schließen, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch attraktiv ist.
Damit aus der technologischen Machbarkeit auch reale Infrastruktur wird, plant das Ministerium laut dem Bericht derzeit den entscheidenden Hebel auf politischer Ebene: die Öffnung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). Bisher waren die Fördertöpfe primär für konventionelle Schienenprojekte reserviert. Durch eine Gesetzesnovelle sollen künftig auch innovative Ansätze wie Magnetschwebebahnen förderfähig werden. Das GVFG ermöglicht eine Finanzierung von bis zu 90 Prozent der Kosten durch Bundesfinanzhilfen. Bei einem aktuellen Budget von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr wäre das ein handfester Investitionsschub für mutige Kommunen.
Berlin als Schaufenster?
Ein prominentes Beispiel für diesen alt-neuen Ansatz findet sich in der Hauptstadt. In Berlin werden seit Kurzem wieder Pläne für eine Magnetschwebebahn-Teststrecke vorangetrieben. Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) lässt aktuell eine Verbindung prüfen, die das Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel – die heutige „Urban Tech Republic“ – mit dem Bahnhof Spandau verknüpft. Diese etwa fünf bis sieben Kilometer lange Strecke könnte eine bislang geplante Straßenbahn ersetzen und als Pilotprojekt für ganz Deutschland dienen.
Kritiker etwa von den Grünen sprechen von „unverantwortlicher“ Politik. Sie warnen vor einem „teuren Spielzeug“ sowie „Luftschlössern“ und erinnern an das Scheitern der Berliner M-Bahn am Potsdamer Platz. Doch Befürworter in Berlin wittern die Chance, technologische Pionierarbeit zu leisten. Die Strecke im Nordwesten der Metropole könnte ihnen zufolge zum Schaufenster für das werden, was Schnieder bundesweit forcieren will: Ein leises, emissionsarmes und platzsparendes Verkehrsmittel, das den ÖPNV ins 21. Jahrhundert katapultiert. Wenn die rechtlichen Hürden im GVFG erst einmal gefallen sind, könnte das Schweben über dem Asphalt – ganz ohne Stoibersche Sprachnot – doch noch zum gewohnten Anblick in deutschen Citys werden.
(nen)
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21-Tage-Challenge gegen Onlinesucht: App „freii“ jetzt kostenlos verfügbar
Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck hat in Berlin eine kostenlose Präventions-App vorgestellt, die Kinder, Jugendliche und ihre Eltern zu einem bewussteren Umgang mit Smartphone, TikTok und Instagram motivieren soll.
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Die App ist ab sofort kostenlos im Apple App Store und im Google Play Store verfügbar. Sie ergänzt eine seit Herbst 2025 verfügbare Webversion.
21 Tage mit täglichen Challenges
Die App „freii“ (mit zwei i) richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 15 Jahren sowie deren Eltern und Erziehende. Herzstück ist ein 21-tägiges Programm mit täglichen „Challenges“, die jeweils nur wenige Minuten dauern – meist drei bis sieben Minuten. Die Aufgaben umfassen Quizfragen, Selbsttests und konkrete Offline-Aktivitäten. Bei einer Challenge sollen Kinder etwa das Handy für mehrere Stunden wegschließen oder Zeit mit Freunden außerhalb des Bildschirms verbringen.
Vier Guides – Melina, Kiana, Dennis und Luis – begleiten die Jugendlichen durch Videos, Quizfragen und Aufgaben. Eltern und Erziehende erhalten in einem eigenen Bereich Tipps zur Medienerziehung, ergänzt durch Videos des Mediziners und Kabarettisten Eckart von Hirschhausen.
Die App adressiert Risiko- und Schutzfaktoren von Internetnutzungsstörungen. Dazu gehören etwa fehlende Regeln zur Mediennutzung oder eine geringe Freizeitstruktur, aber auch Schutzfaktoren wie klare Vereinbarungen in der Familie und Aktivitäten außerhalb digitaler Medien. In den Aufgaben lernen Jugendliche unter anderem, wie sogenannte Dark Patterns und manipulative Algorithmen funktionieren – also manipulative Designs von Apps und Plattformen, die Nutzer möglichst lange binden sollen.
Streeck: Entscheidend ist, was im echten Leben vernachlässigt wird
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Bei der Vorstellung der App betonte der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Hendrik Streeck (CDU), dass problematische Mediennutzung nicht allein an der Bildschirmzeit festzumachen sei. „Man kann es nicht an der Länge der Zeit der Nutzung festmachen, sondern daran, was im echten Leben vernachlässigt wird und nicht mehr gemacht wird.“ Kinder und Jugendliche würden etwa weniger mit Freunden spielen, seltener mit den Eltern essen oder zu wenig schlafen. „Das führt zu Konzentrationsstörungen, belastenden sozialen Vergleichen oder psychischen Problemen und am Ende auch zu Schlafstörungen und sogar vielleicht Depressionen oder Ähnliches“, sagte Streeck.
Im Oktober 2025 hatte Streeck bereits im Interview mit heise online erläutert, dass der Medienkonsum vieler Kinder und Jugendlicher seit der Corona-Pandemie deutlich gestiegen sei und sich danach nicht wieder normalisiert habe. „Heute gilt bereits jedes vierte Kind – also rund 1,3 Millionen Kinder in Deutschland – durch ‚riskante Mediennutzung‘ als gefährdet“, sagte er damals. Gleichzeitig warnte er vor pauschalen Verboten: „Die Dosis macht das Gift.“
Auch Eckart von Hirschhausen unterstützt das Projekt. Bei der Vorstellung erklärte er: „Wir haben eine Gesellschaft, die dringend darauf angewiesen ist, wieder zu wissen, wie echtes Miteinander funktioniert.“ In der Pressemitteilung zur App ergänzte er: „Ich unterstütze freii sehr gerne mit Hintergrundwissen um die Suchtmechanismen, weil grenzenloser Medienkonsum nachweislich Kinder wie Eltern unglücklicher macht.“
Wissenschaftliche Evaluation
Entwickelt wurde freii vom Suchtpräventionszentrum Villa Schöpflin in Lörrach. Gefördert wird das Programm von der Schöpflin Stiftung und der Beisheim Stiftung. An der Entwicklung beteiligt waren unter anderem die Ambulanz für Spielsucht der Universitätsmedizin Mainz sowie der Fachverband für Medienabhängigkeit.
Eine Effektstudie der delphi GmbH, gefördert vom Bundesgesundheitsministerium, untersuchte das Programm zwischen Februar und Juli 2025 mit knapp 4.000 Teilnehmenden. Befragt wurden 2.684 Schülerinnen und Schüler aus 39 Schulen in elf Bundesländern. Dabei ergab sich, dass 44 Prozent der Jugendlichen sich durch das Programm motiviert fühlen, ihr Freizeitverhalten zu verändern. Fast ein Drittel gab an, sich nach Abschluss der 21-Tage-Challenge zuzutrauen, Freunde auf problematische Mediennutzung anzusprechen.
Das Programm wird auch an Schulen eingesetzt. Geschulte Fachkräfte begleiten die Teilnahme mit Workshops zu Beginn und am Ende des Programms. Bis 2028 sollen nach Angaben der Initiatoren eine Million Schülerinnen und Schüler erreicht werden.
Prävention statt Verbote
Die Vorstellung der App fällt in eine Zeit intensiver politischer Debatten über Altersgrenzen für soziale Netzwerke. In Australien gilt seit Dezember 2025 ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung mehrerer großer Plattformen. Um das Gesetz umzusetzen, haben soziale Netzwerke dort bereits 4,7 Millionen Konten gesperrt.
Auch in Deutschland wird über Altersgrenzen diskutiert: Die SPD hat vorgeschlagen, soziale Netzwerke erst ab 14 Jahren zu erlauben und dafür eine verpflichtende Altersverifikation einzuführen. Die CDU spricht sich für ein Mindestalter von 14 Jahren aus. Auf europäischer Ebene hat eine Expertengruppe im Auftrag der EU-Kommission ihre Arbeit aufgenommen und soll bis zum Sommer Vorschläge für Schutzmaßnahmen vorlegen.
Streeck hatte im heise-Interview betont, dass Verbote allein das Problem nicht lösen würden – sie seien für ihn „immer nur die letzten aller Möglichkeiten“. Entscheidend sei, Kindern und Jugendlichen zu vermitteln, wie digitale Plattformen funktionieren und welche Risiken damit verbunden sein können. Genau hier setzt freii an: als niedrigschwelliges Präventionsangebot für Familien und Schulen. Experten diskutieren derweil, ob solche pädagogischen Ansätze wirksamer als pauschale Verbote sein könnten.
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