Künstliche Intelligenz
Vision Pro: Haben die Apple Stores den Start vermasselt?
Als die Vision Pro im Februar 2024 zuerst in den USA auf den Markt kam und in den folgenden Monaten auch in weiteren Ländern, spielten Apples Ladengeschäfte eine wichtige Rolle: die Store-Mitarbeiter sollten den Kunden eine erstaunlich tiefgehende Einführung in das Spatial-Computing-Headset geben, auf dass diese das derzeit mindestens 3800 Euro teure Gerät erwerben. Doch bei diesen Präsentationen ging offenbar einiges schief, wie es in einem neuen Buch heißt, aus dem das Magazin Wired nun Auszüge veröffentlicht hat.
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Demos über 20 Minuten
New-York-Times-Autor Noam Scheiber schreibt darin, dass das Management der Läden aufgrund einer zu dünnen Personaldecke wenig Möglichkeiten hatte, die Mitarbeiter dafür auszubilden. Resultat: Oft gab es bei der von Apple vorgesehenen Sales-Choreografie schwere Probleme. Scheiber glaubt gar, dass diese dazu führten, dass das Headset zum Flop wurde.
Apple hatte zur Einführung des Headsets Anfang 2024 extra zu geheimen Schulungen in Cupertino eingeladen, wo ausgewählte Apple-Store-Mitarbeiter unter Abgabe ihrer Telefone und Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung trainiert wurden. Die jeweils 20 Minuten lange Demonstration hatte ein komplexes Skript, durch das die Store-Mitarbeiter die Kunden per iPad führten.
Schon bei der Anpassung des Headsets mit seinen knapp 25 Light-Seals („Lichtdichtungen”) soll es häufig Probleme gegeben haben, ebenso mit vorhandenen Brillenglasaufsätzen. Mehrfach sei das Bild beim Kunden nur verschwommen gewesen, ohne dass die Mitarbeiter dies mitbekamen. Die interne Wissensweitergabe habe zudem nicht funktioniert, wie Apple sich das gewünscht hatte.
Keine gut bezahlten Fachleute mehr?
Apple soll zudem gehofft haben, dass sich die Store-Mitarbeiter selbst an der Vision Pro fortbilden. Das Problem: Für die meisten von ihnen war das Gerät schlicht zu teuer – auch abzüglich eines 25-prozentigen Rabatts. In Schreibers Buch, das den Titel „Mutiny: The Rise and Revolt of the College-Educated Working Class“ trägt, heißt es weiter, Apple habe den alten Ansatz von Steve Jobs, gut bezahlte Fachleute in seinen Apple Stores zu beschäftigen, teils umgeworfen. Nun gehe es insbesondere um Geräteverkäufe, Zubehörerwerb und weitere konventionelle Retail-Metriken. Auch Dienste wie iCloud oder AppleCare werden von den Mitarbeitern verstärkt an Mann und Frau gebracht. Die Rolle des sogenannten „Creative“ wurde hingegen zurückgedrängt, kritisiert das Buch.
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Es ist unklar, wie gut sich die Vision Pro bislang verkauft hat. Apple nennt keinerlei Zahlen. Das Headset wurde im vergangenen Jahr jedoch mit dem M5-Chip ausgestattet und mit einem neuen Dual-Kopfband für besseren Sitz. Zudem wurden die Preise minimal abgesenkt. Apple bietet die Demos der Vision Pro nach wie vor in seinen Läden an, allerdings sieht man diese wesentlich seltener als noch im vergangenen Jahr.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Passend zur Fußball-WM: Apple verbessert Sports-App
Die App dürfte zwar vielen nicht bekannt sein, denn Apple spielt sie nicht automatisch auf die iPhones, doch der Konzern betreibt seit mehreren Jahren ein eigenes Sport-Angebot. Apple Sports listet aktuelle Ergebnisse aus verschiedenen Sportarten samt Widget und Live-Aktivitäten. Die App, die seit Herbst 2025 auch in Deutschland verfügbar ist, wurde nun passend zur Fußball-WM in Nordamerika verbessert.
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Ergebnisse ohne Nachrichten
Mit der in dieser Woche veröffentlichten Version 4.0 soll der Nutzer laut Apple „alles“ haben, was er für die WM 2026 benötigt. „Wenn das Turnier im Juni startet, kannst du die Aufstellungen und Formationen jedes Teams einsehen, die Begegnungen und Ergebnisse im Turnierplan verfolgen und die Geschehnisse in Echtzeit mitverfolgen“, schreibt der Hersteller. Aktuelle Nachrichten listen Apple Sports allerdings nur in Form von Schlagzeilen, wenn überhaupt – denn diese kommen über die Apple-News-App zu den Usern, die nach wie vor nur in den USA, Kanada, Großbritannien und Australien verfügbar ist.
Das ist umso störender, als dass Apple Sports 4.0 nun in 170 Ländern und Regionen weltweit zum Download bereitsteht, 90 davon kamen neu hinzu. Sie erhalten dann jeweils zwar aktuelle Ergebnisse, doch die Hintergründe fehlen. Apple hatte zuvor bereits im Jahr 2024 ein sogenanntes Nachrichten-Widget eingestellt, das Nutzern Schlagzeilen mit Links präsentiert hatte und auch in Deutschland zur Verfügung stand. Ob Apple News jemals außerhalb der vier genannten Länder auf die Geräte kommt, ist unklar. Die App taucht nur dann auf, wenn die entsprechende Region auf dem iPhone (oder iPad und Mac) gewählt wurde.
Live-Aktivitäten während der Spiele
Praktisch bleibt hingegen die Funktion der sogenannten Live-Aktivitäten. Diese dienen eigentlich dazu, Lieferungen, Fahrten oder Flüge zu verfolgen, eignen sich aber auch für Sportereignisse. Dabei wird der aktuelle Stand eines Events prominent auf dem Sperrbildschirm oder in der Dynamic Island präsentiert, auf dem iPad und dem Mac gibt es ein Widget.
Ein weiteres neues Feature betrifft die Direktanbindung von Apples TV-App. Darüber soll man während der WM Live-Spiele bei verbundenen Streamingdiensten finden können. Letzteres dürfte in Deutschland aber nicht relevant sein, da die TV-App nur die jeweiligen Paid-Angebote von ARD und ZDF listet, nicht die Mediatheken. Apple Sports ist wie erwähnt kostenlos, in Deutschland listet es neben der WM diverse weitere Sportarten. Mindestvoraussetzung ist iOS 17.2 oder höher, In-App-Käufe oder Abos gibt es nicht.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
Top 10: Carplay-Wireless-Adapter im Test – iPhone im Auto kabellos nutzen
Apple Carplay kabellos im Auto nutzen ohne passendes Infotainment? Ein Wireless-Adapter macht es möglich. Wir zeigen die besten Modelle aus den Tests.
Apple Carplay ist eine Schnittstelle, mit der sich iPhones sicher und nahtlos ins Infotainment-System eines Autos integrieren lassen. Über das Fahrzeug-Display können Fahrer zentrale iPhone-Funktionen wie Telefonie, Nachrichten, Navigation oder Musiksteuerung verwenden – wahlweise per Touchscreen, Lenkradtaste oder per Siri-Sprachbefehl. Oder man öffnet eine App von Apple oder Drittanbietern, sofern sie kompatibel ist. Dazu gehören etwa Spotify, Whatsapp oder Google Maps.
Die Bedienoberfläche ist speziell für die Nutzung während der Fahrt konzipiert: klar strukturiert, mit großen Schaltflächen für reduzierte Ablenkung. Voraussetzung ist ein kompatibles Fahrzeug- oder Nachrüstsystem sowie ein iPhone ab Modell 5 mit iOS 9.3 oder höher. Carplay kann verkabelt oder auch drahtlos genutzt werden. Wer kein Wireless Carplay hat, kann es in vielen Fällen nachrüsten.
Es gilt zu beachten, dass die einzelnen Funktionen von Apple Carplay von der Fahrzeugmarke, dem Modell und dem Baujahr eines Pkw abhängen können. Das Fahrzeug selbst muss nicht nur werkseitig Carplay, sondern auch die drahtlose Integration unterstützen. Nicht alle Fahrzeuge bieten das. In einigen Fällen kann im Detail auch ein kostenpflichtiges Software-Update für das Infotainment-System des Fahrzeugs erforderlich sein.
Bietet das Infotainment keine kabellose Anbindung an Carplay, kommen Adapter als günstige Alternative ins Spiel. Wir zeigen die besten Modelle im Vergleich. Getestet haben wir die Adapter mit einem iPhone 12 Pro, iPhone 13 und einem Opel Astra K von 2017.
Achtung: Mit diesen Adaptern rüstet man Apple Carplay nicht nach. Sie erweitern lediglich als Dongle das Infotainment-System um die Möglichkeit, das iPhone drahtlos statt per Kabel mit dem Auto zu verbinden. Unterstützt das Fahrzeug Carplay nicht, sind diese Adapter somit nutzlos. Zudem sind die Modelle nicht immer zuverlässig – insbesondere bei BMW funktionieren die Adapter meistens nicht.
Welcher Carplay-Adapter ist der beste?
Testsieger ist der Ottocast Mini Cube für rund 37 Euro (Code: TS20). Der Adapter ist sehr kompakt, verbindet sich schnell und bietet sowohl einen USB-A-Anschluss als auch einen Adapter für USB-C.
Technologiesieger ist der Ottocast Mini Pico für knapp 40 Euro (Code: TS20). Der Adapter ist nicht nur winzig, er bietet auch einen Knopf zur Trennung der Bluetooth-Verbindung mit dem Handy. Das soll den Wechsel zwischen zwei Smartphones erleichtern.
Preis-Leistungs-Sieger ist der Carlinkit Mini Ultra für etwa 14 Euro (bei Proshop). Es ist das kleinste Modell dieser Bestenliste und unterstützt neben Carplay auch Android Auto.
Wichtig: Wer direkt beim Hersteller in China oder über Plattformen wie Aliexpress bestellt, sollte beachten, dass der Käuferschutz dort oft eingeschränkt ist. Garantieansprüche oder Umtauschmöglichkeiten entsprechen meist nicht dem in Europa üblichen Standard.
Kann man Carplay drahtlos nutzen?
Apple Carplay dient seit 2014 als Schnittstelle, um das iPhone über das Infotainment-System eines Autos zu bedienen und etwa Inhalte wiederzugeben, sei es Musik, Podcasts oder eben Navigation über Apple Maps oder Google Maps. Dazu stöpselt man in der Regel das iPhone per Kabel in den USB-C oder USB-A-Anschluss des Autos ein.
Apple Carplay Wireless ermöglicht seit 2017, das iPhone kabellos mit dem Infotainment-System des Fahrzeugs zu verbinden. Diese Funktion bietet eine bequeme Alternative zu kabelgebundenem Carplay und funktioniert drahtlos über Bluetooth und Wi-Fi. Während Bluetooth die initiale Kopplung übernimmt, erfolgt die eigentliche Datenübertragung über eine schnelle und lokale 5-GHz-WLAN-Verbindung zwischen dem iPhone und dem Auto. Um Carplay Wireless zu nutzen, benötigt man primär ein kompatibles Fahrzeug und ein iPhone ab Version 5, das mindestens mit iOS 9.3 ausgestattet ist.
Viele moderne Pkws ab dem Baujahr 2020 bieten diese Funktion bereits serienmäßig an. Teilweise sind hohe Aufpreise dafür nötig oder sogar Abomodelle. Einige ältere Autos wiederum bieten im Infotainment-System keine Option für die drahtlose Anbindung an das iPhone. Die Umrüstung beim Hersteller oder in der Werkstatt ist kostspielig.
Kann man Wireless Carplay nachrüsten?
Ja, Wireless Carplay lässt sich in Fahrzeugen nachrüsten – ob über einfache Adapter oder durch den Austausch des gesamten Infotainment-Systems. Wer bereits kabelgebundenes Carplay im Auto hat, kann mit einem kompakten Wireless-Plug wie von Carlinkit oder Ottocast die stabile Verbindung auf drahtlose Art und Weise nachrüsten.
Die Adapter aus dieser Bestenliste funktionieren ähnlich wie entsprechende Adapter für Android Auto (Bestenliste). Man stöpselt diese in das Auto je nach Modell über den USB-C oder USB-A-Steckplatz und verbindet das iPhone dann per Bluetooth damit. Das Infotainment erkennt dann Carplay in der Regel automatisch – vorausgesetzt, es wurde schon mal für das iPhone eingerichtet.
Aufwendiger wird es, wenn das Fahrzeug noch gar kein Carplay unterstützt. Hier bieten sich zwei Wege an: Entweder ersetzt man das ganze Infotainment-System durch eine Nachrüstlösung mit Wireless Carplay oder man integriert ein verborgenes Zusatzmodul, das mit dem bestehenden Bildschirm arbeitet. Beide Varianten erfordern je nach Fahrzeugmodell technisches Know-how oder professionelle Hilfe und können daher sehr kostspielig sein. Wichtig bleibt: Vor dem Kauf sollte die Kompatibilität mit dem Fahrzeug geprüft werden.
Wie funktioniert ein drahtloser Carplay-Adapter?
Diese Adapter ermöglichen es, die drahtlose Funktion zu nutzen, indem sie das iPhone via Bluetooth koppeln und die Signale per WLAN an das Infotainment-System weiterleiten. Der Adapter simuliert dann als Platzhalter für das Handy eine USB-Verbindung, sodass die drahtlose Nutzung in älteren Autos möglich wird.
Die Vorteile dieser Adapter liegen in der Flexibilität: Man kann das iPhone im Auto frei bewegen, es muss nicht durchgehend an das Kabel angeschlossen werden, und das Ein- und Aussteigen wird bequemer, ohne das Telefon jedes Mal manuell verbinden zu müssen.
Eine Beobachtung haben wir gemacht: Bei vielen Fahrzeugen wird der USB-Anschluss offenbar nicht vom Stromkreis getrennt, wenn das Auto abgeschlossen wird. Bleibt man nach dem Abstellen daneben stehen, verbindet sich das Infotainment-System per Bluetooth mit dem Smartphone – ein unnötiger Stromverbrauch, der die Starterbatterie belasten kann.
Unser Tipp: USB-Adapter und andere Verbraucher nach dem Abstellen abziehen, vorwiegend bei längeren Standzeiten. Das schont die Batterie – besonders bei älteren oder selten genutzten Fahrzeugen.
Fazit
Wireless-Carplay-Adapter sind eine preiswerte Lösung, um auch in älteren Fahrzeugen kabelloses Carplay zu nutzen – ganz ohne Umbau des gesamten Infotainment-Systems. Die Einrichtung ist in der Regel schnell und einfach zu bewerkstelligen. Sie ersparen das tägliche Einstecken des iPhones und sorgen für mehr Komfort im Alltag. Mit Preisen zwischen 15 und 80 Euro bleiben sie deutlich günstiger als ein kompletter Radiotausch.
Die Installation des Adapters gelingt in der Regel problemlos: Gerät anschließen, einmal mit dem Handy koppeln und fertig – Plug-and-play also. Danach lässt sich das iPhone frei im Fahrzeug nutzen, ohne störendes Kabel. Besonders praktisch ist das für alle, die ein aufgeräumtes Cockpit wünschen.
Testsieger ist der Ottocast Mini Cube. Dieser Adapter ist extrem kompakt, dabei zuverlässig und zudem preiswert. Das Modell wird mit einem USB-C-Adapter geliefert. Auf dem zweiten Platz folgt der Ottocast Mini Pico, der ebenfalls beide Plattformen unterstützt und durch seine Kompaktheit überzeugt sowie eine Taste zum Trennen der Verbindung mit dem Smartphone bietet. Preis-Leistungs-Sieger ist der Carlinkit Mini Ultra.
Diese Bestenlisten zeigen weiteres Zubehör für das Auto:
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Digitale Rasterfahndung: Wenn Bilder im Netz Leben zerstören
Es klingt wie ein absurder Scherz aus der digitalen Welt, war aber im November 2025 bittere Realität auf der Webseite der Boulevardzeitung „Berliner Zeitung“. Unter einem offiziellen Fahndungsbild der Polizei, das einen jungen Mann in einer Drogerie zeigte, prangte die Schlagzeile, dass ein Pokémon-Karten-Dieb gesucht werde. Weil der Fan die knapp 10 Euro für eine der begehrten Mini-Tin-Boxen in Brandenburg nicht bezahlte, setzte die Polizei auf ein scharfes Schwert der Strafverfolgung: die Öffentlichkeitsfahndung über die Presse.
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In einem Beitrag für den Grundrechte-Report 2026, den Netzpolitik.org zum Erscheinen des „alternativen Verfassungsschutzberichts“ veröffentlicht hat, legt die angehende Rechtswissenschaftlerin Athena Möller den Finger in die Wunde. Bei derart geringfügigen Delikten liege der Verdacht nahe, erläutert sie, „dass wir es mit einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ zu tun haben.
Öffentlich gebrandmarkt
Ähnliche Meldungen waren im Laufe der vergangenen Monate oft in den Medien zu finden. Die Co-Redakteurin des Bandes warnt, dass dies nicht nur Datenschutzverfechter alarmieren sollte. Das Spektrum der Personen, die plötzlich ungefragt im digitalen Scheinwerferlicht landen könnten, sei groß. Es reiche von Zeugen über Vermisste bis zu Tatverdächtigen, unter denen sich immer wieder auch fälschlich Beschuldigte befinden.
So fahndete die Magdeburger Polizei im Februar mithilfe von Presseaufrufen nach einem Mann, der ein verlorenes Portemonnaie im Supermarkt eingesteckt hatte. Wie sich herausstellte, handelte es sich um einen ehrlichen Finder: Die Geldbörse war zum Zeitpunkt des Fahndungsstarts längst wieder in den Händen der rechtmäßigen Eigentümerin. Die hochauflösenden Fotos des zu Unrecht Verdächtigten lassen sich trotzdem noch heute leicht im Internet finden.
Hohe Hürden der StPO ausgehebelt
Dabei sind die Hürden für eine solche Maßnahme eigentlich hoch. § 131b der Strafprozessordnung (StPO), der die Öffentlichkeitsfahndung regelt, verweist ausdrücklich auf das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Dieses müsse zwingend gewahrt werden. Demnach ist die Veröffentlichung von Abbildungen nur zulässig, wenn die Person einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist und die Aufklärung auf andere Weise deutlich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre.
Zudem muss die Tat dem Bundesverfassungsgericht zufolge mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen sein, den Rechtsfrieden empfindlich stören und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung tiefgreifend beeinträchtigen. Bei einem einfachen Diebstahl sind diese Anforderungen offensichtlich nicht erfüllt.
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Dennoch werden die Vorgaben zunehmend umgangen oder von bestimmten Gruppierungen infrage gestellt. Möller erinnert daran, dass Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft sowie der AfD die geltenden Anforderungen als zu restriktiv kritisiert hätten. Durch das vorgeschriebene Ausschöpfen anderer Ermittlungsansätze gehe wertvolle Zeit verloren. Möller zufolge steht dieses Argument „in lächerlichem Verhältnis dazu, dass die Bedingung für die Wahrung des rechtsstaatlichen Charakters eines Ermittlungsverfahrens essenziell ist“.
Als bedenklich erweist sich auch die von der Juristin zitierte Aussage einer sächsischen Gewerkschaftsvorsitzenden, die Bürger sollten der Polizei vertrauen, dass diese nur Täter an die Presse bringe. Das offenbart laut der Verfasserin ein Defizit an Problembewusstsein dafür, dass die Justiz bis zu einem rechtskräftigen Urteil immer auch mit unschuldig Verdächtigen arbeite und Bildveröffentlichungen die absolute Ausnahme bleiben müssten.
Zerstörungskraft des Netzes
Die von der Ermittlungsmethode ausgehende grundrechtliche Gefährdung steigt durch das Wachstum digitaler Inhalte und sozialer Interaktionen. Einmal ins Netz gestelltes Bildmaterial wird weltweit in Sekundenschnelle heruntergeladen, vervielfältigt und geteilt. Die Polizei kann nach wenigen Stunden weder nachvollziehen, wo das Foto kursiert, noch bei einer Einstellung der Fahndung die Löschung garantieren. Das Diffamierungspotenzial sei mittlerweile beispiellos, moniert Möller. Die Rechtslage stagniere indes seit einem Vierteljahrhundert. Die behördlichen Richtlinien verböten zwar theoretisch die Einschaltung privater Internetanbieter. Sie erlaubten aber die Einbindung der klassischen Presse. Diese Unterscheidung sei völlig veraltet, da die Online-Auftritte der Medienhäuser längst den Hauptteil der Berichterstattung ausmachten und die Nutzung sozialer Medien unzureichend geregelt sei.
Um diese Auswüchse einzudämmen, bedarf es laut dem Beitrag Gesetzesreformen durch den Bundestag, da so tiefgreifende Grundrechtseingriffe nicht Verwaltungsvorschriften überlassen werden dürften. Eine Lösung wäre die präzise Eingrenzung des Begriffs der Straftat von erheblicher Bedeutung, etwa durch eine strikte Beschränkung auf schwere Delikte gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit. Zudem sollte statt eines einfachen ein dringender Tatverdacht vorausgesetzt werden. Auch die Bedingungen für den Einsatz sozialer Netzwerke müssten laut der Autorin endlich gesetzlich normiert werden. Die chronische Untätigkeit des Gesetzgebers spiegele eine Überforderung im rechtlichen Umgang mit der Digitalisierung wider.
(kbe)
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