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Vorratsdatenspeicherung: Massive Kritik an Regierungsplänen


Das Bundesjustizministerium hat mit dem Referentenentwurf zur Einführung einer IP-Adressspeicherung eine Debatte neu entfacht, die viele bereits für beendet hielten. Kern des Vorhabens ist die Pflicht für alle Internetprovider, die an Anschlussinhaber vergebene IP-Adressen und Portnummern minutiös zu protokollieren und drei Monate lang zu speichern. Das Ministerium bewirbt das Projekt als „digitales Kfz-Kennzeichen“, doch die Kritik ist vernichtend.

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Der Arbeitskreis Vorrat (AK Vorrat) und die Digitale Gesellschaft warnen in jetzt veröffentlichten Stellungnahmen vor einem „Generalschlüssel zur Identität“. Denn mit einer IP-Adresse lasse sich nachträglich lückenlos rekonstruieren, wer hinter einem anonymen Forenbeitrag, einer sensiblen Suchanfrage oder dem Kontakt zu einer Enthüllungsplattform steht.

In der physischen Welt wäre ein solches Vorgehen undenkbar, heben die Aktivisten hervor: Es entspräche der Forderung, dass jeder Bürger ein sichtbares Nummernschild tragen müsse. Der Staat könnte zugleich flächendeckend mitschreiben, wann wir welches Lokal, welche Arztpraxis oder welche politische Versammlung aufsuchen.

Die Digitale Gesellschaft betont daher, diese Form der anlasslosen Massenüberwachung sei heute gefährlicher denn je. „Die Speicherung dieser teilweise sensiblen Daten kreiert eine Nachverfolgbarkeit und trägt damit zur Schaffung eines gläsernen Menschen bei“, warnt auch die Gesellschaft für Informatik (GI). Das anlasslose Speichern stelle jede Person unter Generalverdacht, was das Fundament einer freien Gesellschaft untergrabe.

Besonders hart trifft der Entwurf die Betreiber offener WLAN-Strukturen. Freifunk-Initiativen, die seit Jahren für einen barrierefreien Netzzugang kämpfen, sehen ihre Existenz bedroht. Sie monieren, dass die technische Umsetzung der Speicherpflicht für ehrenamtliche Betreiber und kleine Unternehmen kaum leistbar sei: „Eine solche lückenlose Protokollierung wäre in der physischen Welt undenkbar. Im digitalen Raum soll sie nun Normalität werden.“

Ohne eine explizite Ausnahme für Bürgernetze und nicht-kommerzielle Anbieter drohe das Aus für tausende Hotspots, da die Betreiber das Risiko einer fehlerhaften Zuordnung und damit verknüpfter rechtlicher Konsequenzen nicht tragen könnten.

Die Freifunker fordern daher den „Verzicht auf jede Art der Vorratsdatenspeicherung, ganz egal unter welchem Namen, für ISPs, Internetzugänge und WLAN-Hotspot-Betreiber“. Sollte dies politisch nicht durchsetzbar sein, müssten mindestens alle Bürgernetze und ehrenamtlichen Betreiber von der Erfassungspflicht ausgenommen werden.

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Der Branchenverband Bitkom bewertet den Entwurf dagegen insgesamt „positiv“. Er begrüßt, dass die bisherigen, europarechtswidrigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vollständig aufgehoben und durch ein neues Konzept ersetzt würden. Der Bitkom lobt insbesondere die „technologieoffene Ausgestaltung“, die Flexibilität für unterschiedliche Netzarchitekturen schaffe. Dennoch mahnt auch der Verband zur Vorsicht: Eine rechtssichere Lösung sei unabdingbar.

Ganz anders sieht das der eco-Verband der Internetwirtschaft. Er hält der Politik die massiven Kosten für den Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur vor Augen, die am Ende womöglich erneut von Gerichten kassiert werde. „Die Speicherungsanforderungen genügen nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes“, stellt der eco klar. Es sei den Firmen nicht zuzumuten, „massive Investitionen in eine erneut als unzulässig zu erwartende Infrastruktur“ zu tätigen.

Ein technisches Detail bereitet Fachleuten besonders Kopfzerbrechen: die Speicherung von Portnummern bei „Carrier-grade NAT“. Da sich im Internet Hunderte Nutzer gleichzeitig eine einzige IP-Adresse teilen, ist die Portnummer das einzige Unterscheidungsmerkmal. Der AK Vorrat befürchtet, dass schon minimale Zeitabweichungen bei den Providern zu falschen Zuordnungen führen. „Unschuldige geraten ins Visier von Hausdurchsuchungen“, warnt der Arbeitskreis. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht von einer Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit, wenn Ermittlungsmaßnahmen auf einer derart fehleranfälligen Datenbasis eingeleitet würden.

Der ADAC mahnt, dass die Bestimmtheitsanforderungen an die Datenerhebung hoch sein müssten. Es dürfe keine Grauzonen geben, in denen Behörden mehr Informationen erhielten, als unbedingt nötig. Doch hier hakt es im Entwurf: Die Zugriffsrechte für unzählige Behörden sind laut Kritikern viel zu weit gefasst und verzichten teils auf den zwingend erforderlichen Richtervorbehalt, was eklatant gegen die Vorgaben des EuGH verstoße.

Ein breites Medienbündnis, dem unter anderem die ARD, der DJV und Reporter ohne Grenzen angehören, sieht durch die Pläne das Redaktionsgeheimnis gefährdet. „Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil Medien auf private Mitteilungen nicht verzichten können, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Geheimhaltung seiner Identität verlassen kann“, betonen die Medienvertreter.

Wenn Whistleblower fürchten müssten, dass ihre digitale Spur drei Monate lang beim Provider bereitliegt, würden sie den Kontakt zur Presse meiden. Das Ergebnis sei ein „Chilling Effect“, der die demokratische Kontrollfunktion der Medien schwäche.

Strafverfolger pochen derweil auf die neuen Befugnisse. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) argumentiert, dass „Ermittlungen heute zunehmend auf technische Anknüpfungspunkte angewiesen sind, die häufig den einzigen Zugang zu einem Sachverhalt bieten“. Aus Sicht der Polizei ist die IP-Speicherung kein Instrument der Überwachung, sondern eine notwendige Anpassung an die „Kriminalitätswirklichkeit“ des 21. Jahrhunderts.

Gegner wie der SPD-nahe netzpolitische Verein D64 weisen darauf hin, dass es grundrechtsschonendere Wege gäbe. Die Initiative sei daher „politisch widersprüchlich und technisch nicht notwendig“. D64 plädiert stattdessen für eine Login-Falle und das Quick-Freeze-Verfahren bei konkretem Anfangsverdacht. Dies würde auch den Anforderungen des Kinderschutzes gerecht, ohne die Bevölkerung unter Dauerüberwachung zu stellen.

Während in Berlin über den Referentenentwurf gestritten wird, braut sich auf EU-Ebene die nächste Stufe zusammen. Die EU-Kommission arbeitet unter dem Aufhänger Vorratsdatenspeicherung 2.0 an Plänen, die weit über IP-Adressen hinausgehen: Standortdaten, Telefonverbindungen und sogar Speicherauflagen für verschlüsselte Messenger wie WhatsApp stehen im Raum. Der AK Vorrat rügt, dass die Bundesregierung zu diesen Plänen im EU-Rat bisher schweige. Der deutsche Vorstoß gegen die Online-Anonymität drohe so zur Blaupause für die EU zu werden.


(vbr)



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Apple Studio Display XDR im Test: Referenz mit doppeltem Hertzschlag


Apples bisheriger Referenzmonitor war technisch extrem – und preislich ebenso. Das Pro Display XDR war das erste 6K-Display mit 32 Zoll auf dem Markt und lange Zeit konkurrenzlos. Der HDR-fähige Bildschirm kostete aber ohne Standfuß mindestens 5000 Euro.

Beim Nachfolger setzt der Hersteller andere Prioritäten: statt 6K gibt es nun 5K – dafür moderne Technik wie Mini-LED-Hintergrundbeleuchtung und 120 Hz Bildwiederholrate. Apple tauscht offenbar Extreme gegen Alltagstauglichkeit. Mit 3500 Euro kostet das neue Studio Display XDR (ab 3249,07 €) weniger als das eingestellte Pro Display XDR, aber immer noch doppelt so viel wie das normale Studio Display.

  • Apple ersetzt sein 6K-Display durch ein 5K-Modell mit Mini‑LED und höherer Bildrate.
  • Für 120 Hertz benötigt man den richtigen Mac.
  • Erstmals wird AdobeRGB unterstützt.

Im Test zeigt sich, ob dieser Strategiewechsel aufgeht – und für welche Nutzer das Display trotz Einschränkungen eine sinnvolle Investition ist.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Apple Studio Display XDR im Test: Referenz mit doppeltem Hertzschlag“.
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Kommentar: Souveränität steht nicht im Katalog, sondern im Vertrag


Der Deutschland-Stack des IT-Planungsrats ist das ambitionierteste Standardisierungspapier der deutschen Verwaltungs-IT seit Jahren. Über 50 Standards, Protokolle und Regelwerke, sieben Architekturschichten, von der Cloud bis zur künstlichen Intelligenz. Auf dem Papier sieht das beeindruckend aus. Aber Papier ist geduldig – und die deutsche Verwaltung ist es leider auch.

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Ein Kommentar von Moritz Förster

Ein Kommentar von Moritz Förster

Moritz Förster schreibt seit 2012 für die iX und heise online. Er betreut neben dem iX-Channel den Bereich Arbeitsplatz.

Die entscheidende Frage an den Deutschland-Stack lautet nicht, welche Standards er benennt. Sie lautet, ob diese Standards jemals in genügend Ausschreibungen auftauchen werden. Denn zwischen Beschluss und Beschaffung klafft in der deutschen Verwaltung ein Abgrund, der sich mit keinem Architekturdiagramm überbrücken lässt.

Wer den Beschlusstext genau liest, stellt fest: Die Verbindlichkeit ist schwächer, als er zunächst vermuten lässt. Die Standards gelten als „verbindliche Grundlage der Lösungen des Deutschland-Stacks“. Das heißt: Wer eine Lösung innerhalb des Stacks entwickelt, muss sich an die Standards halten. Ob eine Behörde das fertige Produkt aber tatsächlich einsetzt, ist eine andere Frage. Hier formuliert der Beschluss lediglich, dass Bund, Länder und Kommunen die Nutzung bei Neu- und Weiterentwicklungen „anstreben“.

Anstreben. Nicht: umsetzen. Nicht: verpflichtend einführen. Anstreben.

Der Beschluss selbst nennt keine Sanktionen, keine Audits, keine Berichtspflichten. Er zielt auf Neu- und Weiterentwicklungen – die große Masse der Bestandssysteme bleibt faktisch unangetastet. Und Kommunen, die einen Großteil der Verwaltungsleistungen erbringen, sind im IT-Planungsrat zwar institutionell eingebunden, aber nicht stimmberechtigte Vertragsparteien. Ein verbindlicher Standard ohne Durchsetzungsinstrument ist am Ende eine Empfehlung im Anzug.

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Wie wirkungslos bleiben Standardbeschlüsse ohne Beschaffungskonsequenz? Das zeigt ein Format, das auch im Deutschland-Stack wieder prominent auftaucht: das Open Document Format. ODF steht seit Ewigkeiten auf den Wunschlisten der Verwaltungsdigitalisierung. Erst im März 2025 hat der IT-Planungsrat mit Beschluss 2025/06 festgelegt, dass ODF bis 2027 zum Standard für den Dokumentenaustausch werden soll. Jetzt steht ODF auch im Deutschland-Stack. Das ist gut.

Aber: Die Realität in den Behörden sieht anders aus. Bund und viele Länder setzen weiterhin stark auf Microsoft. Schleswig-Holstein treibt als eines der wenigen Länder die Umstellung auf LibreOffice und offene Formate tatsächlich voran – ein Prozess, der selbst dort langwierig und politisch umkämpft ist. Bayern will hingegen ganz dringend in die M365-Cloud. Das sind nicht die Rahmenbedingungen, in denen ein weiterer ODF-Beschluss plötzlich Wirkung entfaltet.

Man darf also die Frage stellen: ODF steht jetzt auch im Deutschland-Stack – wird sich deshalb 2028 irgendetwas daran geändert haben, dass sich Behörden DOCX-Dateien zuschicken? Leider muss die Befürchtung lauten: Nein.

Noch deutlicher wird der Widerspruch zwischen Anspruch und Realität beim Sovereign Cloud Stack. Der SCS, entwickelt von der Open Source Business Alliance, definiert einen vollständig offenen, interoperablen Cloud-Technologiestack für die Verwaltung. Der Deutschland-Stack führt ihn als verbindlichen Cloud-Standard neben OpenStack und den Standards der Deutschen Verwaltungscloud.

Gleichzeitig hat der Bund die Förderung für den SCS auslaufen lassen, stattdessen sprangen die Mitgliedsunternehmen der OSBA ein. Das Projekt, das die technische Grundlage für souveräne Cloud-Infrastrukturen liefern soll, muss sich ohne öffentliche Finanzierung weiterentwickeln – während AWS, Azure und Google mit bestens finanzierten US-Angeboten vor der Tür stehen.

In der Beschaffungsrealität bedeutet das: Wenn eine Vergabestelle zwischen einem schlüsselfertigen Hyperscaler-Angebot und einem SCS-konformen Angebot wählen muss, das auf einer so finanzierten Open-Source-Plattform basiert, dürfte in vielen Fällen das Erstere gewinnen. Nicht aus böser Absicht, sondern aus nachvollziehbarer Pragmatik. Man benennt also einen Standard, fördert ihn aber nicht. Und untergräbt so die Glaubwürdigkeit des gesamten Vorhabens.

Das strukturelle Problem hinter all dem: In der Praxis entscheiden nicht Gremien über die eingesetzte Technologie, sondern Vergabestellen. Und die folgen oft anderen Logiken als ein Architekturpapier.

Das Vergaberecht erlaubt durchaus qualitative und technische Zuschlagskriterien – digitale Souveränität ließe sich also vergaberechtlich abbilden. In der Praxis sind aber Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb die Maxime. Der chronische Fachkräftemangel in Behörden verschärft das Problem: Selbst wenn eine Ausschreibung SCS-Konformität fordert – wer soll die Infrastruktur anschließend betreiben? In der Beschaffungspraxis gewinnt häufig die Lösung, die am schnellsten verfügbar und mit am wenigsten internem Aufwand zu betreiben ist. Und das sind in vielen Fällen die proprietären Platzhirsche.

Denen kann der Deutschland-Stack schlicht nicht das Heft aus der Hand nehmen. Er definiert bloß, welche Standards souverän sind. Er sagt wenig darüber aus, wie sie in Leistungsbeschreibungen, Eignungskriterien und Zuschlagsentscheidungen ankommen sollen.

Dabei gäbe es Ansatzpunkte. Die EVB-IT – die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Beschaffungen – stehen bereits im Stack. Das ist ein richtiger Schritt. Aber sie müssten um konkrete Stack-Konformitätskriterien erweitert werden, sodass die Einhaltung der definierten Standards zum prüfbaren Bestandteil von Verträgen wird.

Ein Vorbild dafür existiert: Der C5-Katalog des BSI hat sich als zentrales Kriterium bei Cloud-Ausschreibungen der Verwaltung etabliert. Zwar ist ein C5-Testat formal nicht die einzige Möglichkeit, Sicherheitsanforderungen nachzuweisen – aber in der Praxis kommt kaum ein Cloud-Anbieter, der für die Verwaltung arbeiten will, daran vorbei. Dieses Prinzip ließe sich auf den Deutschland-Stack übertragen: Stack-Konformität als gewichtiges Eignungskriterium, nicht als unverbindliche Empfehlung.

Der Deutschland-Stack verdient Anerkennung. Zwar gab es mit SAGA und der Föderalen IT-Architekturrichtlinie bereits frühere Standardisierungsrahmen – aber in seiner konkreten Zuspitzung auf über 50 benannte Standards über sieben Architekturschichten hinweg geht der Deutschland-Stack deutlich weiter als seine Vorgänger. Wer die zähe Geschichte der Verwaltungsdigitalisierung in diesem Land kennt, weiß, dass allein das keine Selbstverständlichkeit ist.

Aber die Geschichte der deutschen Verwaltungsdigitalisierung ist eben auch eine Geschichte beschlossener Standards, die nie in Verträgen gelandet sind. Von Strategiepapieren, die in Schubladen verschwunden sind. Von Pilotprojekten, die nie skaliert wurden.

Die eigentliche Bewährungsprobe für den Deutschland-Stack ist nicht der IT-Planungsrat. Sie beginnt in der nächsten Ausschreibung eines Landesrechenzentrums. Im nächsten Vergabeverfahren für ein kommunales Fachverfahren. Im nächsten Rahmenvertrag für Cloud-Dienste.

Geplant haben wir unsere Souveränität jetzt genug. Packen wir sie endlich an!


(fo)



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Google macht seine KI-Funktion „Search Live“ weltweit verfügbar


Google erweitert den Zugang zu seiner KI-Funktion „Search Live“, mit der Nutzerinnen und Nutzer per Sprache und der Kamera interaktiv nach Informationen suchen können. Der KI-Suchassistent steht laut Google nun in mehr als 200 Ländern und Regionen sowie in Dutzenden Sprachen zur Nutzung bereit. Die Funktion wird sowohl für Android als auch iOS angeboten.

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Das Unternehmen hatte die „Search Live“-Funktion schon im vergangenen Juni in den USA eingeführt und später um die Kamerafunktion ergänzt. Damit können Nutzer etwa die Smartphonekamera auf ein Objekt richten und die KI nach Informationen fragen – etwa wie man ein Regal aufbaut oder andere Dinge. Googles KI-Assistent Gemini gibt darauf eine gesprochene Antwort sowie Links zu weiterführenden Informationen aus.

Die neue Funktion ist Teil des AI-Modes in der Google-App. Sie basiert laut Google auf dem neuen Audio- und Sprachmodell Gemini 3.1 Flash Live, das mehrsprachig ist und natürlichere Gespräche ermöglichen soll. Das neue Modell zeichnet sich dem Unternehmen zudem durch eine verbesserte Reaktionsgeschwindigkeit aus und ermöglicht laut Google „natürlichere und intuitivere Gespräche“. Der Zugriff ist auch über Google Lens möglich.

Mit dieser Funktion baut Google seine KI-gestützte Suche deutlich aus und positioniert sie stärker als sprachbasierten Echtzeit-Assistenten. Die Funktion hatte Google schon im Zuge der Entwicklerkonferenz I/O im Mai 2025 präsentiert und dürfte nicht nur für Smartphones bestimmt sein, sondern auch für die in Entwicklung befindlichen Smart-Glasses auf Basis von Android XR, die im Laufe dieses Jahres erscheinen sollen.

Neben der globalen Bereitstellung der Search-Live-Funktion hat Google zudem angekündigt, die Echtzeit-Übersetzungsfunktion von Google Translate (Übersetzer) auch für iOS einzuführen. Damit können Nutzerinnen und Nutzer von iPhones die App verwenden, um Sprache in Echtzeit aufzunehmen und die Übersetzung über ihre Kopfhörer zu hören. Die Funktion steht laut Googles Ankündigung nun in Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Großbritannien, Japan und Thailand zur Verfügung.

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Apple hatte eine ähnliche Funktion mit iOS 26 eingeführt. Sie kann zusammen mit aktuellen AirPods-Modellen verwendet werden.

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(afl)



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