Künstliche Intelligenz
Android 17 Beta 3: App-Bubbles, getrennte WLAN-Kacheln und mehr
Google hat am Donnerstagabend unserer Zeit die dritte Beta von Android 17 für Pixel-Geräte veröffentlicht. Einige der Neuerungen hatte der Hersteller bereits in der experimentellen Android-Canary-Version vom März integriert. Zudem hat Android 17 mit der Beta 3 Plattformstabilität erreicht. Das ist ein wichtiger Meilenstein für die Entwicklung, da damit die finalen SDK/NDK-APIs bereitstehen. Das bedeutet, dass Entwickler ab diesem Zeitpunkt ihre Apps auf SDK 37 abzielen lassen und im Google Play Store veröffentlichen können.
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Bubbles
Mit Android 17 Beta 3 ziehen die App-Bubbles ein, die Google zuvor im Canary-Channel auf Entwickler losgelassen hatte. Jede App lässt sich nun als Bubble (Blase) in einem schwebenden Fenster öffnen. Ein Langdruck auf eine App öffnet ein überarbeitetes Kontextmenü, in dem man die neue Funktion findet.

Android 17 erhält „App-Bubbles“.
(Bild: Andreas Floemer / heise medien)
Die „Bubble“ lässt sich an eine beliebige Stelle auf dem Bildschirm verschieben, sie bewegt sich jedoch stets automatisch an den Bildschirmrand, um nicht im Weg zu sein. Um die Bubble zu schließen, bewegt man sie einfach in den unteren Bildschirmbereich, wo ein großes „X“ erscheint. Zudem findet man in der linken unteren Ecke das Feld verwalten – ein Tipp darauf öffnet einen Dialog, mit dem man die Blase schließen kann. Es lassen sich außerdem mehrere App-Blasen gleichzeitig nutzen.
Diese Funktion ist auf Smartphones, Faltgeräten und Tablets verfügbar. Auf Geräten mit größerem Bildschirm, wie Foldables und Tablets, können Nutzerinnen und Nutzer auch lange auf ein App-Symbol in der Taskleiste drücken und das Symbol dann per Drag-and-Drop in eine untere Ecke ziehen.
Getrennte WLAN- und Mobilfunk-Kacheln
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Google vollführt mit der Beta 3 in den Schnelleinstellungen eine Kehrtwende und bringt separate Kacheln für WLAN- und Mobilfunkempfang zurück. Google hatte mit Android 12 eine einzige „Internet“-Kachel für beide Konnektivitäts-Optionen in die Schnelleinstellungen integriert, sodass es umständlicher war, eine der beiden Funktionen abzuschalten.

Android 17: WLAN und mobile Daten sind in den Schnelleinstellungen wieder getrennt.
(Bild: Andreas Floemer / heise medien)
Zudem verfügen die beiden Kacheln über zwei verschiedene Berührungsbereiche: Durch Antippen des Symbols wird die jeweilige Funktion ein- oder ausgeschaltet, während durch Antippen des jeweiligen Textfelds die vollständige Bedienoberfläche geöffnet wird. Diese Änderung reduziert die Anzahl der erforderlichen Eingaben zum Ein- und Ausschalten von WLAN und mobilen Daten, während der Zugriff auf das vollständige Internet-Bedienfeld weiterhin erhalten bleibt.
Screenrecorder und Location
Überarbeitet hat Google außerdem die Bildschirmaufzeichnung, sie verfügt nun über eine verbesserte Bedienoberfläche und neue Funktionen. Wenn man in den Schnelleinstellungen auf die Kachel für die Bildschirmaufzeichnungsfunktion tippt, erscheint nun eine schwebende Symbolleiste, über die Nutzer einfacher auf die Aufzeichnungssteuerung und die Aufnahmeeinstellungen zugreifen können. Beendet man die Aufzeichnung, lässt sich das Video sofort ansehen, bearbeiten, löschen oder direkt teilen.

(Bild: Google)
Android 17 Beta 3 erhält zudem eine neue Standort-Schaltfläche für mehr Datenschutz, mit der Nutzer Apps Zugriff auf ihren genauen Standort gewähren können. Das Update enthält ein vom System gerendertes Standort-Bedienfeld, das Apps mithilfe einer Jetpack-Bibliothek direkt in ihr Layout einbinden können. Wenn ein Nutzer auf die neue Schaltfläche tippt, erhält die App nur für die aktuelle Sitzung Zugriff auf den genauen Standort. Bei weiteren Klicks während der Nutzung der App wird die Berechtigung sofort und ohne Systemdialog erteilt. Für Entwickler und Interessierte erklärt Google die neue Funktion in einem Blogbeitrag.
Assistant-Lautstärke und Zeitumstellung
Weitere neue Funktionen sind die Möglichkeit, die Lautstärke des Sprachassistenten unabhängig von der Medienlautstärke zu regulieren. Damit kann man etwa Gemini oder andere in Android als Standard eingestellte Chatbots leiser oder bei Bedarf auch lauter als Musik oder andere Inhalte ertönen lassen. Bisher wirkten sich Änderungen der Medienlautstärke in der Regel automatisch auf die Lautstärke des Assistenten aus und umgekehrt.
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In Android 17 Beta 3 hat Google außerdem eine neue Einstellung hinzugefügt, mit der Nutzer eine Benachrichtigung erhalten können, wenn die Uhr ihres Smartphones eine geplante Zeitumstellung vornimmt – beispielsweise wenn die Winter- oder Sommerzeit enden.
Homescreen, selektiv erweitertes Dark Theme und VPN
Überdies können Nutzer die App- und Ordnernamen auf dem Startbildschirm ausblenden – eine Funktion, die manche Launcher-Apps und Bedienoberflächen einiger Hersteller schon seit Jahren bieten. Dies gilt nicht für den App-Drawer oder für Ordner selbst. Um auf die neue Einstellung zuzugreifen, öffnet man in den Einstellungen oder per Langdruck auf dem Homescreen die Option „Hintergrund & Design“. Hier tippt man auf „Startbildschirm“, und wählt „Symbole“. Ganz unten findet man den Reiter „Namen“ und schaltet dort die Option „App-Namen anzeigen“ ein oder aus.

In der Android 17 Beta 3 lassen sich App-Bezeichnungen ausblenden.
(Bild: Andreas Floemer / heise medien)
Neu in Android 17 Beta 3 ist die Möglichkeit, das mit Android 16 QPR2 eingeführte erweiterte dunkle Design, das sich in erster Linie an Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder Lichtempfindlichkeit richtet, anzupassen. Wenn die Option aktiviert ist, wendet das System das dunkle Design automatisch auf die meisten Apps an, die es standardmäßig nicht unterstützen. Da die Funktion bei manchen Apps zu Anzeigefehlern führen kann, lässt sich die Funktion in der neuen Beta für einzelne Apps deaktivieren.
Zudem führt Google mit Android 17 eine standardisierte Methode ein, mit der VPN-Apps Funktionen zum Ausschluss bestimmter Apps (Split-Tunneling) anbieten können. Damit können Nutzer Anwendungen auswählen, die den VPN-Tunnel umgehen sollen. Der Datenverkehr von ausgeschlossenen Apps wird direkt über das zugrunde liegende Netzwerk geleitet, was für Dienste nützlich ist, die nicht mit VPNs kompatibel sind, erklärt Google. Vom Nutzer vorgenommene Änderungen werden sofort wirksam, sofern das VPN aktiv ist, oder bei der nächsten Verbindung.
Was noch?
Überdies ist die Beta 3 die erste Android-Version, in der Google ein neues APK-Signaturschema v3.2 einführt, um Post-Quanten-Kryptografie (PQC) zu unterstützen. Dieses Schema nutzt laut Google einen hybriden Ansatz, bei dem eine klassische Signatur mit einer ML-DSA-Signatur kombiniert wird. Erst kürzlich hatte Google den Schutz von Android vor künftigen Angriffen mit Quantencomputern angekündigt.
Primär für den Desktop-Modus und Tablets bringt Google einen Interactive Picture-in-Picture-Modus. Damit können Fenster angeheftet und stets über anderen Fenstern angezeigt werden und sind weiterhin bedienbar.
Darüber ermöglicht Google Entwicklern, das Fotoauswahlwerkzeug (Photo-Picker) optisch an das eigene App-Design anzupassen. App-Entwickler können damit etwa das Raster von quadratisch auf ein 9:16-Hochformat umstellen.

Entwickler können den Photo-Picker ab Android 17 Beta 3 für ihre App anpassen.
(Bild: Google)
Für mehr Sicherheit: Apps, die auf Android 17 zielen, haben standardmäßig keinen Zugriff mehr auf das lokale Netzwerk. Hierfür bietet Google es neue Berechtigungen an.
Android 17 bringt außerdem Support für das RAW14-Bildformat – „der De-facto-Industriestandard für die High-End-Digitalfotografie“, so Google. Das Format bietet unter anderem Vorteile in der Nachbearbeitung. Weiter integriert Google APIs, um abzufragen, welche Kamera genutzt wird – kommt etwa eine interne Kamera, eine USB-Webcam oder eine virtuelle Kamera zum Einsatz. Auch herstellerspezifische Kamera-Funktionen (etwa „Super Resolution“ oder KI-Funktionen der Hardware-Partner) lassen sich jetzt besser über Erweiterungen ansprechen.
Für Hörgeräteträgerinnen und -träger spannend: Damit nicht jede eingehende Nachricht im Hörgerät zu vernehmen ist, können Nutzer künftig Benachrichtigungstöne auf den Lautsprecher des Smartphones beschränken. Darüber hinaus können Nutzer die Wiedergabe von Klingeltönen und Benachrichtigungen über die Lautsprecher des Telefons sowie über ihre Hörgeräte oder In-Ohr-Implantate vollständig unterbinden. Hierfür werden Pixel-Geräten auf der Seite „Hörgeräte“ unter den Einstellungen für Barrierefreiheit zwei neue Schaltflächen angezeigt: eine für Benachrichtigungstöne und eine für Klingeltöne und Wecktöne.
Eine ausführlichere Übersicht weiterer Funktionen und Informationen für Entwickler finden sich im Android-Developers-Blog.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Xcode 26.6: Google Gemini zieht als Programmierassistent in Apples IDE ein
Apples Entwicklungsumgebung Xcode bietet jetzt auch Google Gemini als Programmierassistent direkt in der IDE an. Mit der frisch erschienenen Version 26.6 müssen Entwickler dafür nicht bis zum Herbst warten. Zuvor war Gemini nach der Entwicklerkonferenz WWDC bereits in der Beta von Xcode 27 eingeführt worden, die Mitte Juni herauskam. Apple und Google arbeiten bekanntlich zusammen. Die Gemini-KI-Modelle kommen zum Einsatz, um zusammen mit Apples eigener KI-Arbeit eine verbesserte Sprachassistenz, Siri AI, zu ermöglichen. Jetzt kommt diese Kooperation auch Entwicklern zugute: Googles KI gesellt sich in der Xcode-IDE zu den bereits integrierten Anthropic Claude Agent und OpenAI Codex.
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Mit der direkten Integration des agentischen Codings bietet Apple seit Xcode 26 eine niedrigschwellige Möglichkeit an, beliebte KI-Modelle für das Entwickeln von Apps einzusetzen. In Xcode 26.3 wurde dies erweitert. Wie Claude Code und GitHub Copilot dabei im direkten Vergleich abschneiden, zeigt unser Praxistest zum Prompten statt Coden in Xcode. Deren Integration soll mit Xcode 27 weiter vertieft werden. Auf der WWDC zeigte Apple in Demos für Entwickler, wie diese künftig zum Beispiel mehrere Anfragen parallel bearbeiten können. Auch wurde weiter an der optischen Aufbereitung gefeilt. Vor zwei Jahren hatte Apple noch einen eigenen Ansatz verfolgt, den Swift Assist, der es allerdings niemals in die Beta schaffte.
Version 26.6 von Xcode ist ansonsten ein kleines Update, das einfach nur die SDKs fortschreibt und Bugs behebt. Es umfasst Swift 6.3 sowie SDKs für iOS 26.5, iPadOS 26.5, tvOS 26.5, visionOS 26.5 und macOS 26.5.
Xcode 27: Viele neue Funktionen und Veränderungen
Mit Xcode 27, das für registrierte Entwickler jetzt schon als Testversion bereitsteht, stehen größere Veränderungen ins Haus. So soll die Software zunächst durch die Entfernung der Intel-Mac-Kompatibilität 30 Prozent kleiner im Umfang und schneller sein. Entwickler, die mit mehreren Computern arbeiten, dürften sich über die Synchronisation von Einstellungen über die iCloud freuen. So werden individuelle Änderungen der Benutzeroberfläche und Anzeigeeinstellungen automatisch auf andere Macs übertragen. Dies ist besonders nützlich, da Apple die Personalisierung in Xcode 27 ausbaut. So können pro Projekt verschiedene Themes eingestellt werden, um das Aussehen des Editors anzupassen, und die Toolbars können auch nach eigenen Bedürfnissen gestaltet werden.
Auf gemischte Reaktionen stößt der neue Device Hub. Er soll den Simulator ablösen, mit dem Apps auf dem Mac ausprobiert werden konnten. Der Device Hub ist im Vergleich dazu ein mächtigeres Werkzeug, das neben dem Management der Simulatoren auch das physischer Testgeräte in sich vereint. Auch können Simulatoren in der Größe dynamisch angepasst werden, was manche als Hinweis auf ein faltbares iPhone im Herbst werten. Insgesamt stößt das neue Konzept in ersten Reaktionen auf breite Zustimmung. Im Detail gibt es aber noch Nachbesserungsbedarf: So waren zum Beispiel Stimmen von Entwicklern zu hören, die zum Beispiel die pixel- und punktgenaue Darstellung des bisherigen Simulators vermissen. Gut möglich, dass Apple dies aber im weiteren Beta-Verlauf noch nachliefert.
Apple führt in Xcode 27 außerdem mit dem Agent Client Protocol (ACP) ein offenes Protokoll ein, das die KI-Schnittstellen erweitert. Das Model Context Protocol (MCP) wird nativ unterstützt und öffnet die Tür zu Partnern, die ihre Anwendungen direkt integrieren. Die KI-gestützte Code-Vervollständigung soll dank lokaler KI-Modelle schneller als vorher laufen. Die fertige Version von Xcode 27 wird im Herbst erwartet, wenn auch iOS 27 und die weiteren großen Software-Updates erscheinen.
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(mki)
Künstliche Intelligenz
Schöne neue Suchwelt: Warum Google und Co. bald für KI-Fehler haften sollen
Die klassische Websuche wird zunehmend Geschichte. Wer heute nach Informationen sucht, klickt sich immer seltener durch Listen mit blauen Links. Stattdessen präsentieren Suchmaschinen wie Google mit integrierter künstlicher Intelligenz oder um Suchfunktionen erweiterte KI-Chatbots direkt fertige Antworten. Diese „AI Overviews“ erscheinen bei der Suche bevorzugt sowie gut sichtbar und werden von Nutzern oft schnell für bare Münze genommen. Doch die Verschmelzung von Online-Suche und generativer KI hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Informations- und Meinungsvielfalt und daher die hiesigen Medienwächter auf den Plan gerufen.
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Eigene Inhalte des Suchmaschinenanbieters
Die Landesmedienanstalten haben hierfür unter Federführung der Kontrollinstanz für Hamburg und Schleswig-Holstein auch ein Gutachten bei den Rechtswissenschaftlern Jan Oster und Christoph Busch in Auftrag gegeben. Die nun vorliegenden Ergebnisse der medienrechtlichen Einordnung rütteln an den Fundamenten der bisherigen Plattformregulierung. So räumen die Sachverständigen etwa mit einer weitverbreiteten Illusion der Tech-Konzerne auf: KI-generierte Antworten sind laut der Analyse rechtlich regelmäßig als eigene Inhalte des Suchmaschinenanbieters einzustufen.
Das gilt keineswegs nur für halluzinierte, frei erfundene Falschinformationen, führen die Forscher aus. Vielmehr seien alle KI-Übersichten, die durch algorithmische Aufbereitung, Vermischung oder Verdichtung aufgefundener Quellen neu entstehen, als Content der Betreiber anzusehen. Die Gutachter machen deutlich, dass durch das Neu-Einkleiden und Aggregieren ein eigenständiger Output geschaffen wird. Die Konsequenz ist von großer Tragweite für die Tech-Branche: Die Suchmaschinenbetreiber tragen die volle rechtliche Verantwortung für den Inhalt ihrer KI-Antworten und haften dafür nach den allgemeinen Gesetzen.
Ende des Haftungsprivilegs im Digitalrecht
Daraus ergibt sich ein Problem für die Anbieter, denn das im Digital Services Act (DSA) verankerte, bewährte Haftungsprivileg greift hier laut der Studie nicht. Dieses Privileg schützt Plattformanbieter als neutrale Vermittler demnach nur so lange, wie sie reine Fremdinhalte von Dritten unverändert weitergeben oder hosten. Bei KI-Antworten handelt es sich aber gerade nicht um von Nutzern bereitgestellte Informationen, sondern um das Produkt einer aktiven, kontrollierenden Rolle des Anbieters. Auch wenn die EU-Kommission das europäische Digitalrecht im Rahmen des Digital-Omnibus gerade konsolidieren will, sehen die Gutachter hier eine akute rechtliche Grauzone.
Gleichzeitig bleiben KI-Suchmaschinen durch die parallele Einbindung weiterführender Links und Quellennachweise funktionale Medienintermediäre, heißt es in der Untersuchung. Diese hybride Natur führe zu einer gefährlichen Verschiebung der Verhandlungsmacht zugunsten der Betreiber, welche die entscheidende Schnittstelle zur Sichtbarkeit kontrollierten.
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Um zu verhindern, dass die Vielfalt journalistisch-redaktioneller Medien im digitalen Raum unsichtbar werde, fordern die Landesmedienanstalten daher deutlich mehr Transparenz. Die Kriterien, nach denen Links ausgewählt, gewichtet und platziert werden, müssten für die Allgemeinheit und die Aufsichtsbehörden überprüfbar sein. Nur so ließen sich diskriminierende Auffindbarkeitspraktiken und wettbewerbswidrige Selbstbevorzugungen der Tech-Giganten effektiv unterbinden. Die Gutachter geben hier auch zu bedenken: KI-Übersichten entzögen journalistischen Medien lebenswichtigen Traffic und damit die Grundlage ihrer Refinanzierung.
Neuer Medientypus im Medienstaatsvertrag?
Um das nationale und europäische Regulierungsregime zukunftssicher aufzustellen, empfehlen die Juristen eine praxisorientierte Weiterentwicklung der bestehenden Gesetze. Da die starre europäische Dichotomie zwischen reinen Inhalteanbietern und neutralen Vermittlern bei KI an ihre systemischen Grenzen stoße, fordern die Medienwächter in diesem Sinne die Gesetzgeber der Länder zum Handeln auf. Ziel müsse die Verankerung einer eigenständigen Telemedien-Kategorie für KI-Suchmaschinen im deutschen Medienstaatsvertrag sein.
Ein solcher neuer gesetzlicher Angebotstypus würde endlich für die dringend benötigte Klarheit sorgen, lautet die Begründung. Dieser müsse einhergehen mit einer klaren Verantwortlichkeit für KI-Outputs, strengen journalistischen Sorgfaltspflichten, verbindlichen Diskriminierungsverboten gegenüber Presseverlagen sowie klaren Kennzeichnungsregeln bei der gezielten, auf Nutzerprofile zugeschnittenen Ansprache. Nur über eine solche Flankierung der nationalen Medienregulierung lasse sich das Vertrauen in digitale Medienmärkte im KI-Zeitalter nachhaltig sichern.
KI-Antworten beschäftigten aktuell auch die hiesigen Gerichte. Erste Urteile dazu fallen noch sehr unterschiedlich aus. Ober- oder höchstgerichtliche Klärungen stehen aus.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Stefan Hartung verlässt Bosch überraschend zum 30. Juni
Überraschender Chefwechsel bei Bosch: Stefan Hartung tritt ab. Der 60-Jährige lege zum 30. Juni auf eigenen Wunsch sein Mandat als Vorsitzender der Geschäftsführung nieder, teilte der Technologiekonzern in Gerlingen bei Stuttgart mit. Hartung wolle sich künftig neuen gesellschaftlichen und unternehmerischen Aufgaben außerhalb der Bosch-Gruppe widmen. Sein Nachfolger soll der bisherige Vize-Chef Christian Fischer werden.
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Vertrag war erst verlängert worden
Bosch hatte den Vertrag von Hartung erst im Herbst 2025 verlängert. Details wurden damals nicht genannt. Aber dem Vernehmen nach wurde eine Laufzeit bis 2031 vereinbart. Der gebürtige Dortmunder und frühere McKinsey-Manager hat seine Bosch-Karriere 2004 bei der Hausgeräte-Tochter BSH begonnen. Seit 2013 war Hartung Teil der Geschäftsführung.
Den Chefposten des Stiftungskonzerns übernahm er Anfang 2022. Mit dem vorzeitigen Weggang beendet der promovierte Maschinenbauer als siebter Chef nach Gründer Robert Bosch seine Tätigkeit in dem Unternehmen, das neben Autoteilen, Halbleitern, Hausgeräten und Elektrowerkzeugen auch Industrie- und Gebäudetechnik herstellt.
Der neue Bosch-Chef Fischer verantwortete zuletzt die Konsumgütersparte und war so etwas wie der Chefstratege der Gruppe. Die berufliche Karriere des 58-Jährigen startete einst bei den Schwaben als Trainee. Über Stationen bei der Unternehmensberatung Roland Berger, Walter Bau, Smartrac und wieder Roland Berger kam der promovierte Wirtschaftswissenschaftler 2018 zurück zu Bosch – direkt in die Geschäftsführung. Die Stellvertreter-Position teilen sich demnach in Zukunft zwei Manager: Finanzgeschäftsführer Markus Forscher und der Chef der Zuliefersparte, Markus Heyn.
Bosch steckt in der Krise
Die schwierige Wirtschaftslage hat im vergangenen Jahr mit voller Wucht bei Bosch durchgeschlagen. Der weltweit größte Autozulieferer leidet nicht nur in seinem Kernbereich – wo ihm unter anderem der schleppende Wandel zur E-Mobilität zusetzt – sondern auch in fast allen anderen Geschäftsfeldern. So halten sich zum Beispiel viele Verbraucher wegen der aktuellen Wirtschaftslage beim Kauf von Geräten wie Kühlschränken, Backöfen, Waschmaschinen, Elektrowerkzeugen und Gartengeräten zurück.
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Nach eigenen Angaben ist Bosch in vielen Bereichen mittlerweile nicht mehr wettbewerbsfähig. Um das Ruder herumzureißen, wird kräftig an Personal und Strukturen gespart. Allein in der Zuliefersparte will der Konzern in den kommenden Jahren bis zu 22.000 Stellen streichen. Abbaupläne gibt es aber auch in anderen Bereichen – unter anderem bei der Hausgerätemarke BSH und der Sparte für Elektrowerkzeuge.
Die Kosten für den Stellenabbau haben – neben den US-Zöllen und Steuereffekten – auch die Geschäftszahlen der Schwaben schwer belastet. Insgesamt schlugen die Programme mit 2,7 Milliarden Euro zu Buche, vor allem in Form von Rückstellungen. Im vergangenen Jahr musste Bosch daher erstmals seit 2009 einen Nachsteuerverlust in Höhe von 363 Millionen Euro verbuchen. Bereits im Vorjahr hatte sich der Gewinn halbiert. Der Umsatz stieg 2025 nur leicht auf 91 Milliarden Euro. Damit lag das Unternehmen auch deutlich hinter den eigenen Erwartungen.
Wird 2026 für Bosch besser?
Für das laufende Jahr rechnete Bosch zuletzt trotz der schwierigen Lage der Weltwirtschaft mit etwas besseren Geschäften. Dabei setzt der Konzern unter anderem auf Robotik und Künstliche Intelligenz als neue Wachstumsfelder. Im ersten Quartal lag der Umsatz demnach etwa auf Vorjahresniveau. Für das Gesamtjahr peilte das Management ein Umsatzwachstum von zwei bis fünf Prozent an. Davon soll auch wieder mehr Gewinn übrig bleiben.
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(mfz)
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