Künstliche Intelligenz
Xreal vs. Viture: Worum es beim Patentstreit der Display-Brillen geht
Xreal und Viture sind die beiden führenden Hersteller von Display-Brillen. Seit Herbst sind die Unternehmen in einen Rechtsstreit verwickelt, der in Deutschland seinen Lauf nahm und inzwischen internationale Dimensionen angenommen hat.
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Xreal warf Viture zunächst vor, das europäische Patent EP 3 754 409 B1 verletzt zu haben. Das Patent beschreibt eine spezifische Bauweise der für Display-Brillen typischen „Birdbath“-Optik und wurde im Mai 2025 erteilt. Viture hat beim Europäischen Patentamt Einspruch gegen die Erteilung des Patents eingelegt.
Nachdem Viture eine Abmahnung wegen Patentrechtsverletzung unbeantwortet gelassen hatte, beantragte Xreal im September beim Landgericht München I eine einstweilige Unterlassungsverfügung. Das Gericht gab dem Antrag noch im selben Monat statt. Die Verfügung untersagte Viture vorläufig, Geräte in Deutschland zu verkaufen, die das Patent verletzen.
Viture weist die Vorwürfe des Konkurrenten im eigenen Subreddit zurück und schreibt, dass er sowohl Berufung gegen die einstweilige Verfügung eingelegt als auch einen formellen Einspruch gegen die Gültigkeit des Patents eingereicht hat.
Unterlassungsverfügung wegen Formfehler aufgehoben
Gemäß Gerichtsunterlagen, die heise online vorliegen, hat Xreals Anwaltsteam Viture die Unterlassungsverfügung nicht rechtzeitig innerhalb der einmonatigen Frist ordnungsgemäß zugestellt. Infolge dieses formellen Fauxpas hob das Gericht die einstweilige Verfügung im November wieder auf, sodass Viture seine Display-Brillen weiterhin uneingeschränkt in Deutschland und anderen EU-Märkten vertreiben darf.
Mit der Aufhebung der Unterlassungsverfügung ist der Rechtsstreit jedoch keineswegs beendet. Das Damoklesschwert eines neuen Antrags oder Hauptsacheverfahrens hängt weiter über dem Unternehmen, zumal das Gericht die Patentverletzung zum Zeitpunkt der Verfügung als gegeben ansah. Die aktuellen Ereignisse dürften also erst das Vorspiel eines länger währenden Rechtsstreits sein.
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Die Patentfehde hat sich zudem auf die USA ausgeweitet. Am 15. Januar 2026 reichte Xreal eine Patentklage bei einem texanischen US-Bezirksgericht ein. Sie wirft Viture die Verletzung des US-Patents Nr. 11.988.839 vor, das sich inhaltlich weitgehend mit dem europäischen Patent deckt.
„Bei der Klage geht es um mehr als nur ein einzelnes Patent“, schreibt Xreal in einer Pressemitteilung. Das Unternehmen wolle damit gegen systematische Patentverletzungen vorgehen.
Viture wiederum schreibt, dass das Patent größtenteils durch den Stand der Technik abgedeckt sei und bezichtigt Xreal der gezielten Desinformation.
Xreal arbeitet mit Google und ROG an neuen Display-Brillen
Im Gegensatz zu eigenständigen Computern wie Apple Vision Pro oder Meta Quest 3 fungieren Display-Brillen eher als tragbare Monitore. Die Brillen werden per Kabel an externe Endgeräte wie Smartphones, Handhelds, Konsolen oder PCs angeschlossen und projizieren deren Inhalte auf ein virtuelles Display, das ein Sichtfeld von circa 50 Grad abdeckt. Obwohl Viture ein jüngeres Unternehmen ist (gegründet 2021, während Xreal bereits seit 2017 besteht), gleichen sich die Produkte beider Hersteller in puncto Ausstattung und Features mittlerweile stark.
Xreal hat mit den Modellen 1S und Neo erst kürzlich zwei neue Produkte eingeführt. Für dieses Jahr sind mindestens zwei weitere Geräte in Partnerschaft mit Asus und Google angekündigt. Das erste ist die für Gaming entworfene Display-Brille ROG Xreal R1, die eine Bildrate von bis zu 240 Hertz unterstützt und ein Kontrolldock für den gleichzeitigen Anschluss mehrerer Zuspieler bietet.
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Das zweite Produkt entsteht unter dem Namen „Project Aura“ gemeinsam mit Google, läuft auf Basis von Android XR und wird wie Samsung Galaxy XR als „räumlicher Computer“ vermarktet. Anfang des Jahres gaben Google und Xreal eine mehrjährige Verlängerung ihrer strategischen Partnerschaft bekannt, wobei Xreal künftig als „führender Hardwarepartner für das Android-XR-Ökosystem“ fungieren soll. Kurz danach berichtete Bloomberg, dass das Unternehmen weitere 100 Millionen US-Dollar an Investitionskapital eingesammelt hat.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass es beim Rechtsstreit längst nicht mehr nur um Technik, sondern um die Positionierung beider Akteure auf einem Markt geht, der ein wachsendes Potenzial birgt.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Hyperschallflugzeug von Hermeus absolviert Erstflug im Unterschallbereich
Das US-Luft- und Raumfahrt-Start-up Hermeus hat den Prototyp seines unbemannten Hyperschallflugzeuges Quarterhose Mk 2.1 erstmals in einem Erstflug getestet – zunächst nur im Unterschallflug. Das teilte Hermeus am Dienstag mit. Im Gegensatz zum Vorgängerprototyp Mk 1, der bereits Anfang Juni 2025 seinen Erstflug absolviert hatte, ist die neue Version deutlich größer und schwerer.
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Hermeus hat den Mk-2.1-Prototypen knapp dreimal größer und etwa viermal so schwer wie die Mk 1 konstruiert. Damit liegt das unbemannte Hyperschallflugzeug in der Größenordnung einer Lockheed Martin F-16 . Ausgestattet ist Quarterhose mit einem F100-PW-229-Triebwerk des Herstellers Pratt & Whitney, das für das Flugzeug speziell modifiziert wurde. Ein ähnliches Triebwerk kommt auch in einer F-16 Fighting Falcon zum Einsatz.
Die Quarterhose Mk 2.1 hob am 02. März 2026 vom Spaceport America im US-Bundesstaat New Mexico zu einem Erstflug ab. Das Flugzeug wurde dabei von einer Bodencrew ferngesteuert. Der Flug erfolgte durchgehend in Unterschallgeschwindigkeit.
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Das Video zeigt Eindrücke vom Erstflug.
Die Ingenieure evaluierten zunächst die kritischen Systeme des unbemannten Hyperschallflugzeugs. Darunter fallen etwa die Antriebskomponenten, die Flugsteuerung und die Aerodynamik. Hinzu kommen Tests zur strukturellen Belastung und der Steuerung des Luftstroms, um später einen sicheren Übergang vom Unterschall- zum Transschall- hin zum Überschallflug sicher zu erreichen. Erst wenn diese Tests positiv ausgefallen sind, wird schrittweise die Leistung des Flugzeugs erhöht, um so auch das Flugverhalten bei höheren Geschwindigkeiten feststellen zu können.
Iterationen bis zum Hyperschallflug
Hermeus geht bei der Entwicklung seines Hyperschallflugzeuges so vor, dass mehrere Prototypen entwickelt werden, um an ihnen jeweils spezifische Eigenschaften zu testen, anstatt langwierig an einem Prototypen bis zur endgültigen Flugzeugversion zu entwickeln. Frühe Versionen werden zur Durchführung von Bodentests, etwa zur Validierung des Rollverhaltens, verwendet, spätere Prototypen sollen dagegen die Flugfähigkeit bis hin zum Überschallflug validieren. Diese Vorgehensweise ermögliche es, schneller Flugzeuge für Flüge im Hyperschallbereich zu entwickeln.
Die Quarterhose Mk 2.1 ist bereits dafür ausgelegt, sämtliche Grundsysteme in einem höheren Geschwindigkeitsbereich testen zu können. Schrittweise Erweiterungen sollen sie dann in die nächste Version Mk 2.2 überführen. Vermutlich wird dann auch das variable Lufteinlasssystem zur Aufrechterhaltung eines stabilen Luftstroms bei ansteigenden Geschwindigkeiten in dem Deltaflügler mit variablen Flügeln zum Einsatz kommen. Erst mit dieser Version werde dann auch ein Überschallflugversuch durchgeführt.
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Geplant ist, das Triebwerk später durch einen Chimera-Antrieb zu ersetzen, der ein Staustrahltriebwerk mit einem herkömmlichen Turbofan verbindet. Mit dieser TBCC-Technik (Turbine Based Combined Cycle) sei es dann möglich, Geschwindigkeiten bis zu etwa Mach 4 zu erreichen. Dieser Schritt ist jedoch erst für die Folgeversion Quarterhose Mk 3 geplant.
Hermeus ist gedanklich allerdings noch einen Schritt weiter: Mit Darkhose arbeitet das Luft- und Raumfahrt-Start-up bereits an der Entwicklung einer wiederverwendbaren Hyperschallplattform für die Luftfahrt, die für militärische Missionen eingesetzt werden kann.
(olb)
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IT-Sicherheitstag Mainz: Risiken in digitalen Lieferketten im Blick
Unternehmen sind heute stärker denn je in digitale Lieferketten eingebunden. Software, Cloud-Dienste, externe Dienstleister oder Logistikpartner greifen ineinander und eröffnen damit auch neue Angriffsflächen. Genau hier setzt der IT-Sicherheitstag Mainz am 6. Mai an. Die Konferenz wird gemeinsam von heise und der Hochschule Mainz ausgerichtet und widmet sich in diesem Jahr dem Leitthema „Supply Chain Security – Sicherheit in vernetzten Wertschöpfungsketten“.
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Angriffe auf Lieferketten gehören seit einigen Jahren zu den besonders kritischen Bedrohungsszenarien in der IT-Sicherheit. Kompromittierte Software-Updates, manipulierte Komponenten oder unzureichend gesicherte Dienstleister können weitreichende Auswirkungen haben – oft über viele Organisationen hinweg. Entsprechend rücken auch regulatorische Anforderungen und neue Sicherheitsstrategien stärker in den Fokus.
Der IT-Sicherheitstag Mainz greift diese Entwicklungen auf und bietet eine Plattform für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Expertinnen und Experten diskutieren, wie Unternehmen Risiken entlang der Lieferkette besser erkennen, bewerten und kontrollieren können. Das detaillierte Programm der eintägigen Konferenz wird derzeit vorbereitet und soll in Kürze veröffentlicht werden.
Blind-Bird-Ticket ab sofort hier verfügbar.
Tickets für den IT-Sicherheitstag sind bereits erhältlich. Aktuell gibt es ein vergünstigtes Blind-Bird-Ticket für 180 Euro (inkl. 19 % MwSt.), der reguläre Preis beträgt 279 Euro. Eine Tagesverpflegung ist im Ticketpreis enthalten.
Die Veranstaltung findet am 6. Mai 2026 auf dem Campus der Hochschule Mainz statt und bietet neben dem Fachprogramm Gelegenheit zum Austausch mit Referierenden, Partnern und anderen IT-Sicherheitsverantwortlichen.
(kaku)
Künstliche Intelligenz
Iran: Drohnenangriffe auf AWS-Rechenzentren waren angeblich Absicht
Die Islamische Republik Iran hat die Rechenzentren von AWS in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Bahrain absichtlich mit Drohnen angegriffen. Das behauptet zumindest die staatliche iranische Nachrichtenagentur FARS in einem Beitrag auf Telegram. Es habe sich um strategische Ziele gehandelt, die attackiert wurden, weil darüber militärische und nachrichtendienstliche Aktivitäten des Feindes unterstützt wurden, behauptet die Nachrichtenagentur weiter. Diese Angaben können nicht überprüft werden, es könnte sich auch um nachträgliche Rechtfertigungen versehentlicher Treffer handeln. Die Cloud-Infrastruktur bleibt derweil weiter gestört, die Amazon-Tochter hat aber angekündigt, nicht mehr alle Informationen zur Wiederherstellung öffentlich machen zu wollen. Betroffene sollen direkt informiert werden.
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Angeblich auch Microsoft getroffen
Die Rechenzentren wurden am Wochenende beschädigt, anfangs hieß es von AWS aber lediglich, dass sie von „Objekten“ getroffen wurden. Erst merklich später hat das Cloud-Unternehmen bestätigt, dass die anhaltenden Störungen auf Drohneneinschläge zurückgehen und damit ein direkter Zusammenhang zu den Kämpfen in der Region besteht. In den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden demnach gleich zwei Einrichtungen direkt getroffen, in Bahrain war eine Drohne dagegen in der Nähe niedergegangen. Die Treffer hätten „strukturelle Schäden“ zur Folge, zudem sei die Stromversorgung beeinträchtigt. Wann die Einrichtungen wieder voll funktionsfähig sind, kann AWS weiterhin nicht mitteilen. Es hat zum Wechsel der AWS-Region geraten.
Vergangenen Samstag haben Israel und die USA begonnen, die Islamische Republik anzugreifen, und dabei auch direkt den bisherigen Obersten Führer Ajatollah Ali Chamenei getötet. Teheran hat darauf mit Luftangriffen auf verschiedene Staaten in der Region reagiert. Aus den Golfstaaten gibt es seitdem zahlreiche Berichte über Raketen- und Drohnenschläge, zehntausende Menschen, die dort Urlaub gemacht haben oder lediglich auf einer Reise umsteigen wollten, sitzen noch immer fest. FARS spricht jetzt von „gezielten Angriffen“ auf Amazon und Microsoft, die dem Feind einen „schweren Schlag“ versetzt hätten. Es gibt aber keine Berichte über Störungen bei Microsoft, auch im Nahen Osten funktionieren gegenwärtig alle Azure-Dienste. Anders sieht es bei AWS aus.
(mho)
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