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YouTube gewinnt Rechtsstreit: Überwachungspflicht hat Grenzen


Ein US-Berufungsgericht in Atlanta hat die Haftungsprivilegien von Online-Portalen mit nutzergenerierten Inhalten gestärkt. Im Fall Athos Overseas Limited gegen YouTube hat der US Court of Appeals for the Eleventh Circuit konkret die Anforderungen an den „Safe Harbor“-Schutz im Sinne der US-Copyright-Gesetzgebung präzisiert und die Position von Plattform-Betreibern gefestigt.

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In dem Rechtsstreit warf Athos als Inhaber der Rechte an zahlreichen mexikanischen und lateinamerikanischen Filmklassikern YouTube vor, nicht genug gegen illegale Kopien auf dem Videoportal zu unternehmen. Zwar löschte der Betreiber Inhalte, für die Athos Löschanfragen stellte. Doch der Kläger führte ins Feld, dass YouTube durch diese Hinweise und die vorhandenen Filtertechnologien wie die fehleranfällige Lösung Content ID zwangsläufig Kenntnis von weiteren, ähnlichen Urheberrechtsverletzungen haben müsse.

Das Gericht wies diese Argumentation in seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 7. Januar zurück und bestätigte, dass YouTube weiterhin den Schutz des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) genießt (Fallnr.: 23-13156). Die Entscheidung dreht sich primär um den Schutzstatus, der Plattformen vor Schadensersatzforderungen bewahrt, solange sie nach Kenntnisnahme einer Rechtsverletzung zügig handeln.

Athos versuchte nachzuweisen, dass YouTube entweder tatsächliche Kenntnis von den Verstößen hatte oder zumindest Alarmsignale hätte erkennen müssen. Besonders die Filterwerkzeuge standen im Fokus: Athos behauptete, die Google-Tochter könne durch den Abgleich digitaler Fingerabdrücke (Hashes) automatisch alle Kopien eines Films identifizieren. Sie müsse diese daher auch ohne explizite Aufforderung löschen.

Die Berufungsinstanz folgte dieser Sichtweise nicht und stellte fest, dass die bloße Existenz von Filtertechnologien keine allgemeine Überwachungspflicht begründet. YouTube konnte überzeugend darlegen, dass Instrumente wie Content ID nicht vollautomatisch über die Rechtmäßigkeit eines Videos entscheiden können. Ein technischer Treffer bedeutet nicht zwangsläufig eine Copyright-Verletzung. Dem Richterspruch zufolge könnten Ausnahmen wie das Zitatrecht oder Lizenzen vorliegen, die eine rechtliche Prüfung erforderten. Da YouTube diese juristische Einzelfallprüfung nicht für Millionen von Uploads leisten könne, müssten Rechteinhaber weiterhin konkrete Verstöße melden.

Zudem stellte das Gericht klar, dass für den Verlust des Haftungsprivilegs eine Kenntnis von spezifischen Rechtsverletzungen vorliegen muss. Eine vage, allgemeine Wahrnehmung, dass auf einer Plattform auch urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis geteilt werden, reicht nicht aus, um den Betreiber haftbar zu machen. Damit bleibt laut dem Fachblog The IPKat das Gleichgewicht gewahrt, das der US-Gesetzgeber mit dem DMCA beabsichtigt habe: Plattformen sollen innovative Dienste anbieten können, ohne durch immense Kosten für eine lückenlose Vorab-Überwachung in ihrer Existenz bedroht zu werden.

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Für Rechteinhaber bedeutet die Ansage, dass sie das „Whack-A-Mole-Spiel“ – das mühsame Melden jeder einzelnen Kopie – in den USA nach wie vor durchziehen müssen, sofern sie nicht die von den Plattformen angebotenen Management-Tools nutzen. Athos hatte die Nutzung von Content ID aufgrund der Vertragsbedingungen abgelehnt und stattdessen eine Anwaltskanzlei mit der manuellen Suche beauftragt. Die Richter heben hervor, dass ein solches Vorgehen die Beweislast für eine vermeintliche Untätigkeit der Plattform nicht auf den Betreiber verschieben kann.

In der EU ist die Rechtslage strenger. Während YouTube in den USA nach dem DMCA primär erst nach einem konkreten Hinweis reagieren muss („Notice-and-Takedown“), sieht die EU-Urheberrechtsrichtlinie eine direktere Verantwortlichkeit vor. Prinzipiell gelten große Plattformen damit rechtlich selbst als „Nutzer“ der Inhalte.

Sie sind also grundsätzlich verpflichtet, Lizenzen für die hochgeladenen Werke zu erwerben. Können sie keine vorweisen, haften sie in der Regel für Urheberrechtsverletzungen. Ausnahme: Sie können „bestmögliche Anstrengungen“ nachweisen, um die Verfügbarkeit geschützter Inhalte zu verhindern. In der Praxis führt dies in der EU fast unweigerlich zum Einsatz von Upload-Filtern. Die Betreiber wollen damit proaktiv verhindern, dass bereits gemeldete Werke erneut hochgeladen werden.


(mki)



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VW ID.4 wird zum ID. Tiguan


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

VWs Elektromodelle verlieren allem Anschein nach sukzessive ihre Ordnungsnummern. Der ID.2, der ID. Polo heißen wird, war nur der Anfang. Auch beim ID.4 steht der „neue“ Name fest.

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Aus dem ID.4 wird gegen Ende dieses Jahres im Zuge eines „Reskins“ der ID. Tiguan. Die Umbenennung bestätigte die IG Metall Emden im Laufe einer Veranstaltung öffentlich, wie zuerst die Ostfriesenzeitung berichtete. Laut der Gewerkschaft soll die Produktion des ID. Tiguan in Emden bis Ende 2031 laufen.

Mit dem ID.4 erhält nach dem VW ID.2all – nun ID. Polo – das zweite Elektromodell des Wolfsburger Autoherstellers den Namen eines bekannten Modells aus dem VW-Konzern. Zwar ist der 2007 eingeführte Tiguan historisch noch nicht so gefestigt wie der VW Polo, den es seit 1975 gibt. Doch scheint es so, dass die Konzernführung unter Oliver Blume die unter seinem Vorgänger Herbert Diess eingeführten Ordnungszahlen der ID-Serie loswerden möchte.

Zudem dürfte es wenig sinnvoll sein, bei den Modellserien zwischen Verbrennern und E-Autos zu trennen, da Volkswagen nach eigenen Aussagen immer stärker auf E-Mobilität setzen wird. Außerdem möchte VW mit der Umbenennung die Elektromodelle stärker emotional aufladen und eine Nähe zu den etablierten Baureihen schaffen.

Überdies soll das Design der ID-Familie weniger eigenständig werden und sich der Optik der Verbrenner-Baureihen nähern. Das sieht man schon beim ID. Polo, der gesetzter und weniger an der ID.-Serie orientiert ist. Diese Entwicklung wird auch dem ID. Tiguan widerfahren: Von Carscoops veröffentlichte Bilder deuten darauf hin, dass die Optik ein wenig am Tiguan angelehnt wird, aber auch Anleihen vom bisherigen ID.4 zu erkennen sind. Darüber hinaus sollen im Innenraum, wie beim ID. Polo, physische Tasten und Schalter eine wichtige Rolle spielen, darunter ein echter Lautstärkeregler. Damit reagiert VW auf die Kritik an den berührungsempfindlichen Bedienelementen im aktuellen ID.4.

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Zudem soll das E-SUV den überarbeiteten modularen Elektrobaukasten MEB+ erhalten, auf dem etwa auch der ID. Polo basieren wird. Es heißt, der ID. Tiguan bekommt damit nicht nur eine modernere Technologiebasis, sondern auch einen neuen Einstiegsmotor. Zumindest die Basisvariante dürfte die kostengünstigere LFP-Zellchemie (Lithium-Eisenphosphat) erhalten, die VW im PowerCo-Werk in Salzgitter fertigt.

Beim ID. Tiguan wird VW hinsichtlich der Umbenennungen seiner E-Modelle sicherlich nicht Halt machen. Die bisher auf dem Markt befindlichen IDs wie ID.3 und ID.7 könnten mittelfristig in ID. Golf und ID. Passat umgetauft werden. Schon 2023 sagte Thomas Schäfer, Markenchef für VW, dass der Nachfolger des Golf 8, der gegen Ende der 2020er erwartet wird, batterieelektrisch fahren soll. Damit würden letztlich die ID.- und die klassischen Modellreihen ineinanderfließen.

Eine ähnliche Entwicklung werden wir sicherlich beim VW ID.Every1 sehen: Das tendenziell günstigste und kleinste Modell der ID-Serie könnte entweder den Namen ID. Up oder ID. Lupo erhalten, wobei die erste Option näherliegend ist, da sich der Up bis zur Einstellung im Jahr 2023 recht großer Beliebtheit erfreute. VW möchte seine E-Autos ja emotionaler aufladen.

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(afl)



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Angestellte nutzen mit KI gesparte Zeit, um KI-Ergebnisse zu korrigieren


Der Einsatz generativer KI in Unternehmen zeigt sich laut aktuellen Studien als zweischneidiges Schwert: Einerseits berichten Angestellte von Zeitersparnis mit KI-Einsatz, andererseits geht erheblich mehr Zeit dafür drauf, mangelhafte KI-Ergebnisse nachzubessern.

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So hat eine Umfrage des HR- und Finanzsoftwarespezialisten Workday ergeben, dass zwar rund 85 Prozent der befragten Angestellten eine bis sieben Stunden pro Woche mit KI einsparen könnten – aber mit bis zu 40 Prozent werde ein Großteil der Zeitersparnis für Nacharbeit an fehlerhaften KI-Inhalten wieder aufgebraucht. Mit all den Fehlerkorrekturen, dem Umschreiben von Inhalten und der Überprüfung der Ergebnisse kommen Workday zufolge nur 14 Prozent der Befragten mit KI zu einem durchweg klaren, positiven Nettoergebnis.

Oft mangelt es auch an Weiterbildung in dem Feld. Der würden zwar zwei Drittel der Führungskräfte oberste Priorität einräumen – aber nur 37 Prozent der Mitarbeiter, die die meisten Nachbesserungen vornehmen müssen, erklärten, auch Zugang zu Schulungen zu haben. Zudem kämen Einsparungen durch KI auch nur bedingt Mitarbeitern zugute: Rund 32 Prozent der Firmen erhöhten einfach die Arbeitsbelastung – und würden es den Mitarbeitern überlassen, sich selbst mit KI auseinanderzusetzen. Befragt wurden laut Workday weltweit 3200 Angestellte, die aktiv KI nutzen und für Firmen mit mindestens 100 Millionen US-Dollar Jahresumsatz arbeiten.

Eine Umfrage des Automatisierungsdienstes Zapier unter 1100 KI-Anwendern in Unternehmen beziffert den Nachbearbeitungs-Aufwand für schlechte KI-Inhalte mit 4,5 Stunden pro Woche, also etwas über einen halben Arbeitstag. 58 Prozent hätten angegeben, drei oder mehr Stunden pro Woche damit zu verbringen, 35 Prozent mindestens fünf Stunden und elf Prozent sogar zehn oder mehr Stunden. Lediglich drei Prozent hätten angegeben, dass KI nur selten korrigiert werden muss.

Dessen unbenommen berichteten dennoch 92 Prozent, dass KI sie produktiver mache. Rund die Hälfte habe sogar erhebliche Steigerungen ihrer Produktivität angegeben. Nur ein Prozent habe gesagt, dass die KI sie tatsächlich weniger produktiv macht. Erste negative Konsequenzen aus KI-Patzern sind auch bereits fast drei Vierteln begegnet (74 Prozent). Unter anderem in Form von Kundenbeschwerden, Datenschutz- und Sicherheitsvorfällen oder Arbeitsergebnissen, die von Kollegen wegen Qualitätsmängeln zurückgewiesen wurden.

Dabei unterscheidet sich der KI-Korrekturaufwand je nach Abteilung. Bei Ingenieuren, ITlern und Datenfachleuten seien es im Schnitt fünf Stunden Nacharbeit und 78 Prozent seien schon mit Problemen wegen KI-Inhalten konfrontiert gewesen. In Finanz- und Buchhaltungsteams seien es im Schnitt 4,6 Stunden KI-Korrekturen, und 85 Prozent berichteten schon von Negativkonsequenzen wegen plausibel klingendem KI-Blödsinn. Vertriebler und Kundensupport scheint es mit drei Stunden Nacharbeit und 62 Prozent, die von eingetretenen Problemen berichten, weniger zu treffen.

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Insgesamt scheint sich unter dem Zusammentreffen von generativer KI und Arbeitsrealität auch das Marketing-Narrativ zu wandeln. Statt den Versprechen unbegrenzter Produktivität und Arbeitnehmer-Ersetzung werden nun zunehmend „harte Arbeit“ und Change-Management in den Vordergrund gerückt. Das müssten Unternehmen leisten, wenn sie die Früchte der Technologie auch ernten wollten. Unter anderem war das kürzlich von Microsoft-Chef Satya Nadella bei seinem Auftritt beim Weltwirtschaftsforum in Davos zu vernehmen.

Messbarer Wert durch die KI-Einführung kommt bei der Mehrheit der Unternehmen bislang noch nicht an, wie verschiedene Studien der Beratungsgesellschaften Deloitte, PwC und BCG nahelegen. Nur rund 12 Prozent der befragten Unternehmen hätten bislang Kosteneinsparungen und Wertzuwachs damit erzielt, stellte etwa PwC fest.


(axk)



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TNBT sagt Tschüss: Auf Wiedersehen, Vision Pro | TNBT-Podcast


Ein massiver Sprung bei der Bildqualität, ein ausgefleischtes Betriebssystem, funktionierende Augen- und Gestensteuerung sowie tiefe Integration in das Apple-Ökosystem: Die Vision Pro brachte viel frischen Wind in die Virtual-Reality-Welt und tritt trotzdem auf der Stelle. Die Probleme und Fehlstellen sind hinlänglich bekannt – zu teuer, zu unpraktisch, kaum alltagstauglich, wenige Apps.

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In Episode 59 – der letzten Folge – spricht Leo Becker noch einmal mit Mark Zimmermann, Leiter für mobile Lösungen bei EnBW. Wir tauschen uns über die vergangenen knapp zwei Jahre mit der Vision Pro aus, was wir über räumliches Computing gelernt haben – und wie KI der Vision Pro den Boden unter den Füßen weggezogen hat.

Seit Mitte 2023 – kurz vor der Enthüllung der Vision Pro – setzte sich TNBT mit den vielen offenen Fragen rund um VR-Headsets und Apples Rolle in diesem Segment auseinander. „The next big thing“ ist die Vision Pro nicht geworden. Offen bleibt, ob sich Apple damit in eine Sackgasse manövriert hat oder doch ganz langsam die Basis für etwas Neues schaffen kann. Wir sagen jedenfalls Danke fürs Zuhören und das Feedback.


(lbe)



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