Künstliche Intelligenz
Zwei Multifunktionsdrucker mit optionalem Tintenabo im Test
Auch wenn sie im Haushalt meist nur herumstehen: Multifunktionsgeräte sind durchaus praktisch. Sie drucken Briefe, PDF-Dokumente und Fotos, auch vom Smartphone, fertigen Kopien von Rechnungen an oder digitalisieren sie für die papierlose Ablage auf dem PC. Wir haben zwei günstige Universaldrucker mit geschlossenem Papierfach, Flachbettscanner und zusätzlichem Vorlageneinzug im c’t-Labor getestet und deren Druckergebnisse unter die Lupe genommen: Canon Pixma TS7550i und HP Envy Photo 7930.
Beide Geräte drucken in normaler Qualität mindestens zehn Textseiten pro Minute und lagern in einer Lade im Drucker 100 Blatt Normalpapier. Mittels eines Einzugs auf der Klappe des Flachbettscanners kopieren sie bis zu 35 Vorlagen in einem Arbeitsgang (Automatic Document Feeder, ADF). Per USB-2.0-Kabel verbinden sie sich mit einem PC oder via WLAN mit dem heimischen Netzwerk, über das sie ihre Funktionen mehreren PCs oder Smartphones zur Verfügung stellen. Beide Multifunktionsdrucker nutzen dazu die WLAN-Funkbänder 2,4 und 5 Gigahertz.
Den Canon Pixma bekommt man schon ab 85 Euro, der HP Envy Photo ist mit über 130 Euro deutlich teurer. Dafür lässt er sich über einen Touchscreen bedienen – der Pixma-Drucker hat nur ein monochromes OLED-Display – und bevorratet in einem kleinen Fach über dem Normalpapier 15 Fotopapiere in den Formaten 10 × 15 oder 13 × 18. Zudem ist der Envy Photo erst im November 2025 auf den Markt gekommen, sodass sein Straßenpreis sicher noch sinken wird. Doch wirklich teuer wird es erst, wenn die mitgelieferten Tintenpatronen zur Neige gehen. Wer sich beim Gerätekauf noch über ein Schnäppchen freute, wird spätestens jetzt eines Besseren belehrt. An den preisgünstigen Geräten verdienen die Hersteller nicht viel, den Gewinn machen sie mit dem Verbrauchsmaterial.
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Künstliche Intelligenz
Hinter der Milchstraße versteckt: Supercluster Vela deutlich größer als gedacht
Eine von der Milchstraße verdeckte gigantische Struktur aus unzähligen Galaxien ist viel größer und massereicher als angenommen. Das haben Beobachtungen mit zwei Observatorien in Südafrika ergeben, die unsere Vorstellung vom Supercluster Vela deutlich präzisieren. Diese Ansammlung mehrerer Galaxienhaufen ist demnach von vergleichbarer Größe wie der Supercluster Shapley und vereint mehr Masse in sich als Laniakea. Das ist der Supercluster, in dem sich die Milchstraße befindet. Rund 800 Millionen Lichtjahre von uns entfernt ist Vela 300 Millionen Lichtjahre lang und vereint rund 30 Millionen Milliarden Sonnenmassen in sich, erklärt die Forschungsgruppe. Die haben der Struktur den Spitznamen „Vela-Banzi“ gegeben, der Zusatz bedeutet in der südafrikanischen Sprache isiXhosa „weitreichend offenlegend“.
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Massereicher als unser eigener Supercluster
Der Supercluster oder auch Supergalaxienhaufen Vela ist besonders schwer zu erforschen, weil er sich aus unserer Perspektive genau hinter der Milchstraße befindet. Deren Sterne und interstellarer Staub verhindern, dass wir auf etwa 20 Prozent des Nachthimmels einen guten Blick hinter unsere Heimatgalaxie werfen können. Das erschwert es auch, ein umfassendes Verständnis von unserer Nachbarschaft und größerer Strukturen im Universum zu bekommen. Für ihre Arbeit hat die Forschungsgruppe um Amber Hollinger von der Université Claude Bernard Lyon 1 mehr als 65.000 Distanzmessungen zu Galaxien und 8000 zur Rotverschiebung ausgewertet. Die Daten stammen demnach vom Southern African Large Optical Telescope (SALT) und dem Radioteleskop MeerKAT.
Herausgekommen ist bei der Analyse, dass Vela eine komplexe interne Struktur aufweist und aus zwei dichten Kernen besteht, die sich aufeinander zubewegen, erklärt das Team. Mit ihrer enormen Masse beeinflussen Supercluster wie Vela großflächige Verschiebungen von Materie im Universum. Die Analyse vervollständigt auch unser Bild des lokalen Universums, das demnach aus neun solchen Superclustern besteht. Unser eigener wurde erstmals 2014 beschrieben, die beiden nächsten heißen Perseus und Pisces. Die neue Beschreibung des Superclusters Vela wurde zur Veröffentlichung im Fachmagazin Astronomy & Astrophysics eingereicht.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Reprofotografie in 240 MP: Digitalisierung eines wiederentdeckten Kunstwerks
Die farbechte und hochauflösende Digitalisierung von Kunstwerken ist eine der technisch anspruchsvollsten Disziplinen der Fotografie. Sie bildet die Brücke zwischen dem analogen Original und dessen digitaler Zukunft, sei es zur Archivierung, zur wissenschaftlichen Analyse oder, wie in diesem Fall, zur Erschaffung einer immersiven Kunsterfahrung in der virtuellen Realität. Dieses Projekt zeigt den gesamten Prozess – von der Wiederentdeckung eines Kunstwerks bis zu seiner digitalen Rekonstruktion.
Im Jahr 1915 plante der expressionistische Künstler Ernst Ludwig Kirchner die malerische Ausgestaltung eines kuppelüberwölbten Ausstellungsraums, der vom Architekturbüro Curjel & Moser in Karlsruhe entworfen worden war. Er fertigte detaillierte Skizzen der Architekturelemente und der geplanten Fresken an, doch das ambitionierte Vorhaben scheiterte an den Wirren des Ersten Weltkriegs und geriet in Vergessenheit.
Mitte 2025, mehr als ein Jahrhundert später, ereignete sich ein kunsthistorischer Glücksfall: Die Roman Norbert Ketterer Stiftung übergab dem KirchnerHAUS Museum Aschaffenburg 24 Arbeiten Kirchners. Unter diesen befand sich ein 84 mal 84 Zentimeter großer farbiger Entwurf, den Museumsleiterin Dr. Brigitte Schad als jene verschollen geglaubte Skizze für den „Runden Raum“ identifizierte. Aus dieser Wiederentdeckung entstand die Vision, Kirchners ursprüngliche Idee mit den Mitteln des 21. Jahrhunderts doch noch zu realisieren. Dies erforderte eine Digitalisierung von höchster Qualität – eine Reproduktion, die sowohl farbverbindlich als auch hochauflösend jede Nuance des Entwurfs einfängt, um ihn anschließend in die virtuelle Realität übertragen zu können.
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Künstliche Intelligenz
Digitale Rasterfahndung: Justizministerium will biometrischen Internet-Abgleich
Was Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aktuell als „zeitgemäße Ermittlungswerkzeuge“ präsentiert, liest sich für Bürgerrechtler wie der Bauplan für eine Infrastruktur zur Massenüberwachung. Ein am Donnerstag veröffentlichter Referentenentwurf aus Hubigs Ressort zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) sieht vor, den Strafverfolgungsbehörden zwei mächtige digitale Instrumente in die Hand zu geben: den automatisierten biometrischen Internet-Abgleich und den Einsatz KI-gestützter Analyseplattformen.
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Hinter den technokratischen Begriffen verbirgt sich eine Zäsur: Erstmals soll es der Polizei erlaubt werden, biometrische Merkmale von Verdächtigen oder Zeugen systematisch mit der gigantischen Bilderflut des öffentlich zugänglichen Internets abzugleichen.
In sich hat es vor allem der geplante Paragraf 98d StPO, der den biometrischen Internet-Abgleich regeln soll. Die offizielle Lesart des Ministeriums ist, dass lediglich „vorhandene Daten“ durchsucht würden und keine neue Super-Datenbank entstehe. Ein Abgleich mit öffentlich verfügbaren Echtzeitdaten etwa von einer Webcam werde ausgeschlossen. Nötig sei eine „ausdrückliche Anordnung“ eines Staatsanwalts im Einzelfall – also nicht einmal eine Richtergenehmigung.
Biometrie-Abgleich: Illusion der „gezielten“ Suche
Experten wie Kilian Vieth-Ditlmann von der Organisation AlgorithmWatch halten diese Einschränkungen für eine Farce: Ein automatisierter Abgleich von Millionen Web-Bildern in Sekundenbruchteilen sei technisch unmöglich, ohne vorher eine strukturierte, durchsuchbare Datenbasis aller verfügbaren Gesichter anzulegen. Wer ein solches Werkzeug einführen wolle, müsse zwangsläufig das Internet biometrisch inventarisieren, warnt Vieth-Ditlmann auf Basis eines Gutachtens. Erfasst würden dann etwa auch private Urlaubsfotos sowie Aufnahmen von Demos und zufälliger Hintergrund-Passanten auf Social-Media-Profilen.
Damit stünde das Vorhaben in direktem Konflikt mit der KI-Verordnung der EU: Der AI Act untersagt das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern zur Erstellung von Datenbanken. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigte bereits, dass ein systematischer Abgleich ohne eine solche vorverarbeitete Datenbasis technisch kaum realisierbar sei. Dennoch hält das Ministerium an der Darstellung fest, es handele sich nur um eine digitale Beschleunigung des „manuellen Augenscheins“. Für AlgorithmWatch ist das ein gefährlicher Euphemismus für den Aufbau einer Infrastruktur, die das Ende der Anonymität im öffentlichen Raum einläutet.
KI-Analyse: Ermittlungen in der algorithmischen Blackbox
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Auch das zweite Kernstück, die automatisierte Datenanalyse nach Paragraf 98e StPO des Entwurfs, soll das „unverbundene Nebeneinander“ polizeilicher Datenbanken beenden. Hier will das Ministerium offenbar die strengen Hürden des Bundesverfassungsgerichts umschiffen, das 2023 den Einsatz der Analyse-Software des US-Anbieters Palantir in Hessen und Hamburg für in weiten Teilen verfassungswidrig erklärte. Zwar gelobt Hubig, dass „Bewertungen und Entscheidungen“ weiterhin allein durch Ermittler getroffen werden. Doch Fachleute befürchten eine schleichende Automatisierung der Justiz.
Wenn Algorithmen festlegen, welche Querverbindungen zwischen verschiedenen Ermittlungsverfahren als „relevant“ markiert werden, gerät die polizeiliche Arbeit in eine Blackbox. Vorurteile der Software (Bias) oder fehlerhafte Datenverknüpfungen könnten dazu führen, dass Unschuldige ins Visier der Behörden geraten, ohne dass die Herleitung des Verdachts im Nachhinein lückenlos nachvollziehbar wäre. Da der Gesetzentwurf auch den Einsatz von KI-Systemen unter „klar definierten Voraussetzungen“ erlauben würde, droht eine Verlagerung der Ermittlungshoheit weg vom Beamten hin zu intransparenten Software-Modulen.
Dehnbare Begriffe und Risiko des Dammbruchs
Das Justizressort rechtfertigt die vorgesehenen Grundrechtseingriffe mit der Notwendigkeit, bei Terrorismus und schwerer Kriminalität handlungsfähig zu bleiben. Doch die Definition der „erheblichen Bedeutung“ von Straftaten, die als Voraussetzung für den biometrischen Abgleich genannt wird, gilt in Juristenkreisen als weit dehnbar. Wovon sich die Politik einen „Sicherheitsgewinn“ verspricht, kommt Bürgerrechtlern einem Dammbruch gleich: Ist die Technik erst einmal installiert und rechtlich legitimiert, dürfte die Begehrlichkeit wachsen, die neuen Werkzeuge auch bei politisch unliebsamem Verhalten oder weniger schweren Delikten in Stellung zu bringen.
Das Justizministerium hat den Entwurf nach eigenen Angaben zeitgleich mit einer Vorlage des Bundesinnenministeriums für vergleichbare Befugnisse im Polizeirecht des Bundes erarbeitet. Diese gälten dann etwa für das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei. Das koordinierte Vorgehen unterstreicht den Willen der Bundesregierung zur digitalen Aufrüstung in diesem Bereich. Länder und Verbände haben nun bis zum 2. April Zeit, Stellung zu nehmen, bevor die Entwürfe das Bundeskabinett passieren und dann an den Bundestag und den Bundesrat gehen sollen.
Der Vorstoß knüpft an eine Debatte an, die bereits im Herbst 2024 die Republik spaltete. Damals scheiterte die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Sicherheitspakets teils am Widerstand des Bundesrats. Während einschlägige Maßnahmen im Bereich der Migration den Bundestag und die Länderkammer passierten, stoppte letztere die polizeilichen Kompetenzen für Big-Data-Analysen. Mit dem neuen Anlauf wollen Hubig und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese damals gescheiterten Befugnisse jetzt dauerhaft und flächendeckend verankern.
(mho)
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