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Souveränitätsgipfel: Merz und Macron proben den Schulterschluss
Frankreich und Deutschland, digital vereint an der Spitze von 23 weiteren Digitalministern, der EU-Kommission und der EU-Ratspräsidentschaft: Der deutsch-französische Motor soll Europa bei der digitalen Souveränität voranbringen. Um dem politisch Gewicht zu verleihen, flog Frankreichs Staatspräsident am Nachmittag auf den Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität in Berlin ein. Es ist Emmanuel Macrons dritter Gipfel mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) seit dessen Amtsantritt.
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„Die tektonischen Verschiebungen, die wir zur Zeit auf der Welt erleben, erfordern schnelles Handeln im digitalen Raum“, sagte Friedrich Merz. „Denn die Fragen der Zukunft werden überwiegend auch im digitalen Raum entschieden.“ Die USA und China befänden sich in einer „systemischen Rivalität“ um die Vorherrschaft. Europa dürfe sich dabei „nicht zum Vasallen“ machen lassen, betonte Macron in Berlin.
Dass Deutschland und Frankreich an einem Strang ziehen wollen, demonstrierten beide Seiten in Berlin deutlich. „Europa muss in vereinter Kraftanstrengung einen eigenen digitalen Weg gehen und dieser Weg muss in die Souveränität führen“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz, und schob hinterher: „Wo erreichbar.“
„Buy European“ – wo möglich
Der Ansatz des Bundeskanzlers führt vor allem über den Staat als sogenannten Ankerkunden. „Wir wollen als Staat, als öffentliche Verwaltung ein guter Kunde sein“, sagte Merz am Abend vor Journalisten. Damit sollten europäische Anbieter gestützt werden. Im Verteidigungsbereich sei das evident, aber auch darüber hinaus solle der Staat Ankerkunde sein.
Unternehmen könne man das eher nicht vorschreiben, aber auch sie müssten sich überlegen, wer den „Generalschlüssel für die eingekaufte digitale Lösung“ in der Hand halte, betonte Merz. Jede Investition sei eine Entscheidung für oder gegen digitale Souveränität. Er wolle aber niemanden ausschließen, der sich an die Regeln halte. „Buy European“-Klauseln in der öffentlichen Beschaffung erteilte der Kanzler jedoch keine Absage und spricht sich für gemeinsame, länderübergreifende Beschaffungsvorhaben aus.
Während Merz sich bemühte, eigene Fähigkeiten, europäische Initiativen und Einigkeit zu betonen, ging Emmanuel Macron zumindest verbal deutlich darüber hinaus. In Europa dürften alle mitspielen, aber einzig die EU bevorzuge ihre eigenen Unternehmen nicht. Für Macron ist das auch eine Frage der Loyalität: Bei jeder digitalen Lösung seien existente europäische Lösungen zu wählen.
„Souveräne digitale Arbeitsplätze“
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Doch die gibt es eben längst nicht überall. Der Ausfall bei Cloudflare am Dienstag zeige, wie wichtig es sei, sich auf europäischer Ebene zu einigen und entsprechende Sicherheitsmechanismen einzuziehen, betonte Macron. Die Ausfallsicherheit beschäftigt auch den Bundeskanzler, allerdings ganz anders. „Wie in der Modernisierungsagenda vorgesehen, werden wir in der Bundesverwaltung in den nächsten drei Jahren souveräne digitale Arbeitsplätze zur Verfügung stellen“, erklärte Merz. „Denn: Der Staat muss seine Arbeit auch in Krisenzeiten stabil ausführen können.“
Ob das bedeutet, dass Microsoft Office in der Bundesrepublik mittelfristig ausgemustert wird, oder Alternativen eingerichtet werden sollen, ließ Merz offen. Die Alternative OpenDesk, vom deutschen Zendis vorangetrieben und in Frankreich unter dem Namen La Suite Numérique eng verwandt im Staatseinsatz, werde in Teilen auch im Kanzleramt bereits eingesetzt und sei ein gutes Beispiel für die Kooperation, sagte der Kanzler.
In einem gemeinsamen Papier zu möglichen EU-Rechtsänderungen wurden beide Seiten deutlicher: Das schärfste wettbewerbsrechtliche Schwert der EU, der Digital Markets Act (DMA), soll auf die Cloud angewendet werden können. In dem Papier wird von „räuberischen Praktiken“ einiger Cloud- und KI-Marktteilnehmer gesprochen. Während die EU-Kommission bereits angekündigt hat, das Verhältnis zwischen DMA und Clouddiensten zu prüfen, fordern Paris und Berlin die EU-Aufsichtsbehörde für den DMA in Brüssel auch bei KI zur Prüfung auf.
AI Act teilweise verschieben
Für den französischen Staatschef und den Bundeskanzler steht dabei außer Frage, dass Regulierung aber nicht der Hauptweg sein solle. „Simplifizierung“ solle eine große Rolle spielen, im Kanzlerdeutsch: „Bürokratierückbau“. Im Hinblick auf die kommende Debatte rund um geplante Änderungen am europäischen Recht, die die EU-Kommission am Mittwoch vorstellen will, betonten beide ihre gemeinsame Perspektive auf die Änderungswünsche.
So soll die Geltung der Vorschriften für Hochrisiko-KI im AI Act für die großen Sprachmodelle um ein Jahr auf 2027 verschoben werden, was beide begrüßten. Auch rechtliche Änderungen am Datenschutzregime sind seitens der EU-Kommission vorgesehen, was Friedrich Merz begrüßte. Er wolle das Thema Datensicherheit größer schreiben als den Datenschutz, so Merz, das sei auch ein gutes Angebot an Bürger und Unternehmen in Europa.
Digitalsteuer: Deutschland berät weiter
Keine gemeinsame Position haben Deutschland und Frankreich weiterhin beim Thema Digitalsteuer: In der Bundesregierung wird weiter darüber beraten, wie eine im Koalitionsvertrag vorgesehene „Plattformabgabe“ aussehen kann, berichtete Merz. Es werde offen diskutiert und die Frage, wie eine solche steuerrechtlich oder als Abgabe auf was genau zu bewerten sei, sei offen. Erst im Anschluss daran stelle sich die Frage, so der Kanzler, inwieweit das „möglicherweise Reaktionen aus den USA auslöst“.
(vbr)
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AirDrop: Apple plant in iOS 26.2 PIN-basierten Dateiaustausch für 30 Tage
Apple plant offenbar eine neue Möglichkeit, um den kabellosen Dateiaustausch zwischen Apple-Geräten mithilfe von AirDrop anzustoßen. In der am Montagabend veröffentlichten dritten Entwicklerbeta von iOS 26.2 wurde in den iPhone-Einstellungen ein neuer Eintrag entdeckt, der das Generieren von Einmalcodes beschreibt. Nach Eingabe einer solchen PIN sollen sich die Geräte von Sender und Empfänger für die Dauer von 30 Tagen gegenseitig finden können, um Dateien auszutauschen.
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Bislang ist es so, dass auf Empfängerseite eingestellt wird, ob und von wem ein Gerät AirDrop-Übertragungen entgegennimmt. Wahlweise kann der Empfang entweder komplett abgeschaltet oder auf bekannte Kontakte begrenzt werden. Ferner ist es möglich, AirDrop für alle zuzulassen – dies allerdings nur für die Dauer von 10 Minuten. Bis vor drei Jahren war es noch möglich, den Empfang für alle unbegrenzt zuzulassen. Diese Option änderte Apple aber, nachdem immer mehr Fälle bekannt wurden, in denen zum Beispiel Frauen auf diese Weise anzügliche Fotos von Unbekannten zugeschickt bekamen. Die neue Möglichkeit geht mit bis zu 30 Tagen darüber hinaus und erspart es Nutzern, sich erst als Kontakte hinzufügen zu müssen. Dies ist zum Beispiel für eine temporäre Zusammenarbeit nützlich.
Aktuell noch keine Codegenerierung möglich
Erste Hinweise, dass sich bei AirDrop etwas tun könnte, waren bereits in Beta 1 entdeckt worden. Jetzt, in Beta 3, nimmt die neue Funktion Gestalt an. Gleichwohl ist es aktuell noch nicht möglich, die Einmalcodes zu generieren. Apple hat erstmal einen neuen Abschnitt in den Einstellungen eingeführt, wo die bekannten AirDrop-Kontakte verwaltet werden können. Dort steht auch, wie das Verfahren funktioniert.
Die finale Fassung von iOS 26.2 wird für Anfang bis Mitte Dezember erwartet. Dies entspräche dem üblichen Apple-Release-Zyklus. Natürlich ist es immer noch möglich, dass Apple die Integration der neuen Funktion kurzfristig verschiebt. Mit dem aktuellen Beta-Release wurde für Japan auch die Möglichkeit eingeführt, die Siri-Belegung an der Seitentaste des iPhones auszutauschen.
Was iOS 26.2 außerdem enthält
iOS 26.2 enthält vor allem kleinere Verbesserungen am iPhone-Betriebssystem. Die neue Schlafbewertung („Sleep Score“) wird überarbeitet und unterscheidet verschiedene Abstufungen deutlich feiner. In der Podcasts-App führt Apple die Möglichkeit, dass Kapitelmarken von der App selbstständig erzeugt werden, wenn diese von den Podcastern nicht mitgeliefert werde. Das nächste große Update 2 bereitet zudem die Freischaltung der AirPods-Live-Übersetzung für die Europäische Union vor.
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(mki)
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Wegweisendes Urteil: Meta hat kein Social-Media-Monopol
Ein Bundesgericht in den Vereinigten Staaten hat in einem jahrelangen Rechtsstreit um eine mutmaßliche Monopolstellung von Meta in den sozialen Netzwerken am Dienstag zugunsten des US-Konzerns entschieden. Angesichts der zunehmenden Beliebtheit von Social-Media-Angeboten wie der Kurzvideo-App TikTok verneinte der Vorsitzende Richter ein illegales Monopol von Meta und seinen Social-Media-Angeboten wie Facebook, Instagram oder WhatsApp.
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Die US-Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC), die den Prozess (AZ. CV-03590-JEB) angestrengt hatte, wirft Meta vor, eine Monopolstellung im Bereich Social Media und insbesondere im Hinblick auf die soziale Interaktion zwischen Freunden und Familie zu haben. Mitte April sagte Meta-Chef Mark Zuckerberg in dem Fall 13 Stunden vor Gericht aus. Die US-amerikanische Handelsaufsicht wollte Meta dazu zwingen, Instagram und WhatsApp umzustrukturieren oder zu verkaufen. Damit sollte nach Ansicht der FTC der Wettbewerb unter den sozialen Netzwerken wiederhergestellt werden.
Nicht nötig, urteilte nun sinngemäß das Bundesbezirksgericht für den Bezirk Columbia. „Die Lage, die noch vor fünf Jahren bestand, als die Federal Trade Commission diese Kartellklage einreichte, hat sich deutlich verändert“, argumentierte US-Bezirksrichter James Boasberg in der Urteilsbegründung. „Meta hat kein Monopol auf dem relevanten Markt“, schrieb er.
Langwieriges Verfahren
Meta hatte vor Gericht argumentiert, dass die Übernahme von Unternehmen statt der Entwicklung von Konkurrenzprodukten eine legitime Geschäftsstrategie sei. Man habe WhatsApp und Instagram verbessert und mit neuen Funktionen ausgestattet. Überdies ignoriere die FTC den Wettbewerbsdruck durch Konkurrenten wie TikTok des chinesischen ByteDance-Konzerns, Googles YouTube oder Apples Messaging-App. Dieser Argumentation folgte Richter Boasberg: „Selbst wenn YouTube herausgenommen wird, widerlegt allein die Einbeziehung von TikTok die Argumentation der FTC.“
Meta zeigte sich denn auch zufrieden mit dem Urteil. „Die heutige Entscheidung des Gerichts erkennt an, dass Meta einem harten Wettbewerb ausgesetzt ist“, erklärte ein Unternehmenssprecher in einer Stellungnahme, aus der verschiedene US-Medien zitieren.
Rückschlag für US-Regierung
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Für die FTC und die Regierung in Washington ist die Entscheidung hingegen ein herber Rückschlag. Das Kartellrechtsverfahren gegen Meta war in der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump eingeleitet worden.
Seit 2023 führt die Aufsichtsbehörde ein separates Kartellverfahren gegen Amazon.com. Der Onlinehändler dränge Kunden durch verwirrende und irreführende Designs sein kostenpflichtiges Prime-Abonnement mit unlauteren Methoden auf und erschwere deren Kündigung, so der Vorwurf. Ende September wurde in dem Fall eine Rekordstrafe gegen Amazon verhängt. Darüber hinaus hat das US-Justizministerium Klagen gegen Google und Apple eingereicht.
(akn)
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Top 10: Der beste ergonomische Bürostuhl im Test – Preistipp kostet nur 100 Euro
Egal, ob Büro oder Homeoffice: Ein ergonomischer Bürostuhl ist Pflicht. Wir haben 25 Modelle getestet. Hier sind die zehn besten Bürostühle.
Wer im Sitzen arbeitet, sollte auf einen ergonomischen Arbeitsplatz achten. Andernfalls drohen chronische Schmerzen und eine geringere Leistungsfähigkeit. Der richtige Bürostuhl ist hier einer der wichtigsten Faktoren.
In dieser Bestenliste zeigen wir, worauf man beim Kauf eines Bürostuhls achten sollte. Außerdem zeigen wir aus über 25 Tests den besten ergonomischen Bürostuhl.
Welcher ist der beste Bürostuhl?
Der Steelcase Gesture ist der beste von uns getestete Bürostuhl und jeden Cent seines hohen Preises von 913 Euro (Stoffbezug ohne Kopfstütze) bis 1515 Euro (Lederbezug mit Kopfstütze) wert.
Der Interstuhl Pure Active fördert durch Mikrobewegungen das aktive Sitzen und beugt so Rückenschmerzen vor. Er kostet je nach Farbe ab 620 Euro.
Der Sharkoon C10 kostet 100 Euro. Er ist trotz des niedrigen Preises gerade für kleinere Personen eine gute Wahl.
Bürostuhl, Chefsessel oder Gaming-Stuhl?
Für diese Bestenliste fokussieren wir uns auf Bürostühle und lassen die ergonomisch weniger guten Chefsessel und Gaming-Stühle außen vor. Häufig hört man auch den Begriff Drehstuhl. Im Grunde beschreibt der Drehstuhl jeden drehbaren Stuhl, also auch klassische Bürostühle. Hier ein paar der wichtigsten Unterschiede:
Gaming-Stühle sind häufig farbenfroh und erinnern optisch an Rennsitze. Bürostühle hingegen konzentrieren sich auf Ergonomie und Komfort. Sie bieten in der Regel eine breite Palette an Verstellmöglichkeiten, einschließlich Sitztiefe, Neigungswinkel, Armlehnenhöhe und -breite sowie Lendenstütze. Gaming-Stühle eztwa von Backforce bieten als Verstellmöglichkeit neben der Höhe häufig lediglich eine Neigungsfunktion.
Worauf sollte man beim Kauf eines Bürostuhls achten?
Bei Rückenlehnen wird zwischen Polsterrücken und Netzstoffrücken unterschieden. Wer schnell schwitzt, sollte einen atmungsaktiven Netzstoffrücken wählen. Polsterrücken bieten dagegen in vielen Fällen den höheren Komfort. Sie bestehen aus Stoff, Kunstleder oder Leder.
Beim Kauf spielt auch das Material der Sitzfläche eine Rolle. Dabei entscheidet die Polsterstärke über die Weichheit der Sitzfläche. Eine Tiefenfederung sorgt dafür, dass der Bürostuhl beim Hineinsetzen nicht unnötig den Rücken staucht.
Idealerweise verfügt die Lehne des Bürostuhls über eine anpassbare Lordosenstütze, auch Lendenwirbelstütze genannt. Sie unterstützt die natürliche S-Form der Wirbelsäule und beugt Rückenschmerzen vor. Die Rückenlehne sollte nicht nur in ihrem Neigungswinkel, sondern im besten Fall auch in der Höhe anpassbar sein.
Ist eine Kopfstütze oder Nackenstütze vorhanden, sollten Käufer darauf achten, dass diese in Höhe und Neigungswinkel verstellbar ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass sie die Nackenmuskulatur entlastet und nicht zu einer Fehlhaltung des Kopfes führt. In den meisten Fällen kann man die Kopfstütze abmontieren.
Elementar ist eine Höhenverstellbarkeit des Bürostuhls. Wenn die Füße gerade auf dem Boden aufstehen, sollten sich Füße, Knie und Hüftgelenk im rechten oder noch offeneren Winkel befinden. Die Sitzfläche sollte ebenfalls gerade sein oder etwas nach vorn abfallen. Zwischen Knie und Sitzfläche darf etwa eine Handbreit Platz sein. Ist dies nicht der Fall, könnte bei längerem Sitzen die Blutzufuhr der Beine beeinträchtigt werden und damit das Thromboserisiko steigen.
Von vielen häufig unterschätzt, gehören Armlehnen zu einem ergonomischen Bürostuhl dringend dazu. Denn ohne Armlehnen hängen die Arme beim Arbeiten mit Maus und Tastatur in der Luft oder liegen auf der harten Tischkante auf. Eine Armlehne entlastet auch die Schultern.
Sie sollte in Höhe, Breite und Tiefe anpassbar sein. Die Höhe sollte der des Schreibtisches entsprechen. Dabei beträgt der Winkel der Armbeuge im besten Fall 45 Grad. Außerdem sollten Käufer auf eine Polsterung achten.
Eine Wippmechanik habe so gut wie alle Bürostühle. Verlagert der Nutzer sein Körpergewicht, kippt die Lehne zusammen mit der Sitzfläche und den Armlehnen nach hinten. Die Wippmechanik sollte dabei an das Körpergewicht anpassbar sein. Allerdings sollte man bei längerem Arbeiten im Stuhl auf die Wippmechanik verzichten.
Besser als die Wippmechanik ist die Synchronmechanik. Hier passt sich die Rückenlehne der Bewegung an und hält so den Kontakt zum Rücken. Im Gegensatz zur Wippmechanik bleibt der Winkel zwischen Sitzfläche und Rückenlehne nicht gleich, sondern vergrößert sich. So öffnet sich der Körper beim Zurücklehnen. Das korrigiert Fehlhaltungen und entlastet den Rücken.
Der König der Bürostuhlmechaniken ist die 3D-Mechanik. Sie erweitert die Synchronmechanik um Bewegungen nach links/rechts sowie vorn/hinten. Diese zusätzlichen Mikrobewegungen stärken die Muskulatur, mobilisieren die Wirbelsäule und aktivieren den Blutkreislauf. Wer viel Zeit auf dem Bürostuhl verbringt, sollte auf eine 3D-Mechanik achten. Entsprechende Stühle sind jedoch teuer.
Für was ist der Drehknopf unter dem Bürostuhl?
In den meisten Fällen passt der Drehknopf unter dem Bürostuhl den Widerstand der Rückenlehne an das Körpergewicht des Nutzers an. Als Faustregel gilt: Je schwerer der Nutzer, desto straffer sollte man den Widerstand einstellen.
Wann zahlt die Krankenkasse den Bürostuhl?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen ergonomischen Bürostuhl nur, wenn eine schwere, ärztlich nachgewiesene Erkrankung vorliegt – zum Beispiel Morbus Bechterew, starke Skoliose, eine Wirbelsäulenversteifung oder Bandscheibenvorfälle mit neurologischen Ausfällen wie Lähmungen oder Sensibilitätsstörungen). Normale Rückenschmerzen oder „Verspannungen“ reichen fast nie aus, seit 2020 haben die Kassen die Kriterien deutlich verschärft.
Der Stuhl muss als Hilfsmittel anerkannt werden und meist aus dem Hilfsmittelverzeichnis stammen. Der Zuschuss liegt dann je nach Kasse bei maximal etwa 400 Euro bis 600 Euro.
Fazit
Einen Bürostuhl sollte man vor dem Kauf ausprobieren oder sicherstellen, dass der Online-Kauf problemlos zurückgeschickt werden kann. Denn der Bürostuhl muss primär eines: perfekt zum eigenen Körper passen. Manchmal müssen Käufer dafür nicht einmal viel Geld ausgeben. So kann es sein, dass auch ein preiswerter Bürostuhl bereits perfekt zur eigenen Physiologie passt. Ein anschauliches Beispiel dafür ist der Sharkoon C10. In den meisten Fällen ist es jedoch sinnvoll, auf möglichst viele Einstellungsmöglichkeiten zu achten. Das gilt besonders dann, wenn mehrere Personen den Bürostuhl nutzen.
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