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Künstliche Intelligenz

Zwei Kompaktnetzteile für den Mini-ITX-Bauvorschlag für Spieler


Kaum war der Artikel zum Mini-ITX-Gamer erschienen, verschwand das von uns ausgesuchte Netzteil vom Markt. Be quiet hatte es offenbar während der Gamescom kommentarlos aus dem Sortiment genommen. Ärgerlich: Wir hatten uns zuvor vom Hersteller versichern lassen, dass es noch mindestens ein Dreivierteljahr verfügbar sein würde.

Das Artikelforum hatte schnell zwei Alternativen parat, die wir nun einem Kurztest unterzogen haben. Das be quiet SFX-L Power 600W (ab 118,71 €) für 120 Euro ist einfach die nächste – und inzwischen niedrigste – Leistungsstufe innerhalb der Netzteilserie, der auch das ursprüngliche 500-Watt-Modell entstammte. Mit 750 Watt Nennleistung tritt das Corsair SF Series Platinum SF750 (ab 168,95 €) an, das etwa 170 Euro kostet. Wir haben die beiden Saftpäckchen einem Schnelltest unterzogen, der die im Artikel zum Bauvorschlag genannten Lastszenarien nachstellt.

Bei beiden Modellen handelt es sich um SFX-Netzteile – größere Formate passen nicht in das Fractal Design Era 2, das Gehäuse des Mini-ITX-Bauvorschlags. Allerdings gibt es dieses Netzteilformat in den Varianten SFX und SFX-L, die beide deutlich kleiner als ATX sind, dessen Standardausführung mit 150 × 80 × 140 Millimetern spezifiziert ist (Breite × Höhe × Tiefe). Die SFX-Spezifikation sieht jeweils eine Breite von 125 Millimetern und eine Höhe von 64 Millimetern vor. Doch während ein SFX-Netzteil wie das von Corsair maximal 100 Millimeter tief sein darf, sind beim SFX-L-Format bis zu 130 Millimeter Tiefe erlaubt, die be quiet voll ausnutzt. Beiden Geräten liegt eine ATX-Adapterblende bei, sodass man sie auch in ein Desktopgehäuse einbauen kann.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Zwei Kompaktnetzteile für den Mini-ITX-Bauvorschlag für Spieler“.
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Künstliche Intelligenz

Copyright-Ärger: Neuer KI-Videogenerator von Bytedance vorerst nur in China


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Seedance 2.0 ist Bytedances neuester KI-Videogenerator. Das Unternehmen hinter der Social-Media-Plattform TikTok wollte ihn nach dem Start in China eigentlich auch bald in anderen Teilen der Welt zugänglich machen, doch daraus wird vorerst nichts. Denn diverse hyperrealistische Szenen aus der Software haben im Netz zwar viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen, aber wohl auch den Zorn einiger großer Filmstudios und Streaming-Anbieter.

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Das berichtet das Portal The Information unter Berufung auf informierte Kreise. Seit vergangenem Monat ist Seedance 2.0 in China für Unternehmen und Privatnutzer verfügbar. Auch auf X machten schnell wilde Szenen die Runde, etwa von einem Faustkampf zwischen Tom Cruise und Brad Pitt oder Darth Vader und Deadpool, die sich mit Laserschwertern duellieren.

Diese Clips brachten ByteDance auch eine weniger erfreuliche Resonanz: Post von Disney, Warner Bros. Discovery, Paramount Skydance und Netflix. Darin sollen sie das chinesische Unternehmen auffordern, Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass sein KI-Modell Inhalte generiert, die ihre Urheberrechte verletzen. Charles Rivkin, CEO der Motion Picture Association, rief Bytedance in einem Statement ebenfalls dazu auf, Urheberrechtsverletzungen mit Seedance 2.0 zu unterlassen.

Mitte März sollte Seedance 2.0 eigentlich weltweit verfügbar werden. Zum einen als separate App für Nutzer außerhalb Chinas, zum anderen als API für die Nutzung durch Unternehmen. Doch daraus wird laut der Quellen von The Information vorerst nichts. Demnach steht nun erst einmal die Lösung rechtlicher Probleme im Fokus, ebenso die Implementierung von Leitplanken, die künftige Urheberrechtsverletzungen verhindern sollen.

In China führte Bytedance bei Seedance 2.0 jetzt Filter ein, welche die Erstellung urheberrechtsverletzender Clips verhindern sollen. Das funktioniert allerdings nicht so gut: Zahlende Nutzer beklagen sich zunehmend über abgelehnte Prompts, die mit keinerlei urheberrechtlich geschütztem Material in Zusammenhang stehen. Die Arbeit an passenden Schutzmaßnahmen geht indes weiter, doch der neue Termin für den weiltweiten Start von Seedance 2.0 bleibt unklar.

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Künstliche Intelligenz

Noch vor Ostern: Tankstellen dürfen Preise nur einmal am Tag erhöhen


Die Bundesregierung will als Reaktion auf Kritik an deutlichen Preissteigerungen an den Tankstellen das Kartellrecht verschärfen. Zudem bringt die Regierung die geplante neue Regel auf den Weg, dass Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen – und zwar um 12 Uhr. Für entsprechende Gesetzesänderungen wurde am Sonntag die Ressortabstimmung eingeleitet, sagte ein Sprecher der Bundesregierung.

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Im Kartellrecht soll konkret die Missbrauchsaufsicht im Kraftstoffsektor verschärft werden. Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Zudem soll das Verfahren vereinfacht werden, um strukturelle Störungen des Wettbewerbs festzustellen und zu beheben.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte angekündigt, die Regierung prüfe eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht des Kartellamts beim Kraftstoffsektor, die zu verschärften Kontrollen bei Kosten und Preisen führen solle. Politiker hatten Mineralölkonzernen eine „Abzocke“ an Tankstellen vorgeworfen.

Reiche hatte außerdem die neue „Einmal-täglich-Regel“ an den Tankstellen nach österreichischem Vorbild angekündigt. Preissenkungen sollen beliebig oft erlaubt sein. Angestrebt wird, dass die neue Regel vor Ostern greift. Umstritten ist, ob die neue Regel preisdämpfend wirkt.


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Synchronsprecherin lehnt Netflix-Auftrag wegen KI-Klauseln ab


Namhafte deutsche Synchronstimmen von Hollywoodstars haben bei einem Treffen in München vor der Bedrohung ihrer Branche durch Künstliche Intelligenz gewarnt. Der Protest der Synchronsprecherinnen und Sprecher richtet sich vor allem gegen Vertragsklauseln bei Streamingproduktionen, unter anderem des Anbieters Netflix. Nach Angaben des Verbands Deutscher Sprecher:innen (VDS) ermöglichen es diese, bereits aufgenommene Stimmen zum Training von KI-Systemen zu nutzen.

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Viele Künstler würden diese Regelungen ablehnen und Verträge nicht unterschreiben. In der Folge gerieten erste Synchronproduktionen ins Stocken. „Ich bin nicht bereit, das Training einer Künstlichen Intelligenz zu unterstützen“, sagte Natascha Geisler der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie ist unter anderem die deutsche Synchronstimme für Jennifer Lopez und hat aufgrund der aktuellen Vertragsregelung von Netflix eine Synchronisation von Jennifer Lopez abgesagt. „Bei den neuen Netflix-Verträgen gibt es in diesem Punkt keine Möglichkeit, das auszuschließen. Man muss sich mit dem Training einverstanden erklären, um engagiert zu werden“, sagte Geisler.

Die Künstlerin kritisiert auch, dass das KI-Training nicht mit einem Honorarangebot verbunden sei. „In den Netflix-Verträgen ist an keiner Stelle schriftlich festgehalten, dass für das KI-Training eine gesonderte Vergütung vorgesehen ist.“ Bei diesem Training gehe es darum, alle Facetten des Schauspiels und der Intonation zu sammeln, sagte die Künstlerin. „Die KI soll lernen, wie unterschiedliche Emotionen klingen, um sie dann letzten Endes errechnen zu können. Ich bin aber weder Datenfutter noch werde ich dazu beitragen, dass mein Berufsstand in irgendeiner Form abgeschafft werden kann.“

Das Treffen in München, zu dem auch die deutschen Stimmen von Tom Cruise, Renée Zellweger, Cameron Diaz und SpongeBob erwartet wurden, hatte unter anderem der Verband Deutscher Sprecher:innen organisiert, der sich seit geraumer Zeit für eine gesetzliche Regulierung der KI-Nutzung einsetzt. Nur so könne eine unkontrollierte und illegale Nutzung der Stimmen unterbunden und die Qualität von menschengemachten Kunstwerken erhalten werden.

Eine Sprecherin von Netflix sagte auf Anfrage der dpa, die Nutzung von KI durch das Unternehmen erfolge im Einklang mit geltendem Recht. Sie verwies auf Vereinbarungen, die ihr Unternehmen im vergangenen Sommer gemeinsam mit dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) zu KI getroffen habe, um den Schutz von Sprecherinnen und Sprechern ausdrücklich zu stärken. Dazu gehöre unter anderem die klare Vorgabe, dass die Nutzung einer mittels KI generierten digitalen Nachbildung einer Stimme nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Sprecherinnen und Sprecher erfolgen dürfe.

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(nie)



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