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Berliner Anschlag auf Stromversorgung: „Mehrere Systeme gleichzeitig beschädigt”


Fünf Tage nach dem Brandanschlag auf eine Kabelbrücke mit fünf 110-Kilovolt-Leitungen über den Berliner Teltowkanal ist die Stromversorgung in Teilen des Berliner Südwestens noch nicht wiederhergestellt. 24.700 Haushalte und 1.120 Gewerbebetriebe sind laut Angabe des landeseigenen Betreibers Stromnetz Berlin weiterhin von der Stromversorgung abgeschnitten.

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Wieder angeschlossen worden sind 20.000 Haushalte und 1.000 Gewerbekunden. Der Betreiber bittet jedoch die Kundschaft, auf die Nutzung von Großverbrauchern vorerst zu verzichten. Beispielsweise sollen im Schadensgebiet keine Wäschetrockner oder Waschmaschinen genutzt und keine Elektroautos geladen werden.

Laut Vorhersage vom Wochenende sollen die Probleme bis Donnerstag vollständig behoben sein. Die Witterungsverhältnisse erschweren die Arbeiten an Leitungen: Bei Frost von bis zu -8° Celsius nachts und knapp unter dem Gefrierpunkt tagsüber dauern die Bauarbeiten für die Ersatzversorgung weiter an, während ungeheizte Gebäude weiter auskühlen.

„Der Brandanschlag lässt sich als linksterroristische Tat qualifizieren“, erklärt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) auf Anfrage heise onlines. Die Behörden halten ein an Medien verschicktes Schreiben der sogenannten „Vulkangruppe“ – anders als in Sozialen Netzen diskutiert – für echt.

Erkenntnisse über eine mögliche russische Übersetzung liegen nicht vor“, so der BMI-Sprecher. „Erkenntnisse über eine sogenannte False Flag Aktion liegen ebenfalls nicht vor.“ Dienstagabend hat die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen. Bei Straftaten von bundesweiter Bedeutung ist das üblich.

Doch stellen sich zwei weitere Fragen: Gab es grundsätzliche Fehler beim Netzaufbau? Und wie hätte die Krise nach dem Anschlag besser bewältigt werden können?

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Eng vermascht sei die Stromversorgung in der Hauptstadt, betont eine Sprecherin der zuständigen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – in Ringstrukturen aufgebaut, gäbe es weitgehende „N-1“-Sicherheit, also bei Ausfall eines einzelnen Systems jeweils ein Backup. „Im vorliegenden Fall wurden jedoch mehrere Systeme gleichzeitig durch den Anschlag beschädigt“, so die Sprecherin.

Nicht nur die vom Brand beschädigten Kabel selbst nahmen Schaden, Kurzschlüsse in weiteren Systemen sorgten für zusätzliche Schwierigkeiten. Abgeschnitten wurde vor allem jener südwestliche Teil der Hauptstadt, der in wildem Zickzack unmittelbar an die frühere Zonengrenze zur DDR ragt. 37 Jahre nach dem Mauerfall und dem Untergang der DDR gibt es keine Ersatzanbindung über Brandenburger Territorium – bislang zumindest.

„Für das betroffene Versorgungsgebiet gibt es Pläne und konkrete Projekte für sicherheitserhöhende Maßnahmen durch alternative Kabelverbindungen“, erklärt die Senatsverwaltungssprecherin. Diese befänden sich „derzeit in praktischer Umsetzung.“

Die Senatsverwaltung, die von der früheren Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) geführt wird, hat erst Mitte Dezember einen überarbeiteten „Maßnahmenplan zur Stärkung der Resilienz des Berliner Stromnetzes und zur Sicherstellung der Endkundenversorgung bei Stromausfällen“ vorgestellt. Dabei betonte Giffey zwar, dass es keine 100-prozentige Sicherheit gäbe, aber aufgrund früherer Vorfälle hätten Experten „genau analysiert, wo wir bei Prävention und Reaktion im Krisenfall noch besser werden können und ein Resilienzkonzept erarbeitet“.

Eine Vielzahl an Fragen werde nach Bewältigung der akuten Lage zu klären sein, sagt der Linken-Innenpolitiker Jan Köstering: „Allem voran ist es nicht zu vermitteln, dass die Zerstörung eines Leitungsweges für 100.000 Menschen einen kompletten Netzausfall bedeutet.“ Offenbar seien derartige Schwachpunkten in den Netzen seit Jahrzehnten nicht adressiert worden.

„Seit Jahren bekannt“ sei die Verwundbarkeit wichtiger Infrastruktur, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestags-Grünen Konstantin von Notz zu heise online. „Viel zu lang wurden die Probleme von den Verantwortlichen, auch und gerade im Bundesinnenministerium, sträflich vernachlässigt.“ Von Notz kritisiert – mittlerweile seit Jahren [–], dass Umsetzung zweier maßgeblicher Gesetzeswerke für den Schutz kritischer Infrastrukturen zu langsam erfolge.

Erst vor einem Monat wurde die Ende 2022 beschlossene NIS2-Richtlinie für bessere IT-Sicherheit ohne weitere Übergangsfrist in deutsches Recht überführt. Die ebenfalls im Dezember 2022 auf europäischer Ebene verabschiedet CER-Schwesterrichtlinie für einen Mindeststandard zum besseren physischen Schutz kritischer Infrastrukturen schaffte es bislang nur bis in die Bundestagsberatung, nachdem rote und schwarze Innenminister sich mit der deutschen Umsetzung schwertaten.

Ob das Kritis-Dachgesetz große Veränderung mit sich gebracht hätte, ist unklar: der Zugang zum nun absichtlich beschädigten Kabelstrang sei mit einem massiven Zaun und Übersteigschutz gesichert gewesen, heißt es aus der Berliner Senatsverwaltung.

Der Landkreistag weist darauf hin, dass der Wert, ab dem eine Anlage überhaupt unter das Kritis-DG fällt, viel zu hoch sei: 500.000 versorgte Einwohner. „Die Mehrheit der Bevölkerung und Gewerbebetriebe in Deutschland wird von Betreibern versorgt, die unterhalb des Schwellenwerts liegen“, rechnet Hauptgeschäftsführer Kay Ruge vor. Das aktuelle Beispiel mit 45.000 Haushalten und 2000 Betrieben habe bereits gezeigt, dass die Strukturen „an ihre Grenze kommen“, formuliert Ruge höflich. Er plädiert daher für eine deutliche Absenkung der Schwellenwerte.

Lauter gefordert wird zudem, Daten zu kritischen Infrastrukturen nicht mehr öffentlich zur Verfügung zu stellen. „Die aktuellen Transparenzregeln machen es Angreifern zu leicht, um etwaige Schwachstellen in unseren Energienetzen aufzuspüren“, sagt ein Sprecher des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU). „So werden schlimmstenfalls sicherheitsrelevante Standortdaten preisgegeben, die in den falschen Händen zur Gebrauchsanweisung für Sabotage oder hybride Angriffe – etwa mit Drohnen – werden können.“

Ähnliche Gedanken hat Giffey ins Spiel gebracht. Welchen konkreten Nutzen das bei Infrastrukturen haben könnte, bei denen über Jahrzehnte eher die historische Ungenauigkeit der Planunterlagen problematisch schien, verriet sie nicht. Zudem will die Sozialdemokratin mehr Videoüberwachung für kritische Infrastrukturen – die habe es bei der nun betroffenen Brücke zum Heizkraftwerk Lichterfelde nicht gegeben, weil darunter ein öffentlich nutzbarer Weg am Ufer entlang führt.

Kay Ruge vom Landkreistag betont die Bedeutung der Bewältigung von Krisensituationen: „Das erfordert finanzielle Ressourcen, Personal und viel Übung. Es reicht nicht nur Notfall- und Krisenpläne zu haben, sie müssen auch laufend geübt und evaluiert werden.“

„Es gibt an der ein oder anderen Stelle noch Optimierungsbedarf“, zitiert der Berliner Tagesspiegel Dienstagabend den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) mit Blick auf die Krisenreaktion Berlins. Die Hauptstadt brauchte Bundeshilfe offenbar dringender als geplant: 150 Ehrenamtliche des Technischen Hilfswerks (THW) aus 19 Ortsverbänden sind allein am Dienstag zum Einsatz gekommen, sagt das Bundesinnenministerium. Die Bundeswehr fährt seit Montag mit einem Tanklastzug Diesel zu Aggregaten im Stromausfallgebiet, nachdem das Land Berlin zunächst keine Hilfe der Bundeswehr wollte. Sonntagabend rief es dann doch eine Großschadenslage aus, um vom Bund mehr Hilfe anfordern zu können.

Zuständig für den Katastrophenschutz sind in Deutschland die Bundesländer; der Bund ist für Zivilschutz nur im Verteidigungsfall zuständig. Doch in diesem Fall wären Bundeswehr und THW bereits anderweitig verplant – ein Zustand, um den die Fachpolitiker in Bund und Länder seit Jahren wissen. Bislang haben weder Bund noch Länder die nötigen Mittel für wirksame Konsequenzen aufgebracht.


(ds)



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Nach tagelangen Protesten: Der Iran geht nach Internetblockade offline


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Nach tagelangen Protesten der Bevölkerung gegen das Regime haben iranische Behörden augenscheinlich damit begonnen, das Internet in der Hauptstadt Teheran und weiteren Teilen des Landes zu blockieren. Das berichtet die Organisation Netblocks, die den Netzverkehr und mögliche Sperren weltweit beobachtet. Auch andere öffentlich einsehbare Datenquellen zeigen Verbindungsverluste in die Islamische Republik, die seit Tagen von immer heftiger werdenden Protesten gegen das herrschende Regime erschüttert wird. Netblocks meint, dass die Internetsperre die Berichterstattung aus dem Land und die Kommunikation dort erheblich erschweren dürfte. Es ist zu befürchten, dass die Machthabenden den digitalen Blackout dazu benutzen, noch härter gegen die Demonstrationen vorzugehen.

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Die jüngste Protestwelle hatte vor fast zwei Wochen begonnen. Ausgelöst wurde sie durch einen plötzlichen Wertsturz der Landeswährung Rial inmitten einer schon massiven Wirtschaftskrise. In der Hauptstadt Teheran gingen daraufhin wütende Händler spontan auf die Straße, viele Geschäfte wurden geschlossen. Beobachter hatten darauf hingewiesen, dass auch die Proteste, die vor mehr als 40 Jahren zum Sturz des Schah und zur Errichtung der Islamischen Republik geführt haben, entscheidend durch die wichtigen Basare gestützt wurden. Inzwischen haben sich die Proteste auf andere Landesteile ausgeweitet. Am Donnerstag dieser Woche kursieren in sozialen Netzwerken etwa zahlreiche Videos, die menschenleere Geschäftsstraßen in den kurdischen Gebieten des Iran zeigen.

Die Internetsperren haben am Donnerstag offenbar in der westlichen Provinz Kermanschah begonnen, dort hat Netblocks zuerst Verbindungsabbrüche registriert. Betroffen ist inzwischen laut Berichten, die bei der Nachrichtenagentur dpa eingegangen sind, auch das mobile Internet in ersten Großstädten. Als Grund dafür wurden demnach auch neue Protestaufrufe für Donnerstag und Freitag vermutet, die Reza Pahlavi, der Sohn des 1979 gestürzten Schahs, veröffentlicht hatte. Im Iran liegt die letzte landesweite Internetsperrung gerade einmal rund sieben Monate zurück. Als Israel und die Islamische Republik tagelang Raketen aufeinander abgeschossen haben, hat das Regime in Teheran einen fast vollständigen digitalen Blackout verhängt.


(mho)



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EU erhöht den Druck auf Elon Musks X wegen Groks KI-Bildern von Kindern


Die EU geht nach sexualisierten KI-Bildern von Kindern auf der Online-Plattform X einen nächsten Schritt bei Ermittlungen gegen das Unternehmen von Elon Musk. Die Europäische Kommission habe die US-Firma aufgefordert, interne Dokumente zur Künstlichen Intelligenz Grok nicht zu vernichten, sondern bis Ende des Jahres aufzubewahren, sagte ein Sprecher. Es gebe Zweifel daran, ob das Unternehmen sich an europäische Digitalgesetze halte.

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Nutzer von X können den KI-Chatbot Grok bislang dazu auffordern, freizügige Bilder von Menschen zu generieren. Auf der Plattform finden sich etliche Beispiele, bei denen die KI unter normalen Bildern aufgefordert wird, diese zu sexualisieren. Oft kommt Grok der Aufforderung nach.

Dabei wurden auch Grenzen überschritten: An Silvester entschuldigte sich der Chatbot dafür, ein Bild von zwei Mädchen im Teenager-Alter „in sexualisierten Outfits“ erstellt und geteilt zu haben. „Es handelte sich um ein Versagen unserer Sicherheitsvorkehrungen, und ich entschuldige mich für alle dadurch entstandenen Schäden“, ließ der Dienst Grok auf X schreiben. Trotzdem kommt die KI entsprechenden Nutzeranfragen auch Tage nachdem die Öffentlichkeit auf das Verhalten aufmerksam geworden ist, weiterhin nach, das Profil der KI ist noch immer voll von derartigen Bildern.

Mittlerweile sollen X-Nutzer jede Stunde tausende öffentlich zugängliche sexualisierte Deepfakes erstellt haben. Das ergab eine 24-stündige Analyse. Das US-Magazin Wired berichtete außerdem von weitaus verstörenderen sexualisierten Bild- und Videoinhalten auf der Website von Grok. Dort finden sich unter anderem KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt oder pornografische Deepfakes von Minderjährigen.

Der EU-Kommissionssprecher betonte: „Wir haben beobachtet, wie Grok antisemitische Inhalte und in jüngerer Zeit auch sexuelle Darstellungen von Kindern generiert hat. Das ist illegal. Das ist inakzeptabel.“ Die EU-Kommission hatte von X Ende 2025 Auskünfte zu Grok verlangt und nach eigenen Angaben über die Feiertage eine Antwort erhalten. Diese werde nun analysiert.

Eine Deaktivierung von Grok in der EU zu erwirken, sei nicht das Ziel der EU-Kommission und eher ein letztes Mittel. „Wir sind nicht hier, um den Bürgern zu sagen, welche Plattform sicherer oder besser zu verwenden ist“, sagte der Sprecher.

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Gegen Musks Plattform X laufen auf Grundlage europäischer Digitalgesetze bereits mehrere Untersuchungen und Verfahren. Erst Anfang Dezember hatte die EU gegen Musks Online-Plattform wegen Transparenzmängeln eine Strafe von 120 Millionen Euro verhängt. Der US-Firma könnten weitere Strafen drohen. So haben die europäischen Internetwächter X ebenfalls seit Dezember 2023 im Visier, weil die Plattform im Verdacht steht, nicht genug gegen illegale Inhalte oder Desinformation zu tun.


(rah)



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Leistungsschutzrecht boykottiert: französische Geldstrafe für X


Wegen Nichtbefolgung eines Gerichtsurteils muss der Mikroblogging X in Frankreich 170.000 Euro an die Presseagentur Agence France-Press (AFP) zahlen. Denn entgegen früherer Gerichtsentscheidungen hat X Daten über die Nutzung von AFP-Inhalten nicht offengelegt. Hinzu kommen laut Entscheidung des Tribunal de Paris vom Donnerstag 60.000 Euro Verfahrenskosten.

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Dies berichtet die Tageszeitung Le Monde. Hintergrund ist, dass die Betreiberfirma xAI versucht, das europäische Leistungsschutzrecht zu boykottieren. Nicht nur weigert sie sich, mit Verlagen zu verhandeln, sie ignoriert auch Gerichtsurteile. In einem zweiten Verfahren greift das Gericht schon strenger ein: Sollten Nutzungsdaten nicht spätestes am 10. Februar übergeben werden, drohen 60.000 Euro Strafe. Pro Tag.

Das Leistungsschutzrecht hält große digitale Plattformen, die fremde Presseinhalte zum eigenen Vorteil verwerten, dazu an, die Verlage für ihre Inhalte zu bezahlen. Grundsätzlich sollen die Beteiligten entsprechende Verträge aushandeln. xAI verweigert jedoch schon die Aufnahme der Verhandlungen.

Daher bestreitet AFP den Gerichtsweg. Zunächst geht es darum, herauszufinden, in welchem Umfang AFP-Inhalte auf X genutzt werden und wie viel Umsatz X damit macht. Davon hängt die Remuneration ab. Im Mai 2024 entschied das Gericht, dass X bestimmte Daten binnen zweier Monate offenlegen muss, darunter die Zahl der Einblendungen sowie Klicks auf Tweets mit AFP-Inhalten, die Zahl anderer Interaktionen (Retweets, Zitierungen, Antworten und „likes”) sowie die in Zusammenhang mit diesen Tweets in Frankreich generierten Werbeumsätze.

Dagegen ging der Online-Dienst in Berufung, verlor aber. Das Berufungsgericht hat die Auflagen im September bestätigt. Dennoch hat X nicht geliefert. Daher hat das Tribunal de Paris nun die Strafe verhängt. Durch seine „Einstellung (…) gefährdet X das demokratische Ziel der Erhaltung freier und vielfältiger Presse”, zitiert Le Monde das Gericht.

Wie viel Geld AFP für das Leistungsschutzrecht selbst zusteht, ist eine zweite Frage. Die Strafe wird darauf nicht angerechnet.

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Die Groupe Le Monde, Eigentümer der Tageszeitung, sowie Mitbewerber Le Figaro gehen ebenfalls gerichtlich gegen xAIs Boykott des Leistungsschutzrechts vor. Das gleiche Pariser Gericht hat xAI jetzt auferlegt, die Nutzungsdaten bis spätestens 10. Februar zu liefern.

Sollte xAI die Daten nicht fristgerecht offenlegen, drohen 30.000 Euro Geldstrafe pro Verlag und Tag. Die Groupe Le Monde führt das Verfahren nicht nur für die namensgebende Zeitung, sondern auch für die weiteren Presseerzeugnisse des Verlages; er hält unter anderem 51 Prozent an der französischen Version der Huffington Post. Die Konkurrenzzeitungen Les Echos und Le Parisien haben ihre juristischen Anstrengungen zur Durchsetzung ihres Leistungsschutzsrechtes gegen X hingegen letzten Frühling fallenlassen.


(ds)



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