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Datenschutz & Sicherheit

Was hinter dem Veto des polnischen Präsidenten steckt


Polnische Internet-Nutzer:innen müssen weiterhin auf Teile des Digital Services Act (DSA) warten. Am Freitag legte der rechtsnationalistische Präsident Karol Nawrocki sein Veto gegen ein lange verhandeltes Gesetz ein. Mit diesem wollte die regierende Mitte-Rechts-Mehrheit das EU-Digitalgesetz auch in Polen verankern. Nun steht sie vor einem Scherbenhaufen.

In einer Erklärung verwies Nawrocki auf den Roman „1984“ von George Orwell und warf der Regierung die Errichtung eines „Wahrheitsministeriums“ vor. Ihm zufolge würden künftig Beamt:innen über die Meinungsfreiheit im Netz entscheiden. „Als Präsident kann ich kein Gesetz unterzeichnen, das in der Praxis einer administrativen Zensur gleichkommt“, so Nawrocki.

DSA in Kraft, aber ohne Aufsicht in Polen

Den DSA hat die EU vor bald vier Jahren beschlossen. Das Gesetz soll unter anderem mehr Sicherheit im Internet schaffen, Nutzer:innen mehr Rechte geben und zugleich Online-Dienste zu mehr Transparenz verpflichten. Grundsätzlich gilt die Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, einige Details müssen jene aber selbst regeln.

Weil Polen dies nicht rechtzeitig geschafft und insbesondere keine nationale Aufsichtsstelle (Digital Services Coordinator) benannt hat, leitete die EU-Kommission im Vorjahr ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Eine Verurteilung scheint angesichts der gegenwärtigen Blockade wahrscheinlich.

Gegen die Regulierung sozialer Medien hatte bereits die rechtsgerichtete PiS-Vorgängerregierung gewettert. Um angebliche Zensur im Internet zu verhindern, brachte etwa Ex-Premier Mateusz Morawiecki im Vorfeld des DSA ein einschlägiges Gesetz auf den Weg. Neben fragwürdigen Überwachungsbefugnissen sollte es Nutzer:innen die Möglichkeit geben, sich gegen aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Sperren zu wehren. Letzteres entspricht grob den im DSA enthaltenen Verfahrenswegen.

Nachgebessertes Gesetz

Konkret stößt sich nun Präsident Nawrocki vor allem daran, dass die Regulierungsbehörden für Telekommunikation (UKE) sowie für Rundfunk (KRRiT) bestimmte Inhalte sperren lassen können, etwa bei Verdacht auf kriminelle Bedrohungen, Kindesmissbrauch oder Urheberrechtsverletzungen. Frühere Gesetzentwürfe hatten derartige administrativ verhängte Sperren vorgesehen, ohne dass Nutzer:innen sie formal hätten anfechten können.

Nach Protesten der Opposition, aber auch von Nichtregierungsorganisationen wie Panoptykon oder der Helsinki Foundation for Human Rights legte die Regierung im Sommer einen neuen Entwurf vor. Diesem hatte sie die Giftzähne gezogen, wie aus einer Analyse von Panoptykon hervorgeht. So soll bei Sperrentscheidungen stets ein unabhängiges Gericht das letzte Wort haben, außerdem können betroffene Nutzer:innen Einspruch einlegen, bevor eine etwaige Sperre in Kraft tritt.

Nawrocki stellte dies nicht zufrieden: „Statt einer echten richterlichen Kontrolle wurde eine absurde Lösung eingeführt: ein Einspruch gegen die Entscheidung von Beamt:innen, den Bürger:innen innerhalb von 14 Tagen einlegen müssen“, behauptete der Präsident.

Letzter Appell blieb fruchtlos

Aus Sicht der Regierung sowie von NGOs und Fachleuten ist an der Kritik jedoch nicht viel dran. Letzte Woche appellierten etwa über 100 Expert:innen aus der polnischen Zivilgesellschaft, darunter Psycholog:innen, Netzaktivist:innen und Menschenrechtler:innen, an Nawrocki beziehungsweise seine Frau, das nachgebesserte und längst überfällige Gesetz zu unterzeichnen. Marta Nawrocka setzt sich gegen Hass im Netz ein und hat jüngst angekündigt, deshalb eine eigene Organisation ins Leben rufen zu wollen.

„Expert:innen betonen, dass ein Veto gegen die Umsetzung der EU-Verordnung, die zum Schutz der Nutzerrechte angesichts von Giganten wie TikTok, Instagram und YouTube geschaffen wurde, Kinder einem noch stärkeren unkontrollierten Kontakt mit gefährlichen Inhalten sowie Technologieabhängigkeit und psychischen Problemen aussetzen wird“, heißt es in einem offenen Brief an Nawrocka.

Offenkundig hat der Appell nicht gefruchtet. Nicht nachvollziehen kann die Blockade etwa Katarzyna Szymielewicz, Präsidentin der Digital-NGO Panoptykon. „Das Veto des Präsidenten zerstört die Chance, Pol:innen, einschließlich der Jüngsten, besser vor den Interessen von (anti-)sozialen Medien wie X oder YouTube zu schützen“, sagte Szymielewicz. Dabei gehe es schlicht um die Implementierung des DSA. Es sei schwierig für die NGO, die Entscheidung des polnischen Präsidenten zu verstehen, so Szymielewicz.

Vize-Premier und Digitalminister Krzysztof Gawkowski warf dem Präsidenten vor, ein „Veto gegen Online-Sicherheit“ eingelegt zu haben, berichtet Politico. In einer Pressekonferenz wies er demnach die Argumente Nawrockis zurück und betonte, der Gesetzentwurf sehe ausdrücklich vor, dass Gerichte und nicht Beamt:innen über potenziell illegale Online-Inhalte urteilen sollen.

Internationaler Zankapfel „Inhaltemoderation“

Der Streit um den DSA fällt in eine Zeit, in der nicht nur polnische Erzkonservative, sondern auch ihre politischen Verbündeten in den USA gegen die Regulierung von Big Tech Sturm laufen. Vertreter:innen der US-Regierung, darunter Präsident Donald Trump sowie sein Stellvertreter, JD Vance, beklagen seit langem einen angeblichen „Zensur-Industrie-Komplex“ in Europa. Vance drohte etwa auf der letzten Münchner Sicherheitskonferenz sogar mit einem NATO-Ausstieg der USA, sollte die EU konsequent gegen Hassrede im Internet und generell gegen die Übermacht von Big Tech vorgehen.

Das sind nicht nur Sonntagsreden: Bereits am ersten Tag seiner aktuellen Amtszeit hatte Donald Trump eine Verfügung unterzeichnet, in der er das „Ende der Zensur von geschützter Rede“ ankündigte. Darunter fallen offenbar auch Verstöße gegen Transparenzvorgaben, die nichts mit Inhaltemoderation zu tun haben: Gegen eine im Dezember von der EU-Kommission verhängte Geldbuße gegen seinen Online-Dienst X reagierte der Trump-Verbündete und US-Milliardär Elon Musk mit Schaum vor dem Mund samt der Forderung, die EU abzuschaffen. Auch Meta-Chef Mark Zuckerberg freute sich öffentlich über die Rückendeckung der Trump-Administration, gegen vermeintliche Zensur im Ausland vorzugehen.

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Zuletzt hat US-Außenminister Marco Rubio eine Reihe von Europäer:innen, unter anderem den ehemaligen EU-Digitalkommissar Thierry Breton und zwei Jurist:innen der deutschen NGO HateAid, zu im Land unerwünschten Personen erklärt. „Diese radikalen Aktivisten und instrumentalisierten NGOs haben die Zensurmaßnahmen ausländischer Staaten vorangetrieben – in jedem Fall mit dem Ziel, amerikanische Nutzer:innen und amerikanische Unternehmen ins Visier zu nehmen“, begründete Rubio die Einreiseverbote.

Lügenbarone wollen ungehindert weiter lügen

Um eine sachliche und ehrliche Debatte rund um Freiheit im Netz gehe es dabei nicht, analysiert der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye. „Perfekt“ sei der DSA wohl nicht, doch gebe es in der EU weder Zensur noch einen einschlägigen Zensurkomplex oder eine Diskriminierung abweichender Standpunkte, schreibt Kaye.

Letztlich handle es sich um blanke Lügen von Trump & Co., um ein gänzlich anderes Ziel zu erreichen: „Vielmehr verbreiten die Regierung und ihre Verbündeten die Falschbehauptung der europäischen Zensur als Teil einer konzertierten Aktion, um die Demokratie auf beiden Seiten des Atlantiks zu untergraben“, so Kaye.

Karol Nawrocki wiederum hat im vergangenen Sommer die Präsidentschaftswahlen mit hauchdünner Mehrheit gewonnen – mutmaßlich mit Hilfe des rechtsextremen rumänischen Politikers George Simion und seines Umfelds, wie kürzlich das Investigativmedium VSquare berichtete. Zum Kandidaten wurde der parteilose Historiker von der ultrakonservativen und jahrelang regierenden PiS-Partei nominiert.

Nawrocki stellt nun eines der Gegengewichte zur pro-europäischen KO-Regierung unter Premier Donald Tusk. Wiederholt hat er ihr mit Obstruktionstaktiken das Leben schwergemacht. Wie der öffentlich-rechtliche Radiosender Polskie Radio vorrechnet, hat Nawrocki in nur sechs Monaten mehr Vetos eingelegt als sein Vorgänger, der PiS-Politiker Andrzej Duda, in seiner zehnjährigen Amtszeit.

Unheilige Allianz

Ein Geheimnis um seine Loyalitäten macht Nawrocki jedenfalls nicht. Unter anderem besuchte er im Wahlkampf Donald Trump im Mai 2025 im Weißen Haus, um sich mit ihm im Oval Office ablichten zu lassen – inklusive nach oben gerecktem Daumen, einem Markenzeichen des US-Präsidenten. Zu den natürlichen Verbündeten des polnischen Rechtsnationalisten zählt aber auch der ungarische Premier Viktor Orbán, selbst wenn dessen Russlandnähe in Polen regelmäßig für Stirnrunzeln und sogar für abgesagte Staatsbesuche sorgt.

Doch solche Bündnisse sind nicht leicht aus dem Tritt zu bringen. Erst gestern hat der autoritär regierende Orbán dem aus Polen geflohenen Ex-Justizminister Zbigniew Ziobro Asyl gewährt. Der PiS-Politiker war mitverantwortlich für den polnischen Pegasus-Überwachungsskandal, bei dem unter anderem politische Gegner:innen ausgespäht wurden. Gegen Ziobro wurden Ermittlungen wegen Korruption eingeleitet, denen er sich durch die Flucht nach Ungarn entzogen hat. Ziobro weist die Vorwürfe zurück und wirft der Tusk-Regierung „politische Repression“ vor.



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OpenAI erhält wohl Pentagon-Auftrag nach Bruch mit Anthropic


Im Streit zwischen dem Pentagon und der KI-Firma Anthropic um die Verwendung von Software mit Künstlicher Intelligenz im US-Militär hat offenbar der Rivale OpenAI den Zuschlag bekommen. In einem Statement auf der Plattform X verkündete OpenAI-Chef Sam Altman, man habe eine Vereinbarung mit dem US-Verteidigungsministerium getroffen. Details blieben dabei zunächst unklar. Die Ankündigung folgt wenige Stunden, nachdem das Pentagon Anthropic wegen der Unstimmigkeiten beim Einsatz von KI als Risiko für die nationale Sicherheit eingestuft hatte.

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ChatGPT-Betreiber OpenAI und die Firma Anthropic wetteifern darum, ihre Software mit Künstlicher Intelligenz in Unternehmen und Behörden unterzubringen.

Nun springt offenbar OpenAI in die Lücke. „Heute Abend haben wir mit dem Kriegsministerium eine Vereinbarung getroffen, unsere Modelle in dessen klassifiziertem Netzwerk einzusetzen“, schrieb Altman bei X. Pentagon-Chef Pete Hegseth repostete das Statement, ebenso wie der ranghohe Beamte Emil Michael.

Altman erläuterte weiter, zwei der wichtigsten Sicherheitsprinzipien von OpenAI seien das Verbot inländischer Massenüberwachung sowie die menschliche Verantwortung für den Einsatz von Gewalt, einschließlich autonomer Waffensysteme. „Das Kriegsministerium stimmt diesen Prinzipien zu, verankert sie in Gesetz und Richtlinien, und wir haben sie in unsere Vereinbarung aufgenommen.“

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Im Kern hatte auch Konkurrent Anthropic auf diese beiden Punkte gepocht. Das Unternehmen wollte ihrem Chef Dario Amodei zufolge als Grenzen für die Verwendung seiner KI-Software im US-Militär durchsetzen, dass die KI der Firma nicht für Massenüberwachung in den USA sowie nicht in komplett autonomen Waffen eingesetzt wird.

Am Freitag eskalierte der Streit: Hegseth ordnete an, Anthropic als „Supply-Chain Risk to National Security“, also als Lieferketten-Risiko für die nationale Sicherheit, einzustufen. Mit sofortiger Wirkung dürften Auftragnehmer, Zulieferer oder Partner des US-Militärs keine Geschäfte mehr mit dem Unternehmen machen, schrieb Hegseth bei X. Anthropic solle dem Verteidigungsministerium noch maximal sechs Monate lang Dienstleistungen bereitstellen, um einen Übergang zu einem „besseren und patriotischeren“ Anbieter zu ermöglichen.

Die Maßnahme erfolge im Zusammenhang mit einer Anweisung von Präsident Donald Trump, wonach alle Bundesbehörden die Nutzung von Anthropic-Technologie einstellen sollen.

Das Verteidigungsministerium will nur mit KI-Firmen zusammenarbeiten, die „jedem legalen Einsatz“ ihrer Software zustimmen. Anthropic hatte jedoch darauf beharrt, dass die von der Firma geforderten Einschränkungen wichtig seien.

So warnte Amodei in einem Blogbeitrag, dass Künstliche Intelligenz es mache, über das Netz verstreute Daten einzelner Menschen in großem Stil automatisiert zu einem ausführlichen Bild ihres Lebens zusammenzusetzen. Und zugleich sei KI noch nicht verlässlich genug, um in vollständig autonomen Waffen eingesetzt zu werden. „Wir werden nicht wissentlich ein Produkt liefern, das Amerikas Krieger und Zivilisten in Gefahr bringt“, so der Anthropic-Chef.

Spannungen zwischen Anthropic und dem Pentagon wurden öffentlich, nachdem bekannt wurde, dass Software der Firma bei der US-Militäroperation zur Gefangennahme des venezolanischen Machthabers Nicolás Maduro eingesetzt wurde. Wofür genau sie dabei verwendet wurde, blieb unklar.

Was die Vereinbarung zwischen dem Pentagon und OpenAI nun im Detail bei den Punkten Massenüberwachung und autonome Waffen vorsieht, blieb zunächst unklar.

In seinem Statement auf X rief OpenAI-Chef Altman das Pentagon zugleich dazu auf, diese gleichen Bedingungen allen KI-Unternehmen anzubieten – „Bedingungen, die unserer Meinung nach jedes Unternehmen akzeptieren sollte“. Man habe den Wunsch nach Deeskalation zum Ausdruck gebracht.

Er erklärte auch, dass OpenAI technische Schutzmaßnahmen entwickeln werde, um sicherzustellen, dass sich die Modelle wie vorgesehen verhielten, was auch dem Wunsch des Ministeriums entspreche. Zudem betonte Altman, das Pentagon habe bei allen Interaktionen tiefen Respekt gezeigt für Sicherheit und den Wunsch, gemeinsam das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Der Pentagon-Beamte Michael schrieb bei X, wenn es um Leben und Tod der US-Soldaten gehe, sei es im Zeitalter von KI von entscheidender Bedeutung, einen zuverlässigen und beständigen Partner zu haben, der in gutem Glauben handele.


(ssi)



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Die Woche, in der wir eine Blamage kommen sehen


Liebe Leser:innen,

es gibt Wochen, da zieht sich ein bestimmtes Thema über Tage bei uns durch. Und es gibt andere Wochen, da ist es nur ein Fragment, das kurz aufblitzt und hängen bleibt.

In dieser Woche war es ein Fragment. Konkret: eine Antwort des sächsischen Innenministeriums.

Das Haus von Armin Schuster (CDU) will den biometrischen Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit Internetdaten erlauben. Eine Polizeigesetznovelle soll den Weg dafür ebnen.

Schuster begründet die neuen Befugnisse damit, dass sich „eine Blamage“ wie bei der RAF-Terro­ristin Daniela Klette nicht wiederholen dürfe. Klette war über Jahre untergetaucht, Hinweise auf ihren Aufenthaltsort hatten dann zwei Journalisten mit Hilfe der umstrittenen Ge­sichtersuchmaschine PimEyes gefunden.

Allerdings steht Schuster vor hohen Hürden. Denn für einen biometrischen Abgleich braucht sein Ministerium eigentlich eine sehr, sehr große biometrische Datenbank. Eine solche anzulegen oder zu nutzen, verbietet aber die KI-Verordnung der EU – „und zwar ausnahmslos“, wie die Nichtregierungsorganisation AlgorithmWatch in einem Gutachten festgestellt hat.

Das sächsische Innenministerium ficht das nicht an. Man werde Tools verwenden, „die sich der grundsätzlichen Datenbankstruktur des Internets bedienen und keine polizeieigene Datenbank für alle Informationen des Internets erstellen“. Außerdem fokussiere sich die geplante Novelle „auf den anlassbezogenen Auftragsbereich der Gefahrenabwehr“.

Ein biometrischer Abgleich ohne Referenzdatenbank? Das geht effektiv nicht, sagt nicht nur AlgorithmWatch, sondern schreiben auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in ihrem kürzlich veröffentlichten Gutachten.

Und Gefahrenabwehr wird als Argument wohl kaum ausreichen, um die KI-Verordnung auszuhebeln, falls das sächsische Innenministerium etwas derartiges plant. Eine abschließende Entscheidung über deren Auslegung obliege dem Europäischen Gerichtshof, schreiben vorausahnend die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.

Ich bin gespannt, wie die Geschichte weitergeht – und wer sich am Ende wie blamiert. Haben wir hier etwas missverstanden? Hat das Ministerium die Sachlage intern noch nicht ausreichend geklärt? Oder sind das Anzeichen eines Schusterschen Trumpismus, der Expertise und rechtsstaatliche Prinzipien einfach mal über Bord wirft?

Habt ein frühlingshaftes Wochenende

Daniel

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Schweiz: Die E-ID kommt später


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der elektronische Ausweis der Schweiz, die E-ID, kommt Ende dieses Jahres, später als gedacht – dafür aber mit Anpassungen und zusätzlichem Fokus auf Sicherheit und Akzeptanz. Das hat die Schweizer Regierung, der Bundesrat, bekanntgegeben. Im September 2025 entschieden sich die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in einer Volksabstimmung mit denkbar knapper Zustimmung für die Einführung der E-ID.

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Schon einmal, heute vor fast fünf Jahren, wurde über die Einführung einer staatlichen elektronischen Identitätskarte abgestimmt. Die damalige E-ID Version 1.0 sollte jedoch von Privatunternehmen herausgegeben werden, was von den Stimmbürgern mit über 64 Prozent deutlich abgelehnt wurde. Bei der Abstimmung im vergangenen Jahr hat es mit 50,39 Prozent gerade mal gereicht, doch die Akzeptanz eines elektronischen Ausweises war erneut niedrig: Diverse Kritikpunkte und Bedenken blieben trotz oder eher wegen des verhaltenen Ja zur Bereinigung, etwa hinsichtlich des Datenschutzes und der Sicherheit. Diese sollten, so wollte es der Bundesrat nach der letzten Abstimmung, vom Bundesamt für Justiz (BJ) aus der Welt geschafft werden.

Am Mittwoch ließ sich der Bundesrat über die bereits ausgeführten sowie geplanten Anpassungen informieren und gab anschließend bekannt, dass die neue E-ID voraussichtlich ab dem 1. Dezember 2026 eingesetzt werden kann. Ursprünglich war der Sommer 2026 anvisiert worden.

Die E‑ID basiert auf einem staatlichen Wallet („Swiyu“-App) und soll digitale Identitätsnachweise ermöglichen – etwa für den Zugang zu Online‑Diensten (Altersverifikationen) oder den Bezug von amtlichen Dokumenten. Dementsprechend ist sie auch ein Schlüsselprojekt der digitalen Verwaltung.

Im Fokus der zusätzlichen Maßnahmen, die nun zügig angegangen und fortgesetzt werden sollen, stehen das Schließen von Sicherheitslücken sowie die Erhöhung der Vertrauenswürdigkeit bei der Nutzung der E-ID und der dazugehörigen Infrastruktur. So wird es laut aktuellen Plänen des Bundes nur noch für gesetzlich berechtigte Anbieterinnen möglich sein, die AHV-Nummer (Rentenversicherung) der Nutzenden abzufragen. Unautorisierte Anfragen sollen von der Swiyu-Wallet automatisch blockiert werden.

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Außerdem würden Anbieter verpflichtet, im Vorhinein ihre gewünschten Datenabfragen und deren Zweck in einem öffentlich zugänglichen Register des Bundes zu hinterlegen, teilt der Bundesrat in einer Medienmitteilung mit. Fehle die Registrierung oder verlange der Anbieter zu viele Informationen über die Nutzenden, erhalten diese in ihrer Swiyu-Wallet eine Warnung und können beim Bundesamt für Justiz eine entsprechende Missbrauchsmeldung machen. Eine „fehlbare Anbieterin“ könne „das BJ als letzte Maßnahme vom E-ID-System und der Vertrauensinfrastruktur ausschließen“, heißt es.

Grundsätzlich soll für die E-ID-Inhaber:innen mehr Transparenz hergestellt werden. Vorgesehen seien auch Hinweise und Warnungen in der Swiyu-Wallet, durch die sich die Nutzenden schnell und unkompliziert über die Vertrauenswürdigkeit der Anbieter informieren könnten, teilt der Bund mit.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) äußerte Mitte Februar zudem einige Kritik und Bedenken hinsichtlich der sicheren und termingerechten Einführung des digitalen Identitätsausweises. Vor allem gebe es noch Sicherheitslücken, etwa bei der Verschlüsselung der Nutzdaten, die bei der Ausstellung der E-ID zwischen den daran Teilnehmenden übermittelt werden und grundsätzlich Ende-zu-Ende verschlüsselt werden müssten. Die EFK zeigte sich „jedoch überrascht, dass die entsprechende Konzeption der Nutzdatenverschlüsselung bei der E-ID noch nicht abgeschlossen ist“. Beim Projekt „Vertrauensinfrastruktur“ sei noch nicht einmal die Entwicklung einer Verschlüsselungskonzeption konsequent angegangen worden. Die Planungsunterlagen sahen ursprünglich einen Abschluss dieser Aufgaben bis Ende 2025 vor.

Als Vertrauensinfrastruktur wird die technische Plattform bezeichnet, die für die Prozesse beim Einsatz (Ausstellung, Speicherung und Verarbeitung) der E-ID vom Bund zur Verfügung gestellt wird. Die Vertrauensinfrastruktur ist offen gestaltet, sodass auch andere elektronische Nachweise darin abgebildet werden können, wie etwa der elektronische Lernfahrausweis der Schweiz (eLFA) der bereits seit Anfang des Jahres in der Swiyu-App ausgestellt wird.

Aufgrund der noch offenen Aufgaben empfahl das EFK letztlich, die Verschiebung des E-ID-Starttermins in Betracht zu ziehen, was nun auch beschlossen wurde.


(kbe)



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