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Erste Plastik-Führerscheine werden ungültig – Verwarngeld droht


Nach und nach müssen Führerscheinbesitzer in den kommenden Jahren ihren „Lappen“ gegen ein neues Dokument austauschen. Wann wer dran ist, hängt vom Ausstellungsjahr des Führerscheins ab. Die Frist für in den Jahren 1999, 2000 und 2001 ausgestellte Dokumente läuft am kommenden Montag, den 19. Januar, ab. Dann wird eine erste Generation der Plastik-Führerscheine ungültig. Kommunalen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz hat der Umtausch in fälschungssichere Scheckkarten geschäftige Wochen mit vielen Anträgen beschert. Eine Folge für Bürger waren lange Bearbeitungszeiten.

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„Der Führerschein-Umtausch läuft in Mainz, wie in ganz Deutschland, eher schleppend“, sagte ein Sprecher der Landeshauptstadt. „Viele Bürger sind sich der ablaufenden Fristen zu spät bewusst geworden und haben nicht rechtzeitig den Umtausch beantragt.“ Die städtische Fahrerlaubnisbehörde in Koblenz etwa verzeichnete seit Dezember einen nahezu zehnfach höheren Antragseingang.

Während im Kreis Mainz-Bingen im Schnitt vier bis sechs Wochen vergehen, bis der neue Führerschein zugestellt werden kann, spricht der Landkreis Mayen-Koblenz von bis zu acht Wochen – etwa doppelt so lange wie üblich. Ursache dafür ist demnach nicht nur die hohe Zahl an Anträgen, sondern auch die starke Auslastung der Bundesdruckerei, die für Herstellung und Versand der neuen Plastikkarten zuständig ist. Erst ab 2027 soll es eine digitale Brieftasche (Wallet) geben, in der Ausweisdokumente wie der Führerschein auf dem Smartphone gespeichert werden können.

In Mainz erfolgt die Terminbuchung für die Stellung eines Antrags zwar ausschließlich online, der Antrag selbst muss aber persönlich vor Ort gestellt werden. Derzeit arbeite man an einer Möglichkeit der Onlinebeantragung für die kommenden Umtausch-Fristen, heißt es von der Stadt. Nur vereinzelt, etwa in den Städten Hannover, Koblenz, München und dem Landkreis Bitburg-Prüm in der Eifel, gibt es Online-Antragsmöglichkeiten. Die Kommunen warnen auch dort, hier etwa in München, vor Wartezeiten.

Dennoch bleibt der persönliche Gang zur Behörde meist unvermeidbar, da der alte Führerschein abgegeben und entwertet werden muss. Das bindet Personal und Terminkapazitäten. Abgesehen vom bürokratischen Aufwand braucht es für die neue Führerschein-Karte keine erneute Fahrprüfung und keinen Gesundheitscheck. Für einen Antrag braucht es den alten Führerschein, Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und gegebenenfalls Nachweise über Namensänderungen. Die Kosten liegen in der Regel bei 30 bis 40 Euro.

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Bis 2033 werden alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, etappenweise in den neuen EU-Führerschein umgetauscht. So solle sichergestellt werden, dass alle in der EU in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten, heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung. Im nächsten Jahr sind Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 an der Reihe. Der neue Führerschein muss, anders als der bisherige, alle 15 Jahre (Bus und LKW: 5 Jahre) verlängert werden. Dabei geht es vor allem um die Aktualität des Bildes. Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine haben schon eine Verlängerungsfrist.

Der Umtausch des Führerscheins sei für alle Auto- und Motorradfahrer, die einen Führerschein von vor 2013 haben, verpflichtend, betonte der ADAC. „Wurde der Führerschein nicht fristgerecht umgetauscht, droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro“, erläuterte eine Sprecherin. „Allerdings erlischt nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments, die Fahrerlaubnis bleibt weiter bestehen.“ Betroffene dürften daher auch nach Ablauf der Frist unbefristet weiterfahren. „Es handelt sich nicht um Fahren ohne Führerschein“. Im Ausland könnten sie jedoch trotzdem Probleme bekommen, wenn sie noch ihren alten Führerschein dabeihaben. „Insbesondere beim Buchen von Mietfahrzeugen kann es schwierig werden.“


(nie)



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Neue Apple-Monitore: Studio Display 2 und Studio Display XDR


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Auf neue iPhones und iPads folgen MacBooks und externe Displays: Am Dienstag hat Apple die seit Längerem erwarteten Neuauflagen von Studio Display sowie ein neues Studio Display XDR angekündigt – letzteres löst das „Pro Display XDR“ ab. Beim Studio Display 2 bleiben die Neuerungen überschaubar: Der 5K-Monitor mit einer Bildschirmdiagonale von 27 Zoll bietet eine laut Hersteller „noch bessere“ 12-Megapixel-Webcam – die maue 12-Megapixel-Kamera des Vorgängers erntete allerdings viel berechtigte Kritik.

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Beim Panel, wahrscheinlich weiterhin mit IPS-Technik, gibt es überraschend offenbar keine Neuigkeiten zu verzeichnen. Es bleibt laut Apple bei einer Spitzenhelligkeit von 600 Candela pro Quadratmeter (cd/m²), Support für die Wiedergabe von HDR-Inhalten fehlt. Wie schon beim Vorgänger bleibt es bei einer aus der Zeit gefallen wirkenden Bildwiederholrate von nur 60 Hz. Neu sind zwei Thunderbolt-5-Anschlüsse mit 96 Watt Ladeleistung; ein Thunderbolt-5-Kabel gehört zum Lieferumfang. Zwei weitere USB-C-Ports (USB 3.2 Gen 2, 10 Gbit/s) können für langsamere Peripherie und zum Laden von Geräten verwendet werden. Apple verspricht außerdem tiefere Bässe beim integrierten Lautsprechersystem.

Bei der von Apple für 1700 Euro feilgebotene Basisausführung erlaubt der Fuß nur, den Winkel anzupassen. Wer die Höhe verändern möchte, muss gegen Aufpreis einen dazu fähigen Monitor-Standfuß bestellen, Bücher unterlegen oder den Adapter für eine VESA-Halterung wählen. Eine weniger spiegelnde Variante des Monitors mit „Nanotexturglas“ bleibt ebenfalls im Programm.

Das Studio Display XDR ist der eigentliche Neuling: Statt den 32 Zoll und 6K des Vorgängers Pro Display XDR bietet der neue Monitor eine Diagonale von 27 Zoll mit 5K-Aufllsung (5120 × 2880 Pixel). Das XDR setzt laut Datenblatt auf eine Mini-LED-Hintergrundbeleuchtung mit 2304 lokal dimmbaren Zonen, deckt die Farbräume DCI-P3 und Adobe RGB weitgehend ab und weist eine Spitzenhelligkeit von 2000 cd/m² auf. Zusammen mit dem Zonen-Dimming sollte eine ordentliche HDR-Darstellung möglich sein. Es ist außerdem Apples allererster externer Monitor, der eine 120 Hertz darstellt. Per Adaptive Sync ist eine dynamische Darstellung zwischen 47 und 120 Hertz möglich.

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Ebenso wie das Studio Display ist das Studio Display XDR nun mit drei Mikrofonen sowie einem System aus sechs Lautsprechern ausgestattet, beides fehlte dem vorausgehenden XDR. Der Monitor bietet ebenfalls vier USB-C-Ports, zwei davon mit Thunderbolt 5. Der Standfuß gehört jetzt fest zum Lieferumfang des Studio Display XDR und ist neigungs- wie höhenverstellbar. Das kostet 3500 Euro. Beide Bildschirme kommen am 11. März in den Handel.


(lbe)



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Glasfasernetze: Vollausbaurecht für Mehrfamilienhäuser soll kommen


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Mit einigen Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) will die Bundesregierung den Glasfaserausbau beschleunigen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat dafür am Montag seinen Entwurf für das „TKG-Änderungsgesetz 2026“ vorgelegt. Unter anderem schafft das Gesetz ein sogenanntes Vollausbaurecht für den Anschluss mehrerer Haushalt in Gebäuden.

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Damit bekäme ein Netzbetreiber das Recht, einen Anschluss in alle Wohnungen eines Mehrfamilienhauses zu legen, wenn er das Gebäude insgesamt anschließt. Auch den Zugang zu vorhandener Infrastruktur im Haus will das BMDS mit der Gesetzesnovelle erleichtern.

Mit weiteren Änderungen am TKG soll auch die geplante Abschaltung der Kupferanschlussnnetze der Deutschen Telekom und die Migration auf Glasfaser beschleunigt werden. Bisher liegt die Entscheidung darüber alleine beim ehemaligen Monopolisten. Mit der Novelle soll die Telekom verplichtet werden, ihre Pläne transparent zu machen und einen Migrationsplan vorzulegen.

Mit dem Gesetzentwurf beschreitet das Digitalministerium den Weg in die symmetrische Regulierung weiter: Die Bundesnetzagentur soll Netzbetreibern künftig Zugangsverpflichtungen unabhängig von der Marktmacht auferlegen können – etwa da, wo ein Netzbetreiber bereits aktiv ist und eine zweite Infrastruktur sich nicht rechnet. Die Bundesnetzagentur soll hier ein Werkzeug in die Hand bekommen, um Open Access durchsetzen zu können.

Die vorgeschlagenen Regelungen hatte Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) bereits im Sommer 2025 in einem Eckpunktepapier skizziert. „Mit gezielten Maßnahmen wollen wir unseren Beitrag für eine zusätzliche Dynamik beim flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen leisten“, sagt Wildberger. „Weniger Bürokratie, effiziente Verfahren und mehr Tempo sind hierfür die entscheidenden Hebel.x“

Das Recht auf Vollausbau ist umstritten. Es ist ein Eingriff in das Eigentum der Immobilienbesitzer und soll auch gegen den Willen der Mieter durchgesetzt werden können. Die Abstimmung zwischen Netzbetreibern, Vermietern und Mietern hat den Ausbau im Haus (sog. Netzebene 4) bisher recht komplex gestaltet. Zum anderen gab es für Vermieter bislang kaum einen Grund, ein solches Vorhaben zu fördern oder zu dulden. Die Wohnungswirtschaft kritisiert das Vorhaben entsprechend scharf.

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Dem Breitbandverband Anga, in dem unter anderem die Kabelnetzbetreiber organisiert sind, sind die Vorgaben zur Mitnutzung von bestehender Infrastuktur im Haus ein Dorn im Auge. Wie zu erwarten war, ist auch die Machterweiterung der Bundesnetzagentur umstritten. „Wer die symmetrische Regulierung ohne Not erweitert, spielt mit dem Vertrauen der Investoren und riskiert, dass Glasfaserprojekte in der Schublade verschwinden“, sagt Anga-Präsident Thomas Braun.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt Wildbergers Plan, den Ausbau zu erleichtern, lehnt aber ebenfalls die Ausweitung der Regulierung ab. „Dieser Vorschlag verkennt die Realität“, sagt Sven Knapp, Leiter des Breko-Hauptstadtbüros. „Open Access scheitert heute nicht am Angebot, sondern einzig an der Verweigerung der Telekom.“ Auch den regulierten Zugang zur Hausinfrastruktur sieht der Breko kritisch.

„Das Bundesdigitalministerium will mit dieser Novelle eindeutig die Digitalisierung voranbringen“, lobt Valentina Daiber, Präsidentin des Verbands der Anbieter im Telekommunikationsmarkt (VATM). „Dass die Bundesnetzagentur einen transparenten Migrationspfad künftig verbindlich vom marktmächtigen Unternehmen einfordern kann, ist ein echter Fortschritt.“ Auch das geplante Vollausbaurecht sieht der VATM als Chance.

Als „kaum sachgerecht” kritisiert der VATM hingegen den geplanten Ausbau der symmetrischen Regulierung. „Hier ist der Referentenentwurf über das Ziel hinausgeschossen“, sagt VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer. Stattdessen müsse sich die Regulierung an der tatsächlichen Marktmacht orientieren und „eine konsequente Missbrauchsaufsicht“ die Position der Wettbewerber stärken.


(vbr)



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React-Umfrage: Beliebtheit von TanStack Query bleibt ungebrochen


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Die neue Ausgabe der Developer-Umfrage State of React ist erschienen. Über 3500 Entwicklerinnen und Entwickler teilen darin ihre Erfahrungen mit der JavaScript-Bibliothek React und ihrem Ökosystem. Die Open-Source-Library TanStack Query schneidet in der Nutzergunst sehr gut ab, während die neueren React-Features Server Components und Server Functions recht unbeliebt sind.

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(Bild: jaboy/123rf.com)

Tools und Trends in der JavaScript-Welt: Die enterJS 2026 wird am 16. und 17. Juni in Mannheim stattfinden. Das Programm dreht sich rund um JavaScript und TypeScript, Frameworks, Tools und Bibliotheken, Security, UX und mehr. Frühbuchertickets sind im Online-Ticketshop erhältlich.

Erneut wurden die Befragten nach ihren größten „Pain Points“ bei der React-Entwicklung befragt. Unter den Haupt-APIs führt hier bereits zum wiederholten Mal forwardRef. Allerdings ist forwardRef seit dem Ende 2024 erschienenen React 19 nicht mehr notwendig, weshalb das React-Team es als deprecated (veraltet) markiert hat. Im Umgang mit neueren APIs bemängeln die Developer in erster Linie Schwierigkeiten in Bezug auf die Kompatibilität mit React und exzessive Komplexität.

An anderer Stelle konnten die Teilnehmenden angeben, ob sie bestimmte Features und Libraries nutzen oder davon gehört haben, und ob sie diesen positiv, negativ oder neutral gegenüberstehen. Dabei zeigt sich, dass die neueren React Server Components weiterhin wenig Begeisterung auslösen. Bei der Beurteilung aller React-APIs belegen sie den dritten Platz in der Negativwertung, danach folgen Server Functions auf Platz 4. Die Unbeliebtheit der Server Components und Functions ist jedoch laut den Studienmachern bedenklich, denn diese neuen APIs sollen den Weg für Reacts nächsten großen Evolutionsschritt in Richtung eines vollständigeren Fullstack-Frameworks ebnen.


State of React 2025: Die Top 5 der unbeliebtesten React-Features

State of React 2025: Die Top 5 der unbeliebtesten React-Features

State of React 2025: Die Top 5 der unbeliebtesten React-Features (Sortierung nach Sentiment: negative)

(Bild: State of React 2025)

Es zeigt sich auch, dass sowohl Server Components als auch Functions verglichen mit anderen React-Features noch recht selten im Einsatz sind: Sie wurden erst von 45 Prozent beziehungsweise 37 Prozent der Befragten verwendet, was den Plätzen 17 und 19 gleichkommt. Insbesondere Personen, die sie noch nicht verwendet haben, stehen den neuen Features negativ gegenüber. Beispielsweise bewerten fünf Prozent der User von Server Functions diese negativ, aber neun Prozent derjenigen, die nur davon gehört haben.

Positiv treten dagegen die APIs und createContext hervor: Unter ihren Nutzern haben 54 beziehungsweise 48 Prozent den APIs gegenüber eine positive Einstellung, lediglich zwei beziehungsweise sechs Prozent negativ. Auch im letzten Jahr waren diese Features in den Top 3, wobei createContext vom dritten auf den zweiten Platz aufgestiegen ist und den Hook useState mit knappem Vorsprung verdrängt hat. Das beliebteste Feature haben 97 Prozent der Befragten bereits genutzt.

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State of React 2025: Die Top 5 der beliebtesten React-Features

State of React 2025: Die Top 5 der beliebtesten React-Features

State of React 2025: Die Top 5 der beliebtesten React-Features (Sortierung nach Sentiment: positive)

(Bild: State of React 2025)

Nachdem TanStack Query im vergangenen Jahr Next.js überholt hat, verteidigt das quelloffene State-Management-Tool in diesem Jahr den Titel der beliebtesten Library. Darauf folgt Zustand, ebenfalls ein Open-Source-Tool zur Zustandsverwaltung, und auf dem dritten Platz landet die UI-Library shadcn/ui. Diese erzielte in der diesjährigen Studie JavaScript Rising Stars den zweiten Platz, was über 26.000 neuen GitHub-Sternen im Jahr 2025 Rechnung trägt.

Next.js, in der Vorjahresumfrage noch auf dem dritten Platz unter den Libraries, findet sich dieses Mal abgeschlagen auf Rang 9 wieder. Im Vergleich zeigt sich, dass 42 Prozent der TanStack-Query-User diese Library positiv bewerten, während lediglich 27 Prozent der Next.js-User ihre genutzte Library positiv sehen. Ein besonders gutes Image hat anscheinend TanStack Start: Unter denjenigen, die bereits davon gehört haben, es aber nicht einsetzen, liegt die Positivbewertung bei 23 Prozent.


State of React 2025: Die Top 10 der beliebtesten Libraries

State of React 2025: Die Top 10 der beliebtesten Libraries

State of React 2025: Die Top 10 der beliebtesten Libraries

(Bild: State of React 2025)

Die Online-Umfrage State of React 2025 lief vom 19. November 2025 bis 13. Januar 2026. Weltweit nahmen 3760 Personen daran teil. Dabei geben die Studienmacher Devographics, die auch hinter dem State of JavaScript stehen und nicht mit dem offiziellen React-Team assoziiert sind, zu bedenken, dass unter anderem Anbieter von Frameworks und Libraries ihre User zur Teilnahme animieren konnten. Der State of React erhebt nicht den Anspruch, repräsentativ für das gesamte Ökosystem zu stehen. Als Sponsoren unterstützten unter anderem Google und JetBrains die aktuelle Studie. Die Ergebnisse lassen sich auf der Website des Projekts einsehen.


(mai)



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