Künstliche Intelligenz
Ex-Astronauten kritisieren Nasa für Hitzeschild der Orion-Kapsel bei Artemis-2
Ende 1972 war mit Apollo 17 der bisher letzte bemannte Flug zum Mond gestartet. Anfang Februar 2026 könnte es wieder so weit sein. Denn dann öffnen sich die ersten Startfenster für die Artemis-2-Mission.
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Orion-Hitzeschild bei Artemis 1 beschädigt
In deren Rahmen sollen vier Astronauten in der Orion-Kapsel der NASA den Mond umrunden und anschließend zurückkehren. Eine Mondlandung ist erst mit Artemis 3 geplant. Dennoch ist die anstehende Mission nicht ganz risikofrei, wenn es nach Experten geht. Das Problem ist demnach der Hitzeschild der Kapsel, wie CNN berichtet.
Der Hitzeschild wurde 2022 bei der noch unbemannten Mondmission Artemis 1 beim Wiedereintritt in die Erdatmosphäre in Mitleidenschaft gezogen. Nach Abschluss entsprechender Untersuchungen des Vorfalls ist die NASA aber der Überzeugung, dass sie die Sicherheit der Besatzung gewährleisten könne – auch wenn ein Restrisiko bleibe.
Risiko senken: NASA ändert Wiedereintrittsbahn
Dazu soll es Änderungen bei der Rückkehr zur Erde geben. Hier hatte die NASA 2022 erstmals auf eine neue Wiedereintrittstechnik gesetzt, bei der die Kapsel über die Erdatmosphäre „springt“ – ähnlich wie ein flacher Stein über die Wasseroberfläche. Eine neue Wiedereintrittsbahn soll die Belastung für den Hitzeschild künftig merklich reduzieren.
Dem Hitzeschild-Experten und ehemaligen NASA-Astronauten Charlie Camarda scheint das Risiko derweil dennoch zu hoch zu sein. Er habe Monate damit verbracht, die US-Weltraumbehörde von seinen Warnungen zu überzeugen, schreibt CNN.
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Zusätzliche Schutzschicht bei Orion-Kapsel
Weitere Experten sind ebenfalls überzeugt, dass es trotz der Änderungen zu Schäden an dem Hitzeschild kommen werde. Nicht alle sehen das aber als Gefahr für die Astronauten im Inneren der Kapsel. So gebe es eine zusätzliche Materialschicht, die die extremen Temperaturen von bis zu 2.800 Grad Celsius beim Wiedereintritt kurzzeitig aushalten könne.
Bei der Orion-Kapsel kommt zwar grundsätzlich die gleiche Schutzschicht zum Einsatz wie bei den Apollo-Missionen der 1960er- und 70er-Jahre. Allerdings wurden Material (Avcoat) und Design etwas verändert, um die Effizienz bei Fertigung und Einbau zu erhöhen. Die einstige Wabenstruktur ist einer Blockstruktur gewichen.
Mission wohl trotz Restrisiko nicht gefährdet
Letztlich scheint allen Befürchtungen zum Trotz das Vertrauen der NASA-Ingenieure in den bestehenden Hitzeschild groß genug, um die Mission trotz eines gewissen Restrisikos zu starten. Und auch Kritiker Camarda sieht eine sichere Rückkehr als wahrscheinlich an. Aber: Ein sicherer Flug könne die NASA auf Dauer in falscher Sicherheit wiegen.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
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Nordsee soll „größter Energie-Hub der Welt“ werden
Deutschland und andere Anrainerstaaten der Nordsee wollen den Ausbau von Windenergie-Anlagen vor den Küsten vorantreiben. In einer Hamburger Erklärung von Staats- und Regierungschefs zum Nordsee-Gipfel heißt es, die Nordsee solle „zum weltgrößten Drehkreuz“ für saubere Energie gemacht werden. Vor allem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Windparks soll gestärkt werden. Das soll den Ausbau effizienter machen und Kosten senken.
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Bundeskanzler Friedrich Merz sagte: „Die Beschlüsse, die wir heute hier in Hamburg getroffen haben, werden unsere Energieversorgung sicherer, kostengünstiger und integrierter machen.“ Unterzeichnet wurde die Erklärung von Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Norwegen, Frankreich, Großbritannien sowie Irland und Luxemburg.
Investitionspakt soll Europa unabhängiger machen
Der Ausbau der Windkraft in der Nordsee soll Europa auch unabhängiger von anderen Energielieferungen machen. In Hamburg schlossen die Nordsee-Anrainerländer einen Investitionspakt mit der Windindustrie und den Netzbetreibern. Bedingungen für Investitionen sollen verbessert werden. Geplant sind Windparks mit einer Stromanbindung an mehr als ein Land. Die Nordsee-Staaten einigten sich darauf, bis zu 100 Gigawatt Erzeugungsleistung grenzüberschreitend zu vernetzen. „Unser Ziel ist es, den größten Energie-Hub der Welt zu entwickeln“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).
In der Investitionsvereinbarung werden der Industrie Ausschreibungen für Windkraftanlagen in der Nordsee über 2030 hinaus zugesichert und damit Planungssicherheit hergestellt. Im Gegenzug verpflichtet sich die Branche, die Gesamtkosten für die Stromerzeugung bis 2040 um 30 Prozent zu senken. Zudem sollen bis 2030 in Europa 9,5 Milliarden Euro in neue Produktionskapazitäten investiert und 91.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.
Anteil am Strommix soll deutlich steigen
Im vergangenen Jahr lag der Anteil der Offshore-Windparks an der Deckung des Stromverbrauchs in Deutschland nach Angaben der Energiebranche bei rund 5 Prozent. Insgesamt deckten erneuerbare Energien fast 56 Prozent des Stromverbrauchs – den höchsten Anteil hatten Windräder an Land, gefolgt von Solaranlagen. Der Anteil der Windkraft auf See am Strommix könnte bis 2045 Prognosen zufolge auf etwa 20 Prozent steigen.
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Nach Angaben des europäischen Windverbands Wind Europe können derzeit bereits 32 Millionen Haushalte aus Offshore-Windenergie mit Strom versorgt werden. Bei 300 GW im Jahr 2050 könnte die Zahl auf mehr als 330 Millionen wachsen.
Mit dem Ausbau der Windenergie-Gewinnung soll auch die Sicherheit der Energie-Infrastruktur in der Nordsee gestärkt werden. „Nicht erst seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sehen wir zunehmende Angriffe auf unsere kritische Infrastruktur“, sagte Reiche. Stromnetze, Pipelines, wichtige Datenkabel, die für die digitale Souveränität des Kontinents von entscheidender Bedeutung seien, würden angegriffen.
Gipfel als Reaktion auf russischen Angriff auf Ukraine
Die Gipfel der Nordsee-Anrainer waren 2022 als Reaktion auf die russische Invasion in der Ukraine ins Leben gerufen worden. Beim ersten Treffen 2022 in Esbjerg in Dänemark ging es darum, Gas- und Öl-Lieferungen aus Russland so schnell wie möglich auch mit Hilfe erneuerbarer Energien zu ersetzen. „Jetzt ist der Zeitpunkt für den Aufbruch, und jetzt brechen wir auf“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) damals.
Beim Nordsee-Gipfel 2023 wurde beschlossen, die Nordsee zum „grünen Kraftwerk für Europa“ auszubauen. Ziel ist es, bis 2050 gemeinsam bis zu 300 Gigawatt (GW) Leistung in der Nordsee zu installieren. Davon ist man aber noch weit entfernt. Stand Oktober 2025 haben die Anrainerstaaten nach Angaben des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie ungefähr 35 GW Leistung installiert. Das entspricht gut einem Zehntel des Ausbauziels. Die größte Kapazität hat Großbritannien mit rund 15 GW Leistung. Auf Deutschland entfallen 7,3 GW und auf die Niederlande 4,5 GW.
An dem Gipfel nahmen zehn Staaten teil – sieben Nordsee-Anrainer sowie Irland, Island und Luxemburg, das zwar keinen Meter Küste hat, sich aber an der Windkraft-Finanzierung beteiligt. Der französische Präsident Emmanuel Macron hatte nach Angaben aus dem Élysée-Palast aus Termingründen abgesagt und auch der britische Premierminister Keir Starmer kam nicht nach Hamburg.
Merz findet Windräder eigentlich „hässlich“
Gastgeber Merz hatte bereits vor dem Gipfel gefordert, die Nordsee solle zum „größten Reservoir für saubere Energie weltweit“ werden. Im Wahlkampf hatte sich der CDU-Chef aber noch abschätzig zur Windenergie geäußert. „Ich glaube sogar, dass wir, wenn wir was richtig machen, eines Tages die Windkrafträder wieder abbauen können, weil sie hässlich sind und weil sie nicht in die Landschaft passen“, sagte er im November 2024 im ZDF. Im Koalitionsvertrag mit der SPD wurde der Ausbau der Windkraft und auch die Kooperation mit den anderen Nordseeanrainern dann aber fest verankert.
In Hamburg sagte Merz dazu, er habe immer differenziert zwischen Wind an Land und Wind auf See. Er komme aus einem Wahlkreis, in dem der Ausbau der Windenergie sehr umstritten sei, weil er das Landschaftsbild stark verändere. Merz hat seinen Wahlkreis im Sauerland. Der Kanzler bezeichnete die Windkraft erneut als „Übergangstechnologie“: „Die wird uns 10 Jahre, 20 Jahre, vielleicht 30 Jahre begleiten.“
Merz verwies auf den Koalitionsvertrag, dass Deutschland den ersten Fusionsreaktor der Welt ans Netz nehmen wolle. „Wenn man in der Lage sei, Fusionsenergie zu erzeugen, werde Strom sehr günstig, machte Merz deutlich. „Und dann wird es in diesem Umfang andere Energieerzeugungsmethoden wahrscheinlich nicht mehr brauchen.“ Dies sei aber Zukunftsmusik.
Kritik der Umweltverbände: „Das Maß verloren“
Die Umweltverbände fordern, dass der Ausbau der Windkraft nicht zulasten der Natur gehen darf. „Einige Akteure haben beim Ausbau der Windenergie auf See das Maß verloren“, sagt der Meeresexperte des Naturschutzbundes (Nabu) Kim Detloff. „Ökologische Auswirkungen von massiven Lebensraumverlusten vieler Seevögel bis zu irreversiblen Veränderungen des Ökosystems Nordsee drohen unbeherrschbar zu werden.“ Das Narrativ des „Kraftwerks Nordsee“ sei fatal.
(mho)
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Dienstag: EU stuft WhatsApp neu ein, CCC kritisiert Bundesjustizministerium
Der Messenger WhatsApp unterliegt als hybrider Dienst in der EU künftig den Bestimmungen des Digital Services Act – allerdings mit Einschränkungen. Betroffen ist nur ein Teildienst. Für diesen muss Meta seine Prozesse weiter an die Kriterien des EU-Rechts anpassen. Nach dem „Ja“ von Justizministerin Stefanie Hubig zur Vorratsdatenspeicherung verurteilt der Chaos Computer Club (CCC) dies als anlasslose Massenüberwachung und Angriff auf die Bürgerrechte. ER fordert das Recht auf anonyme Internetnutzung. Und Google zahlt in den USA 68 Millionen US-Dollar zur Beilegung einer Datenschutzklage im Zusammenhang mit seinem Google Assistant – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union (EU) soll einen sichereren digitalen Raum schaffen und die Grundrechte aller Nutzer digitaler Dienste im EU-Binnenmarkt schützen. Am Montag teilte die EU-Kommission kurz und knapp mit, dass künftig auch WhatsApp dem Aufsichtsregime für sehr große Plattformen unterliegt. Für TikTok, Facebook, X oder Instagram gelten die damit verbundenen Vorschriften bereits. Im Fall von WhatsApp ist allerdings nur die Channel-Funktion betroffen. Dort muss der Mutterkonzern Meta Platforms nun nachbessern, um EU-Recht einzuhalten. WhatsApp unterliegt ab Mai teilweise dem Digital Services Act
Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) seinen lange erwarteten Referentenentwurf zur „Einführung einer IP-Adressspeicherung“ veröffentlicht. Die von Ministerin Stefanie Hubig (SPD) geleitete Behörde verspricht einen modernen Instrumentenkasten für die Strafverfolgung. Wird der Entwurf umgesetzt, droht Deutschland die verpflichtende, verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren im Internet. Der Chaos Computer Club (CCC) fordert die Bundesregierung eindringlich auf, das Recht auf anonyme Internetnutzung als Grundpfeiler der Demokratie zu verteidigen und die unverhältnismäßige Zwangsspeicherung von IP-Adressen stoppen. CCC vs. Dammbruch: Regierung muss Recht auf anonyme Internetnutzung retten
In einer im Sommer 2019 eingereichten Sammelklage warfen Smartphone-User dem US-Konzern Google vor, dass dessen sprachgesteuertes Assistenzprogramm Google Assistant ohne ihre Zustimmung oder Wissen private Gespräche aufgezeichnet und an Dritte weiteregereicht zu haben. Damit sei ihre Privatsphäre verletzt worden. Später hätten sie personalisierte Werbung erhalten. Jetzt hat Google sich bereit erklärt, eine Millionensumme zu zahlen, um die Sammelklage beizulegen. Fehlverhalten räumt das Unternehmen aber nicht ein. Google zahlt 68 Millionen US-Dollar zur Beilegung einer Datenschutzklage
Gerade erst wurde bekannt, dass das US-amerikanische Sportbekleidungsunternehmen Under Armour Opfer eines Cyberangriffs wurde. Eine Ransomware-Bande erbeutete mehr als 72 Millionen Kundendaten, darunter Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Geschlecht, geografische Standorte und Kaufinformationen. Und auch der Nike-Konzern wurde mutmaßlich angegriffen. Die Ransomware-Gruppe WorldLeaks behauptet, Daten des Unternehmens gestohlen zu haben. Die Rede ist von 1,4 Terabyte an Daten. Angeblich sind darunter auch Designprototypen. Der Sportartikelhersteller hält sich bedeckt, untersucht aber den Vorfall. Nike prüft möglichen Cyberangriff
Der US-Hersteller Vizio, der vernetzte Fernseher verkauft und mit Werbung und Daten über die Sehgewohnheiten seiner Kunden Geld verdient, liefert seine TV-Geräte unter anderem mit vorinstallierter Open-Source-Software aus. Die entsprechenden Lizenzen verlangen, dass mit dem Produkt der Source Code oder ein Angebot zu dessen Herausgabe geliefert werden. Dem ist die Walmart-Tochter Vizio nicht nachgekommen. Eine Stiftung strengte ein Gerichtsverfahren gegen Vizio an. Das Verfahren dauert bis heute an – mit zahlreichen Volten. TV-Software: Gericht stiftet Verwirrung um Open Source
Auch noch wichtig:
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(akn)
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Vernetzte Fernseher vor Gericht: Open Source Code muss nicht installierbar sein
Wer Open Source in Produkte einbaut, muss die Lizenzbedingungen beachten. Dazu gehört häufig die Pflicht, den auf einem Gerät genutzten Source Code mitzuliefern oder auf Anfrage herauszugeben. Doch ob der Hersteller wirklich den echten Code herausrückt, lässt sich womöglich nie prüfen. Denn auf dem Gerät installierbar sein muss der Code nicht, sagt ein kalifornisches Gericht.
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Was diese Zwischenentscheidung im weiteren Gerichtsverfahren und, sofern sie rechtskräftig wird, später in der Praxis bedeutet, ist unklar. Umstritten ist sogar, was die Verfahrensparteien bei Gericht genau beantragt haben.
Worüber gestritten wird
Anlass zu dem Gerichtsverfahren hat das Unternehmen Vizio gegeben, das unter anderem vernetzte Fernseher verkauft und dann mit Werbung und Daten über die Sehgewohnheiten seiner Kunden Geld verdient. Vizio liefert seine Fernseher unter anderem mit vorinstallierter Open-Source-Software aus, darunter Linux-Kernels, die unter der GNU General Public License Version 2 (GLPv2) sowie der GNU Lesser General Public License Version 2.1 (LGLPv2.1) lizenziert sind. Diese Lizenzen verlangen, dass mit dem Produkt der Source Code oder ein Angebot zu dessen Herausgabe geliefert werden. Dem ist Vizio, das seit 2024 Walmart gehört, nicht nachgekommen.
Die gemeinnützige Software Freedom Conservancy (SFC) aus New York hat ab 2018 Vizio-Farbfernseher gekauft und dann den Source Code beantragt. In jahrelangem Hin und Her schickte Vizio mehrfach Code, der aber immer unvollständig oder nicht kompilierbar war. 2021 ging die SFC unter Berufung auf kalifornisches Vertragsrecht (und nicht Copyright) zu Gericht und erkämpfte 2023 zwei wichtige Zwischenentscheidungen über Open Source: Demnach wirken die Lizenzen als Verträge zugunsten Dritter. Nicht nur die Copyright-Inhaber können die Lizenz unter Berufung auf Copyright durchsetzen, sondern auch Käufer des Geräts unter Berufung auf Vertragsrecht.
Vizio wird zumindest etwas herausrücken müssen
Anfang Dezember 2025 teilte die zuständige Richterin des kalifornischen Superior Court im County of Orange mit, dazu zu neigen, zu entscheiden, dass Vizio der SFC tatsächlich die Source Codes für ein bestimmtes Fernseher-Modell herausgeben muss. Ob Vizio darüber hinaus den Source Code aller seiner Fernseher, die mit Software unter GPL oder LGPL laufen, allen Kunden mitliefern oder in bestimmter Form anbieten muss, soll in einem Gerichtssaalverfahren geklärt werden. Unter anderem sieht die Richterin widersprüchliche Äußerungen der Free Software Foundation, die diese Lizenzen formuliert hat.
Doch zu Festivus 2025 überraschte die Richterin mit einer Zwischenentscheidung auf Antrag Vizios: Demnach verpflichten die Lizenzen Vizio tatsächlich dazu, den Source Code so zur Verfügung zu stellen, dass er leicht erlangt und modifiziert werden kann. Das umfasst auch Scripte für Kompilation und Installation.
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Das bedeute aber nicht, dass Vizio allen Nutzern die Wiederinstallation der Software, modifiziert oder nicht (!), auf seinen vernetzten Fernsehern in einer Weise ermöglichen muss, die alle Funktionen des Originalprogramms erhält und/oder sicherstellt, dass die Fernseher weiter ordentlich funktionieren. Vielmehr diene die Herausgabepflicht der Weiternutzung der Software für andere (!) Anwendungen.
Linus Torvalds schilt SFC
Das veranlasste Linus Torvalds dazu, beide Verfahrensparteien öffentlich zu schelten: Vizio, weil es den Source Code nicht verfügbar gemacht hat, und die SFC, weil sie auch die für die Installation erforderlichen Schlüssel verlangt habe. Das hat die SFC aber gar nicht verlangt.
Die SFC verteidigte sich noch am Heiligen Abend öffentlich: Natürlich habe sie nie behauptet, dass die Open-Source-Lizenzen verlangten, dass vom Nutzer modifizierte Software auf dem Gerät von Rechts wegen zu funktionieren haben. (So eine Behauptung wäre auch absurd, schließlich weiß man ja nicht, in welcher Weise der Nutzer die Software verändert, Anmerkung.) Zudem komme auch andere Software zum Einsatz, die Vizio unstrittig nicht herausgeben muss. Überhaupt stelle Vizios Antrag auf Dinge ab, über die gar nicht gestritten werde.
Allerdings bezieht sich die Zwischenentscheidung des Gerichts ausdrücklich auch auf nicht-modifizierte Software. Und in der Tat kann ein Hersteller sein Gerät kryptographisch so verrammeln, dass Nutzer überhaupt nichts darauf installieren können, auch nicht die unveränderte Originalsoftware. Auch das verbieten GPL und LGPL unstrittig nicht.
Diesen Weg geht Vizio, weil es ja sein Geld weniger mit dem Verkauf der Fernseher, sondern vielmehr mit der Verwertung der später mit dem Gerät geernteten Daten verdient. Das ist branchentypisch bei „Smart TV“. Könnten Käufer eigene Software installieren und dabei auf Überwachungsroutinen verzichten, entginge Vizio der Reibach.
Verhandlung verschoben
Und tatsächlich hat die SFC nie verlangt, dass Vizio die kryptographischen Schlüssel herausrückt. Allerdings spricht die ursprüngliche Klage von den Vorzügen der gegenständlichen Open-Source-Lizenzen und erwähnt dabei Beispiele, bei denen der Code angepasst und auf dem Gerät installiert wird. Das geht bei Vizios vernetzten Fernsehern ohne deren Schlüssel nicht.
Und damit ist die Verwirrung komplett. Praktisch stellt sich die Frage, wie Käufer eines kryptographisch blockierten Gerätes mit Open-Source-Software je herausfinden können, ob der ihnen vom Hersteller zugemittelte Softwarecode überhaupt der wirklich auf dem Gerät genutzte ist, wenn sie ihn, auch testweise, nicht darauf installieren können.
Eigentlich hätte das Verfahren vor rund zwei Wochen endlich in die Gerichtssaalphase eintreten sollen, im fünften Jahr nach Klageerhebung. Doch ein anderes Verfahren der selben Richterin, mit Geschworenen, dauert länger als geplant. Damit ist die Richterin unabkömmlich und musste den Vizio-Prozess auf unbestimmte Zeit vertagen. Am Montag hätte bei einer Verhandlung ein neuer Termin gefunden werden sollen, doch auch diese Verhandlung wurde vom Gericht kurzfristig abberaumt.
„…the Agreements require Vizio to make the source code available in such a manner that the source code can be readily obtained and modified by Plaintiff or other third parties. While source code is defined to include ‚the scripts used to control compilation and installation,‘ this does not mean that Vizio must allow users to reinstall the software, modified or otherwise, back onto its smart TVs in a manner that preserves all features of the original program and/or ensures the smart TVs continue to function properly. Rather, in the context of the Agreements, the disputed language means that Vizio must provide the source code in a manner that allows the source code to be obtained and revised by Plaintiff or others for use in other applications.
…nothing in the language of the Agreements requires Vizio to allow modified source code to be reinstalled on its devices while ensuring the devices remain operable after the source code is modified…“
Das Verfahren heißt Software Freedom Conservancy v Vizio (Az. 30-2021-01226723-CU-BC-CJC).
(ds)
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